culture connected – Kooperationen zwischen Schulen und Kultureinrichtungen
Die österreichweite Initiative des BMBWF unterstützt Kooperationsprojekte zwischen Schulen und Kultureinrichtungen aller Kunstsparten. Gemeinsam werden kulturelle Aktivitäten entwickelt, die die Potenziale der Schüler/innen und ihre Mitwirkung an Kunst und Kultur stärken. Es entstehen partizipative Projekte, die den Lernraum Schule erweitern.
Einreichen können: Kultureinrichtungen, -initiativen und -vereine in Zusammenarbeit mit Schulen mit Öffentlichkeitsrecht in ganz Österreich und Projektteams der schulischen Tagesbetreuung Einreichfrist: 5.12.2022 Unterstützung: max. 1.700 Euro pro Kooperationsprojekt Kontakt: culture-connected@oead.at T +43 1 53408-537 www.culture-connected.at
Kultur:Bildung
Mit der Initiative „Kultur:Bildung“ bietet der OeAD im Auftrag des BMBWF das umfangreichste Kunst- und Kulturvermittlungsprogramm mit Schulen in ganz Österreich an. Künstler/innen aller Kunstsparten arbeiten mit Schülerinnen und Schülern impulsgebend und partizipativ, analog und digital in Projekten im Rahmen des Unterrichts zusammen.
Einreichen können: alle Schulen mit Öffentlichkeitsrecht in ganz Österreich in Kooperation mit Kunst- und Kulturschaffenden Einreichfrist: laufend bis spätestens 6 Wochen vor Projektbeginn Kontakt: kulturbildung@oead.at T +43 1 53408-531 www.oead.at/kulturbildung
Offene Beratungsgespräche Kulturvermittlung mit Schulen im OeAD
Das Team der Kulturvermittlung mit Schulen im OeAD lädt Interessierte Lehrer/innen und Vertreter/innen von Kultureinrichtungen, -initiativen und -vereinen zu offenen online Beratungsgesprächen ein. Virtuell werden alle Fragen zu den aktuellen Ausschreibungen „RaumGestalten“ sowie „culture connected“ hinsichtlich Einreichung, Fristen, Finanzierung und Konzeption etc. beantwortet.
Es ist keine Anmeldung erforderlich.
Termine: Dienstag, 8. November und 29. November 2022 von 17:00 – 18:00 Uhr
„fallweise mailings, wenn die KUPF OÖ von interessanten jobs erfährt“. So lautete die erste Beschreibung der im März 2002 gegründeten Kulturjobs Mailingliste. Verantwortlich für die Kulturjobs Liste war damals der KUPF Mitarbeiter Andi Liebl, Szene-Urgestein und heute Obmann des KV roeda in Steyr. Am 4.3.2002 ging folgendes erstes Test-Mail an die Liste, das den Grundstein für ein Erfolgsprojekt der KUPF OÖ legte:
Im ersten Jahr des Bestehens wurden 135 Jobs über die Liste veröffentlicht, die Zahl der Abonnent*innen der Mailingliste wuchs rasch. 2016 hatten mehr als 16.000 Menschen die Kulturjobs Mailingliste abonniert. Das Angebot wurde nicht nur in Oberösterreich angenommen, von Anfang an wurden Jobs in ganz Österreich ausgeschrieben, nicht selten werden auch Jobs aus Deutschland und der Schweiz veröffentlicht. Die KUPF OÖ suchte auch strategische Partnerschaften, beispielsweise mit Fiftitu%, mit denen einige Jahre lang gemeinsam die Administration der Liste betrieben wurde, oder mit der Kunstuniversität, mit der inhaltliche Symposien zum Thema der Prekarisierung des Kulturbereichs organisiert wurden.
Obwohl die Mailingliste bald auch durch eine Online-Präsenz unter kultur-jobs.at ergänzt wurde, blieb die Mailingliste die zentrale Anlaufstelle. Bis 2018 wurde dabei jeder Job einzeln händisch geprüft und als E-Mail an alle AdressatInnen der Mailingliste geschickt. Mit 5 bis 6 Millionen Mails pro Jahr war die KUPF OÖ damit vermutlich der größte E-Mail-Emitent bei servus.at, die seit Beginn an die technische Infrastruktur für das Projekt gestellt haben.
2018 wurde dann im Zuge eines Website-Relaunchs von kupf.at auch die Struktur der kulturjobs Mailingliste neu gedacht. Ziel war es dabei, die aufwendige manuelle Arbeit zu reduzieren und einen stärkeren Fokus auf die Darstellung der Website zu richten. Die heutige Kulturjobs Plattform war geboren:
Ein großer Fortschritt für die KUPF OÖ war dabei, dass nun erstmals große Teile der Arbeit automatisiert waren. Wer einen Job ausschreiben wollte, musste nun ein Online-Formular verwenden, das nur abgeschickt werden kann, wenn alle formalen Paramater – wie beispielsweise eine faire Bezahlung – eingehalten werden. Die Einreichungen müssen dann nur noch geprüft und veröffentlicht werden, und werden statt einzeln nun gesammelt und automatisiert drei mal in der Woche ausgeschickt: Montag, Mittwoch und Freitags, jeweils ab 16:00 Uhr.
