Bühne frei für die freie Szene!

Kooperation des Landestheaters Linz mit der KUPF OÖ

Bereits im Sommer 2019 startete die Kooperation des Landestheaters Linz mit der Kulturplattform Oberösterreich, der KUPF OÖ, die die Türen und die Studiobühne des Landestheaters für Produktionen der freien Szene öffnen soll. Bereits damals wurden vielfältige Produktionen für Gastspiele im Landestheater vorgeschlagen, deren Aufführungen dann Pandemie-bedingt leider nicht in Angriff genommen werden konnten.

Doch das Landestheater Linz öffnet ab der Spielzeit 2021/2022 seine Studiobühne an der Promenade erneut für alle. Verena Humer von der KUPF OÖ und Hermann Schneider vom Landestheater Linz zeigen sich sehr zufrieden über diese Kooperation.

„Diese Kooperation zeigt, was möglich ist, wenn Szenen-übergreifend zusammen gedacht und gearbeitet wird. So wird die freie Szene einem breiteren Publikum zugänglich gemacht und das Landestheater wird wiederum von einer neuen Zielgruppe besucht.“ Freut sich Verena Humer.

„Wir freuen uns über Zuschriften von Interessierten aus der regionalen und der internationalen freien Theater-Szene und stellen ihnen unsere Bühne sehr gerne zur Verfügung.“ So Intendant Hermann Schneider.

Die Kulturlandschaft Oberösterreichs besteht aus einer bunten Vielzahl an Menschen, Ideen und Aufführungsorten. Die Kooperation ruft daher auch dieses Jahr zur Einreichung von Projekten aus der freien Szene auf, die sich in Linz zeigen wollen.

Daher der Aufruf der KUPF OÖ: „Wenn Ihr Produktionen habt, die Ihr perspektivisch gerne am Linzer Landestheater zeigen möchtet, meldet euch!“ Nämlich bei: verena.humer@kupf.at

Stamp Wood Wood Stamp Office Work  - ulleo / Pixabay

Der Murks der Öffnungsverordnung

Seit der Veröffentlichung der Öffnungsverordnung sind unsere Mitglieder dabei, ihre Kulturbetriebe wieder hochzufahren. Dabei treten nun in der Praxis mehr und mehr Probleme zu Tage, die ein rasches Einschreiten der Politik erforderlich machen. Im Folgenden skizzieren wir die drei dringendsten Probleme der am 10. Mai veröffentlichen Öffnungsverordnung (mehr zu dieser findet Ihr in unserer Corona FAQ):

Problembereich Mischnutzung Kulturveranstaltung / Gastronomie
Das größte Problem sind Veranstaltungen, wo bei zugewiesenen Sitzplätzen auch eine gleichzeitige Konsumation von Getränken und Essen geplant ist. Selbst wenn die Veranstalter sowohl die Gastroregeln als auch die Veranstaltungsregeln der Verordnung einhalten wollen, so ist dies laut Aussage der für die Bewilligung zuständigen Bezirkshauptmannschaften nicht bewilligungsfähig.

Das ist hochgradig unverständlich. Wenn die selben Personen vier Stunden in einem Gasthaus sitzen und ohne Maske essen und trinken, ist das kein Problem, sobald aber daneben auf der Bühne ein Konzert stattfindet, dann schon? Das verstehen wir nicht, das verstehen die Veranstalter nicht und selbst die MitarbeiterInnen der BHs sagen uns im Vertrauen, dass sie diese Rechtssicht nicht nachvollziehen können.

Auch das Kulturministerium hat uns schriftlich die Auskunft gegeben, dass dies möglich sein muss. Herr Weiß, Kabinettchef von Kulturstaatssekretärin Mayer, hat uns folgende Stellungnahme geschickt:

Entscheidend für die Anwendung der Regelungen des § 6 Abs. 6 Z 2 im Kontext von Gastronomieangeboten und Kulturveranstaltungen ist die Frage , ob es sich um eine Veranstaltung mit zugewiesenen Sitzplätzen handelt, sind die Regelungen für Zusammenkünfte in § 13 maßgeblich und die Maske darf am Verabreichungsplatz nur zur Konsumation von Speisen und Getränken abgenommen werden. Bei einer Kombination aus künstlerischer Darbietung und Gastronomiebetrieb kommt es auf eine Einzelfallbeurteilung an, ob Gastro- oder Veranstaltungscharakter überwiegen. Beispiele:

  • Ein Im Restaurant laufender Fernseher ändert nichts an der Anwendung der Gastroregeln.
  • Eine atmosphärische Untermalung des Restaurantbesuchs durch Musik (zB Ziehharmonikaspieler beim Heurigen) ebenfalls nicht

Steht die künstlerische Darbietung im Vordergrund, gilt die Veranstaltung (Zusammenkunft). Diesfalls sind Plätze fix zuzuweisen, unter 50 Personen ist eine Anzeige erforderlich, darüber eine Bewilligung. Speisen am Platz dürfen konsumiert werden, wird nichts konsumiert, ist Maske zu tragen (die Abstandsregeln sind im Wesentlichen gleich)
natürlich Bei Zusammenkünften ohne zugewiesene Sitzplätze iSd § 13 Abs 3 ist die Ausgabe von Speisen und Getränken grundsätzlich untersagt. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass gem. § 6 Abs 4 Z 3 im Freien in Form von Imbiss- und Gastronomieständen Speisen und Getränken an Verabreichungsplätzen konsumiert werden können.

Wir haben den BHs diese Darstellung weitergereicht, die aber bei ihrer Position geblieben sind und jegliche Konsumation ausschließen. Wir haben nun also zwei widersprüchliche Informationen von den BHs bzw. dem Gesundheitsministerium und dem Kulturministerium.

Das ist ein höchst dringendes Problem. Es geht hier um eine Vielzahl an Veranstaltungen, die vermutlich abgesagt werden müssen, wenn die BHs bei dieser Rechtsposition bleiben. Manche Lösungsvorschläge der BHs sind auch aus epidemologischer Sicht nicht nachvollziehbar. So wurde einem Verein geraten, einen getrennten Gastro- und Kulturbereich zu definieren, zwischen dem die BesucherInnen dann hin und her wechseln sollen. Dies führt natürlich zu einer deutlichen Erhöhung der Kontakte und ist auch administrativ kaum lösbar.

Lösungsansatz: Es braucht eine rasche Klärung, welche Rechtsposition nun gültig ist. Aus Sicht der KUPF OÖ ist die Position des Kulturministeriums die beste Lösung für unsere Mitglieder.

Update 27.05.21: Es gibt laut mündlichen Informationen eine neue Weisung des Bundes an die zuständigen Behörden in OÖ, die die Rechtsposition der KUPF OÖ stützt. Eine Konsumation während Kulturveranstaltungen soll also bei gleichzeitiger Einhaltung der Gastroregeln zulässig sein. Wir warten aktuell noch auf eine schriftliche Bestätigung.

Problem Fristenlauf Bewilligungen
Schon bei der Veröffentlichung der Verordnung am 10. Mai war klar, dass es zu Problemen mit der Bewilligungspflicht von allen Veranstaltungen („Zusammenkünften“) mit mehr als 50 Personen kommen wird. Denn hier gilt eine „Entscheidungsfrist für die Bewilligung“ von „drei Wochen ab vollständiger Vorlage der Unterlagen“.

Es ist offensichtlich, dass selbst ein Verein, der sein Programm bereits am 11. Mai der Behörde gemeldet hat, damit rechnen muss, dass die Bewilligung auch erst am 1. Juni eintreffen kann. Sollte die Veranstaltung vorher stattfinden, müssen die Vereine das Risiko eingehen, die Veranstaltung wieder abzusagen, falls nicht rechtzeitig eine Bewilligung ausgesprochen wird. Das lässt noch außen vor, dass selbst bei einer knappen Kalkulation davon ausgegangen werden muss, dass auch noch Änderungswünsche der Behörde zu berücksichtigen sein könnten, die dann nicht mehr zeitgerecht umsetzbar sein könnten. Wir wissen, dass sich die MitarbeiterInnen der BHs um eine schnelle Bearbeitung bemühen. Angesichts der Vielzahl der nun einlangenden Bewilligungsanträge ist aber davon auszugehen, dass die Frist vielfach ausgeschöpft werden wird. Aus anderen Bundesländern wissen wir mittlerweile, dass die BHs so überfordert sind, dass die Anträge teils gar nicht mehr bearbeitet werden.
Auch ist es bei einigen Onlineformularen (Beispiel BH Freistadt) nicht möglich, einen Veranstaltungstermin einzugeben, der näher als 7 Tage liegt (vermutlich abgeleitet von der Anzeigefrist). So können die Vereine also teilweise nicht einmal die Bewilligung beantragen, selbst wenn die BH schneller arbeiten würde.

