Open Call – wie FAKE ist unser Alltag

Die Frage nach dem Original und der Kopie. Der Push-Up-BH um den Schein aufrecht zu erhalten. Die Fake-Rolex als imitiertes Prestigeblingbling. Auf den Schwindel „Lass uns doch Freunde bleiben“ reingefallen? Vegane Würstel als Nachahmung in Form und Geschmack. Das selbstoptimierte Ich auf Instagram mit tausenden Followern und gefälschter Informationsflut.

Was ist für dich „FAKE“?

Hast du Lust dich mit dem Thema „FAKE“ künstlerisch auseinanderzusetzen?
Dein Werk öffentlich sichtbar zu machen?
Dann schicke uns das Konzept deiner Arbeit bis spätestens 14.10.2019 an art@raumschiff.at.
Diese Ausschreibung richtet sich an alle Kreativen, Kultur- & Kunstschaffenden und ist deshalb offen für alle Medien!

Einreichung der Arbeit

KURZ INFO ZUR PERSON – max. 500 Zeichen
AUSSAGEKRÄFTIGE VISUALISIERUNG DES WERKS
KURZBESCHREIBUNG DER WERKSIDEE – max. 1000 Zeichen
PLATZIERUNG/ PRÄSENTATION – Maße, Präsentationsform, benötigtes Equipment, Möbel etc.
KONTAKTDATEN – Vor-/Zuname, Telefon, Mail

Bitte sende uns die oben genannten Informationen in einer Sammel-PDF an art@raum-schiff.at.

Offene Fragen kannst du uns ebenfalls gerne an die o.g. Mailadresse senden!

Wichtige Termine

14.10.19 Deadline Einreichfrist
21.10.19 Bekanntgabe
03.11.19 Meet & Greet der Künstler*innen 13:00 Uhr
03.12.19 Vernissage 19:00 Uhr
04.12.19 – 18.12.19 Ausstellungsdauer
18.12.19 Finissage 19:00 UHR

Weiterführende Information zum OPEN CALL und zur Ausstellung findest du unter: www.raum-schiff.at/fake

Informationen zum Raumschiff

RAUMSCHIFF bildet einen Knotenpunkt für interdisziplinären Austausch von jungen Kunst- & Designschaffenden sowie für Begegnung und Dialog mit der Öffentlichkeit. Der Verein fördert die Eigeninitiative sowie die gesellschaftliche und wirtschaftliche Anerkennung künstlerischer/kreativer
Arbeit.

Wir freuen uns auf deine Einreichung!

KTMgate: Neue Dokumente bestätigen Kritik und werfen neue Fragen auf

Das Land OÖ hat überraschend und ohne Ankündigung neue Dokumente zur KTM Kulturförderung veröffentlicht. Diese stützen die Kritik von KUPF OÖ und dem JKU Europarechtsinstituts, dass diese Förderung nicht EU-Rechtskonform zustande kam. Noch seltsamer mutet aber an, dass Teile der Dokumente bewusst unterschlagen wurden, was offensichtlich durch das Löschen der Seitenzahlen vertuscht werden sollte. Und nicht zuletzt wurde damit ein weiterer Verstoß gegen geltende EU Richtlinien eingestanden, die die Förderung für unrechtmäßig erklären. Eine Analyse:

Die Aufregung war groß, als letzte Woche der Vorstand des Instituts für Europarecht der Linzer Universität die KTM Kulturförderung als EU-Rechtswidrig einstufte. Das Dementi des Landes OÖ erfolgte prompt, die Finanzdirektion ließ wissen, dass die Förderung „gemäß EU-Beihilfenrecht korrekt erfolgt“ sei.

Nun wurden aber stillschweigend zwei Dokumente auf der Website des Landes veröffentlicht, die zeigen, dass dem wohl doch nicht so war. So wurde einerseits ein auf 30. August 2019 datierter Brief des Landes OÖ an KTM veröffentlicht, in dem KTM über eine Ergänzung der Fördererklärung informiert wurde. Diese musste von KTM auch bestätigt werden, was laut Datumsangabe am 9. September 2019, also diesen Montag, erfolgte.

Warum werden die Finanzangaben verschwiegen?