Das System hat sich bewährt, die Zahl der Jobs ist seither stark gestiegen:
Heuer werden vermutlich mehr als 1.600 Jobs über die KUPF Kulturjobs Plattform ausgeschrieben werden, was in etwa eine Verfünffachung gegenüber den durchschnittlichen Zahlen vor dem Relaunch bedeutet. In Summe wurden bisher ganze 7.463 Inserate veröffentlicht. Während in den letzten Jahren die Zahl der Abonnent*innen der Mailingliste leicht auf knapp 15.000 gesunken ist, ist dafür die Zahl der Website Aufrufe geradezu explodiert:
Dazu haben wohl auch eine eine Reihe an Verbesserungen geführt: Seit 2021 haben die Inserentinnen beispielsweise die Möglichkeit, den Job über die KUPF Kulturjobs Plattform automatisch auch in die AMS Alle Jobs Datenbank einspeisen zu lassen. Und seit letzter Woche haben wir ein weiteres Feature umgesetzt, das lange auf unserer Wunschliste stand: Wer einen Job einreicht, bekommt nun ein Bestätigungsmail inklusive einem Link, mit dem er/sie den eingereichten Job nochmal bearbeiten kann. Dies geht nun sogar nachdem ein Job bereits veröffentlicht wurde, er muss danach aber nochmals neu von uns geprüft werden. Mit diesem Feature hoffen wir, die Zahl der Anrufe und Mails im KUPF Büro zu reduzieren, da es schon regelmäßig vorkommt, dass InserentInnen nach dem Abschicken Fehler in ihrem Inserat finden und Angaben ändern möchten.
Der Versand per E-Mail (heute nicht mehr über eine Mailingliste gelöst, sondern über ein modernes Newsletter Tool) bleibt nach wie vor ein praktisches Angebot für Jobsuchende. Auf einen Blick können diese so sehen, ob ein für sie interessanter Job veröffentlicht wurde. Im Schnitt werden 50% aller E-Mails geöffnet, in ganzen 8% der Fälle werden die Details einzelner Jobs auf der Plattform aufgerufen. Ein für ein Mailingservice ausgezeichneter Wert:
Der Erfolg der Kulturjobs Plattform rührt vermutlich auch daher, dass sie im Gegensatz zu vielen anderen Angeboten bisher komplett kostenfrei ist – sowohl für die InserentInnen, als auch für die NutzerInnen. Da die Arbeitszeit der MitarbeiterInnen der KUPF aber natürlich nicht kostenfrei ist, sind wir auf eure Unterstützung angewiesen, um dieses Angebot auch weiterhin aufrecht erhalten zu können. Wir freuen uns daher über jedes Abo der KUPFzeitung oder eine Spende:
Mittlerweile haben auch die ersten Mitglieder der KUPF OÖ Abmahnschreiben des „Datenschutzanwalts“ Mag. Marcus Hohenecker aus Niederösterreich erhalten. Dieser vertritt eine gewisse Frau Eva Z. und fordert in ihrem Namen Schadenersatzansprüche, weil ihre IP-Adresse durch die Nutzung von Google Fonts widerrechtlich an den Google Betreiber Alphabet weitergegeben wurde. Im Schreiben bietet die Kanzlei einen Vergleich in Höhe von 100 € für die Mandantin sowie 90 € für seine Rechtsanwaltskosten an, gesamt also 190 €, ansonsten wird mit einer Klage gedroht.
Dieses Vorgehen kennen wir bereits aus anderen Zusammenhängen: Skrupellose Rechtsanwaltskanzleien verschicken massenhaft automatisiert gestützte Anwaltsschreiben, deren Ziel es ist, möglichst vielen betroffenen Menschen und Organisationen Angst einzujagen und diese dazu zu bringen, die 190 € unhinterfragt zu zahlen. Der Betrag ist so gering angesetzt, dass es in den allermeisten Fällen billiger ist, als sich einen professionellen Anwalt zu nehmen, der schnell mehr als 300 € in der Stunde kostet. Dieses Vorgehen des Anwalts und seiner Mandantin ist, wenn auch rechtlich erstmal gedeckt, nahe der Nötigung, zumindest moralisch klar ablehneswert und vor allem eins: Abzocke.