Lösungsansatz: Reduktion der Bewilligungsfrist auf 7 Tage, Weisung an die MitarbeiterInnen Anträge so rasch wie möglich zu bearbeiten, Aufstocken des Personalstands wo nötig, Überarbeitung der Online-Formulare.

Problem Veranstaltungen nach dem 16. Juni
Die Verordnung läuft mit 16. Juni ab. Wir haben nun von mehreren BHs die Auskunft bekommen, dass sie daher keine Veranstaltungen ab 16. Juni bewilligen werden, weil die Rechtsgrundlage fehlt. Laut Auskunft der BH Freistadt rechnen sie mit einer Antragsmöglichkeit für Veranstaltungen ab Mitte Juni erst „Mitte Juni“ – was natürlich bedeutet, dass hier angesichts der 3 Wochen Frist wiederum die Planungssicherheit der Veranstalter vollkommen zerstört wird. Hier braucht es dringend eine Lösung.

Lösungsansatz: Verlängerung der geltenden Verordnung oder so rasch wie mögliche Veröffentlichung der Folge-Verordnung.

Mit Torten entstehen Bücher

Oberösterreichs Nachwuchs-AutorInnen aufgepasst!

Dein erstes Manuskript liegt fertig in der Schublade und wartet darauf, gedruckt zu werden?

Bewirb dich von 17. Mai bis 18. Juli 2021 und du bist deinem ersten gedruckten Taschenbuch einen großen Schritt näher!

Mit den Einnahmen aus der LIRAU Kuchen- & Kaffeebar des Welser Lesefestes 2021 wird die Produktion eines Taschenbuches für eine Nachwuchs-Autorin/einen Nachwuchs-Autor aus Oberösterreich unterstützt bzw. vollständig finanziert. Im Vorfeld der Veranstaltung sind AutorInnen, die bisher noch nichts veröffentlicht haben, aufgerufen, ein Essay und maximal die ersten 30 Seiten ihres Manuskriptes an LIRAU – Der LiteraturRaum zu übermitteln. Eine Fachjury wird nach Ende der Einreichfrist eine Vorauswahl treffen. Alle Werke, die es in diese Auswahl geschafft haben, werden so wie die AutorInnen am Welser Lesefest vorgestellt. Die BesucherInnen entscheiden durch ihre Konsumation an der Kaffee- und Kuchenbar, aber vor allem auch durch die Abgabe eines Stimmzettels mit, welches Werk mit Unterstützung von LIRAU in Druck gehen wird!

Bewerbungsfrist 17. Mai – 18. Juli 2021

Wettbewerb für bildende Künstlerinnen

zur Schaffung einer künstlerischen Arbeit in Erinnerung an Frauen im Widerstand gegen das NS-Regime

Die OÖ Landes-Kultur GmbH (OÖLKG) schreibt im Auftrag des Landes Oberösterreich gemeinsam mit der Kunstuniversität Linz einen international ausgerichteten Wettbewerb zur Gestaltung einer künstlerischen Arbeit aus: Sie „erinnert“ an den Widerstand von Frauen in der NS-Zeit und wird auch den aktuellen Denkmaldebatten gerecht.

Die Rolle von Frauen im Widerstand wird bisher von der Gesellschaft kaum beachtet und auch in der Gedenkkultur fehlt ein Ort, der ausschließlich diesem Zweck gewidmet ist. Dafür soll nun in Oberösterreich ein Ort geschaffen werden.

