Klimafitte Kulturbetriebe

Die österreichische Bundesregierung hat einen mit 15 Mio Euro dotierten Fonds vorgestellt, um Kulturbetriebe bei Energiesparmaßnahmen zu unterstützen. Damit erfüllt die Bundesregierung eine Forderung der KUPF OÖ.

Die Bundesregierung bietet allen Unternehmen (also auch Vereinen) im Kultursektor Unterstützung für ökologische Investitionen, zum Beispiel für die Nutzung erneuerbarer Energieträger, thermische Gebäudesanierung oder klimafreundliche Heizsysteme. Die Mittel stammen aus dem EU-Aufbau- und Resilienzplan zur Verfügung. Abgewickelt werden die Förderungen in Kooperation mit dem Klima- und Energiefonds.

Konkret werden Investitionen in Maßnahmen zur Senkung von CO2-Emissionen gefördert, die im Rahmen eines Nachhaltigkeitskonzepts umgesetzt werden. Dies umfasst:

  • Klimafreundliche Heizung, Lüftung und Kühlung
  • Nutzung erneuerbarer Energieträger
  • Energieeffiziente Innen- und Außenbeleuchtungssystem
  • Thermische Gebäudesanierung
  • Maßnahmen zur Einsparung von natürlichen Ressourcen und CO2-Emmissionen

Pro Förderungsnehmer:in stehen bis zu 250.000 Euro zur Verfügung, die in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zur Auszahlung kommen. Anträge werden ab sofort und – in zwei Ausschreibungen – bis 29. September 2023 entgegengenommen.

Dafür wurde die neue Online-Plattform https://kulturklimafit.at veröffentlicht. Auf der Webseite wurden alle Informationen zum Förderprogramm mit einer FAQ und den genauen Förderkriterien veröffentlicht.

Bei Fragen zur Antragstellung unterstützt die KUPF OÖ gerne Interessierte im Rahmen ihrer Beratungsangebote.

Soundlogo Wettbewerb

2024 jährt sich der Geburtstag Anton Bruckners zum 200ten mal. Dieses Jubiläum ist Anlass für das Land Oberösterreich, Leben und Werk des großen Symphonikers in vielfältiger, zeitgemäßer Form abseits tradierter Klischees zu präsentieren.
„Tradition, Innovation und Avantgarde“: das sind die Leitlinien, die über dem Brucknerjahr 2024 stehen, das in Oberösterreich, aber auch national und international einladen wird, einen neuen Blick auf Anton Bruckner zu werfen.
Neben einem visuellen Logo, soll es für das Brucknerjahr 2024 auch ein hörbares Erkennungszeichen – ein Soundlogo – geben, das im Rahmen eines Wettbewerbs gefunden werden soll.

Dieser richtet sich in erster Linie an junge, wie auch bereits arrivierte Musiker/innen, Komponist/innen oder Produzent/innen, denen der versierte Umgang mit musikalischem Material sowie eine gekonnte technische Ausführung vertraut ist. Über den Ausgang des Wettbewerbs entscheidet eine Jury in einem anonymisierten Prozess. Das ausgewählte Soundlogo wird mit 3.000 € dotiert.

Einsendeschluss: 6.12.2022


Hier geht’s zur Ausschreibung und dem Antragsformular: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/285131.htm

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Digitalisierungsförderung BMKOES

Das Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport hat eine neue Spezialförderung für Digitalisierung vorgestellt. Diese ist das Nachfolgeformat nach „Call 2021“, welches letztes Jahr gemeinsam mit den Bundesländern finanziert wurde. Warum die Zusammenarbeit mit den Bundesländern beendet wurde, ist nicht bekannt.

Zielsetzung des Programms:

  • Unterstützung der Kunst- und Kulturinstitutionen bei der digitalen Transformation
  • Aneignung von neuem Wissen und Kompetenzen fördern
  • Innovation forcieren
  • Neue Konzepte zur Zugänglichkeit (Open Access) und Sichtbarkeit erproben
  • Innovative Vermittlungskonzepte und Barrierefreiheit fördern

Einreichfrist ist der 4. Oktober. Die Einreichungen werden von einer Fachjury bewertet, die Jurysitzung ist für Mitte Oktober anberaumt. Die Höhe des Fördertopfes ist leider nicht öffentlich bekannt. Die maximale Förderhöhe beträgt 30.000 €.

