Winterausgabe der KUPFzeitung – Thema: Generationen

Rechtzeitig und noch vor Dezember erscheint die KUPFzeitung!

Das Schwerpunkt-Thema der 168. Ausgabe ist „Generationen“ – aufgehängt an der Fragestellung „Soll man in der Kulturszene alt werden?“ Alles dazu finden Sie in der KUPFzeitung.

Weiters sind die schwarz-blaue Kulturpolitik und das Frauenvolksbegehren Thema. Rezensiert haben wir Donna Haraways „Unruhig bleiben“.

Kulturmanangerin Simone Seymer wirft einen erstaunten Blick auf „die Jugend“ im Kulturbereich und fragt sich, wo diese Bezeichnung aufhört und überhaupt anfängt. Was aus den geforderten 2,4€ Mio. für das Kulturland Österreich geworden sind, erläutert Thomas Diesenreiter und wieso sich junge AktivistInnen in der Kulturarbeit engagieren haben wir auch erfragt. Im Terminkalender für Dezember bis Februar finden sich wieder einige Schmankerl und helfen euch dabei, g’schmeidig durch den Winter zu kommen!

Was ist die KUPFzeitung?

Die KUPFzeitung ist das kulturpolitische Magazin der Kulturplattform Oberösterreich. Es erscheint vier mal im Jahr als Printmagazin. Hier geht’s zum KUPFzeitungs-Abo!

Was kostet die KUPFzeitung?

AbonnentInnen bezahlen beim Abo 19,80 EUR (inkl. 10% UST) pro Jahr für vier Ausgaben.
Wohlwollende UnterstützerInnen können zudem auch ein Förder-Abo für 44,00 EUR (inkl. 10% UST) pro Jahr wählen. Das Abonnement kann jederzeit gekündigt werden, ganz unkompliziert per Formular, Email oder Telefon. Kleiner Tipp: Ein Abo ist natürlich auch ein super Geschenk 😉

 Ja, ich will ein KUPFzeitungs-Abo!

Hubert von Goisern Kulturpreis

Der Hubert von Goisern Kulturpreis wird zur Förderung von Talent und Beharrlichkeit für außerordentliches Engagement und Leistungen im Bereich Kunst und Kultur im Allgemeinen, insbesondere aber der Musik vergeben. Zur Unterstützung inspirierter und inspirierender Menschen sowie zur Förderung innovativer Lösungen und Ideen die dem Gemeinwohl zugute kommen.

Gemeinsam mit einer dreiköpfigen Jury, deren Mitglieder auf verschiedenste Art im kulturellen Leben verankert sind, wählt Hubert von Goisern KünstlerInnen aus, deren Schaffen und Streben Förderung verdient und nötig hat. Die finanzielle Unterstützung durch den Kulturpreis soll die Preisträger ermutigen, ihre Arbeit fortzusetzen, ihre Kreativität auszuleben, die Öffentlichkeit daran teilhaben zu lassen und Anderen eine Inspiration zu sein.

Der Preis ist mit insgesamt 10.000 Euro pro Jahr dotiert und wird über die folgenden zehn Jahre an jeweils bis zu fünf KünstlerInnen vergeben.

„Ich selbst wurde in meinen mittellosen Anfangszeiten von vielen Leuten unterstützt. Und diese Leute taten das, weil sie an das glaubten, was ich mache. So will ich das auch halten: Mit dem Preis will ich Menschen unterstützen, die sich künstlerisch auf eine Art und Weise mit der Welt auseinandersetzen, die ich für spannend und wichtig halte. Ich bin in der privilegierten Lage, so etwas tun zu können.“ – Hubert von Goisern

Zielgruppe
Die Vergabe des Hubert von Goisern Kulturpreises erfolgt einmal jährlich an eine/n bis maximal fünf PreisträgerInnen. Es gibt keine Altersbegrenzung und auch keine geografischen Einschränkungen. Ein besonderes Augenmerk gilt aber jungen Menschen aus dem Raum Salzburg und Oberösterreich. Aus den eingereichten Bewerbungen wählt eine Jury bestehend aus drei Personen unter dem Vorsitz Hubert von Goiserns die PreisträgerInnen aus.

Ansprechperson
Wenn Sie glauben, dass Ihr Tun den Kriterien des Preises entspricht, sind Sie eingeladen, eine Bewerbung zwischen
1. Oktober 2018 und 31. März 2019 über diese Homepage einzureichen.
Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an: kulturpreis@hubertvongoisern.com

Aus für das Künstleratelier Villa Stonborough-Wittgenstein?

