Open Call: Projektförderung für Kunst- und Kulturschaffende

Oasch ist ein Kulturverein zum Mitmachen und hat diesen Open Call veröffentlicht:

Daher rufen wir alle Kunst- und Kulturschaffenden in OÖ zu unserem ersten Open Call auf. Worum geht’s? Ganz einfach: Abschiebungen töten, und nach dieser Scheißaktion geht uns Nehammer endgültig am Oasch. Sein Rücktritt ist schon längst überfällig, aber wie sollen wir ihm das zu verstehen geben (ohne Gesetze zu brechen, versteht sich)?

Auch wir teilen euren Unmut und vor allem eure Wut. Lasst uns daher gemeinsam ein Zeichen gegen diese oasch Politik und diese widerwärtige Selbstinszenierung setzen. Wir wollen Nehammer klar machen, dass es so nicht geht. Nicht mit uns.

Deshalb rufen wir euch dazu auf, diesen Grant kundzutun und mit uns aktiv zu werden. Wie können wir die menschenfeindliche Politik von Schwarz-Grünen als solidarische Gesellschaft verarbeiten und kulturellen Wiederstand leisten? Anything goes, seid kreativ und radikal!

Für dieses Projekt steht ein Fördertopf in der Höhe von 1.312 € bereit. Geplante Projektideen bzw. Förderansuchen für aktuelle Aktionen können bis zum 1. März 2021 eingereicht werden, zusätzlich werden wir euch tatkräftig unterstützen, wo es nur geht und falls erwünscht. Je nach (realistischen) Vorschlägen wird ein größeres Projekt oder werden mehrere kleine Projekte unterstützt.

Projektideen/Förderansuchen/Fragen/Anmerkungen bitte an opencall@wirsindoasch.at

Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre, alle Kunstformen erwünscht, Rest egal

https://www.facebook.com/wirsindoasch/posts/138156174798146

NPO-Fonds-Verlängerung und -Lockdownzuschuss kommen!

We’ve got NEWS for you: Die angekündigte NPO-Fonds-Verlängerung (weiterhin als Kostenersatz konzipiert) für das 4. Quartal des Jahres 2020 kommt – allerdings verspätet (ab Mitte Februar) und in alle möglichen Richtungen begrenzt (u. a. mit dem Einnahmenausfall im 4. Quartal). Echte Struktursicherung der zahlreichen Kulturvereine sieht anders aus.

Neu ist der NPO-Lockdownzuschuss als ergänzender Einnahmenersatz (siehe Grafik d. bmkoes.gv.at) für behördlich geschlossene bzw. auch indirekt betroffene Institutionen.

Die Beantragung beider Instrumente wie gehabt unter antrag.npo-fonds.at laufen.

Dass das junge Jahr 2021 damit – trotz Rundem Tisch letzte Woche – kaum gute kulturpolitische Nachrichten bringt, ist ernüchternd. Nach dem verlängerten Kulturlockdown sind Konzepte wie das „Rein-/Freitesten“ noch lange nicht fertig ausgearbeitet und Hilfsmaßnahmen wie der Veranstaltungsschutzschirm greifen entweder nicht in der notwendigen Breite, oder bewirken eine de facto Schlechterstellung der Freien Szene.

Wir halten euch weiterhin auf dem Laufenden und berichten, sobald wir weitere Informationen erhalten.

Frau mit Kamera

Young Impulsfilm Award 2021

OPEN CALL 
​Der Impulsfilm Award ist die Plattform für kreative und innovative Filmideen. Präsentiere deine Arbeit einer breiten Öffentlichkeit. Erhöhe deine Sichtbarkeit und vernetze dich mit Gleichgesinnten.