Gleichzeitig wurde auch ein Teil des Förderantrags von KTM veröffentlicht. Offensichtlich wurde dabei aber versucht, gewisse Inhalte zu vertuschen: Auf Seite 3 des Förderformulars KD/E-5 sind normalerweise Angaben zur Finanzierung des Vorhabens zu machen. Diese Seite wurde aber aus dem Förderantrag entfernt. Damit dies nicht auffällt, wurden im restlichen Dokument die Seitenangaben händisch entfernt. Weiters wurden im Antrag keine inhaltlichen Angaben gemacht, sondern lediglich auf eine Beilage mit dem Konzept verwiesen. Diese Beilage wurde allerdings ebenfalls nicht veröffentlicht, obwohl sie rechtlich als integraler Bestandteil des Förderantrags zu sehen ist.

Damit wurde die im Brief des Landes OÖ selbst angeführte nötige Offenlegung laut EU Recht wohl nicht erfüllt. Über die Hintergründe dieses Vorgehens kann man momentan nur rätseln.

Der nächste Verstoß gegen EU Richtlinien

Doch nicht nur das: Durch die Veröffentlichung des Förderantrags ist nun sichtbar, dass KTM den Förderantrag angeblich am 24. September 2018 beim Land OÖ eingereicht haben soll. Dass der Eingangsstempel erst einen Monat später, am 25. Oktober 2018, angebracht wurde, ist eine weitere kuriose Randnotiz.

Wesentlich ist aber, dass damit der Förderantrag erst Jahre nach Beginn des Baus der Motohall eingebracht wurde, der im Jahr 2016 erfolgte. Wie das Land OÖ in seinem Brief an KTM selbst schreibt, hat man damit gegen das EU Recht verstoßen:

Nach Art 6 Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 muss mit der Gewährung der Beihilfe ein Anreizeffekt verbunden sein. Dies ist dadurch gegeben, dass vor Beginn der Arbeiten an dem Vorhaben ein schriftlicher Beihilfeantrag mit allen in Art 6 AGVo genannten Voraussetzungen eingebracht wurde.

Hinweis: Das Land OÖ nennt hier fälschlicherweise Artikel 6, es handelt sich aber um Artikel 5 der EU Verordnung.

Der Begriff „Beginn der Arbeiten“ ist im EU Recht so definiert:

23.   „Beginn der Arbeiten“: entweder der Beginn der Bauarbeiten für die Investition oder die erste rechtsverbindliche Verpflichtung zur Bestellung von Ausrüstung oder eine andere Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist; der Kauf von Grundstücken und Vorarbeiten wie die Einholung von Genehmigungen und die Erstellung vorläufiger Durchführbarkeitsstudien gelten nicht als Beginn der Arbeiten. Bei einer Übernahme ist der „Beginn der Arbeiten“ der Zeitpunkt des Erwerbs der unmittelbar mit der erworbenen Betriebsstätte verbundenen Vermögenswerte.

Dass der Bau der Motohall aber eben schon vor dem Einbringen des Förderantrags begann, kann man im Factsheet der Architekten nachlesen:


Der Eindruck der KUPF OÖ, dass die Förderung von KTM auf mehreren Ebenen nicht rechtskonform zustande gekommen ist, verschärft sich damit weiter. Die KUPF hat in der Zwischenzeit begonnen, Spenden für ein unabhängiges Rechtsgutachten zu sammeln. Innerhalb von wenigen Tagen haben Oberösterreichs Bürgerinnen und Bürger bereits mehr als 4.000 € beigetragen, was zeigt, wie groß das Unverständnis für das Vorgehen des Landes OÖ in der Bevölkerung ist. Die Kampagnenseite findet sich unter https://kupf.at/ktm, Spenden sind noch herzlich willkommen.

Downloads

Kultur oder Klima retten?

Am 25. 9. 2019 um 17 Uhr laden wir zu unserer KUPFzeitungs-RELEASEparty ins LENTOS Linz!
Dort diskutieren wir mit Ulrike BÖKER, Barbara BLAHA, Eva LEIPPRAND und Maximilian SCHACHINGER wie wir aus der Mülltrennungsschockstarre erwachen und zu konkreten Systemänderungen kommen.

Begrüßung: Hemma Schmutz
Input: Verena Humer und Katharina Serles
Moderation: Barbara Krennmayr
Klima-Kunst-Interventionen: Social Impact

In der aktuellen Ausgabe der KUPFzeitung heißt es: Vorhang auf und Bühne frei für ‚Klimakultur‘. Mit dem Verzicht aufs Mitternachts-Gulasch oder Plastiksackerl allein können wir die Klimakatastrophe nicht aufhalten. Für einen effektiven Klimawandel braucht es auch einen fundamentalen Kulturwandel. Wie wir die Kluft zwischen Wissen und Handeln überwinden und wie es zu einer notwendigen Verknüpfung ökologischer Probleme mit sozialen, wirtschaftlichen, vor allem aber politischen Reformen kommen kann, diskutieren hochrangige Vertreter*innen aus Politik und Wissenschaft.

