Protest gegen Stopp der CD Förderung durch das Land OÖ

Nach und nach werden weitere Details der Folgen der massiven Kürzungen im Kulturbudget sichtbar. Dass der Budgetansatz für die Förderung der oberösterreichischen Musikszene besonders betroffen ist, ist seit Herbst bekannt und wurde von uns bereits kritisiert. Eine der konkreten Folgen ist nun die Einstellung der Förderung der sogenannten CD Förderung. Die oberösterreichische Musikszene ist wenig überrascht entsetzt und hat folgenden offenen Brief an Landeshauptmann Stelzer und Kulturdirektor Kräter verfasst, den wir gerne teilen:

Mögen Sie Musik aus Oberösterreich?

Dann ist das wichtig für Sie: Die einzig verbliebene Fördermaßnahme für Musikproduktion auf Landesebene wurde ersatzlos gestrichen. Das erfahren MusikerInnen, die dieser Tage beim Land OÖ um Förderung ihrer geplanten CD oder LP ansuchen. Öffentlich gibt es dazu bislang keine Information, obwohl seit Anfang 2018 in Kraft. Die Nachlässigkeit in der Kommunikation verdeutlicht den geringen Stellenwert, den die Politik diesem wichtigen Förderinstrument für die Musikszene beimisst. Dass die Betroffenen in keiner Weise standespolitisch vertreten oder öffentlich organisiert sind, wird die Entscheidung erleichtert haben: „Abschlägige Auskunft bei Bedarf“ ist offenbar die Devise bei der klammheimlichen Umsetzung dieser weiteren, vermeintlichen „Spar-Maßnahme“ am Kultursektor.

Oberösterreich ist Kulturland, Wirtschaftsstandort und Lebensraum – zugleich und alles in einem. Die Streichung der CD-Förderung, so klein diese Maßnahme scheinen mag, betrifft deshalb keineswegs nur die Minderheit der antragstellenden Personen. Es ist ein weiterer Einschnitt in das vielfach vernetzte System aus kulturellen, ökonomischen und sozialen Zusammenhängen, das insgesamt die Lebensqualität und wirtschaftliche Prosperität im Land ausmacht. Die Politik trägt die Verantwortung für dieses empfindliche Netzwerk. Sie müsste es bewahren und ausbauen, stattdessen bringt sie es in Gefahr.

Wir haben einige Argumente gesammelt, warum die CD-Förderung wichtig ist. Wenn Sie diese Ansicht teilen, dann verschicken Sie dieses Mail an Interessierte, Musikschaffende und MusikliebhaberInnen, Online- und Printmedien, und teilen Sie den politisch Verantwortlichen (Landeshauptmann Thomas Stelzer, Kulturdirektor Reinhold Kräter) mit, dass Sie die Streichung der CD-Förderung für einen Fehler halten!

Musikland

Das Land Oberösterreich hat in den letzten Jahren sehr viel Geld in die musikalische Infrastruktur des Landes investiert. Das Musiktheater oder die Anton Bruckner Privatuniversität sind prominente Beispiele. Es wird Jahre und Jahrzehnte dauern, bis sich diese Ausgaben bezahlt machen. Bezahlt machen sie sich nur dann, wenn die bestehende Struktur auch belebt wird, wenn die Angebote nachgefragt und weiterentwickelt werden. Eine lebendige, lokale Musikszene wird dafür unersetzlich sein. Die CD-Förderung trifft gerade den Nachwuchs, der für diese Vitalität sorgen wird.

Bildungsschwerpunkt

Oberösterreich ist zurecht stolz auf seine Landesmusikschulen, die seit gut vier Jahrzehnten als regionale Musikimpulse das kulturelle Leben prägen. Mit der Bruckneruni gibt es zudem eine hochrangige akademische Ausbildungsstätte für Musik im Land. Dieses dichte Netzwerk musikalischer Bildung wird überregional und international wahrgenommen und gilt als vorbildlich. Umso unverständlicher, dass diese Schwerpunktsetzung in Frage gestellt wird: Mit der Streichung der CD-Förderung entfällt ein wichtiges und dabei sehr kostengünstiges Element der Nachwuchsunterstützung, ein Bindeglied zwischen Ausbildung und Ausübung der musikalischen Profession.

Konsumanreiz

Die CD-Förderung wird zweckgebunden ausbezahlt für die Produktion von Tonträgern (CDs oder LPs). Diese Tonträger müssen irgendwo aufgenommen werden, die CDs oder LPs müssen gepresst werden, die Grafik erarbeitet werden, etc. All das sind Vorgänge wirtschaftlicher Wertschöpfung, die überwiegend in Oberösterreich erfolgen. Die Förderung deckt dabei die Kosten meist nur zum Teil ab. Das Geld des Landes ist also Anreiz, um hier am Wirtschaftsstandort ein Mehrfaches der erhaltenen Summe auszugeben.

Wirtschaftsförderung

Oberösterreich will moderner Wirtschaftsstandort sein, sich den Herausforderungen von Digitalisierung und Globalisierung stellen. Nun sind gerade Unternehmen im Bereich Musikproduktion und -vertrieb (Medienunternehmen, Druckproduktion, Tonstudios, Merchandising, Softwareunternehmen, etc.) Vorreiter in diesen Gebieten. Die von der Politik vielfach hochgehobenen und geförderten Start-Up-Unternehmen am Technologie-Sektor sind gerade in diesem Marktsegement stark involviert.

Starproduktion

Oberösterreich ist Musikland. Viele bekannte Interpretinnen und Interpreten quer durch die Genres zeugen von dem hohen Stellenwert, den die Musik hier hat. Hubert von Goisern, Bilderbuch, Attwenger, Texta, Parov Stelar, Mavi Phoenix, Austrofred, folkshilfe, Frau Tomani, Krautschädl, Blonder Engel, Manuel Normal, Leyya sind nur einige von vielen namhaften Projekten. Sie alle haben „klein“ angefangen, waren in vielen Fällen vermutlich Nutznießer der nun gestrichenen Förderung. Der Erfolg einiger „Stars“ beruht auf dem Gesetz der großen Zahlen. Es braucht also eine gewisse Masse an Musikschaffenden, um den Durchbruch einiger weniger wahrscheinlicher zu machen. Um dies zu gewährleisten, ist eine stabile Infrastruktur notwendig: Aufführungsorte, Ausbildungsstätten und Förderungen.

