maiz: 17.Dezember ist der Internationale Tag gegen Gewalt an Sexarbeiter_innen

Der 17. Dezember wurde ursprünglich als Gedenktag für die Opfer des „Green River“-Mörders begangen, der in den 1980er und 1990er Jahren in den USA über 90 Frauen ermordete. Die meisten der Opfer waren Sexarbeiterinnen und es dauerte 20 Jahre, bis der Mörder verurteilt wurde. Seit 2003 wird der 17. Dezember mit Demonstrationen, Gedenkveranstaltungen und Mahnwachen weltweit als Aktionstag begangen, um auf die Gewaltverbrechen aufmerksam zu machen, die gegenüber SexarbeiterInnen begangen werden und durch die Stigmatisierung und Kriminalisierung von SexarbeiterInnen verstärkt werden.In OÖ macht sich vor allem die KUPF-Mitgliedsinitiative maiz stark für die Rechte von Sexarbeiter_innen.

Aus der aktuellen Stellungnahme von maiz (17.12.15):

Gewalt gegen Sexarbeiter_innen manifestiert sich in unterschiedlichsten Formen. In medialen und öffentlichen Debatten stehen meist physische und psychische Gewalterfahrungen, die Sexarbeiter_innen erleben, im Vordergrund. Kaum thematisiert wird hingegen die strukturelle Gewalt, die andere Formen von Gewalt oftmals erst ermöglicht:

*Wie sieht die Realität für jene Frauen* aus, die eigenverantwortlich diese Tätigkeit ausüben wollen? Von welchen Formen der Gewalt sind sie betroffen?*
Doppelmoral: Aktuelle Ereignisse wie der Erlass des Finanzministeriums zur Besteuerung von Sexdienstleistungen sowie immer wiederkehrende, stark moralisch und emotional geführte Debatten zu einem etwaigen Sex-Kauf-Verbot zeigen, dass es nicht primär um den Schutz und die Selbstbestimmung der betroffenen Personen geht.

*Strukturelle Gewalt*: Arbeitsrechtlich gesehen ist die Erbringung von Sexdienstleistungen kein Beruf. Sexarbeiter_innen sind aber verpflichtet Lohnsteuer aus der Sexdienstleistung zu zahlen. War bei der Einführung der neuen steuerlichen Bemessung von Sexarbeit (Frühjahr 2014) geplant, Sexarbeiter_innen zu befragen, so ist dies nie geschehen. Durch eine Bordellüberprüfung, die von der Finanzpolizei durchgeführt wird, soll festgelegt werden, ob die dort beschäftigten Sexarbeiter_innen auf selbständiger oder unselbständiger Basis arbeiten. Durch diese Nicht-Involvierung von Sexarbeiter_innen wird Transparenz und Einsicht in sie betreffende Entscheidungen verhindert.

*Diskriminierung*: Alle Menschen haben das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl und auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen. Sexarbeiter_innen werden oft durch z. B. übermäßig hohe Mietpreise ausgebeutet und diskriminiert, nur weil es sich dabei um Arbeitsorte handelt, an denen Sexdienstleistungen angeboten werden.

*Stigmatisierung*: Österreich ist neben Griechenland das einzige Land in Europa in dem es noch verpflichtende Kontrolluntersuchungen gibt. Diese, seit 1945 gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen, dienen vorgeblich der Prävention und Erhaltung der öffentlichen Gesundheit. Sie werden nicht mit dem Ziel durchgeführt, die Gesundheit der Sexarbeiter_innen zu erhalten und ihre Rechte zu schützen. Wir sehen diese als eine Form der Diskriminierung und Stigmatisierung und somit Teil der strukturellen Gewalt.

Wir verurteilen jede Form von Gewalt gegen Sexarbeiter_innen und fordern mehr Rechte. Angemessene und sichere Rahmenbedingungen zur Ausübung von Sexarbeit, die zum Schutz der Sexarbeiter_innen dienen, müssen im Fokus von Veränderungen sein.

Anstatt über Sexarbeit zu diskutieren, müssen Sexarbeiter_innen als Expert_innen wahrgenommen und als solche in Entscheidungen miteinbezogen werden. Sonst sind alle Versuche politische Regelungen zu treffen diskriminierend und stigmatisierend. Lösungen, die angeblich zur Verbesserung der Situation von Sexarbeiter_innen angestrebt werden und die Sexarbeiter_innen gleichzeitig entmündigen, sind keine guten Lösungen für Sexarbeiter_innen und führen zur Verschlechterung ihrer sozialen und gesellschaftlichen Situation.
 