„Mit der Ausschreibung des künstlerischen Wettbewerbs und der wissenschaftlichen Aufarbeitung soll die Bedeutung von Frauen im Widerstand gegen das nationalsozialistische Terrorregime in das öffentliche Bewusstsein gerückt werden. Der Mut, die Opferbereitschaft und die Leistungen der Frauen im Widerstand sollen umfassend gewürdigt werden und niemals in Vergessenheit geraten“, unterstreicht Landeshauptmann Thomas Stelzer.

Die Ausschreibung richtet sich explizit an nationale und internationale bildende Künstlerinnen. Die künstlerische Arbeit soll die widerständigen Taten, Haltungen, Aktionen und Ideen von Frauen in Oberösterreich während der NS-Zeit würdigen und in der Gegenwart als relevant anerkennen.

Eine hochkarätige, aus Frauen bestehende Jury wählt die Arbeit aus. Eine Präsentation der Einreichungen sowie eine Diskussionsveranstaltung finden von 16.9.-1.10.2021 an der Kunstuniversität Linz statt.

„Menschlichkeit, Rückgrat und Courage – dafür standen die Widerstandskämpferinnen in Oberösterreich. Es ist daher hoch an der Zeit, dass die unzähligen mutigen Frauen gegen das Vergessen vor den Vorhang geholt und damit umfassend gewürdigt werden. Bildung, Vermittlung und die Auseinandersetzung mit zeitgeschichtlichen Themen gehören zu den Kernaufgaben der Kunstuniversität Linz. Wir freuen uns sehr, Teil dieses Wettbewerbs zu sein“, erklärt Rektorin Brigitte Hütter.

Als Standort für ein oder mehrere künstlerische Projekte wurde mit dem OÖ Kulturquartier ein prominenter und würdiger Platz mitten in der Stadt festgelegt. Das Areal des ehemaligen Ursulinenklosters bzw. der Ursulinenschule ist in zweierlei Hinsicht passend: zum einen als ein früher Ort für Mädchen- und Frauenbildung, zum anderen als ehemaliges Wehrmachtsgefängnis.

Die OÖ Landeskultur GmbH nimmt sich des wichtigen Themas an und begleitet und betreut das Projekt von der Ausschreibung bis zur Realisierung 2022.

Alle Details zur Einreichung finden sich unter: http://www.ooelkg.at

Ausschreibung 2022

»If I have a dog, my dog has a human.«
— Donna J. Haraway

VORBRENNER ist die experimentelle Schiene des BRUX. Über die jährliche Ausschreibung (OPEN CALL) können zeitgenössische Kunstprojekte eingereicht werden. Der VORBRENNER-Beirat entscheidet über die Auswahl der Projekte. Den ausgewählten Projekten werden Fördermittel in Form von Geld, Raum, Technik, PR und Beratung zur Verfügung gestellt.

Gesucht werden Projekte, die das Experimentieren, das Entwickeln, das Forschen und das Versuchen über die Sparten- und Genregrenzen hinweg in den Vordergrund stellen. Gefragt sind Projekte, die bisher noch nicht umgesetzt wurden.
Die Formate können sowohl performativ, installativ und/oder partizipatorisch sein. Es gibt keine inhaltlichen Vorgaben. Das Zitat darf als assoziativer Impuls verstanden werden.

Die VORBRENNER-Projekte stellen gemeinsam ein Jahresprogramm dar, das in den Monaten April, Juni, September und Oktober umgesetzt wird. In diesem Zeitraum stehen die Räume des BRUX für Projektarbeiten und Veranstaltungen zur Verfügung. Die Projekte können alternativ auch im öffentlichen Raum (Innsbruck/Tirol) umgesetzt werden.

Einreichfrist
Projekte können bis Fr. 23. Juli 2021 (23:59) eingereicht werden.
Vollständige Einreichunterlagen in einer PDF per Mail an m.dreschke(at)brux.at

VORBRENNER 22 wird kuratiert von Anna Ladinig (Film), Lino Lanzmaier (Architektur), Magdalena Dreschke (Zeitgenössische Kunst), Olivia Hild (Tanz, Performance), Peter Brandlmayr (Wissenschaft)

Informationen zu vergangenen und laufenden Projekten: 
vorbrenner.orgfacebook.com/vorbrennerinstagram.com/vorbrenner

Komplette Ausschreibung: Download Ausschreibung 22 (PDF)