Weitere Informationen unter: https://www.bmkoes.gv.at/Kunst-und-Kultur/digitalisierung/foerderungen.html

Brucknerjahr 2024 – ProjektCALL

Der offene ProjektCALL des Landes Oberösterreich will besonders auch Vereine und Kollektive aus der Freien Szene dazu ermutigen, Initiativen, Vorschläge und Ideen zum Bruckner Jubiläumsjahr 2024 zu entwickeln. Gesucht werden zeitgenössische Projekte aus allen Sparten und wissenschaftlichen Disziplinen, sowohl mit regionaler, als auch nationaler und internationaler Reichweite.

Vorschläge zum ProjektCALL können ab sofort bis längstens zum 30. November 2022 direkt beim Land OÖ mit den dort bereit gestellten Formularen eingereicht werden. Über die Umsetzung der eingereichten Projekte und Vorschläge entscheidet eine Jury. Die Jury möchte insbesondere auch weibliche und diverse Künstler*innen auf die Ausschreibung aufmerksam machen.

Hier gehts zur Ausschreibung und den Formularen.

Missoula Children's Theater

Kultur an Schulen: Neue Fördercalls des OeAD

culture connected – Kooperationen zwischen Schulen und Kultureinrichtungen

Die österreichweite Initiative des BMBWF unterstützt Kooperationsprojekte zwischen Schulen und Kultureinrichtungen aller Kunstsparten. Gemeinsam werden kulturelle Aktivitäten entwickelt, die die Potenziale der Schüler/innen und ihre Mitwirkung an Kunst und Kultur stärken. Es entstehen partizipative Projekte, die den Lernraum Schule erweitern.

Einreichen können: Kultureinrichtungen, -initiativen und -vereine in Zusammenarbeit mit Schulen mit Öffentlichkeitsrecht in ganz Österreich und Projektteams der schulischen Tagesbetreuung
Einreichfrist: 5.12.2022
Unterstützung: max. 1.700 Euro pro Kooperationsprojekt
Kontakt: culture-connected@oead.at 
T +43 1 53408-537
www.culture-connected.at

Kultur:Bildung

Mit der Initiative „Kultur:Bildung“ bietet der OeAD im Auftrag des BMBWF das umfangreichste Kunst- und Kulturvermittlungsprogramm mit Schulen in ganz Österreich an. Künstler/innen aller Kunstsparten arbeiten mit Schülerinnen und Schülern impulsgebend und partizipativ, analog und digital in Projekten im Rahmen des Unterrichts zusammen. 

Einreichen können: alle Schulen mit Öffentlichkeitsrecht in ganz Österreich in Kooperation mit Kunst- und Kulturschaffenden
Einreichfrist: laufend bis spätestens 6 Wochen vor Projektbeginn
Kontakt: kulturbildung@oead.at 
T +43 1 53408-531
www.oead.at/kulturbildung

Offene Beratungsgespräche Kulturvermittlung mit Schulen im OeAD

Das Team der Kulturvermittlung mit Schulen im OeAD lädt Interessierte Lehrer/innen und Vertreter/innen von Kultureinrichtungen, -initiativen und -vereinen zu offenen online Beratungsgesprächen ein. Virtuell werden alle Fragen zu den aktuellen Ausschreibungen „RaumGestalten“ sowie „culture connected“ hinsichtlich Einreichung, Fristen, Finanzierung und Konzeption etc. beantwortet.

Es ist keine Anmeldung erforderlich.

Termine: Dienstag, 8. November und 29. November 2022 von 17:00 – 18:00 Uhr

Link: www.culture-connected.at

Kontakt: culture-connected@oead.at

Holon Studio Residency in Wels

HOLON.art ist eine künstlerinnengeführte Produzentengalerie mit Atelierräumlich-
keiten, Galerie und Salon, die sich die gemeinnützige Förderung von Kunst und Kul-
tur zur Aufgabe gemacht hat. In diesem Vorhaben werden wir dieses Jahr von un-
serem Partner eww Gruppe in der erstmaligen Ausschreibung eines Atelierplatzes
unterstützt.

