Öffnungszeiten während der Feiertage

Von Weihnachten bis 8. 1. 2021 ist das KUPFbüro geschlossen. (Habt ihr eigentlich schon beim NPO-Fonds angesucht?)

Don’t panic! (Ihr braucht dringend Geld für euren Verein? Sucht beim NPO-Fonds an!) In der Zwischenzeit könnt ihr uns natürlich weiterhin Mails schreiben, die wir nach den Feiertagen so schnell als möglich beantworten: kupf@kupf.at (Haben wir schon vom NPO-Fonds erzählt?) 

Wir wünschen allen Mitgliedern, Freund*innen und Supporter*innen entspannte Feiertage (Wir wiederholen uns: NPO-Fonds!!!) und uns allen ein besseres neues Jahr (Und bis zum 31. 12. 2020 solltet ihr jedenfalls noch beim NPO-Fonds ansuchen!).

Herzlich,
Euer KUPFteam

Offener Brief an die Regierung

Offener Brief an
Bundeskanzler Sebastian Kurz
und Staatssekretärin Andrea Mayer
sowie an
die Österreichische Bundesregierung
und den Nationalrat


Sehr geehrte Damen und Herren!
Im Zuge der Verordnungen zum neuerlichen Lockdown in Österreich wurde auch gegen die Kulturbetriebe sowie die Kunstschaffenden in Österreich ein Erscheinungsverbot in der Öffentlichkeit verhängt.
Im humanistischen Sinne und der Vernunft folgend, akzeptieren wir diesen Affront, im Gegensatz zum Frühjahr können wir dies diesmal jedoch nicht unkommentiert und widerspruchslos zur Kenntnis nehmen.

Warum?

Bereits Ende des Frühjahres wurde vonseiten der Bundesregierung darauf hingewiesen, dass, mit Vorausblick auf den zu erwartend schwierigen Herbst und Winter, wirksame Konzepte entwickelt werden müssen und in Aussicht gestellt, dass ebendies auch von der Bundesregierung in Angriff genommen werden würde, was auch in Ihren Aufgabenbereich fällt.
Basierend auf den Erkenntnissen des ersten Lockdowns, Vorsicht und Voraussicht, sowie dem Mut zum Bekenntnis, dass “die Dinge nun einmal anders sein werden”, haben unzählige Kulturbetriebe Veranstaltungskonzepte entworfen, die nicht nur in vielen Fällen nur unter erhöhtem Engagement unzähliger Freiwilliger durchführbar waren, sondern vor allem so effektiv sein sollten, dass mit ihnen mittelfristig ein geregelter Betrieb stattfinden können würde.

Dies verlangte von den meisten Einrichtungen auch den Mut, ihr Publikum mit Umständen zu konfrontieren, die unter normalen Umständen diametral zum Anspruch der Einrichtung standen, vor allem im Alternativen Kultur- und Kunstbereich. Nicht wider Erwarten, sondern aufgrund dieses Vertrauens auf die Vernunft des Publikums, erfuhren all diese Einrichtungen positive Reaktionen und Bekenntnisse zu den veränderten Bedingungen.
Während alle Bereiche der Gesellschaft, in denen nicht konsequent Solidarität GEFORDERT und DURCHGESETZT wurde, mit Clusterbildungen und steigenden Infektionszahlen zu kämpfen hatten, konnte sich die Kulturszene als “safe spot” in der SARS-Cov2 Situation etablieren. Und zwar schlicht, weil konsequent die selbst entwickelten Konzepte durchgesetzt und eingehalten wurden.
Konzepte, die der Österreichischen Bundesregierung sogar als Blaupause für ein wirksames Konzept für ALLE ÖFFENTLICHEN RÄUME (Schulen, Büros, Kulturbetriebe und Dienstleistungswirtschaft) dienen könnten. (siehe https://www.daswerk.org/covid-19-praeventionskonzept-2-0/?fbclid=IwAR3UcsGpEogJgwdlVrLVbd5Okt_fxz67OEdWpzMyVtjKkzYuxtmxTJf48-Y)

Darauf begründet unsere Fassungslosigkeit gegenüber der aktuellen Entscheidung:

Während Sie damit beschäftigt waren, alle populären Klüngel von der Leine zu lassen und weitestgehend den überholten Status Quo wiederherzustellen, haben Sie die tatsächlich wirksamen und langfristig wirksamen Konzepte, die in der Kulturszene entworfen wurden, ignoriert, obwohl sie am Präsentierteller liegen! Konzepte, die einen erfolgreichen Umgang mit der Pandemie und ihren gesellschaftlichen Konsequenzen garantieren. Nicht nur haben wir unsere Aufgabe der intellektuellen und emotionalen Erweiterung der Gesellschaft weiterverfolgt, sondern nachweislich gezeigt, dass wir uneitel, flexibel und dynamisch an der reellen Gestaltung eines neuen Alltags teilnehmen können. Wenn von einem Beitrag zur Gesellschaft die Rede ist, den die Kunst und Kultur leistet, so ist dieser nun unmissverständlich und greifbar erfolgt.

