Frauenpreis der Stadt Linz

Auf Initiative von Frauenstadträtin Mag.a Eva Schobesberger wird jährlich, rund um den Internationalen Frauentag, der mit 3.600,00 Euro dotierte „Frauenpreis der Stadt Linz“ vergeben.Diese Auszeichnung soll durch die öffentliche Aufmerksamkeit, finanzielle Unterstützung und politische Anerkennung helfen, die feministischen und frauenpolitischen Anliegen des ausgezeichneten Projektes voranzubringen, sowie als Vorbild zu geschlechterdemokratischem Handeln ermutigen. Zusätzlich wird das Symbol „Hexenbesen“ verliehen.

Auslobung

Teilnahmebedingungen

Der Preis richtet sich an Vereine, NPOs, NGOs und Projektinitiativen aus Linz oder Privatpersonen, die durch Geburt, Wohnsitz oder ihr Schaffen in besonderer Weise der Stadt Linz verbunden sind. Der Frauenpreis kann nicht an die Gebietskörperschaften oder an politische Parteien verliehen werden. Für die Auslobung kann pro Linzer Verein, NPO, NGO, Projektinitiative oder Privatperson jeweils ein Projekt eingereicht werden, welches bereits realisiert wurde.

Das eingereichte Projekt soll sich durch herausragende Aktivitäten und besonderes Engagement für Frauen und Mädchen auszeichnen – insbesondere durch:

  • Pionierarbeit in einem frauenpolitischen Tätigkeitsbereich
  • Verwirklichung der Geschlechterdemokratie
  • Sensibilisierung und/oder Beseitigung von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und der geschlechtlichen Identität
  • Gesellschaftspolitisches Engagement zur Verwirklichung von Menschenrechten
  • Eintreten für die Auflösung einschränkender stereotyper Rollenbilder
  • Aufzeigen des Potenzials von Frauen und deren Entwicklungsmöglichkeiten abseits stereotyper Lebensformen

Es können auch Projekte eingereicht werden, die bereits durch eine Subvention der Stadt Linz gefördert wurden bzw. eine Förderung des Frauenbüros der Stadt Linz erhalten haben.

Folgende Informationen und Unterlagen müssen bereitgestellt werden

  • Einreichformular zur Einreichung mit Eckdaten und Kurzfassung
  • Projektdokumentation mit Darstellung der Inhalte und Ziele (max. drei A4-Seiten)
  • bisherige Aktivitäten (Kurzbiographie/Geschichte der Einreichung etc.; max. eine A4-Seite)
  • ein aussagekräftiges Foto im JPEG-Format (des eingereichten Projektes, der verantwortlichen Personen, usw.)

Einreichformular (DOC, 157 kB)

Einreichmodalitäten

Die Einreichung kann per E-Mail (an frauenbuero@mag.linz.at) oder auf dem Postweg an Frauenbüro der Stadt Linz, Hauptplatz 1, 4041 Linz gesendet werden.

Einreichfrist: 24. Jänner 2022

Bei Fragen zu Einreichung und Ausschreibung kontaktieren Sie bitte das Frauenbüro der Stadt Linz unter frauenbuero@mag.linz.at oder unter +43 732 7070 1191.

Jury

Die Jury setzt sich aus je einer Mandatarin jeder im Gemeinderat vertretenen Partei zusammen.

Preisverleihung

Die Verleihung des Preises findet im Rahmen der feierlichen Veranstaltung „talk of fem“ im Gemeinderatssaal (Altes Rathaus) rund um den Internationalen Frauentag statt.

Diese Veranstaltung ist barrierefrei!

KooperationspartnerInnen

dorf TV (neues Fenster)

Frauenpreis der Stadt Linz – Preisträgerinnen seit 2012

der ak-zukunftsfonds

Mit ihrem Zukunftsfonds fördert die AK Projekte in oberösterreichischen Betrieben, die Mitarbeitern/-innen helfen, die Herausforderungen durch die rasante Digitalisierung der Arbeitswelt zu bewältigen.

Haben Sie eine Idee, wie man die Arbeitsbedingungen in der digitalen Arbeitswelt verbessern könnte? Dann wenden Sie sich an uns. Die AK Oberösterreich stellt bis 2023 insgesamt 30 Millionen Euro für die Förderung von Projekten bereit, die oberösterreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zugute kommen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Projekte, die

  • sich mit der Digitalisierung der Arbeitswelt befassen,
  • konkreten Nutzen für Arbeitnehmer/-innen anstreben und
  • Nutzen überwiegend für Menschen in Oberösterreich erbringen werden.