Zielgruppe
Antragsberechtigt sind:
*Künstler:innen aus den Bereichen Malerei & Grafik, Plastische Konzeption/ Keramik
*Künstler:innen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständi-
gen Wohnsitz (seit mind.3 Jahre) in Österreich haben (Meldezettel)
*Künstler:innen mit Studienabschluss sowie Autodidakt:innen, sofern Sie eine regelmä-
ßige professionelle Ausübung künstlerischer Tätigkeit mit Ausstellungsverlauf im Le-
benslauf nachweisen können.
*Es gibt keine Altersbeschränkung.
*Künster:innen aus allen Bundesländern Österreichs

Ausgeschlossen sind:
Alle an einer Universität/Fachhochschule immatrikulierten Personen sind ausgeschlos-
sen sowie Kunstschaffende, die für das Jahr 2022/2023 ein Förderatelier, ein Ausland-
satelier oder ein sonstiges Langzeitstipendium (6 Monate oder länger) zugesprochen
bekommen haben.

Studio Residency: ausgeschrieben wird 1 Atelierplatz im Gemeinschaftsatelier inkl.
unentgeltlicher und uneingeschränkter Mitbenützung des hauseigenen Brennofens
zur Herstellung von Keramik-/ Porzelanarbeiten. Miet- und Betriebskosten (inkl.
Strom- und Gaskosten) für den Atelierplatz, werden von der eww Gruppe gespon-
sert.


Mit der Residency verbunden ist eine Ausstellungsbeteiligung der in diesem Zeit-
raum entstandenen Arbeiten in den Räumlichkeiten von HOLON.art.
Nicht inbegriffen: Verpflegung, Logie, Anreise/Abreise, Transportkosten, Material-
kosten

Ausstattung und Benefits:
Ein wichtiger Effekt des Atelierplatzes ist die Möglichkeit in einem offenen Gemein-
schaftsatelier zu arbeiten und die räumliche Nähe für Erfahrungsaustausch und Dis-
kurs zu nutzen. Die Ateliers werden zudem verstärkt als ein interessanter Ort für ein
Fachpublikum wie Kurator:innen, Journalist:innen, Galerist:innen wahrgenommen.
Des Weiteren sind die Ateliers jeden Donnerstag und Freitag von 14-16 Uhr für Besu-
cher zugänglich.

Laufzeit der Studio Residency: Jänner bis Dezember 2023
Adresse: HOLON.art, Stadtplatz 39, 4600 Wels

Termine/ Ablauf/ Einreichunterlagen:
Einreichfrist: 30. September 2022
Jurysitzung: Ende Oktober
Benachrichtigung: bis 15.November 2022
Die Einreichung erfolgt ausschließlich digital!

Folgende Unterlagen sind zur Einreichung notwendig:
*Lebenslauf + Meldezettel
*Portfolio mit aktuellen Arbeiten (max. 4 Jahre zurück): PDF max.5 MB
*max. 1 DIN A4-Seite Motivationsschreiben in Schriftgröße 11

Auswahl:
Die Jury besteht aus Mitgliedern des Vorstandes des Vereins HOLON.art sowie Ver-
tretern der eww Gruppe. Die Künstler:innen werden einerseits nach ihrem Bedarf
hinsichtlich Arbeitsräumlichkeiten und andererseits nach ihrem künstlerischen Port-
folio ausgewählt

Nachweis
Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die Künster:innen, bis spätes-
tens drei Monate nach Ablauf des Stipendiums einen ausführlichen Bericht inklu-
sive Dokumentationsmaterial über die erfolgte Tätigkeit dem Vorstand von HO-
LON.art sowie der eww Gruppe vorzulegen.

Bitte übermitteln Sie sämtliche o.a. Unterlagen per Mail mit Betreff „studio resi-
dency“ an office@holon.art.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter 0676/9672645 oder mittels Kontaktformular auf
der Webseite www.holon.art jederzeit gerne zur Verfügung.

Landespreise für Kultur und Talentförderungsprämie

Das Land Oberösterreich vergibt jährlich Landespreise für Kultur sowie Talentförderungsprämien, in Anerkennung herausragender künstlerischer, kultureller und wissenschaftlicher Leistungen.