Kontakt und Information
Magdalena Dreschke
m.dreschke(at)brux.at

Anschrift
BRUX / Freies Theater Innsbruck
c/o VORBRENNER
Wilhelm-Greil-Straße 23
6020 Innsbruck

Vorbrenner Ausschreibung 2022

»If I have a dog, my dog has a human.«
— Donna J. Haraway

VORBRENNER ist die experimentelle Schiene des BRUX. Über die jährliche Ausschreibung (OPEN CALL) können zeitgenössische Kunstprojekte eingereicht werden. Der VORBRENNER-Beirat entscheidet über die Auswahl der Projekte. Den ausgewählten Projekten werden Fördermittel in Form von Geld, Raum, Technik, PR und Beratung zur Verfügung gestellt.

Gesucht werden Projekte, die das Experimentieren, das Entwickeln, das Forschen und das Versuchen über die Sparten- und Genregrenzen hinweg in den Vordergrund stellen. Gefragt sind Projekte, die bisher noch nicht umgesetzt wurden.
Die Formate können sowohl performativ, installativ und/oder partizipatorisch sein. Es gibt keine inhaltlichen Vorgaben. Das Zitat darf als assoziativer Impuls verstanden werden.

Die VORBRENNER-Projekte stellen gemeinsam ein Jahresprogramm dar, das in den Monaten April, Juni, September und Oktober umgesetzt wird. In diesem Zeitraum stehen die Räume des BRUX für Projektarbeiten und Veranstaltungen zur Verfügung. Die Projekte können alternativ auch im öffentlichen Raum (Innsbruck/Tirol) umgesetzt werden.

Einreichfrist
Projekte können bis Fr. 23. Juli 2021 (23:59) eingereicht werden.
Vollständige Einreichunterlagen in einer PDF per Mail an m.dreschke(at)brux.at

VORBRENNER 22 wird kuratiert von Anna Ladinig (Film), Lino Lanzmaier (Architektur), Magdalena Dreschke (Zeitgenössische Kunst), Olivia Hild (Tanz, Performance), Peter Brandlmayr (Wissenschaft)

Nähere Informationen: Download Ausschreibung 22 (PDF)

Kontakt und Information
Magdalena Dreschke
m.dreschke(at)brux.at

Anschrift
BRUX / Freies Theater Innsbruck
c/o VORBRENNER
Wilhelm-Greil-Straße 23
6020 Innsbruck

stadt_potenziale innsbruck 2021

stadt_potenziale innsbruck 2021
Kunst- und Kulturinnovationsförderung der Stadt Innsbruck

INHALTLICHER FOKUS
Der von der Stadt Innsbruck jährlich ausgeschriebene Fördertopf stadt_potenziale innsbruck richtet sich an Kunst- und Kulturschaffende der freien Kulturszenen. Es werden Projekte gefördert, die sich mit den Themen Stadt und Stadtentwicklung im Allgemeinen sowie mit Innsbruck im Besonderen beschäftigen. Die Einreichenden werden besonders dazu angeregt, sich mit dem Marktviertel (siehe Beilage) auseinanderzusetzen. Kooperationen und Nutzung bereits bestehender Strukturen sind erwünscht. Wichtig ist, dass der laufende Betrieb der dortigen Einrichtungen dabei gewährleistet bleibt. Die Jury legt bei ihrer Auswahl besonderes Augenmerk auf Arbeiten und Projekte, die innovativ und qualitätvoll wichtige Aspekte und Fragen des aktuellen städtischen Lebens bearbeiten. Dabei soll die Stadt sowohl unter künstlerisch-kulturellen als auch gesellschaftskritischen, sozialen, interkulturellen und entwicklungsbezogenen Gesichtspunkten beleuchtet werden. Eine kritische Auseinandersetzung, verschiedene Sichtweisen und unterschiedliche Kulturauffassungen sind erwünscht und sollen den städtischen Kulturraum Innsbruck als einen lebendigöffentlichen und kommunikativen Ort forcieren.
stadt_potenziale innsbruck will diese künstlerischen Potenziale aktivieren und fördern, um Innsbruck als kulturellen Lebensraum – mit all seinen Facetten – seinen BewohnerInnen noch näher zu bringen.

