Zu Santa Precaria pocht Bündnis auf Gipfel zu prekärer Beschäftigung

Der 29. Februar ist der internationale Aktionstag der prekär Beschäftigten. Somit wird der 2001 in Italien am Schalttag initiierte Aktionstag der selbstgewählten Schutzheiligen Santa Precaria nur alle vier Jahre begangen. In vielen Ländern finden dazu Aktionen, Kundgebungen und Veranstaltungen statt und auch in Österreich wurde der Tag seit 2008 von Seiten der GPAdjp, des ÖGB, der AK, der Katholischen ArbeitnehmerInnenbewegung, der Armutskonferenz und von Kulturinitiativen genutzt um auf die Probleme der prekär Beschäftigten aufmerksam zu machen.

Denn rund ein Drittel aller Beschäftigten in Österreich arbeitet inzwischen in atypischen Beschäftigungsformen, von den erwerbstätigen Frauen sogar mehr als die Hälfte. Im Durchschnitt werden atypisch Beschäftigte um 25 Prozent schlechter bezahlt und viele von ihnen sind auch rechtlich schlechter gestellt als Beschäftigte, die unbefristet in Vollzeit arbeiten. Rund 300.000 Beschäftigte gelten als „working poor“, als arm obwohl sie arbeiten. Zudem ist ein Drittel aller Erwerbstätigen nicht einmal ein Jahr durchgehend im gleichen Job für den gleichen Arbeitgeber tätig, wodurch auch ihre Gehälter weit weniger steigen als die von Beschäftigten, die dauerhaft im gleichen Unternehmen arbeiten. Daher fordert nun ein Bündnis aus der IG Flex in der GPA-djp, KUPF OÖ – Kulturplattform Oberösterreich, IG Kultur Österreich, Dachverband Salzburger Kulturstätten, TKI – Tiroler Kulturinitiativen, IG Kultur Wien, IG KiKK – IG der Kulturinitiativen in Kärnten/Koroška, IG Kultur Steiermark, IG Kultur Burgenland und der IG Kultur Vorarlberg umgehend einen Gipfel zur Erarbeitung von Lösungen gegen prekäre Arbeitsverhältnisse.

Besonders auch Kulturbereich betroffen

Die Interessenvertretungen der unabhängigen Kunst- und Kulturszene weisen seit vielen Jahren auf die dramatische soziale Lage der KünstlerInnen und KulturarbeiterInnen Österreichs hin. Im Jahr 2008 bestätigte die Studie „Zur sozialen Lage der Künstler und Künstlerinnen in Österreich“, beauftragt vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, auch erstmals offiziell die beunruhigende Situation. Beim Update zehn Jahre danach, im Jahr 2018, hatten sich trotz verschiedenster Optimierungsmaßnahmen keine wesentlichen Verbesserungen etabliert. Rund ein Drittel der im Kunst- und Kulturbereich tätigen Menschen ist nach wie vor akut armutsgefährdet. Während 14 % der Gesamtbevölkerung und 8 % der Erwerbstätigen zu den einkommensschwachen Haushalten zählen, muss ein Drittel der für die Studie Befragten dieser Gruppe zugerechnet werden. Veronika Bohrn Mena von der IG Flex dazu: „Der Kunst und Kulturbereich war und ist immer auch eine Art Experimentierfeld für Auftraggeber*innen: Dort lässt sich gut erforschen, wie weit man gehen kann, ehe die Irritation über ein Angebot so stark ausfällt, dass es schließlich doch reicht und es auf ein „Nein“ der Arbeitnehmer*innen stößt. Gerade deswegen ist es so wichtig, das wir jetzt alle zusammen deutlich „Nein“ sagen und auf bessere Arbeitsbedingungen und der dafür notwendigen Finanzierung bestehen!”

Für die Interessenvertretungen ist klar, dass es rasch zu einer deutlichen Aufstockung der Budgetmittel im Kulturbereich kommen muss, um diese dramatische Lage zu entschärfen. KUPF OÖ Geschäftsführer Thomas Diesenreiter dazu: “Wie kann sich Österreich eine Kulturnation nennen, wenn ein Drittel der Kulturschaffenden in Armut leben muss? Die neue Bundesregierung und die Bundesländer sind aufgefordert zu handeln, damit Fair Pay nicht nur ein Schlagwort im Regierungsprogramm bleibt.” Die Interessenvertretungen des Kulturbereichs haben erst kürzlich eine österreichweite Erhebung gefordert, um das Ausmaß der prekären Beschäftigung und der Finanzierungslücke im Kulturbereich zu erfassen. Diesenreiter weiter: “Speziell in Oberösterreich muss der Kürzungskurs auf Kosten der KünstlerInnen und KulturarbeiterInnen endlich ein Ende haben. Wir haben große Budgetüberschüsse – Geld ist also genug da, der Kulturreferent muss nur handeln. OÖ muss sein Förderbudget um mindestens 5 Mio € erhöhen.” 

