Positionspapier: Stellungnahme zum Begutachtungsentwurf Oö. Kulturförderungsgesetz-Novelle (2011)

Stellungnahme der KUPF – Kulturplattform Oö. zum Begutachtungsentwurf betreffend das Landesgesetz mit dem das Oö. Kulturförderungsgesetz geändert wird (Oö. Kulturförderungsgesetz-Novelle 2011)

Das oberösterreichische Kulturförderungsgesetz, welches 1987 entstanden ist, gilt bis heute als wegweisendes Gesetz, welches ein hohes Maß an Zukunftsorientierung und breitem Kulturverständnis aufweist. Vor allem in der Entstehungszeit, setzte Oberösterreich mit diesem Gesetz mutige Schritte in Richtung einer vorwärts gewandten Kulturförderungspolitik. Alleine die selbst auferlegte Verpflichtung zur Veröffentlichung von Förderberichten (ohne Beschränkung auf die Landtagsabgeordneten), zeigte von einem Transparenzverständnis welches im Bundesländervergleich einzigartig war.

Seit dem Entstehen des Fördergesetzes sind mehr als 20 Jahre vergangen. Bis auf wichtige und notwendige Anpassungen betreffend die Kunst am Bau, die Beseitigung eines diskriminierenden Punktes bei der Bestellung des Landeskulturbeirates und die gesetzliche Verankerung des Fachbeirates 6 im Landeskulturbeirat, steht das Gesetz in seiner Erstfassung da.

In den letzten 20 Jahren hat sich das Kulturfeld immer stärker ausdifferenziert. Kulturelle Bezugspunkte haben sich verschoben, starre Grenzen einer Kulturlandschaft sind durchlässiger geworden. Bereiche wie Medienarbeit, Sozialarbeit, Kulturarbeit von MigrantInnen, Interkultur und Interdisziplinarität wurden als Teile eines umfassenden Kulturbegriffs in die Kulturarbeit aufgenommen. Die Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen wurde in vielen Bereichen der Kultur eine wichtige Triebfeder.

Die Steiermark hat als erstes Bundesland diesen Umständen durch ein neues Kulturförderungsgesetz Rechnung getragen. 2009 novellierte Vorarlberg das Gesetz nach einigen der oben genannten Gesichtspunkten, 2010 folgte Tirol.

Oberösterreich ist – nicht nur nach Eigendefinition – ein Vorzeigeland, was die Vielfalt der Kulturlandschaft und auch in weiten Teilen die Absicherung derselben betrifft. Gerade deshalb muss Oberösterreich Schritte setzen, um den gesetzlichen Rahmen für den Bestand des Kulturfeldes zu schaffen. Ebenso muss ein gesetzlicher Rahmen geschaffen werden, um den Anforderungen an eine moderne Verwaltung gerecht zu werden, welche effizient, zielgerichtet und weitestgehend unbürokratisch agieren soll.

Die Oö. Kulturförderungsgesetz-Novelle, deren Begutachtungsentwurf vorliegt, greift aus Sicht der KUPF – Kulturplattform Oö. in einigen Bereichen zu kurz. Im Interesse Ihrer Mitgliedsvereine regt die KUPF folgende Änderungen im Oö. Kulturförderungsgesetz an.

§ 1 Abs. 1

Das Land Oberösterreich unterstützt und fördert die im Interesse des Landes und seiner Bevölkerung gelegene kulturelle Tätigkeit, in erster Linie dann, wenn sie im Land Oberösterreich ausgeübt wird oder in einer besonderen Beziehung zum Land Oberösterreich steht.

Änderungsvorschlag: Das Land Oberösterreich, als Träger von Privatrechten unterstützt und fördert die im Interesse des Landes und seiner Bevölkerung gelegene kulturelle Tätigkeit, in erster Linie dann, wenn sie im Land Oberösterreich ausgeübt wird oder in einer besonderen Beziehung zum Land Oberösterreich steht.

Begründung: Durch die Einfügung, dass Förderungen im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung des Landes Oberösterreich vorgenommen werden, wird dargelegt, dass das Land mit den FörderwerberInnen privatrechtliche Verträge abschließt. Daraus resultiert kein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung, da Förderzusagen in der Regel nicht bescheidmäßig zugesagt werden. Um dem Missverständnis vorzubeugen, dass Subventionszusagen Bescheide sind und somit zu beeinspruchen wären, sollte diese Klarstellung vollzogen werden. Der Passus „als Träger von Privatrechten“ findet sich auch in den Kulturförderungsgesetzen der Länder Tirol, Salzburg, Steiermark, Burgenland, Vorarlberg und Niederösterreich.