*Diese Pressemitteilung wird getragen von*:
Sexworker.at / Selbstorganisation von SexarbeiterInnen, maiz – Autonomes Zentrum von und für Migrantinnen (Linz), LEFÖ – Beratung, Bildung und Begleitung für Migrantinnen (Wien), PiA / Projekt für Sexarbeiterinnen (Salzburg), SXA-Info (Graz), iBUS – Innsbrucker Beratung und Unterstützung für Sexarbeiterinnen

 

Ausschreibung leonart #2015: lücke

Die Stadt Leonding hat für ihr zeitgenössisches Kunst- & Kulturformat „leonart“ eine aktuelle Ausschreibung veröffentlicht. für die leonart #2015 können ab sofort Projekte entwickelt und eingereicht werden.

 

Finde Deine Lücke und gestalte sie..

leonart #2015; call for papers

4. – 13. September 2015

 

Eingereicht werden, können Projektvorschläge zum Thema

 

LÜCKE*

Erinnerungs….., Pensions….., Bau….., Mut zur …..!, Gedächtnis….., Bildungs…..

 

in Form eines Kurzkonzepts (max. 2 A4 Seiten) und einem genauen Kostenplan. [Als Projektkosten gelten die Gesamtkosten. Bitte eventuelle Reise-, Material-, und Übernachtungskosten einkalkulieren!]

Was umgesetzt wird, entscheidet das Publikum nach Prüfung der Kriterien  durch die KUVA:

Inhaltlicher Zusammenhang mit dem Thema

Auseinandersetzung mit dem öffentlichen Raum

Ortsbezug

Barrierefreiheit

Kritischer Dialog mit dem Publikum

Interkulturalität

Anti-Diskriminierung / Antirassismus

Ausdrücklich erwünscht sind Projektvorschläge von Künstlerinnen, Personen mit Einschränkungen und Menschen mit Migrationshintergrund, performative Ansätze, installative, interdisziplinäre sowie multimediale Arbeiten. Die leonart steht allen Formaten (Tanz, Musik, Film, Theater, Workshops, Fotografie, Video, Screenings, Interventionen, usw.) offen. 

Einsendeschluss / 28.02.2015 / Datum des Poststempels

Kontakt- und Einreichadresse:

Leondinger Veranstaltungs- und Kulturservice GmbH

Stadtplatz 44, 4060 Leonding oder per E-Mail saghallo@kuva.at

 

Start-Stipendien 2015

Unter dem Titel Start-Stipendien 2015 schreibt das Bundeskanzleramt Österreich insgesamt 95 Stipendien für junge Kunst- & KUlturschaffende in folgenden Bereichen aus:

Bildende Kunst (10 Stipendien)
Architektur und Design (10 Stipendien)
Künstlerische Fotografie (5 Stipendien)
Video- und Medienkunst (5 Stipendien)
Mode (5 Stipendien)
Musik und darstellende Kunst (35 Stipendien)
Filmkunst (5 Stipendien)
Literatur (15 Stipendien)
Kulturmanagement (5 Stipendien)

Die Start-Stipendien stellen eine Anerkennung und Förderung für das Schaffen junger Künstlerinnen und Künstler dar. Sie sollen die künstlerische Entwicklung vorantreiben und den Einstieg in die österreichische und internationale Kunstszene erleichtern. Die Start-Stipendien für Kulturmanagement dienen der Erweiterung der Kompetenzen und Handlungsräume von jungen Kulturmanagerinnen und Kulturmanagern durch Weiterbildung in einem
österreichischen Kulturzentrum.

Die Stipendien haben jeweils eine Laufzeit von 6 Monaten und sind mit je EUR 6.600 dotiert. Das Vorhaben muss 2015 begonnen werden. Eine Bewerbung ist nur in einer der ausgeschriebenen Sparten möglich. Zudem werden aus den Bewerbungen von der jeweiligen Jury Kandidatinnen, d.h. Mentees, zur Teilnahme am Mentoring-Programm der Kunstsektion vorgeschlagen (nähere Informationen siehe www.kunstkultur.bka.gv.at)

Voraussetzungen

Bewerbungen können von Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturmamagerinnen und Kulturmanagern eingereicht werden, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren Lebensmittelpunkt nachweislich seit mindestens drei Jahren in Österreich haben (hier ist eine Kopie des Meldezettels beizulegen), wenn ihr einschlägiger Studienabschluss nicht länger als fünf Jahre zurück liegt oder wenn sie keinen einschlägigen Studienabschluss haben (und auch nicht immatrikuliert sind) und nach dem 31. 12. 1979 geboren wurden.