Wenn Sie, Herr Bundeskanzler, also von “Kulturverliebtheit” so abschätzig sprechen, sollte das eigentlich mit Dankbarkeit verknüpft sein, denn wir Kulturbetriebe lieben tatsächlich unsere Gesellschaft, in aller Vielfalt und Widersprüchlichkeit. Denn unser Erfolg basiert auf Respekt. Denken Sie darüber nach und staunen Sie.

Kulturverein KAPU
et al.

Dazu noch zwei Video links:

https://www.youtube.com/watch?v=uohOnYX3ZaM

https://www.zdf.de/comedy/heute-show/heute-show-vom-30-oktober-2020-100.html

Offener Brief: Jetzt handeln: Stabile Bedingungen für die freie Szene schaffen

Die IG Freie Theaterarbeit hat heute folgenden offenen Brief veröffentlicht, den die KUPF OÖ vollinhaltlich unterstützt:

Jetzt handeln: Stabile Bedingungen für die freie Szene schaffen

Sehr geehrter Herr Vizekanzler Mag. Werner Kogler,
sehr geehrte Frau Staatssekretärin Mag. Andrea Mayer,
sehr geehrte Frau Landeshauptfrau Mag. Johanna Mikl-Leitner
sehr geehrte Frau Stadträtin Mag. Veronica Kaup-Hasler,
sehr geehrte Frau Landesstatthalterin Dr. Barbara Schöbi-Fink,
sehr geehrte Frau Landesrätin Dr. Beate Palfrader,
sehr geehrter Herr Landeshauptmann Dr. Peter Kaiser,
sehr geehrter Herr Landeshauptmann Mag. Hans Peter Doskozil,
sehr geehrter Herr Landeshauptmann Dr. Wilfried Haslauer,
sehr geehrter Herr Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer,
sehr geehrter Herr Landesrat Mag. Christopher Drexler,

die am Samstag verkündeten neuen Maßnahmen zur Eindämmung der Covid 19-Pandemie treffen die Künstler*innen und Veranstalter*innen hart. Gerade erst wurde mit der Realisierung der verschobenen Projekte vom Frühjahr begonnen, die nun präsentiert werden konnten – nun kommt eine weitere Unsicherheit und Unterbrechung auf alle Beteiligten zu. Weitere Lockdowns sind nicht auszuschließen.

Dass die Künstler*innen der freien Szene flexibel und schnell mit Inhalten und Formaten reagieren können, ist ein Vorteil. Dennoch ist auch hier die Politik gefordert. Die bestehenden Förderformate entsprechen nicht den ständig neuen Herausforderungen und Bedingungen, unter denen Kunst und Kultur derzeit produziert und gezeigt werden kann.

Als wirksame Instrumente braucht es zumindest bis Ende 2021 kontinuierliche Absicherungen für die Künstler*innen, unabhängig von künstlerischen Produktionen, aber auf die Fortführung der künstlerischen Arbeitspraxis abzielend (etwa durch langfristige halbjährliche / ganzjährige Arbeitsstipendien bzw. „künstlerisches Grundgehalt“ oder „Basishonorar“)

  • Förderungen für die geplanten und nun notwendigerweise abzusagenden Produktionen sollen zur Gänze – zum Zeitpunkt der Absage – anerkannt und alle vereinbarten Honorare und Gagen zur Gänze an alle Beteiligten ausbezahlt werden.

    Wichtig: Die Erfahrungen aus dem ersten Lockdown dürfen sich nicht wiederholen! Es darf keine zweite Welle von einseitigen Vertragsauflösungen von Seiten der Häuser und Institutionen geben – die Künstler*innen müssen für die vereinbarten Leistungen entlohnt werden, auch wenn diese aufgrund der Pandemie nicht erbracht werden können. Eine Gleichstellung der Angestellten und freischaffenden Akteur*innen ist unbedingt anzustreben.
     
  • Wenn Produktionen noch einmal verschoben werden müssen, sollen für den weiteren Arbeits- und Wiederaufnahmeprozess gesonderte Mittel zur Verfügung stehen. Hiermit soll das zusätzliche Arbeitsaufkommen, neue Honorare, Kommunikation, Werbung, Mieten, Corona-Testungen etc. abgedeckt werden.
     
  • Alternative Förderformate, die auf hybride, digitale, ortsunabhängige, nicht auf Live-Publikum bedachte Produktionen und künstlerische Arbeitsprozesse abzielen, sollten schnell etabliert und auf Dauer gestellt werden. In Abstimmung mit den Akteur*innen der Szene können hier schnell passende Formate gefunden werden.
     
