Neue Sonderförderungen Land OÖ

Wie berichtet hat das Land OÖ einige Forderungen der KUPF OÖ aufgegriffen und diese sowie weitere neue Covid-19 bedingte Sonderförderungen angekündigt. Die Förderungen im Überblick:

Investitionspaket

Insgesamt 13 Millionen Euro aus dem OÖ-Plan sind für Investitionsprojekte regionaler Kulturinitiativen, regionaler und nicht kommerzieller Kinobetriebe sowie Kulturinstitutionen des Landes OÖ vorgesehen. Dieses Geld kommt 2021 und 2022 zusätzlich in das Kulturbudget.

Wer wird gefördert?

  • Anspruchsberechtigt sind oö. Kulturvereine, -veranstalter und –institutionen, deren Programm im Jahr 2021 förderbar ist, sowie
  • regionale, nicht kommerzielle Kinobetriebe mit bis zu drei Sälen (Präsentation und Vermittlung österreichischen Filmschaffens – kontinuierlich, adäquat und in wesentlichem Ausmaß; Fokussierung auf hohes künstlerisches Niveau).

Was wird gefördert?

  • Maßnahmen zur Digitalisierung bzw. Ausweitung des digitalen Angebots, z.B: Ankauf von Soft- und Hardware, etc.
  • Maßnahmen zur Wartung, Erneuerung und notwendigen Modernisierung von Veranstaltungstechnik, z.B.: Ton- und Lichttechnik, Projektoren etc.
  • bauliche Maßnahmen im Sinne der Bewältigung der Krise oder zur Erfüllung behördlicher Auflagen den Veranstaltungsbetrieb betreffend (z.B. Einbau von Plexiglasscheiben, Ankauf von Desinfektionsspendern, Lüftungen, Adaptionen des Zuschauerraums, etc.).
  • Derartige Maßnahmen sind im Rahmen des Investivpakets auch rückwirkend ab März 2020 förderbar, im Sinne einer Wiederherstellung aufgelöster Rücklagen.

Wie wird gefördert?

  • Bei Investitionen mit förderbaren Kosten bis 50.000 Euro maximal 75 Prozent;
  • Bei Investitionen mit förderbaren Kosten über 50.000 Euro bis 100.000 Euro maximal 65 Prozent;
  • Bei Investitionen mit förderbaren Kosten über 100.000 Euro bis 200.000 Euro maximal 50 Prozent;
  • Bei Investitionen mit förderbaren Kosten über 200.000 Euro bis 300.000 Euro maximal 45 Prozent;
  • Bei Investitionen mit förderbaren Kosten über 300.000 Euro maximal 40 Prozent (Die Fördersumme ist mit maximal 300.000 Euro gedeckelt).

Voraussetzungen:

  • Die Maßnahme dient der Bewältigung einer durch die COVID-19-Pandemie verursachten Notlage bzw. sichert den Betrieb im Sinne der Pandemieprävention und/oder dient der langfristigen Verbesserung bzw. Sicherung des Betriebs.
  • Beim Antragssteller handelt es sich um eine Institution mit Sitz in Oberösterreich, deren Programm zu mindestens 80 Prozent aus kulturellen Veranstaltungen besteht und im Rahmen der Oö. Kulturförderung förderbar ist (Ausnahme: regionale Kinobetriebe).
  • Die Maßnahme ist nicht ohne eine Förderung durchführbar, bzw. nur unter Auflösung von mindestens 50 Prozent der vorhandenen Rücklagen, wobei zweckgewidmete Rücklagen ausgenommen sind.

Antragstellung:

Eine Antragstellung für dieses Paket ist notwendig, das Formular findet sich auf der Website des Landes OÖ.

Neustart-Bonus für Vereine und Veranstalter

Wer wird gefördert?

Anspruchsberechtigt sind oö. Kulturvereine, -veranstalter und –institutionen, deren Programm im Jahr 2021 förderbar ist, sowie regionale, nicht kommerzielle Kinobetriebe mit bis zu drei Sälen (Präsentation und Vermittlung österreichischen Filmschaffens – kontinuierlich, adäquat und in wesentlichem Ausmaß; Fokussierung auf hohes künstlerisches Niveau).

Was wird gefördert?