 
§ 2 lit. h)

elektronische Medien, Fotographie und Film;

Änderungsvorschlag: elektronische Medien, nicht kommerzielle Radio- und TV-Produktionen, nicht kommerzielle Printmedien mit kulturellem Schwerpunkt, Fotographie und Film;

Begründung: Oberösterreich zeichnet sich durch die größte Dichte an freien, nicht kommerziellen Radiosendern aus (Radio FRO, Linz; Radio Freistadt, Mühlviertel; Freies Radio Salzkammergut; Radio B138, Kirchdorf;). Seit 2010 existiert auch der Freie Fernsehsender dorf.tv. Eine ebensolche Dichte ist für den Bereich nicht kommerzieller Printmedien festzustellen. Alle diese Medien leisten einen unverzichtbaren Beitrag zu einer pluralistischen Medienlandschaft. Diesem Umstand muss im Oö. Kulturförderungsgesetz Rechnung getragen werden, da hier – wie auch in der Neufassung der Präambel festgehalten – eine bedarfsorientierte Kulturvermittlung in hohem Maße passiert.

 
§ 5 Abs. 3

Die Förderung darf jenes Ausmaß nicht übersteigen, das für die weitere Entfaltung der Tätigkeit bzw. das Zustandekommen des Vorhabens erforderlich ist. In Fällen, in denen eine Eigenleistung des Förderungswerbers in Betracht kommt, ist eine solche in zumutbarer Höhe Voraussetzung für die Förderung.

Änderungsvorschlag: Die Förderung darf jenes Ausmaß nicht übersteigen, das für die weitere Entfaltung der Tätigkeit bzw. das Zustandekommen des Vorhabens erforderlich ist. In Fällen, in denen eine Eigenleistung in Betracht kommt, ist eine solche in zumutbarer Höhe Voraussetzung für die Förderung. Eine mehrjährige Förderung ist möglich, soweit dies für strukturelle Maßnahmen zur Erreichung der Ziele (§ 1) notwendig ist. 1

Begründung: Für Kulturinitiativen ist eine mittelfristige Planungssicherheit unabdingbar, vor allem dann, wenn Personal und Strukturen vorhanden sind. Mit der angeführten Ergänzung bekennt sich das Land zur Möglichkeit mehrjähriger Förderzusagen, ohne aber eine explizite Verpflichtung einzugehen.

Die Budgethoheit des Landtages bleibt – auch durch das Einräumen der Möglichkeit mehrjähriger Fördervereinbarungen – unberührt. Die Möglichkeit zum Abschluss mehrjähriger Fördervereinbarungen findet sich in den Kulturförderungsgesetzen der Länder: Vorarlberg, Steiermark, Salzburg, Kärnten, Niederösterreich

 
§ 5 Abs. 6

Die Gewährung der Förderung ist über Abs. 5 hinaus an weitere Bedingungen oder Auflagen zu binden, sofern dies für die Erreichung des Förderungszweckes erforderlich ist.

Änderungsvorschlag: Die Gewährung der Förderung ist über Abs. 5 hinaus an weitere Bedingungen oder Auflagen zu binden, sofern dies für die Erreichung des Förderungszweckes erforderlich ist. Hierfür hat die Landesregierung Förderungskriterien zu erlassen und zu veröffentlichen, welche die Richtlinien und Entscheidungsgrundlagen für Förderungsgewährung beinhalten. Diese Richtlinien sind mindestens biennal vom Landeskulturbeirat zu überprüfen. Die Landesregierung kann sich, soweit sie dies im Einzelfall für erforderlich erachtet, bei der Beurteilung von kulturellen Vorhaben bzw. kulturellen Tätigkeiten von externen Experten bzw. ExpertInnen beraten lassen. 2

Begründung: Für FörderwerberInnen nicht nachvollziehbare Entscheidungen führen dazu, dass das Vertrauen und die Dialogbereitschaft gegenüber der Politik und Verwaltung schwinden. Eine Nachvollziehbarkeit durch transparente (da veröffentlichte) Förderkriterien, welche auch regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, kann hier Abhilfe schaffen und bringt auch keinen bürokratischen Aufwand. Ebenso dient die Möglichkeit der Beiziehung externer ExpertInnen einer größeren Transparenz und schafft sowohl für die FörderwerberInnen, als auch für die politischen VertreterInnen eine größere Objektivität bei der Bewertung einzelner Vorhaben bzw. Tätigkeiten.