//TERMINE 
Einreichfrist 3. Juli 2021 
IMPULSFILM//Gala am 21. Juli 2021
​20.00 Uhr Messehalle Freistadt
Daten über wetransfer.com an impulsfilm@theaterzeit.at
oder via filmfreeway

//JURY
Robert Dornhelm
Maria Hofstätter
Harald Sicheritz
Elisabeth Scharang
Picture
Der IMPULSFILM//AWARD lädt junge Kreative und Filmschaffende zwischen aus Österreich und Tschechien ein, einen Kurzfilm zum Thema Identity einzureichen. IDENTITY Die Frage nach Identität und auch nach der damit verbundenen Verantwortung als Individuum ist in der globalisierten Welt wichtiger denn je. Bei Themen wie dem Aufstieg des Rechtspopulismus, Brexit, Klimawandel oder der aktuellen Pandemie offenbart sich eine allgemeine Krise der Gesellschaft und ihrer Gemeinschaften.
Wer bin ich?
​Wie sehen mich andere?
Was macht meine Identität aus und wodurch wird sie beeinflusst?
Wer ist dieses ‚Wir‘?
Was bedeutet Identität im Zeitalter der Digitalisierung und Globalisierung?
Und was macht die aktuelle Pandemie mit uns?

Es gibt zahlreiche Themen, die uns im 21. Jahrhundert beschäftigen werden.

OB SMARTPHONE ODER KAMERA
Ob mit dem eigenen Smartphone oder mit der 4K Kamera – der kreativen und persönlichen Umsetzung sind keine Grenzen gesetzt. Außer eine, im Sinne des Kurzfilmwettbewerbs zeitliche. Der Kurzfilm sollte eine Länge von 7 Minuten nicht überschreiten.
Aus sämtlichen Einreichungen werden die nominierten Teilnehmer*innen des Kurzfilm-Wettbewerbs am 21. Juli 2021 im Rahmen der IMPULSFILM//Gala in der Freistädter Messehalle öffentlich gescreent, der/die Gewinner*in wird durch eine hochkarätige Fachjury aus der Film- und Medienbranche bestimmt. Die ersten drei Plätze erwarten sensationelle Sachpreise!

 //TEILNAHME IMPULSFILM AWARD
(keine Altersbeschränkung) 

YOUNG//IMPULSFILM//AWARD
Spezialkategorie für Schüler*innen

Kurzfilm plus Anmeldeformular* über wetransfer an impulsfilm@theaterzeit.at

Oder: https://filmfreeway.com/impulsfilmaward

//PREISE
  Es erwarten dich sensationelle Preise!

1 Platz //
  Gutschein im Wert von 5.000 Euro
  der Firma Dopplinger Filmgeräteverleih 

2. Platz //  
  4x Festivalpässe für das ARS Electronica Festival 2020 im
​   Wert von 600 Euro
+ 1x FALTER Halbjahresabo
+ 1x Fine Austrian Whiskey von Peter Affenzeller  

3.Platz // 
+ 1x FALTER Halbjahresabo
+ 300€ Gutschein der Firma objektivverleih.at

Spezialpreis
   für Schulklassen //Freundeskreise //Kollektive
+ YOUKI-Filmfestivalpässe für die ganze Gruppe
+MAKAVA Package


COVID19
Der Impulsfilm Award wurde auf den 21. Juli 2021 verschoben.

Der Open Call bis 3. Juli 2021 verlängert.

Bereits eingereichte Filme werden automatisch mitgenommen.
Musikerin mit Violine

Ausschreibung von sechs Kompositionsaufträgen

Ausschreibung von sechs Kompositionsaufträgen an Komponistinnen aus dem Land Salzburg.

Die Violinistin Franziska Strohmayr begibt sich im Sommer 2021 auf einen Kulturbiathlon durchs Salzburger Land. Das von ihr entworfene Tournee-Format beinhaltet Konzertreisen mit dem Fahrrad, die Geige auf dem Rücken und themengebundene Konzerte.

Beim Kulturbiathlon – Frauen im Land Salzburg wird Franziska Strohmayr in allen fünf Bezirken des Landes Salzburg und in der Stadt Salzburg Konzerte geben. In jedem Bezirk trägt eine heimische Komponistin ein zehnminütiges Werk für Violine Solo bei, dass sich mit einer bedeutenden, inspirierenden oder mutigen Frau ihrer Wahl aus dem Bezirk auseinandersetzt.