Die beantragten Fördermittel sind zweckgewidmet für die Deckung von Fixkosten bzw. die Umsetzung des künstlerischen Jahresprogramms, wobei als Basis für die Berechnung der Förderhöhe maximal 100 Prozent der Gesamtausgaben des Jahres 2019 herangezogen werden (berücksichtigt werden die Kosten des regulären Jahresprogramms, exkl. Sonder- oder Jubiläumsprojekten).

Wie wird gefördert?

  • Förderungen von Jahresprogrammen und jährlich wiederkehrenden Projekten mit Festivalcharakter können um bis zu 10 Prozent und maximal 15.000 Euro aufgestockt werden.
  • Für regionale Kinobetriebe ist eine Förderung von bis zu 10 Prozent der kalkulierten Gesamtkosten und maximal 15.000 Euro möglich.

Voraussetzungen

  • Vorlage des Jahresabschlusses 2020, aus dem ein entsprechender Bedarf hervorgeht, weil
    • der antragstellenden Institution im Jahr 2020 ein Abgang entstanden ist oder
    • zur Deckung der laufenden Kosten im Jahr 2020 über 50 Prozent der Rücklagen aufgelöst werden mussten.
  • Voraussetzung ist darüber hinaus, dass der Antragsteller mögliche Hilfsmaßnahmen des Bundes ausgeschöpft bzw. sich nachweislich darum bemüht hat.

Unterstützung von verschobenen Festivals

Im Jahr 2020 wurden Förderungen für Festivals- und Projekte mit Festivalcharakter, die ins Jahr 2021 verschoben werden mussten, vollständig ausbezahlt. Einerseits um die Liquidität zu sichern, andererseits um bereits getätigte Ausgaben zu decken und Vorarbeiten für das Jahr 2021 zu ermöglichen. Auch im Jahr 2021 kann für das verschobene Programm regulär um Förderung angesucht werden. Aufgrund des Ausfalls der Einnahmen im Jahr 2020 können durch Verschiebung entstandene „Mehrkosten“ (im Vgl. zum Vorjahres-Plan) berücksichtigt werden.

Wer wird gefördert?

Anspruchsberechtigt sind Festivals und Projekt mit Festivalcharakter, die im Jahr 2020 Förderungen aus Kulturmitteln für ihr Festival bezogen haben, bzw. deren Programm im Jahr 2021 förderbar ist.

Was wird gefördert?

Entstandene Mehrkosten für verschobene Veranstaltungen, Programme etc. (im Vgl. zum Vorjahres-Plan).

Wie wird gefördert?

  • Die entstandenen Mehrkosten können mit einem erhöhten Fördersatz gefördert werden, wobei die Fördersumme des Jahres 2020 als Maximum gilt.
  • Die Förderhöhe orientiert sich an den tatsächlichen Ausgaben 2021.

Voraussetzungen:

Das geplante Programm 2020 wurde auf 2021 verschoben

Antragstellung

Eine Antragstellung für dieses Paket ist notwendig, das Formular findet sich auf der Website des Landes OÖ.


Verlängerung des Härtefallfonds für oö. Kulturschaffende bis Ende Juni

Mit dieser Hilfe können jene Kulturschaffende unterstützt werden, die bereits alle Hilfen des Bundes ausgeschöpft haben oder nicht anspruchsberechtigt sind. Diese Maßnahme wäre im März 2021 ausgelaufen und wurde bereits von der Oö. Landesregierung bis jedenfalls Ende Juni 2021 verlängert.

Wer wird gefördert?

Oberösterreichische Kulturschaffende die keine oder eine geringe Unterstützung aus einschlägigen Unterstützungsmaßnahmen des Bundes erhalten (COVID-19 Härtefallfonds des Bundes, der
Künstlersozialversicherung,…) oder über nur geringe Einnahmen aufgrund der Maßnahmen zur COVID-19 Bekämpfung verfügen.

Was wird gefördert?

Betroffenen Künstler/innen und Kulturschaffenden kann eine einmalige, nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung zur Bewältigung der Krisensituation zur Verfügung gestellt werden.

Wie wird gefördert?

Es kann um eine finanzielle Unterstützung für drei Monate angesucht werden. Die Höhe der Unterstützung orientiert sich am Richtsatz der Mindestsicherung von 917,35 Euro/Monat, also insgesamt bis max. 2.752 Euro. Eine Aufzahlung von geringeren Bundesmittel bzw. Einnahmen auf diesen Betrag ist möglich.

