Der NPO-Fonds ist da… – und so wird er beantragt:

Nach langem Warten wurde der heiß ersehnte NPO-Fonds als bisher erste und einzige Hilfsmaßnahme für gemeinnützige Vereine am 8. 7. gestartet. Vom AWS verwaltet, ausgestattet mit 700 Millionen EUR, soll er nun endlich für die Gruppe der Non-Profit-Organisationen (NPO) nach §§ 34 bis 47 Bundesabgabenordnung wirksam werden. Wer antragsberechtigt ist, wie sich die Fördersumme berechnet und wie die Antragstellung funktioniert, erfahrt ihr im Folgenden.

Wer kann ansuchen?
Anspruchsberechtigt sind dabei NPOs, die seit mind. 10. 3. 2020 bestehen, zu diesem Zeitpunkt nicht materiell insolvent waren (außerdem in den letzten 5 Jahren keine Finanzstrafe oder Verbandsgeldbuße leisten mussten), ihren Sitz sowie ihre Aktivitäten in Österreich haben bzw. setzen und durch COVID-19 verursachte Einnahmenausfälle haben. NPOs, die außerdem eine Förderhöhe ab 12.000 EUR ansuchen, oder mehr als 10 Dienstnehmer*innen beschäftigen, oder 2019 einen Umsatz von mehr als 120.000 EUR erwirtschafteten, müssen eine Bestätigung eines/einer Wirtschaftsprüfer*in oder eines/einer Steuerberater*in beilegen.

Wie berechnet sich die Förderung?
Ausbezahlt wird erst, wenn man mind. 500 EUR Anspruch hat; die maximale Förderhöhe beträgt 2,4 Millionen EUR pro NPO. Der Kostenersatz betrifft die Zeit von 1. 4. bis 30. 9.
Als förderbare Kosten – die zu 100 % ersetzt werden – gelten zum Beispiel Miete und Versicherung, Zinsaufwendungen für Kredite, Buchhaltungskosten, Kosten für die Lohnverrechnung, Jahresabschlusskosten, Zahlungen für Wasser, Energie und Telekommunikation, Reinigungskosten, Betriebskosten, unmittelbar durch COVID-19 verursachte Mehrkosten (ausgenommen Personalkosten) und auch frustrierte Aufwendungen für aufgrund von COVID-19 abgesagte Veranstaltungen.
Darüber hinaus kann ein Struktursicherungsbeitrag beantragt werden. Dieser beträgt 7 % der Einnahmen auf Basis des Jahresabschlusses 2019 und ist mit 120.000 EUR begrenzt.
Wenn die beantragten förderbaren Kosten inklusive Struktursicherungsbeitrag 3.000 EUR überschreiten, wird die Förderung gedeckelt: Dann erhält man den jeweils niedrigeren Wert von entweder a) dem berechneten Einnahmenausfall der ersten drei Quartale 2020 (als Vergleichszeitraum gelten entweder die ersten drei Quartale 2019 oder der Mittelwert der ersten drei Quartale 2018 und 2019) – oder b) von den Fixkosten und dem Struktursicherungsbetrag als Förderbetrag ausbezahlt.

Wann geht’s los?
Anträge für den NPO-Fonds werden seit 8. 7. und bis 31. 12. 2020 via www.npo-fonds.at angenommen; auch die Auszahlungen haben bereits begonnen. Förderungen bis 3.000 EUR sollen sofort und im Ganzen, Förderungen darüber zu 50% sofort und zu 50% nach Abrechnung ausbezahlt werden. Wird der Einnahmenausfall falsch eingeschätzt, muss der Fehlbetrag nach Abrechnung zurückgezahlt werden.