Das Land Oberösterreich betreibt in Gmunden eines von sechs Künstlerateliers. Das Angebot in Gmunden ist laut eigener Aussage besonders für SchriftstellerInnen geeignet. Die Räume sind funktionell eingerichtet und möbliert, ein Internet-Anschluss ist vorhanden. Pro Monat wird ein/eine KünstlerIn entsandt, zusätzlich wird ein kleines Stipendium ausbezahlt.

Wie die KUPF erfahren hat, soll das Künstleratelier nun allerdings mit März 2019 geschlossen werden. Der Mietvertrag wurde bereits gekündigt. Grund sind wohl die Streitigkeiten mit einem anderen Mieter: Im Jahr 2016 mietete sich laut einem Bericht der OÖN in der „Villa Stonborough“ eine Immobilienfirma ein. Laut einem Prüfung des Rechnungshofs enthält der Mietvertrag einige „problematische Regelungen“, mittlerweile läuft ein Gerichtsverfahren.

Der KUPF hat heute die Landeskulturdirektion über diese Problematik informiert und den Kulturdirektor Kräter gebeten, eine Lösung im Sinne der KünstlerInnen zu finden. Uns wurde zugesichert, dass sie sich bemühen wollen, eine Lösung für das Künstleratelier in der Villa Stonborough-Wittgenstein zu finden. Sollte dies nicht möglich sein, soll eine adäquate Ersatzlösung gefunden werden, um auch weiterhin einen Atelierbetrieb anbieten zu können.

Wir halten euch auf dem Laufenden! Wer nichts von der KUPF verpassen möchte, am besten einfach beim Newsletter anmelden.

Kulturbudget OÖ: Tropfen auf dem heißen Stein

Um das Kulturland zu retten, hat die KUPF 2,4 Mio € mehr für zeitgenössische Kultur im kommenden Jahr gefordert. Geworden sind es nur 200.000 €, kritisiert die Kulturplattform OÖ. Geld wäre genug vorhanden, von der Erhöhung des Kulturbudgets um 5,5 Mio € profitieren aber fast ausschließlich die landeseigenen Kulturstätten.

Der vorliegende Voranschlag 2019 zeigt ein altbekanntes Bild: Der Großteil der Erhöhung geht wie in den letzten Jahren an die öffentliche Einrichtungen. Insbesondere die Bildungseinrichtungen Landesmusikschulen/Bruckner Universität erweisen sich mit einem Plus von 4,2 Mio € (+ 4,5 %) einmal mehr als Kostentreiber: Mit 96 Millionen geht erstmals die Hälfte des gesamten Kulturbudgets des Landes OÖ an die Bildungseinrichtungen. Auch Landestheater, Musiktheater (zusammen + 1,6 Mio € / + 4,0 %) und das Kulturquartier (+ 0,8 Mio € / + 8,1 %) wachsen weiterhin überdurchschnittlich. Nur die Landesausstellungen wurden wie erwartet niedriger budgetiert (- 1,5 Mio € / – 26,2%).

Neben diesen Millionenbeträgen muten die minimalen Erhöhungen für zeitgenössische Kultur lächerlich an: Oberösterreichs gesamte Musikszene darf sich über ein Plus von 20.000 € freuen. In die Literatur werden nächstes Jahr 30.000 € mehr investiert. Die darstellende Kunst bekommt 80.000 € mehr, die bildende Kunst geht dafür leer aus. Die hunderten regionalen Kulturinitiativen wiederum müssen sich mit mageren 100.000 € zufrieden geben. Zur Erinnerung: Im aktuellen Budget wurden letztes Jahr in diesen Bereichen in Summe 1,25 Mio € gekürzt.

