Im Zuge des Wahlkampfes haben ÖVP OÖ und FPÖ OÖ gestern angekündigt, einen „Deutsch-Check“ bei allen (!) Landesförderungen einführen zu wollen. Für die KUPF OÖ widerspricht dieser Ansatz generell dem Anspruch Oberösterreichs, sich als modernes und aufgeschlossenes Bundesland international zu positionieren. Besonders im Kulturbereich ist die Einführung einer „Deutschpflicht“ aus Sicht der KUPF OÖ im Interesse aller Kulturvereine und auch der großen Häuser klar abzulehnen.
Keine internationalen Bands mehr, kein künstlerischer Austausch über die Grenzen hinweg, keine internationalen Festivals, keine internationalen Filmproduktionen mehr: Die Folgen einer „Deutschpflicht“ im Kulturbereich wären verheerend. Eine solche Festlegung würde das erst vor einem Jahr vom Landtag verabschiedete Kulturleitbild, in dem die Kulturszene dazu aufgefordert wurde, „bewusst an internationalen Vernetzungen, globalen Ideen und Synergien“ zu arbeiten, klar konterkarieren. Weiters ist eine Deutschpflicht im Kulturbereich wohl auch aus rechtlicher Sicht kaum durchzusetzen.
Die KUPF OÖ hofft auf eine rasche Klarstellung von Kulturreferenten und Landeshauptmann Thomas Stelzer, dass mit ihm keine Deutschpflicht im Kulturbereich eingeführt werden wird.
Derzeit wird auf politischer Ebene diskutiert, den Besuch von Veranstaltungen nur noch für Geimpfte zu ermöglichen. Die Meinungen über die Sinnhaftigkeit darüber gehen im Kulturbereich auseinander. Klar ist, dass es dadurch zu weiteren Einnahmeneinbußen im ohnedies gebeutelten Kunst- und Kulturbereich kommen wird. Diese müssen zeitgleich von der Bundesregierung ausgeglichen werden, fordert die Kulturplattform Oberösterreich.
Sollte die 1G Regelung kommen, so können auf einen Schlag bis zu 40% der Bevölkerung keine Veranstaltungen mehr besuchen. Die stark steigenden Infektionszahlen und die Durchbruchsinfektionen führen schon jetzt zu starker Verunsicherung beim Publikum und spürbar sinkenden Auslastungszahlen. Die bisherigen Hilfsinstrumente für den Kunst- und Kulturbereich müssen daher erneut aufgestockt und verlängert werden, fordert die Kulturplattform Oberösterreich, ein Verband von 185 gemeinnützigen Kulturinitiativen. Dies betrifft beispielsweise den NPO Fonds, aus dem alleine im letzten Jahr in Oberösterreich 6,5 Mio € an Kunst- und Kultureinrichtungen ausgeschüttet werden mussten, um die Einnahmenverluste durch die Coronakrise auszugleichen. Auch die Hilfsinstrumente für selbstständige KünstlerInnen (SVS Fonds), die Kurzarbeit sowie die wirtschaftlichen Hilfsmaßnahmen für Selbstständige wie Tontechniker*innen, Bühnentechniker*innen etc müssen im Falle von 1G verlängert werden.
KUPF OÖ Geschäftsführer Thomas Diesenreiter: „Klar ist: Besser die 1G Regelung als wieder ein kompletter Lockdown. Die Krise ist noch lange nicht vorbei, wir stehen vor dem nächsten harten Winter für den Kunst- und Kulturbereich. Die Bundesregierung muss daher rasch die teils schon ausgelaufenen Hilfsinstrumente wieder aufgreifen und verlängern, am besten gleich bis ins Frühjahr 2022.“
Fair Pay, also die faire Bezahlung von Kulturarbeit, geht auf eine Initiative der Interessenvertretung IG Kultur Österreich und ihrer Bundesländerorganisationen wie der KUPF OÖ zurück. Erstmals wurde das Thema 2011 kampagnisiert, mit dem Ziel, „auf den hohen gesellschaftlichen Nutzen und das höchstprekäre Standing von freier Kulturarbeit“ hinzuweisen.
Groß war daher unsere Freude, als der Begriff Fair Pay erstmals in einem Koalitionsprogramm auftauchte, und zwar in jenem der türkis-grünen Koalition 2020-2024:
Nun wäre es natürlich auch willkommen gewesen, hätte sich der Bund einfach zur Umsetzung von Fairpay im eigenen Tätigkeitsfeld bekannt. Die angekündigte „Entwicklung einer gemeinsamen Strategie“ mit Ländern und Gemeinden trägt der aktuellen desolaten Situation der dreifachen Finanzierungszuständigkeit für den freien Kulturbereich Rechnung, die zu massiven bürokratischen Aufwänden für Staat und die Kulturszene führt.
Fairpay galt als eines der Leitprojekte der Kulturstaatssekretärin Ulrike Lunacek. Bereits im Jahr 2020 ließ sie eine Million Euro (manche Quellen sprechen sogar von zwei Millionen) für Fair Pay budgetieren. Dann kam aber Corona und das Bild eines von der Coronakrise überforderten Kulturministeriums mit einer Staatssekretärin, die aller politischen Erfahrung zum Trotz kaum Expertise im Kultursektor vorweise konnte.