Nähere Informationen: https://ooe.arbeiterkammer.at/ueberuns/arbeitmenschendigital/index.html

KUPF OÖ zur Lockdownankündigung: Wo bleiben die Hilfsmaßnahmen?

Die Ankündigung von LH Stelzer, ab Anfang nächster Woche einen kompletten Lockdown in Oberösterreich zu verhängen kommt nicht überraschend. Für die oberösterreichische Kulturszene stellt sich dadurch die Frage, wie und von wem der zu erwartende Schaden von 1-2 Mio € pro Monat Lockdown ersetzt werden wird.

KUPF OÖ Geschäftsführer Thomas Diesenreiter: „Seit Monaten fordern wir vom Kultur- und Finanzministerium die Verlängerung der ausgelaufenen Hilfsinstrumente für den gebeutelten Kulturbereich. Seit Monaten werden unsere Hilferufe ignoriert. Jetzt, da ein totaler Lockdown fix ist, muss die Zeit des Kopf in die Erde Steckens vorbei sein. Wir brauchen rasch Klarheit und Sicherheit für die tausenden KulturarbeiterInnen, KünstlerInnen und weiteren Beschäftigten im Kulturbereich, deren Existenzgrundlage nun wegbricht.“

Umgehend notwendig sind daher die Fortführung des NPO Fonds für die gemeinnützigen Kulturträger, die Verlängerung der Überbrückungsfinanzierung (SVS) für KünstlerInnen und die Ausweitung der 100% Kurzarbeit auf die Kulturbetriebe unter Berücksichtigung der geringfügig Beschäftigten. Auch braucht es Wirtschaftshilfen für selbstständige KulturarbeiterInnen wie Ton- und LichttechnikerInnen und dem Sicherheitspersonal.

Die vom Land OÖ bisher angekündigten Hilfsmaßnahmen sind ein erster Schritt, reichen aber nicht, um den Schaden von 1-2 Mio € pro Monat zu ersetzen. Die KUPF OÖ fordert weiterhin, dass das Budget für zeitgenössische Kulturarbeit im nächsten Jahr um mindestens 20% erhöht wird. Da das Budget für 2022 noch nicht beschlossen ist, hat Landeshauptmann und Kulturreferent Stelzer jetzt noch die Möglichkeit, auf die außergewöhnliche Lage einzugehen.

Diesenreiter abschließend: „Es ist bedauerlich, dass wir als Gesellschaft einen neuerlichen Lockdown nicht abwenden konnten. Wir müssen nun solidarisch handeln und dafür sorgen, dass alle Menschen so gut wie möglich durch diese herausfordernde Zeit kommen. Oberstes Ziel muss nun sein, das Gesundheitssystem vor dem Kollaps zu bewahren, die Kulturszene wird selbstverständlich ihren Teil dazu beitragen.“

Kulturlockdown für 97%: Warum das neue Landesgesetz eine Lex Landestheater ist und fast die gesamte freie Szene zusperren muss

Das Land Oberösterreich hat letzten Freitag ein totales Veranstaltungsverbot angekündigt, von dem aber der „professionelle Kulturbereich“ ausgenommen werden sollte. Alle in der Kulturszene und viele MedienvertreterInnen fragten sich darauf hin, wie wohl diese Anforderung legistisch umgesetzt werden würde, gab es ja eine solche Differenzierung bisher noch nicht. Wir haben das Land OÖ sofort nach der PK darum gebeten, eine möglichst präzise, klare und transparente Definition des Begriffes vorzunehmen, um unnötige Diskussionen zu vermeiden.

Das Landesgesetz wurde Samstags ohne Kommentar veröffentlicht und trat gestern, Montag, in Kraft. Wir als Interessenvertretung haben zwar darum gebeten, es vorab oder sofort nach Veröffentlichung zugeschickt zu bekommen, mussten es am Sonntag dann aber erst auf eigene Recherche im Rechtsinformationssystem des Bundes finden. Man sollte annehmen, dass es bei einem Gesetz, dass hunderte Betriebe und tausende Menschen betrifft, ein öffentliches Interesse an Kommunikation mit den Betroffenen und ihren Interessenvertretungen besteht, aber das ist und bleibt in Österreich leider ein fromer Wunsch.

Das vorliegende Gesetz hat leider die erhoffte Präzision des Begriffes nicht gebracht, im Gegenteil, wie wir in unserer ersten Stellungnahme am Sonntag gezeigt haben. Jetzt, gute 48 Stunden später, haben wir nach einem Kommunikationswirrwarr mit divergierenden Aussagen das schleichenden Gefühl, dass wohl das einzige Ziel des Gesetzes war, den Weiterbetrieb der landeseigenen Einrichtungen zu ermöglichen.