Die Landespreise für Kultur sind jeweils mit 7.500,00 Euro dotiert und werden für herausragendes künstlerisches Wirken vergeben.

Die Talentförderungsprämien sind mit je 5.400,00 Euro dotiert.

Landespreise für Kultur können an Künstler*innen mehrmals vergeben werden. Voraussetzung ist, dass zwischen der Preiszuerkennung und einer neuerlichen Bewerbung eine Frist von mindestens zehn Jahren verstrichen ist. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann die Jury von dieser Regelung absehen.

Jede Bewerbung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges. Für eingereichte Werke wird keine Haftung übernommen. Die Bewerbungsunterlagen für die Landespreise und Talentförderungsprämien werden einer unabhängigen Fachjury zur Begutachtung vorgelegt, die einen Vorschlag zur Vergabe macht. Die Landespreise können auch ohne eigene Bewerbung auf Vorschlag der Jury vergeben werden.

Jede/r Landespreis- bzw. Talentförderungsprämienträger/in räumt dem Land Oberösterreich das Recht ein, ihr/sein Werk im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen vorzutragen, auf bzw. vorzuführen und auszustellen.

Bewerbungsrichtlinien

Landespreise

  • Ab dem 36. Lebensjahr (Geburtsjahr 1986)
  • Aus Oberösterreich stammend oder mindestens vier Jahre ständiger Wohnsitz bzw. Mittelpunkt des Lebensinteresses in Oberösterreich oder
  • das künstlerische oder wissenschaftliche Werk ist in hervorragender Weise für Oberösterreich bedeutsam.
  • Die Bewerberinnen oder Bewerber müssen Urheber im Sinne des § 10 Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes sein.
  • Personengruppen, die überwiegend aus Oberösterreich stammen, und sich mit einem gemeinsamen Projekt bewerben, sofern die Gruppenmitglieder Miturheber im Sinne des § 11 Abs. 1 und 2 UrhG eines gemeinsamen Werkes sind und sich sämtliche Miturheber dieses gemeinsamen Werkes bewerben.

Talentförderungsprämien

  • Bis zum 35. Lebensjahr (Geburtsjahr 1987). Bei Nachweis von Kindererziehungszeiten erhöht sich die Altersgrenze bis zum 40. Lebensjahr, pro Kind maximal 3 Jahre, insgesamt maximal 5 Jahre.
  • Aus Oberösterreich stammend oder mind. 4 Jahre ständiger Wohnsitz bzw. Mittelpunkt des Lebensinteresses in Oberösterreich oder
  • Personengruppen, die überwiegend aus Oberösterreich stammen, und sich mit einem gemeinsamen Projekt bewerben, sofern die Gruppenmitglieder Miturheber im Sinne des § 11 Abs. 1 und 2 UrhG eines gemeinsamen Werkes sind und sich sämtliche Miturheber dieses gemeinsamen Werkes bewerben.
     

Bewerbungsfrist bis 3. Oktober 2022

LINK zur Ausschreibung.

Festival der Regionen 2023 Ausschreibung out now: Höchste Eisenbahn

Das nächste Festival der Regionen findet von 23. Juni bis 2. Juli 2023 in der Region entlang der Summerauerbahn statt. Unter dem Motto Höchste Eisenbahn stehen aktuelle Zukunftsfragen im Fokus der künstlerischen Auseinandersetzung. Von der Klimakatastrophe bis zum gesellschaftlichen Miteinander. Als geographischer und inhaltlicher Ausgangspunkt des kommenden Festivals der Regionen dient die Bahnstrecke Summerauerbahn.

Diese Ausschreibung richtet sich an Leute, die gerne in Zügen die Fenster herunterschieben, um sich den frischen Fahrtwind ins Gesicht wehen zu lassen. Die aus gewohnten Routinen aussteigen und in neue Kontexte einsteigen. Künstler*innen, die sich nicht scheuen einen schonungslosen Blick auf die blinden Flecken der Geschichte zu werfen, nicht nur Freistädter Bier, sondern auch Budweiser trinken und im speziellen Zeitmodus, der beim Warten an Bahnhöfen aufkommt, ungeahntes Potential sehen.