  • Training von professionellen Künstler*innen muss gleichgestellt werden mit dem Training von Spitzensportler*innen – und immer möglich sein.
  • Die Raum- und Arbeitsplatzsituationen gerade für freischaffenden Künstler*innen muss sichergestellt werden:
     
    • Jetzt müssen die bestehenden Proben- und Arbeitsräume, die oft in bestehenden Koproduktions- und Kooperationshäusern für die freie Szenen existieren, unbedingt offen gehalten werden. Häuser sollen ihre Proberäume nicht schließen.
       
    • Ergänzende Räume, die den Hygienevorschriften (Platz, Lüftungsmöglichkeiten etc.) entsprechen, sollten jetzt der Szene zur Verfügung gestellt werden und Gelder zur Anmietung solcher Räume schnell und einfach bereitgestellt werden.
       
    • Mittelfristig müssen die vorhandenen Kapazitäten erweitert, vergrößert und verbessert werden (Stichwort: Neue, interdisziplinäre Arbeits- und Produktionshäuser, niederschwellig, groß, serviciert statt kuratiert).
       
  • Dringend anzugehen ist ein Monitoring dieser Zeiten – und wissenschaftliche Begleitung. Was hat sich für die Künstler*innen verändert, wo sind die Häuser und Institutionen gefordert, was braucht das Publikum? Kunst- und Künstler*innenförderung soll neu gedacht werden und gleichzeitig soll aufgrund einer soliden Datenbasis die Kulturpolitik künftige Handlungsfelder wie etwa Förderprogramme, Infrastrukturen etc. neu bestimmen.
    Der Europäische Dachverband der freien darstellenden Künste lanciert derzeit europaweit eine Studie bezüglich der Situation der freischaffenden darstellenden Künstler*innen; wichtig ist parallel die Erfassung der konkreten Situation auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene.
     
  • Die soziale und finanzielle Absicherung der Künstler*innen muss erweitert werden  – künftige Sozialversicherungsmodelle für Künstler*innen und Kulturschaffende berücksichtigen einen „Artist Status“ mit einer durchgehenden Versicherungsleistung und einer entsprechenden Kranken- und Pensionsversicherung.
     
  • Die Beratungs-, Fort- und Weiterbildungsangebote für Künstler*innen und Kunstschaffende müssen gestärkt und weiter professionalisiert werden – darunter fallen vor allem die Angebote bezüglich organisatorischer, juristischer, förderspezifischer, medialer Expertise. Die IG Freie Theaterarbeit sieht den dringenden Bedarf, das bestehende Angebot in ganz Österreich weiter auszubauen – und in direktem Feedback mit den Künstler*innen stetig zu adaptieren. 

Wir sehen die wiederkehrenden Unsicherheiten gerade für den Kunst- und Veranstaltungsbetrieb auch als Chance, die gesamte Fördersystematik für diesen Sektor zu überarbeiten. Neue Förderformate, neue Ideen bezüglich neuer Arbeitsorte und einer nachhaltigen sozialen Absicherung gerade für die freischaffenden Künstler*innen und neue Weiter- und Fortbildungsangebote können nun entwickelt werden.

Trotz allen Herausforderungen gibt es genug Ideen, um über 2020 hinaus eine lebendige, stabile zeitgenössische und in die Gesellschaft wirkende freie Tanz-, Theater- und Performer*innenszene in Österreich nicht nur erhält, sondern ausbaut. Wir laden alle Kulturpolitiker*innen und Verantwortlichen ein, gemeinsam die Strukturen für Kunst und Kultur weiterzuentwickeln.

Was kann ein „Digitales Linz“ für die Kultur bedeuten?

Die Stadt Linz arbeitet aktuell an einer Digitalisierungsstrategie namens „Digitales Linz“. Dabei sollen Eckpunkte für die digitale Zukunft der Stadt Linz in den Handlungsfeldern Kunst & Kultur, Stadtverwaltung, Digitale Kompetenzen, Neue Arbeitswelten, Industrie 4.0 und Digitale Daseinsvorsorge erarbeiten werden. Bis 15. Oktober können noch Ideen auf der Website oder einfach per persönlichen Kontakt über Magdalena Reiter von der Open Commons Initiative (+43 732 7070 4764 oder Magdalena.Reiter@ikt.linz.at) eingebracht werden.

