KUPF Innovationstopf 2014: Ergebnis der Jury-Sitzung

Am 3.3.2014 hat die Jury alle 44 Einreichungen zum Innovationstopf 2014 geprüft und diskutiert. Die Entscheidungsfindung war aufgrund der vielen hochkarätigen Projekte bei gleichzeitig sehr begrenzten Fördermitteln recht schwierig. Etliche förderwürdige und gelungene Projektideen konnten daher nicht berücksichtigt werden – die Jury und die KUPF bedauern dies aufrichtig.

Letztendlich wurden die folgenden 9 Projekte von der Jury ausgesucht und dem Land OÖ zur Förderung empfohlen:

ProjekttitelProjektträgerInempf.Fördersumme
KulturkoordinationRadioB138 / Kirchdorf8.372,50
AfrOÖ TVBlack community OÖ / OÖ7.146,18
AmtswiderstandkonferenzBackwood / Weitersfelden9.850,00
Freie MedienLand der Freien Medien / OÖ13.122,91
das Gleiche in GrünArcobaleno / Linz5.695,66
Vivir la UtopiaHabitat / Linz6.398,56
SpinnradDie Fabrikanten & Peter Arlt / Linz & Hausruck14.381,00
Das Gis OrchestraKV waschaecht & KV Koma / Wels & Ottensheim11.524,50
Hinter uns sind wir ihrMaiz / Linz13.100,50

Die KUPF gratuliert allen ProjektträgerInnen herzlich!

Einsparung der Mauthausen-Filmretrospektive?

Die Österreichische Lagergemeinschaft Ravensbrück & FreundInnen hat erfahren, dass die bekannte „Mauthausen-Filmretrospektive“ eingespart werden soll. Untenstehende Zeilen wurden diesbezüglich an Innenministerin Mikl-Leitner gerichtet:

 
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Mikl-Leitner,
 
Seit 2005 gibt es Jahr für Jahr im August in der Gedenkstätte Mauthausen eine Filmretrospektive mit einem Schwerpunkt zum Themenkreis Nationalsozialismus und seine Folgen, die ein halbes Jahr später in Wien wiederholt wird. Bis 2013. Erst im Dezember erfuhren die Organisatoren, dass die Filmretrospektive in Wien aus finanziellen Gründen eingestellt wird. Zwar gibt es für den kommenden Sommer nun die Zusage, dass die Retrospektive doch abgehalten wird, aber wie es weitergehen wird, bleibt ungewiss.
 
Thema der Filmretrospektive 2013 war gemäß Programmtext:
„Die Debatten über Rückerstattung ‚arisierten‘ Besitzes haben in den vergangenen Jahren in Österreich die Gemüter erhitzt. Doch geht es rückblickend nicht nur um den geraubten Besitz jüdischer Familien, sondern um viel umfangreichere Fragen: Wurde unmittelbar nach 1945 Recht gesprochen, wurden Verbrechen gegen die Menschlichkeit konsequent verfolgt? Gab es ein Unrechtsbewusstsein? Was geschah mit Wohnungen, Büros, Ordinationen, Geschäften, die 1938 jüdischen Familien gehörten? Und was geschah, wenn es keine Überlebenden gab, keine RückkehrerInnen aus KZ und Vernichtungslagern oder dem erzwungenen Exil? Wie verhielten sich Betriebe und Firmen, die vor, während und nach der Nazi-Herrschaft wirkten, oft Profite auf Kosten der Verfolgten, Vertriebenen und Ermordeten machten und nach 1945 schwiegen? Wer waren im Nachkrieg die NutznießerInnen der wirtschaftlichen Folgen von Rassismus und Antisemitismus? Welches Menschenbild hinterließ die NS-Herrschaft und was wirkt davon noch heute nach?
Es sind solche Fragen, die in der diesjährigen Retrospektive gestellt und deren Antworten seit 1946 FilmemacherInnen in vielen Ländern beschäftigen. Die Retrospektive wird von Frank Stern, Institut für Zeitgeschichte der Universität Wien, und Stephan Matyus, Mauthausen Memorial beim Bundesministerium für Inneres, kuratiert.“
 
WIR PROTESTIEREN GEGEN EINSPARUNGEN AUF KOSTEN DIESER AUSGEZEICHNETEN VERANSTALTUNGEN!
SIE LEISTEN EINEN ALLJÄHRLICHEN BEITRAG ZUM ÖSTERREICHISCHEN GESCHICHTSBEWUSSTSEIN!
 
