Expertinnen-Analyse: Nachhaltige Wege zur Digitalen Transformation in Kunst & Kultur

Die Umsetzung der UNESCO-Konvention zur Vielfalt kulturellen Ausdrucks im digitalen Umfeld in Österreich & internationale Good Practice Beispiele Zur Analyse der Umsetzung der UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen im digitalen Umfeld vergibt die Österreichische UNESCOKommission einen Expertinnen-Auftrag.
Bewerbungsfrist: 15. September 2021

Digitale Transformation

Vor dem Hintergrund der Digitalen Transformation wird im Zusammenhang mit der UNESCOKonvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen seit einiger Zeit verstärkt über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen im digitalen Umfeld nachgedacht. Die 2005er Konvention fordert Regierungen aktiv auf, Richtlinien und Maßnahmen anzupassen, die die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen im digitalen Umfeld schützen und fördern. Sie weist auf Chancen und Herausforderungen hin, wie die digitale Kluft, digitale Kompetenzen und den Online-Zugang zu regionalen kulturellen Inhalten. Die Vertragsparteien haben die zunehmende Notwendigkeit erkannt und eine Open Roadmap verabschiedet. Alle Vertragsparteien sind dazu angehalten, einen eigenen nationalen digitalen Fahrplan zu entwickeln.

Aus internationalen Erfahrungen lernen

Die UNESCO, als Plattform für internationale Kooperation und Entwicklung von Standards, lebt wesentlich vom zwischenstaatlichen Austausch als Grundlage nationaler und internationaler Lern- und Gestaltungsprozesse. Berichterstattungen der Vertragsparteien an die UNESCO über die Umsetzung der Konvention im digitalen Umfeld stellen eine Informationsressource dar, die für den österreichischen Kontext genutzt werden sollen. Das Projekt soll dazu beitragen, Good Practice Beispiele aus Korea, Kanada und Deutschland für Österreich aufzubereiten und konstruktiv nutzbar zu machen. Wieso diese Länder? Korea, Kanada und Deutschland sind der
Berichtsaufforderung der UNESCO nachgekommen und haben einen nationalen digitalen Fahrplan nach Vorbild der UNESCO mit innovativen Maßnahmen entwickelt. Ausgangspunkt des Projekts sind daher die Fragen: Wo steht Österreich? Welche Maßnahmen ergreifen andere Staaten zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen im digitalen Umfeld? Und wie sind diese Erfahrungen für Österreich nutzbar?

Auftrag:
In Abstimmung zwischen Österreichischer UNESCO-Kommission und der Abt. IV/10 des
BMKÖS soll eine Expertin aus der Praxis bzw. Wissenschaft beauftragt werden, um

  1. Bestehende österreichische Maßnahmen bzw. Umsetzungsschritte zu den
    Zielbereichen 1-5 zu identifizieren (Deskresearch) sowie
  2. Maßnahmen der Umsetzung in Kanada, Korea, Deutschland zu analysieren,
    zu kommentieren und für den österreichischen Kontext aufzubereiten.
    Grundlage der Analyse der internationalen Umsetzung in den drei Staaten sind die
    Staatenberichte zur Konvention (2018/2020) sowie die Nationalen Roadmaps (2021) der jeweiligen Länder.

Umfang und Zeitraum der Umsetzung:
Das Screening soll in schriftlicher Form in einem Umfang von 5-7 Seiten (à 3000 Zeichen) die
Ergebnisse zusammenfassen.
Auftrag-Fertigstellung bis 29. November 2021, inklusive 1-2 kurze Updategespräche
Präsentation der Ergebnisse im Rahmen eines Expertinnen-Workshops Veranstaltungstermin 14. Dezember 2021

Auswahl:
Die erhaltenen Angebote der Expert*innen werden in Bezug auf die Einhaltung formaler Kriterien durch die ÖUK geprüft. Die Entscheidung fällt bis Ende September durch die ÖUK und die Abt. IV/10 des BMKÖS basierend auf folgenden Kriterien:

  • Einschlägige Berufserfahrung in ähnlichen Analysen, im Bereich des Kunst- und Kultursektors, und/oder der Kreativwirtschaft und/oder Digital Culture
  • Fachliche Kompetenz in Deutsch (mündlich und schriftlich)
  • Gute Kenntnisse der österreichischen kulturpolitischen Landschaft sowie des Kunst- und Kultursektors
  • Kenntnisse des Übereinkommens zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen von 2005 und der damit zusammenhängenden UNESCO-Programme werden als Vorteil angesehen.