Exportschlager

Musik ist Exportgut. Was wäre Österreich ohne Mozart? Was wäre Oberösterreich ohne Anton Bruckner? Die CD-Förderung trägt dazu bei, dass Oberösterreich international gehört und wahrgenommen wird. Die Musikgruppen, die Cds oder LPs produzieren, wollen ihre Songs auch aufführen. Sie organisieren Konzerte, unternehmen Tourneen, füllen Wirtshäuser, Clubs und Musiksäle. Mit den Tonträgern tragen sie nicht nur ihre Musik, sondern auch die Namen ihres Herkunftslandes und ihrer Heimatorte in andere Städte, Regionen, Länder – in die Welt hinaus.

Experimentierfreude

Nicht jede Musik ist kommerziell verwertbar. Manchmal braucht es Zeit, bis der „Wert“ einer Musik erkannt wird. Andere Musikstücke werden sich nie außerhalb einer kleinen Fangemeinde durchsetzen. Gerade diese Musik ist es aber, die auf Förderung angewiesen ist. Gerade diese Musik ist es außerdem, die für die entscheidenden Impulse in der musikalischen Entwicklung sorgt: Künstlerinnen und Künstler, die mit neuen Instrumenten experimentieren, mit andern Formen der Aufführungspraxis, mit alternativen Konzepten der Komposition. Das Land Oberösterreich würde gut daran tun, insbesondere die experimentellen Musikformen zu fördern und hervorzuheben. Sie sind der kreative Boden, auf dem die kommerzielle Musikkultur gedeiht.

Förderung Neu

Die Kürzung der CD-Förderung ist ein Irrtum, der am besten rückgängig gemacht wird, noch bevor sich die schädigende Wirkung der Maßnahme auch nur ansatzweise entfalten kann. Stattdessen sollte die Förderung auf digitale Produktionen ausgeweitet werden. Denn auch für die nicht-physische Musikproduktion für MP3-Anwendungen im Netz fallen Kosten für die Aufnahmen im Tonstudio, für Mastering, Artworks und ähnliche Dinge an. Die Herstellung der Tonträger verursacht nur einen Teil der Musikproduktionskosten – das gilt auch für die konventionelle Produktion auf CD und für das nach wie vor sehr beliebte Vinyl.

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Dominika Meindl. Foto: Robert Maybach

Ob diese Kritik gehört wird, bleibt offen. Denn die Literatin Dominika Meindl, die seit seit 12 Jahren für den offiziellen Kulturbericht des Landes OÖ die Kolumne „Kulturfolgerin“ schreibt, wollte in der jüngsten Ausgabe über dieses Thema schreiben. Allerdings wurden die dementsprechenden Sätze ohne Rücksprache mit ihr aus dem Artikel gestrichen. Daraufhin hat Meindl aus Protest ihre Tätigkeit für das Land OÖ eingestellt. Traurig, aber ein mutiger Schritt wie wir finden.

Es ist schade, dass das Land OÖ sich der öffentlichen Debatte um die Folgen der kulturpolitischen Entscheidungen kaum stellt.

Festival der Regionen: Soziale Wärme

2019 findet das FESTIVAL DER REGIONEN unter dem Motto SOZIALE WÄRME in der Region Perg- Strudengau, eine der oberösterreichischen LEADER-Regionen, statt. Was bedeutet Soziale Wärme in der heutigen Welt? Wie kann Soziale Wärme in Zeiten von Sparmaßnahmen und einem politischen Klima der sozialen Kälte aufrechterhalten werden? Mit Gastfreundschaft, Konvivialität oder Kooperationen? Geht es bei Sozialer Wärme um Solidarität und Gemeinwohl? Welche Rolle spielen Einzelpersonen und Gemeinschaften bei ihrer Entwicklung? Was könnten Modelle Sozialer Wärme sein? Oder ist Soziale Wärme ein utopisches Konzept?

EIN FESTIVAL SAGT WILLKOMMEN. Wir freuen uns auf Eure Einreichungen für Projekte und Residencies!

https://fdr.at/einreichung/

https://fdr.at/residency-einreichung-fdr-2019/

Kulturlandretten: Kleine Fortschritte, Zukunft bleibt ungewiss

Beim 2. Runden Tisch von Interessenvertretungen des Kulturbereichs mit dem Kulturreferenten und Landeshauptmann Stelzer wurden die Auswirkungen der im Dezember beschlossenen Budgetkürzungen und Lösungsansätze diskutiert. Offen bleibt die Zukunftsperpektive: Schon um die Inflation auszugleichen, braucht es laut der Kulturplattform OÖ einen Anstieg des Zeitkultur-Budgets von 5,2 Mio € auf 11,1 Mio €.

Förderstopp Projekte Theater und Tanz

Eine erste negative Auswirkung der neuen Budgetpolitik war der allgemeine Förderstopp für kleinteilige Projekte im Tanz- und Theaterbereich. Diese 100%-Kürzung hat insbesondere junge KünstlerInnen und kleine Initiativen betroffen. Der Förderstopp des Landes hatte zur Folge, dass sich auch der Bund aus der Förderung dieses Bereichs zurückzog, womit diese Theater- und Tanzproduktionen nicht mehr durchführbar waren. „Nach der von uns und der IG Freie Theater vorgetragenen Kritik an diesem Vorgehen haben der Landeshauptmann und der Landeskulturdirektor angekündigt, diesen Förderstopp rückgängig zu machen. Bereits abgelehnte Projekte werden auf Ersuchen der Projekteinreicher vom Land fallweise geprüft. „Wir begrüßen diese Entscheidung und werden die Entwicklungen und die Umsetzung genau beobachten“, so KUPF Geschäftsführer Thomas Diesenreiter.