Denn die uns nun vorliegende Erläuterung des Verfassungsdienstes lautet wie folgt:

Zu § 6 Abs. 3: Für die im § 8 Abs. 5 letztere Satz der 3. COVID-19-Maßnahmenvorordnung (bzw. § 9 Abs. 7 der 5. COVID-19-Schutzmaßnahmenveordnung) genannten Kultureinrichtungen, also solche, in denen überwiegend Zusammenkünfte stattfinden, wie insbesondere Theater, Kinos, Varietees, Kabaretts, Konzertsäle und -arenen gilt ergänzend:
Als Ausnahme vom grundsätzlichen Verbot von Zusammenkünften über 25 Personen dürfen dort Zusammenkünfte nur in solchen Veranstaltungsstätten stattfinden, die – nicht nur überwiegend – sondern ganzjährig und regelmäßig und unter einer unternehmerischen Gesamtverantwortung dem jeweiligen Zweck dienen, also grundsätzlich für den jeweiligen Zweck gewidmet sind.
Voraussetzung ist jedenfalls, dass die Veranstaltungsstätte als solche ganzjährig und regelmäßig, dem jeweiligen Veranstaltungszweck dient und dafür gewidmet ist. Demnach ist eine Zusammenkunft zum Zweck einer Theateraufführung nur in einem Theater, also einem Veranstaltungsraum zugelassen, in dem grundsätzlich ausschließlich Theateraufführungen stattfinden, nicht etwa aber in einem Mehrzweck- oder sonstigen Veranstaltungsräumen.
Als zusätzliches Abgrenzungskriterium dient die notwendige unternehmerische Gesamtverantwortung für die Veranstaltungsstätte im Sinn eines auf den genannten Veranstaltungszweck hin gerichteten dauerhaften und damit auch verantwortlichen Managements, das auch den aus epidemiologischen Gesichtspunkten nötigen sicheren Betrieb einschließlich einer geordneten Abwicklung des Besuchermanagements gewährleistet.
Weitere zusätzlich notwendige Kriterien sind bauliche bzw. ausstattungsmäßige Gegebenheiten, wie fest verankerte, nicht verschiebbare Sitzreihen sowie darüber hinausgehend weitere organisatorische Maßnahmen, wie etwa durch Einzelkarten zugewiesene Sitzplätze, effektive Zutrittskontrollen und geschultes Aufsichts- bzw. Sicherheitspersonal. Alle diese Rahmenbedingungen und Maßnahmen müssen als Gesamtpaket gesehen sicherstellen, dass es vor und während der Vorführung zu keiner epidemiologisch kritischen Durchmischung und Interaktion der Kunden (Besucher) kommt bzw. eine solche von den Rahmenbedingungen her weitgehend ausgeschlossen werden kann.
Wie jede Ausnahmebestimmung ist auch diese im Übrigen von den zuständigen Behörden eng auszulegen, sodass Zusammenkünfte in diesem Bereich nach dieser Bestimmung im Ergebnis nur in den ganzjährig als Theater und/oder Konzertsälen unter einer unternehmerischen Gesamtverantwortung geführten Spielstätten zulässig sein werden.
Die Maskenpflicht richtet sich nach § 1 Abs. 5.

Quelle: Verfassungsdienst des Landes OÖ

Diese Erläuterung wurde laut dem Land OÖ auch Mittwoch Vormittag den für die Auslegung zuständigen Bezirkshauptmannschaften als Richtschnur übermittelt. Während auch hier das Rätsel der „unternehmerischen Gesamtverantwortung“ nicht aufgelöst wird (ein Begriff, der bisher in der zweiten Republik noch nie in einem Gesetzestext aufgetaucht ist), so verbirgt sich ein sonderbares Knock-Out Kriterium in Absatz 5: „fest verankerte, nicht verschiebbare Sitzreihen“ werden als „zusätzlich notwendiges Kriterium“ definiert.

Solche fest verankerten Sitzreihen findet man in Oberösterreich im Musiktheater und Landestheater, im Brucknerhaus und in manchen Sälen des Posthofs, im Theater Phoenix dann noch in den (ehemaligen) Kinos. Aber der Großteil der freien Kulturstätten in Oberösterreich ist auf flexible Nutzung ausgelegt, wo einmal Stehkonzerte stattfinden, dann wieder Sitzreihen stehen oder Tische aufgestellt werden. Das ist auch den wechselnden Formaten der meisten Häuser geschuldet, die gerade am Land in der Regel als Mehrspartenhäuser geführt werden, in denen einmal Theater, einmal Musik, einmal Literatur und einmal Bildungsveranstaltungen stattfinden.