Neben den niedrigen Einkommen ist es aber vor allem die Unsicherheit, mangelnde Perspektive und schlechte soziale Absicherung die prekär Beschäftigten stark zusetzt. Nicht zu wissen wie hoch das Einkommen am Monatsende oder im kommenden Monat ausfallen wird, wann mit dem nächsten Auftrag zu rechnen ist und die Angst vor Arbeitslosigkeit wirken zermürbend. Diese Unsicherheit beeinflusst die Gesundheit, das soziale Umfeld, die Ernährung und die gesamte Lebensführung von prekär Beschäftigten.

Deswegen fordern wir für alle Arbeitenden:

  • Eine solide soziale Absicherung    
  • Lebenssichernde Einkommen & Honorare    
  • Das Recht auf Weiterbildung
  • Das Recht auf Mitbestimmung
  • Das Recht auf Lebensperspektive
  • Das Recht auf Planungssicherheit
  • Mutterschutz für alle Frauen
  • Die Koppelung von öffentlichen Geldern für Unternehmen die die Kollektivvertraglichen Mindeststandards einhalten
  • Und Unterstützung für AlleinerzieherInnen

Gemeinsame Presseaussendung am 28.2.2020 der IG Flex, KUPF OÖ – Kulturplattform Oberösterreich, IG Kultur Österreich, Dachverband Salzburger Kulturstätten, TKI – Tiroler Kulturinitiativen, IG Kultur Wien, IG KiKK – IG der Kulturinitiativen in Kärnten/Koroška, IG Kultur Steiermark, IG Kultur Burgenland und der IG Kultur Vorarlberg.

Kulturpolitik³

Am 9. 3. 2020, 19:00 Uhr organisiert die Kulturplattform Oberösterreich im BlackBox Foyer im Musiktheater eine Podiumsdiskusion zum Thema „Kulturpolitik³“.

Drei hochkarätige Vertreterinnen aus Bund/Land/Stadt diskutieren kulturpolitische Realitäten, Schnittstellen und Visionen.

Wie wirken diese Ebenen zusammen? Wo unterscheiden sie sich? Was braucht es für Fair Pay? Für ein transparentes und faires Förderwesen? Für moderne und nachhaltige Kulturarbeit?

Bund: Ulrike Lunacek (Staatssekretärin für Kunst und Kultur)
Land: Elisabeth Manhal (OÖ Landtagsabgeordnete, ÖVP OÖ Kultursprecherin)
Stadt: Doris Lang-Mayerhofer (Kulturstadträtin Linz)

Moderation: Thomas Diesenreiter (KUPF OÖ)

OPEN CALL KULTURSEPTEMBER OBERTRUM AM SEE 2020

DIE KULTURINITIATIVE DRUM5162 LÄDT KULTURSCHAFFENDE EIN, SICH FÜR DAS MEHRSPARTIGE und INTERDISZIPLINÄRE KULTURPROJEKT: KULTURSEPTEMBER OBERTRUM AM SEE 2020, ZU BEWERBEN

Zeitraum open call: 14. Februar bis 21. März 2020

KULTURSEPTEMBER OBERTRUM AM SEE 2020

Dauer: 9. bis 25. September 2020 

Ort: Ehemalige Gärhallen der Trumer Privatbrauerei, öffentlicher Raum Obertrum am See sowie jener Orte und Vereine, die eine Kooperation mit der Kulturinitiative eingegangen sind.

Der Kulturverein drum5162_Kulturinitiative zur Auseinandersetzung und Verortung von Gegenwartskultur in Obertrum am See, präsentiert jährlich, ein mehrspartiges, interdisziplinäres, Kulturprojekt in den ehemaligen Gärhallen der Trumer Privatbrauerei in Obertrum am See.

Das jährlich wechselnde Thema, lässt teilnehmende Kulturschaffende eine gemeinsame Ausgangsituation einnehmen und bietet Besucher*innen Plattform, um eigene Zugänge zu dem jeweiligen Thema zu finden.

Im zeitlichen Rahmen von siebzehn Tagen und im örtlichen Rahmen der leerstehenden, ehemaligen Gärhallen der Trumer Privatbrauerei in Obertrum am See, sowie dem öffentlichen Raum und jener Orte und Vereine, die eine Kooperation mit der Kulturinitiative eingegangen sind, werden auf Basis einer öffentlichen Ausschreibung mehrspartige, interdisziplinäre Kunst- und Kulturprojekte aus mehreren Bereichen wie Bildende Kunst, Literatur, Tanz, Musik, Fotografie, Video, Multimediakunst, digitale Kunst, Installationen, Performance, Interventionen und Kunst im öffentlichen Raum präsentiert.

Der Kulturseptember Obertrum am See wird durch Netzwerkaktivitäten und Kooperationen mit Vereinen und Institutionen aus Obertrum am See begleitet. Besucher*innen partizipieren durch Begleitprogramme und Vermittlungsformate, die sich an Kinder, Jugendliche und Erwachsene richten.

Projektthema 2020: SCHAULUST(IG)

Der Kulturseptember Obertrum am See 2020 möchte, ausgehend von zeitgenössischer Kunst und Kultur, den Themenbereich: Schaulust(IG) fokussieren.