ART DER PROJEKTE
stadt_potenziale innsbruck ist ausgerichtet auf zeitgenössische Kunst- und Kulturarbeit. Besonders berücksichtigt werden experimentelle Projekte, die Kunst als intensive Gesellschaftsforschung mit offenem Ausgang begreifen.
stadt_potenziale innsbruck unterstützt Impulse aus den freien Kulturszenen und stellt Finanzmittel bereit, um so künstlerisches Experiment und Kulturforschung zu ermöglichen. stadt_potenziale innsbruck zielt weiters auf Kooperation und Vernetzung ab. Gefördert werden vor allem spartenübergreifende bzw. interdisziplinäre Kunst- und Kulturprojekte, aber auch EinzelkünstlerInnen und -kulturschaffende sind zur Einreichung eingeladen.

WER IST ZUR EINREICHUNG BERECHTIGT?
Einreichen können KünstlerInnen aus allen künstlerischen Sparten, KulturvermittlerInnen und Gruppierungen der freien Kunstund Kulturszenen (unabhängig von der Rechtsform). Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Kultureinrichtungen der öffentlichen Hand, kommerzielle KulturveranstalterInnen sowie parteipolitische und religiöse Organisationen.

FORMALE KRITERIEN
• Inhaltlicher Innsbruckbezug des Projektes muss im Antrag begründet werden
• Realisierung des Projektes innerhalb von zwei Jahren nach dessen Auswahl unter Einhaltung des abgegebenen Zeitplanes
• Geschlechtersensible Herangehensweise bei der Projektkonzeption und der Auswahl von projektbeteiligten Personen
• Berücksichtigung fairer Honorar- und Arbeitsbedingungen in den Finanzplänen (vgl. die FAIR-Pay-Empfehlungen der IG Kultur unter: https://igkultur.at/projekt/fair-pay)

NICHT GEFÖRDERT WERDEN
• Konventionelle Veranstaltungen (z.B. lose Reihe von Konzerten oder Lesungen ohne inhaltlichen Zusammenhang)
• Jahresprogramme von Kultureinrichtungen
• Kontinuierliche Strukturmaßnahmen (z.B. Instandhaltung von Veranstaltungslokalen oder technischer Ausstattung etc.)
• Publikationen, die nicht Teil eines Projektes sind (z.B. reine CD- oder Katalogproduktionen, Websites ohne inhaltlichen Projektbezug etc.)
• Personalien und Werkschauen ohne inhaltlichen Bezug zum Ausschreibungsthema

JURY
Eine unabhängige, jährlich wechselnde und überregional besetzte Fachjury aus drei ExpertInnen entscheidet in einer öffentlichen Jurysitzung über die Auswahl der Projekte und über die Höhe der Förderungen. Bei der Zusammensetzung der Jury wird auf ein ausgewogenes Verhältnis der Geschlechter und Minderheiten geachtet. Die öffentliche Jurysitzung findet am 05.10.2021 ab 10:00 Uhr im Plenarsaal, Maria-Theresien-Straße 18 in Innsbruck statt. Die Teilnahme der Einreichenden an der Jurysitzung wird begrüßt. Es besteht keine Möglichkeit der Intervention seitens der Einreichenden. Die Jury gibt am Beginn der Sitzung ihre Beurteilungskriterien
bekannt.

BEWERBUNGSVERFAHREN
Die Einreichfrist läuft vom 03.05.2021 – 30.06.2021 (bis 17:00 Uhr). Einreichungen erfolgen ausschließlich in digitaler Form als PDFs über das „Portal für Beschaffung und Wettbewerbe“ kultur-innsbruck.vemap.com. Zur gültigen Einreichung ist eine Registrierung mittels Name und E-Mail-Adresse nötig. Folgen Sie den angegebenen Schritten und laden Sie anschließend die geforderten Dokumente hoch.
Für technische Fragen zum Portal kontaktieren Sie bitte die Vemap-Hotline: +43 1 31 57 94 0.
Zur Jurysitzung werden ausschließlich vollständige Einreichunterlagen zugelassen.