Kürzungen durch den Bund

Das Problem mit dem Bund bleibt aber bestehen: Vertreter des Bundeskanzleramts haben der KUPF bestätigt, dass der Bund keine Förderausfälle des Landes OÖ kompensieren wird. Weiters droht, dass der Bund auch bei Förderkürzungen des Landes in allen Bereichen nachziehen wird. Dies bedeutet, dass die Förderverluste durch die Kürzungen in OÖ im schlimmsten Fall verdoppelt werden. Weiters kann der Kultursektionsleiter des BKAs die medial geäußerte Kritik von LH Stelzer, dass derzeit zu wenig Förderungen nach OÖ gingen, nicht nachvollziehen. Das Angebot des Landeshauptmanns, diese Positionen und Vorgehensweisen des Bundes in der kommenden Woche mit Kulturminister Blümel zu besprechen, wird von der KUPF begrüßt: „Wir sind gespannt, worauf sich der Landeshauptmann und der Kulturminister hier einigen können. Für uns ist klar, dass rasch eine politische Lösung gefunden werden muss, die am Ende des Tages den KünstlerInnen und Kulturvereine hilft. Diese dürfen nicht als Spielball zwischen diesen beiden Ebenen enden und doppelt draufzahlen“, so Diesenreiter.

Stopp der Kunstankäufe

Der vielen bildenden Künstlern gegenüber kommunizierte Stopp von Kunstankäufen durch das Land OÖ hat in den letzten Tagen für Aufsehen gesorgt. Er hätte bedeutet, dass 160.000-180.000 € weniger bei den bildenden KünstlerInnen Oberösterreichs ankommen. Solche Ausfälle können durch den ohnedies unterentwickelten Kunstmarkt in OÖ nicht kompensiert werden. Die Folge wäre eine starke Schwächung des bildenden Bereichs, der auch Folgewirkungen für die Galerienszene und Museen hätte. Laut dem Kulturdirektor wurden die Ankäufe nur vorübergehend ausgesetzt und nicht zur Gänze gestrichen, das Ankauf-Budget sei aber gegenüber 2017 halbiert „Weniger ist besser als nichts. Dennoch bleibt eine Schwächung eines ohnedies schon schwachen Förderbereichs, der auch die Sammlungstätigkeit des Landes einschränkt“, so Diesenreiter.

Lange Verfahrensdauern

Positives gibt es von den Verfahrensdauern zu berichten. Im letzten Jahr war es wiederholt zu untragbar langen Bearbeitungszeiten von Förderanträgen gekommen. Nun hat das Land OÖ zugesagt, dass die Antragserledigung in Zukunft beschleunigt werden soll. Der Kulturdirektor intendiert, eine maximale Bearbeitungsdauer festzulegen. Der Vorschlag der KUPF beträgt ein Maximum von 8 Wochen bei Vorliegen aller Unterlagen. „Wir hoffen sehr, dass in Zukunft die Entscheidungen im Förderbereich deutlich beschleunigt werden“, meint Thomas Diesenreiter.

Finanzlage 2018: Übertragsmittel / Artikel III Ziffer 5

Im Kulturbudget 2017 wurden nicht alle Mittel ausgeschöpft und können nun als Übertragsmittel im heurigen Jahr zusätzlich verwendet werden. Der KUPF wurde vom Landeshauptmann zugesagt, dass die aus dem zeitgenössischen Kulturbereich stammenden Mittel wiederum diesem zu Gute kommen werden. Die genaue Höhe dieser Mittel soll in den nächsten Wochen berechnet und den IGs mitgeteilt werden. Die Forderung der KUPF nach Zuweisung von Artikel III Ziffer 5 Mittel wurde vom LH leider abgelehnt: „Wir begrüßen die Entscheidung der Zuweisung der Übertragsmittel und hoffen, dass so die Kürzungen im heurigen Jahr signifikant geringer ausfallen können, als geplant. Sollten diese Mittel nicht ausreichen, plädieren wir aber weiterhin für eine Zuweisung aus dem 10 Millionen € Sondertopf ‚Artikel III Ziffer 5‘ “, so KUPF Geschäftsführer Diesenreiter.

Ausblick 2019ff

Dass die Probleme des Kultursektors aber auch mit den Nachtragsmittel nicht behoben sind, zeigt ein Blick auf die Zahlen. Die in Aussicht gestellte Umschichtung von Budgetmitteln aus den Landesausstellungen hin zum Förderbereich in den kommenden Jahren wurde aber nicht geklärt. Nur um die Inflation auszugleichen, muss das Zeitkultur-Budget von 5,2 Mio € auf 11,1 Mio € ansteigen. Die KUPF fordert hier eine schrittweise Erhöhung mit dem Ziel des Inflations- und Kürzungsausgleich mit der Basis des Jahres 2001 nach folgenden Vorgehensweise:

  • 2019 und 2020: Erhöhung der Mittel um 20% gegenüber 2017
    Umschichtung aus den Mitteln der Landesausstellungen
  • 2021 und 2022: Erhöhung der Mittel um 10%
  • Damit ist im Jahr 2022 das Niveau der Kulturförderung des Jahres 2001 erreicht
  • Die genaue Verteilung innerhalb der zeitgenössischen Kunst- und Kulturförderung soll bedarfsorientiert vorgenommen werden

Weitere Gespräche angekündigt

Die nun aufgenommene Kommunikation soll weitergeführt werden. Im zweiten Quartal wird ein weiteres Fachgespräch mit dem Kulturdirektor stattfinden, im September sind Budgetgespräche der KUPF mit dem Landeshauptmann geplant.

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Startstipendium 2018 – Kulturmanagement

Das Bundeskanzleramt Österreich schreibt in der Kategorie Kulturmanagement 5 Stipendien für den Nachwuchs aus.