Dabei soll zeitgenössischer Kunst und Kultur, der Rahmen des Formates „Kulturseptember Obertrum am See“ geboten werden, um ihre individuellen Interpretationen und Formate zu diesem Thema einzubringen und zu präsentieren.

Der Projektfokus liegt bei zeitgenössischen Kunst- und Kulturpositionen junger Kulturschaffender und der partizipativen Einbeziehung der Besucher*innen.

Mögliche Formate sind: Ausstellung, Performance, Konzert, Lesung, Präsentation, diskursive Formate, partizipative Formate, Vermittlungsprogramme für Kinder, Jugendliche und Familien.

Willkommen sind Projektvorschläge aus allen künstlerischen Disziplinen, Bereichen und Genres. Der open call richtet sich an Kulturschaffende, die sich innerhalb ihrer Arbeit und/oder im Rahmen eines Projektvorschlages, mit dem Projektthema 2020 auseinandersetzen. Der open call richtet sich auch an Studierende von Kunsthochschulen.

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Der KULTURSEPTEMBER 2020 fokussiert erstmalig die Vernetzung von Kulturschaffenden mit Obertrumer Vereinen bzw. Institutionen, die 2020 eine Kooperation mit der Kulturinitiative drum5162 eingegangen sind:

  • Heimatmuseum Obertrum am See
  • Trachtenmusikkapelle Jugend
  • Hofladen Biobauernhof
  • Fußballverein
  • Jägerschaft
  • Öffentliche Bibliothek

Ziel dieser Kooperationen ist es, zeitgenössische Kunst und Kultur mit kleineren, künstlerischen Interventionen, in Obertrum am See zu verorten.

*Den Kontakt zu den Ansprechpartnern der Vereine/Institutionen können wir erst nach Teilnahmebestätigung herstellen. Eine direkte Kontaktaufnahme mit den Kooperationsvereinen ist vor dem Juryentscheid ausdrücklich nicht erwünscht.

Wir suchen dabei nach spannenden und bereichernden Begegnungen. Es geht um Brücken und Kooperationen zwischen traditioneller Anwendung und moderner Betrachtung, es geht um die Lust des Schauens, des Beobachtens, des Dabeiseins. Es geht um spannende Momente des miteinander Lebens.

Wir suchen nach Projektideen, die einerseits als Ausstellung oder künstlerischer Darbietung zu präsentieren sind oder in einem inhaltlichen oder örtlichen Kontext mit den Kooperationsvereinen stehen. Die eingereichte Projektidee sollte jedenfalls im Rahmen der Ausstellung in den ehemaligen Gärhallen gezeigt, präsentiert oder dargeboten werden können. Die eingereichte Projektidee könnte jedoch auch nur in Form einer Dokumentation gezeigt werden.

Anmerkung: Die Einreichungen können – müssen jedoch, diese neue Vernetzungsschiene NICHT aufnehmen!:

Informationen zur Projekteinreichung 

Zeitraum open call: 14. Februar bis 21. März 2020

  1. Kurzes Motivationsschreiben: Warum möchten Sie gerne an dem Projekt partizipieren? Welche Anknüpfungspunkte hat ihre künstlerische Arbeit? Welche Bezüge stellt ihre Projektidee zum Thema: Schaulust(IG) her?
  2. Kurze Beschreibung der Projektidee und deren Umsetzung
  3. Kurzbiografie
  4. Portfolio mit Beschreibung ausgewählter, bisheriger Projekte

Die Einreichungsunterlagen bitte ausschließlich per Mail senden und auf max. 4 Seiten beschränken (Max. Datengröße 2 MB- größere Datenmengen werden nicht geladen). Größere Datenmengen (Portfolio, Bild- und Videomaterial ) ausschließlich mit Link auf externe Plattformen (Vimeo, Google Drive, Dropbox…) angeben.

Organisatorische Informationen

Die Teilnahme am Ausstellungsprojekt Kulturseptember Obertrum am See 2020, bedingt persönliche Anwesenheit und aktive Einbindung der Künstler*innen zum „kuratorischen Konzeptworkshop“* am 18. April 2020, beim Aufbau, zum Eröffnungstag am 9. September 2020, der Finissage am 25. September 2020 und dem Abbau.

Die ausgewählten Kulturschaffenden erhalten ein Projekthonorar von € 1000.- (Bruttobetrag) pro Projekt: Das Projekthonorar inkludiert: Präsentations-, Transport-, und Materialbudget sowie etwaige Reise und Aufenthaltskosten. Die ausgewählten Kulturschaffenden sind für Transport, Aufbau und Abbau ihrer künstlerischen Arbeiten verantwortlich.

Auswahlmodus: Die Auswahl der Kulturschaffenden erfolgt durch eine Jury. Ausgewählt werden 6 Projekte.

Die ausgewählten Kulturschaffenden werden am 3. April 2020, über ihre Beteiligung/oder Absage, per Mail informiert.

*Im Rahmen des “kuratorischen Konzeptworkshops” wird, gemeinsam mit den ausgewählten Kulturschaffenden, der künstlerischen Leitung und dem Projektteam die Präsentation und das Zusammenspiel der künstlerischen Positionen erarbeitet.

