Der Mikrokredit des Sozialministeriums unterstützt selbständig Tätige oder Gründer_innen mit Finanzierungsbedarf
Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz unterstützt selbständig Tätige und Menschen, die sich mit ihrer eigenen Idee eine selbständige berufliche Existenz aufbauen wollen mit einem festverzinsten Kredit. Das Projekt wird in Kooperation mit der Erste Bank und den Sparkassen abgewickelt.
Was gibt es?
- max. 12.500 Euro Kredit ohne Nachweis von Sicherheiten oder Bürgen
- 5 Jahre Laufzeit
- Fixer Zinssatz (aktuell 3% p.a.), keine weiteren Gebühren
- die ersten 6 Monate sind tilgungsfrei (d.h. man zahlt in dieser Zeit keine Kreditraten)
Was sind die Voraussetzungen?
Das Projekt muss auf Gewinn ausgerichtet sein, d.h. die Antragsteller_innen haben vor mit dem eingereichten Projekt ihre Lebenskosten zu finanzieren oder tun das bereits.
z.B. im Bereich:
- Kunsttherapie/-Pädagogik, Grafik
- Fotografie/Bildbearbeitung/Film
- Kunstmanagement/Labeling/Eventmanagement
- Kunstmarketing
- Galeriebetrieb
- Design/Schmuck/Mode
- Theatergruppen
Verwendung:
Das Geld kann für alle betrieblichen Kosten oder Investitionen verwendet werden, z.B.:
- Software/Computer
- Raumausstattung/Renovierung
- Ablöse/Miete und Betriebskosten für die ersten 6 Monate
- Maschinen/Technik/Anlagen
- Webseite/Marketingkosten
Wer kann beantragen?
Beantragen können den Kredit u.a. alle, die
- keinen Bankkredit bekommen, weil sie nicht über die notwendigen Sicherheiten verfügen,
- arbeitslos sind,
- über ein geringes Einkommen verfügen
und sich hauptberuflich selbständig machen wollen. (geringfügige Nebenbeschäftigungen oder Teilzeit-Dienstverhältnisse unter 20h im Monat sind auch möglich.)
Nähere Informationen sind unter www.dermikrokredit.at zu finden bzw. telefonisch auch über das Info-Telefon 0800 800 807.
Die Webseite bietet auch kostenlose Kalkulationstools und eine kommentierte Businessplan-Vorlage.