Wir freuen uns sehr, dass wir für diese Diskussion das Klimabündnis Oberösterreich und das LENTOS Kunstmuseum Linz als Kooperationspartner gewinnen konnten und es in der neuen Ausgabe exklusiv eine Beilage der Freien Medien gibt!

Unsere RELEASEparty bietet wie immer nicht nur Raum für Disput und Diskurs sondern natürlich auch für Drinks und einen Einblick in die aktuelle Zeitungsausgabe. Dort beschäftigen wir uns außerdem mit den österreichischen Bewerberinnen für die Europäische Kulturhauptstadt 2024 und bieten Einblick in die Causa KTM, die auch Anlass für eine höchst gewaltbereite Gnackwatsch’n gab.
Seid gespannt und kommt in Scharen!

Euer KUPFteam

HIER geht’s zur Veranstaltung

KTM Förderung EU-rechtswidrig? KUPF sammelt Spenden für Rechtsgutachten

Die jüngste Bombe rund um die Förderungen des Landes OÖ an KTM platzte gestern Abend: Laut dem Wirtschaftsministerium wurden die Förderungen trotz Meldepflicht nicht an die EU Kommission gemeldet. Die KUPF OÖ startet daher unter kupf.at/ktm eine Spendenkampagne, um alle rechtlichen Möglichkeiten für eine Aufhebung und Anfechtung der KTM Förderung prüfen zu lassen.

Erst am Montag hat die Landesregierung einen Antrag der Grünen abgelehnt, die eine Prüfung der Förderung durch externe FachexpertInnen vorgesehen hätte. „Wenn das Land OÖ sich nicht damit beschäftigen will, ob alle rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten wurden, dann sorgen wir eben selbst für diese Prüfung. Es geht hier um die Interessen des Landes Oberösterreichs, und darum, wieder zu einer sauberen Kulturpolitik zurückzukehren“, so KUPF Geschäftsführer Thomas Diesenreiter.

Die Vermutung der KUPF OÖ, dass die Gewährung der KTM Förderung auch EU-rechtswidrig sein könnte, wurde am Donnerstag durch den EU Rechtsexperten Dr. Franz Leidenmühler, Vorstand des Instituts für Europarecht an der Johannes-Kepler-Universität Linz (JKU), bestätigt. Er sieht in der Nichtmeldung an die EU einen klaren Regelbruch, der zu einer Rückzahlung der Förderungen durch KTM führen muss. Dies stellt eine weitere Facette in der Auseinandersetzung um die Zulässigkeit der Förderung von KTM durch das Land OÖ dar.

Spendenkampagne #KTMgate

Die Kulturplattform OÖ will nun alle rechtlichen Facetten und Möglichkeiten prüfen lassen und sammelt dafür Spenden für ein Rechtsgutachten: „Wir möchten uns mit den besten AnwältInnen und ExpertInnen zusammensetzen und alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen, die zu einer Aufhebung der Förderung führen können. Es gibt hier verschiedenste Ansatzpunkte, nicht alle werden vom Landesrechnungshof geprüft werden. Auch eine Klage steht im Raum. Wir sehen nicht ein, dass ein Milliardenkonzern Geld aus dem Kulturbereich erhält, während hunderte kleine Kulturvereine ums Überleben kämpfen. Dieser Missstand gehört abgestellt“, so Diesenreiter weiter. Die Spendensammlung erfolgt direkt über die Website der KUPF OÖ unter kupf.at/ktm, wo die KUPF auch alle Details und Informationen zur Causa #KTMgate gesammelt hat.

Zur Erinnerung: Die KUPF OÖ sieht ebenfalls Verstöße des Landes gegen das oö. Kulturfördergesetz und hat daher bereits Anfang August den Landesrechnungshof eingeschalten. Dieser hat der Kulturplattform eine Prüfung zugesagt, die bis Ende des Jahres fertigstellt werden soll. Die KUPF OÖ wird dem Rechnungshof auch das erstellte Gutachten übermitteln.

Let’s save Hasankeyf

Während österreichische Politiker, Firmen und Experten die Zerstörung des Weltkulturerbes Hasankeyf am Oberlauf des Tigris vorantreiben, laden wir anlässlich des heutigen internationalen Hasankeyf Action Days alle KünstlerInnen in Oberösterreich ein, sich mit der Rettung des kulturellen Erbes dieses Jahrtausende alten Knotenpunktes der Seidenstraße zu beschäftigen.