Die KUPF hat sich ein paar Gedanken gemacht und einen kleinen Wunschzettel an die Stadtverwaltung geschrieben:

Digitales Einreichungstool bei der Linz Kultur

Während im Wirtschaftsbereich die Nutzung von modernen, zeitgemäßen digitalen Fördertools Standard ist, kann auch in Linz noch immer nur entweder per Post oder per PDF eingereicht werden. Ein digitales Einreichungstool kann die Einreichprozesse nicht nur vereinfachen und beschleunigen, sondern auch die Transparenz erhöhen. Eckpunkte sind eine Stammdatenverwaltung, um nicht jährlich die selben Daten ausfüllen zu müssen, eine transparenten Auswahl der aktuellen Fördermöglichkeiten (Jahresprogramm, Projektförderung, Investitionsförderung, Sonderförderungen wie LinzimPULS etc), die transparente Hinterlegung des Bearbeitungsstand, die Möglichkeit zur Übermittlung von Dokumenten und eine einfache, direkte Kommunikation mit zuständigen SachbearbeiterInnen sein.
Die Stadt soll sich dabei an den AWS Tools orientieren, deren digitale Einreichplattform aktuell ein Best Use Case ist.

Offensive für Websitegestaltung für Kulturvereine

Viele Kulturvereine haben veraltete Websites, meist weil das Geld fehlt, um diese ordentlich zu warten, bespielen und zu gestalten. Hier braucht es ein Programm mit Fördersummen von 5.000-10.000 € für alle Kulturvereine, um moderne und auch künstlerisch anspruchsvolle Websites zu erstellen. Dies ist gleichzeitig ein Impuls für die Kreativwirtschaft, der Programmaufbau könnte sich am ausgelaufenen Kreativwirtschaftsscheck orientieren.

Medienkunst ist mehr als Valie Export und Ars Electronica

Linz ist City of Media Arts, tut aber zu wenig um diesen Titel zu pflegen. Die Unterstützung des FMR ist zu begrüßen, aber noch immer zu wenig. Es sollten besonders junge MedienkünstlerInnen verstärkt gefördert und ins Rampenlicht gesetzt werden. Das kann über eigene Förderprogramme sowie über Ausstellungsprogramme im Lentos oder Salzamt geschehen.

Open Source Stadt Linz

Linz hat eine lange Tradition in der Auseinandersetzung mit Open Source, auch in der Kulturszene mit servus.at, den Linuxtagen, etc. Linz sollte das als Stärke wahrnehmen und sich zur Open Source Stadt erklären, mit dementsprechenden flankierenden Maßnahmen. Die Zusammenarbeit mit den Big 5 sollte soweit wie möglich reduziert werden.

Öffnung des Linz Kultur Newsletters für freie Szene

Der aktuelle Linz Kulturnewsletter wird zu 90% für die Bewerbung der eigenen Häuser genutzt. Größere Szeneprojekte wie das Crossing Euroipe oder einzelne Festivals werden manchmal mitbeworben, aber hier gibt es viel Luft nach oben. Es sollte eine breitere Auswahl an Veranstaltungen geben. Und warum nicht die große Reichweite dafür nutzen, mittels redaktionellen Beiträgen den Kulturverein des Monats vorzustellen?

Unterstützung KUPFticket.at

Die Ticketplattform der KUPF OÖ entwickelt sich zur österreichweit führenden Kulturticketseite, auch Institutionen der Stadt wie das Ars Electronica nutzen die Plattform mittlerweile. Wir möchten hier gerne als führendes Linzer Unternehmen wahrgenommen und unterstützt werden und stehen Kooperationen mit der Stadt (beispielsweise mit Linztermine) offen gegenüber.

Petition jetzt unterzeichnen: Rettungsmaßnahmen für Kunst und Kultur müssen neuen Corona-Einschränkungen folgen

Petition jetzt unterzeichnen

Sehr geehrter Herr Kanzler Kurz, 
sehr geehrter Herr Vizekanzler und Kulturminister Kogler, 
sehr geehrter Herr Finanzminister Blümel, 
sehr geehrte Frau Staatssekretärin Mayer! 

Ab 14. September gelten bundesweit neue Beschränkungen für Veranstaltungen, die die Personenobergrenze massiv reduzieren. Angekündigt wurden diese Änderungen drei Tage im vorhinein. Mit derart kurzfristigen Änderungen ist keine Planung von Veranstaltungen möglich!

Wir müssen davon ausgehen, dass die Unsicherheit über die Bedingungen, unter denen Veranstaltungen noch möglich sind, in den nächsten Monaten zu einem ständigen Begleiter wird. Das trifft alle, die im Veranstaltungsbereich, die im Kulturbereich arbeiten, existenziell bedrohlich: Kultureinrichtungen und Kulturvereine, ihre Mitarbeiter*innen, organisatorisches und technisches Personal, Künstler*innen, Kulturvermittler*innen, Öffentlichkeitsarbeiter*innen,… ! Ohne sofortige Unterstützung droht eine beispiellose Konkurswelle und massiver Anstieg der Arbeits- und Erwerbslosigkeit im Kulturbereich, die die Kulturlandschaft Österreich erschüttern und nachhaltig schädigen wird.