Zielsetzung:
Die Start-Stipendien für Kulturmanagement dienen der Erweiterung der Kompetenzen und Handlungsräume von jungen Kulturmanagerinnen und Kulturmanagern durch Weiterbildung in einem österreichischen Kulturzentrum.

Dotierung und Laufzeit:
Die Stipendien haben jeweils eine Laufzeit von maximal 6 Monaten und sind monatlich mit 1 300 Euro dotiert. Das Vorhaben muss 2018 begonnen werden. Frühester Antrittstermin ist der 1. Juli 2018.

Alleinerziehende erhalten einen um den Betrag von 200 Euro per Monat erhöhten Stipendienbetrag (siehe Alleinerziehende-Formular). Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) lebt und während dieses Zeitraumes Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält. Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfe vorzulegen.

Teilnahmeberechtigt sind:
Kulturmanagerinnen und Kulturmanager mit Wohnsitz in Österreich mit folgenden Voraussetzungen:

  1. Sie wurden nach dem 31. Dezember 1982 geboren.
  2. Sie sind nicht immatrikuliert oder
  3. Sie verfügen über keinen einschlägigen Studienabschluss, besitzen jedoch eine vergleichbare Expertise durch berufliche Erfahrung oder außeruniversitäre Ausbildung.

Von der Bewerbung ausgeschlossen sind:
Personen, denen für das Jahr 2018 bereits in diesem Zeitraum ein anderes Stipendium der Sektion für Kunst und Kultur im Bundeskanzleramt zuerkannt wurde. Es ist nicht möglich, zwei Stipendien zeitgleich zu konsumieren.

Eine Bewerbung für ein Start-Stipendium ist nur in einer Sparte möglich. Praktika an Bundes- und Landeseinrichtungen werden nicht berücksichtigt.

Jury und Ablaufverfahren:
Als Objektivierungsverfahren wird eine unabhängige Fachjury eingesetzt. Die Auswahl durch die Jury erfolgt innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Einreichfrist. Die Jury nimmt eine Reihung aller zeitgerecht und formal entsprechenden Bewerbungen anhand der unten angeführten Kriterien vor. Die fünf erstgereihten Bewerbungen erhalten ein Stipendium. Alle BewerberInnen werden schriftlich vom Ergebnis der Jurysitzung in Kenntnis gesetzt.

Kriterien:
Persönliche Qualifikation; Lernziele; Art und Umfang der Weiterbildungsmöglichkeit in der gewählten Einrichtung, Erwerb von Zusatzqualifikationen durch das Praktikum; Art und Umfang der angebotenen Tätigkeiten; Verwertungsmöglichkeit des erworbenen Könnens in Österreich; Naheverhältnis zu regionalen Kulturinitiativen

Rechtliche Bestimmungen:
Es gelten die Richtlinien für die Gewährung von Förderungen nach dem Kunstförderungsgesetz (PDF 348 kB) durch das Bundeskanzleramt (gültig ab 1. Jänner 2016) sowie die ARR 2014, die auf der Homepage des Bundeskanzleramtes veröffentlicht sind.

Datenschutz:
Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie im Sinn des Datenschutzgesetzes ausdrücklich zu, dass das BKA

  • im Zuge der Entscheidung über die Förderung zweckdienliche Auskünfte bei Dritten (zum Beispiel bei Finanzbehörden und Banken) einholt,
  • im Falle der Zuerkennung eines Stipendiums Ihren Namen, den Förderungszweck und die Höhe der Förderung im Kunstbericht und/oder auf der Homepage des BKA veröffentlicht sowie für statistische Zwecke bekannt gibt. Weiters stimmen Sie zu, dass Ihr Name – im Falle der Zuerkennung eines Stipendiums – den anderen Mitbewerberinnen und Mitbewerbern im Zuge der Bekanntgabe des Ergebnisses der Jurysitzung zur Kenntnis gebracht wird.

Schriftliche Bewerbungsunterlagen:

  1. vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Bewerbungsformular „Start-Stipendien“ (PDF 608 kB)
  2. Lebenslauf mit Geburtsdatum und Geburtsort und Angaben zur Ausbildung (Kopie des Abschlusszeugnisses) und zur bisherigen einschlägigen beruflichen Tätigkeit
  3. Motivationsschreiben, warum die betreffende Einrichtung ausgewählt wurde und Beschreibung der Lern- und Weiterbildungsziele
  4. Bestätigung über eine Praktikumsmöglichkeit im Ausmaß von mindestens 30 Wochenstunden durch die Verantwortlichen des Kulturzentrums einschließlich Beschreibung des geplanten Einsatzbereiches
  5. Kopie des Meldezettels
  6. Nur für Alleinerziehende: Alleinerziehende-Formular (PDF 518 kB)

Es wird darauf hingewiesen, dass für Sozialversicherungsverhältnisse selbst zu sorgen ist. Das Praktikum kann frühestens ab 1. Juli angetreten werden.

Achten Sie auf die Vollständigkeit der Unterlagen. Formal nicht entsprechende Anträge werden der Jury nicht vorgelegt. Das Bewerbungsformular können Sie elektronisch mit Handy-Signatur zeichnen oder händisch unterschreiben.

Bewerbungsfrist:
Die Bewerbungsfrist endet mit 15. April 2018, 24 Uhr.

Ihre vollständige Bewerbung – in obiger Reihenfolge – übermitteln Sie bitte ausschließlich elektronisch an das Postfach ii7@bka.gv.at. Ihre Bewerbung ist im Anhang in einem Dokument im pdf-Format zu übermitteln.

Im Betreff ist „Bewerbung Start-Stipendium Kulturmanagement 2018“ anzuführen.

Bewerbungen im Postweg werden nicht entgegengenommen.

Kontakt:
Ursula Paireder
Bundeskanzleramt Österreich
Sektion für Kunst und Kultur, Abteilung 7
Telefon: +43 1 531 15-20 68 74

LinzEXPOrt 2018

Die Stadt Linz schreibt auf Empfehlung des Stadtkulturbeirates wiederum ein Förderprogramm unter dem Titel „LinzEXPOrt“ aus, das mit einer Gesamtfördersumme in der Höhe von Euro 45.000,– ausgestattet ist.