Die türkische Regierung hat über Jahrzehnte mit äußerster Entschlossenheit darauf hingearbeitet, eine der kulturhistorisch wertvollsten Regionen dieses Planeten durch den Bau eines großen Staudammes zu zerstören. Trotz zahlreicher Verzögerungen durch technische, politische und finanzielle Gründe hat das Regime in Ankara das Ziel, die Wasserversorgung des Zweistromlandes um jeden Preis unter Kontrolle zu bringen, nie aufgegeben. Es hat sich schließlich eine österreichisch-türkische Allianz zur Vernichtung des Kulturerbes des oberen Tigris gebildet. In den kommenden Tagen soll der nach dem zwangstürkisierten Dorf Ilisu (ursprünglich Germav = warmes Wasser) benannte Staudamm geschlossen werden und damit die gesamte Region bis zur Mündung des Flusses in den Persischen Golf schwer in Mitleidenschaft gezogen werden.

Die Intention des Wettbewerbes

Die künstlerischen Arbeiten sollen zeigen, dass die türkische Regierung das kulturelle Erbe zwar physisch zerstören kann, aber nicht die Erinnerung auslöschen kann. Daher soll jahrtausendealtes kulturelles Erbe in einen zeitgenössischen künstlerischen Kontext gestellt werden. Information: Grundinformationen zu Hasankeyf und zum Ilisu-Staudamm bietet die Wikipedia.

Alle KünstlerInnen sind eingeladen, von den Veranstaltern weitergehende Informationen anzufordern

Einreichung

Die Einreichung erfolgt grundsätzlich online, je nach Art der Arbeit in Form eines Fotos, Konzepts, Textes etc. Alle künstlerischen Darstellungsformen (beispielsweise Wort, Musik, Foto, Zeichnung, Plastik, Video, Theater, Aktion, Landart etc.) sind möglich. Die weitere Vorgangsweise wird dann individuell vereinbart, um die Arbeit der Jury, die Prämierung und Präsentation zu erleichtern. Die Einreichung sollte möglichst frühzeitig, spätestens zum Ende des Jahres 2019 erfolgen.

Wettbewerbsbedingungen

Teilnahmeberechtigt sind oberösterreichische KünstlerInnen aus allen Kunstsparten (KünstlerInnen außerhalb Oberösterreichs sind eingeladen, sich außerhalb des Wettbewerbes mit dem Thema zu beschäftigen – bei Interesse bitte anfragen). Die TeilnehmerInnen erklären sich mit der Einreichung einverstanden, dass die eingereichten Werke und ihr Name öffentlich präsentiert werden, sei es in Ausstellungen oder in virtueller Form. Die sonstigen Rechte verbleiben bei den EinreicherInnen.

Das Angebot zum Ankauf von Kunstwerken richtet sich ausschließlich an oberösterreichische KünstlerInnen. Es werden bevorzugt kleinere Arbeiten junger KünstlerInnen angekauft, um mit dem vorhandenen Budget mehrere Werke erwerben zu können. Die Zahl der erworbenen Arbeiten hängt daher vom vorhandenen Budget und den Preisvorstellungen der KünstlerInnen für die von der Jury prämierten Arbeiten ab.

Prämierte Arbeiten, die nicht angekauft werden können, werden seitens der Veranstalter bei mindestens einer öffentlichen Großveranstaltung im März 2020 präsentiert. Nach Maßgabe der Ausstellungsflächen werden bei dieser Gelegenheit so viele der eingereichten Arbeiten wie
möglich präsentiert.

Kontakt

Mesopotamia-Bibliothek Linz: kuaala@aon.at, Kreuzung Starhembergstr./Mozartstraße
c/o Geschäftsführer Andreas J. Burghofer, 0681 20 60 92 58

Lehrgang für ehrenamtlich Engagierte

Das OKH Vöcklabruck beteiligt sich mit „Schubkraft – Lehrgang für ehrenamtlich Engagierte“ beim Leaderprojekt „Gemeinschaftspraxis“.