Aufklärung über die Verbrechen des Nationalsozialismus und die Wirkung auf das gesellschaftliche Klima nach dem Krieg bis zur Gegenwart hat kein Ablaufdatum!
 
Für die heute heranwachsenden Generationen werden „Niemals vergessen!“ und „Wehret den Anfängen!“ leere Worte bleiben, wenn sie nicht mit lebendigem Inhalt vermittelt werden können. Die Filmretrospektive tut dies in vorbildlicher Weise. Die Vorstellungen waren alljährlich bei freiem Eintritt ausverkauft und haben so viele Menschen erreicht! Dafür muss es Geld geben!
 
Mit der Bitte um Aufklärung, wie die Zukunft der Filmretrospektive aussehen wird,
 
Die Österreichische Lagergemeinschaft Ravensbrück & FreundInnen (ÖLGR/F)
Lassallestraße 40/2/6
1020 Wien
www.ravensbrueck.at

Workshop zu Vereinbarkeit von Elternschaft und Künstler_insein

„Elternschaft tritt bei KünstlerInnen relativ spät und vergleichsweise selten ein. Männer haben etwas häufiger Kinder als Frauen.“, resümiert die 2008 veröffentlichte Studie zur sozialen Lage von Künstler_innen in Österreich zur Frage der Elternschaft. Dieser Umstand sei „weniger auf die Problematik der Vereinbarkeit mit dem Beruf an sich zurückzuführen als viel mehr auf die häufig unsicheren Beschäftigungs- und Einkommensperspektiven, die Kunstschaffende vorfinden“.

Abgesehen von ökonomisch prekären Lebensbedingungen hat der Kunstbetrieb noch eine ganze Palette an Unvereinbarkeiten mit Kinderbetreuungspflichten zu bieten: Abendtermine am laufenden Band, Ausstellungshäuser, die mit Kinderwägen kaum zu erklimmen sind, Artists in Residence-Programme ohne Informationen über Kinderbetreuungsmöglichkeiten, u.v.a.m.

Im Workshop wollen wir zunächst einen Blick auf Problematiken, die sich für Künstler_innen mit Kinderbetreuungspflichten ergeben, werfen und uns ebenso über Beispiele guter Erfahrung (best practice) austauschen, die anwesende Künstler_innen gemacht haben. Im zweiten Teil stehen Wünsche, Anliegen, Forderungen auf dem Programm: Was wollen wir anders haben, um Elternschaft und Künstler_insein gut unter einen Hut zu bringen?

== Zielgruppe
Der Workshop richtet sich an Künstler_innen mit Kinderbetreuungspflichten und an alle anderen am Thema Interessierten.

== Anmeldung
Bei Teilnahme am Workshop ersuchen wir um ein kurzes Mail, damit wir die Zahl der Teilnehmer_innen ungefähr abschätzen können: office@igbildendekunst.at. Es wird Tee, Kaffee, Säfte, Obst und Kuchen zum Frühstück geben. Der Workshop findet in den Räumen der IG BILDENDE KUNST statt (Gumpendorfer Straße 10-12, 1060 Wien).

== Inputgeber_innen

  • Iris Christine Aue (geb. 1983) lebt und arbeitet in Wien und hat zwei Kinder. Sie ist bildende Künstlerin und beschäftigt sich in ihren figurativen raumgreifenden Zeichnungen mit dem Machtgefüge in zwischenmenschlichen Beziehungen. (http://www.iris-christine-aue.com)
  • Anna Ceeh (http://www.annaceeh.com) ist eine 1974 im sowjetischen Leningrad geborene und seit 1991 in Westeuropa lebende Künstlerin, freie Kuratorin, Sonic Forscherin und feministische Aktivistin (http://www.femin.me). Eines ihrer aktuellen Projekte ist M A_F A – an arts-based multimedia research project (in progress), that reflects the many attributes and the complexity of the motherhood/fatherhood for artists. It shows tension between the physical, mental and professional situation of artists and between the feminist sight of motherhood and parental intersubjectivity. (http://annaceeh.com/MA_FA)
  • Hansel Sato arbeitet als bildender Künstler in unterschiedlichen Kollektiven in Wien und Peru, er hat zwei Kinder. Theoretische Arbeit: Transkulturalität und Gesellschaft, Postkolonialismus und die Konstruktion des post-migrantischen Subjekts in Europa. Künstlerische Arbeit: Gegenständliche Malerei, Comic, Zeichnung und Kunstinterventionen im öffentlichen Raum, die im Kontext postkolonialer Kritik, Migration und Genderdekonstruktion stehen. (http://www.hanselsato.com)
  • Moderation: Daniela Koweindl (IG BILDENDE KUNST)