Voraussetzungen:

  • Bezug einer Kulturförderung des Landes OÖ in den letzten fünf Jahren, oder
  • die künstlerische Tätigkeit ist im Rahmen der Oö. Kulturförderung förderbar, oder
  • künstlerische oder kulturelle Tätigkeit bei Projekten, für die in den letzten fünf Jahren eine Kulturförderung gewährt wurde.
  • Der Lebensunterhalt wird ausschließlich aus selbstständiger künstlerischer oder kultureller Tätigkeit bezogen. Darüber hinaus gibt es keine Einkommensquelle (Mindestsicherung, Pension, Arbeitslosengeld, Gehalt aus unselbständiger Tätigkeit, etc.).
  • Ausgeschlossen sind Personen die sich in einer Ausbildung (Studium, Schule, etc.) befinden, und die nicht durch ihre selbstständige künstlerische Tätigkeit ihren Lebensunterhalt bestritten haben bzw. bestreiten.

Weitere Informationen und Antragstellung auf der Website des Landes OÖ.

Verlängerung des Sondertopfes art@home

Ziel der Sonderförderung ist die Unterstützung von oö. Kunstschaffenden, die aufgrund der COVID-19-Beschränkungen neue Präsentationswege für ihre Projekte gesucht und diese online präsentiert haben bzw. präsentieren werden. Dieser Sondertopf läuft auch 2021 weiter.

Wer wird gefördert?

Die Sonderförderung art@home richtet sich an Kunstschaffende mit Oberösterreich-Bezug.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Projekte aus den Bereichen darstellende Kunst, Musik, Literatur und bildende Kunst, die aufgrund des Veranstaltungsverbots betreffend COVID-19 online präsentiert werden bzw. wurden.

Wie wird gefördert?

Pro Projekt kann eine Fördersumme von bis zu 15 Prozent der Gesamtkosten vergeben werden. Die maximale Förderhöhe liegt bei 1.000 Euro.

Voraussetzungen:

  • Veranstaltungszeitraum während des Veranstaltungsverbots.
  • Das Projekt wurde ausschließlich oder zum überwiegenden Teil online zugänglich gemacht. Der Zugang war uneingeschränkt (d.h. nicht nur einem eingeschränkten Personenkreis) möglich.
  • Eine Förderbasis für das Projekt im Rahmen des OÖ. Förderprogramms ist generell gegeben.
  • Für das Projekt wurde keine Förderung im Rahmen der regulären OÖ. Kulturförderung bezogen.

Weitere Informationen und Antragstellung auf der Website des Landes OÖ.

Weitere Fördermaßnahmen

  • Die Ferialjobaktion wird auch 2021 weitergeführt.
  • Die eingereichten Kunstankäufe werden im Rahmen der ersten Jurysitzung 2021 evaluiert und das Budget gegebenenfalls von 50.000 auf 100.000 Euro erhöht.
  • Die Bewerbung für Arbeitsstipendien (Literatur. Bildende Kunst, Komposition, Kultur- und Geisteswissenschaftliche Forschungsprojekte) ist für 2021 bereits wieder möglich.

Land OÖ setzt weitere Vorschläge der KUPF OÖ um

In einer PK haben Landeshauptmann und Kulturreferent Thomas Stelzer und Kulturdirektorin Margot Nazzal heute angekündigt, weitere Vorschläge der KUPF OÖ wie Maßnahmen für einen Neustart im Kulturbereich, ein Investitionspaket und zusätzliche Mittel zur Finanzierung der Digitalisierung umzusetzen.

Die KUPF OÖ begrüßt die heutigen Ankündigungen, die besonders den oberösterreichischen Kulturvereinen helfen sollen. KUPF OÖ Geschäftsführer Thomas Diesenreiter: „Wir freuen uns darüber, dass damit das Land OÖ weitere Schritte in der Umsetzung unseres letzten Jahres ausgearbeiteten Vorschlagspakets setzen will. Das zusätzliche Geld ist wichtig, damit sich auch der Kulturbereich aus dieser Krise herausinvestieren kann. Noch abzuklären sind die genauen Umsetzungsdetails der neuen Unterstützungsmaßnahmen, die wir uns wie immer genau ansehen werden. Es ist ein gutes Zeichen von Landeshauptmann Stelzer, dass der langjährige Sparkurs damit für heuer ausgesetzt wird. Für eine echte Trendwende brauchen wir nun noch eine Erhöhung der laufenden Basisfinanzierung ab 2022, bei der wir nach wie vor eine dauerhafte Erhöhung von 5 Millionen Euro für nötig erachten.“