Unsere Motivation:
Der Anspruch des Lehrgangs ist die qualitätsvolle Weiterbildung von Menschen, die ehrenamtlich in Gruppen, Initiativen oder Vereinen engagiert sind und Verantwortung übernehmen. Mittels passender Werkzeuge und Know-How soll die eigene Freiwilligenarbeit erleichtert und gestärkt werden. Dieses Angebot hat sich zum Ziel gesetzt, einerseits sehr konkrete Hilfestellungen zu bieten und andererseits für verschiedene Zielgruppen attraktiv und leicht zugänglich zu sein. Die Auswahl der Themen, ExpertInnen und des Formats spiegeln dies wider: Jedes Modul startet an einem Freitagnachmittag mit einem Fachvortag und geht nach drei Stunden in einen „Talk“ über, der in gemütlicher Atmosphäre praktische Aspekte beleuchtet und zum Austausch anregt.

nähere Informationen: https://www.okh.or.at/Veranstaltung-schubkraft

Zielgruppe:
Zielgruppe sind Personen aus der Vöckla-Ager-Region, die bereits in Gruppen, Initiativen oder Vereinen ehrenamtlich engagiert sind. Angesprochen sind alle Engagierten aus der regionalen Freiwilligenarbeit – von Kultur, Soziales, über Sport bis Umwelt, die schon praktische Erfahrung sammeln konnten und Verantwortung übernehmen (möchten). Es ist keine Vorbildung notwendig.

Teilnahmegebühr & Anmeldung:
Die Teilnahme wird von der Europäische Union und dem Land OÖ gefördert, der dadurch reduzierte Selbstbehalt beträgt für die sechs Module EUR 120 pro Person.

Wir freuen uns über Deine Anmeldung via https://www.vrva.at/gemeinschaftspraxis/veranstaltungen/schubkraft/. Für inhaltliche oder organisatorische Fragen stehen wir via schubkraft@okh.or.at gerne zur Verfügung.

Alle Termine finden im OKH Vöcklabruck statt. Als Green Event freuen wir uns über eine klimafreundliche Anreise

Green Event

Info-Veranstaltung: Bundesförderung für Kulturinitiativen – Wie funktioniert’s?

Was fördert der Bund? Was ist bei Förderanträgen zu beachten? Wie wird entschieden? Info-Veranstaltung mit Mag. Karin Zizala und Mag. Sonja Olensky-Vorwaldner, Abteilung für Kulturinitiativen im Bundeskanzleramt, am 3. Oktober in Innsbruck.

Teilnahme kostenlos. Anmeldung erforderlich!

Info-Veranstaltung:
Bundesförderung für Kulturinitiativen – Wie funktioniert’s?

Jahresförderung, Projektförderung, Investitionskostenzuschuss, Stipendien, Preise – die Förderaktivitäten des Bundes für Kulturinitiativen sind vielfältig. 

Aber wir funktioniert es in der Praxis? 

Anlässlich der beginnenden Einreichzeit für Förderung von Jahresprogrammen (Einreichzeitraum: 1. Oktober 2019 – 31. März 2020) stellen Mag.a Karin Zizala, Leiterin der Abteilung für Kulturinitiativen im Bundeskanzleramt, und ihre Stellvertreterin Mag.a Sonja Olensky-Vorwalder die Förderaktivitäten des Bundes vor: 

  • Was kann gefördert werden, welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
  • Was ist der Unterschied zwischen einer Jahresförderung und einer Projektförderung?
  • Wie erfolgt die Antragstellung?
  • Welche Einreichunterlagen sind notwendig?
  • Wie ist ein Förderantrag idealerweise gestaltet und was ist zu beachten?
  • Nach welchen Kriterien wird entschieden?
  • Wie läuft der Entscheidungsprozesse ab?
  • Und welche Summen stehen zur Verfügung?
     

Im Anschluss an die Präsentation besteht die Möglichkeit, Eure Fragen zu stellen.


Termin: 
Donnerstag, 3.10. 2019 von 17:00 – 18:30 Uhr 

Ort: 
Die Bäckerei – Kulturbackstube 
Dreiheiligenstraße 21a, 6020 Innsbruck

Anmeldung:
Die TeilnehmerInnen-Anzahl ist begrenzt. Anmeldung unter: office@igkultur.at 
Die Teilnahme ist kostenlos! 
 

Zu Gast: 
Mag.a Karin Zizala, Leiterin, und Mag.a Sonja Olensky-Vorwalder, Stellervertreterin, der Abteilung II/7 (Kulturinitiativen, Museen, Volkskultur) in der Kunst- und Kultursektion des Bundeskanzleramts. Die Abteilung II/7 fördert u.a. spartenübergreifende und interdisziplinäre Kunst- und Kulturprogramme, Kunst- und Kulturprojekte im soziokulturellen Raum, zeitgenössische Zirkusprojekte und vergibt Stipendien im Bereich Kulturmanagement. 
 

Weiterer Termin: 9.10.2019, 17:00-18:30 in Salzburg (Details folgen).

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In Kooperation mit: 

TKI - Tiroler Kulturinitiativen
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