Die Wut des Resetarits
Der Druck auf Lunacek stieg und stieg und kumulierte in einem Interview mit Kabarettisten Lukas Resetarits in der ZIB2 am 11. Mai 2020. In diesem forderte er durchaus wortgewaltig den Rücktritt Lunaceks („is a scho wurscht“).
Vier Tage später gab Lunacek ihren Rückzug bekannt, als Nachfolgerin wählten die Grünen Andrea Mayer aus, die dem SPÖ Flügel des Ministeriums zugerechnet wurde. Für Mayer sprach, dass sie als langjährige leitende Angestellte das Kulturministerium gut kannte und ein gutes Netzwerk mit einer Vielzahl der AkteurInnen im Kunst- und Kulturbereich vorweisen konnte.
Durch Mayers Aufstieg war unklar, welche Priorität das Thema Fair Pay haben sollte. Nach Druck der IGs wurde versichert, dass das Thema nicht von der Landkarte der politischen Aufmerksamkeit verschwinden sollte, und so wurde im Oktober 2020 der Beginn eines „Fairness Prozess“ angekündigt. Da klar war, dass dieser Prozess kaum bis Jahresende abgeschlossen sein würde, stellte sich die Frage, was nun mit den für Fair Pay reservierten Budgetmitteln des 2020er Jahres passieren würde.
Entwütung und Faire Gießkanne
Dank des Kunst- und Kulturberichts 2020, der alle Finanzierungszusagen des Bundes zumindest mit Name des Empfängers und Höhe listet, wissen wir jetzt, was mit dem Geld geschah. Statt die Budgetmittel zurückzustellen und den Ende des Prozesses abzuwarten, entschloss sich das Kulturministerium, das Geld dort einzusetzen, wo es gerade Bedarf hatte. Hier findet ihr erstmals die komplette Liste aller Empfänger von „Fair Pay“ Geldern:
AZ Productions – Verein zur Förderung von Kunst, Kultur und Diskurs (OÖ) Antoinette Zwirchmayr: Entlang dem Körper, Fair Pay
€ 65.000
frameout – Verein zur Förderung neuer Filmformate (W) #Echtzeit Experiment, Fair Pay
€ 65.000
Verein Film:riss – Verein zur Förderung der jungen Filmkultur + Filmkunst (W) Cinema Next, Fair Pay
€ 5.000
ALPINALE Vorarlberg – Arbeitsgemeinschaft für Film (V) 35. Alpinale Kurzfilmfestival, Fair Pay
€ 6.000
Cinema Arts – Verein zur Förderung von Vielfalt im Film, Kunst und Medien (W) Minorities Film Festival, Fair Pay
€ 10.000
Institut Pitanga – Verein zur Förderung und Vermittlung von Wissenschaft und Kultur (W) Fair Pay
€ 15.000
This Human World – Verein zur Förderung und Verbreitung von Menschenrechtsthemen (W) Internationales Filmfestival der Menschenrechte, Fair Pay
€ 5.000
Viennale – Internationales Filmfestival Wien (W) 58. Viennale, Fair Pay
€ 50.000
Interessensgemeinschaft Kabarett (Ö) Trampolin – Fair-Pay-Förderungsprogramm für Nachwuchskünstlerinnen und -künstler im Kabarett und in der Kleinkunst
Laut einem Einleitungstext hat das Ministerium eine volle Million Euro für Fair Pay ausgegeben. Die Differenz von 85.500 € ergibt sich vermutlich daraus, das bei einzelnen Fällen vergessen wurde, die Zuwendung aus den Fair Pay Mitteln kennzuzeichnen.
Wie verteilen sich die Mittel auf die verschiedenen Sektoren?
Den größten Anteil des Geldes ist für eine Kabarettförderschiene namens „Trampolin“ verwendet worden. Diese wurde auf Initiative der frisch gegründeten IG Kabarett aufgesetzt. So sinnvoll die neue Förderschiene für den Kabarettbereich auch ist, es steht hier der Verdacht im Raum, dass sich das Ministerium damit erhofft hatte, so weitere Kritik der Kabarettszene verhindern zu können – ein am Ende des Tages eher aussichtsloses Ansinnen.
Etikettenschwindel 1: Weniger Geld für Kulturinitiativen
Dass diese neue Förderschiene, die sich an EinzelkünstlerInnen wendet, im Kunst- und Kulturbericht ausgerechnet im Kapitel „Kulturinitiativen“ findet, verwundert weiters. Zieht man diese Betrag ab, so ergibt der Kulturbericht sogar, dass das Förderbudget der Kulturinitiativen ausgerechnet im Coronajahr von 4,8 Mio € auf 4,6 Mio € gesunken ist. Durch das Hinzurechnen der KabarettistInnenförderung soll dieser Umstand offensichtlich verschleiert werden. Transparenz sieht anders aus.
Etikettenschwindel 2: Kulturvermittlung ohne Fair Pay
210.000 € wurden hastig vor Jahresende über den Museumsbund ausgeschüttet. Und zwar in Form einer Projektförderung, bei deren Ausschreibung das Wort Fair Pay nicht einmal erwähnt wird.
Auch hier wieder gilt: So sinnvoll diese Fördermaßnahme auch sein mag, mit der von uns IGs erhobenen Forderung von fairer Bezahlung für KulturarbeiterInnen hat sie nichts zu tun.