1. INHALTLICHE AUSRICHTUNG

1.1. ZIELSETZUNG

Das Förderprogramm „LinzEXPOrt” soll im Besonderen KünstlerInnen experimentelles und prozesshaftes künstlerisches Arbeiten ermöglichen.

Die Bewerbung um dieses Förderprogramm muss in Verbindung mit einem Auslandsaufenthalt stehen. Die Wahl des Gastortes soll im direkten Zusammenhang mit dem künstlerischen Vorhaben begründet sein.

LinzEXPOrt-Projekte sollen folgende Wirkungen erzielen:

➝ Nachhaltiger Aufbau von Netzwerken und Kontakten zwischen heimischen und internationalen Kunst- und Kulturszenen und der damit zu erwartende Mehrwert für Linzer Kunst- und Kulturschaffende

➝ Nachhaltige Impulse für eine lebendige Freie Kunst- und Kulturszene in Linz

➝ Positionierung von Linz als moderne Kulturstadt entsprechend dem Linzer Kulturentwicklungsplan (KEP)

➝ Förderung interdisziplinären Kunstschaffens

Bereits begonnene oder durchgeführte Projekte können nicht eingereicht werden. Der Realisierungszeitraum ist mit Ende 2019 befristet.

1.2. ZIELGRUPPEN

Die Ausschreibung „LinzEXPOrt“ richtet sich an alle KünstlerInnen und KulturarbeiterInnen – unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft – mit Linz-Bezug.

Der Linz-Bezug ist dann gegeben, wenn die Künstlerin oder der Künstler ihren/seinen Hauptwohnsitz in Linz hat oder Linz als dauerhafte Stätte der kreativen Arbeit und künstlerischen Produktion oder Präsentation gewählt wurde. Er kann auch aus einem nachweislich kontinuierlichen Engagement in einer Linzer Kultureinrichtung, KünstlerInnenvereinigung oder Kulturinitiative abgeleitet werden, das den Umfang einer rein ehrenamtlichen Tätigkeit oder bezahlten Nebenbeschäftigung überschreitet und maßgeblich zur nachhaltigen Weiterentwicklung von Kunst und Kultur der Stadt im Sinne des Kulturentwicklungsplans (KEP) beitragen kann.

Eine Bewerbung ist als Einzelperson oder als KünstlerInnenkollektiv möglich, nicht jedoch von kulturellen Einrichtungen, Vereinigungen und Unternehmungen.

MitarbeiterInnen des Magistrats und von städtischen Gesellschaften und Betrieben, hauptberuflich tätige Bedienstete des Landes Oberösterreich, des Bundes und anderer öffentlicher Körperschaften sind von dieser Fördermöglichkeit ausgeschlossen.

Es werden Bewerbungen aus allen künstlerischen Sparten akzeptiert.

2. AUSWAHLPROZESS

2.1. JURIERUNG

Die Jury setzt sich aus unabhängigen ExpertInnen zusammen.

Die Zusammensetzung der Jury ist mit Ausschreibungsbeginn unter www.linz.at/kultur abrufbar.

Als Ergebnis des Bewertungsprozesses wird die Jury im Juni eine Reihung der positiv bewerteten „LinzEXPOrt“-Einreichungen vornehmen und der Kulturreferentin bzw. dem Stadtsenat als zuständige Entscheidungsorgane zur Bewilligung vorschlagen. Anschließend werden alle BewerberInnen über das Ergebnis der Jurierung schriftlich informiert.

2.2. BEWERTUNGSKRITERIEN

Die ExpertInnenjury wird die eingereichten Vorschläge unter dem Aspekt folgender Qualitätskriterien diskutieren und bewerten:

➝ Innovatives Potenzial

➝ Schlüssigkeit der Ambition und Realisierbarkeit

➝ Nachhaltige Wirkung auf die Internationalisierung der Linzer Kunst- u. Kulturszene

➝ Potenzial für zukünftige Kooperationen

2.3. FÖRDERSUMME

Mit der Gesamtsumme von Euro 45.000,– werden rund acht eingereichte Vorhaben gefördert.

Dabei kann die Fördersumme unterschiedlich verteilt werden. Die ausbezahlte Fördersumme gilt als Pauschale.

 

3. BEWERBUNG

3.1. BEWERBUNGSUNTERLAGEN

Alle Einreichungen in fünffacher Ausführung müssen folgende Informationen und Unterlagen enthalten:

1) Vollständig ausgefüllter Bewerbungsbogen

2) Ausführliche Projektbeschreibung mit Darstellung der Inhalte und Ziele (max. 10 Seiten)

3) Detaillierter Ablaufplan über die Art der Realisierung

4) Eine Darstellung der bisherigen künstlerischen/kulturellen Aktivitäten des/der Bewerbers/in (Kurzbiographie, Werkverzeichnis, evtl. Diplom, Pressekritiken u.a. Referenzen)

5) Möglichst genaue Kalkulation der notwendigen finanziellen Mittel (ev. Anbote)

6) Kurzbeschreibung des Projekts (max. 1000 Zeichen) und Kurzfassung der Selbstdarstellung (500 Zeichen)

Wünschenswerte Information:

7) Darstellung von Genderaspekten: Trägt Ihr Vorhaben zur tatsächlichen Gleichstellung von Männern und Frauen in der Gesellschaft bei? Welche konkreten Maßnahmen sind dazu vorgesehen?

Die Bewerbungsunterlagen werden vom Büro Linz Kultur Förderungen nicht retourniert. Für zusätzliche, dem Bewerbungsschreiben beigefügte Materialien (Videos, CDs, DVDs, Publikationen etc.) übernimmt das Büro Linz Kultur Förderungen keine Haftung. Ist es Wunsch der Bewerberin/des Bewerbers, dass der Einreichung beigefügte Materialien (CDs, DVDs, Videos, Fotos, Pläne, Kataloge, Bildbände etc.) den Jurymitgliedern in Originalqualität und im Vorfeld der Jurysitzung übermittelt werden, dann ist eine Beistellung dieser Materialien in fünffacher Ausfertigung notwendig.