Genau solcherart flexibel genutzte Räume bergen aus Sicht des Landes aber offensichtlich ein höheres Infektionsrisiko, wird doch explizit die Aufführung von Kulturveranstaltungen in Mehrzweckräumen verboten. Das betrifft gerade am Land die meisten Vereine, den abseits der Ballungszentren sind so gut wie alle Veranstaltungsräume nicht für eine singuläre Nutzung gewidmet sondern werden für ein breites Spektrum von kulturellen, gesellschaftlichen, politischen und privaten Zwecke genutzt.

Wir gehen als KUPF OÖ davon aus, dass das Gesetz aus verschiedenen Gesichtspunkten juristisch anfechtbar ist. Das ist am Ende aber wohl ein zweckloses Unterfangen, da das Gesetz längst ausgelaufen ist, bevor eine solche Anfechtung ausjudiziert wäre.

Das vorliegende Gesetz bringt leider eine massive Rechtsunsicherheit für alle nicht-öffentlichen KulturveranstalterInnen in OÖ. Wir empfehlen allen Mitgliedern zur Sicherheit den Versuch einer Genehmigung bei den zuständigen Behörden zu unternehmen, bevor sie eine Veranstaltung absagen. Da das Land OÖ die Behörden aber angewiesen hat, eine restriktive Anwendung des Rechts durchzuführen, müssen wir davon ausgehen, dass der Großteil der KUPF Mitglieder nun in einem de facto Kulturlockdown ist. Es steht weiters leider zu befürchten, dass die Behörden in vielen Fällen nicht rasch genug reagieren werden und der Großteil der KulturveranstalterInnen daher aus Sicherheitsgründen die Veranstaltungen dennoch absagen werden.

Aus Sicht des Großteils der Szene wäre es wohl besser, wenn das Land OÖ einen kompletten Lockdown verhängen würde. Denn dann hätten die freie Szene zumindest Anspruch auf Hilfsleistungen vom Bund. Beispielsweise sind aufgrund der nicht expliziten, sondern nur impliziten Schließung der Kulturbetriebe aus Sicht des AMS die Kulturbetriebe von der neuen Sonder-Kurzarbeitsregel ausgeschlossen, die für Bars und Diskotheken gilt.

Das Land OÖ selbst hat bereits Hilfsmaßnahmen angekündigt. Es bleibt aber fraglich, ob der entstandene Schaden auch nur annähernd ausgeglichen werden wird. Denn alleine der Bund hat über den NPO Fonds im Jahr 2020 den oberösterreichischen Kulturvereinen einen teilweisen Einnahmenentgang von 6,5 Mio Euro ersetzt. Wir gehen davon aus, dass ein Monat Lockdown den gemeinnützigen Kulturträgern in OÖ etwa einen Schaden von 1-2 Mio € pro Monat verursachen wird.

Die neue OÖ Covidmaßnahmen: Maximale Unklarheit, neue Hilfsmaßnahmen

Das Land OÖ hat ein breites Veranstaltungsverbot von Montag, 15.11.21, bis 5.12.21 angekündigt, von dem allerdings der „professionelle Kultur- und Sportbereich“ ausgenommen ist. Das gestern Abend veröffentliche Landesgesetz trägt den Namen „3. Oö. COVID-19-Maßnahmenbegleitverordnung 2021„und ersetzt alle vorhergehenden auf Corona bezogenen Verordnungen des Landes.

Die wesentlichen, den Kulturbereich betreffenden Regelungen sind wie folgt:

  • Zusammenkünfte ab 26 Personen dürfen nur noch in Veranstaltungsstätten stattfinden, „die ganzjährig und regelmäßig und unter einer unternehmerischen Gesamtverantwortung dem jeweiligen Zweck dienen und bei denen durch bauliche und organisatorische Maßnahmen (wie zB feste Sitzreihen und zugewiesene Sitzplätze) sichergestellt ist, dass es während der Vorführung zu keiner Durchmischung und Interaktion der Kunden (Besucher) kommt.“
  • In Innenräumen gilt generell die Pflicht zum Tragen einer FFP2 Maske, wenn Personen aus unterschiedlichen Haushalten anwesend sind.
  • Der Konsum von Speisen und Getränken ist nur im Sitzen an Verabreichungsplätzen erlaubt. Diese dürfen nicht in unmittelbarer Nähe zur Ausgabestelle sein.
  • Zwischen den Verabreichungsplätzen muss mindestens ein Abstand von 1 Meter sein oder räumliche Abtrennungen eingerichtet werden.
  • Beim Weg zu den Verabreichungsplätzen muss ebenfalls eine Maske getragen werden.
  • Diskotheken, Clubs, Après-Ski-Lokale und Tanzlokale müssen generell den Betrieb einstellen.
  • Für MitarbeiterInnen von Kultureinrichtungen wie Theater, Kinos, Kabaretts, Konzertsäle, Museen, Kunsthallen, kulturellen Ausstellungshäusern, Bibliotheken, Archiven und Büchereien gilt ab 5. Dezember eine 2,5-G Regelung am Arbeitsplatz. Antigentests sind in diesen Bereichen also nicht mehr gültig!