Die restlichen Mittel teilen sich auf eine Erhöhung der Mittel für die IG Netz der IG Freie Theater auf sowie auf eine Aufteilung einer Vielzahl von Filmfestivals und Filmprojekten. Ob und wenn ja welche Kriterien für faire Bezahlung den FörderwerberInnen auferlegt wurden ist nicht bekannt. Es steht zu vermuten, dass es kein verbindliches Reglement gibt, sondern hier einfach Gelder unter dem Titel Fair Pay ausgeschüttet wurden, weil das Geld vorhanden war.
Schließlich wurden noch zwei Diskussionsveranstaltung von Dachverbänden finanziert. Weitere 85.000 € sind wie oben erwähnt nicht dezidiert im Kunst- und Kulturbericht aufgeführt.
Fazit
Dass ausgerechnet jene Kulturinitiativen, die seit Jahren unter dem Slogan Fair Pay eine faire Förderung einfordern, im letzten Jahr kaum einen Cent aus den dafür gewidmeten Geldern erhalten haben, schmerzt. Es ist offensichtlich, dass das Geld zum Schließen von Finanzlücken und dem Verteilen von Zuckerln verwendet wurde.
Das Bundesministerium wäre gut darin beraten, für die heuer ebenfalls zur Verfügung stehenden Fair Pay Million(en) eine transparentere Vorgehensweise zu wählen. Ein erster Schritt wäre die Definition eines formalen Förderprozesses, der allen Kultureinrichtungen erlaubt, um Gelder aus dem Fair Pay Topf anzusuchen. Und dann müsste natürlich gleichzeitig auch eine Vorgabe definiert werden, welche Löhne diese Förderwerber dafür auch zahlen müssen. Die IG Kultur Österreich hat mit ihren Lohnrichtlinien hier seit Jahren ein Lohnmodell parat, dass nur als verbindliches Förderkriterium übernommen werden müsste.
Klar ist aber auch, dass es für eine flächendeckende Umsetzung von Fair Pay deutlich mehr Geld brauchen wird. Wie viel, soll aktuell eine Studie herausfinden, die das BMKOES in Auftrag gegeben hat.
Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) hat mit einer mit 10 Millionen Euro dotierten Sonderförderung zur Struktursicherung in Kunst und Kultur ein ergänzendes Sicherheitsnetz zum Erhalt der Vielfalt im Kulturbetrieb geschaffen.
Vergeben werden Förderungen von bis zu 50.000 Euro für Kultureinrichtungen oder künstlerisch tätige Einzelpersonen, die aufgrund der Pandemie und trotz Inanspruchnahme anderer Hilfsangebote der Regierung nach wie vor in wirtschaftlichen Schwierigkeiten ist.
Anträge sind noch bis 31. August möglich.
Zielgruppe: Kunst- und Kultureinrichtungen sowie selbständige Künstlerinnen und Künstler mit Sitz in Österreich bzw. Hauptwohnsitz in Österreich
Antragsberechtigt sind Selbständige sowie kleine und mittlere Unternehmen
die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Österreich haben oder eine operative Tätigkeit in Österreich aufweisen,
deren Einnahmen zu mehr als 50% im Bereich der Kunst und Kultur erzielt werden,
die in ihrer ordentlichen Geschäftstätigkeit von erheblichen durch COVID-19 verursachten Einnahmenausfällen betroffen sind und
deren Branche durch den Ausbruch von COVID-19 in erhebliche Schwierigkeiten geraten ist.
Personal- und Sachkosten, die für die Aufrechterhaltung der Betriebs- und Geschäftstätigkeit und damit für die Fortführung der künstlerischen bzw. kulturellen Tätigkeit notwendigerweise und nachweislich anfallen.
Personal- und Sachkosten können für einen Zeitraum von 6 Monaten vor sowie 6 Monate nach Antragstellung geltend gemacht werden.
Die förderbaren Kosten müssen trotz Ausschöpfung anderer zur Bewältigung der Folgen vom COVID-19 geschaffener Unterstützungsmaßnahmen ungedeckt sein.
Andrea Mayer hat im Mai 2020 mitten in der Coronakrise das Amt der Kunst- und Kulturstaatssekretärin übernommen. Die KUPF OÖ hat sie daher um ein Interview gebeten, um über aktuelle kulturpolitische Themen zu sprechen. Thema waren die Corona-Hilfsmaßnahmen für den Kunst- und Kulturbereich, die Entwicklung des Kulturbudgets, die Reform der Spendenabsetzbarkeit und des föderalen Fördersystems und die Bezahlung im Kunst- und Kulturbereich.
Das Interview ist auch als Audioversion als Podcast auf Spotify sowie in der aktuellen Ausgabe der KUPF Radioshow zu hören:
Interviewer: Thomas Diesenreiter Kamera, Licht und Schnitt: Julia Pia Huemer und Hanna Hofstätter Ton: Vinzenz Landl Support: Valerie Straßmayr
Dank an Dorf TV für die Zurverfügungstellung von Equipment.
