Mit 1. Juli 2017 läuft in den Modellregionen Linz und Bezirk Urfahr-Umgebung die Aktion 20.000 an, zum Jahreswechsel wird sie flächendeckend starten. Die Arbeitsmarktinitiative richtet sich an gemeinnützige Initiativen und Kommunen und unterstützt maßgeblich die Beschäftigung von über 50jährigen Langzeitsarbeitslosen. Auch Vereine aus dem Kulturbereich kommen als Arbeitgeber in Frage, das AMS unterstützt diese mit bis zu 100% der Lohn- und Lohnnebenkosten.
Was ist die Aktion 20.000?
Die Aktion 20.000 ist eine Arbeitsmarktinitiative der Bundesregierung. Gemeinnützige ArbeitgeberInnen, die Stellen für über 50-jährige Langzeitsarbeitslose schaffen, werden vom AMS finanziell unterstützt (bis zu 100% der Lohn- & Lohnnebenkosten).
Sind Kultureinrichtungen mögliche DienstgeberInnen?
Ja, da die Branche bei diesem Programm nicht ausschlaggebend ist. Gefördert werden gemeinnützige Einrichtungen (zB Kulturvereine) aller Art, sofern sie sinnvolle Jobs für die Zielgruppe der über 50-jährigen Langzeitsarbeitslosen schaffen. Es gibt eine kurze Kriterienliste, die der Verein erfüllen muss und die vom AMS überprüft wird.
Und wer sind die möglichen DienstnehmerInnen?
Zielgruppe sind Personen über 50 Jahre, die seit mindestens einem Jahr beschäftigungslos und beim AMS vorgemerkt sind. Diesen Menschen soll einerseits eine Rückkehr in den Arbeitsmarkt ermöglicht werden, andererseits aber auch eine Perspektive in Form von „sinnvollen“ Jobs angeboten werden.
Am AMS sind Menschen aus allen Branchen und mit allen Hintergünden vorgemerkt, die der Zielgruppe entsprechen: Von der Bürohilfe bis zur Anwältin, von der Lektorin bis zum Techniker. Es kann allerdings nicht gewährleisten werden, dass dies in der angesprochenen Zielgruppe und in allen Regionen der Fall ist.
Welche Arbeitsplätze werden unterstützt?
Das Programm fördert Jobs, die extra (also außerhalb regulärer Stellenpläne) für die Aktion 20.000 geschaffen werden. Diese Jobs sollen idealerweise Vollzeit-Stellen darstellen und sinnvoll sein – für die ArbeitnehmerInnen und die ArbeitgeberInnen. Das Motto lautet „Arbeiten mit Sinn“ – es geht also nicht nur um die reine Reintegration in den Arbeitsmarkt, sondern auch darum, der Zielgruppe sinnstiftendes Arbeiten zu ermöglichen. Dezidiert machbar ist daher auch die Anstellung von bislang ehrenamtlich aktiven Vereinsmitgliedern oder von bislang geringfügig Beschäftigten.
Wie werden gemeinnützige ArbeitgeberInnen unterstützt?
Gemeinnützige ArbeitgeberInnen werden vom AMS bei der Suche nach passenden Arbeitskräften unterstützt bzw prüft das AMS, ob von den ArbeitgeberInnen vorgeschlagene Arbeitslose in das Programm „passen“. Sollte ein Dienstverhältnis zustandekommen, subventioniert das aMS die ArbeitgeberInnen mit bis zu 100% der Lohn- & Lohnnebenkosten (Zahlung monatlich im Nachhinein).
Kann man ArbeitnehmerInnen auch „leasen“?
Ja. Vereine etc, die keine eigene Lohnverrechnung betreiben oder den bürokratischen Aufwand einer Anstellung scheuen, können mit einem gemeinnützigen Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen kooperieren. Derzeit sind dies in OÖ die FAB und JONAS. Dabei fallen Administrationskosten von 200€ pro Monat an.
Welches Gehalt bekommen die ArbeitnehmerInnen?
Die KUPF konnte erreichen, dass als Ersatz für den Kollektivvertrag das Fair Pay Gehaltsschema angewandt werden kann, falls kein anderer Kollektivvertrag gilt. Es gilt zu bedenken, dass eine mögliche Weiterbeschäftigung der Personen nach Auslaufen des Programms durch eine Überbezahlung erschwert werden kann.
Wo und wann läuft die Aktion 20.000 an?
In Oberösterreich läuft im Juli 2017 in zwei Bezirken (Linz und Urfahr-Umgebung) ein „Testbetrieb“ an, ab Jänner 2018 wird das Programm flächendeckend in Österreich angeboten. Das Programm läuft bis maximal 30.6.2019, je später man teilnimmt, desto kürzer ist also der Förderzeitraum.
An wen muss ich mich wenden?
Ansprechstelle sind direkt die Regionalstellen des AMS, gerne kann aber auch auf Unterstützung der KUPF OÖ zurückgegriffen werden.
Kontakt AMS Linz: aktion20000.linz@ams.at / 0664/9660002
Wie komme ich an die ArbeitnehmerInnen?
Es gibt zwei Möglichkeiten. Entweder schickt man eine konkreten Stellenausschreibung an das AMS, dass dann dafür passende Personen aus den Vormerkungen heraussucht und euch vorschlägt. Oder ihr sucht selbst geeignete Personen in eurem Umfeld, die die Kriterien erfüllen, was vom AMS geprüft und bestätigt werden muss.
INFOVERANSTALTUNG der KUPF für ihre Mitglieder:
Am 27.7. 2017, 17:00 Uhr, KUPFoffice, Untere Donaulände 10, 4020 Linz
mit Eva Schweinschwaller (Projektleiterin Aktion 20.000, AMS OÖ)
Anmeldung unter kupf@kupf.at erforderlich!
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