Dienstag, 1. Oktober 2013, 10 bis 13:30 Uhr
IG BILDENDE KUNST, Gumpendorfer Straße 10-12, 1060 Wien

 

PA Freie Radios: Seit 15 Jahren legal konsumierbar

Die Freie Radio-Szene feiert. Obwohl es zur Zeit nicht nur Anlässe zur Freude gibt. Zwar senden derzeit 14 freie Radiostationen 7 Tage die Woche 24 Stunden lang selbst gestaltetes Programm und engagieren sich mehr als 2.500 Menschen ehrenamtlich in freien Radios, alleine die finanzielle Ausstattung des nichtkommerziellen Rundfunks hinkt der Bedeutung im österreichischen Mediensystem noch stark hinterher. Nun fordern die “Freien” ihren Teil vom Kuchen.

Gefeiert wird aber auch mit den Krümeln, die derzeit für die „Freien“ abfallen! Denn die ersten Freien
Radios gingen vor 15 Jahren erstmals (legal) auf Sendung. Den Jubiläumsreigen eröffnet hat letztes
Wochenende Radio Orange in Wien mit einem großen Open-Air und 24 Stunden Sonderprogramm.

1998 gingen die ersten Freien Radios legal On Air. Sieht man sich ihre Geschichte an, muss man aber
bis in die erste Republik zurückgehen. Schon damals gab es PiratInnenradios des
Sozialdemokratischen Freien Radiobundes. Doch Österreich war nie ein Land, das Meinungsvielfalt
aktiv gefördert hat. Das Recht legal zu senden musste hart erkämpft werden. Erst nach Klagen beim
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte fiel 1993 das Rundfunkmonopol. Somit war Österreich
das letzte Land in Europa, das privat-kommerzielle und nichtkommerzielle Radios zuließ. Doch es
benötigte eines weiteren Einspruchs, dieses Mal beim österreichischen Verfassungsgerichtshof, bis im
Zuge der Novellierung des Regionalradiogesetzes 1997 auch erste Lizenzen an nichtkommerzielle
Radios vergeben wurden.

Seither wächst die österreichische nichtkommerzielle Rundfunkszene unaufhörlich. Mittlerweile gibt es
neben 14 Freien Radios auch drei Community Fernsehen in Österreich. Über 4 Millionen Menschen in
Österreich können Freie Radios empfangen. Mehr als 2.500 aktive RadiomacherInnen gestalten
regelmäßig Sendungen in über 25 Sprachen. “Freie Radios sind gelebte BürgerInnenbeteiligung. Sie
sind nicht nur Informationsmedien, sondern vor allem Kommunikationsmedien, die Diskussionsräume
eröffnen und Identität stiften”, betont Andreas Wahl, Obmann des Verbands der Freien Radios
Österreich. Denn Nichtkommerzielle Medien tragen als freie Artikulationsmedien aktiv zum Erhalt der
kleinräumigen, kulturellen Identität Österreichs bei – abseits vom Markt tauglichen Mainstream.

Doch der Kampf der RadioaktivistInnen, der in den 70er Jahren begann, war mit der Legalisierung
Ende der 90er Jahre nicht beendet. Die bewusste Entscheidung, Sendungen im Offenen Zugang zu
produzieren, ein nichtkommerzielles Programm zu senden und Meinungsvielfalt somit nicht der Logik
des Marktes zu überlassen, führte zur Notwendigkeit der öffentlichen Subventionierung. Nachdem
jegliche Bundesförderungen unter Schwarz-Blau eingefroren wurden, wurde 2009 ein
Nichtkommerzieller Rundfunkfonds (NKRF) sowie ein Privatradiofonds eingerichtet. Doch die
Dotierung des NKRF mit 3 Millionen € greift zu kurz und stellt die Freien Medien15 Jahre nach ihrer
Legalisierung erneut vor finanzielle Schwierigkeiten.

Obwohl sich Österreich im Privatradiogesetz zur Weiterentwicklung des dualen Rundfunksystems
verpflichtet hat, hinkt die derzeitige Verteilungspolitik diesem Bekenntnis hinterher. Setzt man das
Budget des NKRF in Relation zu den Transaktionskosten, die die GIS im Zuge des ORF-Gesetzes bei
den BürgerInnen einhebt, dann kamen 2012 nur 0,3% dieser Einnahmen dem nichtkommerziellen
Sektor zu Gute.