Ausnahmen müssen gesondert erläutert werden und können nur dann berücksichtigt werden, wenn sich z. B. die Ausbildung in Zusammenhang mit einer Familiengründungs- bzw. Erziehungsphase oder durch schwere Krankheit verzögert hat. Die aufschiebende Wirkung beträgt max. 5 Jahre.

Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Personen, denen für das Jahr 2015 bereits ein Staatsstipendium zuerkannt wurde oder die in diesem Zeitraum bereits ein anderes Stipendium antreten. Es ist nicht möglich, zwei Stipendien zeitgleich zu konsumieren. Bereits vom Bundeskanzleramt geförderte oder in Einreichung befindliche Projekte können nicht berücksichtigt werden. Formal nicht entsprechende Anträge werden ohne Begründung zurückgesandt.

Allgemeine Bewerbungsunterlagen, Grundlage des Ansuchens für alle Sparten:

Die Bewerbungen müssen folgende Unterlagen enthalten:

  • Vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular „Start-Stipendien“ das über die Homepage des Bundeskanzleramts www.kunstkultur.bka.gv.at (siehe: Kapitel Ausschreibungen), ausgedruckt werden kann.
  • Lebenslauf mit Geburtsdatum und Angaben zur Ausbildung (Kopie des Abschlusszeugnisses) und zur bisherigen künstlerischen bzw. beruflichen Tätigkeit,
  • Angaben über die geplanten Arbeitsvorhaben während der Laufzeit des Stipendiums.

Bitte kennzeichnen Sie alle Unterlagen mit Ihrem Namen!

Zusätzliche spartenspezifische Bewerbungsunterlagen:

Zusätzlich zu den allgemeinen Bewerbungsunterlagen sind in den ausgeschriebenen Sparten jeweils folgende Unterlagen erforderlich:

Bildende Kunst, Architektur und Design, Fotografie, Video- und Medienkunst, Mode Abteilung II/1

  • Dokumentation der künstlerischen Arbeit durch Kataloge, Fotos oder Farbkopien (maximal im DIN A4-Format, keine Originalarbeiten), Beschreibung des Vorhabens (max. 2 Seiten) sämtliche Bewerbungsunterlagen sind in 1-facher Ausfertigung einzusenden.
  • Auf dem Kuvert ist deutlich sichtbar der Vermerk der jeweiligen Sparte anzubringen: „Start-Stipendien Bildende Kunst 2015“, „Start-Stipendien Architektur und Design 2015“, „Start-Stipendien Künstlerische Fotografie 2015“, „Start-Stipendien Video- und Medienkunst 2015“, oder „Start-Stipendien Mode 2015“
  • Kontakt: Gabriele Kosnopfl, Tel.: +43 1 531 15-206814, E-Mail: gabriele.kosnopfl@bka.gv.at

Musik und darstellende Kunst Abteilung II/2

  • Dokumentation der künstlerischen Arbeit: Partituren (max. zwei), Ton- und Videobeispiele auf CD bzw. DVD (max. zwei). Es wird empfohlen, nur Kopien vorzulegen, da keine Haftung für Verlust oder Beschädigung des eingesandten Materials übernommen werden kann.
  • Empfehlungsschreiben einer Ausbildungsstätte, falls keine abgeschlossene Ausbildung vorliegt,
  • Angaben zum künstlerischen Berufsziel,
  • Theater- und CD-Produktionen sind nicht Gegenstand der Start-Stipendien, sämtliche Bewerbungsunterlagen sind in 5-facher Ausfertigung einzusenden.
  • Einreichfristen: 31. 03. und 31. 08. 2015.
  • Auf dem Kuvert ist deutlich sichtbar der Vermerk der Sparte anzubringen: „Start-Stipendien Musik und darstellende Kunst 2015“
  • Kontakt:     Mag. Eva Kohout, Tel.: +43 1 531 15-206828, E-Mail: eva.kohout@bka.gv.at