Ihr blickt noch immer nicht ganz durch?
Keine Sorge – im Folgenden verlinken wir hilfreiche Zusammenfassungen (darunter die Aufzeichnung des KUPFwebinars) und Links:

  • Der NPO-Fonds hat eine eigene Service-Hotline (+43 1 267 52 00 oder info@npo-fonds.at), erreichbar von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 18:00 Uhr sowie Samstags von 8:00 bis 15:00 Uhr. 
  • Mehr Infos (FAQs, Beispielrechnungen und ein Video) gibt es ebenfalls auf npo-fonds.at
  • Die Richtlinien zum Fonds sind auch auf der Seite der IGO gut zusammengefasst.
  • Die Aufzeichnung unseres KUPFwebinars zur Antragstellung sowie die Präsentationsunterlagen findet ihr hier:

Crowdfunding mit der Bank Austria

Wir wollen fördern – auch Sie.

Ab 19. Mai 2020 können Projekte aus Kunst und Kultur für eine Crowdfunding-Kampagne auf wemakeit.com eingereicht werden.

  • Das Projekt muss einer der folgenden Kategorien entsprechen: Architektur, Ausstellung, Bühne, Comics, Design, Festival, Film, Fotografie, Kongress/Konferenz, Konzert, Kunst, Kunstvermittlung, Literatur, Musik, Publikation, Tanz, Tonträger (Audio/Video), Tournee sowie Projekte, die Kunst und Kultur mit sozialem Engagement verbinden.
  • Das Projekt muss in Österreich stattfinden oder von in Österreich wohnenden Menschen initiiert werden.

Online Tutorials als Unterstützung

wemakeit bietet auf seiner Homepage Webinare und online Tutorials zum Thema Crowdfunding an.
An folgenden Terminen finden die Webinare statt:

Mittwoch, 27. Mai 2020
Dienstag, 9. Juni 2020

Die Nutzung ist für Interessenten am Crowdfunding mit Unterstützung der Bank Austria kostenlos. Einfach per Mail an hello@wemakeit.com anmelden – mit dem Hinweis auf die Teilnahme am Crowdfunding mit Unterstützung der Bank Austria.

Selbstverständlich stehen das Team von wemakeit und der Bank Austria auch für weitere Fragen und Informationen jederzeit zur Verfügung.

Es gelten die Richtlinien und die allgemeinen Geschäftsbedingungen von wemakeit:

http://wemakeit.com/pages/guidelines
http://wemakeit.com/pages/terms

Rückfragen:

Über Crowdfunding

Crowdfunding ist eine Möglichkeit der Projektfinanzierung: Viele Menschen ermöglichen mit jeweils kleinen oder mittleren Beträgen, dass ein Projekt realisiert werden kann und bekommen dafür unterschiedliche Gegenleistungen. Die Projekte mobilisieren dafür ihr Publikum und ihre erweiterten Netzwerke. Somit ist Crowdfunding Finanzierung und Bewerbung eines Projekts in einem.

Ablauf einer (reward-based) Crowdfunding-Kampagne:

  • Projekte präsentieren sich auf einer Crowdfunding-Plattform (in diesem Fall bei wemakeit) und legen eine Zielsumme fest, die sie für die Realisierung des Projekts erreichen wollen.
  • Die Projekte haben eine fixe Laufzeit (z. B. 30 oder 45 Tage), um ihr Netzwerk zu aktivieren und so viele Menschen wie möglich zu motivieren, ihr Projekt finanziell zu unterstützen.
  • Innerhalb dieser Zeit muss die Zielsumme erreicht oder übertroffen werden; ansonsten fließt das bis dahin gesammelte Geld an die Unterstützerinnen und Unterstützer zurück.
  • Den Unterstützerinnen und Unterstützern werden je nach Höhe des versprochenen Betrags unterschiedliche Gegenleistungen – nur keine finanziellen – angeboten, sofern die Kampagne erfolgreich ist, d. h. die Zielsumme erreicht wird. Diese Gegenleistungen sind bei jedem Projekt unterschiedlich: Es kann z. B. ein Exemplar der zu finanzierenden Publikation, eine persönliche Ausstellungsführung durch die Kuratorin/den Kurator, eine Konzertkarte und vieles mehr sein.

Crowdfunding-Modelle

Beim Crowdfunding mit Unterstützung der Bank Austria handelt es sich um ein sogenanntes „reward based Crowdfunding“. Dies ist zu unterscheiden vom „Crowddonating“ oder von Spenden: Hier gibt es keine Gegenleistungen. Ein Unterschied besteht auch zum „Crowdinvesting“, bei dem die Unterstützungsgelder in Firmen angelegt werden und die Investoren eine Rendite für diese Anlage erwarten.