Wir fordern Sie auf, sofort ein Unterstützungspaket zu schnüren, dass das Überleben des Kultursektors über die Krise hinweg sichert. Aktuell sind alle bestehenden Unterstützungsmaßnahmen auf maximal sechs Monate ausgelegt bzw. laufen mit Ende September aus. Niemand kann sich Illusionen machen, dass unter den aktuellen Bedingungen wieder ein kostendeckender, geschweige denn „regulärer“ Kulturbetrieb ab 1. Oktober möglich ist.

Wir fordern: 

  • Umgehende Verlängerung der auslaufenden Unterstützungsfonds 
    sowohl für individuelle Künstler*innen und im Kulturbereich arbeitende Menschen als auch für die unzähligen gemeinnützigen Trägerorganisationen des Kulturlebens, die ab Oktober vor dem Nichts stehen. 
     
  • Refundierung der Kosten für Covid19-Tests und anderer pandemiebedingter Mehrkosten
    Gesundheitsvorsorge darf nicht von den finanziellen Möglichkeiten diktiert werden! Sie ist im Kultur- und Veranstaltungsbereich ebenso wichtig wie etwa in der Gastronomie und Hotellerie, für die Testkosten übernommen werden. 
     
  • Ausfallsfonds für Kulturveranstaltungen 
    der es ermöglicht trotz unsicherer Bedingungen überhaupt noch Kulturveranstaltungen zu „planen“ und ein kulturelles Angebot für die Bevölkerung in den nächsten Monaten zu bieten.
     
  • Anhebung des Kulturbudgets auf 1% des BIP
    um endlich eine solide Absicherung der Kunst und Kultur in Österreich zu ermöglichen! 
     
  • Begleitendes Neustart-Programm für Kunst und Kultur
    um im Arbeiten bleiben zu können, auch ohne unmittelbare Veranstaltungen mit Publikum, das als Programm die Entwicklung und Erprobung alternativer Konzepte und Formate ermöglicht sowie erforderliche Investitionen für eine adaptierte Neuaufnahme des Kunst- und Kulturangebots abdeckt! 

Wir stellen nicht in Frage, dass Vorsorgemaßnahmen getroffen werden müssen, um die epidemische Entwicklung einzudämmen. Planungssicherheit über den Verlauf einer Epidemie kann es nicht geben. Planungssicherheit in finanzieller Hinsicht jedoch schon! Es braucht sofortige Unterstützungsmaßnahmen, die das Überleben des Kultursektors sichern. Es ist Gefahr in Verzug! Handeln Sie jetzt!

Erstunterzeichner*innen: 

IG Kultur Österreich
KUPF OÖ – Kulturplattform Oberösterreich
Dachverband Salzburger Kulturstätten
IG KIKK – Interessengemeinschaft der Kulturinitiativen in Kärnten/Koroska
IG Kultur Steiermark
IG Kultur Burgenland
IG Kultur Vorarlberg
IG Kultur Wien 
TKI – Tiroler Kulturinitiativen
 

Petition jetzt unterzeichnen
 

Warum der NPO Fonds repariert werden muss

Hintergrund

Der Anfang Juli eingeführte NPO Fonds hat das Ziel, die Kosten durch COVID-19 für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Betriebe wie Kulturvereine im Zeitraum des zweiten und dritten Quartals 2020 zu ersetzen. Der Fonds wurde dafür mit 700 Mio € ausgetattet, es gilt ein First Come-First Serve Prinzip. Durch die horizontal breite Ausrichtung (vom kleinen Kulturverein mit 1 Angestellten bis zur Caritas mit 15.000 MitarbeiterInnen) war es klar, dass die gewählte Konstruktion nicht alle Bereiche gleich gut unterstützen kann. Manche zählen zu den GewinnerInnen, manche zu den VerliererInnen. Welche Probleme es im Kulturbereich gibt legen wir im folgenden dar:

Problem 1: Festsetzung einer maximalen Förderhöhe

Anträge beim Fonds sind seit Juli möglich. Durch die Ausrichtung des Fonds auf den Zeitraum Q2-Q3 müssen die AntragsstellerInnen eine Prognoserechnung abgeben, wie hoch ihre Einnahmen und Ausgaben im laufenden dritten Quartal, also bis Ende September, ausfallen werden. So wird eine maximale Förderhöhe festgesetzt, die tatsächliche Förderhöhe wird dann erst bei der Abrechnung, die logischerweise erst ab 1. Oktober möglich ist, festgelegt. Stellt sich bei der Abrechnung heraus, dass die AntragsstellerInnen einen geringeren finanziellen Schaden erlitten haben, wird die Förderhöhe reduziert und so nötig auch Geld zurückgefordert. Sollte sich der Schaden aber als höher als erwartet herausstellen, ist eine Anpassung nach oben nicht vorgesehen.