Kontakt:

drum5162_Kulturinitiative zur Auseinandersetzung und Verortung von Gegenwartskultur in Obertrum am See, Bambachweg 10, 5162 Obertrum am See

info@drum5162.at

T: +43-650-2753550

Das Projekt wird begleitet von: Arch. Dipl-Ing. Heinz Anglberger, BEd Prof. Pia Hager, David Maier MA, Dr. Klaus MoserGabriele Romagna, Mag. Matthias Strasser MSc, MAS und Mag. Phil. Anita Thanhofer. Künstlerische Leitung des Projektes Kulturseptember Obertrum am See: Mag. Phil. Anita Thanhofer

Open Call for movies

Open Call: Impulsfilm Award 2020

OPEN CALL
Der Impulsfilm Award ist die Plattform für innovative Filmideen. Präsentiere deine Arbeit einer breiten Öffentlichkeit. Erhöhe deine Sichtbarkeit und vernetze dich mit Gleichgesinnten. Wir suchen Kurzfilme von maximal 7 Minuten zum Thema „Identity“.


HURRY UP! DIE EINREICHFRIST IST AM 3. JULI 2020.
Und eingereicht wird online: impulsfilm@theaterzeit.at (via wetransfer)

Unsere feine JURY sichtet dann deine Arbeit:
Regisseurin Elisabeth SCHARANG
Regisseur Robert DORNHELM
Schauspielerin Maria HOFSÄTTER
Regisseur Harald SICHERITZ

Alle INFORMATIONEN zum OPEN CALL findest du auf www.theaterzeit.at

IDENTITY
Über Identität zu reflektieren ist ein wichtiger Bestandteil in der eigenen künstlerischen Arbeit. Wer bin ich? Wie sehen mich andere? Was macht meine Identität aus und wodurch wird sie beeinflusst? Die Frage nach Identität und auch nach der damit verbundenen Verantwortung als Individuum ist in der globalisierten Welt wichtiger denn je. Bei Themen wie dem Aufstieg des Rechtspopulismus, dem Brexit oder dem Klimawandel offenbart sich eine allgemeine Krise der Gesellschaft und ihrer Gemeinschaften: Wer ist dieses ‚Wir‘? Was ist mein Beitrag im globalen Ganzen?
Und was bedeutet Identität im Zeitalter der Digitalisierung und Globalisierung?

IMPULSFILM//GALA
Aus sämtlichen Einreichungen werden zehn Filme nominiert und im Zuge der IMPULSFILM//GALA einer breiten Öffentlichkeit präsentiert. Die gekürten Gewinner*innen erhalten den IMPULSFILM//AWARD 2020 und zusätzlich attraktive Preise.

Die Gala findet am 21. Juli 2020 in der Messehalle Freistadt statt.
www.theaterzeit.at

LINZimPULS 2020

Die Stadt Linz schreibt das Förderprogramm LINZimPULS in der Höhe von Euro 90.000,– aus. LINZimPULS unterstützt die freie Kunst- und Kulturszene in Linz, verdeutlicht deren Potenzial und Wirkung auf das Linzer Kunst- und Kulturgeschehen und trägt damit zur nachhaltigen Stärkung dieses Bereiches bei.

1. INHALTLICHE AUSRICHTUNG
1.1. PROJEKTINHALT
„Offenes Thema“

1.2. ZIELSETZUNG
Für das diesjährige LINZimPULS-Programm wird keine Themensetzung vorgegeben. Dadurch soll allen Einreichenden die Möglichkeit gegeben werden, Projekte zu Themen einzureichen, mit denen sie sich inhaltlich schon beschäftigen oder beschäftigen wollen.

Die Auswahl der Kriterien, deren Relevanz und der zu fördernden Projekte obliegen der Jury des LINZimPULS-Förderprogramms.
Der Realisierungszeitraum ist mit Ende 2021 befristet.

1.3. ZIELGRUPPEN
Die Ausschreibung von LINZimPULS 2020 richtet sich an alle freiberuflich tätigen KünstlerInnen und KulturarbeiterInnen – unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft – mit Linz-Bezug.
Der Linz-Bezug ist dann gegeben, wenn die Künstlerin oder der Künstler ihren/seinen Hauptwohnsitz in Linz hat oder Linz als dauerhafte Stätte ihrer/seiner kreativen Arbeit und künstlerischen Produktion oder Präsentation gewählt hat. Der Linz-Bezug ist auch aus einem nachweislich kontinuierlichen Engagement in einer Linzer Kultureinrichtung, KünstlerInnenvereinigung oder Kulturinitiative ableitbar, das den Umfang einer rein ehrenamtlichen Tätigkeit oder bezahlten Nebenbeschäftigung überschreitet und maßgeblich zur nachhaltigen Weiterentwicklung von Kunst und Kultur der Stadt im Sinne des Linzer Kulturentwicklungsplans (KEP) beitragen kann.