Der NPO Fonds wurde im Mai 2020 von der Bundesregierung ins Leben gerufen, um die finanziellen Auswirkungen der Coronapandemie auf den Sektor der nicht-gewinnorientierten Betriebe zu reduzieren. Diese umfassen in der Definition des Fonds alle gemeinnützigen und mildtätigen Einrichtungen, konkret also beispielsweise Kulturvereine, Sozialbetriebe, nicht-staatliche Bildungseinrichtungen, die Kirche oder die Feuerwehren.
Anfangs mit 700 Mio € dotiert, wurde er nach dem zweiten Lockdown im November 2020 wie andere Hilfsinstrumente auf 1 Milliarde € aufgestockt. Die KUPF OÖ hat sich die Zahlen besorgt, welcher Sektor und welches Bundesland bisher wie viel Geld aus dem Fonds abrufen konnte. Wir präsentieren euch also hier erstmals eine Detailanalyse, die unseres Wissens nach so noch nirgends sonst öffentlich wurde.
Eckdaten
Die uns vorliegenden Zahlen umfassen beide bisherige Phasen des NPO Fonds, also Hilfszahlungen für Jahr 2020 beider Antragsphasen (Q2+Q3 sowie Q4). Für die Schäden des bis 18. Mai dauernden Lockdown im heurigen Jahr gibt es bisher noch keine Antragsmöglichkeit, diese soll angeblich für das erste Halbjahr Anfang Juli folgen.
Die wichtigsten Eckdaten im Überblick:
Bisher zugesagtes Fördervolumen
451 Mio €
Bisher ausbezahltes Fördervolumen
397 Mio €
Anzahl der bisherigen zugesagten Anträge
29.593
Anzahl der bisherigen AntragstellerInnen
21.008
Durchschnittliche Zusage pro AntragstellerIn
€ 21.466
Die Zahlen geben den Stand mit Stichtag 31.5.2021 wieder. Wichtig ist, dass zwar ein Großteil, aber noch nicht alle bisher eingereichten Förderanträge abgearbeitet sind. Die endgültigen Zahlen für das Jahr 2020 werden also tendenziell noch etwas höher ausfallen als hier angegeben.
Wie wir sehen, wurden bisher also 45% des Gesamtvolumens des NPO Fonds abgerufen. Zu Bedenken ist, dass im vergangen Jahr der Kulturbereich etwa 4 Monate von einem totalen Lockdown sowie 4 Monate von anfangs starken bis später schwächeren Einschränkungen betroffen war. Im heurigen Jahr umfasste der totale Lockdown 4,5 Monate sowie 1,5 Monate mit schwächeren Einschränkungen. Es ist also naheliegend, von einer etwa gleichhohen Auszahlung wie im Vorjahr auszugehen, sollten sich die Regeln des Fonds nicht maßgeblich ändern.
Es ist also denkbar, dass auch die Budgetmittel des NPO Fonds, der ja auch für Q1 und Q2 2021 verlängert werden soll, nochmals durch die Bundesregierung aufgestockt werden müssen.
Welcher Sektor hat wie viel bekommen?
Wie oben erwähnt hat der NPO Fonds eine breite Zielgruppe, die auch durchaus heterogen ist. Während der Lockdown für einen Kulturverein einen totalen Verlust der normalerweise erwirtschafteten Eigeneinnahmen darstellte, war der Einnahmenverlust beispielsweise für einen kleinen Sportverein deutlich niedriger. Und während es wohl mehr Kulturorganisationen gibt als Sozialbetriebe sind zweitere in der Regel deutlich größer. Gleichzeitig haben Eigenheiten des NPO Fonds auch zur Folge, dass durch die Förderung bestimmter Kostenarten manche Vereine eine höhere Förderung bekommen konnten als andere.
All das spiegelt sich in den teils starken Abweichungen sowohl der Ausschüttungssummen als auch der durchschnittlichen Förderungen, wie folgende Grafik zeigt:
Die vorher angesprochenen Unterschiede zeigen sich hier deutlich. Während beispielsweise sowohl der Sportsektor als auch der Bereich „Gesundheit, Pflege, Soziales“ in Summe etwa 90 Mio € zugesagt bekommen haben, unterscheidet sich die durchschnittliche Zusage um den Faktor 1:5.
In der folgenden Tabelle stellen die Zahl der bereits zugesagten Anträge mit ihren relativen Anteilen dar:
Sektor
Anträge
Prozent der Anträge
Anteil des Fördervolumens
Performance
Feuerwehren
3.971
13,42 %
5 %
-65 %
Kunst und Kultur
5.355
18,10 %
13 %
-27 %
Religion und kirchliche Zwecke
4.114
13,90 %
15 %
+9 %
Sport
9.028
30,51 %
20 %
-35 %
Weiterbildung, Wissenschaft, Bildung
1.307
4,42 %
14 %
+223 %
Gesundheit, Pflege, Soziales
1.741
5,88 %
20 %
+236 %
Sonstiges
4.077
13,78 %
13 %
-5 %
Gesamt
29.593
100%
100%
Achtung: Da der Fonds zwei Antragsphasen hat, ist diese Zahl der Anträge nicht gleichbedeutend mit der Anzahl der unterstützten Organisationen, da viele eben auch zwei Anträge stellen konnten/mussten. Eine Aufschlüsselung der Zahl der AntragsstellerInnen pro Sektor liegt uns aktuell leider nicht vor.