Crowdfunding mit wemakeit

Mit wemakeit ist seit Anfang 2015 eine Crowdfunding-Plattform in Österreich aktiv, die auf kreative Projekte fokussiert ist und auf persönliche Betreuung setzt. Dadurch ist wemakeit der ideale Partner für die Bank Austria: Die Expertise und die Serviceleistungen von wemakeit ergänzen die Kunstförderung der Bank Austria zu einem Rundumpaket für die Kreativszene in Österreich. wemakeit wurde 2012 als Künstlerinitiative in der Schweiz gegründet und entwickelte sich zu einer der größten und erfolgreichsten Crowdfunding-Plattformen Europas. Neben dem Schwerpunkt Kultur ist die Plattform auch offen für Projekte aus den Bereichen Kreativwirtschaft, Technologie, Wissenschaft, Journalismus, Community-Arbeit und Landwirtschaft.

Künstlerischer Beitrag zu Forschungsprojekt REGIOPARL gesucht!

Das Regional Parliaments Lab (REGIOPARL) ist ein fünfjähriges internationales Forschungsprojekt (2018–2022), das zu einem besseren Verständnis der Instrumente, Potenziale und Grenzen der regionalen Ebene als Trägerin europäischer Demokratie beitragen will. Die Forschungsarbeiten von REGIOPARL sollen einen konstruktiven Beitrag zur öffentlichen EU-Zukunftsdebatte leisten und aktiv an der demokratischen und institutionellen Weiterentwicklung Europas mitwirken. Im Rahmen des Projekts werden in Regionalparlamenten Workshops mit Abgeordneten durchgeführt, bei denen die Zukunft des EU-politischen Systems aus regionaler Perspektive verhandelt wird. Die Workshops finden im Zeitraum 2020 bis 2021 in regionalen Parlamenten in unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten statt (neben Österreich u.a. Deutschland, Frankreich, Spanien, Italien). Zusätzlich möchten wir diese Debatte auch mit BürgerInnen vor Ort führen. Wir suchen dazu einen niederschwelligen, interaktiven künstlerischen Beitrag für den öffentlichen Raum, der idealerweise die folgenden Anforderungen erfüllt:

*Der Beitrag verhandelt die Themen Europa, Europa der Regionen, Zukunft Europas und/oder
das Zusammenspiel von regionaler und europäischer Identität.
*Der Beitrag hat einen „travelling aspect“ – etwas Physisches oder Konzeptuelles, das die
einzelnen Stationen in unterschiedlichen europäischen Regionen, in denen die Workshops mit
Abgeordneten stattfinden, miteinander verbindet.
*Der Beitrag geht über die wissenschaftliche und politische Debatte hinaus und schafft durch
Materialität/Visualität/Haptik/Akustik einen sinnlichen Zugang zur Debatte und lädt zu einer
persönlichen Auseinandersetzung mit dem Thema ein.
*Der Beitrag ist in verschiedenen Sprachen verständlich oder geht geschickt mit der Mehrsprachigkeit des Projekts um.
*Die durch den Beitrag ausgelösten Situationen im öffentlichen Raum sollten bildstark dokumentierbar sein.

Zeitrahmen: Der nächste Workshop in Regionalparlamenten findet im März 2020 statt. Projektideen, die bis zum 20. Februar 2020 an regioparl@eudemlab.org übermittelt werden, können in der Auswahl berücksichtigt werden.

Honorar: Der Beitrag ist in einem Rahmen von max. 20.000 Euro (einschließlich allfälliger Steuern und Abgaben) umsetzbar.
Dieser Betrag umfasst:

(1) die Konzeption und Erstellung des Beitrags (einschließlich der Materialkosten*)
(2) die Begleitung des Beitrags durch den/die Kunstschaffende/n, gemeinsam mit dem REGIOPARL-Projektteam, zu den Stationen der Workshops in unterschiedliche Regionen für das Jahr 2020 (4 bis 6 Stationen geplant), einschließlich der mit der Vorort-Präsentation des Beitrags verbundenen Vorbereitungsarbeiten, die in enger Abstimmung mit dem Projektteam erfolgen.
*Für besonders materialkostenreiche Beiträge können ggf. zusätzliche Mittel zur Deckung der Materialkosten bereitgestellt werden.