LINZimPULS wird auch an künstlerische und kulturelle Vereinigungen, Initiativen und Projektgruppen (unabhängig von der Rechtsform) vergeben, die im Bereich der zeitbezogenen, innovativen Kunst- und Kulturarbeit kontinuierlich tätig sind und ihren Sitz in Linz haben.
MitarbeiterInnen des Magistrats und von städtischen Gesellschaften und Betrieben, hauptberuflich tätige Bedienstete des Landes Oberösterreich, des Bundes und anderer öffentlicher Körperschaften sind von dieser Fördermöglichkeit ausgeschlossen.

2. AUSWAHLPROZESS

2.1. JURIERUNG
Die Jury setzt sich aus unabhängigen ExpertInnen aus dem Bereich der zeitgenössischen Kunst und Kulturarbeit zusammen. Ihre Zusammensetzung ist mit Ausschreibungsbeginn unter www.linz.at/kultur abrufbar.

Als Ergebnis des Bewertungsprozesses wird die Jury eine Reihung der positiv bewerteten „LINZimPULS“-Einreichungen vornehmen und der Kulturreferentin bzw. dem Stadtsenat als zuständige Entscheidungsorgane zur Bewilligung vorschlagen. Anschließend werden alle BewerberInnen über das Ergebnis der Jurierung schriftlich informiert.

2.2. BEWERTUNGSKRITERIEN
Die ExpertInnenjury wird die eingereichten Vorschläge vor allem unter dem Aspekt der oben dargestellten inhaltlichen Kriterien überprüfen. Darüber hinaus werden auch die folgenden Aspekte diskutiert und bewertet:
➝Innovatives Potenzial
➝Schlüssigkeit der Ambition und Realisierbarkeit
➝Nachhaltige Wirkung auf die Linzer Kunst- u. Kulturszene
2.3. FÖRDERSUMME
Mit der Gesamtsumme von Euro 90.000,– werden rund zehn eingereichte Vorhaben gefördert. Dabei kann die Fördersumme unterschiedlich verteilt werden. Die ausbezahlte Fördersumme gilt als Pauschale.

3. BEWERBUNG

3.1. BEWERBUNGSUNTERLAGEN
Alle Einreichungen in siebenfacher Ausführung müssen folgende Informationen und Unterlagen enthalten:
1) Vollständig ausgefüllter Bewerbungsbogen
2) Ausführliche Projektbeschreibung mit Darstellung der Inhalte und Ziele (max. 10 Seiten). Bereits begonnene oder durchgeführte Projekte können nicht eingereicht werden.
3) Detaillierter Ablaufplan über die Art der Realisierung
4) Eine Darstellung der bisherigen künstlerischen/kulturellen Aktivitäten der bewerbenden Initiative bzw. der Bewerberin/des Bewerbers (Kurzbiographie, Werkverzeichnis, evt. Diplom, Pressekritiken u.a. Referenzen)
5) Möglichst genaue Kalkulation der notwendigen finanziellen Mittel (ev. Anbote), inkl. der Einnahmen zur Kostenfinanzierung
6) Kurzbeschreibung des Projekts (max. 1000 Zeichen) und Kurzfassung der Selbstdarstellung (500 Zeichen)

Wünschenswerte Information:
7) Darstellung von Genderaspekten: Trägt Ihr Vorhaben zur tatsächlichen Gleichstellung von Männern und Frauen in der Gesellschaft bei? Welche konkreten Maßnahmen sind dazu vorgesehen?

Die Bewerbungsunterlagen werden vom Büro Linz Kultur Förderungen nicht retourniert. Für zusätzliche, dem Bewerbungsschreiben beigefügte Materialien (Videos, CDs, DVDs, Publikationen etc.) übernimmt das Büro Linz Kultur Förderungen keine Haftung. Ist es Wunsch der Bewerberin/des Bewerbers, dass der Einreichung beigefügte Materialien (CDs, DVDs, Videos, Fotos, Pläne, Kataloge, Bildbände etc.) den Jurymitgliedern in Originalqualität und im Vorfeld der Jurysitzung übermittelt werden, dann ist eine Beistellung dieser Materialien in siebenfacher Ausfertigung notwendig.

3.2. BEWERBUNGSFRIST
Bewerbungen müssen bis spätestens 16. April 2020 (Datum des Poststempels) unter Verwendung des Bewerbungsbogens bei der folgenden Adresse eingereicht werden:
3.3. EINREICHSTELLE
Magistrat Linz / Büro Linz Kultur Förderungen
Kennwort „LINZimPULS“
Pfarrgasse 7
A-4041 Linz

Eine Einreichung ist nur auf postalischem oder persönlichem Weg bis zur Bewerbungsfrist möglich.

Förderungsrichtlinien

Formulare und Onlinedienste zu diesem Thema

Infomaterial zu diesem Thema

Kontakt

Gutachten zeigt: Förderungen der KTM Motohall sind rechtswidrig

Die Kulturplattform Oberösterreich hat im Sommer 2019 erstmals die Zuwendungen des Landes OÖ an die KTM Motohall publik gemacht und stark kritisiert. Ein nun der KUPF OÖ vorliegendes Gutachten zeigt, dass die Förderung der KTM Motohall klar als rechtswidrig einzustufen und damit rückzufordern ist.