ARTIST IN RESIDENCE PROGRAMM 2021 OPEN CALL

HALLSTATT AIR___ TIEFGÄNGE

Was ist Hallstatt AIR
Hallstatt AIR ist ein Artist in Residence Programm, das einer Auswahl an österreichischen und internationalen Gastkünstlerinnen die Gelegenheit bietet, zeitgenössische und interdisziplinär ausgerichtete Kunstprojekte in einem mehrwöchigen Aufenthalt in Hallstatt zu realisieren.
Die erstmalige Umsetzung der künftig biennal geplanten Veranstaltungsreihe findet im Sommer 2021 statt.

Das Programmformat knüpft historisch an die zur Gründerzeit entstandene Sommerfrische an, in der sich nicht nur die aristokratische Elite, sondern auch Künstlerinnen an den Hallstätter See zurückzogen, um diesen abgeschiedenen und facettenreichen Ort als Kraftquelle und Inspiration für ihre Arbeiten zu nutzen.
Das neu ins Leben gerufene Projektformat soll nicht nur vergangene, sondern auch gegenwärtige Situationen und regionale ortsspezifische Zukunftsfragen künstlerisch aufgreifen und kritisch reflektieren.
Das vom Kulturverein de zentral organisierte Projekt nutzt vorhandenes Potential wie lokale Arbeitsräume und Ausstellungsflächen und macht der Öffentlichkeit neue Räume zugänglich.
So wird als besonderes Highlight eine Werkschau der Künstlerinnen in den eigens dafür geöffneten privaten Räumen des Schlosses Grub realisiert. Mit der diesjährigen Austragung von Hallstatt AIR wird ein zeitgenössischer Impuls gesetzt, der sich durch den zweijährlichen Veranstaltungsrhythmus nachhaltig weiterentwickeln und für eine stetige Wechselwirkung des Salzkammerguts mit Gegenwartskunst sorgen soll.

Was wir suchen
Es werden fünf Arbeitsstipendien an nationale und internationale Gastkünstlerinnen vergeben, sowie eine japanische Austauschkünstlerin eingeladen.
Bewerbungen aus allen zeitgenössischen Kunstrichtungen, auch spartenübergreifend – von Fotografie über Theater, Film, Musik, Performance, Installation, bis hin zu bildender Kunst – sind über den Open Call ausdrücklich erwünscht.
Das wesentliche Anliegen des Förderprogramms ist der experimentelle Austausch der geladenen Künstlerinnen untereinander und mit dem Ort Hallstatt. Darunter fallen auch Interventionen mit dem lokalen Publikum sowie mit kulturellen Institutionen und Initiativen. Es sollen regionale diskursive Themen in Form von „Feldstudien“ künstlerisch aufgegriffen werden, um so neue Perspektiven und Dialoge zu eröffnen.


Residency
Die Dauer des Aufenthaltes beträgt einen Monat. Es arbeiten alle Künstlerinnen gleichzeitig vor Ort:
Arbeitszeitraum: 19.04. – 20.05.2021
Vergütung: € 1300,00 per AIR

Die grundlegenden Mittel, wie Unterkunft und Arbeitsplätze werden zur Verfügung gestellt, um im neuen und einzigartigen Ambiente des Salzkammerguts Kunst zu produzieren. Aufgrund der interdisziplinären
Ausrichtung der für einen Monat eingeladenen Künstlerinnen wird die Werkschau einen festivalartigen Charakter haben.
Im Anschluss daran folgt eine zweiwöchige Ausstellung in organisierten Zwischennutzungen in der Gemeinde Hallstatt. Weiters werden die Künstlerinnen während der Produktionsphase unterstützt und die Ergebnisse mittels einer weitreichenden Öffentlichkeitsarbeit publik gemacht.

Die Reisekosten werden bis zu maximal € 300,00 refundiert. Durch eine gut organisierte Infrastruktur, sowie Kooperationen vor Ort werden optimale Vernetzungsmöglichkeiten geboten.