Die derzeitige Höhe der vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel steht in keiner
Relation zum Stellenwert des 3. Rundfunksektors“, kritisiert Andreas Wahl die derzeitige Verteilung der
finanziellen Mittel. Denn mediale Öffentlichkeit im 21. Jahrhundert soll nicht passiv informieren,
sondern wird aktiv von zivilgesellschaftlichen AkteurInnen gestaltet. Die österreichische
Medienlandschaft ist mit einer zunehmenden Medienkonzentration und einer abnehmenden
Meinungsvielfalt konfrontiert, die der kommerzielle Mediensektor nicht auszugleichen vermag. Der
nichtkommerzielle Rundfunk fungiert als Komplementärmedium, räumt medial marginalisierten
Gruppen und Meinungen Platz ein und eröffnet regionale und lokale Diskussionsräume.

 

“Die letzten 15 Jahre haben gezeigt, dass das Bedürfnis nach freier Meinungsäußerung trotz der
vielbeschworenen Politik- und Demokratieverdrossenheit ungebrochen hoch ist. Immer mehr
Menschen produzieren ehrenamtlich Sendungen, um ihre Themen und Anliegen in eine breitere
Öffentlichkeit zu bringen und über lokale Ereignisse zu berichten”, schildert Andreas Wahl und sieht
daher die Politik gefordert, diese Meinungsvielfalt in Österreich in ausreichendem Maß zu fördern.

Mit einer Aufstockung des Nichtkommerziellen Rundfunkfonds, wie sie vom Verband der Freien
Radios Österreich und dem Verband Community Fernsehen Österreich gefordert wird, würde
Österreich auch den Empfehlungen des Europäischen Parlaments, des Europarates, der Vereinten
Nationen und der OSZE nachkommen, die Community Medien eine entscheidende Rolle bei der
Gewährleistung von Medienvielfalt und sozialem Zusammenhalt zuweisen.

Freie Medien sind die Antwort der Zivilgesellschaft auf die fortschreitende Kommerzialisierung der Medienlandschaft, die immer stärker die Meinungsvielfalt zugunsten des Mainstreams zurückstellt. Meinungsvielfalt darf
nicht dem Markt überlassen werden. In demokratischen Gesellschaften ist es Aufgabe des Staates, Meinungs- und Medienvielfalt zu gewährleisten. Dieser Verantwortung muss die österreichische Politik nachkommen.

 

Rückfragehinweis:
Andreas Wahl
Geschäftsführer Radio FRO Linz & Obmann des VFRÖ
Tel: +43 (0)660 7172771
mail: andreas.wahl@fro.at

Otto Tremetzberger
Geschäftsführer dorfTV Linz & Obmann des VCFÖ
Tel: +43 (0)664 9201325
mail: otto.tremetzberger@dorftv.at

KUPFakademie 2013/14: das neue Programm!

Die KUPFakademie ist die Weiterbildungseinrichtung für haupt- und ehrenamtliche KulturaktivistInnen in OÖ. Hocherfreut informieren wir euch nun über das neue Jahresprogramm 2013/14, das maßgeschneiderte und praxisnahe Workshops zu aktuellen Themen der Kulturarbeit anbietet.

Unter www.kupfakademie.at finden sich detaillierte Beschreibungen der Veranstaltungen, natürlich steht auch die Printversion des Programmfolders zum Download bereit.

Überblick: KUPFakademie Programm 2013/14

Fr.18.10.2013

Gemeindebudgets – Lesen, Verstehen, Analysieren

Di.22.10.2013

Datenvisualisierung – Analog Data Representation Workshop

Fr.25.10.2013

LEADER – Das EU-Programm für regionale und nachhaltige Projekte

Sa.23.11.2013

offcamp2013 – wie gestalten wir Wandel?

Fr.06.12.2013

Das Medienklavier – PR-Training für Medien- und KulturabeiterInnen

Do.23.01.2014

taxes? don’t panic! – Steuerrecht für KünstlerInnen und KulturarbeiterInnen

Fr.14.02.2014

Kreatives Europa – Das Förderprogramm für Europas Kultur- und Kreativsektor

Fr.14.03.2014

Social Media – Digitale Strategien für Kulturinitiativen

Weitere Infos: www.kupfakademie.at
Kontakt:  office@kupfakademie.at

Kulturrat Ö: Existenzgefährdung durch AMS?