Die Auszahlung des Honorars erfolgt in 2 Tranchen (3/4 des Betrages nach Fertigstellung des Beitrags, 1/4 nach erfolgter Begleitung zu den Workshops mit Ende 2020).
Für die Reise- und Unterkunftskosten zur Begleitung des Beitrags zu den unterschiedlichen Workshop-Stationen stehen gesonderte Mittel aus dem Projektbudget zu Verfügung. Für allfällige Kooperationen mit lokalen Künstler/innen und Kulturinstitutionen vor Ort – die wir sehr begrüßen würden – können gegebenenfalls weitere Mittel zu Verfügung gestellt werden (nach entsprechender Vereinbarung über die Art der Kooperation, die Leistung des/der betreffenden Dritten und die Höhe des jeweiligen Honorars).

Projektauswahl: Die Auswahl eines passenden Projektes erfolgt durch das Projektteam entsprechend den oben angeführten Anforderungen sowie dem Profil des Bewerbers/der Bewerberin. Details zu den einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte weiter unten.


Das Forschungsprojekt REGIOPARL ist eine Kooperation der Donau-Universität Krems mit dem
European Democracy Lab an der European School of Governance in Berlin, der Jagiellonen-Universität in Krakau, dem Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) und der Eberhard-Karls-Universität Tübingen und Forum Morgen.
Die Beauftragung des künstlerischen Beitrags erfolgt durch die European School of Governance in Berlin. Die Ausschreibung richtet sich an freischaffende Kunst- und Kulturschaffende in Deutschland oder anderen EU-Mitgliedstaaten.

Weitere Informationen zum Projekt finden Sie unter www.regioparl.com.

Bei Fragen wenden Sie sich an regioparl@eudemlab.org bzw. erreichen Sie uns telefonisch unter +49 30 206 16 258.

Wir freuen uns auf Ihre Projektidee!

Erforderliche Unterlagen
Projektvorschläge, die bis zum 20. Februar 2020 an regioparl@eudemlab.org übermittelt werden, können in der Auswahl berücksichtigt werden.
Bitte reichen Sie dazu folgende Unterlagen in einem Dokument (Sammel-PDF) ein:
(1) Ein max. 1500 Wörter umfassendes Exposé zu Ihrem Beitrag, das folgende Punkte beinhaltet:

  • Titel und Kurzbeschreibung (Abstract) des eingereichten Beitrags (max. 150 Wörter),
  • detaillierte Beschreibung der Werksidee,
  • Beschreibung, wie der Beitrag/das Werk die in dieser Ausschreibung gelisteten Anforderungen aufgreift,
  • Informationen zur Präsentation/Platzierung des Werkes im öffentlichen Raum,
  • eine Aufstellung der mit der Herstellung des Beitrages/Werkes verbundenen Kosten
    (Materialkosten etc.),
  • allenfalls eine Kalkulation jener Kosten, die für den Aufbau/die Präsentation des
    Beitrages/Werkes im öffentlichen Raum in Begleitung der Workshops und für den Transport dorthin zu erwarten sind sowie
  • Ihre vollständigen Kontaktdaten (Name, Telefonnummer, Email, Adresse).
    Optional kann dem Exposé eine Visualisierung der Werksidee/des Beitrags in Form von
    Abbildungen beigefügt werden.

2) Einen Lebenslauf, der Ihren künstlerischen Werdegang und Beispiele bisheriger Arbeiten (auch in Form von Abbildungen, Fotos oder via Weblinks) dokumentiert.