Bewerbungsunterlagen
• CV (1-2 Seiten) • Max. 2 A4-Seiten: erste Projektansätze und erste Vorstellungen was in Hallstatt entstehen könnte inkl. Kurzbeschreibung der Motivation für eine Projektumsetzung in Hallstatt • Kurzbeschreibungen zu den ev. mitwirkenden Personen • Dateiformat Pdf/Maximalgröße 10 MB Es besteht die Möglichkeit bereits bestehende Projekte einzureichen, welche während der Residence weiterentwickelt werden. Diese sollen mit den ortsspezifischen Gegebenheiten kompatibel sein. Gruppeneinreichungen sind möglich, jedoch mit einer verkürzten Aufenthaltsdauer verbunden. Die Auswahl erfolgt durch eine Fachjury.
Die Entscheidung wird den Bewerberinnen per E-Mail mitgeteilt.
Einreichungen bitte an opencall@de-zentral.at bis 17.03.2021.

Rückfragen
Fragen zur Ausschreibung können an dezentral.air@gmail.com gestellt werden.
Konzept & Produktion ©Verein de zentral

Ausschreibung in Englisch: https://de-zentral.at/opencall.pdf

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REAKTOR Potenziale | Call for Concepts 2021

In seinem transdisziplinären Programm präsentiert der REAKTOR Werke, die den Geist ihrer Zeit atmen. Was einst als zeitlose Permanenz verstanden werden wird, mag heute noch als experimentell gelten. Das gilt insbesondere für zeitgenössische Kunst. Ebendiesen Potenzialen spürt der gleichnamige Call for Concepts des REAKTOR in der bildenden Kunst nach. Besondere Aufmerksamkeit wird raumgreifender Kunst für das architektonische Herz des REAKTOR, für den großen Saal, zukommen.

Die ausgewählten Künstler*innen werden eingeladen, ihr eingereichtes Konzept im Rahmen eines einwöchigen Aufenthalts im Sommer zu vertiefen, umzusetzen und es in einer Ausstellung in der zweiten Oktoberhälfte mit der Öffentlichkeit zu konfrontieren.

Der Bewerbungsprozess ist einstufig. Eine Beschreibung, Skizzen und ein beigelegtes Portfolio bisheriger Arbeiten sind ausreichend. Das Team des REAKTOR begleitet die Zuspitzung und unterstützt die Umsetzung des Konzepts. Für die Realisierung der Ausstellung gibt es ein Produktionsbudget von bis zu € 3.500,- und praktische Unterstützung durch das technische Team des REAKTOR.

Kriterien für die Auswahl sind:

  • Kunsterlebnis | Es wird nach Werken gesucht, die Verstand und Gefühl adressieren.
  • Balance zwischen konzeptioneller Tiefe und materieller Präzision | Zur Beurteilung der Einreichung werden auch bereits verwirklichte Arbeiten aus dem Portfolio herangezogen.
  • Objekte oder Konzepte, die das hohe Raumvolumen des großen Saals nutzen werden bevorzugt.
  • Ortsspezifität | Optional kann mit dem genius loci (entweder in architektonischer oder inhaltlicher Form) ein Dialog aufgenommen werden.
  • Umsetzbarkeit | Budget, Sicherheit des Publikums

Senden Sie Ihre Einreichung an potenziale@reaktor.art. Jede Einreichung muss folgende Unterlagen beinhalten:

Das vollständig ausgefüllte Einreichformular | Eine kurze Beschreibung des Konzepts (max. 2.500 Zeichen), Skizzen und/oder andere visuelle Medien zur Illustration der Konzeptidee | Ein aktuelles Portfolio zu bisherigen Werken und Ausstellungen

Wenn die Datenmenge 5mb übersteigt, wird um die Zusendung der Materialien per download link ersucht. Einreichungen werden bis 31. Mai 2021 entgegengenommen.

Einreichunterlagen & Infos

http://www.reaktor.art/open-calls

Titelbild:
Hidden Dimensions
by Rachel Borovska and Aref Dashti
15.10. – 19.10.2019
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GABRIELE – HEIDECKER – PREIS


Sehr geehrte Damen und Herren, in Erinnerung an die Linzer Architektin und Künstlerin Gabriele Heidecker vergeben die Grünen Linz den Gabriele-Heidecker-Preis an herausragende Künstlerinnen mit Linz-Bezug. Der Frauen-Kunstpreis wird biennal vergeben, ist mit 10.000 Euro dotiert und wird von Eva Schobesberger gestiftet. 