„Nach dem dicken Minus im letzten Budget ist das kleine Plus ein netter Tropfen auf dem heißen Stein. Besser als eine weitere Kürzungswelle, aber großen Applaus darf sich die Politik hier nicht erwarten. Dem Bedarf der oberösterreichischen Bevölkerung nach Kunst und Kultur wird weiterhin nicht Rechnung getragen“, so KUPF OÖ Geschäftsführer Diesenreiter. Und weiter: „Der Voranschlag 2019 war eine Chance gewesen: Eine Gelegenheit, zu zeigen, dass man aus dem Protest des Vorjahres gelernt hat. Eine Chance, zu zeigen, dass man jene mehr als 17.000 Menschen ernst nimmt, die die Petition zur Rettung des Kulturlands OÖ unterzeichnet haben. Eine Chance, den Spielraum der guten Konjunktur zu nutzen und einen großen Schritt auf die Kulturszene zuzugehen. Diese Chance wurde leider großteils verpasst.“

Übertragsmittel auszahlen

Die KUPF begrüßt weiters den neuen Leiter der Förderabteilung des Landes, Johannes Nußbaumer. Und hofft, dass die monatelange Verschleppung der Förderanträge nun endlich ein Ende hat. Im Jahr 2017 wurden aufgrund schleppender Verwaltungsabläufe eine Summe von 486.276 € an zeitgenössischen Förderungen nicht ausbezahlt – trotz vieler Förderabsagen “aus budgetären Gründen”. Diese Gelder sollten als budgetäre Übertragsmittel heuer ausgeschüttet werden – was aber noch nicht geschah. „Mit diesem Geld hätte man die heurigen Kürzungen deutlich abdämpfen können. Hier droht eine weitere verpasste Chance, die man aber bis Jahresende noch nutzen kann„, schlägt Diesenreiter vor.

2 freie Ateliers in Linz

RAUM 3: 24,4 qm – 200 €
ab Jänner 2019 oder früher
RAUM 6: 25,4 qm – 205 €
ab Jänner 2019 im HolzHaus e.V. Holzstraße 18, 4020 Linz

Wir sind: Malerinnen, Szenografin, Illustratorin, Keramik- und Textilkünstlerinnen und ein Designer.
Im Holzhaus sind im Moment insgesamt 10 Atelierplätze.
Es gibt Einzelateliers und auch zu zweit geteilte.
Wir haben einen großen gemeinsamen Ausstellungsraum, Internet, Küche und Bad. Und ein italienisches
Restaurant unter uns.

Bei Interesse schreib uns kurz ein bisschen über dich:
office@dasholzhaus.at
Verein für Kunst und Kultur | Ateliers | www.dasholzhaus.at HolzHaus

2 studios available
HolzHaus e.V. currently has a total of 10 studio spaces.

And we are: painters, scenographers, illustrators, ceramic- and textile artists and a designer.

There is shared showroom, internet, kitchen and bathroom.
Wanna join? Please tell us a bit:
office@dasholzhaus.at
Atelier No. 3 Atelier No. 6

steirischer herbst’19

Der steirische herbst ist das älteste Festival für interdisziplinäre zeitgenössische Kunst in Europa. Es findet alljährlich über einen Zeitraum von etwa vier Wochen im September und Oktober statt. Zusätzlich zum Kernprogramm, das von Ekaterina Degot zusammen mit ihrem kuratorischen Team organisiert wird, umfasst der steirische herbst das ORF musikprotokoll – ein Festival für zeitgenössische Musik innerhalb des Festivals – und ein umfangreiches Begleitprogramm, das überwiegend in lokalen Institutionen stattfindet, die während des Festivals eigene Projekte realisieren.

Der steirische herbst wünscht sich ein breites Spektrum an lokalen, aber international bedeutenden Initiativen, die ihre Projekte während des Festivals präsentieren.

Wen laden wir zur Einreichung von Vorschlägen ein?

Diese Einladung richtet sich an Projekte, die von nichtkommerziellen Kultureinrichtungen in Graz und der Steiermark konzipiert und entwickelt werden, sowie an einzelne Künstler*innen und Kulturproduzent*innen, die in verschiedenen Disziplinen aktiv sind und derzeit in Graz oder in der Steiermark leben und arbeiten.

Die Eröffnungen bzw. Premieren der Projekte müssen im Herbst 2019 realisiert werden; sie sollten vollständig oder teilweise während der Laufzeit des steirischen herbst (19.9.–13.10.19) stattfinden.

Der steirische herbst sucht vor allem nach Projekten, die ein kritisches Anliegen verfolgen und von einem politischen Bewusstsein geprägt sind. Für die Einreichungen wird kein übergreifendes Thema vorgegeben, und es wird nicht erwartet, dass sich die Projekte auf den kuratorischen Schwerpunkt des steirischen herbst’19 beziehen.