Groß war das Rätselraten, wie die juristische Definition von „professioneller Kulturbereich“ aussehen wird. Die nun vorgelegte Regelung bringt wie befürchtet nicht die rechtliche Klarheit, die man bei einem Gesetz gerne hätte, bei dem zwischen Veröffentlichung und Inkrafttreten gerade mal 30 Stunden liegen.

Sind mit Veranstaltungsstätten nur jene gemeint, die über eine „Veranstaltungsstättenbewilligung“ verfügen, gemäß dem oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz? Das Wort „Bewilligung“ fehlt zwar, aber durch den Terminus „ganzjährig“ könnte man annehmen, dass §9 Absatz 1) des Veranstaltungssicherheitsgesetz greift: „Veranstaltungsstätten, die ausschließlich oder überwiegend für Veranstaltungszwecke bestimmt sind, dürfen nur mit Bewilligungen der Behörde errichtet oder betrieben werden (Veranstaltungsstättenbewilligung)“. Dies würde beispielsweise viele Kulturvereine ausschließen, die Einzelgenehmigungen beantragen, die Zwischennutzungen von Leerständen verfolgen oder die in anderen Räumen ohne Veranstaltungsstättenbewilligung aktiv sind (beispielsweise in Gasthäusern). Vorrangiges Ziel der Regelung war wohl, den Betrieb des Landestheaters weiter zu ermöglichen. Zumindest das wurde wohl gewährleistet.

Weiters sind die Folgen der Klausel „unter einer unternehmerischen Gesamtverantwortung“ absolut unklar. Der Begriff taucht in der bisherigen Rechtsetzung unserer Recherche nach nicht auf. Sind damit VeranstalterInnen ausgeschlossen, die in fremden Veranstaltungsstätten eingemietet sind? Was ist der Sinn dahinter?

Schließlich ist auch unklar, wie der Terminus „ganzjährig und regelmäßig“ definiert ist.

Die KUPF OÖ versucht im Interesse ihrer Mitglieder eine rechtliche Klärung dieser Punkte herbeizuführen. Es ist ein bedauernswerter Zustand, dass ab dem morgigen Tag ein Großteil der 183 Mitglieder der KUPF OÖ nicht wissen werden, ob sie legal veranstalten dürfen. Sollten die neuen gesetzlichen Regelungen restriktiv ausgelegt werden, so kann man davon ausgehen, dass etwa 75% der Mitglieder ihre Arbeit einstellen müssen, da sie über keine eigenen Veranstaltungsstätten im Sinne des neuen Gesetzes verfügen.

Ein teilweiser Kulturlockdown wäre damit Realität.

Welche Hilfsmaßnahmen gibt es?

Die KUPF OÖ hat für diesen Fall bereits am Donnerstag Hilfsmaßnahmen des Landes OÖ und dem Bund eingefordert. Das Land OÖ hat uns in der Folge bereits folgende Maßnahmen zugesagt:

  1. Förderzusagen bleiben aufrecht
    Wie auch bereits in den vergangenen Monaten seit Ausbruch der Corona-Krise wird auf die Rückforderung von bereits ausbezahlten Landesförderungen für Veranstaltungen und Events, die aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 nicht stattfinden können oder bereits abgesagt wurden, verzichtet.
  2. Härtefallfonds für oö. Kulturschaffende wird wieder aktiviert.
    Ab Montag, 15. November, kann dafür angesucht werden.
    Dabei handelt es sich um eine Unterstützung für Künstlerinnen und Künstler bzw. Kulturschaffende, die durch die von der COVID-19 Pandemie ausgelösten behördlichen Schutzmaßnahmen ihre künstlerische Tätigkeit nicht oder nur eingeschränkt ausüben können und sich deshalb in einer finanziellen Notlage befinden.
  3. Neustart-Bonus für oö. Vereine und Institutionen wird auch im Jahr 2022 fortgeführt
    Der Neustart-Bonus ist ein Impuls und eine Starthilfe für Kulturvereine und -institutionen, denen aufgrund der COVID-19 Präventionsmaßnahmen finanzielle Engpässe entstanden sind. Der Bonus wird/wurde bereits im Rahmen der regulären Jahres- oder Programmförderungen im Jahr 2021 berücksichtig und wird im Jahr 2022 weitergeführt. Es muss nicht gesondert dafür angesucht werden.
  4. Investivpaket für oö. Vereine und Institutionen in den Jahren 2021 und 2022
    Wie bereits Anfang des Jahres vorgestellt können Kulturvereine und -institutionen für Maßnahmen, die der Bewältigung der COVID-19-Pandemie dienen, eine Förderung für investive Maßnahmen beantragen. Insgesamt 13 Millionen Euro aus dem OÖ-Plan sind für Investitionsprojekte regionaler Kulturinitiativen, regionaler und nicht kommerzieller Kinobetriebe sowie Kulturinstitutionen des Landes OÖ vorgesehen. Dieses Geld kommt 2021 und 2022 zusätzlich in das Kulturbudget.
  5. Darüber hinaus können in Oberösterreich ganzjährig und somit auch weiterhin Arbeitsstipendien für Künstlerinnen und Künstler in Anspruch genommen werden. Das Budget der Kunstankäufe wurde 2021 von 50.000 Euro bereits auf 100.000 Euro verdoppelt. Bewerbungen für die nächste Jurysitzung im Frühjahr 2022 sind laufend möglich.

Der Bund hat leider noch keine Zusage zur Verlängerung des NPO Fonds oder der Künstlersozialhilfen gemacht. Einzig die „Sonderförderung zur Struktursicherung in Kunst und Kultur“ kann noch bis 19. November beantragt werden.

Die KUPF OÖ geht davon aus, dass die bisherigen Hilfsmaßnahmen nicht ausreichen werden, besonders angesichts des durchaus wahrscheinlichen Szenarios, dass die Maßnahmen wohl länger als bisher angekündigt in Kraft bleiben werden auch weitere Verschärfungen, Einschränkungen oder ein totaler Lockdown nicht unwahrscheinlich sind.

Corona Stamp Temporarily Closed

KUPF OÖ zum Kulturlockdown in Oberösterreich: Ohne Hilfsmaßnahmen droht Desaster

Update 12.11.21: Kulturveranstaltungen sind von dem ab Montag geltenden Veranstaltungsverbot unter gewissen Voraussetzungen ausgenommen. Dennoch werden diese Maßnahmen zu einem weiteren BesucherInnenrückgang führen, die Hilfsmaßnahmen notwendig machen.

Der laut Medienberichten ab Montag geltende Kulturlockdown, der ein Komplettverbot von Veranstaltungen bringen soll, ist ein Desaster für die ohnedies durch die Pandemie belastete Kulturszene. Die KUPF OÖ als Interessenvertretung von 183 gemeinnützigen Kulturinitiativen sieht Kulturminister Werner Kogler, Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer und Landeshauptman Stelzer am Zug. Zeitgleich zum Kulturlockdown müssen die notwendigen Hilfsmaßnahmen auf den Weg gebracht werden, die die finanziellen Schäden der Veranstaltungsabsagen und ausbleibenden Einnahmen ausgleichen.

Die KUPF OÖ fordert vom Bund bereits seit Wochen eine Verlängerung des NPO Fonds und der KünstlerInnen-Hilfsinstrumente. Dass das Ministerium noch vor wenigen Tagen keinen Handlungsbedarf gesehen hat, trotz BesucherInnenrückgänge von bis zu 50% noch vor der 2G Regel, ist kaum nachvollziehbar. Kulturstaatssekretärin Mayer muss innerhalb der Regierung rasch eine Verlängerung des NPO Fonds durchsetzen. Die KUPF OÖ hat weiters erst letzte Woche gefordert, dass ein Großteil der angekündigten Budgetaufstockung zu den regionalen Kulturinitiativen gehen muss.

In Richtung Land OÖ fordert KUPF OÖ Geschäftsführer Thomas Diesenreiter abermals eine Aufstockung des Fördervolumens 2022: „Die Krise wird den Kulturbereich noch lange beschäftigen. Es ist nun hoffentlich allen klar, dass das Land OÖ die Grundförderung endlich erhöhen muss. Ein Plus von 20% in der Förderung – etwa 1,2 Mio € für 2022 – ist wohl das Minimum für das kommende Kulturbudget angesichts der aktuellen Situation. Der Bund und die Stadt Linz haben bereits eine deutliche Aufstockung der Förderbudgets durchgeführt, nur das Land OÖ ist noch säumig.“

Diesenreiter abschließend: „Die Kulturszene wird wie immer verantwortungsbewusst ihren Teil beitragen. Aber dafür müssen die Verantwortlichen in Bund und Land OÖ auch ihre Verantwortung wahrnehmen, sonst droht der Kulturszene ein Desaster.