Jurybesetzung 2021
Die Jury setzt sich aus unabhängigen Expertinnen zusammen
Preisstifterin Eva Schobesberger ist beratendes Mitglied der Jury:
Eva Blimlinger, Kunst- und Kultursprecherin der Grünen und bis 2019 Rektorin der Akademie der bildenden Künste Wien
Eva Schlegel, Wiener Künstlerin und und bis 2018 Universitätsratsvorsitzende der Kunstuniversität Linz 
Marty Huber, Aktivistin und Performancetheoretikerin 
Margit Greinöcker, Architektin und Künstlerin

Einreichkriterien und Einreichfrist28. Februar 2021
Alle Informationen zur Ausschreibung und den Einreichkriterien
finden Sie online unter gabriele-heidecker-preis.at.


Wir freuen uns auf zahlreiche Einreichungen, die feierliche Preisverleihung ist für Do, 24. Juni 2021 am Herbert-Bayer-Platz in Kooperation mit dem afo – architekturforum oberösterreich geplant.
Einladung folgt zeitgerecht.

Kundgebung: Ohne Kunst und Kultur wird’s still

Donnerstag, 11.2.2021 um 18 Uhr in Linz am Martin-Luther-Platz

Der KV Willy und die KUPF OÖ veranstalten unter dem Motto „Ohne Kunst & Kultur wird’s still“ eine Kundgebung in Linz.

Denn die Covid-19 Pandemie hat das österreichische Kulturleben zum Erliegen gebracht. Die finanziellen Folgen für die Kunst- und Kulturszene sind drastisch, eine Rückkehr zur Normalität ist in weiter Ferne. Die Hilfsmaßnahmen der Bundes- und Landesregierung haben viele Lücken. Ein Plan für einen Neustart fehlt. Die drastische Ungleichbehandlung im Vergleich mit dem Tourismus und der Wirtschaft ist eine Schande für das Kulturland Österreich.

Wir fordern:

  • Lückenlose, umfassende und zeitnahe Hilfen für alle Beschäftigten im Kunst- und Kultursektor
  • Großzügig dotierten Neustartfonds zum Wiederankurbeln des Kulturlebens
  • Effiziente Bekämpfung der Pandemie statt Durchwurschteln
  • Neuausrichtung der Kulturfinanzierung statt Aushungern der freien Szene
  • Ernstnehmen und Einbindung der Kunst- und Kulturszene

Wir halten uns an die zum Veranstaltungszeitpunkt geltenden Corona-Maßnahmen (FFP2 Maske, Abstand,…). Bitte achtet darauf!

Die Kundgebung wird live auf der Facebookseite „Festival des politischen Liedes“ gestreamt – für alle, die von weiter weg sind & für jene Leute aus OÖ, die von zuhause aus ein Zeichen setzen wollen.

Das Rahmenprogramm besteht aus Redebeiträgen vom KV Willy sowie der KUPF OÖ und einem tollen Konzert:
Auf der Bühne steht die Band Herrbart & Fraulicht: https://www.facebook.com/herrbartundfraulicht/🎶

Außerdem dürft ihr euch auf einen tollen lyrischen Beitrag von Alice Eric Moe freuen!

Facebook Veranstaltung: https://www.facebook.com/events/1177906879334293/

CALL FOR APPLICATIONS


Media Artists can submit project ideas for UNDERGROUND Film Award

Media art is universal. With regard to the independent film scene, numerous media art movements are now diversifying in the sub-genre “film as media art”. Together with the INDEPENDENT DAYS | Internationale Filmfestspiele Karlsruhe, the Filmboard Karlsruhe would like to offer independent filmmakers without great financial opportunities a production option for a low-budget project worth 3,000 Euro. This is why the short film competition „UNDERGROUND FILM AWARD“ is being announced under the label „Karlsruhe – UNESCO Creative City of Media Arts“.

We are looking for artificial short film ideas that tell a story in a creative and unusual way. Regardless of whether you have a fictional, experimental, documentary or documentary short film idea – send it to us and convince our jury of your project.

The film idea should not exceed a running time of 10 minutes and have not yet been implemented. An expert jury will select an idea from all the submissions, which will then be implemented in cooperation with Karlsruhe filmmakers.