 
§ 5 Abs. 7

Die Gewährung bzw. Nichtgewährung der Förderung hat schriftlich zu erfolgen; im übrigen ist die Förderung möglichst formlos abzuwickeln. Die Ablehnung einer Förderung ist nicht anfechtbar.

Änderungsvorschlag: Die Gewährung bzw. Nichtgewährung der Förderung hat schriftlich innerhalb von 12 Wochen ab Einlangen zu erfolgen und ist zu begründen; im übrigen ist die Förderung möglichst formlos abzuwickeln. Die Ablehnung einer Förderung ist nicht anfechtbar.

Begründung: Die Fristsetzung (Selbstbindungsfrist) ist notwendig, damit FörderwerberInnen wissen, wann sie spätestens mit einer verbindlichen Antwort rechnen können. Auch für die Kulturverwaltung würden sich – aus verwaltungsökonomischer Sicht – positive Effekte aus einer derartigen Selbstbindungsregelung ableiten lassen. Die Notwendigkeit eine Gewährung bzw. Nichtgewährung zu begründen liegt darin, dass FörderwerberInnen ein qualifiziertes Feedback zu ihrem Antrag erhalten, welches auf Basis von Förderkriterien getroffen wird. Eine Anfechtungsmöglichkeit leitet sich dennoch nicht daraus ab.

 
§ 7 Abs. 3

Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist mit Ausnahme der österreichischen Staatsbürgerschaft das aktive Wahlrecht zum Oö. Landtag.

Änderungsvorschlag: Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist mit Ausnahme der österreichischen Staatsbürgerschaft das aktive Wahlrecht zum Oö. Landtag. Abgeordnete zum Oö. Landtag können nicht Mitglied des Landeskulturbeirates sein.

Begründung: Nach § 7 Abs. 1 des Oö. Kulturförderungsgesetz, ist der Landeskulturbeirat für die Beratung der Landesregierung zuständig. Nach §11 Abs. 5 können die Landtagsklubs eine/n VertreterIn zu den Sitzungen entsenden. Damit ist – aus Sicht der KUPF – die notwendige Transparenz gegenüber der Politik durchaus gewährleistet. Das Abgeordnete zum Oö. Landtag darüber hinaus auch ordentliche Mitglieder des Landeskulturbeirates sind, mutet eigenartig an, weil es nicht anzunehmen ist, dass eine „saubere“ Trennung zwischen (partei-)politischem Mandat und der (eventuell) ausgeübten Kulturarbeit möglich ist.

 
§ 7 Abs. 5

Die Landesregierung hat bei der Bestellung der Mitglieder und Ersatzmitglieder auf ein möglichst ausgewogenes Verhältnis hinsichtlich der regionalen Vertretung ebenso wie hinsichtlich der verschiedenen Kulturbereiche zu achten. Mindestens ein Drittel der Mitglieder und Ersatzmitglieder sollen ausübende Kulturschaffende sein. Bei der Zusammensetzung des Landeskulturbeirates und der Fachbeiräte ist eine Ausgewogenheit von männlichen und weiblichen (Ersatz-)Mitgliedern anzustreben.

Änderungsvorschlag: Die Landesregierung hat bei der Bestellung der Mitglieder und Ersatzmitglieder auf ein möglichst ausgewogenes Verhältnis hinsichtlich der regionalen Vertretung ebenso wie hinsichtlich der verschiedenen Kulturbereiche zu achten. Mindestens ein Drittel der Mitglieder und Ersatzmitglieder sollen ausübende Kulturschaffende sein. Bei der Zusammensetzung des Landeskulturbeirates und der Fachbeiräte ist eine Ausgewogenheit von männlichen und weiblichen (Ersatz-)Mitgliedern anzustreben. Ebenso ist eine anteilsmäßige Berücksichtigung von Migrantinnen und Zugehörigen ethnischer Minderheiten bei der Zusammensetzung des Landeskulturbeirates und der Fachbeiräte anzustreben.