Die in Auftrag gegebenen Werke sollen eine Gesamtlänge von jeweils ca. 10 Minuten aufweisen. Alle gängigen Techniken des Violinspiels, sowie das optionale Zufügen von einem Loop Pedal sind möglich.

Die Aufträge werden an die Gewinnerinnen der Ausschreibung vergeben, jeweils ein Auftrag an eine Komponistin aus den fünf Bezirken des Landes Salzburg und der Stadt Salzburg. Die Komponistinnen müssen entweder in der Region geboren, aufgewachsen oder wohnhaft sein.

Dem persönlichen Bewerbungsschreiben liegen folgende Unterlagen bei:

Biografie
Motivationsschreiben
Beispiele bisheriger Kompositionen (Noten, Tonaufnahmen oder Video)
Konzept des Werks für Violine Solo (auf welche Frau wird Bezug genommen? / kompositorisches Konzept?)
Kopie der Geburtsurkunde oder des Meldezettels

Gage: 1.800,-€ pro Werk (50% nach erfolgreicher Bewerbung, 50% nach fristgerechter Abgabe)

Runder Tisch der Kulturinitiativen Österreichs

Konstruktiver Auftakt und noch viel Arbeit

Interessenvertreter*innen autonomer Kulturinitiativen wurden am Dienstag, 19. 1. 2021, zum einstündigen Gespräch mit Vizekanzler Werner Kogler und Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer eingeladen. Erstmals widmete sich das Bundesministerium für Kunst, Kultur, Öffentlicher Dienst und Sport damit explizit den Auswirkungen der Krise auf kleine und mittelgroße Kulturinitiativen. Nach dem konstruktiven aber knappen Auftakt gilt es nun den Dialog fortzuführen, um an konkreten Verbesserungen für Kulturinitiativen zu arbeiten.

Für Oberösterreich waren Thomas Diesenreiter (KUPF OÖ), Christine Dollhofer (Crossing Europe) und Günther Ziehlinger (KAPU) anwesend. Diesenreiter fasst das Gespräch so zusammen: „Es war ein konstruktiver Austausch und ein Schritt in die richtige Richtung. Details blieben leider ungeklärt. Alles hängt jetzt davon ab, wie ernst der Dialog fortgeführt wird und ob die von uns geforderte Planungssicherheit, sowie die dringenden Nachbesserungen bei den Hilfsmaßnahmen für gemeinnützige Kulturvereine kommen.“

Außer Zweifel steht für die Interessenvertretungen, den Gesundheitsschutz auch weiterhin zu priorisieren. „Die Bereitschaft ist groß, die gesundheitspolitischen Maßnahmen mitzutragen. Im Bereich der kulturpolitischen Maßnahmen stellen wir aber eine Ernüchterung fest, was die Hilfsmaßnahmen angeht. Unsere Vereine sind nach wie vor massiv eingeschränkt“, hält Diesenreiter fest. „Wir müssen parallel daran arbeiten, dass die Gesundheitskrise nicht zu einer veritablen Kulturkrise wird“, erläutert Yvonne Gimpel die Hintergründe des Gesprächs. Als positives Signal wertet die IG Kultur Österreich den aktuellen Einsatz der Politik für eine Gleichstellung des Kulturbereichs gegenüber anderen Bereichen. Kunst- und Kulturarbeit ist professionelle Arbeit für und mit dem Publikum. Jede Einschränkung trifft den Sektor genauso wie andere Bereiche.