Aus dem Kunst- und Kulturbereich stammen österreichweit also 5.355 Anträge. Während das 18% aller Anträge darstellt, gingen nur 13% der zugesagten Mittel in diesen Sektor. Am anderen Ende liegen die Bereiche „Weiterbildung, Wissenschaft und Bildung“ (4,4% der Anträge, 14% der Mittel) und der Bereich „Gesundheit, Pflege und Soziales“ (5,9% der Anträge, 20% der Mittel). Dies relative over- und underperforming ist damit ein Indiz für die strukturellen Größenunterschiede innerhalb der verschiedenen NGO Sektoren in Österreich, allerdings natürlich mit der Einschränkung des eher willkürlichen Datensamples.
Wie viel Geld ging in welches Bundesland?
Spannend ist auch die Aufteilung nach den Bundesländern, die wir wie folgt visualisiert haben:
Auch hier sind starke strukturelle Unterschiede sichtbar, die wir anhand des Bevölkerungsschlüssels gut mit einem Over- und Underperforming bewerten können.
Oberösterreich ist das einzige Bundesland, das im Vergleich zum Bevölkerungsanteil sowohl einen höheren Anteil der Anträge als auch der ausgeschütteten Summe vorweisen kann. Die anderen Bundesländer teilen sich in zwei Gruppen: Die Steiermark, Kärnten, das Burgenland, Niederösterreich und Tirol hatten relativ gesehen zwar einen höheren Anteil der Anträge gestellt, konnten aber nur weniger Mittel abholen, als der Bevölkerungsanteil ausmacht. Das andere Extrem sind die drei Bundesländer Vorarlberg, Salzburg und Wien, die relativ gesehen zwar weniger Anträge aber eine höhere Ausschüttung hatten. Der klare Ausreißer in dieser Analyse ist das Bundesland Wien, das mit nur 11% der Anträge 32% des gesamten Fördervolumens des NPO Fonds erhielt.
Wie viel hat der Kulturbereich in Oberösterreich vom NPO Fonds profitiert?
Die KUPF OÖ hat den NPO Fonds intensiv bei ihren Mitgliedern beworben, mehrere Webinare veranstaltet und dutzende Einzelberatungen vorgenommen. Die Arbeit dürfte sich ausgezahlt haben: Der oberösterreichische Kunst- und Kulturbereich Sektor hat in Summe 1.053 Anträge gestellt. Damit kam österreichweit jeder fünfte Antrag aus dem Kulturbereich aus Oberösterreich. Dem stehen 6,5 Mio an Förderzusagen gegenüber, was etwa ein Zehntel der Gesamtförderung des Kunst- und Kulturbereichs ausmacht. Auch hier zeigt sich der strukturelle Unterschied der Bundesländer deutlich, aber auch das dramatische Sinken der Kulturförderung von mehr als 50% in den letzten 20 Jahren macht sich bemerkbar.
Wie viele Anträge von Mitgliedern der KUPF OÖ stammen, ist leider nicht bekannt, wir gehen aber davon aus, dass eine Summe von etwa 2-3 Mio € an unsere Mitglieder ausgeschüttet wurde. Damit hat sich der NPO Fonds eindeutig als das wichtigste Hilfsinstrument zur Sicherung der oberösterreichischen Kulturinitiativen erwiesen.
Der Rechnungsabschluss des Landes Oberösterreich gibt jährlich Aufschluss darüber, wie viel Geld gegenüber der ursprünglichen Planung tatsächlich ausgegeben wurde. Kleinere Abweichungen sind die Regel, aber auch größere Änderungen werden oft erst in der Abrechnung sichtbar und der Öffentlichkeit bekannt. Für die KUPF OÖ ist daher die detaillierte Analyse des Rechnungsabschlusses ein wichtiges Mittel um beurteilen zu können, ob die Kulturpolitik ihre Zusagen einhält.
Mit besonderer Spannung haben wir den Rechnungsabschluss des Jahres 2020 erwartet, war doch klar, dass aufgrund der Corona-Pandemie sich diesmal besonders starke Abweichungen abzeichnen werden. Und das Ergebnis der Analyse überrascht: Die Kulturausgaben des Landes OÖs sind im letzten Jahr nicht gestiegen, sondern in Summe um 2% oder 4,1 Mio € gesunken. Damit hat das Land OÖ im letzten Jahr in Summe 204 Mio € für Kultur ausgegeben. Da das Gesamtbudget aber krisenbedingt deutlich gestiegen ist, ist der Anteil des Kulturbudgets am Gesamtbudget damit von 3,1% auf 2,8% gesunken.
Wie ist das Kulturbudget überhaupt aufgeteilt?
Wie immer macht der Löwenanteil des öffentlichen Kulturbudgets die Finanzierung der eigenen öffentlichen Institutionen aus. Diese umfassen in Oberösterreich beispielsweise das Landesmusikschulwerk, dass alleine fast 40% des gesamten Kulturbudgets benötigt, die Theaterholding mit weiteren 20% des gesamten Kulturbudgets, die Landeskultur GmbH mit ihren Museen, an die 17% des Kulturbudgets gehen sowie die Anton Bruckner Privatuniversität, die 11% bekommt.