Grimmwelt Kassel: Open Call für Ausstellung „Storytelling“

Im Jahr 2020 begeht die GRIMMWELT ein Doppeljubiläum: Als weltweit größtes Ausstellungshaus zu den Brüdern Grimm feiert die GRIMMWELT ihren 5. Geburtstag, zugleich jährt sich die Anerkennung der Kinder- und Hausmärchen als UNESCO-Weltdokumentenerbe zum 15. Mal. Dieses doppelte Jubiläum ist Anlass für einen thematischen Jahresschwerpunkt, der sich inhaltlich der integrativen Kraft des Geschichtenerzählens widmet.   Die Brüder Grimm sind die bekanntesten deutschen Märchenerzähler – und somit die »Godfathers of Storytelling« schlechthin. Ihre Märchen, Motive und Figuren gehören zum globalen kulturellen Gedächtnis und inspirieren Künstlerinnen und Künstler sämtlicher Disziplinen weltweit immer wieder aufs Neue. Die GRIMMWELT sucht nun erzählerische Positionen aus allen Bereichen der visuellen Kunst für die Gruppenausstellung »Storytelling«, die von Juni bis Oktober 2020 stattfinden wird.   Die geplante Wechselausstellung knüpft thematisch an die historischen Forschungen der Brüder Grimm an und schlägt – wie es die GRIMMWELT als Institution durchwegs anstrebt – den Bogen zur Jetztzeit. Ein weiterer, sehr wichtiger Anknüpfungspunkt stellt das Integrationsprojekt »Erzähl mir Deine Geschichte/n« dar, das von 2016 bis 2018 an der GRIMMWELT durchgeführt wurde und auf die globale Verbreitung der Grimm’schen Märchen sowie das Erzählen von Geschichten als Methode für Dialog und Verständigung setzte.   Die Einreichungen werden juriert und vom Kuratorenduo Hannes Brunner (geb. 1956 in Luzern/Schweiz; Künstler, Professor für Bildhauerei an der Weißensee Kunsthochschule Berlin) und Peter Stohler (Geschäftsführer und Programmleiter der GRIMMWELT) zu einer Schau zusammengestellt. Diese wird im rund 250 Quadratmeter großen Raum für Wechselausstellungen eingerichtet.  

Wer kann teilnehmen? Professionelle Kunstschaffende: Einzelkünstler sowie Künstlergruppen; auch teilnahmeberechtigt sind Studentinnen und Studenten an Kunsthochschulen.  

Mögliche Formate Keine Spezifikationen – Objekt, Skulptur, Installation, Foto, Malerei, Zeichnung, Druckgrafik, Video, Audio, Performances etc.

Was bieten wir?  

  • Budget für Honorar- und Reisekosten von 500 € bis 1000 €
  • Bei neuen Werken einen Koproduktionsbeitrag von bis zu 1500 €
  • Versicherungsschutz während der Laufzeit (keine Transportversicherung)
  • Medienarbeit durch die GRIMMWELT

Kontakt und Einsendungen:
Einreichfrist ist der 31. Dezember 2019!

Einreichungen an: ausschreibungen@grimmwelt.de
Ausschreibungsunterlagen und Hintergrund unter: https://www.grimmwelt.de/open-call/

Lehrgang für ehrenamtlich Engagierte

Das OKH Vöcklabruck beteiligt sich mit „Schubkraft – Lehrgang für ehrenamtlich Engagierte“ beim Leaderprojekt „Gemeinschaftspraxis“.

Unsere Motivation:
Der Anspruch des Lehrgangs ist die qualitätsvolle Weiterbildung von Menschen, die ehrenamtlich in Gruppen, Initiativen oder Vereinen engagiert sind und Verantwortung übernehmen. Mittels passender Werkzeuge und Know-How soll die eigene Freiwilligenarbeit erleichtert und gestärkt werden. Dieses Angebot hat sich zum Ziel gesetzt, einerseits sehr konkrete Hilfestellungen zu bieten und andererseits für verschiedene Zielgruppen attraktiv und leicht zugänglich zu sein. Die Auswahl der Themen, ExpertInnen und des Formats spiegeln dies wider: Jedes Modul startet an einem Freitagnachmittag mit einem Fachvortag und geht nach drei Stunden in einen „Talk“ über, der in gemütlicher Atmosphäre praktische Aspekte beleuchtet und zum Austausch anregt.

