Land OÖ: Ferialjobaktion Kultur

Um zusätzliche Ferialarbeitsplätze bei Oö. Kulturvereinen zu schaffen, wird für den Sommer 2017 die Förderaktion „Ferialjobs“ fortgesetzt.

Wer wird gefördert?

Als Förderwerber können nur private, gemeinnützige Oö. Kulturvereine auftreten.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Schaffung von Ferialarbeitsplätzen. Voraussetzung ist, dass in den letzten  6 Monaten der Personalstand nicht vermindert wurde.
Es können pro Kulturverein maximal 2 Arbeitsplätze gefördert werden.Die Ferialarbeitsplätze sind für oberösterreichische SchülerInnen und StudentInnen (Mindestalter 15 Jahre, Höchstalter 25 Jahre) vorgesehen.

Wie wird gefördert?

Gefördert werden maximal 75% der Bruttolohnkosten für 4 Wochen. Wird das Dienstverhältnis vorzeitig beendet, so wird der aliquote Förderbetrag ausbezahlt.
Der Förderbetrag ist mit 700 Euro je Ferialarbeitsplatz begrenzt.
Diese Sonderförderung gilt nur für die Sommermonate Juni bis Oktober 2017.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die förderungsfähigen Tätigkeiten umfassen ausschließlich die Mitarbeit und Mitwirkung bei der Planung und Realisierung von Kulturprojekten, bei der Durchführung von Veranstaltungen und die damit verbundenen administrativen Arbeiten.

Abwicklung / Antragstellung

Für jeden Ferialarbeitsplatz ist ein eigener Subventionsantrag zu stellen. Die Antragstellung erfolgt mittels Formular der Direktion Kultur.

Dem Antragsformular sind das Bewerbungsschreiben des/der FerialpraktikantIn anzuschließen. Eine Beschreibung der Tätigkeiten im Rahmen des Ferialjobs ist ebenfalls anzuschließen.

Letzter Einreichtermin ist der 10. November 2017 (einschließlich noch ausständiger Nachweise und Unterlagen; Datum des Poststempels). Spätere Förderanträge werden nicht mehr berücksichtigt.

Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt nach Beendigung der Ferialarbeit und Vorlage folgender Unterlagen (bis spätestens 10. November 2017):

  • An- und Abmeldung bei der Gebietskrankenkasse
  • Durchschrift des Lohn bzw. Gehaltszettels
  • Tätigkeitsbericht des/der FerialpraktikantIn
Zuständige Ansprechpartnerin bei der Direktion Kultur:
Petra Kirchberger, Tel.: 0732/7720/15490, Fax: 0732/7720/211786

Formular

 

http://www.land-oberoesterreich.gv.at/111690.htm

RAUMSCHIFF LINZ: Open Call

Die Ausstellung vom 14. – 30. Juli 2017 behandelt die Verbindung von historischer Umgebung mit zeitgenössischer Kunst. Raumschiff lädt dafür KünstlerInnen aller Sparten ein, mit ihren Arbeiten die Geschichten der Menschen und die Geschichten des Linzer Pfarrplatzes zu erzählen.

Von 3. – 12 Juli dient RAUMSCHIFF als Labor und Atelier und bietet Raum um sich vor Ort künstlerisch mit den Aspekten der Vergangenheit und der Gegenwart an diesem Ort auseinanderzusetzen. RAUMSCHIFF Team unterstützt mit Equipment und Netzwerk und bietet eine Aufwandsentschädigung von 100€.

Lust dabei zu sein?
Sende Deine ersten Gedanken/Ideen/Grobkonzept zum Thema + Kurzbio + Miniportfolio, per Email bis 8. Juni 24Uhr in einem PDF (web resolution) an art@raum-schiff.at.

 

Termine / Dates:

  • Open Call Deadline 8. Juni 2017
  • 3. – 12.7 Labor / Atelier
  • 13.7 18:00 Eröffnung / Opening
  • 14. – 30.7 Ausstellung / Exhibition  (Opening Hours: Do – Mo: 15 – 19Uhr)

 

http://raum-schiff.at/

OÖ Menschenrechtspreis 2017

Der im Jahr 1996 ins Leben gerufene „Menschenrechtspreis des Landes Oberösterreich“ wird heuer bereits zum 22. Mal ausgeschrieben. Nominierungsvorschläge können bis 30. Mai 2017 schriftlich eingereicht werden.

Am 10. Dezember 1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte proklamiert. Obwohl seitdem Vieles erreicht wurde, gibt es weltweit immer noch schreckliche Menschenrechtsverletzungen. Menschen werden gequält, gefoltert, hingerichtet.

Aus diesem Grund hat das Land Oberösterreich im Jahr 1996 den „Menschenrechtspreis des Landes Oberösterreich“ ins Leben gerufen, der heuer bereits zum 22. Mal ausgeschrieben wird. Durch das große Engagement unzähliger Landsleute im Bereich der Menschenrechte, die damit verbundenen Nominierungen der vergangenen Jahre sowie die herausragenden Leistungen der Preisträgerinnen und Preisträger hat diese Auszeichnung einen sehr hohen Stellenwert erlangt.

Auch das Bewusstsein für die Bedeutung der Menschenrechte ist in der internationalen Politik in den vergangenen Jahren weltweit gewachsen. Das ist vor allem den Vereinten Nationen, aber auch den anderen Organisationen und insbesondere den zahlreichen Menschen, die engagiert für die Menschenrechte eintreten, zu verdanken.

Auch die Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher tragen maßgeblich zu einer Verbesserung der Situation der Menschenrechte bei. „Wir holen daher mit dem Menschenrechtspreis verdiente Persönlichkeiten, Vereine, Schulen oder Organisationen – stellvertretend für alle Engagierten – vor den Vorhang, die sich oftmals unbedankt für eine gerechtere Welt einsetzen“, sagt Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer.

Nominierungsvorschläge für den Menschenrechtspreis 2017 können bis 30. Mai 2017 schriftlich und mit ausführlicher Begründung beim Amt der Oö. Landesregierung, Landhausplatz 1, 4021 Linz, eingereicht werden. Das dafür vorgesehene Antragsformular ist auch auf der Website des Landes (Themen > Gesellschaft und Soziales > Formulare > Menschenrechte) abrufbar. Die Vergabe erfolgt an Einzelpersonen, Vereine, Organisationen, Institutionen etc. Die Auswahl der/des Preisträger(s) bzw. der Preisträgerin(nen) erfolgt über Vorschlag einer Expert/innen-Jury durch die Oö. Landesregierung.

Auch bereits in vergangenen Jahren Nominierte können ein weiteres Mal für die Nominierung des Menschenrechtspreises des Landes Oberösterreich vorgeschlagen werden.

Im Gedenken an den „Internationalen Tag der Menschenrechte“, der jährlich am 10. Dezember begangen wird, wird die Vergabe dieser Landesauszeichnung am Montag, 11. Dezember 2017, um 17 Uhr im Rahmen eines Festaktes im Linzer Landhaus erfolgen.

 

 

Antragsformular: