Einladung Gruppendiskussion: Corona-Auswirkungen auf Kunst&Kultur

Die Armutskonferenz hat im Sommer letzten Jahres eine qualitative Studie „Armutsbetroffene und die Corona-Krise“ durchgeführt, die sich vor allem auf den ersten Lockdown bezog. Hier ein Überblick zu den Ergebnissen und die Studie zum Herunterladen: http://www.armutskonferenz.at/news/news-2020/erhebung-armutsbetroffene-und-die-corona-krise.html


Nun arbeitet die Armutskonferenz an einer Folgestudie um zu erheben, wie sich die langwierige Corona-Krise auf Menschen auswirkt, die besonders von den Corona-Maßnahmen und -Einschränkungen betroffen sind.
Dazu finden Gruppendiskussionen mit unterschiedlichen Zielgruppen (persönliche Treffen in Wien) statt. Die Termine sind aktuell für die 2. Mai-Hälfte vorgesehen. Entsprechend den dann gültigen Regelungen sind möglicherweise Tests bzw. das Tragen von Masken vorgeschrieben.
Eine dieser Gruppendiskussionen richtet sich an Kulturmacher*innen auf und hinter der Bühne (Schauspieler*innen, Musiker*innen, Maskenbildner*innen, Bühnentechniker*innen u.a.), die aufgrund der Corona-Krise Einkommensverluste erlitten haben und in eine finanziell enge Lebenssituation geraten sind.
Der Termin für die Gruppendiskussion ist vorgesehen für 21. Mai 2021 um 10.30h in Wien.

Einladung: https://www.armutskonferenz.at/files/einladung_gruppendiskussion_kunst-kultur.pdf
Teilnehmer*innen aus anderen Bundesländern erhalten Fahrtkosten. Für alle Teilnehmer*innen gibt es eine Aufwandsentschädigung von 30€. 
Anmelden und Rückfragen unter: office@armutskonferenz.at , 01-4026944

Ohne autoritäre Expertise

Ein Gastbeitrag von Mario Friedwagner zur Abberufung von Stephan Rabl als künstlerischer Leiter von Bad Ischl/Salzkammergut – europäische Kulturhauptstadt 2024.

Die Menschen im Salzkammergut haben Erfahrung im Umgang mit Autorität. Zum einen hatten die Hochwohlgeborenen aus dem Hause Habsburg ihren Sommersitz in Ischl und zum anderen – durchaus als renitente Haltung gegen dieses Autoritätsmonopol zu lesen – beansprucht in dieser Gegend „der Klein- und Kleinstkönigreiche“, wie Alfred Komarek in seinem Buch Salzkammergut schreibt, „jede und jeder Autorität für sich“. Stephan Rabl, der erst im Spätherbst vergangenen Jahres bestellte und nun abberufene künstlerische Leiter von Bad Ischl/Salzkammergut – Kulturhauptstadt Europas 2024, hätte das wissen müssen. Es wundert einen nachgerade, dass ihm das nicht klar zu sein schien. Aber vermutlich war er einfach ein wenig zu ungeduldig. Und vielleicht auch ein wenig überfordert mit dieser regionalen Komplexität.

Wie auch immer. Kooperation wird im Salzkammergut, wo im Jahr 1868 der erste Arbeiterinnenbildungsverein außerhalb Wiens gegründet wurde, stets großgeschrieben. Diese zentrale Bedeutung des Aushandelns auf Augenhöhe sei auch all Jenen mitgegeben, die Rabl in leitenden Positionen nachfolgen werden. Letztlich ist dieser Zugang des Zuhörens einfach eine Frage der Kultur. Der Organisationskultur und damit auch des Managements. Ich sag immer: Ein Freies Radio ist keine Schülerzeitung. Und eine europäische Kulturhauptstadt ist keine Landesausstellung. Wenn wir, wie im Bewerbungsbuch versprochen, einen substanziellen Beitrag leisten und das Regionale mit dem Europäischen verbinden wollen, dann sollten wir bereit sein, unsere Routinen zu hinterfragen und den Initiativen aus Kunst und Kultur ein offenes Ohr zu schenken. Das betrifft in erster Linie die Politik in den Gemeindestuben, aber auch die Platzhirsche in Wirtschaft und Tourismus.

Der Zuschlag eine europäische Kulturhauptstadt austragen zu dürfen ist kein Freibrief zur eitlen Selbstgefälligkeit, er verpflichtet uns vielmehr dazu die Komfortzonen zu verlassen und neue Wirklichkeiten in das Nervensystem der Region zu laden. Compete and Consume mag eine Weile gut funktioniert haben, für eine Zukunft nach der Pandemie werden wir allerdings neue Konzepte brauchen. Die Bereitschaft ohne Geländer zu denken, wie es Hannah Arendt nannte, und sich auf eine Zukunft einzulassen, für die es noch keine Erfahrungen gibt, wäre eine wichtige Voraussetzung für ein neues Kapitel kultureller Entwicklung im Salzkammergut. Daher sehe ich gerade darin, im Scheitern, eine Chance für den Neubeginn. Erfolgreiche Entwicklung und nachhaltige Transformation beginnen oft mit kleinen Veränderungen, mit wertschätzenden Signalen nach innen, mit Integrität und dem Bekenntnis zu einem echten Miteinander. Als langjähriger Medien- und Kulturmanager würde ich mir daher wünschen, dass das Bewerbungsteam endlich Rollenklarheit findet und den Mitarbeiterinnen der Kulturhauptstadt GmbH gut bezahlte Anstellungsverhältnisse geboten werden. Ich würde mich freuen wenn auch Alleinerzieher*innen Teilhabe finden, weil nicht nur Vollzeitäquivalente vergeben werden. Und ich würde es schön finden, wenn das bestehende Team alsbald erweitert, Diversität und gesellschaftliche Durchlässigkeit organisiert werden.

Wir haben eigenwillige und großartige Köpfe in der Region, werden aber Menschen mit internationaler Erfahrung brauchen, von deren Wissen in den unterschiedlichen Disziplinen wir lernen können. Auch im Management. Nach dem Abgang von Stephan Rabl wissen wir jetzt, wie es vermutlich nicht gemacht werden soll und obwohl die Monde verstreichen, bleibt noch Zeit, um herauszufinden, wie es gut und professionell gemacht werden kann. In Summe werden das zwar keine Kultur-Kolonialherrenjahre sondern Lehr- und Lernjahre für alle Beteiligten, aber gerade deshalb finde ich den Zuschlag an Bad Ischl und das Salzkammergut so spannend: Europa findet nicht nur in den Ballungszentren statt. Demokratie wird nicht nur in den Parlamenten verhandelt. Kulturentwicklung ist nicht fancy und hip. Meistens ist es vielmehr ein mühsamer Weg in einer ländlichen Region eine vitale Kultur der Teilhabe zu entwickeln. Nicht gleich den Sack zuzumachen und die Lösung zu präsentieren, sondern Räume für Prozesse aufzumachen und lernen ohne autoritäre Expertise zu ermöglichen.

Gerade das macht für mich Europa aus und gerade das könnte unser Beitrag zu einer europäischen Kulturhauptstadt sein. Wir, die wir in den inneralpinen Tälern und an den Rändern leben, sind ein Teil davon. Überall dort, wo die Demokratie ernst genommen wird. Hoffentlich auch im Salzkammergut!

Mario Friedwagner ist ein ehemaliger Skispringer, Radio- Kultur- und Bildungsmanager.

Zusätzlicher Sendungstipp: Widerhall Woche 13 2021

Was ist bisher geschehen und wie beurteilen lokale Kulturinitiativen den laufenden Prozess? Zu Wort kommen in der am 30. März auf FRS ausgestrahlten Sendung Riki Müllegger für das Kino Ebensee, Emilian Tantana für die Jazzfreunde Bad Ischl, Birgit Hofstätter für das Frauenforum Salzkammergut, Barbara Kern für das Handwerkhaus Bad Goisern, Mario Friedwagner für den Verein Freies Radio Salzkammergut, der Ausseer Kulturarbeiter Hans Fuchs und FRS Redakteur Jörg Stöger.

OÖ LANDESPREISE FÜR KULTUR UND OÖ TALENTFÖRDERUNGSPRÄMIEN 2021

Unter dem Motto „Anerkennen, auszeichnen, fördern“ schreibt das Land OÖ bis 30. Juni Landespreise für Kultur und Talentförderprämien für die Bereiche Bildende Kunst, Initiative Kulturarbeit, Interdisziplinäre Kunstformen, Literatur, sowie Kultur- und Geisteswissenschaften aus.

Die Landespreise für Kultur sowie der Große Landespreis für Initiative Kulturarbeit sind mit je 7.500 Euro dotiert, der Kleine Landespreis für Initiative Kulturarbeit mit 5.400 Euro. Talentförderungsprämien werden in 24 Monatsraten bis zu einer Summe von 5.400 Euro ausbezahlt.

Für OÖ Landespreise können sich Kulturinitiativen und Vereine sowie Personen oder Personengruppen aus OÖ ab dem 36. Lebensjahr bewerben, deren künstlerisches oder wissenschaftliches Werk ist in hervorragender Weise für Oberösterreich bedeutsam ist.

Die Talentförderprämien sind für Oberösterreicher*innen bis 35 Jahre bzw. 40 Jahre (bei Kindern) ausgeschrieben.

Alle Informationen sowie die Möglichkeit zur (online) Einreichung finden sich hier:
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/Mediendateien/LK/2021_LP_TFP_Ausschreibung.pdf

KulturX

Der Wettbewerb um einen alternativen Begriff.

Er geistert durch Medien, Politik und Zivilgesellschaft. Er ist vermeintlich praktisch, da er Künstler_innen, Kulturarbeiter_innen, Vermittler_innen und anderweitig im Kunst- und Kultur-Sektor arbeitende Menschen gleichermaßen mitmeint und als Partizipialform sogar geschlechtsneutral erscheint. Wenigen ist seine Nazi-Vergangenheit bekannt; die, die davon wissen, versuchen ihn tunlichst zu vermeiden. Gemeint ist der Begriff ‚Kulturschaffende‘.

Möglichst inklusive und ideologiefreie Alternativen sind rar. Spätestens seit den historischen und diskurskritischen Aufarbeitungen von Isolde Vogel und Eva Blimlinger in der aktuellen KUPFzeitung ist klar: Eine Aneignung des Begriffs kommt nicht in Frage. Es braucht ein neues oder jedenfalls alternatives Wort.

Eva Blimlinger schlägt in ihrem Beitrag vor, einen Wettbewerb zu organisieren und lobt dafür 1.500 EUR Preisgeld aus. Diese Idee aufgreifend, schreiben wir hiermit KulturX – den Wettbewerb um einen alternativen Begriff – aus.

Wir laden herzlich ein, bis 30. April 2021 einen alternativen Begriff inklusive einer formlosen, schriftlichen Erläuterung (max. 1.000 Zeichen) zu dessen Herleitung, Bedeutung und Anwendbarkeit sowie einer Kurzbiografie der Einreichenden (max. 300 Zeichen) an kulturx@kupf.at zu schicken. 

Mögliche Anregungen für die Auseinandersetzung:

  • Wie wird der Begriff dekliniert? Wie wird er gegendert?
  • Wen meint dieser Begriff mit? Wen nicht?
  • Überschneidet oder ergänzt er sich mit Begriffen wie ‚Kulturarbeiter_innen‘, ‚Künstler_innen‘ und ‚Kunst-/Kulturvermittler_innen‘? Oder grenzt er sich davon ab?
  • Bietet er die Möglichkeit, die oft prekären, vielseitigen Lebensrealitäten des Kunst- und Kultur-Sektors abzubilden?

Wir freuen uns darüber hinaus auf weitere Fragestellungen und Perspektivierungen.

Eine Fachjury aus Kulturpraxis, -politik und -wissenschaft wird schließlich ein Siegerwort (Hauptpreis) und zwei weitere Begriffe zur besonderen Würdigung (Anerkennungspreise) küren. 

Die ausgezeichneten Wörter werden in der Sommerausgabe der KUPFzeitung vorgestellt und selbstverständlich in die Schreib- und Sprechpraxis der KUPF OÖ übergehen. Mindestens!

Wir freuen uns auf die Einreichungen!

Eckdaten zur Ausschreibung:

Preisgeld: 1 Hauptpreis à 1.000 EUR, 2 Anerkennungspreise à 250 EUR

Einzureichende Unterlagen: Alternativer Begriff und schriftliche Erläuterung (max. 1.000 Zeichen), Kurzbiografie der Einreichenden (max. 300 Zeichen)

Einreichen bis: 30.04.2021 (23.59 Uhr CET)

Rückfragen und Einreichungen bitte an kulturx@kupf.at

Rechtliches: Die Jury entscheidet unter Ausschluss des Rechtsweges. Einreicher_innen entsteht durch die Einreichung kein Rechtsanspruch.

Comic von Stephan Gasser

Gerne darf diese Ausschreibung auch geteilt werden.

Webinar: NPO Fonds richtig beantragen

Wie berichtet, gibt es nun endlich ein fixes Antragsdatum für Entschädigungszahlungen für das Q4 aus dem NPO Fonds.
Seit 5. März und bis spätestens 15. Mai könnt ihr euch unter https://npo-fonds.at euer Geld holen!

Als besonderes Service für unsere Mitglieder, bieten wir euch wieder ein persönliches und kostenloses Webinar zum Thema NPO Fonds richtig beantragen an.

Wie ihr ohne Umschweife und möglichst unkompliziert zu euren Entschädigungszahlungen kommt, was beim Umsatzersatz zu beachten ist und welche Fristen einzuhalten sind, erklären wir euch live in unserem Webinar: 

Webinar: NPO Fonds richtig beantragen

23. März 2021 via ZOOM um 17 Uhr

Live Fragen & Antworten mit Thomas Diesenreiter und Verena Humer

Anmeldung zum Webinar hier per Mail

Mit der Beantragung des NPO Fonds für das vierte Quartal können bis zu 100% der förderbaren Kosten vom Bund abgedeckt werden – wir raten euch, hier unbedingt zu beantragen und freuen uns auf eure Fragen!

OÖ Landespreis für soziale Innovation »dieziwi.21«

– jetzt mitmachen und gewinnen!

»dieziwi – Die Zivilgesellschaft wirkt«, der neue Verein zur Förderung freiwilligen, zivilgesellschaftlichen Engagements in Österreich, schreibt heuer erstmals auf Initiative von Sozial-Landesrätin Gerstorfer den Oberösterreichischen Landespreis für soziale Innovation, den dieziwi.21, aus. Mit dem Preis sollen Ideen für zivilgesellschaftliche Projekte und Initiativen sichtbar gemacht, gewürdigt und in weiterer Folge nachhaltig in der Gesellschaft verankert werden.

Gesucht werden innovative Ideen für Projekte, die freiwilliges, zivilgesellschaftliches Engagement fördern oder dazu ermutigen, selbst aktiv zu werden. Gefragt sind Ideen, die uns als Gesellschaft bereichern.

Wenn auch du anderen Menschen helfen willst, eine Initiative starten möchtest oder eine Idee für ein Projekt im Bereich zivilgesellschaftliches, freiwilliges Engagement hast, dann reiche jetzt deine Idee unter https://dieziwi.at/dieziwi21 ein und bewirb dich für den »dieziwi.21«. Zu gewinnen gibt’s Preisgeld in Gesamthöhe von 12.000 Euro und jede Menge Aufmerksamkeit sowie Begleitung bei der Umsetzung deiner Idee!

Mitmachen können alle Privatpersonen, Initiativen, Vereine, Organisationen und Gemeinden, die die Einreichkriterien erfüllen. Die Einreichung ist bis 16. April 2021 möglich. Die Gewinner*innenprojekte werden mittels Publikumsvoting und durch eine unabhängigen Jury ermittelt und am 11. Juni 2021 – im Rahmen der Freiwilligenmesse Oberösterreich – mit dem »dieziwi.21« geehrt.

Weitere Infos zum Verein und zum Preis gibt es auf unserer Website www.dieziwi.at.

Wir freuen uns auf deine Einreichung!

Das Team von dieziwi

Neue Sonderförderungen Land OÖ

Wie berichtet hat das Land OÖ einige Forderungen der KUPF OÖ aufgegriffen und diese sowie weitere neue Covid-19 bedingte Sonderförderungen angekündigt. Die Förderungen im Überblick:

Investitionspaket

Insgesamt 13 Millionen Euro aus dem OÖ-Plan sind für Investitionsprojekte regionaler Kulturinitiativen, regionaler und nicht kommerzieller Kinobetriebe sowie Kulturinstitutionen des Landes OÖ vorgesehen. Dieses Geld kommt 2021 und 2022 zusätzlich in das Kulturbudget.

Wer wird gefördert?

  • Anspruchsberechtigt sind oö. Kulturvereine, -veranstalter und –institutionen, deren Programm im Jahr 2021 förderbar ist, sowie
  • regionale, nicht kommerzielle Kinobetriebe mit bis zu drei Sälen (Präsentation und Vermittlung österreichischen Filmschaffens – kontinuierlich, adäquat und in wesentlichem Ausmaß; Fokussierung auf hohes künstlerisches Niveau).

Was wird gefördert?

  • Maßnahmen zur Digitalisierung bzw. Ausweitung des digitalen Angebots, z.B: Ankauf von Soft- und Hardware, etc.
  • Maßnahmen zur Wartung, Erneuerung und notwendigen Modernisierung von Veranstaltungstechnik, z.B.: Ton- und Lichttechnik, Projektoren etc.
  • bauliche Maßnahmen im Sinne der Bewältigung der Krise oder zur Erfüllung behördlicher Auflagen den Veranstaltungsbetrieb betreffend (z.B. Einbau von Plexiglasscheiben, Ankauf von Desinfektionsspendern, Lüftungen, Adaptionen des Zuschauerraums, etc.).
  • Derartige Maßnahmen sind im Rahmen des Investivpakets auch rückwirkend ab März 2020 förderbar, im Sinne einer Wiederherstellung aufgelöster Rücklagen.

Wie wird gefördert?

  • Bei Investitionen mit förderbaren Kosten bis 50.000 Euro maximal 75 Prozent;
  • Bei Investitionen mit förderbaren Kosten über 50.000 Euro bis 100.000 Euro maximal 65 Prozent;
  • Bei Investitionen mit förderbaren Kosten über 100.000 Euro bis 200.000 Euro maximal 50 Prozent;
  • Bei Investitionen mit förderbaren Kosten über 200.000 Euro bis 300.000 Euro maximal 45 Prozent;
  • Bei Investitionen mit förderbaren Kosten über 300.000 Euro maximal 40 Prozent (Die Fördersumme ist mit maximal 300.000 Euro gedeckelt).

Voraussetzungen:

  • Die Maßnahme dient der Bewältigung einer durch die COVID-19-Pandemie verursachten Notlage bzw. sichert den Betrieb im Sinne der Pandemieprävention und/oder dient der langfristigen Verbesserung bzw. Sicherung des Betriebs.
  • Beim Antragssteller handelt es sich um eine Institution mit Sitz in Oberösterreich, deren Programm zu mindestens 80 Prozent aus kulturellen Veranstaltungen besteht und im Rahmen der Oö. Kulturförderung förderbar ist (Ausnahme: regionale Kinobetriebe).
  • Die Maßnahme ist nicht ohne eine Förderung durchführbar, bzw. nur unter Auflösung von mindestens 50 Prozent der vorhandenen Rücklagen, wobei zweckgewidmete Rücklagen ausgenommen sind.

Antragstellung:

Eine Antragstellung für dieses Paket ist notwendig, das Formular findet sich auf der Website des Landes OÖ.

Neustart-Bonus für Vereine und Veranstalter

Wer wird gefördert?

Anspruchsberechtigt sind oö. Kulturvereine, -veranstalter und –institutionen, deren Programm im Jahr 2021 förderbar ist, sowie regionale, nicht kommerzielle Kinobetriebe mit bis zu drei Sälen (Präsentation und Vermittlung österreichischen Filmschaffens – kontinuierlich, adäquat und in wesentlichem Ausmaß; Fokussierung auf hohes künstlerisches Niveau).

Was wird gefördert?

Die beantragten Fördermittel sind zweckgewidmet für die Deckung von Fixkosten bzw. die Umsetzung des künstlerischen Jahresprogramms, wobei als Basis für die Berechnung der Förderhöhe maximal 100 Prozent der Gesamtausgaben des Jahres 2019 herangezogen werden (berücksichtigt werden die Kosten des regulären Jahresprogramms, exkl. Sonder- oder Jubiläumsprojekten).

Wie wird gefördert?

  • Förderungen von Jahresprogrammen und jährlich wiederkehrenden Projekten mit Festivalcharakter können um bis zu 10 Prozent und maximal 15.000 Euro aufgestockt werden.
  • Für regionale Kinobetriebe ist eine Förderung von bis zu 10 Prozent der kalkulierten Gesamtkosten und maximal 15.000 Euro möglich.

Voraussetzungen

  • Vorlage des Jahresabschlusses 2020, aus dem ein entsprechender Bedarf hervorgeht, weil
    • der antragstellenden Institution im Jahr 2020 ein Abgang entstanden ist oder
    • zur Deckung der laufenden Kosten im Jahr 2020 über 50 Prozent der Rücklagen aufgelöst werden mussten.
  • Voraussetzung ist darüber hinaus, dass der Antragsteller mögliche Hilfsmaßnahmen des Bundes ausgeschöpft bzw. sich nachweislich darum bemüht hat.

Unterstützung von verschobenen Festivals

Im Jahr 2020 wurden Förderungen für Festivals- und Projekte mit Festivalcharakter, die ins Jahr 2021 verschoben werden mussten, vollständig ausbezahlt. Einerseits um die Liquidität zu sichern, andererseits um bereits getätigte Ausgaben zu decken und Vorarbeiten für das Jahr 2021 zu ermöglichen. Auch im Jahr 2021 kann für das verschobene Programm regulär um Förderung angesucht werden. Aufgrund des Ausfalls der Einnahmen im Jahr 2020 können durch Verschiebung entstandene „Mehrkosten“ (im Vgl. zum Vorjahres-Plan) berücksichtigt werden.

Wer wird gefördert?

Anspruchsberechtigt sind Festivals und Projekt mit Festivalcharakter, die im Jahr 2020 Förderungen aus Kulturmitteln für ihr Festival bezogen haben, bzw. deren Programm im Jahr 2021 förderbar ist.

Was wird gefördert?

Entstandene Mehrkosten für verschobene Veranstaltungen, Programme etc. (im Vgl. zum Vorjahres-Plan).

Wie wird gefördert?

  • Die entstandenen Mehrkosten können mit einem erhöhten Fördersatz gefördert werden, wobei die Fördersumme des Jahres 2020 als Maximum gilt.
  • Die Förderhöhe orientiert sich an den tatsächlichen Ausgaben 2021.

Voraussetzungen:

Das geplante Programm 2020 wurde auf 2021 verschoben

Antragstellung

Eine Antragstellung für dieses Paket ist notwendig, das Formular findet sich auf der Website des Landes OÖ.


Verlängerung des Härtefallfonds für oö. Kulturschaffende bis Ende Juni

Mit dieser Hilfe können jene Kulturschaffende unterstützt werden, die bereits alle Hilfen des Bundes ausgeschöpft haben oder nicht anspruchsberechtigt sind. Diese Maßnahme wäre im März 2021 ausgelaufen und wurde bereits von der Oö. Landesregierung bis jedenfalls Ende Juni 2021 verlängert.

Wer wird gefördert?

Oberösterreichische Kulturschaffende die keine oder eine geringe Unterstützung aus einschlägigen Unterstützungsmaßnahmen des Bundes erhalten (COVID-19 Härtefallfonds des Bundes, der
Künstlersozialversicherung,…) oder über nur geringe Einnahmen aufgrund der Maßnahmen zur COVID-19 Bekämpfung verfügen.

Was wird gefördert?

Betroffenen Künstler/innen und Kulturschaffenden kann eine einmalige, nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung zur Bewältigung der Krisensituation zur Verfügung gestellt werden.

Wie wird gefördert?

Es kann um eine finanzielle Unterstützung für drei Monate angesucht werden. Die Höhe der Unterstützung orientiert sich am Richtsatz der Mindestsicherung von 917,35 Euro/Monat, also insgesamt bis max. 2.752 Euro. Eine Aufzahlung von geringeren Bundesmittel bzw. Einnahmen auf diesen Betrag ist möglich.

Voraussetzungen:

  • Bezug einer Kulturförderung des Landes OÖ in den letzten fünf Jahren, oder
  • die künstlerische Tätigkeit ist im Rahmen der Oö. Kulturförderung förderbar, oder
  • künstlerische oder kulturelle Tätigkeit bei Projekten, für die in den letzten fünf Jahren eine Kulturförderung gewährt wurde.
  • Der Lebensunterhalt wird ausschließlich aus selbstständiger künstlerischer oder kultureller Tätigkeit bezogen. Darüber hinaus gibt es keine Einkommensquelle (Mindestsicherung, Pension, Arbeitslosengeld, Gehalt aus unselbständiger Tätigkeit, etc.).
  • Ausgeschlossen sind Personen die sich in einer Ausbildung (Studium, Schule, etc.) befinden, und die nicht durch ihre selbstständige künstlerische Tätigkeit ihren Lebensunterhalt bestritten haben bzw. bestreiten.

Weitere Informationen und Antragstellung auf der Website des Landes OÖ.

Verlängerung des Sondertopfes art@home

Ziel der Sonderförderung ist die Unterstützung von oö. Kunstschaffenden, die aufgrund der COVID-19-Beschränkungen neue Präsentationswege für ihre Projekte gesucht und diese online präsentiert haben bzw. präsentieren werden. Dieser Sondertopf läuft auch 2021 weiter.

Wer wird gefördert?

Die Sonderförderung art@home richtet sich an Kunstschaffende mit Oberösterreich-Bezug.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Projekte aus den Bereichen darstellende Kunst, Musik, Literatur und bildende Kunst, die aufgrund des Veranstaltungsverbots betreffend COVID-19 online präsentiert werden bzw. wurden.

Wie wird gefördert?

Pro Projekt kann eine Fördersumme von bis zu 15 Prozent der Gesamtkosten vergeben werden. Die maximale Förderhöhe liegt bei 1.000 Euro.

Voraussetzungen:

  • Veranstaltungszeitraum während des Veranstaltungsverbots.
  • Das Projekt wurde ausschließlich oder zum überwiegenden Teil online zugänglich gemacht. Der Zugang war uneingeschränkt (d.h. nicht nur einem eingeschränkten Personenkreis) möglich.
  • Eine Förderbasis für das Projekt im Rahmen des OÖ. Förderprogramms ist generell gegeben.
  • Für das Projekt wurde keine Förderung im Rahmen der regulären OÖ. Kulturförderung bezogen.

Weitere Informationen und Antragstellung auf der Website des Landes OÖ.

Weitere Fördermaßnahmen

  • Die Ferialjobaktion wird auch 2021 weitergeführt.
  • Die eingereichten Kunstankäufe werden im Rahmen der ersten Jurysitzung 2021 evaluiert und das Budget gegebenenfalls von 50.000 auf 100.000 Euro erhöht.
  • Die Bewerbung für Arbeitsstipendien (Literatur. Bildende Kunst, Komposition, Kultur- und Geisteswissenschaftliche Forschungsprojekte) ist für 2021 bereits wieder möglich.

NPO-Fonds-Verlängerung und -Lockdownzuschuss kommen!

We’ve got NEWS for you: Die angekündigte NPO-Fonds-Verlängerung (weiterhin als Kostenersatz konzipiert) für das 4. Quartal des Jahres 2020 kommt – allerdings verspätet (ab Mitte Februar) und in alle möglichen Richtungen begrenzt (u. a. mit dem Einnahmenausfall im 4. Quartal). Echte Struktursicherung der zahlreichen Kulturvereine sieht anders aus.

Neu ist der NPO-Lockdownzuschuss als ergänzender Einnahmenersatz (siehe Grafik d. bmkoes.gv.at) für behördlich geschlossene bzw. auch indirekt betroffene Institutionen.

Die Beantragung beider Instrumente wie gehabt unter antrag.npo-fonds.at laufen.

Dass das junge Jahr 2021 damit – trotz Rundem Tisch letzte Woche – kaum gute kulturpolitische Nachrichten bringt, ist ernüchternd. Nach dem verlängerten Kulturlockdown sind Konzepte wie das „Rein-/Freitesten“ noch lange nicht fertig ausgearbeitet und Hilfsmaßnahmen wie der Veranstaltungsschutzschirm greifen entweder nicht in der notwendigen Breite, oder bewirken eine de facto Schlechterstellung der Freien Szene.

Wir halten euch weiterhin auf dem Laufenden und berichten, sobald wir weitere Informationen erhalten.

Runder Tisch der Kulturinitiativen Österreichs

Konstruktiver Auftakt und noch viel Arbeit

Interessenvertreter*innen autonomer Kulturinitiativen wurden am Dienstag, 19. 1. 2021, zum einstündigen Gespräch mit Vizekanzler Werner Kogler und Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer eingeladen. Erstmals widmete sich das Bundesministerium für Kunst, Kultur, Öffentlicher Dienst und Sport damit explizit den Auswirkungen der Krise auf kleine und mittelgroße Kulturinitiativen. Nach dem konstruktiven aber knappen Auftakt gilt es nun den Dialog fortzuführen, um an konkreten Verbesserungen für Kulturinitiativen zu arbeiten.

Für Oberösterreich waren Thomas Diesenreiter (KUPF OÖ), Christine Dollhofer (Crossing Europe) und Günther Ziehlinger (KAPU) anwesend. Diesenreiter fasst das Gespräch so zusammen: „Es war ein konstruktiver Austausch und ein Schritt in die richtige Richtung. Details blieben leider ungeklärt. Alles hängt jetzt davon ab, wie ernst der Dialog fortgeführt wird und ob die von uns geforderte Planungssicherheit, sowie die dringenden Nachbesserungen bei den Hilfsmaßnahmen für gemeinnützige Kulturvereine kommen.“

Außer Zweifel steht für die Interessenvertretungen, den Gesundheitsschutz auch weiterhin zu priorisieren. „Die Bereitschaft ist groß, die gesundheitspolitischen Maßnahmen mitzutragen. Im Bereich der kulturpolitischen Maßnahmen stellen wir aber eine Ernüchterung fest, was die Hilfsmaßnahmen angeht. Unsere Vereine sind nach wie vor massiv eingeschränkt“, hält Diesenreiter fest. „Wir müssen parallel daran arbeiten, dass die Gesundheitskrise nicht zu einer veritablen Kulturkrise wird“, erläutert Yvonne Gimpel die Hintergründe des Gesprächs. Als positives Signal wertet die IG Kultur Österreich den aktuellen Einsatz der Politik für eine Gleichstellung des Kulturbereichs gegenüber anderen Bereichen. Kunst- und Kulturarbeit ist professionelle Arbeit für und mit dem Publikum. Jede Einschränkung trifft den Sektor genauso wie andere Bereiche.

Zentrales Anliegen: Umsetzbare Lösungen für kleine und mittelgroße Kulturorganisation

Im Fokus des Gesprächs stand jedenfalls, einen konkreten Einblick in die Arbeitsbedingungen von kleinen Kulturvereinen und mittelgroßen Kulturbetrieben zu geben. „Sie sind es, die mit ihrem breiten Spektrum die große Vielfalt unseres Kulturlebens aufspannen“, so Yvonne Gimpel, Geschäftsführerin der IG Kultur Österreich. „Auch sie brauchen praxisnahe Regelungen für den Neustart, die umsetzbar sind und die unterschiedlichen Rahmenbedingungen, etwa von Kulturinitiativen im ländlichen Raum, berücksichtigen.“ 

Fehlende Planungsperspektiven und zu kurzfristig angesetzte Maßnahmen gehören für die Gesprächsbeteiligten zu den heikelsten Themen während der Krise. „Die massive Planungsunsicherheit bedrückt unsere Vereine am meisten. Wenn du eine Premiere zum siebten Mal verschieben musst, ist die Frustration und der Mehraufwand hoch,“ bringt es Diesenreiter auf den Punkt. Ein Lockdown bedeutet für Kulturveranstaltende und -produzent*innen keineswegs ein Niederlegen der Arbeit. Das Gegenteil ist der Fall.

Hannah Crepaz, künstlerische Leiterin des Osterfestivals in Tirol, musste bereits mehrmals verschieben und gibt zu bedenken: „Mit einer Vorbereitungszeit von bis zu zwei Jahren ist eine kurzfristige Verlegung ein unglaublicher Aufwand. Unser bevorstehendes Festival mussten wir auf Juni verschieben, ins Unsichere hinein. Alle Menschen, die mit uns zusammenarbeiten, befinden sich in derselben Unsicherheit. Und wenn das Festival dann wieder nicht stattfinden kann? Etwas abzusagen bedeutet viel mehr Arbeit als etwas entstehen zu lassen und es umzusetzen.“

Karin Bitterli, Co-Leiterin des produzierenden Theaters Toihaus in Salzburg, bestätigt das erhöhte Arbeitsaufkommen und damit verbunden das Nicht-Greifen von Unterstützungsmaßnahmen: „Wir haben trotz Corona-tauglicher Konzepte von 119 Aufführungen nur neun spielen können. Wenn wir ab 1. März öffnen wollen, bedeutet das jetzt den vollen Probenbetrieb, volle Organisation, mehr Kommunikationsarbeit, mehr Administration, mehr Aufwand. Wir müssen auf alles vorbereitet sein. Da gibt es keine Kurzarbeit, weil wir einfach viel mehr zu tun haben als sonst.“

Fortführung und Ausbau der Unterstützungsmechanismen erforderlich

Ein zentrales Anliegen stellt neben der raschen Umsetzung bestehender Fonds die Nachbesserung der Unterstützungsmechanismen für gemeinnützige Kulturvereine dar. Corona bedeutet für Kulturinitiativen zusätzliche Investitionen und mehr Arbeitsaufwand, der unabhängig vom Einnahmenausfall anfällt – Mehrkosten, die bislang von keinem Fonds abgedeckt werden. „Die Konsequenz ist,“ erläutert Gimpel, „dass umsonst gearbeitet wird und das im doppelten Sinne: Es wird unbezahlt gearbeitet, da der Betrieb anders nicht aufrecht zu erhalten ist und jahrelange Aufbauarbeit sich in Luft auflösen würde. Das verschärft die ohnehin prekäre Situation der Kulturvereine und treibt Menschen in die Armut. Und umsonst auch, wenn situationsbedingt neuerliche Schließungen und Veranstaltungsabsagen erforderlich sind.“ Um dem Kulturauftrag weiterhin nachkommen zu können, brauche es laut IG Kultur für gemeinnützige Kulturvereine dringend Nachbesserungen beim NPO-Fonds beziehungsweise einen alternativen Lösungsansatz für den erhöhten Personalkostenaufwand.

Entscheidend ist, nun gemeinsam mit Bund und Bundesländern unter Einbindung der Interessenvertretungen an konkreten Lösungen weiter zu arbeiten. „Der Startschuss für einen konstruktiven Austausch ist gelegt,“ so Yvonne Gimpel im Resümee. „Wir gehen von einer baldigen Fortsetzung aus, denn nur wenn wir gemeinsam an einem Strang ziehen, können wir das Kulturleben in all seiner Vielfalt sichern.“

Rückfragen:

Thomas Diesenreiter, Geschäftsführung KUPF OÖ
+43 (0)664 7824525 | thomas.diesenreiter@kupf.at | www.kupf.at

Mirjam Steinbock, Geschäftsführung IG Kultur Vorarlberg
+43 (0)664 4600291 | steinbock@igkultur-vbg.at | www.igkultur-vbg.at

Yvonne Gimpel, Geschäftsführung IG Kultur Österreich
+43 (0)650 5037120 | gimpel@igkultur.at | www.igkultur.at

Zur Presseaussendung der IG Kultur Österreich & IG Kultur Vorarlberg

Zum Audio-Kurzbericht von Thomas Diesenreiter direkt nach dem Runden Tisch (das Gespräch führte Sigrid Ecker)

Umbrella Snow Reeds Ice Winter  - KIMDAEJEUNG / Pixabay

Der Veranstaltungsschutzschirm: Wem er hilft, und wem nicht

Im Dezember wurde von der Bundesregierung ein mit 300 Mio € dotierter Veranstaltungsschutzschirm angekündigt. Er soll es ermöglichen, dass VeranstalterInnen aufgrund von coronabedingten kurzfristigen Absagen nicht in finanzielle Probleme schlittern. Seit heute ist über die österreichische Tourismusbank(!) eine Antragsstellung möglich, auch wurden FAQs online gestellt.

Der Veranstaltungsschutzschirm im Detail

Veranstaltungen, die folgende Kriterien erfüllen, können zur Förderung eingereicht werden:

  • Veranstaltung findet zwischen 01.02.2021 und 31.12.2022 in Österreich statt
  • Vorliegen eines schlüssigen Durchführungs- und Finanzierungskonzeptes
  • Vorliegen eines Entwurfs eines COVID-19-Präventionskonzepts
  • Einhaltung der in der Richtlinie definierten Teilnehmerobergrenzen
  • Schadensmindernde Maßnahmen werden getroffen
  • Mindestens EUR 15.000 Einnahmen​
  • Ausgeglichenes Verhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben​
  • Oder bei Veranstaltungen ohne Einnahmen mindestens EUR 15.000 Veranstaltungskosten​ sowie Beauftragung eines Unternehmens, zu dessen gewerbsmäßiger Tätigkeit die professionelle Planung und Durchführung von Veranstaltungen zählt

Förderbar sind alle Aufwendungen für Leistungen Dritter in der Wertschöpfungskette sowie eigene Personalkosten für die Planung und Durchführung der Veranstaltung. Nicht förderbar sind die Umsatzsteuer
(falls keine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht, kann sie als förderbarer Kostenbestandteil berücksichtigt werden), Investitionskosten, Personalkosten für den laufenden Betrieb, Sachkosten für den laufenden Betrieb
sowie Kosten, die aus Kleinbetragsrechnungen unter EUR 100,00 (netto) resultieren.