Alleine diese Big Four brauchen also fast 9/10 des gesamten Kulturbudgets des Landes OÖ. Dazu kommen noch weitere Einrichtungen im Besitz des Landes selbst wie das Landesarchiv, die Landesbibliothek, das Stifterhaus, die Bildungsschlösser und die Landesausstellungen, die weitere 5% des Kulturbudgets benötigen.
Übrig bleiben damit etwa 5%, oder 10 Mio € für alle anderen. Dies umfasst die Förderung aller zeitgenössischen KünstlerInnen, der freien Kulturszene, Literatur, Bildende Kunst, Rundfunk, der Blasmusik und der Volkskultur. Die freie Szene, die die KUPF OÖ vertritt, bekommt davon etwa die Hälfte, also 2,6% des Gesamtkuchens.
Was hat sich im Jahr der Pandemie nun verändert?
Die wichtigsten Abweichungen von der ursprünglichen Planung haben wir euch grafisch aufbereitet:
Der Großteil der Förderbereiche hat also teils deutliche Einsparungen vorzuweisen. Auffällig ist, dass die gerade in den Medien thematisierte Theaterholding 2,2 Mio weniger als budgetiert abgerufen hat. Weiters auffällig ist, dass die Landes-Kultur GmbH, die es erst seit 2020 gibt, deutlich im Minus ist. Statt der ursprünglich budgetierten 30 Mio ist ein Finanzierungsbedarf von 35 Mio entstanden. Dieser wird in den Fußnoten des Rechnungsabschlusses wenig transparent nur mit dem Satz „Im Zuge der Gründung der Oö. Landes-Kultur GmbH mussten Umschichtungen für u.a. Miete, Ankauf Mobilien, Stammeinlage, etc. vorgenommen werden“ erklärt. Es steht zu vermuten, dass hier auch noch die Kostenexplosion des Museumsdepots, die neben dem Motohall Förderskandal dem ehemaligen Kulturdirekt Reinhold Kräter letztes Jahr den Job kostete, ein Teil der Erklärung sein könnte. Welche Ursachen diese doch deutliche Budgetüberschreitung tatsächlich hat, wird sich erst weisen.
Die Förderung der freien Szene wiederum war fast eine Punktelandung. Am Ende des Tages steht ein kleines Minus von 3,2%, das sich hauptsächlich aus einer größeren Abweichung im Musikbereich speist. Es steht zu vermuten, dass hier durch die Coronapandemie letztes Jahr deutlich weniger Projektförderungen abgerufen wurden.
Interessant ist, dass die Vielzahl der angekündigten Coronahilfen im Kulturbereich sich nicht in den regulären Budgetposten niedergeschlagen haben. Mit dem vorliegenden Zahlenwerk ist auch nicht überprüfbar, ob beispielsweise die angekündigten zusätzlichen 5 Mio € für Kultur- und Sportvereine tatsächlich ausgegeben wurden. Die Beilage zum Artikel III Ziffer 14., die die Coronahilfen umfasst, listet unter dem Posten 1/788105/7430/000 einen Beitrag von 5.000.000 €, der für „Sicherung Lebensunterhalt in Notlagen; Transfers an Unternehmen, COVID-19 Härtefallmaßnahmen“ verwendet wurde, weitere Details fehlen. Ohne den Förderbericht, der aktuell der KUPF OÖ noch nicht vorliegt, ist eine Aussage dazu also derzeit nicht zu treffen.
Wer mehr zu diesem Thema wissen möchte, kann sich gerne in unserer dreiseitigen Detailanalyse vertiefen:
Das Land OÖ hat für 2021 wieder ein Ferialjobaktion für Kulturvereine ins Leben gerufen. Zeitraum der Förderaktion ist Juli-September 2021. Eine Antragstellung ist ab 30. Mai und bis 30. September 2021 möglich.
Das Ziel ist, jungen Menschen die Möglichkeit zu geben im Rahmen von Ferialarbeitsplätzen die Oö. Kulturszene und deren Tätigkeit kennenzulernen. Gleichzeitig werden Kulturveranstalter/innen bei der Durchführung ihrer Veranstaltungen und Projekte unterstützt.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Kulturinstitutionen mit Standort in Oberösterreich, die in den Sommermonaten für oberösterreichische Schüler/innen oder Student/innen Ferialarbeitsplätze anbieten.
Wie wird gefördert?
Pro Arbeitsplatz wird ein Maximalbetrag von 700 Euro oder maximal 75 Prozent der Bruttolohnkosten für vier Wochen zur Verfügung gestellt. Wird das Dienstverhältnis vorzeitig beendet, so wird der aliquote Förderbetrag ausbezahlt. Pro Antragsteller können zwei Arbeitsplätze, oder ein Arbeitsplatz für acht Wochen gefördert werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Standort der Kulturinstitution in Oberösterreich.
Für die Kulturinstitution muss im Rahmen des geltenden Förderprogramms der Direktion Kultur eine Förderbasis bestehen.
Die Ferialarbeitsplätze sind für oberösterreichische Schüler/innen und Student/innen (Mindestalter 15 Jahre, Höchstalter 25 Jahre) vorgesehen.
Die förderungsfähigen Tätigkeiten umfassen ausschließlich die Mitarbeit und Mitwirkung bei der Planung und Realisierung von Kulturprojekten, bei der Durchführung von Veranstaltungen und die damit verbundenen administrativen Arbeiten.