Was nun also tun, wenn man so ein Schreiben erhält? Erstmal keine Panik. Laut Auskunft der renommierten Kanzlei Höhne, In der Maur & Partner, die auch für die KUPF OÖ tätig sind, ist die Sache klar:
„Wir empfehlen die Forderung zu bestreiten, jedoch den Auskunftsanspruch gemäß Art 15 DSGVO zu erfüllen. Zum Schadenersatzanspruch: Anders als im Schreiben von Herrn Rechtsanwalt Hohenecker ausgeführt, hat Frau Zajaczkowska aus unserer Sicht keinen Anspruch auf Schadenersatz, da die Weitergabe der IP-Adresse an US-amerikanische Dienste nicht per se verboten ist und die Verarbeitung damit nicht rechtswidrig erfolgt ist. Mangels Rechtswidrigkeit hat Frau Zajaczkowska auch keinen Anspruch auf Schadenersatz.“
Sollte euer Verein ein solches Schreiben erhalten, raten wir also, den Empfehlungen der im hier verlinkten Blogpost der Kanzlei Höhne, In der Maur & Partner gelisteten Empfehlungen zu folgen. Solltet ihr dazu weitere Fragen haben, könnt ihr euch gerne bei uns oder direkt bei der Anwaltskanzlei unseres Vertrauens melden.
Update 24. August Wir haben gestern eine Sachverhaltsdarstellung gegen den „Datenschutzanwalts“ Mag. Marcus Hohenecker bei der für ihn zuständigen Rechtsanwaltskammer Niederösterreich mit Bitte um Prüfung eines Disziplinarverfahrens eingereicht. Diese hat heute in einer Stellungnahme online darauf hingewiesen, dass das Vorgehen des Anwalts unter den ihr bekannten Umständen (vorbehaltlich weiter auftauchender Sachverhalte) zulässig scheint, gleichzeitig aber ein Ermittlungserfahren gegen ihn aufgenommen. Der Anwalt selbst hat heute in einem Interview mit dem Standard angekündigt, keine weiteren Schreiben mehr zu verfassen, aber dass die bisher ausgeschickten Schreiben gültig bleiben. Wir raten also weiterhin dazu, keinesfalls zu zahlen und dem Schadenersatzanspruch zu widersprechen, aber dem Auskunftsanspruch gemäß DSGVO nachzukommen, siehe oben.
HOLON.art ist eine künstlerinnengeführte Produzentengalerie mit Atelierräumlich- keiten, Galerie und Salon, die sich die gemeinnützige Förderung von Kunst und Kul- tur zur Aufgabe gemacht hat. In diesem Vorhaben werden wir dieses Jahr von un- serem Partner eww Gruppe in der erstmaligen Ausschreibung eines Atelierplatzes unterstützt.
Zielgruppe Antragsberechtigt sind: *Künstler:innen aus den Bereichen Malerei & Grafik, Plastische Konzeption/ Keramik *Künstler:innen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständi- gen Wohnsitz (seit mind.3 Jahre) in Österreich haben (Meldezettel) *Künstler:innen mit Studienabschluss sowie Autodidakt:innen, sofern Sie eine regelmä- ßige professionelle Ausübung künstlerischer Tätigkeit mit Ausstellungsverlauf im Le- benslauf nachweisen können. *Es gibt keine Altersbeschränkung. *Künster:innen aus allen Bundesländern Österreichs
Ausgeschlossen sind: Alle an einer Universität/Fachhochschule immatrikulierten Personen sind ausgeschlos- sen sowie Kunstschaffende, die für das Jahr 2022/2023 ein Förderatelier, ein Ausland- satelier oder ein sonstiges Langzeitstipendium (6 Monate oder länger) zugesprochen bekommen haben.
Studio Residency: ausgeschrieben wird 1 Atelierplatz im Gemeinschaftsatelier inkl. unentgeltlicher und uneingeschränkter Mitbenützung des hauseigenen Brennofens zur Herstellung von Keramik-/ Porzelanarbeiten. Miet- und Betriebskosten (inkl. Strom- und Gaskosten) für den Atelierplatz, werden von der eww Gruppe gespon- sert.
Mit der Residency verbunden ist eine Ausstellungsbeteiligung der in diesem Zeit- raum entstandenen Arbeiten in den Räumlichkeiten von HOLON.art. Nicht inbegriffen: Verpflegung, Logie, Anreise/Abreise, Transportkosten, Material- kosten
Ausstattung und Benefits: Ein wichtiger Effekt des Atelierplatzes ist die Möglichkeit in einem offenen Gemein- schaftsatelier zu arbeiten und die räumliche Nähe für Erfahrungsaustausch und Dis- kurs zu nutzen. Die Ateliers werden zudem verstärkt als ein interessanter Ort für ein Fachpublikum wie Kurator:innen, Journalist:innen, Galerist:innen wahrgenommen. Des Weiteren sind die Ateliers jeden Donnerstag und Freitag von 14-16 Uhr für Besu- cher zugänglich.
