KulturX

Der Wettbewerb um einen alternativen Begriff.

Er geistert durch Medien, Politik und Zivilgesellschaft. Er ist vermeintlich praktisch, da er Künstler_innen, Kulturarbeiter_innen, Vermittler_innen und anderweitig im Kunst- und Kultur-Sektor arbeitende Menschen gleichermaßen mitmeint und als Partizipialform sogar geschlechtsneutral erscheint. Wenigen ist seine Nazi-Vergangenheit bekannt; die, die davon wissen, versuchen ihn tunlichst zu vermeiden. Gemeint ist der Begriff ‚Kulturschaffende‘.

Möglichst inklusive und ideologiefreie Alternativen sind rar. Spätestens seit den historischen und diskurskritischen Aufarbeitungen von Isolde Vogel und Eva Blimlinger in der aktuellen KUPFzeitung ist klar: Eine Aneignung des Begriffs kommt nicht in Frage. Es braucht ein neues oder jedenfalls alternatives Wort.

Eva Blimlinger schlägt in ihrem Beitrag vor, einen Wettbewerb zu organisieren und lobt dafür 1.500 EUR Preisgeld aus. Diese Idee aufgreifend, schreiben wir hiermit KulturX – den Wettbewerb um einen alternativen Begriff – aus.

Wir laden herzlich ein, bis 30. April 2021 einen alternativen Begriff inklusive einer formlosen, schriftlichen Erläuterung (max. 1.000 Zeichen) zu dessen Herleitung, Bedeutung und Anwendbarkeit sowie einer Kurzbiografie der Einreichenden (max. 300 Zeichen) an kulturx@kupf.at zu schicken. 

Mögliche Anregungen für die Auseinandersetzung:

  • Wie wird der Begriff dekliniert? Wie wird er gegendert?
  • Wen meint dieser Begriff mit? Wen nicht?
  • Überschneidet oder ergänzt er sich mit Begriffen wie ‚Kulturarbeiter_innen‘, ‚Künstler_innen‘ und ‚Kunst-/Kulturvermittler_innen‘? Oder grenzt er sich davon ab?
  • Bietet er die Möglichkeit, die oft prekären, vielseitigen Lebensrealitäten des Kunst- und Kultur-Sektors abzubilden?

Wir freuen uns darüber hinaus auf weitere Fragestellungen und Perspektivierungen.

Eine Fachjury aus Kulturpraxis, -politik und -wissenschaft wird schließlich ein Siegerwort (Hauptpreis) und zwei weitere Begriffe zur besonderen Würdigung (Anerkennungspreise) küren. 

Die ausgezeichneten Wörter werden in der Sommerausgabe der KUPFzeitung vorgestellt und selbstverständlich in die Schreib- und Sprechpraxis der KUPF OÖ übergehen. Mindestens!

Wir freuen uns auf die Einreichungen!

Eckdaten zur Ausschreibung:

Preisgeld: 1 Hauptpreis à 1.000 EUR, 2 Anerkennungspreise à 250 EUR

Einzureichende Unterlagen: Alternativer Begriff und schriftliche Erläuterung (max. 1.000 Zeichen), Kurzbiografie der Einreichenden (max. 300 Zeichen)

Einreichen bis: 30.04.2021 (23.59 Uhr CET)

Rückfragen und Einreichungen bitte an kulturx@kupf.at

Rechtliches: Die Jury entscheidet unter Ausschluss des Rechtsweges. Einreicher_innen entsteht durch die Einreichung kein Rechtsanspruch.

Comic von Stephan Gasser

Gerne darf diese Ausschreibung auch geteilt werden.

Webinar: NPO Fonds richtig beantragen

Wie berichtet, gibt es nun endlich ein fixes Antragsdatum für Entschädigungszahlungen für das Q4 aus dem NPO Fonds.
Seit 5. März und bis spätestens 15. Mai könnt ihr euch unter https://npo-fonds.at euer Geld holen!

Als besonderes Service für unsere Mitglieder, bieten wir euch wieder ein persönliches und kostenloses Webinar zum Thema NPO Fonds richtig beantragen an.

Wie ihr ohne Umschweife und möglichst unkompliziert zu euren Entschädigungszahlungen kommt, was beim Umsatzersatz zu beachten ist und welche Fristen einzuhalten sind, erklären wir euch live in unserem Webinar: 

Webinar: NPO Fonds richtig beantragen

23. März 2021 via ZOOM um 17 Uhr

Live Fragen & Antworten mit Thomas Diesenreiter und Verena Humer

Anmeldung zum Webinar hier per Mail

Mit der Beantragung des NPO Fonds für das vierte Quartal können bis zu 100% der förderbaren Kosten vom Bund abgedeckt werden – wir raten euch, hier unbedingt zu beantragen und freuen uns auf eure Fragen!

OÖ Landespreis für soziale Innovation »dieziwi.21«

– jetzt mitmachen und gewinnen!