3.2. BEWERBUNGSFRIST

Die Bewerbung muss bis spätestens 14. Mai 2018 (Datum des Poststempels) unter Verwendung des Bewerbungsbogens bei der folgenden Adresse eingereicht werden.

3.3. EINREICHSTELLE

Magistrat Linz / Büro Linz Kultur Förderungen

Kennwort „LinzEXPOrt“

Pfarrgasse 7

A-4041 Linz

Eine Einreichung ist nur auf postalischem oder persönlichem Weg bis zur Bewerbungsfrist möglich.
Förderungsrichtlinien
Allgemeine Förderungsrichtlinien (208 kB)
Förderungsrichtlinien Kultur (8 kB)
Sonderförderprogramm (273 kB)
Formulare und Online-Dienste zu diesem Thema
LinzExport – Formular
PDF-Datei (48 kB) LinzExport – Formular (neues Fenster)
Word-Datei (71 kB)

LinzIMpORT 2018

Die Stadt Linz schreibt auf Empfehlung des Stadtkulturbeirates ein Förderprogramm unter dem Titel „LinzIMpORT“ aus, das mit einer Gesamtfördersumme in der Höhe von Euro 18.000,– ausgestattet ist.

1. INHALTLICHE AUSRICHTUNG

1.1. ZIELSETZUNGEN

Das Förderprogramm „LinzIMpORT“ soll im Besonderen KünstlerInnen bzw. freien Kunst- und Kulturinitiativen mit Linz-Bezug experimentelles und prozesshaftes künstlerisches Arbeiten in Linz mit Kunstschaffenden, die außerhalb von Österreich tätig sind, ermöglichen.

Die Bewerbung um dieses Förderprogramm muss in Verbindung mit einem konkreten Projekt stehen. Die Kooperation mit internationalen PartnerInnen soll im direkten Zusammenhang mit dem künstlerischen Vorhaben in Linz begründet sein.

LinzIMpORT-Projekte sollen folgende Wirkungen erzielen:

➝ Positionierung von Linz als moderne Kulturstadt mit den Schwerpunktsetzungen entsprechend dem  Linzer Kulturentwicklungplan (KEP)

➝ Aufbau von Netzwerken und Kontakten zwischen heimischen und internationalen Kunst- und Kulturszenen und Schaffen eines Mehrwerts für Linzer Kunst- und Kulturaktivisten

➝ Nachhaltige Impulse für eine lebendige Freie Kunst- und Kulturszene in Linz

➝ Förderung interdisziplinären Kunstschaffens

Bereits begonnene oder durchgeführte Projekte können nicht eingereicht werden. Der Realisierungszeitraum ist mit Ende 2019 befristet.

1.2. ZIELGRUPPEN

Die Ausschreibung „LinzIMpORT“ richtet sich an alle KünstlerInnen und KulturarbeiterInnen – unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft – mit Linz-Bezug.

Der Linz-Bezug ist dann gegeben, wenn die Künstlerin oder der Künstler ihren/seinen Hauptwohnsitz in Linz hat oder Linz als dauerhafte Stätte der kreativen Arbeit und künstlerischen Produktion oder Präsentation gewählt wurde. Er kann auch aus einem nachweislich kontinuierlichen Engagement in einer Linzer Kultureinrichtung, KünstlerInnenvereinigung oder Kulturinitiative abgeleitet werden,  das den Umfang einer rein ehrenamtlichen Tätigkeit oder bezahlten Nebenbeschäftigung überschreitet und maßgeblich zur nachhaltigen Weiterentwicklung von Kunst und Kultur der Stadt im Sinne des Kulturentwicklungsplans (KEP) beitragen kann.

LinzIMpORT wird auch an künstlerische und kulturelle Vereinigungen, Initiativen und Projektgruppen (unabhängig von der Rechtsform) vergeben, die im Bereich der zeitbezogenen, innovativen Kunst- und Kulturarbeit kontinuierlich tätig sind und ihren Sitz in Linz haben.

MitarbeiterInnen des Magistrats und von städtischen Gesellschaften und Betrieben, hauptberuflich tätige  Bedienstete des Landes Oberösterreich, des Bundes und anderer öffentlicher Körperschaften sind von dieser Fördermöglichkeit ausgeschlossen.

Es werden Bewerbungen aus allen künstlerischen Sparten akzeptiert.

2. AUSWAHLPROZESS

2.1. JURIERUNG

Die Jury setzt sich aus unabhängigen ExpertInnen zusammen.

Die Zusammensetzung der Jury ist mit Ausschreibungsbeginn unter www.linz.at/kultur abrufbar.

Als Ergebnis des Bewertungsprozesses wird die Jury im Juni eine Reihung der positiv bewerteten „LinzIMpORT“-Einreichungen vornehmen und der Kulturreferentin bzw. dem Stadtsenat als zuständige Entscheidungsorgane zur Bewilligung vorschlagen. Anschließend werden die BewerberInnen über das Ergebnis der Jurierung schriftlich informiert.

2.2. BEWERTUNGSKRITERIEN

Die ExpertInnenjury wird die eingereichten Vorschläge unter dem Aspekt folgender Qualitätskriterien diskutieren und bewerten:

➝ Innovatives Potenzial

➝ Schlüssigkeit der Ambition und Realisierbarkeit

➝ Balance in der Projektbeteiligung zwischen kulturell/künstlerischem „Import“ und VertreterInnen der Linzer Kunst- und Kulturszene

➝ Nachhaltige Wirkung auf die Internationalisierung der Linzer Kunst- u. Kulturszene

➝ Potenzial für zukünftige Kooperationen

➝ Örtliche Einzigartigkeit (Begründung des Vorhabens in der Auseinandersetzung mit Linz)

2.3. FÖRDERSUMME

Mit der Gesamtsumme von Euro 18.000,– werden rund vier eingereichte Vorhaben gefördert. Dabei kann die Fördersumme unterschiedlich verteilt werden. Die ausbezahlte Fördersumme gilt als Pauschale.