Begründung: In der neuen Fassung der Präambel zum Oö. Kulturförderungsgesetz heißt es: „Darüber hinaus soll die Kulturförderung eine bedarfsorientierte Kulturvermittlung sowie die Förderung von Minderheiten und benachteiligten Gruppen beinhalten, um möglichst allen Bevölkerungsgruppen und -schichten die aktive Teilhabe am kulturellen Leben zu ermöglichen.“ Um diesem Anspruch gerecht zu werden, muss das Land die aktive Teilhabe auch in Entscheidungs- und Beratungsgremien gewährleisten und dafür ein – auch gesetzlich verankertes – Zeichen setzen.

 
Stellungnahme zum Oö. Kulturförderungsgesetz in der geltenden Fassung zu nicht im Begutachtungsentwurf enthaltenen Punkten.

§ 3 Abs. 4

Durch die Förderung nach diesem Gesetz wird eine Förderung durch andere öffentliche Förderungsträger sowie die private Förderungstätigkeit nicht berührt. Eine Abstimmung der Förderungsmaßnahmen des Landes, insbesondere mit den Förderungsleistungen anderer Gebietskörperschaften, ist anzustreben.

Änderungsvorschlag: Durch die Förderung nach diesem Gesetz wird eine Förderung durch andere öffentliche Förderungsträger sowie die private Förderungstätigkeit nicht berührt. Fördermaßnahmen anderer Rechtsträger dürfen keine Voraussetzung für die Förderleistung des Landes Oberösterreich sein.

Begründung: Die vage Formulierung „ist anzustreben“, hat über die Jahre dazu geführt, dass vor allem zwischen dem Land Oö. und den Statutarstädten (aber auch kleineren Gemeinden) die Verpflichtung zur Mitfinanzierung vollzogen wurde. Dadurch kam es zu Fällen, in denen Kulturinitiativen, welche z.B. aufgrund der angespannten Finanzlage der Gemeinden, weniger Förderungen erhielten auch vom Land Oö. weniger Förderungen erhielten. Projekte sind gewöhnlich aufgrund der Inhalte förderungswürdig, und weniger aufgrund einer paritätischen Kostenaufteilung.

 
Weitere Anregung:

Das Recht für FörderwerberInnen, eine Anhörungsstelle anzurufen.

Für den Fall, dass eine Förderwerberin vermutet, dass bei der Beurteilung eines Ansuchens die Förderkriterien nicht eingehalten wurden, muss das Land OÖ das Recht einräumen, eine Anhörungsstelle einzuberufen. Diesem Gremium gehören eine Vertreterin einer (fachlich zuständigen) Interessenvertretung, die Leiterin der Förderstelle, die zuständige Sachbearbeiterin und gegebenenfalls externe ExpertInnen an. Dieses Gremium tritt einmal im Monat zusammen. Die zuständige Stelle entscheidet innerhalb von 14 Tagen nach der „Anhörung“ nochmals über das Ansuchen. Eine erneute „Anhörung“ ist nicht möglich. Dem amtsinternen Aktenlauf ist das ursprüngliche Ansuchen immer bei zulegen.
____

1 Zitiert nach dem Vorarlberger Kulturförderungsgesetz (https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrVbg/LRVB_3200_000_20090801_99999999/LRVB_3200_000_20090801_99999999.pdf)

2 Zitiert nach dem Tiroler Kulturförderungsgesetz (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrT&Gesetzesnummer=10000064)

Über Sachzwänge und Solidarität

Wie gestaltet sich der kulturpolitische Diskurs in Linz im Moment? Was ist los in der Region? Und wie realisiert man eine Idee zum Projekt? Die aktuelle KUPF-Radiosendung bringt diese Themen on Air.

Sachzwänge und Solidarität

Über Förderprobleme und die Macht des KEP, Kulturentwicklungsplan Neu in Linz, diskutierten am Freitag vor einer Woche Involvierte und Betroffene. Stefan Haslinger von der KUPF moderierte den Abend, dazu werden wir ein paar Ausschnitte on Air bringen.

Hier gehts zum Protestbrief

Was geht ab?

Außerdem ein paar schöne Veranstaltungstips, gelesen von der Homepage der KUPF. Der Veranstaltungskalender gibt immer eine aktuelle Übersicht der Kulturschaffenden im Dachverband der KUPF.