Sobald Personen mit häufig wechselnden, teils selbstständigen, teils angestellten Arbeitsverhältnissen auf die Sozialversicherungs-Architektur treffen, gibt es Probleme: Nicht erst seit gestern und durchaus mit einer langen Geschichte an Versuchen, die Situation zu bessern. Kommen auch noch Erwerbslosigkeit und AMS mit ins Spiel ist, spitzt sich der inkompatible Paragraphen-Dschungel endgültig zu. Selbst der Bezug von Arbeitslosengeld entpuppt sich immer öfter als Schuldenfalle – nämlich dann, wenn hinterher unabsehbare Rückforderungen ins Haus flattern. Doch woran hakt es nun genau?

Zunächst ist es die schiere Komplexität der Materie: Einerseits ist klar, dass sogenannte „atypische“ Situationen (auch wenn sie strukturell eine wachsende Zahl von Personen betreffen), Ausnahmen und Sonderregelungen erfordern, um überhaupt zu funktionieren. Andererseits kann die Konstruktion von Ausnahmen und Sonderregelungen auch einfach zu weit gehen: Wenn selbst in den Institutionen der Sozialversicherung Diskussionen über die formal richtige Lösung ausbrechen, sobald es eine Spur komplizierter wird, ist dieser Punkt definitiv erreicht. Das wäre noch nicht das ganz große Problem, wenn sich auch in diesem Kontext das aus der Justiz bekannte, leicht abgewandelte Diktum „Im Zweifel für die Betroffenen“ durchsetzen würde. Doch das ist nicht der Fall, vielmehr sind eine steigende Anzahl an Rückforderungen und mehrere aktuelle Klagefälle Realität.

Der zweite große Problemkreis betrifft die Diskrepanz aus gesetzlichem Rahmen, sich schnell ändernden, zum Teil noch nicht einmal öffentlichen Durchführungsrichtlinien (die sich nur allzu oft aus höchstrichterlichen Entscheidungen zusammensetzen) und der Konstruktion von Ausnahmen und Sonderreglungen: Vieles ist im Detail eine Aushandlungsfrage. Zugleich sind Ausnahmen wie Sonderregelungen, z. B. für sogenannte vorübergehende selbstständige Tätigkeiten am AMS oder auch bezüglich der Ruhendmeldung der Pflichtversicherung gemäß GSVG (Gewerblichem Sozialversicherungsgesetz) derart konstruiert, dass sie im Zweifelsfall vor Gericht keinen Bestand haben. Im Kern liegt das an der strukturellen Unvereinbarkeit der beiden Gesetze: Selbstständigkeit an sich ist im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) zwar mittlerweile verankert, aber nicht mit der impliziten Vorstellung von Arbeitslosigkeit vereinbar.

Der klarste Ausdruck ist das Dilemma des Arbeitssuchens: JedeR Arbeitslosengeld-BezieherIn ist dazu angehalten, alles zu unternehmen, um wieder eine Arbeit zu finden. Wer aber vor der Arbeitslosigkeit selbstständig war (insbesondere in der SVA bereits versichert war), darf nichts tun, was ihn oder sie in den Geruch bringt, die Tätigkeit fortzusetzen (weil sonst die nachhaltige Selbstständigkeit festgestellt werden kann/muss). In anderen Ländern ist das Problem durchaus einfach gelöst: Solange nichts verdient wird, ist jede auf Tätigkeiten gerichtete Handlung Teil der Arbeitssuche und damit kein Problem.

Ein drittes zentrales Problem: Weder AMS noch SVA kennen Regelungen, denen zufolge die bei ihnen erhaltenen Informationen rechtsgültig wären. Institutionenübergreifende Informationen sind sowieso kaum zu kriegen: Wieso sollte sich einE AMS-BetreuerIn auch mit der SVA auskennen? Das führt letztlich aber dazu, dass sich Betroffene schlicht auf keine Auskunft verlassen können – am Ende entscheiden die Institutionen, und wer diese Entscheidung anficht, steht Gerichten gegenüber, die letztlich auf Grundlage der Gesetze, nicht aber Durchführungsrichtlinien entscheiden.