ERFORDERLICHE UNTERLAGEN:
• Kurzbeschreibung des Projektes (max. 1.500 Zeichen auf einer Seite)
• Ausführliche Projektbeschreibung (max. sieben Seiten) inklusive einer kurzen Begründung des Innsbruckbezugs
• Kunstbiografische Angaben zu den einreichenden Gruppierungen oder Personen
• Realistischer Kosten- und Finanzierungsplan mit Angabe der gewünschten Förderhöhe durch stadt_potenziale innsbruck
• Zeitplan der Projektumsetzung
• Ausgefülltes Datenblatt (steht im Portal für Beschaffung und Wettbewerbe innsbruck.vemap.com zum Ausfüllen bereit)

Um den ausgewählten Projekten bei ihrer Realisierung möglichst viel Öffentlichkeit zu ermöglichen, sind die Umsetzungstermine mindestens acht Wochen vor Umsetzung an post.kommunikation.medien@innsbruck.gv.at zu übermitteln.

RECHTLICHE BEDINGUNGEN
Den Einreichenden entsteht aus der Teilnahme kein Rechtsanspruch. Die Juryentscheidung kann nicht beeinsprucht werden. Die Einreichunterlagen werden nicht retourniert und gehen in das Eigentum der Stadt Innsbruck über.

Datenschutz: Bitte beachten Sie, dass wir die von Ihnen freiwillig bekanntgegebenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Durchführung der Vergabe von Förderungen im Rahmen der stadt_potenziale innsbruck im Kulturamt, Herzog-Friedrich-Straße 21, post.kulturamt@innsbruck.gv.at, verarbeiten. Die personenbezogenen Daten werden an die Jurymitglieder und an das Amt für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration weitergegeben. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter: www.stadtpotenziale.at
Abgelehnte Projekte können in der vorgelegten Form nicht noch einmal beim Kulturamt der Stadt Innsbruck eingereicht werden. Eine erneute Einreichung im Rahmen der stadt_potenziale innsbruck ist jedoch möglich. Projekte, die bereits von der Stadt Innsbruck gefördert werden, können nicht durch stadt_potenziale innsbruck zusätzlich finanziert werden. Die ProjekteinreicherInnen erklären sich damit einverstanden, dass die Kurzbeschreibungen ihrer Projekte bei der öffentlichen Jurysitzung aufliegen. Im Falle der Zuerkennung von Fördermitteln werden zudem die Namen der Projektverantwortlichen, Kurzbeschreibungen der ausgewählten Projekte und die Termine der Projektdurchführung durch die Stadt Innsbruck veröffentlicht. Die ProjekteinreicherInnen erteilen zu dieser Veröffentlichung ihre ausdrückliche Zustimmung. Während der Jurysitzung sind Aufnahmen in Ton und/oder Bild untersagt. Die finanzielle Abwicklung und der Verwendungsnachweis erfolgen gemäß den Subventionsrichtlinien der Stadt Innsbruck: www.innsbruck.gv.at

Förderungen | Finanzen > Bildung | Kultur > Kultursubventionen Die Projekteinreichenden erklären mit der Einreichung, dass sie mit den Subventionsrichtlinien der Stadt Innsbruck einverstanden sind. Die Projekte können innerhalb von zwei Jahren ab Juryentscheid realisiert werden. Achtung: Nach Abschluss des Projektes sind der Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung der Fördermittel sowie eine Projektdokumentation, bis spätestens Ende März des folgenden Kalenderjahres zu erbringen. Als Datum des Projektabschlusses gelten die Angaben in den Einreichunterlagen. Ausgewählte Projekte verpflichten sich, auf allen Werbematerialien ihrer Öffentlichkeitsarbeit das Logo der Stadt Innsbruck zusammen mit folgendem Hinweissatz anzubringen:
Das Projekt wurde im Rahmen der stadt_potenziale innsbruck 2021 gefördert.

KONTAKT & INFORMATION
Kulturamt der Stadt Innsbruck
Herzog-Friedrich-Straße 21/2. Stock
6020 Innsbruck
Tel.: +43 512 5360 1655
Email: post.kulturamt@innsbruck.gv.at
Technische Hilfe für das „Portal für Beschaffung
und Wettbewerbe“: https://kultur-innsbruck.vemap.com
Vemap-Hotline: +43 1 31 57 94 0