3. BEWERBUNG

3.1. BEWERBUNGSUNTERLAGEN

Alle Einreichungen in fünffacher Ausführung müssen folgende Informationen und Unterlagen enthalten:

1) Vollständig ausgefüllter Bewerbungsbogen

2) Ausführliche Projektbeschreibung mit Darstellung der Inhalte und Ziele (max. 10 Seiten)

3) Detaillierter Ablaufplan über die Art der Realisierung

4) Beteiligungserklärung der internationalen ProjektpartnerInnen

5) Eine Darstellung der bisherigen künstlerischen/kulturellen Aktivitäten des/der Bewerbers/in (Kurzbiographie, Werkverzeichnis, evtl. Diplom, Pressekritiken u.a. Referenzen)

6) Kurzbeschreibung des Projekts (max. 1000 Zeichen) und Kurzfassung der Selbstdarstellung (500 Zeichen)

Wünschenswerte Information:

7) Darstellung von Genderaspekten: Trägt Ihr Vorhaben zur tatsächlichen Gleichstellung von Männern und Frauen in der Gesellschaft bei? Welche konkreten Maßnahmen sind dazu vorgesehen?

Die Bewerbungsunterlagen werden vom Büro Linz Kultur Förderungen nicht retourniert. Für zusätzliche, dem Bewerbungsschreiben beigefügte Materialien (Videos, CDs, DVDs, Publikationen etc.) übernimmt das Büro Linz Kultur Förderungen keine Haftung. Ist es Wunsch der Bewerberin/des Bewerbers, dass der Einreichung beigefügte Materialien (CDs, DVDs, Videos, Fotos, Pläne, Kataloge, Bildbände etc.) den Jurymitgliedern in Originalqualität und im Vorfeld der Jurysitzung übermittelt werden, dann ist eine Beistellung dieser Materialien in fünffacher Ausfertigung notwendig.

3.2. BEWERBUNGSFRIST

Die Bewerbung muss bis spätestens 14. Mai 2018 (Datum des Poststempels) unter Verwendung des Bewerbungsbogens bei der folgenden Adresse eingereicht werden.

3.3. EINREICHSTELLE

Magistrat Linz / Büro Linz Kultur Förderungen

Kennwort „LinzIMpORT“

Pfarrgasse 7
A-4041 Linz

LINZimPULS 2018

Die Stadt Linz schreibt das Förderprogramm LINZimPULS in der Höhe von Euro 81.000,– aus. Der LINZimPULS unterstützt die freie Kunst- und Kulturszene in Linz, er verdeutlicht deren Potenzial und Wirkung auf das Linzer Kunst- und Kulturgeschehen und trägt damit zur nachhaltigen Stärkung dieses Bereiches bei.

 

1. INHALTLICHE AUSRICHTUNG

1.1. PROJEKTINHALT

„Offenes Thema“

1.2. ZIELSETZUNG

Für das diesjährige LINZimPULS-Programm wird keine Themensetzung vorgegeben. Dadurch soll allen Einreichenden die Möglichkeit gegeben werden, Projekte zu Themen einzureichen, mit denen sie sich inhaltlich schon beschäftigen oder beschäftigen wollen.

Die Auswahl der Kriterien, deren Relevanz und damit der zu fördernden Projekte obliegen der Jury des LINZimPULS-Förderprogramms.

Der Realisierungszeitraum ist mit Ende 2019 befristet.

1.3. ZIELGRUPPEN

Die Ausschreibung von LINZimPULS richtet sich an alle freiberuflich tätigen KünstlerInnen und KulturarbeiterInnen – unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft – mit Linz-Bezug.

Der Linz-Bezug ist dann gegeben, wenn die Künstlerin oder der Künstler ihren/seinen Hauptwohnsitz in Linz hat oder Linz als dauerhafte Stätte ihrer/seiner kreativen Arbeit und künstlerischen Produktion oder Präsentation gewählt hat. Der Linz-Bezug ist auch aus einem nachweislich kontinuierlichen Engagement in einer Linzer Kultureinrichtung, KünstlerInnenvereinigung oder Kulturinitiative ableitbar, das den Umfang einer rein ehrenamtlichen Tätigkeit oder bezahlten Nebenbeschäftigung überschreitet und maßgeblich zur nachhaltigen Weiterentwicklung von Kunst und Kultur der Stadt im Sinne des Linzer Kulturentwicklungsplans (KEP) beitragen kann.

LINZimPULS wird auch an künstlerische und kulturelle Vereinigungen, Initiativen und Projektgruppen (unabhängig von der Rechtsform) vergeben, die im Bereich der zeitbezogenen, innovativen Kunst- und Kulturarbeit kontinuierlich tätig sind und ihren Sitz in Linz haben.

MitarbeiterInnen des Magistrats und von städtischen Gesellschaften und Betrieben, hauptberuflich tätige Bedienstete des Landes Oberösterreich, des Bundes und anderer öffentlicher Körperschaften sind von dieser Fördermöglichkeit ausgeschlossen.

 

2. AUSWAHLPROZESS

2.1. JURIERUNG

Die Jury setzt sich aus unabhängigen ExpertInnen aus dem Bereich der zeitgenössischen Kunst und Kulturarbeit zusammen. Ihre Zusammensetzung ist mit Ausschreibungsbeginn unter www.linz.at/kultur abrufbar.

Als Ergebnis des Bewertungsprozesses wird die Jury Ende Mai eine Reihung der positiv bewerteten „LINZimPULS“-Einreichungen vornehmen und der Kulturreferentin bzw. dem Stadtsenat als zuständige Entscheidungsorgane zur Bewilligung vorschlagen. Anschließend werden alle BewerberInnen über das Ergebnis der Jurierung schriftlich informiert.