Das Honorar von brutto EUR 1.500,- für den gesamten Auftrag wird durch Mittel des BMKÖS finanziert.

Begleitung: Eine Gliederung des Screenings wird in Absprache mit der Kontaktstelle Kulturelle Vielfalt in der Österreichischen UNESCO-Kommission erstellt. Wir stehen außerdem über die gesamte Umsetzungsphase für Rücksprachebedarf zur Verfügung.
Bitte senden Sie bei Interesse bis 15. September 2021 ein E-Mail, inkl. detailliertem Lebenslauf
an oeuk@unesco.at.
Ansprechpartnerin:
Klara Koštal
Kontaktstelle Kulturelle Vielfalt, Österreichische UNESCO-Kommission
Universitätsstraße 5, 1010 Wien
E-Mail: kostal@unesco.at
Telefon: 0043 1 526 13 01 18

TKI open 22_liegen

Ausschreibung
Frist Online-Einreichung: 10.10.2021, 24 Uhr

Die Förderschiene TKI open wurde 2002 in Kooperation mit dem Land Tirol konzipiert und ist seither ein zentrales Projekt der TKI. TKI open fördert zeitgenössische Kunst- und Kulturprojekte, künstlerische Experimente und die Bearbeitung von kulturellen, sozialen und politischen Fragen. Der Fördertopf wird mit Mitteln des Landes Tirol finanziert und jährlich unter einem von der TKI gewählten Schwerpunktthema ausgeschrieben.

Was steht zu gewinnen, wenn wir den Boden unter den Füßen verlieren? Während der COVID-19-Pandemie kam das Gewohnte zum Erliegen. Belassen wir es dabei! Wer liegt, ergibt sich, verschiebt den Horizont, zwingt die Hierarchie in die Knie, erlaubt sich Erschöpfung, kost die Langsamkeit. TKI open 22 fördert den Kollaps, die Pause, die Einkehr, Faulheit, Rast und Verzicht. Mit wem eint uns die Müdigkeit? Welche Zusage geht mit der Absage einher? Was können wir gehen lassen, um frei für neue Formen von Gemeinschaften zu sein?

TKI open 22 lädt Künstler*innen, Kulturarbeiter*innen und Kulturinitiativen ein, sich Zeit zu nehmen. Zeit für ergebnisoffenes Forschen, für die Suche nach gelebten Alternativen zum Paradigma der ununterbrochenen Aktivität. Zeit, um sich zu solidarisieren, Privilegien anzuerkennen und zu teilen, das Wesentliche vom Unwesentlichen zu scheiden, fröhlichen Utopien entgegenzugehen, der Zäsur zu vertrauen. Zeit für grundsätzliche Fragen: Wollen wir weitermachen wie bisher? Wie könnten Kunst und Kulturarbeit noch aussehen? Welche Selbstbilder legen wir unserer Arbeit zugrunde? Wonach sehnen wir uns? Wer oder was fehlt? Was gilt es zu fordern?

Legen wir alles nieder, die Welt, die Arbeit und uns selbst. Was willst du tun, wenn plötzlich nichts mehr zu tun ist?

Text: Esther Strauß

Bild: Jack Hauser, Sabina Holzer, Esther Strauß (2019)

Kriterien

  • Explizite Auseinandersetzung mit dem Ausschreibungsthema
  • Originalität und Qualität in Konzept und Umsetzung
  • Tirolbezug
  • Umsetzung des Kulturprojekts in Tirol im Jahr 2022
  • Sensibilität bezüglich Genderfragen und gesellschaftlichen Ausschlussmechanismen sowohl bei der Projektkonzeption als auch bei der Auswahl von Künstler*innen und Referent*innen

Online-Einreichung!
Die deutschsprachige Projekteinreichung bitte per E-Mailim pdf-Format an office(at)tki.at schicken.

Geforderte Einreichunterlagen

  • Formular mit den Basisdaten und der Projekt-Kurzbeschreibung (max. 1.000 Zeichen)
  • Ausführliche Projektbeschreibung (max. 5 Seiten)
  • Kosten- und Finanzierungsplan
  • Zeitplan für die Umsetzung des Projektes
  • Angaben zu den Projekteinreicher*innen

Wer kann einreichen?
Gemeinnützige Kulturvereine und Arbeitsgemeinschaften sowie Einzelpersonen

Wer kann nicht einreichen?