nähere Informationen: https://www.okh.or.at/Veranstaltung-schubkraft

Zielgruppe:
Zielgruppe sind Personen aus der Vöckla-Ager-Region, die bereits in Gruppen, Initiativen oder Vereinen ehrenamtlich engagiert sind. Angesprochen sind alle Engagierten aus der regionalen Freiwilligenarbeit – von Kultur, Soziales, über Sport bis Umwelt, die schon praktische Erfahrung sammeln konnten und Verantwortung übernehmen (möchten). Es ist keine Vorbildung notwendig.

Teilnahmegebühr & Anmeldung:
Die Teilnahme wird von der Europäische Union und dem Land OÖ gefördert, der dadurch reduzierte Selbstbehalt beträgt für die sechs Module EUR 120 pro Person.

Wir freuen uns über Deine Anmeldung via https://www.vrva.at/gemeinschaftspraxis/veranstaltungen/schubkraft/. Für inhaltliche oder organisatorische Fragen stehen wir via schubkraft@okh.or.at gerne zur Verfügung.

Alle Termine finden im OKH Vöcklabruck statt. Als Green Event freuen wir uns über eine klimafreundliche Anreise

Green Event

Info-Veranstaltung: Bundesförderung für Kulturinitiativen – Wie funktioniert’s?

Was fördert der Bund? Was ist bei Förderanträgen zu beachten? Wie wird entschieden? Info-Veranstaltung mit Mag. Karin Zizala und Mag. Sonja Olensky-Vorwaldner, Abteilung für Kulturinitiativen im Bundeskanzleramt, am 3. Oktober in Innsbruck.

Teilnahme kostenlos. Anmeldung erforderlich!

Info-Veranstaltung:
Bundesförderung für Kulturinitiativen – Wie funktioniert’s?

Jahresförderung, Projektförderung, Investitionskostenzuschuss, Stipendien, Preise – die Förderaktivitäten des Bundes für Kulturinitiativen sind vielfältig. 

Aber wir funktioniert es in der Praxis? 

Anlässlich der beginnenden Einreichzeit für Förderung von Jahresprogrammen (Einreichzeitraum: 1. Oktober 2019 – 31. März 2020) stellen Mag.a Karin Zizala, Leiterin der Abteilung für Kulturinitiativen im Bundeskanzleramt, und ihre Stellvertreterin Mag.a Sonja Olensky-Vorwalder die Förderaktivitäten des Bundes vor: 

  • Was kann gefördert werden, welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
  • Was ist der Unterschied zwischen einer Jahresförderung und einer Projektförderung?
  • Wie erfolgt die Antragstellung?
  • Welche Einreichunterlagen sind notwendig?
  • Wie ist ein Förderantrag idealerweise gestaltet und was ist zu beachten?
  • Nach welchen Kriterien wird entschieden?
  • Wie läuft der Entscheidungsprozesse ab?
  • Und welche Summen stehen zur Verfügung?
     

Im Anschluss an die Präsentation besteht die Möglichkeit, Eure Fragen zu stellen.


Termin: 
Donnerstag, 3.10. 2019 von 17:00 – 18:30 Uhr 

Ort: 
Die Bäckerei – Kulturbackstube 
Dreiheiligenstraße 21a, 6020 Innsbruck

Anmeldung:
Die TeilnehmerInnen-Anzahl ist begrenzt. Anmeldung unter: office@igkultur.at 
Die Teilnahme ist kostenlos! 
 

Zu Gast: 
Mag.a Karin Zizala, Leiterin, und Mag.a Sonja Olensky-Vorwalder, Stellervertreterin, der Abteilung II/7 (Kulturinitiativen, Museen, Volkskultur) in der Kunst- und Kultursektion des Bundeskanzleramts. Die Abteilung II/7 fördert u.a. spartenübergreifende und interdisziplinäre Kunst- und Kulturprogramme, Kunst- und Kulturprojekte im soziokulturellen Raum, zeitgenössische Zirkusprojekte und vergibt Stipendien im Bereich Kulturmanagement. 
 