Zentrales Anliegen: Umsetzbare Lösungen für kleine und mittelgroße Kulturorganisation

Im Fokus des Gesprächs stand jedenfalls, einen konkreten Einblick in die Arbeitsbedingungen von kleinen Kulturvereinen und mittelgroßen Kulturbetrieben zu geben. „Sie sind es, die mit ihrem breiten Spektrum die große Vielfalt unseres Kulturlebens aufspannen“, so Yvonne Gimpel, Geschäftsführerin der IG Kultur Österreich. „Auch sie brauchen praxisnahe Regelungen für den Neustart, die umsetzbar sind und die unterschiedlichen Rahmenbedingungen, etwa von Kulturinitiativen im ländlichen Raum, berücksichtigen.“ 

Fehlende Planungsperspektiven und zu kurzfristig angesetzte Maßnahmen gehören für die Gesprächsbeteiligten zu den heikelsten Themen während der Krise. „Die massive Planungsunsicherheit bedrückt unsere Vereine am meisten. Wenn du eine Premiere zum siebten Mal verschieben musst, ist die Frustration und der Mehraufwand hoch,“ bringt es Diesenreiter auf den Punkt. Ein Lockdown bedeutet für Kulturveranstaltende und -produzent*innen keineswegs ein Niederlegen der Arbeit. Das Gegenteil ist der Fall.

Hannah Crepaz, künstlerische Leiterin des Osterfestivals in Tirol, musste bereits mehrmals verschieben und gibt zu bedenken: „Mit einer Vorbereitungszeit von bis zu zwei Jahren ist eine kurzfristige Verlegung ein unglaublicher Aufwand. Unser bevorstehendes Festival mussten wir auf Juni verschieben, ins Unsichere hinein. Alle Menschen, die mit uns zusammenarbeiten, befinden sich in derselben Unsicherheit. Und wenn das Festival dann wieder nicht stattfinden kann? Etwas abzusagen bedeutet viel mehr Arbeit als etwas entstehen zu lassen und es umzusetzen.“

Karin Bitterli, Co-Leiterin des produzierenden Theaters Toihaus in Salzburg, bestätigt das erhöhte Arbeitsaufkommen und damit verbunden das Nicht-Greifen von Unterstützungsmaßnahmen: „Wir haben trotz Corona-tauglicher Konzepte von 119 Aufführungen nur neun spielen können. Wenn wir ab 1. März öffnen wollen, bedeutet das jetzt den vollen Probenbetrieb, volle Organisation, mehr Kommunikationsarbeit, mehr Administration, mehr Aufwand. Wir müssen auf alles vorbereitet sein. Da gibt es keine Kurzarbeit, weil wir einfach viel mehr zu tun haben als sonst.“

Fortführung und Ausbau der Unterstützungsmechanismen erforderlich

Ein zentrales Anliegen stellt neben der raschen Umsetzung bestehender Fonds die Nachbesserung der Unterstützungsmechanismen für gemeinnützige Kulturvereine dar. Corona bedeutet für Kulturinitiativen zusätzliche Investitionen und mehr Arbeitsaufwand, der unabhängig vom Einnahmenausfall anfällt – Mehrkosten, die bislang von keinem Fonds abgedeckt werden. „Die Konsequenz ist,“ erläutert Gimpel, „dass umsonst gearbeitet wird und das im doppelten Sinne: Es wird unbezahlt gearbeitet, da der Betrieb anders nicht aufrecht zu erhalten ist und jahrelange Aufbauarbeit sich in Luft auflösen würde. Das verschärft die ohnehin prekäre Situation der Kulturvereine und treibt Menschen in die Armut. Und umsonst auch, wenn situationsbedingt neuerliche Schließungen und Veranstaltungsabsagen erforderlich sind.“ Um dem Kulturauftrag weiterhin nachkommen zu können, brauche es laut IG Kultur für gemeinnützige Kulturvereine dringend Nachbesserungen beim NPO-Fonds beziehungsweise einen alternativen Lösungsansatz für den erhöhten Personalkostenaufwand.