Laufzeit der Studio Residency: Jänner bis Dezember 2023 Adresse: HOLON.art, Stadtplatz 39, 4600 Wels
Termine/ Ablauf/ Einreichunterlagen: Einreichfrist: 30. September 2022 Jurysitzung: Ende Oktober Benachrichtigung: bis 15.November 2022 Die Einreichung erfolgt ausschließlich digital!
Folgende Unterlagen sind zur Einreichung notwendig: *Lebenslauf + Meldezettel *Portfolio mit aktuellen Arbeiten (max. 4 Jahre zurück): PDF max.5 MB *max. 1 DIN A4-Seite Motivationsschreiben in Schriftgröße 11
Auswahl: Die Jury besteht aus Mitgliedern des Vorstandes des Vereins HOLON.art sowie Ver- tretern der eww Gruppe. Die Künstler:innen werden einerseits nach ihrem Bedarf hinsichtlich Arbeitsräumlichkeiten und andererseits nach ihrem künstlerischen Port- folio ausgewählt
Nachweis Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die Künster:innen, bis spätes- tens drei Monate nach Ablauf des Stipendiums einen ausführlichen Bericht inklu- sive Dokumentationsmaterial über die erfolgte Tätigkeit dem Vorstand von HO- LON.art sowie der eww Gruppe vorzulegen.
Bitte übermitteln Sie sämtliche o.a. Unterlagen per Mail mit Betreff „studio resi- dency“ an office@holon.art. Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter 0676/9672645 oder mittels Kontaktformular auf der Webseite www.holon.art jederzeit gerne zur Verfügung.
Das Land Oberösterreich vergibt jährlich Landespreise für Kultur sowie Talentförderungsprämien, in Anerkennung herausragender künstlerischer, kultureller und wissenschaftlicher Leistungen.
Die Landespreise für Kultur sind jeweils mit 7.500,00 Euro dotiert und werden für herausragendes künstlerisches Wirken vergeben.
Die Talentförderungsprämien sind mit je 5.400,00 Euro dotiert.
Landespreise für Kultur können an Künstler*innen mehrmals vergeben werden. Voraussetzung ist, dass zwischen der Preiszuerkennung und einer neuerlichen Bewerbung eine Frist von mindestens zehn Jahren verstrichen ist. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann die Jury von dieser Regelung absehen.
Jede Bewerbung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges. Für eingereichte Werke wird keine Haftung übernommen. Die Bewerbungsunterlagen für die Landespreise und Talentförderungsprämien werden einer unabhängigen Fachjury zur Begutachtung vorgelegt, die einen Vorschlag zur Vergabe macht. Die Landespreise können auch ohne eigene Bewerbung auf Vorschlag der Jury vergeben werden.
Jede/r Landespreis- bzw. Talentförderungsprämienträger/in räumt dem Land Oberösterreich das Recht ein, ihr/sein Werk im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen vorzutragen, auf bzw. vorzuführen und auszustellen.
Bewerbungsrichtlinien
Landespreise
Ab dem 36. Lebensjahr (Geburtsjahr 1986)
Aus Oberösterreich stammend oder mindestens vier Jahre ständiger Wohnsitz bzw. Mittelpunkt des Lebensinteresses in Oberösterreich oder
das künstlerische oder wissenschaftliche Werk ist in hervorragender Weise für Oberösterreich bedeutsam.
Die Bewerberinnen oder Bewerber müssen Urheber im Sinne des § 10 Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes sein.
Personengruppen, die überwiegend aus Oberösterreich stammen, und sich mit einem gemeinsamen Projekt bewerben, sofern die Gruppenmitglieder Miturheber im Sinne des § 11 Abs. 1 und 2 UrhG eines gemeinsamen Werkes sind und sich sämtliche Miturheber dieses gemeinsamen Werkes bewerben.
Talentförderungsprämien
Bis zum 35. Lebensjahr (Geburtsjahr 1987). Bei Nachweis von Kindererziehungszeiten erhöht sich die Altersgrenze bis zum 40. Lebensjahr, pro Kind maximal 3 Jahre, insgesamt maximal 5 Jahre.
Aus Oberösterreich stammend oder mind. 4 Jahre ständiger Wohnsitz bzw. Mittelpunkt des Lebensinteresses in Oberösterreich oder
Personengruppen, die überwiegend aus Oberösterreich stammen, und sich mit einem gemeinsamen Projekt bewerben, sofern die Gruppenmitglieder Miturheber im Sinne des § 11 Abs. 1 und 2 UrhG eines gemeinsamen Werkes sind und sich sämtliche Miturheber dieses gemeinsamen Werkes bewerben.