Filmkunst Abteilung II/3

  • Genres: langer Dokumentarfilm und abendfüllender Spielfilm, antragsberechtigt: Regieperson oder der/die AutorIn (keine ProduzentInnen),
  • Dokumentation der filmischen Arbeit durch einen (einzigen!) Referenzfilm auf DVD
  • Beschreibung eines (einzigen!) filmischen Vorhabens vor Projektentwicklungsphase keine Projekte, die als Bakkalaureat- oder Diplomfilm geplant sind, keine Auslandspraktika, Equipmentankäufe o.ä.
  • Angabe der Filmfestivals, an denen ein eigener Film teilgenommen hat, sämtliche Bewerbungsunterlagen sind in 4-facher Ausfertigung einzusenden.
  • Auf dem Kuvert ist deutlich sichtbar der Vermerk der Sparte anzubringen: „Start-Stipendien Filmkunst 2015“
  • Kontakt:     Irmgard Hannemann-Klinger, Tel.: +43 1 531 15-206883, E-Mail: kunst-ii3@bka.gv.at  

Literatur Abteilung II/5

  • Mit dem Start-Stipendium werden Schreibvorhaben (Prosa, Lyrik und Essay) junger österreichischer Autorinnen und Autoren (auch Studierende) gefördert, die bereits in Literaturzeitschriften und Anthologien veröffentlicht haben oder die bereits eine (1) selbständige literarische Veröffentlichung vorweisen können.
  • Folgende Unterlagen sind den allgemeinen Bewerbungsunterlagen anzuschließen: Angabe des Titels des literarischen Debüts, des Verlags und des Erscheinungsjahres; sollte keine selbständige Publikation vorliegen, bitte um Angabe der Veröffentlichungen in Zeitschriften, Anthologien usw.
  • Liste der Preise und Auszeichnungen
  • Projektbeschreibung und Arbeitsplan mit Angaben zum Stand des Projekts, zum geplanten Umfang und zum vorgesehenen Abschluss (max. 3 Seiten) Arbeitsproben aus dem geplanten Projekt (max. 20 Seiten) Sämtliche Bewerbungsunterlagen sind in 4-facher Ausfertigung einzusenden, das Formular in einfacher Ausfertigung.
  • Autorinnen und Autoren, die bereits zwei oder mehr als zwei literarische Titel veröffentlicht haben, können sich – unabhängig von ihrem Alter – um das Projektstipendium 2015/16 bewerben. Kinder- und Jugendliteratur wird beim Mira-Lobe-Stipendium, die Arbeit an Theaterstücken beim DramatikerInnenstipendium gefördert.
  • Auf dem Kuvert ist deutlich sichtbar der Vermerk der Sparte anzubringen: „Start-Stipendien Literatur 2015“
  • Kontakt: Regina Schweighofer, Tel.: 43 1 531 15-206853, E-Mail: regina.schweighofer@bka.gv.at

Kulturmanagement Abteilung II/7

  • Motivationsschreiben, warum die betreffende Einrichtung ausgewählt wurde
  • Bestätigung über eine Praktikumsmöglichkeit im Ausmaß von mindestens 30 Wochenstunden durch die Verantwortlichen des Kulturzentrums einschließlich Beschreibung des geplanten Einsatzbereiches
  • Sämtliche Bewerbungsunterlagen sind in 4-facher Ausfertigung einzusenden
  • Praktika an Bundes- und Landeseinrichtungen werden nicht berücksichtigt. Es wird darauf hingewiesen, dass für Sozialversicherungsverhältnisse selbst zu sorgen ist. Das Praktikum kann frühestens ab 1. Juli angetreten werden.
  • Auf dem Kuvert ist deutlich sichtbar der Vermerk der Sparte anzubringen: „Start-Stipendien Kulturmanagement 2015“
  • Kontakt: Ursula Paireder, Tel.: 43 1 531 15-206874, E-Mail: ursula.paireder@bka.gv.at

Bewerbungstermin

Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 31. März 2015 an das

Bundeskanzleramt Österreich
Sektion II – Kunst
Concordiaplatz 2
1010 Wien

zu richten. Es gilt der Poststempel! Auf dem Kuvert ist deutlich sichtbar der Vermerk der jeweiligen Sparte anzubringen!