2.2. BEWERTUNGSKRITERIEN

Die ExpertInnenjury wird die eingereichten Vorschläge vor allem unter dem Aspekt der oben dargestellten inhaltlichen Kriterien überprüfen. Darüber hinaus werden auch die folgenden Qualitätskriterien diskutiert und bewertet:

➝Innovatives Potenzial

➝Schlüssigkeit der Ambition und Realisierbarkeit

➝Nachhaltige Wirkung auf die Linzer Kunst- u. Kulturszene

2.3. FÖRDERSUMME

Mit der Gesamtsumme von Euro 81.000,– werden rund zehn eingereichte Vorhaben gefördert.

Dabei kann die Fördersumme unterschiedlich verteilt werden. Die ausbezahlte Fördersumme gilt als Pauschale.

 

3. BEWERBUNG

3.1. BEWERBUNGSUNTERLAGEN

Alle Einreichungen in siebenfacher Ausführung müssen folgende Informationen und Unterlagen enthalten:

1) Vollständig ausgefüllter Bewerbungsbogen

2) Ausführliche Projektbeschreibung mit Darstellung der Inhalte und Ziele (max. 10 Seiten). Bereits begonnene oder durchgeführte Projekte können nicht eingereicht werden.

3) Detaillierter Ablaufplan über die Art der Realisierung

4) Eine Darstellung der bisherigen künstlerischen/kulturellen Aktivitäten der bewerbenden Initiative bzw. der Bewerberin/des Bewerbers (Kurzbiographie, Werkverzeichnis, evt. Diplom, Pressekritiken u.a. Referenzen)

5) Möglichst genaue Kalkulation der notwendigen finanziellen Mittel (ev. Anbote), inkl. der Einnahmen zur Kostenfinanzierung

6) Kurzbeschreibung des Projekts (max. 1000 Zeichen) und Kurzfassung der Selbstdarstellung (500 Zeichen)

Wünschenswerte Information:

7) Darstellung von Genderaspekten: Trägt Ihr Vorhaben zur tatsächlichen Gleichstellung von Männern und Frauen in der Gesellschaft bei? Welche konkreten Maßnahmen sind dazu vorgesehen?

Die Bewerbungsunterlagen werden vom Büro Linz Kultur Förderungen nicht retourniert. Für zusätzliche, dem Bewerbungsschreiben beigefügte Materialien (Videos, CDs, DVDs, Publikationen etc.) übernimmt das Büro Linz Kultur Förderungen keine Haftung. Ist es Wunsch der Bewerberin/des Bewerbers, dass der Einreichung beigefügte Materialien (CDs, DVDs, Videos, Fotos, Pläne, Kataloge, Bildbände etc.) den Jurymitgliedern in Originalqualität und im Vorfeld der Jurysitzung übermittelt werden, dann ist eine Beistellung dieser Materialien in siebenfacher Ausfertigung notwendig.

3.2. BEWERBUNGSFRIST

Bewerbungen müssen bis spätestens 5. April 2018 (Datum des Poststempels) unter Verwendung des Bewerbungsbogens und mit den notwendigen Informationen bei der folgenden Adresse eingereicht werden:

3.3. EINREICHSTELLE

Magistrat Linz / Büro Linz Kultur Förderungen
Kennwort „LINZimPULS“
Pfarrgasse 7
A-4041 Linz

Eine Einreichung ist nur auf postalischem oder persönlichem Weg bis zur Bewerbungsfrist möglich.

Texte für Facetten 2018 gesucht

Einreichungen bis 31. März möglich

2018 lädt Linz Kultur aufs Neue Autorinnen beziehungsweise Autoren aus Linz und Oberösterreich ein, sich mit bisher unveröffentlichten Beiträgen am Literarischen Jahrbuch der Stadt Linz, bekannt als Facetten, zu beteiligen. Einsendeschluss ist der 31. März. Sämtliche Manuskripte werden vom für zwei Jahre bestellten Herausgeber, Publizisten und Übersetzer Erich Klein gelesen, bewertet und gegebenenfalls zur Veröffentlichung vorgeschlagen. Falls der Text in die neuen Facetten aufgenommen wird, erfolgt eine schriftliche Verständigung.

„Neben Beiträgen bekannter Autorinnen und Autoren ist es der Stadt auch ein besonderes Anliegen, literarische Neuentdeckungen in den Facetten zu veröffentlichen,“ lädt Kulturstadträtin Doris Lang-Mayerhofer zur Teilnahme ein.

Die Autorinnen und Autoren müssen aus Linz oder Oberösterreich stammen oder seit mindestens einem Jahr hier leben. Gesucht werden Manuskripte aus den Bereichen der erzählerischen und experimentellen Prosa, der Lyrik und Dramatik, mit inbegriffen Texte für Funk, Film und Fernsehen, die noch keine printmediale Verbreitung gefunden haben. Die Länge der einzelnen Einsendungen darf maximal zehn Manuskriptseiten zu je 30 Zeilen und maximal 70 Buchstabenanschlägen pro Zeile nicht überschreiten. Pro Person ist nur eine Einreichung möglich.

Die Beiträge sollen in folgender Form, doppelt ausgefertigt, eingereicht werden: ausgedrucktes Textmanuskript; Kurzbiografie und gegebenenfalls Bibliografie der Autorin / des Autors mit allen relevanten Adresskoordinaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Wohnadresse). Manuskripte, die diesen Bedingungen nicht entsprechen, müssen leider retourniert werden.

Einsendungen sind unter dem Stichwort „2018 Facetten“ an Linz Kultur, Pfarrgasse 7, 4041 Linz, zu richten.

Facetten

KONTAKT

Magistrat der Landeshauptstadt Linz
Hauptstraße 1-5
4041 Linz

Tel: +43 732 7070 0
Fax: +43 732 7070 54 2110
E-Mail: info@mag.linz.at