Gesucht werden Kunstprojekte, die sich ortsbezogen, sozial, zugänglich und oppositionell mit der Region beschäftigen. Abseits der gewohnten künstlerischen Pfade und Orte, etwa in Gasthäusern, auf Ackerflächen, in Wäldern, Brachen und Leerständen, in Skateparks oder an virtuellen Haltestellen.

Die Ausschreibung ist in den Sprachen Deutsch, Englisch und Tschechisch verfügbar.

Letzte Chance für junge Regie- und Filmtalente!

Das Internationale Jugend Medien Festival YOUKI in Wels sammelt noch bis zum 1. Juni Kurzfilme von jungen Filmschaffenden aus der ganzen Welt. Egal ob Spielfilm, Animation, Stop-Motion oder Dokumentation. Egal ob professionelle Kamera oder Smartphone, erste Versuche, wilde Experimente oder ausgereifte Geschichten. Neben den internationalen Gästen sind auch Filme und Schulprojekte aus Österreich herzlich willkommen!

Die Nachwuchstalente haben auf der YOUKI 2022 (11. – 15. Oktober) die einzigartige Möglichkeit, sich der internationalen Filmszene zu präsentieren und eine der begehrten YOUKI Trophäen bzw. ein Preisgeld (insgesamter Umfang 5100 Euro) zu gewinnen.


Auf die Filmvorführungen folgen immer Gespräche mit den jungen Stars.

“Für junge Filmschaffende ist es essenziell eine Plattform zu bekommen und sich mit Gleichgesinnten auszutauschen. So kann man Jugendliche motivieren, ihre Leidenschaft weiter zu verfolgen und später auch zum Beruf zu machen”,
erklärt Festivalleiterin Anna Rieder.

“Wir sind weltweit eines der wenigen Festivals das Schulklassen ins Kino einlädt und auch Schulprojekte auf die großen Leinwand bringt. So versuchen wir schon früh Kinder für Kino und Film zu begeistern”, ergänzte Festivalleiter Philipp Feichtinger.


Festivalleitung seit 2021: Philipp Feichtinger und Anna Rieder

Die Einreichung von Filmen für den Wettbewerb erfolgt ganz einfach über die Plattform Filmfreeway. Folgend die wichtigsten Kriterien: 

  • maximale Filmlänge 20 Minuten
  • maximales Alter der Filmschaffenden: 27 Jahre (bei Gruppen zählt das Duchschnittsalter)
  • Herkunftsland: weltweit
  • offen für alle Genres
  • Deadline 1. Juni 2022
  • Einreichung via filmfreeway.com/YOUKI
    (secret password: SURVIVE2022)

WHAT WE LOST IN 2021 – YOUKI RELOADED


Wer schon jetzt Lust auf Film, Musik und Festivalstimmung hat, kann schon im Juni YOUKI-Luft schnuppern. Unter dem Titel “YOUKI RELOADED” werden alle Programme des Festivals nachgeholt, die aufgrund der Covid-19-Beschränkungen im Herbst 2021 nicht stattfinden konnten. Von 15. – 17. Juni lädt YOUKI kulturbegeisterte Menschen von jung bis alt nach Wels zu Konzerten, Kinoprogrammen, Lesungen und Workshops ein! Details zum Programm gibt es auf www.youki.at/reloaded


Bei Fragen kann die Festivalleitung jederzeit telefonisch oder per Mail kontaktiert werden:

Anna Rieder
0699 172 355 03
anna.rieder@youki.at

Philipp Feichtinger

0650 812 12 27

philipp.feichtinger@youki.at

TKI open 23_kippen

Frist Online-Einreichung: Sa 8.10.2022, 24 Uhr

Vieles, das lange stabil erschien, gerät doch ins Kippen. Oder wird von uns ins Kippen gebracht: So kippen Fenster, Seen, Turner*innen am Reck.

Kipppunkte sind vielfältig: Klimaforscher*innen warnen vor ihnen, das Time Magazine rief den Transgender Tipping Point aus und die Baumechanik kennt so schöne Kipparten wie das Biegedrillknicken. Doch gemein ist allem Kippen: Das, was da aus dem Gleichgewicht gerät, kann so oder so weitergehen – nur nicht wie bisher. Ob es hinterher besser, schlechter, beides oder einfach nur anders wird, sehen wir von vor dem Kippen aus kaum.