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten werden von spartenspezifischen Fachjurys zu unterschiedlichen Terminen ausgewählt. Alle Bewerberinnen und Bewerber werden schriftlich vom Ergebnis der Auswahlsitzung in Kenntnis gesetzt. Für die übermittelten Unterlagen wird keine Haftung übernommen.

Land OÖ/LKB: Kulturland mit und ohne MigrantInnen

Im Oktober 2014 startete das Land OÖ eine Ausschreibung, um neue Mitglieder für den OÖ Landeskulturbeirat (LKB) zu nominieren. Im Text der Medienaussendung wurden oberösterreichische MigrantInnen dezidiert von einer LKB-Mitgliedschaft ausgeschlossen: „Bewerben können sich alle, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen“ (PA LH Pühringer, 27.10.2014).

Dieses Ausschlusskriterium entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen – wurde doch erst im Jahr 2000 in einer Novelle des zuständigen Kulturfördergesetzes festgelegt, dass die österreichische Staatsbürgerschaft KEIN Kriterium für eine LKB-Mitgliedschaft sei. In der „offiziellen“ – wenn auch nur sehr wenigen Menschen zugänglichen – Ausschreibung in der „Linzer Zeitung“ wurde dies dann auch richtig formuliert.

Ob Zufall oder nicht: Die KUPF konnte nach Einholung entsprechender juristischer Expertise und Gesprächen mit der oö Verwaltung den Sachverhalt aufklären und lädt alle migrantischen Kulturschaffenden aus OÖ ein, auch nach Ende der Einreichfrist (1. Dez. 2014) Nachnominierungen vorzunehmen!

Wir rufen auf, diese Möglichkeit intensiv zu streuen und zu nutzen und wünschen dem Land OÖ viel Erfolg bei den intensiven Bemühungen um migrantische Partizipation am „Kulturland“.

KUPF OÖ

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Das aktuelle KUPF-Buch: „Edition Gnackwatsch´n“

„Ihr macht Politik von und für Arschlöcher und das wie immer tadellos.“ – Die KUPF OÖ veröffentlichte 2014 die Edition Gnackwatsch’n, eine kommentierte Sammlung von 60 Glossen aus der KUPFzeitung: Manchmal böse, meistens lustig und immer respektlos.

 

2001 wurde die Kolumne „Gnackwatsch’n“ in der KUPFzeitung eingeführt. Seither werden jährlich vier bis fünf textuelle Gnackwatsch’n vergeben. Unter den AdressatInnen tummeln sich Institutionen, Medien, Parteien und PolitikerInnen, die kulturelle Vielfalt, Demokratie und Menschlichkeit angreifen.

Die KUPF hat zum Jahresende 2014 diese beliebte Glosse gesammelt in Buchform veröffentlicht und die zahlreichen – anonymen – AutorInnen gebeten, Kommentare und Liner Notes zu ihren Ergüssen zu formulieren. Mit viel Ironie und auch Selbstkritik reflektieren die SchreiberInnen ihre Beiträge und zeichnen ein Sittenbild des „Kulturland Oberösterreich“ und seiner freien Szene. Abgerundet wird das Buch durch eine kulturwissenschaftliche Einführung von Stephan Roiss.

Erhältlich ist die Edition Gnackwatsch’n ab sofort in der Buchhandlung ALEX (Linz), der Buchhandlung Infoladen Wels, im Webshop der Linzer Stadtwerkstatt sowie natürlich bei der KUPF OÖ.

KUPF OÖ (Hg.):
Edition Gnackwatsch’n
Eigenverlag, Linz 2014
Redaktion: Tamara Imlinger, Klemens Pilsl, Christian Diabl
Gestaltung: www.michaelreindl.com
ISBN: 978-3-901800-13-9

KUPF Radio Show: Alte Schule Gutau

Die KUPF RADIO SHOW im Gespräch mit den MacherInnen der Alten Schule Gutau. Die ehemalige Schule in der Mühlviertler Gemeinde Gutau ist seit vielen Jahren ein Kultur- und Jugendzentrum, seit neuestem aber auch eine Zeugfärberei, eine Außenfluchtstiegenbesitzerin und ein weiterer Standort („Node“) im OTELO-Netzwerk.

Die AktivistInnen Janina Wegscheider, Martin Lasinger & Maria Steiner, der syrische Falafelkoch Muhamed sowie Josef Lindner, der Bürgermeister von Gutau, erzählen über Erfahrungen, Aktivitäten und regionalpolitische Implikationen der Alten Schule.

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