  • Gebietskörperschaften, parteipolitische oder religiöse Organisationen sowie kommerzielle Kulturveranstalter*innen und Unternehmen
  • Laufende, abgeschlossene oder bei TKI open bereits geförderte Projekte (Wiederholungsprojekte)
  • Projekte, die bereits eine Förderung der Kulturabteilung des Landes Tirol erhalten

Dotierung
TKI open 22 ist mit 100.000 Euro an Fördermitteln des Landes Tirol dotiert. Eine Ausfinanzierung der ausgewählten Projekte durch TKI open ist möglich.

Jury
Eine überregional besetzte Fachjury wählt in einer öffentlichen Jurysitzung die überzeugendsten Projekte aus und schlägt diese dem Land Tirol zur Förderung vor. Pro Einreicher*in kann maximal ein Projekt ausgewählt werden.

Termine
Einreichfrist: Sonntag, 10.10.2021, 24 Uhr
Öffentliche Jurysitzung: Samstag, 13.11.2021
Info- und BeratungsterminFreitag, 1.10.2021, 17 Uhr, online, Anmeldung

Rechtliche Bedingungen
Einreicher*innen entsteht durch die Einreichung eines Projekts kein Rechtsanspruch. Die Entscheidung fällt unter Ausschluss des Rechtswegs. Die finanzielle Abwicklung der ausgewählten Projekte erfolgt direkt über die Kulturabteilung des Landes Tirol.

Fair Pay & Eigenhonorare
Bitte berücksichtigen Sie bei der Kalkulation faire
Honorar- und Arbeitsbedingungen nach Fair Pay. Für Einreicher*innen ohne Verein gelten die Bestimmungen des Landes Tirol zu den Eigenhonoraren. Bei Fragen können Sie uns auch persönlich kontaktieren – wir beraten Sie gerne!

Näheres: https://www.tki.at/tki-open/tki-open-22/ausschreibung/

Sherlock Holmes Museum Detective  - hulkiokantabak / Pixabay

KUPF OÖ zu 1G Regelung: Nur mit Ausgleichsmaßnahmen denkbar

Derzeit wird auf politischer Ebene diskutiert, den Besuch von Veranstaltungen nur noch für Geimpfte zu ermöglichen. Die Meinungen über die Sinnhaftigkeit darüber gehen im Kulturbereich auseinander. Klar ist, dass es dadurch zu weiteren Einnahmeneinbußen im ohnedies gebeutelten Kunst- und Kulturbereich kommen wird. Diese müssen zeitgleich von der Bundesregierung ausgeglichen werden, fordert die Kulturplattform Oberösterreich.

Sollte die 1G Regelung kommen, so können auf einen Schlag bis zu 40% der Bevölkerung keine Veranstaltungen mehr besuchen. Die stark steigenden Infektionszahlen und die Durchbruchsinfektionen führen schon jetzt zu starker Verunsicherung beim Publikum und spürbar sinkenden Auslastungszahlen. Die bisherigen Hilfsinstrumente für den Kunst- und Kulturbereich müssen daher erneut aufgestockt und verlängert werden, fordert die Kulturplattform Oberösterreich, ein Verband von 185 gemeinnützigen Kulturinitiativen. Dies betrifft beispielsweise den NPO Fonds, aus dem alleine im letzten Jahr in Oberösterreich 6,5 Mio € an Kunst- und Kultureinrichtungen ausgeschüttet werden mussten, um die Einnahmenverluste durch die Coronakrise auszugleichen. Auch die Hilfsinstrumente für selbstständige KünstlerInnen (SVS Fonds), die Kurzarbeit sowie die wirtschaftlichen Hilfsmaßnahmen für Selbstständige wie Tontechniker*innen, Bühnentechniker*innen etc müssen im Falle von 1G verlängert werden.