Lehrgang Kunst- & Kulturmanagement 2022 Anmeldung und Infoveranstaltung

Die KUPF OÖ und das BFI OÖ bieten erneut einen berufsbegleitenden Lehrgang mit einem Zertifikat für Kunst- und Kulturmanagement an. Dieser startet im März 2022.

Aufgrund des positiven Feedbacks der Absolvent*innen der letzten Jahre wird der Lehrgang bereits zum fünften Mal angeboten. Unser Anspruch ist eine qualitativ hochwertige Weiterbildung für Menschen, die im Kunst- & Kulturbetrieb arbeiten und Verantwortung übernehmen. Die Teilnehmer*innen des Lehrgangs benötigen keine akademische Vorbildung und sollen mit administrativen, organisatorischen und inhaltlichen Herausforderungen des Kulturbetriebs vertraut gemacht werden.

Am Donnerstag, 15. Dezember 2022 um 18 Uhr, findet eine ONLINE Infoveranstaltung zum Lehrgang via ZOOM statt. Vertreter*innen der KUPF OÖ und des BFI OÖ werden den Lehrgang vorstellen und Fragen beantworten. Lehrgangsleiter Klemens Pilsl wird alle Inhalte, Referent*innen und Daten präsentieren. Marlies Auer vom BFI wird über die Kosten, das Anmeldeprozedere und die Möglichkeiten zur individuellen Bildungsförderung informieren. Unsere ehemalige Absolventin Renée Chvatal steht im Anschluss für ein Q&A zur Verfügung und wird persönliche Einblicke in den Lehrgang geben.

Die Idee hinter dem Vorhaben? Kunst- & Kultureinrichtungen und Menschen, die in diesen Bereichen auf vielen Ebenen tätig sind, leisten einen relevanten Beitrag zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen. Der Lehrgang soll dazu beitragen, Protagonist*innen der Kulturarbeit diese Chancen bewusst zu machen und sie für diese Rolle inhaltlich und methodisch zu wappnen. Mit dem Zertifikat für Kunst- und Kulturmanagement, das alle erfolgreichen Absolvent*innen des Lehrgangs erhalten, soll den Teilnehmer*innen die Möglichkeit gegeben werden am Arbeitsmarkt etwas Handfestes vorweisen zu können.

Der Lehrgang  Kunst- und Kulturmanagement umfasst 128 Unterrichtseinheiten (8 Module zu je 16 UE á 45 Minuten), die an acht Wochenenden von März bis Dezember 2023 geblockt an verschiedenen Standorten in Oberösterreich (meist in Linz) angeboten werden.

Die Module finden berufsbegleitend und geblockt jeweils Freitag (13-19:30 Uhr) und Samstag (10-18 Uhr) statt.

Im Juli und August gibt es eine Sommerpause mit der Möglichkeit, an offenen Treffen und selbst organisierten Exkursionen teilzunehmen.

Mehr Informationen zum Lehrgang finden sich unter lehrgang.kupf.at

Publikumsrückgang in der späten Pandemie

Wir befinden uns in einer Zeit der „späten Pandemie“, die Politiker*innen sprechen von einer „vierten Welle“, es gilt „2G“ für Besucher*innen von Kulturveranstaltungen und die Gerüchte über einen neuerlichen harten Lockdown erhärten sich.
Kein Wunder, dass da das Publikum ausbleibt. Die Rahmenbedingungen für die Kulturvereine durch die Corona-Krise sind immer noch äußerst prekär. Die meisten Veranstalter*innen verzeichnen Besucher*innenrückgänge von 30-50% gegenüber der Vorkrisenzeit.
Wir haben uns darüber mit unseren Vereinen unterhalten.

Dem Publikum ist ja nicht klar, dass Veranstaltungen abgesagt werden – sie sind sich ihrer Verantwortung als Publikum nicht mehr bewusst und wir hoffen, dass sich das im nächsten Jahr wieder ändern wird. Dieses neue post-Lockdown Biedermeiertum ist ein Todesstoß für Kunst- und Kulturveranstaltungen.

Kino Ebensee

Im Oktober 2021 lag der Rückgang der Kinobesuche bei etwa 50 %, bei Veranstaltungen bei etwa Minus 30%.

Wie sind die Vorverkaufszahlen für die nächsten drei Monate gegenüber der Vorkrisenzeit?