Weitere Details und das Formular für die Einreichung finden sich auf der Website des Landes OÖ:
Einladung zur Diskussion und Sammlung der Bedürfnisse, Perspektiven und Wünsche der Kulturinitiativen und Vereine im Vorfeld der europäischen Kulturhauptstadt 2024
Datum: 8. Juni 2021 18:30 Uhr Ort: Online per Zoom Format: Moderierte Diskussion, 1,5 – 2 Stunden
Stein des Anstoßes für das Vernetzungstreffen sind die Vorbereitungen zur Europäischen Kulturhaupstadt 2024. Viel wurde in den vergangenen Monaten über die europäische Kulturhauptstadt 2024 im Salzkammergut gesprochen. Es ging um die Gründung von Gremien, öffentlichkeitswirksame Bauvorhaben und Personalkonflikte. Von den Kulturinitiativen, die das Kulturleben seit Jahrzehnten ehrenamtlich tragen, war selten die Rede.
Deshalb ist es Zeit für einen Austausch, um Inhalte, Erwartungen und Anliegen zu organisieren. Soll die europäische Kulturhauptstadt und die regionale Kulturentwicklung über das Jahr 2024 wirksam sein, so müssen auch die Bedürfnisse, Ideen und Perspektiven der Kulturinitiativen gesammelt und gehört werden. Schließlich werden es die Menschen und Initiativen vor Ort sein, die nach dem Jahr 2024 die Kulturentwicklung im Salzkammergut weitertragen werden. Diese Menschen und Initiativen wissen, wie Kulturarbeit in einem ländlichen Kontext funktioniert. Sie wissen aber auch, welche Probleme es gibt, welche Strukturen fehlen.
Daher sind Vertreter*innen der Kulturinitiativen eingeladen, gemeinsam und auf Augenhöhe über kulturpolitischen Forderungen, strukturellen Bedarf, inhaltliche Beiträge und den konkreten Handlungsbedarf hinsichtlich der Kulturhauptstadt zu diskutieren. Ziel der moderierten Diskussion ist, sich über die bisherigen Erfahrungen mit der Kulturhauptstadt auszutauschen, Erwartungen und Bedürfnisse zu formulieren und sich mit gleichgesinnten Menschen auszutauschen und zu vernetzen.
Um Anmeldung an kupf@kupf.at mit Betreff „Unterthemen“ wird gebeten, um die Veranstaltung planen zu können.
Eine Kooperation des Freien Radio Salzkammerguts und der Kulturplattform Oberösterreich.
Seit der Veröffentlichung der Öffnungsverordnung sind unsere Mitglieder dabei, ihre Kulturbetriebe wieder hochzufahren. Dabei treten nun in der Praxis mehr und mehr Probleme zu Tage, die ein rasches Einschreiten der Politik erforderlich machen. Im Folgenden skizzieren wir die drei dringendsten Probleme der am 10. Mai veröffentlichen Öffnungsverordnung (mehr zu dieser findet Ihr in unserer Corona FAQ):
Problembereich Mischnutzung Kulturveranstaltung / Gastronomie Das größte Problem sind Veranstaltungen, wo bei zugewiesenen Sitzplätzen auch eine gleichzeitige Konsumation von Getränken und Essen geplant ist. Selbst wenn die Veranstalter sowohl die Gastroregeln als auch die Veranstaltungsregeln der Verordnung einhalten wollen, so ist dies laut Aussage der für die Bewilligung zuständigen Bezirkshauptmannschaften nicht bewilligungsfähig.
Das ist hochgradig unverständlich. Wenn die selben Personen vier Stunden in einem Gasthaus sitzen und ohne Maske essen und trinken, ist das kein Problem, sobald aber daneben auf der Bühne ein Konzert stattfindet, dann schon? Das verstehen wir nicht, das verstehen die Veranstalter nicht und selbst die MitarbeiterInnen der BHs sagen uns im Vertrauen, dass sie diese Rechtssicht nicht nachvollziehen können.
Auch das Kulturministerium hat uns schriftlich die Auskunft gegeben, dass dies möglich sein muss. Herr Weiß, Kabinettchef von Kulturstaatssekretärin Mayer, hat uns folgende Stellungnahme geschickt:
Entscheidend für die Anwendung der Regelungen des § 6 Abs. 6 Z 2 im Kontext von Gastronomieangeboten und Kulturveranstaltungen ist die Frage , ob es sich um eine Veranstaltung mit zugewiesenen Sitzplätzen handelt, sind die Regelungen für Zusammenkünfte in § 13 maßgeblich und die Maske darf am Verabreichungsplatz nur zur Konsumation von Speisen und Getränken abgenommen werden. Bei einer Kombination aus künstlerischer Darbietung und Gastronomiebetrieb kommt es auf eine Einzelfallbeurteilung an, ob Gastro- oder Veranstaltungscharakter überwiegen. Beispiele:
Ein Im Restaurant laufender Fernseher ändert nichts an der Anwendung der Gastroregeln.