Entscheidend ist, nun gemeinsam mit Bund und Bundesländern unter Einbindung der Interessenvertretungen an konkreten Lösungen weiter zu arbeiten. „Der Startschuss für einen konstruktiven Austausch ist gelegt,“ so Yvonne Gimpel im Resümee. „Wir gehen von einer baldigen Fortsetzung aus, denn nur wenn wir gemeinsam an einem Strang ziehen, können wir das Kulturleben in all seiner Vielfalt sichern.“

Rückfragen:

Thomas Diesenreiter, Geschäftsführung KUPF OÖ
+43 (0)664 7824525 | thomas.diesenreiter@kupf.at | www.kupf.at

Mirjam Steinbock, Geschäftsführung IG Kultur Vorarlberg
+43 (0)664 4600291 | steinbock@igkultur-vbg.at | www.igkultur-vbg.at

Yvonne Gimpel, Geschäftsführung IG Kultur Österreich
+43 (0)650 5037120 | gimpel@igkultur.at | www.igkultur.at

Zur Presseaussendung der IG Kultur Österreich & IG Kultur Vorarlberg

Zum Audio-Kurzbericht von Thomas Diesenreiter direkt nach dem Runden Tisch (das Gespräch führte Sigrid Ecker)

Umbrella Snow Reeds Ice Winter  - KIMDAEJEUNG / Pixabay

Der Veranstaltungsschutzschirm: Wem er hilft, und wem nicht

Im Dezember wurde von der Bundesregierung ein mit 300 Mio € dotierter Veranstaltungsschutzschirm angekündigt. Er soll es ermöglichen, dass VeranstalterInnen aufgrund von coronabedingten kurzfristigen Absagen nicht in finanzielle Probleme schlittern. Seit heute ist über die österreichische Tourismusbank(!) eine Antragsstellung möglich, auch wurden FAQs online gestellt.

Der Veranstaltungsschutzschirm im Detail

Veranstaltungen, die folgende Kriterien erfüllen, können zur Förderung eingereicht werden:

  • Veranstaltung findet zwischen 01.02.2021 und 31.12.2022 in Österreich statt
  • Vorliegen eines schlüssigen Durchführungs- und Finanzierungskonzeptes
  • Vorliegen eines Entwurfs eines COVID-19-Präventionskonzepts
  • Einhaltung der in der Richtlinie definierten Teilnehmerobergrenzen
  • Schadensmindernde Maßnahmen werden getroffen
  • Mindestens EUR 15.000 Einnahmen​
  • Ausgeglichenes Verhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben​
  • Oder bei Veranstaltungen ohne Einnahmen mindestens EUR 15.000 Veranstaltungskosten​ sowie Beauftragung eines Unternehmens, zu dessen gewerbsmäßiger Tätigkeit die professionelle Planung und Durchführung von Veranstaltungen zählt

Förderbar sind alle Aufwendungen für Leistungen Dritter in der Wertschöpfungskette sowie eigene Personalkosten für die Planung und Durchführung der Veranstaltung. Nicht förderbar sind die Umsatzsteuer
(falls keine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht, kann sie als förderbarer Kostenbestandteil berücksichtigt werden), Investitionskosten, Personalkosten für den laufenden Betrieb, Sachkosten für den laufenden Betrieb
sowie Kosten, die aus Kleinbetragsrechnungen unter EUR 100,00 (netto) resultieren.

Ein Antrag ist seit heute möglich, allerdings gilt die Zusage erst in dem Fall einer positiven Zusage durch die EU.

Die Antragsstellung ist nicht trivial. Es müssen eine Verpflichtungserklärung, Informationen zu MitarbeiterInnen & bisher erhaltene Förderungen, ein COVID-19-Präventionskonzept, eine Veranstaltungskalkulation, ein Veranstaltungskonzept, der Jahresabschluss 2019, ein Lichtbildausweis, Stammdaten, eine Veranstaltungsabrechnung eines Vorjahres, (falls die Veranstaltung bereits schon einmal stattgefunden hat),
Firmenbuchauszug/-züge auch für verbundene und Partnerunternehmen (bei protokollierten Unternehmen), Gewerbeberechtigungen, Konzessionsurkunden, Veranstaltungsbewilligungen, Finanzierungs-/Förderungszusagen sowie eine Entbindung vom Bankgeheimnis abgegeben werden. In Summe wird die Erstellung eines Antrags mindestens 5-10 Stunden dauern, der finale Antrag wird wohl mindestens 20-30 Seiten umfassen.

Hier gehts zum Antragsformular:

Und die gemeinnützigen?