Gewußt wie!

Am Ende der Sendung möchten wir euch einen schönen Workshop von der KUPF Akademie ans Herz legen. Dieser findet am 8. Dezember in dem Räumen der KUPF statt.

Eine schöne Sendung wünscht euch die KUPF Radioredaktion.

Die HOSI Linz befragt …

Die HOSI Linz ist zwar bald 30, aber ein ganz junges Mitgleid im Dachverband der KUPF. Im Gespräch mit Gernot Wartner sprachen wir über Kulturveranstaltungen, Förderkultur, Homophobie, Mitspracherecht bei politischen Entscheidungsfindungen und vieles mehr. Außerdem gibt es aus aktuellem Anlaß eine Spendenaktion.

Zu hören am Dienstag, 22.11.2011 von 17:30 – 18 Uhr in der Sendung KUPF OÖ

HOSI Linz

Die KUPF-Redaktion.

ARD/ZDF Förderpreis 2009 – Frauen + Medientechnologie

ARD und ZDF verleihen den Förderpreis für herausragende Abschlussarbeiten von Frauen aus dem Bereich der Medientechnologie
Sind Sie in Ihrer Abschlussarbeit eine Idee weiter als die anderen?

Ihr Herz schlägt für die audio-visuelle Medientechnologie? Sie studieren ein Fach mit engem Bezug zu Hörfunk, Fernsehen und Online-Medien? Ihre Abschlussarbeit untersucht technische Fragen der AV-Medienproduktion oder – distribution und zeigt praxisrelevante Wege und Ideen für die Zukunft? Und Ihr Pass besagt unzweifelhaft, dass Sie weiblichen Geschlechts sind?

Dann sollten Sie sich für den ARD/ZDF Förderpreis »Frauen + Medientechnologie« bewerben. Ihnen winken bis zu 5.000 Euro Preisgeld, eine öffentliche Ehrung und neue Kontakte. Zudem ist der Gewinn des Förderpreises eine gute Visitenkarte für Ihre berufliche Laufbahn.

Auf diesen Seiten finden Sie alle Informationen rund um den ARD/ZDF Förderpreis »Frauen + Medientechnologie« , der jährlich ausgeschrieben wird. Wir sind gespannt auf Ihre Ideen – und wünschen viel Erfolg
Aktueller Bewerbungszeitraum

Vom 1. November 2011 bis zum 29. Februar 2012 können Sie sich für den ARD/ZDF Förderpreis »Frauen + Medientechnologie« 2012 bewerben.

http://www.ard-zdf-foerderpreis.de/index.phtml

DramatikerInnenstipendien 2012

Zur Förderung österreichischer Theaterautorinnen und Theaterautoren hat die Literaturabteilung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur zehn DramatikerInnenstipendien bereitgestellt. Bewerbungen können von Autorinnen und Autoren eingebracht werden, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben.

Die Laufzeit der Stipendien beträgt sechs Monate, beginnend mit 1. Juli 2012. Sie sind mit je € 6.600 dotiert. Die Auszahlung erfolgt in sechs Monatsraten zu je € 1.100.

Gelangt das Werk, dessen Fertigstellung mit einem DramatikerInnenstipendium finanziert wurde, an einer österreichischen Bühne zur Aufführung, wird der Autorin/dem Autor eine Tantiemenausfallshaftung von maximal € 2.200 bei einer Aufführung an einer mittleren und größeren Bühne bzw. von maximal € 1.100 an einer Kleinbühne zuerkannt.

Die schriftlichen Bewerbungen sind in vierfacher Ausfertigung bis spätestens 31. März 2012 an das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Abteilung V/5, Minoritenplatz 5, 1014 Wien, zu richten.

http://www.bmukk.gv.at/kunst/service/ausschreibungen.xml#toc3-id5

Mira-Lobe-Stipendien für Kinder- und Jugendliteratur 2012

Zur Förderung österreichischer Autorinnen und Autoren in der Sparte Kinder- und Jugendliteratur, insbesondere zur Förderung des literarischen Nachwuchses, hat die Literaturabteilung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur fünf Stipendien bereitgestellt. Bewerbungen können von Autorinnen und Autoren eingereicht werden, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben.