Klar ist jedenfalls, dass diese drei Probleme eine Existenzgefährdung der Betroffenen geradezu heraufbeschwören. Nicht weil es ein erklärtes Ziel wäre, dass möglichst viele Erwerbslose vom Arbeitslosengeld ausgeschlossen werden (das ist zumindest eine andere Diskussion), sondern weil im Zweifel alles gegen die Betroffenen spricht. Wenn eine entscheidende Information erst auftaucht, nachdem schon alles passiert ist, bleibt auf einer rechtlichen Ebene oftmals schlicht nichts Brauchbares als Handhabe über.

Was ist also zu tun?

So nützlich und notwendig kleine Verbesserungen oft sind, gefragt ist mehr denn je eine große Lösung: Die strukturelle Unvereinbarkeit von AlVG und GSVG gehört auf den Müllhaufen der Geschichte. Klar ist, dass das nicht bis morgen zu erledigen ist. Parallel dazu braucht es Informationsarbeit und kleinere und größere Änderungen, um zumindest die gröbsten Lücken zu füllen. Unsere Vorschläge an die Politik:

  • Ein Ausdehnen der Möglichkeit des Ruhendmeldens für alle Neuen Selbstständigen (SVA)
  • Starten eines umfassenden Prozesses zur Restrukturierung des SV-Systems
  • Erweiterung des Kunstbegriffs im KSVF

 

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Info:

Erste Hilfe Handbuch für Arbeitslose. Hg. Aktive Arbeitslose, Wien 2011
Infobroschüre: Selbstständig – Unselbstständig – Erwerbslos. Hg. Kulturrat Österreich, Wien, Februar 2012 (3. Ausgabe)
http://kulturrat.at/agenda/ams/infoAMS

Un-/Selbstständig und erwerbslos? Alte Probleme, neuer Anlauf (Frühling 2013; Überblicksseite Kulturrat Österreich)
http://kulturrat.at/agenda/ams/anspruch

Der Kulturrat Österreich, der Zusammenschluss der Interessenvertretungen von Kunst-, Kultur- und Medienschaffenden, rückt im laufenden Wahlkampf die Kulturpolitik als Querschnittsmaterie ins Blickfeld. Vierzehntägig wird daher je eines der derzeit drängendsten Problemfelder beleuchtet: AMS und Sozialversicherung, UrheberInnenrecht, Mobilität von KünstlerInnen, KünstlerInnensozialversicherungsfonds, Kunst- und Kulturbudget. -> kulturrat.at

gegen die Abschaffung des Ingeborg-Bachmann-Wettbewerbs

Wir lassen uns die Eliminierung der letzten Reste der Kunst aus den ORF-TV-Programmen nicht gefallen!

Die Unternehmensleitung des ORF hat beschlossen, zu sparen. Das
Sparprogramm richtet sich auf „Randzonen“ und soll Kernaufgaben nicht
betreffen. Als Mitverursacher für die Einsparungen werden die nicht mehr
aus staatlichen Mitteln bezahlten Gebührenbefreiungen genannt.
Prominentestes Opfer der Einsparungen ist der im ganzen deutschen
Sprachraum bekannte Ingeborg-Bachmann-Wettbewerb. Am Sparprogramm soll
sich auch dann nichts ändern, sollte die Refundierung der
Gebührenbefreiungen doch noch erfolgen. Auf diese Weise uneingeplant
zustande kommende Einnahmen sollen der Filmproduktion zufließen. Selbst
im Fall der doch noch erfolgenden Refundierung von Gebührenbefreiungen
würden also Gelder aus dem Kultur- und Bildungsbereich auf andere
Bereiche umverteilt und bisherige Kultur- und Bildungsaufgaben nicht
mehr wahrgenommen werden. Die eigentliche Kernkompetenz des ORF ist aber
sein öffentlich-rechtlicher Auftrag. Sparten der Kunst und Kultur
gegeneinander auszuspielen, ist ein Verstoß gegen diesen gesetzlichen
Auftrag und schadet dem Ansehen der Kunst in der Gesellschaft und im
gesamten deutschen Sprachraum.

Laut ORF-Fernsehdirektorin Kathrin Zechner ist die
ORF-Unternehmensleitung für die Entscheidung zur Einstellung des
Bachmann-Wettbewerbs nicht zuständig, obwohl die Vorgaben vom
ORF-Generaldirektor Wrabetz stammen. Das ist Sparkursmarketing und
entspricht nicht der Realität. Das Landesstudio Kärnten setzt so wie
alle anderen Landesstudios die von der ORF-Geschäftsführung entweder
konkret oder budgetär vorgegebenen Sparmaßnahmen um. Beendet werden soll
auch die Zusammenarbeit des ORF mit dem steirischen herbst zur
Durchführung des „musikprotokolls“.