Das bedeutet: Jene Vereine, die bereits einreichen mussten (wegen drohender Zahlungsunfähigkeit oder aus Absicherung weil der NPO Fonds ja limitiert ist) werden benachteiligt. Durch die heute angekündigten Einschränkungen bei Veranstaltungen müssen nun wieder viele Veranstaltungen im Kulturbereich redimensioniert werden. Die Folgen: Kosten steigen, Einnahmen sinken. Viele der Vereine, die bereits eingereicht haben, werden ihre Prognosen nicht erreichen können. Sie werden nicht die nötige Summe aus dem NPO Fonds bekommen, die sie bräuchten. Der NPO Fonds erfüllt in diesen Fälle daher nicht sein Ziel.

Lösungsansatz: Wir haben schon vor einem Monat den Bund auf das Problem aufmerksam gemacht und eine Änderung der Richtlinien vorgeschlagen. Es sollte schlicht der Passus der Maximalhöhe aus den Förderverträgen gestrichen werden, auch rückwirkend für alle AntragstellerInnen. Eine österreichische Lösung wäre, eine Rückziehung des Antrags zu erlauben, um so den betroffenen Vereinen eine Neueinreichung zu ermöglichen. Bisher gab es hier kein Entgegenkommen von BKA und Kulturstaatssekretariat.

Problem 2: Die Förderhöhe hat ein starkes Zufallselement

Der Fonds agiert strikt nach einem Zuflussprinzip. Bei allen Einnahmen und Ausgaben zählt also ausschließlich das Buchungsdatum am Konto. Gerade im Kulturbereich sind aber die Einnahmen und Ausgaben oft nicht gleichmäßig über das Jahr verteilt, sondern können starke Spitzen aufweisen. Wer also das Pech hat, dass die Fördergeber in den Vorjahren die Jahresförderung erst im Q4 ausbezahlt haben, und die Förderung heuer aber bereits im Q2 oder Q3 ausbezahlt wurde, der hat beim zu ziehenden Jahresvergleich vermutlich ein viel niedrigeres Minus als im umgekehrten Fall. Dies ist ein Problem, das gerade OÖ stark trifft, da es bei uns in den letzten drei Jahre regelmäßig zu stark verspäteten Förderzusagen und -auszahlungen gekommen ist.

Lösungsansatz: Ermöglichen der Durchrechnung von Einnahmen wie Förderungen auf das ganze Jahr.

Problem 3: Personalkosten werden nicht anerkannt

Der NPO Fonds sieht explizit vor, keine Personalkosten zu ersetzen. Hier wird wohl angenommen, dass die Vereine ja Kurzarbeit beantragen können.

Dies ignoriert aber einerseits, dass auch bei Kurzarbeit noch Personalkosten anfallen, auch wenn diese geringer sind. Weiters können aber viele Kulturvereine nicht einfach auf 10% runterfahren. Gerade dort wo Infrastruktur zu erhalten ist, fällt dennoch ein höherer Personalaufwand auf. Auch in der Administration ist weiterhin Arbeit nötig: Die Buchhaltung muss trotzdem gemacht werden, Förderungen abgerechnet und auf die Zeit nach Corona vorbereitet werden.

Lösungsansatz: Jene Personalkosten, die nicht durch Kurzarbeit gedeckt werden oder gedeckt werden können in einer Einzelfallprüfung als förderbare Kosten anerkennen.

Problem 4: Der Fonds läuft mit 30. September aus

Während der Hilfsfonds mit Ende des dritten Quartals ausläuft, ist absehbar, dass die Probleme für die NPOs und besonders für den Kultursektor auch darüber hinaus bestehen werden. Eben erst wurden die Veranstaltungsregeln landesweit wieder verschärft. Wie die Lage im Herbst und Winter sich entwickeln wird, ist kaum absehbar, aber kaum jemand rechnet damit, dass es nicht zu weiteren Einschränkungen im Kulturbereich kommen wird.

Lösungsansatz: Es braucht dringend ein neues Hilfsinstrument für den NPO Sektor. Aus Sicht der KUPF OÖ ist es aber notwendig, statt der horizontalbreiten Ausrichtung des NPO Fonds zielgerichtete Hilfsinstrumente für die einzelnen Sektoren (Kultur, Sport, Soziales, etc) zu entwickeln. Nur so können die spezifischen Merkmale und Strukturen wirklich berücksichtigt werden. Es braucht also einen eigenen Kulturfonds, der auf eine breite und solide Absicherung der gemeinnützigen TrägerInnen bis zur Aufhebung der Covid-19 Einschränkungen abzielt. Es braucht hier rasche und entschlossene Hilfe durch die Politik, ansonsten droht in den nächsten Monaten für viele Teile der gemeinnützigen Kulturszene ein Kampf ums Überleben.