»dieziwi – Die Zivilgesellschaft wirkt«, der neue Verein zur Förderung freiwilligen, zivilgesellschaftlichen Engagements in Österreich, schreibt heuer erstmals auf Initiative von Sozial-Landesrätin Gerstorfer den Oberösterreichischen Landespreis für soziale Innovation, den dieziwi.21, aus. Mit dem Preis sollen Ideen für zivilgesellschaftliche Projekte und Initiativen sichtbar gemacht, gewürdigt und in weiterer Folge nachhaltig in der Gesellschaft verankert werden.

Gesucht werden innovative Ideen für Projekte, die freiwilliges, zivilgesellschaftliches Engagement fördern oder dazu ermutigen, selbst aktiv zu werden. Gefragt sind Ideen, die uns als Gesellschaft bereichern.

Wenn auch du anderen Menschen helfen willst, eine Initiative starten möchtest oder eine Idee für ein Projekt im Bereich zivilgesellschaftliches, freiwilliges Engagement hast, dann reiche jetzt deine Idee unter https://dieziwi.at/dieziwi21 ein und bewirb dich für den »dieziwi.21«. Zu gewinnen gibt’s Preisgeld in Gesamthöhe von 12.000 Euro und jede Menge Aufmerksamkeit sowie Begleitung bei der Umsetzung deiner Idee!

Mitmachen können alle Privatpersonen, Initiativen, Vereine, Organisationen und Gemeinden, die die Einreichkriterien erfüllen. Die Einreichung ist bis 16. April 2021 möglich. Die Gewinner*innenprojekte werden mittels Publikumsvoting und durch eine unabhängigen Jury ermittelt und am 11. Juni 2021 – im Rahmen der Freiwilligenmesse Oberösterreich – mit dem »dieziwi.21« geehrt.

Weitere Infos zum Verein und zum Preis gibt es auf unserer Website www.dieziwi.at.

Wir freuen uns auf deine Einreichung!

Das Team von dieziwi

Arbeitsstipendium im Bereich Kabarett

Ziel

Kunstschaffende dieses Genres bei der Vorbereitung, Konzeptualisierung, Entwicklung und Umsetzung abendfüllender Programme zu unterstützen

Wer kann einreichen?

Kabarettisten und Kabarettistinnen mit ständigem Wohnsitz in Österreich

Wer kann nicht einreichen?

Personen, denen für das laufende Jahr bereits ein anderes Stipendium der Sektion für Kunst und Kultur im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport zuerkannt wurde

Höhe, Laufzeit und Anzahl der Stipendien

  • € 1.400 Euro pro Monat
  • Laufzeit 6 Monate
  • Pro Jahr werden 5 Stipendien vergeben

Es wird darauf hingewiesen, dass für Sozialversicherungsverhältnisse selbst zu sorgen ist

Vergabemodus

  • Als Objektivierungsverfahren wird eine unabhängige Fachjury eingesetzt. Die Jury nimmt eine Reihung aller zeitgerecht und formal entsprechenden Bewerbungen anhand der unten angeführten Kriterien vor. Die 5 erstgereihten Bewerbungen erhalten ein Stipendium. Alle Bewerber und Bewerberinnen werden schriftlich vom Ergebnis der Jurysitzung in Kenntnis gesetzt

Kriterien

  • Qualifikation des/der Ausführenden, bisherige künstlerische Leistungen, Qualität des Treatments und des Textbeispiels
  • Ein Kabarettprogramm kann nur einmal von einer beteiligten Person eingereicht werden (z.B. bei Duos, Trios, Arbeitsgruppen)
  • Erarbeitung des Programms im Kalenderjahr der Einreichung
  • Fixierter Premierentermin und Ort

Einreichfrist

  • 30. April

Wie wird eingereicht

  • Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen übermitteln Sie bitte elektronisch an das Postfach kmv@bka.gv.at.
  • Führen Sie im Betreff „Name des/der Antragsteller/in – Bewerbung Arbeitsstipendium Kabarett“ an und übermitteln Sie die Unterlagen im Anhang als PDF-Dokumente in folgender Reihenfolge:

Einreichunterlagen

  • ausgefüllter und unterzeichneter Förderungsantrag (PDF, 283 KB)
  • Lebenslauf mit Angaben zur bisherigen künstlerischen Tätigkeit
  • Referenzen zu bisherigen Arbeiten (Videolinks, Liste der Festivals und Veranstalter, bei denen bisherige Produktionen gezeigt wurden)
  • Treatment (Themenfelder, Stilmittel, Team, … 3-5 Seiten)
  • Ausgearbeitetes Textbeispiel (Monolog/Dialog/Songtexte… 1-3 Seiten) 
  • Zeitplan (inkl. geplantem Premierentermin und Ort)
  • Kopie des Meldezettels

Nachweis

  • Arbeitsbericht (wurde das Projekt inhaltlich und zeitlich wie geplant umgesetzt,
    weitere Aufführungsdaten… 1 Seite)
  • Allfälliges Dokumentationsmaterial (Programme, Rezensionen)
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Kulturinitiativen – Arbeitsstipendium im Bereich Kabarett