Die vergleichsweise lächerlichen Kosten von 350.000 Euro, um die es beim
Rückzug des ORF aus dem Bachmann-Wettbewerb geht, sind sicher nicht der
Grund für die Einstellung. Rund 100 Millionen gibt der ORF allein für
Sportrechte im kommenden Jahr zusätzlich aus. Vielmehr dürfte es dem ORF
einmal mehr um die Befüllung von Sendezeiten mit quotenträchtigeren
Programmen für andere Zielgruppen gehen und zum anderen um den Rückzug
aus dem Gemeinschaftsprogramm 3sat mit dem ZDF, der SRG und ARD.

Zugleich mit diesen Sparkursentscheidungen der ORF-Unternehmensleitung
wurde die Absicherung der Opernballübertragungen bis 2017
bekanntgegeben. Wenn der ORF meint, damit einen Beitrag für seinen
Kulturauftrag zu leisten, hat er seinen endgültigen Bankrott bei der
Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Kulturauftrags erklärt.

Wir nehmen die für die gesamte österreichische Kunst- und Kulturszene,
die journalistischen und künstlerisch tätige Mitarbeiter/innen
unverschämte Provokation und Brüskierung durch den ORF nicht hin. Wir
lassen uns die Eliminierung der letzten Reste der Kunst aus den
ORF-TV-Programmen nicht gefallen. Wir fordern den ORF auf, seine Sport-
und Unterhaltungsgelder umgehend auf den Kunst- und Kulturbereich
umzuschichten. Der ORF muss nichts zur noch größeren Bereicherung von
internationalen Großveranstaltern im Sport beitragen, er muss keine
Ballunterhaltungen lückenlos begleiten, er muss die Grundversorgung mit
kulturell hochwertigen Programmen garantieren.

Wir fordern den ORF auf, seinen Kultur- und Bildungsauftrag zu erfüllen
und seine auf den Bachmann-Wettbewerb und das „musikprotokoll“ bezogenen
Entscheidungen umgehend rückgängig zu machen und den Kunst- und
Kulturbereich bei seinen weiteren Sparplänen unangetastet zu lassen und
nicht das Geld des ORF mit läppischen Softnewsprogrammen und
lächerlichen Nachspielproduktionen zu verplempern.

Gerhard Ruiss, IG Autorinnen Autoren
Fred Turnheim, Österreichischer Journalisten Club
Wien, 24.6.2013

Namentliche Unterstützung dieses Protestes mit Berufs- und/oder
Funktions- und Ortsangabe bitte an: Gerhard Ruiss, gr@literaturhaus.at

SPIELFILM: „Kommissar Taler gegen den Trauner Teufel“ sucht Crew und Darstellern

Stadt Traun, Oberösterreich. Wiederholt sich hier eine dunkle oberösterreichische Legende in der der Teufel wütet? Das Opfer: ein Erhängter. Die Verdächtigen: ein Junge mit Migrationshintergrund, eine tierliebe Nachbarin, ein Deutschprofessor oder der Teufel? Der Kommissar: Christian Taler, jung und dynamisch, mit Unterstützung einer kecken Tiroler Kollegin und der „Hirnnahrung“ seiner Mutter.

 

Projekt: Nachwuchsfilm
Genre: Krimi mit Humor und Mysteryelementen
Länge: 50min
Drehzeitraum: 26.7. – 4.8.13 innerhalb dieses Zeitraumes 2 geplante, volle Drehtage
Drehorte: Stadt Traun (nahe Linz)
Vergütung: Fahrtkosten und Verpflegung. Förderungen von Stadt, Land, und Bund werden angesucht und wenn gefördert eine kleine Gage wird bezahlt.

 

 

Suche:
DARSTELLERN
 – „Yusuf“ 
Schauspieler türkischer Herkunft Wohnmöglichkeit in Linz vorteilhaft. Kann mit türkischen Akzent und österreichischen Dialekt sprechen.
Rollenbeschreibung: Yusuf ein 16-jähriger Trauner, mit türkischen Wurzeln. Er ist sehr auf sein Äußeres bedacht: gestylte Frisur, schicke Kleidung, hat die Schule abgebrochen und arbeitet jetzt in einem Kebabladen in Traun. Nach einigen kleineren Gesetzesverstößen ist er nun dabei sein Leben zu ändern. 