AWS Investitionsprämie

Jetzt Investitionsprämie holen: 7-14% Zuschuss

Seit heute ist die Beantragung für die von der Bundesregierung neu geschaffene Investitionsprämie möglich. Dabei sind auch (gemeinnützige) Vereine antragsberechtigt, sofern sie „unternehmerisch“ tätig sind, was aber auf 99% der Kulturvereine zutrifft.

Mit der Investitionsprämie sollen Neuinvestitionen gefördert werden. Die Basisprämie beträgt sieben Prozent, besonders begünstigt sind Investitionen in Digitalisierung, Ökologisierung sowie Gesundheit und Life Science mit einer Prämie von 14 Prozent, eine Kombination mit weiteren Förderungen ist bewusst erlaubt. Gefördert werden Investitionsprojekte ab einem Volumen von 5.000 Euro bis maximal 50 Mio. Euro, die geringstmögliche Förderung sind also 350 €. Es muss sich um aktivierungspflichtiges Anlagevermögen handeln, was bei Einnahmen-Ausgaben RechnerInnen äquivalent behandelt wird. Der Fördertopf ist mit 1 Milliarde Euro dotiert und soll bei Bedarf erhöht werden. Mehr Details gibt es in den FAQ und den Richtlinien.

Das Förderprogramm wird über die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) abgewickelt, die viele Vereine nun schon NPO Fonds kennen. Das Antragsformular ist nur online auszufüllen, für die Antragsstellung braucht man etwa 10 Minuten Zeit.

Sommerpause

Dem Kulturland OÖ geht es zwar nicht gut, aber immerhin stabil schlecht. Daher macht die KUPF OÖ jetzt eine wohlverdiente Sommerpause.
Von 27. 7. bis 9. 8. ist unser Büro im Betriebsurlaub.
Danach sind wir wieder wie gewohnt für euch da.
Ihr könnt euch auch schon auf unsere Herbst-Ausgabe der KUPFzeitung zum Schwerpunkt ‚Dickicht‘ freuen.
Ein Abo bekommt ihr hier.

Schönen Sommer, keine Cluster und gute Erholung wünscht die KUPF OÖ 🙂

Der NPO-Fonds ist da… – und so wird er beantragt:

Nach langem Warten wurde der heiß ersehnte NPO-Fonds als bisher erste und einzige Hilfsmaßnahme für gemeinnützige Vereine am 8. 7. gestartet. Vom AWS verwaltet, ausgestattet mit 700 Millionen EUR, soll er nun endlich für die Gruppe der Non-Profit-Organisationen (NPO) nach §§ 34 bis 47 Bundesabgabenordnung wirksam werden. Wer antragsberechtigt ist, wie sich die Fördersumme berechnet und wie die Antragstellung funktioniert, erfahrt ihr im Folgenden.

Wer kann ansuchen?
Anspruchsberechtigt sind dabei NPOs, die seit mind. 10. 3. 2020 bestehen, zu diesem Zeitpunkt nicht materiell insolvent waren (außerdem in den letzten 5 Jahren keine Finanzstrafe oder Verbandsgeldbuße leisten mussten), ihren Sitz sowie ihre Aktivitäten in Österreich haben bzw. setzen und durch COVID-19 verursachte Einnahmenausfälle haben. NPOs, die außerdem eine Förderhöhe ab 12.000 EUR ansuchen, oder mehr als 10 Dienstnehmer*innen beschäftigen, oder 2019 einen Umsatz von mehr als 120.000 EUR erwirtschafteten, müssen eine Bestätigung eines/einer Wirtschaftsprüfer*in oder eines/einer Steuerberater*in beilegen.

Wie berechnet sich die Förderung?
Ausbezahlt wird erst, wenn man mind. 500 EUR Anspruch hat; die maximale Förderhöhe beträgt 2,4 Millionen EUR pro NPO. Der Kostenersatz betrifft die Zeit von 1. 4. bis 30. 9.
Als förderbare Kosten – die zu 100 % ersetzt werden – gelten zum Beispiel Miete und Versicherung, Zinsaufwendungen für Kredite, Buchhaltungskosten, Kosten für die Lohnverrechnung, Jahresabschlusskosten, Zahlungen für Wasser, Energie und Telekommunikation, Reinigungskosten, Betriebskosten, unmittelbar durch COVID-19 verursachte Mehrkosten (ausgenommen Personalkosten) und auch frustrierte Aufwendungen für aufgrund von COVID-19 abgesagte Veranstaltungen.
Darüber hinaus kann ein Struktursicherungsbeitrag beantragt werden. Dieser beträgt 7 % der Einnahmen auf Basis des Jahresabschlusses 2019 und ist mit 120.000 EUR begrenzt.
Wenn die beantragten förderbaren Kosten inklusive Struktursicherungsbeitrag 3.000 EUR überschreiten, wird die Förderung gedeckelt: Dann erhält man den jeweils niedrigeren Wert von entweder a) dem berechneten Einnahmenausfall der ersten drei Quartale 2020 (als Vergleichszeitraum gelten entweder die ersten drei Quartale 2019 oder der Mittelwert der ersten drei Quartale 2018 und 2019) – oder b) von den Fixkosten und dem Struktursicherungsbetrag als Förderbetrag ausbezahlt.