Obwohl zuerst geplant war, den Veranstaltungsschutzschirm nur für kommerzielle Veranstalter zu öffnen, konnte dank der Arbeit der IG Kultur erreicht werden, dass auch gemeinnützigen Träger prinzipiell antragsberechtigt sind, Laut den veröffentlichten FAQs werden viele der gemeinnützigen Veranstalter aber dennoch ausgeschlossen. Denn Einnahemuntergrenze wurde nun eine Hürde von 15.000 € definiert.

Das hat man im gemeinnützigen Bereich bei einzelnen Veranstaltungen aber selten. In der freien Szene werden Festivals wie ein Crossing Europe, Unlimited Musikfestival oder bei einzelnen Veranstaltungen größere Venues wie eine Arena Wien oder das WUK einreichen können. Denn selbst wenn Einnahmen aus Subventionen ein Bestandteil der Kostenkalkulation sind, dürften diese nach unserer Lesart nicht zu den Einnahmen gezählt werden. Ein Schlupfloch könnte im vorliegenden, aber noch nicht von der EU freigegeben Richtlinienentwurf, der Punkt 4.10 sein:

Bild

„Regelmäßig am selben Veranstaltungsort stattfindende gleichartige Veranstaltungen“ sollen als eine einzige Veranstaltung zu behandeln sein. Die in der Klammer angeführten Beispiele erlauben einen gewissen Gestaltungsspielraum, wobei klar ist, dass hier gleichzeitig eine Rechtsunsicherheit entsteht. Denn rechtsverbindliche Definitionen von „Programmzyklus“ oder „Veranstaltungszyklus“ liegen nicht vor. Ist beispielsweise ein „Novemberprogramm“ mit mehreren Einzelkonzerten von unterschiedlichen DJs schon ein Veranstaltungszyklus? Gelten in der Theatersaison dann nur die darstellenden Aufführungen, Konzerte oder Lesungen fallen aufgrund der Andersartigkeit aber wieder heraus? Etc.

Nun hat man zwar auch für kleine Vereine und Gratisveranstalter ohne Einnahmen eine grundsätzliche Einreichmöglichkeit vorgesehen. Für diese gilt eine Ausgabenuntergrenze von 15.000 €. Diese Ausnahme ist nur dann gültig, wenn die Veranstaltung gewerblich selbst oder fremdvergeben umgesetzt wird! Das passiert bei den NGOs aber natürlich quasi nie, ist ja das nichtgewerbliche Umsetzen der Kulturveranstaltung das Kerngeschäft der Kulturvereine.

Wer also vom Veranstaltungsschutzschirm profitieren wird: Die kommerziellen Großveranstalter, die Zeltfeste, Schlagerpartys und (mittlere) Kommerzfestivals umsetzen. Die gemeinnützigen TrägerInnen können in gewissen Fällen auch den Veranstaltungsschutzschirm nutzen, müssen aber bei Anwendung des Passus zu gleichartigen Veranstaltungen mit einer Rechtsunsicherheit leben. Aufgrund der 1 Mio € Obergrenze wird es auch für die Riesenfestivals ala Nova Rock und Frequency nur eine Teilabdeckung geben können.

Was ist mit dem NPO Fonds?

Die kleinen Vereine werden angehalten, beim NPO Fonds einzureichen, der zumindest im letzten Jahr frustrierte Aufwendungen bei coronabedingten Absagen ersetzte. Dieser ist aber im Gegensatz zum Veranstaltungshaftschirm nicht mit dem tatsächlichen Einnahmenausfall der jeweiligen Veranstaltung gedeckelt, sondern mit dem Einnahmenentfall im Vergleich zum Vorjahr.

Dadurch sind die Vereine auf das Niveau des Vorjahr „eingefroren“, wer Mehrkosten zb. wegen „Reintesten“, Tests der eigenen MitarbeiterInnen, Investitionen in die Sanitätsanlagen oder schlicht durch Personalmehrkosten wegen xfachen Umplanens hat, schaut durch die Finger.