Der steirische herbst behält sich das Recht vor, aus den eingereichten Projektvorschlägen eine Auswahl zu treffen. Die Auswahl wird vom kuratorischen Team des Festivals getroffen. Auswahlkriterien sind die künstlerische Qualität und internationale Relevanz der Projekte.

Was bieten wir?

Der steirische herbst bietet den Projekten einen umfassenderen Kontext und eine Kommunikations-Plattform mit höherer Reichweite. Die ausgewählten Projekte werden Teil des Begleitprogramms des steirischen herbst sein; sie werden in den Festival-Plan und -Kalender aufgenommen, und sie werden im Guidebook des steirischen herbst, in den Kommunikations- und Pressematerialien sowie auf der Website des Festivals kommuniziert.

Die Realisierung einiger Projekte kann auch finanziell unterstützt werden. Möglicherweise wollen wir mit bestimmten Künstler*innen bei bestimmten Projekten enger zusammenarbeiten.

Der steirische herbst übernimmt nicht die Produktion oder Organisation der Projekte des Begleitprogramms; dies schließt auch die Findung von Standorten für die Projekte ein. Alle Projekte des Begleitprogramms müssen von den Beteiligten selbst organisiert werden.

Was soll eingereicht werden?

Bitte senden Sie Ihre Einreichungen an: collateral@steirischerherbst.at

Die Deadline ist Montag, der 17.12.18, 9:00.

Die Einreichenden werden Mitte Februar 2019 von uns über die Entscheidung benachrichtigt. Bitte beachten Sie, dass der steirische herbst die endgültige Liste der Projekte des Begleitprogramms nicht vor der Veröffentlichung des Gesamtprogramms des steirischen herbst bekannt gibt. Sollte es von Ihrer Seite erforderlich sein, Ankündigungen früher zu veröffentlichen, kann dies individuell vereinbart werden.

Bitte senden Sie uns folgende Materialien:

1) eine sehr kurze Projektbeschreibung im Umfang von maximal 500 Zeichen

2) eine ausführlichere Beschreibung (inklusive einer ungefähren Kalkulation des Projekts, wenn Sie hinsichtlich einer finanziellen Unterstützung berücksichtigt werden möchten).

3) Informationen über die Institution bzw. bei Künstler*innen ein CV, maximal 1 Seite

4) Informationen zum Standort, an dem Sie das Projekt zeigen möchten (sofern dieser von der unter 3) genannten Institution abweicht)

5) Bildmaterial zur bisherigen künstlerischen Praxis (Video- und/oder Audiomaterial, Installationsansichten) und gegebenenfalls Bildmaterial zum eingereichten Projekt

Bitte senden Sie uns Links oder Anhänge in geringer Auflösung. Beachten Sie, dass die eingereichten Materialien nicht zurückgeschickt und nicht archiviert werden können.

Auslandsstipendien samt Atelierwohnungen

in London, New York und Paris für künstlerische Fotografie im Jahr 2020

Zweck/Intention:
Die Kunst- und Kulturszene lebt vom ständigen Austausch auf internationaler Ebene. Es ist ein wichtiger Förderschwerpunkt, österreichischen Kunstschaffenden durch Auslandsaufenthalte neue Entfaltungsmöglichkeiten zu bieten. Sie verbringen eine gewisse Zeit in einem Atelier im Ausland, um künstlerische Projekte im internationalen Kontext zu verwirklichen und durch den Aufbau von internationalen Netzwerken eine internationale Karriere voranzutreiben.

Zielgruppe:
Antragsberechtigt sind Künstlerinnen und Künstler, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben (Meldezettel).

Die Bewerbung von Studierenden ist nicht möglich, von der Bewerbung sind alle an einer Universität/Fachhochschule immatrikulierten Personen ausgeschlossen. Kunstschaffende, die für das Jahr 2020 ein Förderatelier, ein anderes Auslandsatelier oder ein sonstiges Langzeitstipendium (6 Monate oder länger) zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich nicht für ein weiteres Stipendium berücksichtigt werden.

Mit der Vergabe der Ateliers, die einzelnen Künstlerinnen und Künstler für 3 Monate zur Verfügung gestellt werden, ist ein monatliches Stipendium verbunden. Die Reisekosten werden pauschaliert ebenfalls vom BKA übernommen. Die Betriebskosten der Wohnung sind teilweise von den Stipendiatinnen/Stipendiaten zu tragen.

Folgende Ateliers beziehungsweise Atelierwohnungen werden mit dieser Ausschreibung vergeben:

London
Atelierwohnung in 58, Wrexham Road, Bow, GB-London, E 3 2 TJ
Dauer: 3 Monate, Stipendienhöhe: 1 700 Euro pro Monat
Reisekostenpauschale: 400 Euro
Vergabezeitraum: 1. Dezember 2019 bis 30 November 2020

New York 
Ein Studio im Rahmen des „International Studio and Curatorial Program“ (ISCP) mit einer Wohnung in “The Grand Chelsea”, 270 West 17th Street, New York, N.Y.10011
Dauer: 3 Monate, Stipendienhöhe: 2 050 Euro pro Monat
Reisekostenpauschale:  900 Euro
Vergabezeitraum: 1. Februar 2020 bis 31. Jänner 2021

Paris
Atelierwohnung in der Cité Internationale des Arts im Zentrum der Stadt, 20, rue Geoffroy l’Asnier, 75180 Paris Cedex 04
Dauer: 3 Monate, Stipendienhöhe: 2 100 Euro pro Monat (davon Betriebskosten von rund 500 Euro an die Cité des Arts)
Reisekostenpauschale: 400 Euro
Vergabezeitraum: 1. Jänner bis 31. Dezember 2020

Alleinerziehende:
Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) lebt. Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfe vorzulegen. Alleinerziehende erhalten, falls ihnen ein Stipendium zugesprochen wird, einen um den Betrag von 200 Euro per Monat erhöhten Stipendienbetrag, das Alleinerziehenden-Formular muss ausgefüllt beigelegt werden.

Einsendeschluss: 30. November 2018 (es gilt das Datum des Poststempels)

Der Briefumschlag ist mit deutlich sichtbarem Vermerk: „ATELIER + Ortsname“ zu kennzeichnen.

Einreichung:
Alle Unterlagen sind in einfacher Ausfertigung per Post einzusenden oder direkt in der Abteilung II/1 abzugeben. Einreichungen per E-Mail sind nicht zulässig. Alle Unterlagen sind mit Namen zu kennzeichnen und in deutscher Sprache zu halten. Die Einreichung soll das Format DIN A4 nicht überschreiten.

Die Bewerbung hat zu enthalten:

genau ausgefülltes Bewerbungsformular
Angaben zum geplanten Arbeitsvorhaben, das spezifisch auf den Standort des Ateliers Bezug nimmt; mit einer Kurzfassung (maximal 1 Seite)
Lebenslauf mit Geburtsdatum, Geburtsort, Angabe der Staatsbürgerschaft und Angaben zur Ausbildung (Universität, Klasse, Professorinnen/Professoren) und zur bisherigen künstlerischen und beruflichen Tätigkeit. Kopie des Meldezettels beilegen
Portfolio/Mappe/Kataloge/Fotomaterial der bisherigen Arbeiten (keine Originale). Eine Einreichung in digitaler Form oder die alleinige Angabe eines Links ist nicht ausreichend
Es muss die Bereitschaft vorausgesetzt werden, sich mit Kultur, Lebensgewohnheiten und Gebräuchen des Landes auseinanderzusetzen und diese zu respektieren. Kenntnisse der jeweiligen Landessprache sind von Vorteil.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Bewerbung nur für einen Atelierstandort möglich ist. Bewerbungen darüber hinaus werden der Jury nicht vorgelegt. Eine zeitgleiche Bewerbung für die Bereiche bildende Kunst und künstlerische Fotografie ist ebenfalls nicht zulässig.

Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Antrittstermine vom BKA vorgegeben werden, wobei auf Terminwünsche nach Möglichkeit Rücksicht genommen wird, jedoch können einmal vereinbarte Termine nicht verändert werden.

Vergabe:
Die Vergabe des Stipendiums erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Alle Bewerberinnen/Bewerber werden vom Ergebnis schriftlich informiert. Es erfolgen keine verbalisierten Begründungen der Juryentscheidungen. Die eingereichten Unterlagen werden nach der Jurysitzung ausnahmslos im Postweg retourniert. Für Beschädigung oder Verlust der eingereichten Unterlagen kann vom BKA keine Haftung übernommen werden. Nicht fristgerecht eingebrachte Bewerbungen bzw. Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.

Nachweis:
Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die Stipendiatinnen/Stipendiaten, der Abteilung II/1 bis spätestens 3 Monate nach Ablauf des Stipendiums einen ausführlichen Bericht inklusive Dokumentationsmaterial über die erfolgte Tätigkeit vorzulegen.

Postadresse:
Bundeskanzleramt, Sektion für Kunst und Kultur
Abteilung II/1, Concordiaplatz 2, 1010 Wien

Ansprechperson:
Dr. Sigrid Olbrich-Hiebler
E-Mail: sigrid.olbrich-hiebler@bka.gv.at

Auslandsstipendien samt Atelierwohnungen

in Istanbul, Moskau, New York, Paris, Shanghai, Tel Aviv/Herzliya und Tokio für bildende Kunst im Jahr 2020
Zweck/Intention:
Die Kunst- und Kulturszene lebt vom ständigen Austausch auf internationaler Ebene. Es ist ein wichtiger Förderschwerpunkt, österreichischen Kunstschaffenden durch Auslandsaufenthalte neue Entfaltungsmöglichkeiten zu bieten. Sie verbringen eine gewisse Zeit in einem Atelier im Ausland, um künstlerische Projekte im internationalen Kontext zu verwirklichen und durch den Aufbau von internationalen Netzwerken eine internationale Karriere voranzutreiben.

Zielgruppe:
Antragsberechtigt sind Künstlerinnen und Künstler, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben (Meldezettel).

Die Bewerbung von Studierenden ist nicht möglich, von der Bewerbung sind alle an einer Universität/Fachhochschule immatrikulierten Personen ausgeschlossen. Kunstschaffende, die für das Jahr 2020 ein Förderatelier, ein anderes Auslandsatelier oder ein sonstiges Langzeitstipendium (6 Monate oder länger) zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich nicht für ein weiteres Stipendium berücksichtigt werden.

Mit der Vergabe der Ateliers, die einzelnen Künstlerinnen und Künstlern abhängig vom Atelierstandort für 3 bis 6 Monate zur Verfügung gestellt werden, ist ein monatliches Stipendium verbunden. Die Reisekosten werden pauschaliert ebenfalls vom BKA übernommen. Die Betriebskosten der Wohnung sind teilweise von den Stipendiatinnen/Stipendiaten zu tragen.

Folgende Ateliers beziehungsweise Atelierwohnungen werden mit dieser Ausschreibung vergeben:

Istanbul 
ein Wohnatelier (90m2) im Stadtteil Beyoglu/Cihangir
Dauer: 3 Monate, Stipendienhöhe: 1 600 Euro pro Monat
Reisekostenpauschale: 250 Euro
Vergabezeitraum: 1. Jänner bis 31. Dezember 2020

Moskau
ein komplett eingerichtetes Wohnstudio auf 2 Etagen mit einem Arbeitsbereich mit Betreuung vor Ort durch CCI „Fabrika“
Dauer: 3 Monate, Stipendienhöhe 1 700 Euro pro Monat
Reisekostenpauschale 400 Euro
Vergabezeitraum: 1. Jänner bis 31. Dezember 2020

New York
Ein Studio im Rahmen des „International Studio and Curatorial Programs“ (ISCP) mit einer Wohnung im Greenwich Village. Künstlerinnen und Künstler aus verschiedenen Ländern nehmen an diesem Programm teil; Präsentationen der Arbeiten, Kontakte mit Kritikerinnen/Kritikern, Galeristinnen/Galeristen, Ausstellungskuratorinnen/-kuratoren werden angeboten.
Dauer: 6 Monate, Stipendienhöhe: 2 050 Euro pro Monat
Reisekostenpauschale: 900 Euro
Vergabezeitraum: 1. Jänner bis 31. Dezember 2020

Paris
2 Atelierwohnungen in der Cité Internationale des Arts im Zentrum der Stadt, wovon eine speziell für Objektkünstlerinnen/ Objektkünstler vergeben wird.
Dauer: 4 Monate, Stipendienhöhe 2 100 Euro pro Monat (davon sind Betriebskosten von rund 500 Euro an die Cité zu bezahlen)
Reisekostenpauschale: 400 Euro
Vergabezeitraum: 1. Jänner bis 31. Dezember 2020

Shanghai 
Eine gemeinsame Wohnung für 2 Künstlerinnen/Künstler, angebunden an die Shanghai Theater Academy, englischsprachige Betreuung.
Dauer: 3 Monate, Stipendienhöhe 1 700 Euro pro Monat
Reisekostenpauschale: 1 000 Euro
Vergabezeitraum: 1. September bis 30. November 2020