KUPF OÖ Geschäftsführer Thomas Diesenreiter: „Klar ist: Besser die 1G Regelung als wieder ein kompletter Lockdown. Die Krise ist noch lange nicht vorbei, wir stehen vor dem nächsten harten Winter für den Kunst- und Kulturbereich. Die Bundesregierung muss daher rasch die teils schon ausgelaufenen Hilfsinstrumente wieder aufgreifen und verlängern, am besten gleich bis ins Frühjahr 2022.“

Wem das Kulturministerium die Fair Pay Million gegeben hat – und warum das Ergebnis enttäuscht

Was bisher geschah

Fair Pay, also die faire Bezahlung von Kulturarbeit, geht auf eine Initiative der Interessenvertretung IG Kultur Österreich und ihrer Bundesländerorganisationen wie der KUPF OÖ zurück. Erstmals wurde das Thema 2011 kampagnisiert, mit dem Ziel, „auf den hohen gesellschaftlichen Nutzen und das höchstprekäre Standing von freier Kulturarbeit“ hinzuweisen.

Groß war daher unsere Freude, als der Begriff Fair Pay erstmals in einem Koalitionsprogramm auftauchte, und zwar in jenem der türkis-grünen Koalition 2020-2024:

Nun wäre es natürlich auch willkommen gewesen, hätte sich der Bund einfach zur Umsetzung von Fairpay im eigenen Tätigkeitsfeld bekannt. Die angekündigte „Entwicklung einer gemeinsamen Strategie“ mit Ländern und Gemeinden trägt der aktuellen desolaten Situation der dreifachen Finanzierungszuständigkeit für den freien Kulturbereich Rechnung, die zu massiven bürokratischen Aufwänden für Staat und die Kulturszene führt.

Fairpay galt als eines der Leitprojekte der Kulturstaatssekretärin Ulrike Lunacek. Bereits im Jahr 2020 ließ sie eine Million Euro (manche Quellen sprechen sogar von zwei Millionen) für Fair Pay budgetieren. Dann kam aber Corona und das Bild eines von der Coronakrise überforderten Kulturministeriums mit einer Staatssekretärin, die aller politischen Erfahrung zum Trotz kaum Expertise im Kultursektor vorweise konnte.

Die Wut des Resetarits

Der Druck auf Lunacek stieg und stieg und kumulierte in einem Interview mit Kabarettisten Lukas Resetarits in der ZIB2 am 11. Mai 2020. In diesem forderte er durchaus wortgewaltig den Rücktritt Lunaceks („is a scho wurscht“).

Vier Tage später gab Lunacek ihren Rückzug bekannt, als Nachfolgerin wählten die Grünen Andrea Mayer aus, die dem SPÖ Flügel des Ministeriums zugerechnet wurde. Für Mayer sprach, dass sie als langjährige leitende Angestellte das Kulturministerium gut kannte und ein gutes Netzwerk mit einer Vielzahl der AkteurInnen im Kunst- und Kulturbereich vorweisen konnte.

Durch Mayers Aufstieg war unklar, welche Priorität das Thema Fair Pay haben sollte. Nach Druck der IGs wurde versichert, dass das Thema nicht von der Landkarte der politischen Aufmerksamkeit verschwinden sollte, und so wurde im Oktober 2020 der Beginn eines „Fairness Prozess“ angekündigt. Da klar war, dass dieser Prozess kaum bis Jahresende abgeschlossen sein würde, stellte sich die Frage, was nun mit den für Fair Pay reservierten Budgetmitteln des 2020er Jahres passieren würde.

Entwütung und Faire Gießkanne

Dank des Kunst- und Kulturberichts 2020, der alle Finanzierungszusagen des Bundes zumindest mit Name des Empfängers und Höhe listet, wissen wir jetzt, was mit dem Geld geschah. Statt die Budgetmittel zurückzustellen und den Ende des Prozesses abzuwarten, entschloss sich das Kulturministerium, das Geld dort einzusetzen, wo es gerade Bedarf hatte. Hier findet ihr erstmals die komplette Liste aller Empfänger von „Fair Pay“ Geldern:

FördernehmerBetrag
Tiroler Künstlerschaft (T)
Fair Pay, Diskussion,
Vernetzungstreffen, Innsbruck 
€ 6.500
IG Bildende Kunst€ 7.000
IG Netz€ 200.000
Art Cluster Vienna
Vienna Art Week, Fair Pay
€ 10.000
AZ Productions – Verein zur Förderung von Kunst, Kultur und Diskurs (OÖ)
Antoinette Zwirchmayr: Entlang dem Körper, Fair Pay 
€ 65.000
frameout – Verein zur Förderung neuer Filmformate (W)
#Echtzeit Experiment, Fair Pay
€ 65.000
Verein Film:riss – Verein zur Förderung der jungen Filmkultur + Filmkunst (W)
Cinema Next, Fair Pay
€ 5.000
ALPINALE Vorarlberg – Arbeitsgemeinschaft für Film (V)
35. Alpinale Kurzfilmfestival, Fair Pay 
€ 6.000
Cinema Arts – Verein zur Förderung von Vielfalt im Film, Kunst und Medien (W)
Minorities Film Festival, Fair Pay 
€ 10.000
Institut Pitanga – Verein zur Förderung und Vermittlung von Wissenschaft und Kultur (W)
Fair Pay
€ 15.000
This Human World – Verein zur Förderung und Verbreitung von Menschenrechtsthemen (W) Internationales Filmfestival der Menschenrechte, Fair Pay € 5.000
Viennale – Internationales Filmfestival Wien (W)
58. Viennale, Fair Pay
€ 50.000
Interessensgemeinschaft Kabarett (Ö)
Trampolin – Fair-Pay-Förderungsprogramm für Nachwuchskünstlerinnen und -künstler im Kabarett und in der Kleinkunst
€ 250.000
Museumsbund€ 220.000
Summe€ 914.500
Quelle: Kunst- und Kulturbericht 2020 des BMKOES

Laut einem Einleitungstext hat das Ministerium eine volle Million Euro für Fair Pay ausgegeben. Die Differenz von 85.500 € ergibt sich vermutlich daraus, das bei einzelnen Fällen vergessen wurde, die Zuwendung aus den Fair Pay Mitteln kennzuzeichnen.

Wie verteilen sich die Mittel auf die verschiedenen Sektoren?

Den größten Anteil des Geldes ist für eine Kabarettförderschiene namens „Trampolin“ verwendet worden. Diese wurde auf Initiative der frisch gegründeten IG Kabarett aufgesetzt. So sinnvoll die neue Förderschiene für den Kabarettbereich auch ist, es steht hier der Verdacht im Raum, dass sich das Ministerium damit erhofft hatte, so weitere Kritik der Kabarettszene verhindern zu können – ein am Ende des Tages eher aussichtsloses Ansinnen.

Etikettenschwindel 1: Weniger Geld für Kulturinitiativen

Dass diese neue Förderschiene, die sich an EinzelkünstlerInnen wendet, im Kunst- und Kulturbericht ausgerechnet im Kapitel „Kulturinitiativen“ findet, verwundert weiters. Zieht man diese Betrag ab, so ergibt der Kulturbericht sogar, dass das Förderbudget der Kulturinitiativen ausgerechnet im Coronajahr von 4,8 Mio € auf 4,6 Mio € gesunken ist. Durch das Hinzurechnen der KabarettistInnenförderung soll dieser Umstand offensichtlich verschleiert werden. Transparenz sieht anders aus.

Etikettenschwindel 2: Kulturvermittlung ohne Fair Pay

210.000 € wurden hastig vor Jahresende über den Museumsbund ausgeschüttet. Und zwar in Form einer Projektförderung, bei deren Ausschreibung das Wort Fair Pay nicht einmal erwähnt wird.

Auch hier wieder gilt: So sinnvoll diese Fördermaßnahme auch sein mag, mit der von uns IGs erhobenen Forderung von fairer Bezahlung für KulturarbeiterInnen hat sie nichts zu tun.

Die restlichen Mittel teilen sich auf eine Erhöhung der Mittel für die IG Netz der IG Freie Theater auf sowie auf eine Aufteilung einer Vielzahl von Filmfestivals und Filmprojekten. Ob und wenn ja welche Kriterien für faire Bezahlung den FörderwerberInnen auferlegt wurden ist nicht bekannt. Es steht zu vermuten, dass es kein verbindliches Reglement gibt, sondern hier einfach Gelder unter dem Titel Fair Pay ausgeschüttet wurden, weil das Geld vorhanden war.

Schließlich wurden noch zwei Diskussionsveranstaltung von Dachverbänden finanziert. Weitere 85.000 € sind wie oben erwähnt nicht dezidiert im Kunst- und Kulturbericht aufgeführt.

Fazit

Dass ausgerechnet jene Kulturinitiativen, die seit Jahren unter dem Slogan Fair Pay eine faire Förderung einfordern, im letzten Jahr kaum einen Cent aus den dafür gewidmeten Geldern erhalten haben, schmerzt. Es ist offensichtlich, dass das Geld zum Schließen von Finanzlücken und dem Verteilen von Zuckerln verwendet wurde.