Ein Antrag ist seit heute möglich, allerdings gilt die Zusage erst in dem Fall einer positiven Zusage durch die EU.

Die Antragsstellung ist nicht trivial. Es müssen eine Verpflichtungserklärung, Informationen zu MitarbeiterInnen & bisher erhaltene Förderungen, ein COVID-19-Präventionskonzept, eine Veranstaltungskalkulation, ein Veranstaltungskonzept, der Jahresabschluss 2019, ein Lichtbildausweis, Stammdaten, eine Veranstaltungsabrechnung eines Vorjahres, (falls die Veranstaltung bereits schon einmal stattgefunden hat),
Firmenbuchauszug/-züge auch für verbundene und Partnerunternehmen (bei protokollierten Unternehmen), Gewerbeberechtigungen, Konzessionsurkunden, Veranstaltungsbewilligungen, Finanzierungs-/Förderungszusagen sowie eine Entbindung vom Bankgeheimnis abgegeben werden. In Summe wird die Erstellung eines Antrags mindestens 5-10 Stunden dauern, der finale Antrag wird wohl mindestens 20-30 Seiten umfassen.

Hier gehts zum Antragsformular:

Und die gemeinnützigen?

Obwohl zuerst geplant war, den Veranstaltungsschutzschirm nur für kommerzielle Veranstalter zu öffnen, konnte dank der Arbeit der IG Kultur erreicht werden, dass auch gemeinnützigen Träger prinzipiell antragsberechtigt sind, Laut den veröffentlichten FAQs werden viele der gemeinnützigen Veranstalter aber dennoch ausgeschlossen. Denn Einnahemuntergrenze wurde nun eine Hürde von 15.000 € definiert.

Das hat man im gemeinnützigen Bereich bei einzelnen Veranstaltungen aber selten. In der freien Szene werden Festivals wie ein Crossing Europe, Unlimited Musikfestival oder bei einzelnen Veranstaltungen größere Venues wie eine Arena Wien oder das WUK einreichen können. Denn selbst wenn Einnahmen aus Subventionen ein Bestandteil der Kostenkalkulation sind, dürften diese nach unserer Lesart nicht zu den Einnahmen gezählt werden. Ein Schlupfloch könnte im vorliegenden, aber noch nicht von der EU freigegeben Richtlinienentwurf, der Punkt 4.10 sein:

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„Regelmäßig am selben Veranstaltungsort stattfindende gleichartige Veranstaltungen“ sollen als eine einzige Veranstaltung zu behandeln sein. Die in der Klammer angeführten Beispiele erlauben einen gewissen Gestaltungsspielraum, wobei klar ist, dass hier gleichzeitig eine Rechtsunsicherheit entsteht. Denn rechtsverbindliche Definitionen von „Programmzyklus“ oder „Veranstaltungszyklus“ liegen nicht vor. Ist beispielsweise ein „Novemberprogramm“ mit mehreren Einzelkonzerten von unterschiedlichen DJs schon ein Veranstaltungszyklus? Gelten in der Theatersaison dann nur die darstellenden Aufführungen, Konzerte oder Lesungen fallen aufgrund der Andersartigkeit aber wieder heraus? Etc.

Nun hat man zwar auch für kleine Vereine und Gratisveranstalter ohne Einnahmen eine grundsätzliche Einreichmöglichkeit vorgesehen. Für diese gilt eine Ausgabenuntergrenze von 15.000 €. Diese Ausnahme ist nur dann gültig, wenn die Veranstaltung gewerblich selbst oder fremdvergeben umgesetzt wird! Das passiert bei den NGOs aber natürlich quasi nie, ist ja das nichtgewerbliche Umsetzen der Kulturveranstaltung das Kerngeschäft der Kulturvereine.

Wer also vom Veranstaltungsschutzschirm profitieren wird: Die kommerziellen Großveranstalter, die Zeltfeste, Schlagerpartys und (mittlere) Kommerzfestivals umsetzen. Die gemeinnützigen TrägerInnen können in gewissen Fällen auch den Veranstaltungsschutzschirm nutzen, müssen aber bei Anwendung des Passus zu gleichartigen Veranstaltungen mit einer Rechtsunsicherheit leben. Aufgrund der 1 Mio € Obergrenze wird es auch für die Riesenfestivals ala Nova Rock und Frequency nur eine Teilabdeckung geben können.

Was ist mit dem NPO Fonds?

Die kleinen Vereine werden angehalten, beim NPO Fonds einzureichen, der zumindest im letzten Jahr frustrierte Aufwendungen bei coronabedingten Absagen ersetzte. Dieser ist aber im Gegensatz zum Veranstaltungshaftschirm nicht mit dem tatsächlichen Einnahmenausfall der jeweiligen Veranstaltung gedeckelt, sondern mit dem Einnahmenentfall im Vergleich zum Vorjahr.

Dadurch sind die Vereine auf das Niveau des Vorjahr „eingefroren“, wer Mehrkosten zb. wegen „Reintesten“, Tests der eigenen MitarbeiterInnen, Investitionen in die Sanitätsanlagen oder schlicht durch Personalmehrkosten wegen xfachen Umplanens hat, schaut durch die Finger.