Tel Aviv/Herzliya:
Ein Wohnatelier bei „The Artists‘ Residence Herzliya“, nahe Tel Aviv, mit englischsprachiger Betreuung.
Dauer: 3 Monate, Stipendienhöhe: 1 700 Euro pro Monat
Reisekostenpauschale: 600 Euro
Vergabezeitraum: 1. Jänner bis 31. Dezember 2020

Tokio 
Atelier beziehungsweise Wohnung in einem traditionell japanischen Haus im Stadtteil Arakawa-ku im nördlichen Tokio gelegen.
Dauer: 3 Monate, Stipendienhöhe:  2 050 Euro pro Monat
Reisekostenpauschale: 1 000 Euro
Vergabezeitraum: 1. Jänner bis 31. Dezember 2020

Alleinerziehende:
Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) lebt. Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfe vorzulegen. Alleinerziehende erhalten, falls ihnen ein Stipendium zugesprochen wird, einen um den Betrag von 200 Euro per Monat erhöhten Stipendienbetrag, das Alleinerziehenden-Formular muss ausgefüllt beigelegt werden.

Einsendeschluss: 30. November 2018 (es gilt das Datum des Poststempels)

Der Briefumschlag ist mit deutlich sichtbarem Vermerk: „ATELIER + Ortsname“ zu kennzeichnen.

Einreichung:
Alle Unterlagen sind in einfacher Ausfertigung per Post einzusenden oder direkt in der Abteilung II/1 abzugeben. Einreichungen per E-Mail sind nicht zulässig. Alle Unterlagen sind mit Namen zu kennzeichnen und in deutscher Sprache zu halten. Die Einreichung soll das Format DIN A4 nicht überschreiten.

Die Bewerbung hat zu enthalten:

genau ausgefülltes Bewerbungsformular
Angaben zum geplanten Arbeitsvorhaben, das spezifisch auf den Standort des Ateliers Bezug nimmt; mit einer Kurzfassung (maximal 1 Seite)
Lebenslauf mit Geburtsdatum, Geburtsort, Angabe der Staatsbürgerschaft und Angaben zur Ausbildung (Universität, Klasse, Professorinnen) und zur bisherigen künstlerischen und beruflichen Tätigkeit. Kopie des Meldezettels beilegen
Portfolio/Mappe/Kataloge/Fotomaterial der bisherigen Arbeiten (keine Originale). Eine Einreichung in digitaler Form oder die alleinige Angabe eines Links ist nicht ausreichend
Es muss die Bereitschaft vorausgesetzt werden, sich mit Kultur, Lebensgewohnheiten und Gebräuchen des Landes auseinanderzusetzen und diese zu respektieren. Kenntnisse der jeweiligen Landessprache sind von Vorteil.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Bewerbung nur für einen Atelierstandort möglich ist. Bewerbungen darüber hinaus werden der Jury nicht vorgelegt. Eine zeitgleiche Bewerbung für die Bereiche bildende Kunst und künstlerische Fotografie ist ebenfalls nicht zulässig.

Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Antrittstermine vom BKA vorgegeben werden, wobei auf Terminwünsche nach Möglichkeit Rücksicht genommen wird, jedoch können einmal vereinbarte Termine nicht verändert werden.

Vergabe:
Die Vergabe des Stipendiums erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Alle Bewerberinnen/Bewerber werden vom Ergebnis schriftlich informiert. Es erfolgen keine verbalisierten Begründungen der Juryentscheidungen. Die eingereichten Unterlagen werden nach der Jurysitzung ausnahmslos im Postweg retourniert. Für Beschädigung oder Verlust der eingereichten Unterlagen kann vom BKA keine Haftung übernommen werden. Nicht fristgerecht eingebrachte Bewerbungen beziehungsweise Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.

Nachweis:
Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die Stipendiatinnen/Stipendiaten, der Abteilung II/1 bis spätestens 3 Monate nach Ablauf des Stipendiums einen ausführlichen Bericht inklusive Dokumentationsmaterial über die erfolgte Tätigkeit vorzulegen.

Postadresse:
Bundeskanzleramt, Sektion für Kunst und Kultur
Abteilung II/1, Concordiaplatz 2, 1010 Wien

Ansprechperson:
Dr. Sigrid Olbrich-Hiebler
E-Mail: sigrid.olbrich-hiebler@bka.gv.at