Hintergrund

Die mittlerweile KTMgate genannte Causa wurde im Sommer 2019 erstmals durch die KUPF OÖ publik. Die KUPF OÖ kritisierte im Rahmen einer Pressekonferenz die drastischen Kürzungen bei zeitgenössischen Kunst- und Kulturvereinen, denen im Jahr 2018 mehr als 2,4 Mio € an Förderungen gestrichen wurden. Dass der KTM Konzern für sein Werbeprojekt der KTM Motohall im selben Jahr eine Förderung in Höhe von 600.000 € erhalten hatte, war daher für die Kulturszene umso unverständlicher. Dass diese 600.000 € allerdings nur die Spitze des Eisbergs darstellten, war den AufdeckerInnen der KUPF OÖ zu diesem Zeitpunkt selbst noch nicht bewusst.

Mit der Zeit wurden immer mehr Details bekannt: Die aus unterschiedlichen Töpfen gewährten Förderungen der Motohall belaufen sich laut Medienberichten mittlerweile auf insgesamt 6,7 Millionen Euro: 1,8 Millionen € aus dem Kulturbudget des Landes OÖ, 1,8 Millionen € aus Bedarfszuweisungen aus Gemeindemitteln, 200.000 € aus dem Bereich Wirtschaft und Touristik, weitere 700.000 € flossen über die Gemeinde Mattighofen, die zusätzlich noch 2,2 Millionen Euro für die Tiefgarage spendierte. Schließlich stellte sich auch noch heraus, dass das Grundstück, auf dem die KTM Motohall errichtet wurde, deutlich unterhalb des üblichen Marktpreises von der Gemeinde an KTM verkauft worden war.

Prüfung notwendig

Im Zuge der Berichterstattung wurden mehr und mehr fragwürdige Details zur Förderung der KTM Motohall bekannt. Diese ließen nicht nur starke Zweifel an der inhaltlichen Begründung für die Förderung aufkommen, auch stellte sich rasch die Frage, ob bei der Förderung gegen geltendes Recht verstoßen wurde. Die KUPF OÖ befand daher eine gründliche, unabhängige Prüfung der gewährten Förderungen für notwendig. Die KUPF OÖ wandte sich also am 13. August 2019 an den Landesrechnungshof (LRH), um eine eingehende Prüfung des Sachverhalts anzuregen, die dieser Ende August bestätigte.

Der LRH kann allerdings nur unverbindliche Empfehlungen aussprechen. Selbst in dem Fall, dass der LRH Verstöße des Landes OÖ gegen geltende Rechtsgrundlagen feststellt, ergeben sich daraus keine unbedingten Rechtsfolgen. Die KUPF OÖ hat daher Anfang September beschlossen, ein Rechtsgutachten in Auftrag zu geben. Dieses sollte die rechtliche Situation des Förderfalls fachlich fundiert erheben und die weiteren rechtlichen Möglichkeiten für die KUPF OÖ abklären. Dabei sollte die Förderung auf Einhaltung der sie berührenden Rechtsgrundlagen – wie das EU Wettbewerbsrecht, das Kulturfördergesetz OÖ oder das Haushaltsgesetz OÖ – geprüft werden.

Zur Finanzierung des Gutachtens hat die KUPF OÖ ein Crowdfunding ins Leben gerufen, um mehr Mittel für die Kosten des Gutachtens und der Rechtsberatung aufzutreiben. Das Crowdfunding war ein voller Erfolg. Innerhalb einer Woche haben über 200 Personen und Wirtschaftsbetriebe mehr als 6.000 € gespendet. Das zeigte, wie groß das Unverständnis in der Bevölkerung gegenüber der Förderung eines Milliardenkonzerns wie KTM ist.

Mit einem elfseitigen Fragenkatalog ging die KUPF ab Oktober auf Suche nach einer Kanzlei, um das Gutachten zu beauftragen. Etwas überraschend gestaltete sich diese Suche schwieriger als gedacht: Sechs Kanzleien haben den Auftrag aus Angst vor Konsequenzen durch das Land OÖ oder KTM abgelehnt. Daher hat sich die KUPF im November für eine Beauftragung der Wiener Kanzlei von Dr. Peter Thyri entschieden. Thyri ist eine international renommierte Koryphäe für das Kartell- und Wettbewerbsrecht. Er wurde sowohl in europa- als auch weltweiten Rankings als Spitzenexperte dieses Rechtsgebiets ausgezeichnet.

Die Prüfung hat sich nach Absprache mit der KUPF primär auf das EU Wettbewerbs- und Beihilfenrecht konzentriert, da sich aus diesem die besten rechtlichen Handlungsmöglichkeiten ableiten lassen. Bei einem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht kann die EU Kommission einseitig eine Rückzahlung von gewährten Förderungen veranlassen. Auch ist eine Klage vor nationalen Gerichten auf Grundlage dieser Rechtsmaterie möglich.