-> Wir hatten schon früher nur sehr selten Vorverkauf bei unseren Veranstaltungen und haben uns jetzt dazu entschieden, gänzlich darauf zu verzichten. Reservierungen sind zwar unverbindlicher, aber im Fall von Absagen auch mit weniger Aufwand zu administrieren.
Aktuell gibt es sehr wenige Reservierungen und wenn, dann oft nur aus dem Grund, weil das Publikum glaubt, damit auf die Anforderung der Covid-19-Registrierung erfüllt zu haben.
Unser „Stammpublikum“ weiß, dass es immer noch Tickets gibt und entscheidet daher ganz kurzfristig.

Plant ihr aufgrund der sinkenden Zahlen weniger Angebot? Werden Änderungen im Programm vorgenommen?

Es gibt sicherlich eine Veränderung im Angebot. Es wird sich erst zeigen, inwiefern internationale Tourneen im Frühjahr wirklich wieder umsetztbar sind. Eine Reduktion des Angebots ist vorläufig nicht geplant, hängt aber natürlich davon ab, in welchem Ausmaß es Förderungen gibt.

Musikclub Lembach

Im Oktober hatten wir jetzt eine Veranstaltung. Das war eine Band, die wir bereits öfters gebucht hatten und die ein sehr gutes Standing in der Region hat. Für gewöhnlich ist so eine Veranstaltung ausverkauft. Diesmal lagen wir bei 60% Auslastung, obwohl das Konzert sogar stärker beworben wurde als sonst

Bezüglich Auslastungszahlen kann man einen sehr guten Vergleich mit unserem etablierten Musikclub Open Air herleiten: 

Ticketverkäufe:

– 2019: Freitag SOLD OUT / Samstag: 90%

– 2020: Freitag 55% Auslastung / Samstag: 65% Auslastung

Hier war wirklich sehr stark zu erkennen, dass wir um einiges mehr an Energie benötigt haben um überhaupt auf die 55-65% Auslastung zu kommen. Wir dachten die Menschen lechzen nach Veranstaltungen und die Karten werden uns aus den Händen gerissen – dem ist leider nicht so! 

Wie sind die Vorverkaufszahlen für die nächsten drei Monate gegenüber der Vorkrisenzeit?

​Die VVK-Zahlen für die nächsten drei Monate liegen bei Null. Unser Publikum kauft sehr spät und wartet wie sich die Lage entwickelt. Die meisten kaufen spontan vor der Show oder an der Abendkasse. Dadurch gehen viele Ticketkäufe verloren. All das macht es für die Planungssicherheit noch prekärer als es ohnehin schon ist. 

Plant ihr aufgrund der sinkenden Zahlen weniger Angebot? Werden Änderungen im Programm vorgenommen?

​Natürlich! Wir planen viel kurzfristiger und kleiner. Buchen Acts mit geringeren Gagen. Wagen weniger Experimente in den Genres. Das wirkt sich langfristig unglaublich schlecht auf die Region aus. Viele Kultureinrichtungen brechen komplett ab. 

Wie geht ihr mit der neuen 2G-Regelung bei Veranstaltungen um?

Wir haben ein ziemliches Sparprogramm. Aus unserer Sicht ist es aber kulturpolitisch nicht zielführend aus Angst vor neuen Richtlinien alle Veranstaltungen abzusagen. Die Regeln sind klar, es ist mittels Apps einfach zu Kontrollieren und wir werden auf jeden Fall so lang es geht Veranstaltungen für unser Publikum anbieten.

Festzuhalten ist, dass die ungewisse Lage nicht nur das Publikum der Freien Szene, sondern aller Häuser in ihrer Lust Kunst & Kultur zu konsumieren beeinflusst. Problematisch sind nicht nur die weiterhin stark sinkenden Auslastungszahlen sondern auch die Planbarkeit für das Jahr 2022. Zum Teil müssen immer noch Veranstaltungen aus den letzten Jahren nachgeholt werden, internationale Acts sind viel schwieriger buchbar und manche Veranstaltungen müssen überhaupt abgesagt werden, wenn die Künstler*innen nicht vor einem halb leeren Saal spielen wollen. Die großen, staatlichen Häuser versuchen ihre Auslastungszahlen mit kostenlosen oder stark vergünstigten Tickets hoch zu halten, um nicht als Problemfälle dastehen zu müssen. Wie lang diese Taktik gut gehen kann, ist höchst fraglich. Klar ist, dass die österreichischen Kunst- und Kulturschaffenden nach wie vor tief in der Krise stecken und hier weiterhin mit öffentlichen Geldern und Hilfsleistungen gegen gesteuert werden muss.

Mehr zum Thema auch im Kulturmontag von 8.11.2021 mit dem Theater Phönix und Thomas Diesenreiter.