Weiterer Termin: 9.10.2019, 17:00-18:30 in Salzburg (Details folgen).

__________________

In Kooperation mit: 

TKI - Tiroler Kulturinitiativen
Logo Bundeskanzleramt


   

2 freie Ateliers in Linz

RAUM 3: 24,4 qm – 200 €
ab Jänner 2019 oder früher
RAUM 6: 25,4 qm – 205 €
ab Jänner 2019 im HolzHaus e.V. Holzstraße 18, 4020 Linz

Wir sind: Malerinnen, Szenografin, Illustratorin, Keramik- und Textilkünstlerinnen und ein Designer.
Im Holzhaus sind im Moment insgesamt 10 Atelierplätze.
Es gibt Einzelateliers und auch zu zweit geteilte.
Wir haben einen großen gemeinsamen Ausstellungsraum, Internet, Küche und Bad. Und ein italienisches
Restaurant unter uns.

Bei Interesse schreib uns kurz ein bisschen über dich:
office@dasholzhaus.at
Verein für Kunst und Kultur | Ateliers | www.dasholzhaus.at HolzHaus

2 studios available
HolzHaus e.V. currently has a total of 10 studio spaces.

And we are: painters, scenographers, illustrators, ceramic- and textile artists and a designer.

There is shared showroom, internet, kitchen and bathroom.
Wanna join? Please tell us a bit:
office@dasholzhaus.at
Atelier No. 3 Atelier No. 6

Leitfaden für Anträge beim Unterstützungsfonds des KSVF

Der Kulturrat Österreich hat einen Leitfaden Leitfadens für einen Antrag beim Unterstützungsfonds des KünstlerInnen-Sozialversicherungsfonds (KSVF) formuliert.

Anfang 2015 erhielt der KünstlerInnen-Sozialversicherungsfonds (KSVF) eine zusätzliche Aufgabe: die Einrichtung eines Unterstützungsfonds für KünstlerInnen in Not. Der Unterstützungsfonds wurde zügig realisiert, Richtlinien verfasst, im Juni 2015 fand die erste Beiratssitzung statt – Anfangs vierteljährlich, seit Herbst 2015 mittlerweile monatlich. Der Kulturrat Österreich veröffentlicht daher die Erstversion eines Leitfadens für einen Antrag beim Unterstützungsfonds.

Zentrales vorneweg:

  • Der Unterstützungsfonds ist zwar formal beim KSVF angesiedelt, beantragen können aber alle KünstlerInnen, egal ob Anspruch auf einen Zuschuss aus dem KSVF zu den Sozialversicherunsgbeiträgen besteht oder nicht, und egal ob selbstständig oder unselbstständig tätig.
  • Der Rahmen für eine Unterstützung ist im KSVF-Gesetz bzw. näher in den Richtlinien des Unterstützungsfonds definiert: Eine allgemeine soziale Notlage reicht leider nicht aus für eine Unterstützung. Der “besonders berücksichtigungswürdige Notfall“ muss durch ein auslösendes Ereignis verursacht sein, z. B. eine langandauernde Erkrankung oder das Kaputtgehen eines Arbeitsgerätes.

Download:

  • Leitfaden für Anträge beim Unterstützungsfonds des KünstlerInnen-Sozialversicherungsfonds des Kulturrat Österreich (Version 1.0.) 

Weitere Links:

 

Weihnachtsgeschenke bei der KUPF kaufen

Auch die KUPF hat das eine oder andere Produkt hervorgebracht, dass sich käuflich erwerben lässt. Für alle Weihnachtsgeschenk-JägerInnen: Kauft und schenkt doch Lektüre und Kunst aus dem bescheidenen Fundus der KUPF!

Edition Gnackwatsch’nEdition KUPFKUPF Organisationshandbuch
Kommentierte, kulturpolitische Kolumnen aus der KUPFzeitung.Limitierte Grafiken und Drucke von sieben befreundeten Artists.Der Klassiker für die Zivilgesellschaft.
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