Das Prüfungsergebnis

Das nun vorliegende Gutachten kommt zu einem eindeutigen Ergebnis: Die vom Land OÖ als Kulturförderungen gewährten Beihilfen sind aus mehreren Gründen EU-wettbewerbsrechtswidrig:

Der Tatbestand des Beihilfenverbotes ist erfüllt. Dafür muss die Beihilfe sechs Kriterien erfüllen: Bestimmter Begünstigtenkreis, Wirtschaftlicher Vorteil, Bestimmtheit, Staatlichkeit der Mittel, Wettbewerbsverfälschung und Handelsbeeinträchtigung. Erfüllt die Beihilfe auch nur eine dieser Tatbestandsvoraussetzungen nicht, ist sie nicht verboten und unterliegt nicht der Anmeldepflicht. Laut dem Gutachten sind im Fall der Motohall alle sechs Punkte eindeutig erfüllt.

Damit ist entweder eine Anmeldepflicht der Beihilfe gegeben, was bedeutet, dass vor Gewährung der Förderung die Freigabe durch die EU Kommission einzuholen gewesen wäre. Oder die Beihilfe fällt unter die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), die unter anderem Ausnahmen für Kulturförderungen vorsieht.

Eine Einzelanmeldung wurde aber nachweislich und vom Land OÖ selbst bestätigt nicht vorgenommen. Das Land OÖ argumentiert, dass die Beihilfen an den KTM Konzern unter die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) fällt. Dieses Argument ist aber nicht tragfähig. Einerseits haben die Fördermaßnahmen keine Anreizeffekte, andererseits ist ihre Qualifikation als Kulturbeihilfe (ii) nach der AGVO mehr als fraglich.

Thomas Diesenreiter (KUPF OÖ), Dr. Peter Thyri (Gutachter)

Der fehlende Anreizeffekt ergibt sich durch den zeitlichen Verlauf: Der KTM Konzern hat bereits deutlich vor der Gewährung der ersten Förderung mit dem Bau der Motohall begonnen. Laut öffentlich einsehbaren Informationen wurde der Bau spätestens im Jahr 2016, eventuell aber bereits schon früher begonnen. Der Förderbeschluss der Landesregierung wurde allerdings erst im ersten Halbjahr 2018 getroffen, die Fördererklärung von KTM selbst datiert auf September 2018. Der Brief von Landeshauptmann Pühringer an Pierer aus dem Jahr 2015, in dem eine Förderung „in Aussicht gestellt“ wurde, stellt laut eigenen Aussagen des Landes OÖ keine Förderzusage dar. Kein Wunder, denn ansonsten hätte der Landeshauptmann seine Kompetenzen überschritten. Denn mehrjährige Förderzusagen müssen laut dem Haushaltsgesetz OÖ zwingend vom Landtag getätigt werden. Gutachter Dr. Peter Thyri dazu: „Wenn Förderanträge deutlich nach dem Beginn von Projektarbeiten gestellt werden, ist das ein klarer Hinweis auf eine fehlende Anreizwirkung. Also darauf, dass eine Förderung nicht notwendig und daher unzulässig war.

Schließlich ist davon auszugehen, dass mit der Beihilfe ebenfalls gegen das Kulturfördergesetz OÖ verstoßen wurde. Dieses sieht analog zum EU Wettbewerbsrecht ausdrücklich nur eine subsidiäre Förderung vor, gegen die aus den Verstößen gegen das EU Wettbewerbsrecht abgeleitet ebenso verstoßen wurde.

Dass die KTM Motohall nicht als Kultureinrichtung zu sehen ist und daher auch die inhaltliche Einordnung als Kulturbeihilfe falsch ist, haben bereits etliche MuseumsexpertInnen im öffentlichen Diskurs betont. Im Zuge einer Prüfung durch die EU Kommission liegt es jedenfalls am Land OÖ zu beweisen, dass die Beihilfe eine Kulturförderung gewesen sei. Dieser Beleg wird allerdings schwer zu bringen sein. Es ist davon auszugehen, dass sich auch die EU Kommission der Meinung der ExpertInnen anschließt und damit die Motohall nicht als Museum qualifiziert. Dazu äußert sich auch Gutachter Dr. Peter Thyri: „Das Beihilfenrecht gibt keine Antwort auf die Frage, was ein Museum ist, weil richtige Museen ohne öffentliche Mittel kaum betrieben werden können – genau das ist hier aber nicht der Fall!

Konsequenzen?

Die KUPF OÖ sieht sich damit in ihrer Position bestärkt. Thomas Diesenreiter: „Wir sind von Anfang an dafür eingetreten, dass das Land OÖ die Förderungen an den milliardenschweren KTM Konzern zurückfordern muss. Dieses Geschenk aus Steuergeldern ist nicht nur inhaltlich falsch, sondern es wurde auch noch gegen geltendes Recht verstoßen. Das Land OÖ muss seine Fehler eingestehen. KTM wird das Geld zurückzahlen müssen, daran führt kein Weg vorbei. Es wird Zeit, dass das Kulturbudget wieder den Kulturvereinen zu Gute kommt, die die Mittel auch wirklich brauchen. Wir erinnern daran, dass mehr als 5 Mio € an Budgetmitteln für die zeitgenössische Kunst und Kultur fehlen. Dieser Kürzungskurs muss ein Ende haben, das Geld ist ja offensichtlich da.“

Die KUPF OÖ wird ihr Gutachten sowohl dem Landesrechnungshof als auch der EU Kommission übermitteln. Abhängig von den Ergebnissen dieser Prüfungsprozesse behält sich die KUPF OÖ vor, weitere rechtliche Schritte einzuleiten.