The premiere of your film will take place as part of the INDEPENDENT DAYS | Karlsruhe International Film Festival.
WHO?
This call for applications is aimed at all creative professionals who work in the field of „media art“ and / or „film“; student projects are also welcome. There is no age limit. Media artists from the other UNESCO Creative Cities of Media Arts are to be addressed in particular. Participation is also open to all other filmmakers and media artists.
HOW?
The award consists of a production grant that enables the winner to realize a professional media art film project with the support of the Filmboard Karlsruhe (e.g. in the form of script development, shooting in Karlsruhe, post-production or music composition). The aim is to produce an experimental short film that thematically deals with current issues in our society.
 
Send your project idea with a completed PDF to mail@filmboard-karlsruhe.de by May 31, 2021.

For further information, including participation modalities and other details, please go to https://www.filminkarlsruhe.de/underground-film-award or mail to mail@filmboard-karlsruhe.de.

Ausschreibung der österreichischen gesellschaft für politische bildung

Termine und Fristen der ÖGPB-Ausschreibung 2021

Die Einreichung ist ausschließlich im Rahmen der jährlichen Einreichfrist vom 15. Jänner bis 15. März 2021 und
nur online möglich. Es gibt jeweils einen Zugang pro Person, die Anmeldung erfolgt über Ihre E-Mail-Adresse.
Falls Sie noch keine Zugangsdaten haben, registrieren Sie sich neu im System. Nach der Freischaltung, die
unmittelbar danach erfolgt, ist es möglich, Ihren Projektantrag auszufüllen.

•Online-Einreichfrist: 15. Jänner bis 15. März 2021
• Durchführungszeitraum: 1. Juli 2021 bis 31. August 2022
• Vergabeverständigung: Mai 2021
• Auszahlung der Fördermittel: Dezember 2021
• Abrechnungen und Berichte: innerhalb von 3 Monaten nach Projektabschluss bzw. bis spätestens 30. September 2022

  1. Schritt: Unter www.politischebildung.at/projektfoerderung/ausschreibung
    können Sie sich mit Ihren Zugangsdaten (E-Mail laut Registrierung und Passwort) anmelden. Klicken Sie
    anschließend auf [Antrag einreichen] unter dem Menüpunkt [Projektförderung] in der Navigationsleiste
    oben.
  2. Schritt: Gehen Sie auf [Antrag anlegen], um in die Eingabemaske des Online-Formulars zu gelangen.
  3. Schritt: Hier können Sie Ihre Adressdaten übernehmen und gegebenenfalls aktualisieren. Nach
    Bestätigung dieser füllen Sie bitte alle anderen erforderlichen Felder aus.
  4. Schritt: Der Antrag lässt sich jederzeit zwischenspeichern und auch zu einem späteren Zeitpunkt
    weiterbearbeiten. Ihr vollständiger Antrag muss jedoch bis 15. März 2021 durch Betätigung des roten Buttons
    am Ende des Antragsformulars eingereicht werden, um an der Ausschreibung teilzunehmen. Per Mail erhält
    die/der Projektverantwortliche eine Bestätigung, dass der Antrag bei der ÖGPB eingelangt ist. Nach dem
    Einreichen ist der Antrag nicht mehr bearbeitbar.

Alle Ersteinreicherinnen werden zudem ersucht, den Vereinsregisterauszug sowie die Vereinsstatuten bzw. adäquate Dokumente an die ÖGPB zu übermitteln.


Bei Fragen wenden Sie sich bitte per Mail an die Mitarbeiterinnen der ÖGPB.
Mit freundlichen Grüßen
Daria Helene Vukovich
E-Mail: vukovich@politischebildung.at
Tel.: 01/504 68 51 – 13


Details zu unserem Schwerpunktthema 2021:
https://www.politischebildung.at/projektfoerderung/ausschreibung/schwerpunktthema-2021/
Die geltenden Ausschreibungsbedingungen:
https://www.politischebildung.at/projektfoerderung/ausschreibung/bedingungen/

Soroptomist Künstlerinnenpreis Linz 2021

Die beiden Linzer Soroptimist Clubs Linz-Fidentia und Linz I vergeben 2021 den 2. Soroptimist Künstlerinnen-Preis für Oberösterreich. Nach einem erfolgreichen ersten Durchgang im Jahr 2018 startet der Soroptimist
Kunstpreis Linz zum 2. Mal im Gesamtwert von 12.000 Euro. Drei Preise werden vom Club Linz Fidentia und Club Linz I zur Förderung junger Künstlerinnen und Kunststudentinnen mit Oberösterreichbezug vergeben.