Eine atmosphärische Untermalung des Restaurantbesuchs durch Musik (zB Ziehharmonikaspieler beim Heurigen) ebenfalls nicht
Steht die künstlerische Darbietung im Vordergrund, gilt die Veranstaltung (Zusammenkunft). Diesfalls sind Plätze fix zuzuweisen, unter 50 Personen ist eine Anzeige erforderlich, darüber eine Bewilligung. Speisen am Platz dürfen konsumiert werden, wird nichts konsumiert, ist Maske zu tragen (die Abstandsregeln sind im Wesentlichen gleich) natürlich Bei Zusammenkünften ohne zugewiesene Sitzplätze iSd § 13 Abs 3 ist die Ausgabe von Speisen und Getränken grundsätzlich untersagt. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass gem. § 6 Abs 4 Z 3 im Freien in Form von Imbiss- und Gastronomieständen Speisen und Getränken an Verabreichungsplätzen konsumiert werden können.
Wir haben den BHs diese Darstellung weitergereicht, die aber bei ihrer Position geblieben sind und jegliche Konsumation ausschließen. Wir haben nun also zwei widersprüchliche Informationen von den BHs bzw. dem Gesundheitsministerium und dem Kulturministerium.
Das ist ein höchst dringendes Problem. Es geht hier um eine Vielzahl an Veranstaltungen, die vermutlich abgesagt werden müssen, wenn die BHs bei dieser Rechtsposition bleiben. Manche Lösungsvorschläge der BHs sind auch aus epidemologischer Sicht nicht nachvollziehbar. So wurde einem Verein geraten, einen getrennten Gastro- und Kulturbereich zu definieren, zwischen dem die BesucherInnen dann hin und her wechseln sollen. Dies führt natürlich zu einer deutlichen Erhöhung der Kontakte und ist auch administrativ kaum lösbar.
Lösungsansatz: Es braucht eine rasche Klärung, welche Rechtsposition nun gültig ist. Aus Sicht der KUPF OÖ ist die Position des Kulturministeriums die beste Lösung für unsere Mitglieder.
Update 27.05.21: Es gibt laut mündlichen Informationen eine neue Weisung des Bundes an die zuständigen Behörden in OÖ, die die Rechtsposition der KUPF OÖ stützt. Eine Konsumation während Kulturveranstaltungen soll also bei gleichzeitiger Einhaltung der Gastroregeln zulässig sein. Wir warten aktuell noch auf eine schriftliche Bestätigung.
Problem Fristenlauf Bewilligungen Schon bei der Veröffentlichung der Verordnung am 10. Mai war klar, dass es zu Problemen mit der Bewilligungspflicht von allen Veranstaltungen („Zusammenkünften“) mit mehr als 50 Personen kommen wird. Denn hier gilt eine „Entscheidungsfrist für die Bewilligung“ von „drei Wochen ab vollständiger Vorlage der Unterlagen“.
Es ist offensichtlich, dass selbst ein Verein, der sein Programm bereits am 11. Mai der Behörde gemeldet hat, damit rechnen muss, dass die Bewilligung auch erst am 1. Juni eintreffen kann. Sollte die Veranstaltung vorher stattfinden, müssen die Vereine das Risiko eingehen, die Veranstaltung wieder abzusagen, falls nicht rechtzeitig eine Bewilligung ausgesprochen wird. Das lässt noch außen vor, dass selbst bei einer knappen Kalkulation davon ausgegangen werden muss, dass auch noch Änderungswünsche der Behörde zu berücksichtigen sein könnten, die dann nicht mehr zeitgerecht umsetzbar sein könnten. Wir wissen, dass sich die MitarbeiterInnen der BHs um eine schnelle Bearbeitung bemühen. Angesichts der Vielzahl der nun einlangenden Bewilligungsanträge ist aber davon auszugehen, dass die Frist vielfach ausgeschöpft werden wird. Aus anderen Bundesländern wissen wir mittlerweile, dass die BHs so überfordert sind, dass die Anträge teils gar nicht mehr bearbeitet werden. Auch ist es bei einigen Onlineformularen (Beispiel BH Freistadt) nicht möglich, einen Veranstaltungstermin einzugeben, der näher als 7 Tage liegt (vermutlich abgeleitet von der Anzeigefrist). So können die Vereine also teilweise nicht einmal die Bewilligung beantragen, selbst wenn die BH schneller arbeiten würde.
Lösungsansatz: Reduktion der Bewilligungsfrist auf 7 Tage, Weisung an die MitarbeiterInnen Anträge so rasch wie möglich zu bearbeiten, Aufstocken des Personalstands wo nötig, Überarbeitung der Online-Formulare.
Problem Veranstaltungen nach dem 16. Juni Die Verordnung läuft mit 16. Juni ab. Wir haben nun von mehreren BHs die Auskunft bekommen, dass sie daher keine Veranstaltungen ab 16. Juni bewilligen werden, weil die Rechtsgrundlage fehlt. Laut Auskunft der BH Freistadt rechnen sie mit einer Antragsmöglichkeit für Veranstaltungen ab Mitte Juni erst „Mitte Juni“ – was natürlich bedeutet, dass hier angesichts der 3 Wochen Frist wiederum die Planungssicherheit der Veranstalter vollkommen zerstört wird. Hier braucht es dringend eine Lösung.
Lösungsansatz: Verlängerung der geltenden Verordnung oder so rasch wie mögliche Veröffentlichung der Folge-Verordnung.
Diese Website benutzt Cookies. Wenn du die Website weiter nutzt, gehen wir von deinem Einverständnis aus.OK