Die Laufzeit der Stipendien beträgt sechs Monate, beginnend mit 1. Juli 2012. Sie sind mit je € 6.600 dotiert. Die Auszahlung erfolgt in sechs Monatsraten zu je € 1.100.

Die schriftlichen Bewerbungen sind in vierfacher Ausfertigung bis spätestens 31. Jänner 2012 an das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Abteilung V/5, Minoritenplatz 5, 1014 Wien, zu richten.

Es wird gebeten, deutlich sichtbar die Bezeichnung „MIRA-LOBE-STIPENDIUM“ anzubringen und keine Bücher einzusenden.

http://www.bmukk.gv.at/kunst/service/ausschreibungen.xml#toc3-id5

 

Projektstipendien für Literatur 2012/2013

Zur Förderung österreichischer Autorinnen und Autoren, die bereits Publikationen in österreichischen oder ausländischen Verlagen aufzuweisen haben, hat die Literaturabteilung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur 20 Projektstipendien für Literatur bereitgestellt. Bewerbungen können von Autorinnen und Autoren eingereicht werden, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben.

Die Laufzeit der Stipendien beträgt ein Jahr, beginnend mit 1. Juli 2012. Sie sind mit je € 13.200 dotiert. Die Auszahlung erfolgt in zwölf Monatsraten zu je € 1.100.

Die schriftlichen Bewerbungen sind in vierfacher Ausfertigung bis spätestens 31. Jänner 2012 an das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Abteilung V/5, Minoritenplatz 5, 1014 Wien, zu richten.

Es wird gebeten, deutlich sichtbar die Bezeichnung „PROJEKTSTIPENDIUM“ anzubringen und keine Bücher einzusenden.

http://www.bmukk.gv.at/kunst/service/ausschreibungen.xml#toc3-id5

Staatsstipendien für Literatur 2012/2013

Zur Förderung österreichischer Autorinnen und Autoren hat die Literaturabteilung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur 20 Staatsstipendien für Literatur bereitgestellt. Bewerbungen können von Autorinnen und Autoren eingereicht werden, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben.

Die Laufzeit der Stipendien beträgt ein Jahr, beginnend mit 1. Juli 2012. Sie sind mit je € 13.200 dotiert. Die Auszahlung erfolgt in zwölf Monatsraten zu je € 1.100.

Die schriftlichen Bewerbungen sind bis spätestens 31. Jänner 2012 an das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Abteilung V/5, Minoritenplatz 5, 1014 Wien, zu richten.

http://www.bmukk.gv.at/kunst/service/ausschreibungen.xml#toc3-id4

Margarete Schütte-Lihotzky Projektstipendien

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur schreibt die „Margarete Schütte-Lihotzky Projektstipendien“ für das Jahr 2012 aus, die zu Ehren der verdienstvollen österreichischen Architektin anlässlich Ihres 100. Geburtstages eingerichtet worden sind.

EINSENDESCHLUSS: 31. Jänner 2012 (es gilt das Datum des Poststempels)
Infos unter: http://www.bmukk.gv.at/kunst/service/ausschreibungen.xml#toc3-id2

Trainee-Stipendium

zur Internationalen Qualifizierung für MitarbeiterInnen im Kunst und Kulturbereich

Internationale Erfahrungen und professionelle Managementkenntnisse werden immer mehr zur Schlüsselqualifikation für eine erfolgreiche Arbeit im Kunst- und Kulturbereich. Deshalb schreibt das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur – Abteilung V/7 auch für das Jahr 2012/13 wiederum das Trainee-Stipendium zur internationalen Qualifizierung für MitarbeiterInnen im Kunst und Kulturbereich, vor allem für regionale Kulturinitiativen, sowie AbsolventenInnen von Kulturmanagementlehrgängen aus.

Aus den Bewerbungen wählt eine unabhängige Jury KandidatInnen mit entsprechenden Sprachkenntnissen und Managementerfahrungen aus. Die Trainees erhalten für drei bis sechs Monate die Möglichkeit, bei internationalen Kunst- und Kulturinstitutionen Erfahrungen „on the job“ zu sammeln.

Die schriftlichen Bewerbungen sind bis spätestens 31. Jänner 2012 einzureichen.
Detailierte Infos gibts unter:
http://www.bmukk.gv.at/kunst/service/ausschreibungen.xml#toc3-id1