Doch wenn es nicht nur immer weiter geht wie bisher, kann diese Krise, dieses entscheidende, unumkehrbare Umkippen, Taumeln, Kippeln auch ein Anlass zur Hoffnung und ein Quell des Neuen sein. Wo etwas Bestehendes kippt, wird es den Menschen endlich ermöglicht, ebendieses und ihre gegenseitigen Beziehungen neu anzusehen.

Dazu ruft TKI open 23_kippen auf und fragt: Was wollen wir bewusst um-, weg-, ins bessere Gegenteil kippen? Welchen Kippschalter umlegen? Wie wird es, wenn wir über den Kipppunkt hinaus sind? Wie bereiten wir uns darauf vor, wie sorgen wir danach füreinander? TKI open 23_kippen ist eine Einladung an alle Initiativen und Künstler*innen zum furchtlosen Reinkippen in ein Denken und Handeln, in dem alles auch anders möglich wird als bisher.

Text: Martin Fritz

Dotierung
TKI open 23 ist mit 100.000 Euro an Fördermitteln des Landes Tirol dotiert. Eine Ausfinanzierung der ausgewählten Projekte durch TKI open ist möglich.

Wer kann einreichen?
Gemeinnützige Kulturvereine und Arbeitsgemeinschaften sowie Einzelpersonen

Wer kann nicht einreichen?

  • Gebietskörperschaften, parteipolitische oder religiöse Organisationen sowie kommerzielle Kulturveranstalter*innen und Unternehmen
  • Wiederholungsprojekte (laufende, abgeschlossene oder bei TKI open bereits geförderte Projekte)
  • Projekte, die bereits eine Förderung der Kulturabteilung des Landes Tirol erhalten

Kriterien

  • Explizite Auseinandersetzung mit dem Ausschreibungsthema
  • Originalität und Qualität der Umsetzung
  • Tirolbezug
  • Realisierung des Projekts in Tirol im Jahr 2023
  • Sensibilität in Bezug auf Genderfragen und gesellschaftliche Ausschlussmechanismen bei der Formulierung, Konzeption und Umsetzung des Projekts

Online-Einreichung
Die deutschsprachige Projekteinreichung bitte per Mail im pdf-Format an office(at)tki.at schicken:

  • Formular mit den Basisdaten und der Projekt-Kurzbeschreibung (max. 1.000 Zeichen)
  • Ausführliche Projektbeschreibung (maximal 5 Seiten)
  • Kosten- und Finanzierungsplan
  • Zeitplan
  • Informationen zu den Projekteinreicher*innen

Fair Pay und Nachhaltigkeit
Bitte berücksichtigen Sie bei der Kalkulation faire Honorar- und Arbeitsbedingungen nach Fair Pay. Wir empfehlen, bei der Projektgestaltung Aspekte der Nachhaltigkeit mitzudenken, z.B. Veranstaltungen als Green Events umzusetzen.

Termine
Einreichfrist: Samstag, 8.10.2022, 24 Uhr
Jurysitzung: Samstag, 12.11.2022, online
Info- und Beratungstermin: Freitag, 30.9.2022, 17 Uhr, online. Anmeldung

Jury
Eine überregional besetzte Fachjury wählt in einer öffentlichen Jurysitzung die überzeugendsten Projekte aus und schlägt diese dem Land Tirol zur Förderung vor. Pro Einreicher*in kann maximal ein Projekt ausgewählt werden.

Hier finden Sie FAQs und Tipps für Einreicher*innen.
Bei Fragen können Sie uns auch persönlich kontaktieren – wir beraten Sie gerne!

Rechtliche Bedingungen
Durch die Einreichung eines Projekts entsteht kein Rechtsanspruch. Die Entscheidung fällt unter Ausschluss des Rechtswegs. Die finanzielle Abwicklung der ausgewählten Projekte erfolgt direkt über die Kulturabteilung des Landes Tirol.

weitere Infos: https://www.tki.at/tki-open/