Wann geht’s los?
Anträge für den NPO-Fonds werden seit 8. 7. und bis 31. 12. 2020 via www.npo-fonds.at angenommen; auch die Auszahlungen haben bereits begonnen. Förderungen bis 3.000 EUR sollen sofort und im Ganzen, Förderungen darüber zu 50% sofort und zu 50% nach Abrechnung ausbezahlt werden. Wird der Einnahmenausfall falsch eingeschätzt, muss der Fehlbetrag nach Abrechnung zurückgezahlt werden.

Ihr blickt noch immer nicht ganz durch?
Keine Sorge – im Folgenden verlinken wir hilfreiche Zusammenfassungen (darunter die Aufzeichnung des KUPFwebinars) und Links:

  • Der NPO-Fonds hat eine eigene Service-Hotline (+43 1 267 52 00 oder info@npo-fonds.at), erreichbar von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 18:00 Uhr sowie Samstags von 8:00 bis 15:00 Uhr. 
  • Mehr Infos (FAQs, Beispielrechnungen und ein Video) gibt es ebenfalls auf npo-fonds.at
  • Die Richtlinien zum Fonds sind auch auf der Seite der IGO gut zusammengefasst.
  • Die Aufzeichnung unseres KUPFwebinars zur Antragstellung sowie die Präsentationsunterlagen findet ihr hier:

Teilnehmerinnen und Teilnehmer für Gruppendiskussion gesucht: Auswirkungen der Corona-Krise auf Menschen mit geringem Einkommen aus dem Kulturbereich

Wie hat sich die „Corona-Krise“ auf Ihr Leben ausgewirkt?

Welche Maßnahmen haben Ihnen geholfen?

Welche Art von Unterstützung würde Ihnen helfen?

Die Österreichische Armutskonferenz möchte in einer Studie erheben, wie sich die Corona-Krise und der „Lock-Down“ auf die Menschen ausgewirkt haben. Es geht z. B. um Wohnen, Gesundheit, Ernährung, Familie, Schule und Bildung, das soziale Leben sowie die schlichte Frage, ob das Geld noch ausreicht. Im Blickpunkt stehen einerseits Menschen, die schon vor der Corona-Krise von Armut gefährdet oder betroffen waren oder wenig Einkommen hatten; andererseits Menschen, die erst durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, weil sie z. B. ihren Job verloren haben, in Kurzarbeit mussten oder ihre Arbeit als Selbstständige nicht mehr existenzsichernd ausüben können.

Die Österreichische Armutskonferenz, eine seit langem in der Armutsbekämpfung tätige Organisation, führt diese Studie durch, um dem Sozialministerium (das die Studie finanziert) Entscheidungsgrundlagen für die Hilfsmaßnahmen der nächsten Zeit zu liefern.

Für die Erhebung werden Gruppendiskussionen (sogenannte Fokusgruppen) veranstaltet. An den jeweiligen Terminen können maximal 10 Personen teilnehmen.

Voraussetzungen für die Teilnahme:

• entweder Armutsbetroffenheit / -gefährdung bzw. geringes Einkommen

• oder großer Einkommensverlust durch die Corona-Krise

• ausreichende Deutschkenntnisse (um an der Diskussion teilnehmen zu können)

TERMIN IN LINZ am 22. Juli 2020, 10-13 oder 15-18 Uhr (AK, Volksgartenstraße 40)

Gesucht werden Person, die freiberuflich/selbstständig im Kulturbereich „auf oder hinter der Bühne“ arbeiten: Musiker*innen, Schauspieler*innen, Bühnentechniker*innen, Maskenbildner*innen u.a.

Die Uhrzeit wird nach den Möglichkeiten der Teilnehmer*innen entschieden und bei der Anmeldebestätigung bekannt gegeben.

ANMELDUNG – Bitte anmelden mit Kontaktdaten (Email, Telefon) unter office@armutskonferenz.at oder telefonisch unter 01-4026944. Bitte bis 10. Juli 2020!

Da die Anzahl begrenzt ist und in den Gruppen verschiedene Lebenssituationen bzw. -bereiche vertreten sein sollen, wird es eine Auswahl der Teilnehmer*innen geben und die Teilnahme dann bestätigt (unter Angabe des genauen Ortes).

Aufwandsentschädigung: 20€

Alle Gespräche und die Ergebnisse werden anonymisiert!