Das Bundesministerium wäre gut darin beraten, für die heuer ebenfalls zur Verfügung stehenden Fair Pay Million(en) eine transparentere Vorgehensweise zu wählen. Ein erster Schritt wäre die Definition eines formalen Förderprozesses, der allen Kultureinrichtungen erlaubt, um Gelder aus dem Fair Pay Topf anzusuchen. Und dann müsste natürlich gleichzeitig auch eine Vorgabe definiert werden, welche Löhne diese Förderwerber dafür auch zahlen müssen. Die IG Kultur Österreich hat mit ihren Lohnrichtlinien hier seit Jahren ein Lohnmodell parat, dass nur als verbindliches Förderkriterium übernommen werden müsste.

Klar ist aber auch, dass es für eine flächendeckende Umsetzung von Fair Pay deutlich mehr Geld brauchen wird. Wie viel, soll aktuell eine Studie herausfinden, die das BMKOES in Auftrag gegeben hat.

Hercules Atlas World Greek  - GDJ / Pixabay

Sonderförderung zur Struktursicherung (BMKOES)

Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) hat mit einer mit 10 Millionen Euro dotierten Sonderförderung zur Struktursicherung in Kunst und Kultur ein ergänzendes Sicherheitsnetz zum Erhalt der Vielfalt im Kulturbetrieb geschaffen.

Vergeben werden Förderungen von bis zu 50.000 Euro für Kultureinrichtungen oder künstlerisch tätige Einzelpersonen, die aufgrund der Pandemie und trotz Inanspruchnahme anderer Hilfsangebote der Regierung nach wie vor in wirtschaftlichen Schwierigkeiten ist.

Anträge sind noch bis 31. August möglich.

Zielgruppe: Kunst- und Kultureinrichtungen sowie selbständige Künstlerinnen und Künstler mit Sitz in Österreich bzw. Hauptwohnsitz in Österreich 

  •  Antragsberechtigt sind Selbständige sowie kleine und mittlere Unternehmen 
    • die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Österreich haben oder eine operative Tätigkeit in Österreich aufweisen,
    • deren Einnahmen zu mehr als 50% im Bereich der Kunst und Kultur erzielt werden,
    • die in ihrer ordentlichen Geschäftstätigkeit von erheblichen durch COVID-19 verursachten Einnahmenausfällen betroffen sind und 
    • deren Branche durch den Ausbruch von COVID-19 in erhebliche Schwierigkeiten geraten ist.

Bitte beachtet die Hinweise in den FAQ.

Förderbare Kosten:

  • Personal- und Sachkosten, die für die Aufrechterhaltung der Betriebs- und Geschäftstätigkeit und damit für die Fortführung der künstlerischen bzw. kulturellen Tätigkeit notwendigerweise und nachweislich anfallen.
  • Personal- und Sachkosten können für einen Zeitraum von 6 Monaten vor sowie 6 Monate nach Antragstellung geltend gemacht werden.
  • Die förderbaren Kosten müssen trotz Ausschöpfung anderer zur Bewältigung der Folgen vom COVID-19 geschaffener Unterstützungsmaßnahmen ungedeckt sein. 

Weitere Informationen unter: https://www.bmkoes.gv.at/Service/Ausschreibungen/kunst-und-kultur-ausschreibungen/struktursicherung.html.

„Lassen Sie sich überraschen“: Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer zur Lage der Kulturnation

Andrea Mayer hat im Mai 2020 mitten in der Coronakrise das Amt der Kunst- und Kulturstaatssekretärin übernommen. Die KUPF OÖ hat sie daher um ein Interview gebeten, um über aktuelle kulturpolitische Themen zu sprechen. Thema waren die Corona-Hilfsmaßnahmen für den Kunst- und Kulturbereich, die Entwicklung des Kulturbudgets, die Reform der Spendenabsetzbarkeit und des föderalen Fördersystems und die Bezahlung im Kunst- und Kulturbereich.

Das Interview ist auch als Audioversion als Podcast auf Spotify sowie in der aktuellen Ausgabe der KUPF Radioshow zu hören:

https://cba.fro.at/512659

Interviewer: Thomas Diesenreiter
Kamera, Licht und Schnitt: Julia Pia Huemer und Hanna Hofstätter
Ton: Vinzenz Landl
Support: Valerie Straßmayr

Dank an Dorf TV für die Zurverfügungstellung von Equipment.