Ziel des Soroptimist Künstlerinnenpreises ist es, talentierten Nachwuchskünstlerinnen, bei dem oft schwierigen und langfristigen Einstieg in den globalisierten Kunstbetrieb, eine Starthilfe zu bieten, damit sie ihre persönlichen
Potenziale ausschöpfen und ihre Anliegen realisieren können. Denn obwohl die Mehrheit der Studierenden an Kunstuniversitäten weiblich ist, sind gut ausgebildete Künstlerinnen in Museen, Galerien und Kunstauktionen auch heute noch stark unterrepräsentiert. Unter dem Motto: „Bewusstmachen-Bekennen-Bewegen“ setzt sich Soroptimist International im Besonderen für die Verbesserung der Stellung der Frau ein.

Der Soroptimist-Künstlerinnenpreis Linz 2021 richtet sich ausschließlich an Studentinnen/Absolventinnen der Kunstuniversitäten sowie an Künstlerinnen am Beginn ihres Werdegangs. Eingereicht werden können mittels Portfolio (keine Originale) max. 5 Arbeiten, die in den letzten drei Jahren in der Sparte Bildende Kunst: Malerei, Grafik, Bildhauerei, Fotografie sowie Digitale Medien und interdisziplinäre Kunstformen entstanden sind.

Drei Preise mit einem Gesamtwert von € 12.000 werden vergeben: Hauptpreis: € 7.000, 1. Anerkennungspreis: € 3.000, 2. Anerkennungspreis: € 2.000

Die Einreichfrist läuft ab sofort bis einschließlich 30. April 2021.

Eine Jury wird die Preisträgerinnen auswählen:

  • ANDREA BINA, MAG.
    Leitung Nordico Stadtmuseum Linz
  • URSULA HÜBNER, MMag.
    Professorin an der Kunstuniversität Linz, Institut für Bildende Kunst und Kulturwissenschaften/Abteilung für Malerei und Graphik
  • GENOVEVA RÜCKERT, MMAG.
    Kuratorin Landeskultur GmbH, Standort: Kulturquartier, Lehrende Kunstuniversität Linz
  • SUSANNE PURVIANCE, MAG.
    Künstlerin, Vizepräsidentin Vereinigung Kunstschaffender OÖ, Mitglied des Soroptimist Club LINZ 1
  • Susanne SEHER, MAG.
    Präsidentin Soroptimist Club Fidentia

Als Kurator fungiert Holger Jagersberger, Mag., Leiter des Atelierhauses Salzamt.

Kontakt bei Fragen zu den Einreichunterlagen:
Mag. Holger Jagersberger, Kurator der Ausstellung
E-Mail: holger.jagersberger@mag.linz.at
Tel. (+43 732) 7070 1959

Workshop mit Thomas Philipp: Wie hole ich mir Geld für mein Kulturprojekt?

Ein Crash-Kurs für gute Anträge beim Kulturministerium und anderswo

Termin: 18. März 2021, 14-18 Uhr

In diesem Workshop wird vermittelt, wie man von einer Idee über ein Konzept zu einer guten Einreichung kommt.
Was sind die wichtigsten Bestandteile von Einreichungen von Kulturprojekten? Wie können diese gestaltet werden? Auf was sollte besonders geachtet werden? Budget, Zeitplan und CV? Welche Rahmenbedingungen werden gerne übersehen? Worauf schauen Mitglieder einer Jury in der Auswahl?

Referent: Thomas Philipp ist Sozial- und Kulturwissenschaftler, Künstler, Lehrbeauftragter an verschiedenen Universitäten und Fachhochschulen, Jury-Mitglied bei verschiedenen Anlässen (TKI open, KUPF-Innovationstopf, …) sowie seit 2018 Mitglied im Kulturinitiativenbeirat des Kulturministeriums

Teilnahmebetrag: 10 € für Mitglieder der KUPF OÖ, ansonsten 25 €. Maximal 20 TeilnehmerInnen, maximal 1 Person pro Verein.

Ort: Zoom Konferenzcall.

Anmeldung via KUPFticket.at

https://kupf.kupfticket.at/events/workshop-mit-thomas-philipp-wie-hole-ich-mir-geld-fuer-mein-kulturprojekt/