Download Gutachten

Welser Stadtschreiber/Stadtschreiberin 2020


1. Juli – 30. September 2020
Zum bereits sechsten Mal sucht die Stadt Wels einen Stadtschreiber / eine Stadtschreiberin.
Das dreimonatige Stipendium richtet sich an Literaten und Literatinnen ohne Altersbeschränkung.


Im Rahmen dieses Stipendiums wird eine Unterkunft in Wels zur Verfügung gestellt. Die Höhe des Stipendiums beträgt pro Monat € 1.100,00.

Mit der Ausschreibung ist das Ziel verbunden, Literaten und Literatinnen zu fördern, die
– in Ihrer Arbeit über einen großen Gegenwartsbezug verfügen,
– künstlerische Eigenständigkeit aufweisen,
und bereit sind in Austausch mit der Welser Bevölkerung zu treten.


Kriterien:
– Grundkenntnisse der deutschen Sprache erwünscht
– mindestens eine selbstständige literarische Publikation (nicht im Eigenverlag) oder fünf unselbstständige Publikationen in Zeitschriften oder Anthologien.
– Bereitschaft, sich auf einen Dialog in Wels einzulassen
– Bereitschaft zu Lesungen, Schulbesuchen, Diskussionen.
– Bekanntgabe einer konkreten Projektidee, an der während des Aufenthaltes gearbeitet werden soll.


Auswahl:
Die Auswahl trifft eine dreiköpfige Jury im Mai 2020.
Einreichschluss: 03. April 2020
Die Einreichungen richten Sie bitte ausschließlich auf dem Postweg an
Stadt Wels
Dienstelle Veranstaltungsservice und VHS
Minoritengasse 5
4600 Wels


Unterlagen für die Einreichung:
– Lebenslauf
– Angaben zum literarischen Werdegang
– 2 Publikationsbeispiele (max. 10 Seiten pro Textprobe, keine Büchersendungen)
– Skizzierung des Projektvorhabens für den Aufenthalt (max. 2 Seiten)

Kontakt:
Stadt Wels Dienststelle Veranstaltungsservice und VHS
Herr Stefan Haslinger
Minoritengasse 5 4600 Wels
Tel.: +43 7242 235 7030
Email: vas@wels.gv.at

MENSCHENRECHTE MACHEN SCHULEN – DAS TRAINING

JETZT BEWERBEN!

Du findest Menschenrechtsbildung an Schulen genauso wichtig wie wir? Du hast Freude daran, mit Kindern und Jugendlichen zu arbeiten? Du möchtest Praxis sammeln als Workshopleiter*in? Dann absolviere das dreitätige Training „Menschenrechte machen Schule“ und werde danach als ehrenamtliche*r Menschenrechtsbildner*in an Schulen für Amnesty Österreich tätig!

MENSCHENRECHTE MACHEN SCHULEN – DAS TRAINING

Das Training findet an einem Wochenende von Freitag bis Sonntag statt. Du erfährst sowohl das Wichtigste zu Menschenrechten und Menschenrechtsschutz, lernst die zentralen Methoden und Übungen (interaktiv und partizipativ) für die Menschenrechtsbildung an Schulen kennen und kannst diese auch gleich ausprobieren und trainieren. Neben ausführlichen Reflexionsmöglichkeiten wird auch der Spaß am Ausprobieren und an der Arbeit im Team nicht zu kurz kommen.

Das ganze Training ist kostenlos! Du bekommst auch eine Bestätigung und führst dafür im Gegenzug ehrenamtlich mindestens sechs Workshops im jeweils aktuellen Schuljahr durch. Deinen ersten Workshop machst du gemeinsam mit einem*r unserer erfahrenen Trainer*innen (Einschulungsworkshop).

Du wirst danach als Menschenrechtsbildner*in für Amnesty tätig sein und hast so auch den Vorteil weitere Fortbildungsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen.

WANN UND WO?

Das nächste Training findet von 6. bis 8. März 2020 im
Unabhängigen LandesFreiwilligenzentrum (ULF) Linz statt.
BEGINN: 09:00 UHR
MARTIN-LUTHER-PLATZ 3, 4020 LINZ
HTTPS://WWW.ULF-OOE.AT/

WIE KANN ICH MICH BEWERBEN?

Ab sofort einfach per Mail an: schule@amnesty.at

Bitte schreibe ein bis zwei Absätze zu deiner Person und deiner Ausbildung bzw. deinen Qualifikationen sowie zu deiner Motivation zukünftig als Menschenrechtsbildner*in tätig zu sein. Bewerbungsende ist der 21. Februar 2020.

NOCH FRAGEN?

Wir stehen dir gerne zur Verfügung. Bitte schicke uns eine Email an schule@amnesty.at