 – „Yusufs Eltern“ 2 Komparsen, 35-45 Jahre alt,  türkischer Herkunft und keine Angst von Hunden
CREW
 – ein Beleuchter 
Kontakt:
Victoria Halper

«Kein Hip Hop, hie und da»

Die Hildesheimer Universitätsprofessorin Birgit Mandel hat die Ergebnisse eines mehr-jährigen Großprojektes der nordrhein-westfälischen Zukunftsakademie über «Interkulturelles Audience Developement» analysiert und publiziert.

Beachtliche 41 Kooperationspartner zählte das Schauspiel Dortmund für sein Projekt «Crashtest Nordstadt»: Mit dabei waren unter anderem mehrere Jugendtreffs, zwei Immobilienbüros, eine neu-apostolische Kirche, die Caritas, zwei Moscheen, mehrere Schulen, eine Polizeiwache, eine Beratungsstelle für Prostituierte, Sportvereine und eine islamische Bank. Das partizipativ angelegte Stadtspiel, das von Juni bis Oktober 2012 stattfand, führte sein Publikum in den «problembehafteten» Bezirk Nordstadt. Die Kooperationspartner fungierten dabei als Marktplätze, auf denen die Besucherinnen und Besucher zunächst zu Aktien deklariert wurden, um von ca. 60 «Checkern» und Nordstadt-Akteurinnen und -Akteuren durch den Stadtteil gelotst und verkauft zu werden.

Als partizipatives Outreach-Projekt, das viele Multiplikatoren einbinden konnte, verweist das Projekt «Crashtest Nordstadt» gleich auf mehrere der Erfolgskriterien, die nach den Ergebnissen einer groß angelegten Studie des Landes NRW zu erfolgreichem «Interkulturellen Audience Developement» führen können. Die Studie wurde initiiert und gefördert von der Zukunftsakademie NRW. Als Projektpartner nahmen sieben große Kulturinstitutionen teil, die zwischen 2010 und 2013 interkulturell ausgerichtete Kulturprojekte realisierten, alle in ähnlicher Größe und Aufwändigkeit wie «Crashtest Nordstadt». Neben dem Schauspiel Dortmund waren dies das Schauspielhaus Bochum, das Westfälische Landestheater Castrop Rauxel, das Musiktheater im Revier Gelsenkirchen, das Junge Schauspielhaus Düsseldorf, das Theater Oberhausen und das Rautenstrauch-Joest-Museum – Kulturen der Welt. Also sechs Theater und ein Museum, wobei das Museum in Kooperation mit freien Tanzgruppen ein interkulturelles Tanzprojekt veranstaltete. Die Ergebnisse der Studie beziehen sich also in erster Linie auf darstellende Künste – sind nach Meinung der AutorInnen aber auf andere Kunstsparten übertragbar.

Audience Developement ist ein Begriff aus dem angelsächsischen Raum und bezeichnet die Generierung und Bildung neuen Publikums für Kultureinrichtungen in der strategischen Kombination von Kulturnutzerforschung, Marketing, PR und Kulturvermittlung. Es wundert daher nicht, dass trotz des interkulturellen Schwerpunktes eine renommierte Kulturmanagement-Theoretikerin mit der wissenschaftlichen Begleitung betraut wurde. Unter der Leitung der Hildesheimer Professorin Birgit Mandel wurde sowohl das Publikum qualitativ oder schriftlich befragt als auch die Projektbeteiligten über ihre Ziele, Zielgruppen, Arbeitsweisen und Wirkungen für ein Interkulturelles Audience Developement interviewt. Die Ergebnisse sind nun in Buchform erschienen.

Echtes, langfristiges Interesse an den neuen Publikumsgruppen, so eine Kernaussage der Studie, ist Grundvoraussetzung für erfolgreiche Publikums-entwicklung. Zunächst ist eine gute Kenntnis des aktuellen und des potentiellen Publikums wichtig.
Wen will man ansprechen? Mehrmals betont die Publikation, dass Kunstaffinität nichts mit der Herkunft zu tun hat und gerade unter MigrantInnen häufig kunstaffine Personen einfach noch nicht erreicht wurden. Um neues Publikum zu gewinnen, sei es zweitens besonders wichtig, mit vielfältigen Gruppen zu kooperieren und die interkulturelle Öffnung einer Einrichtung im Dialog zu gestalten. Wichtige Multiplikatoren sind neben Lehrern und Sozialarbeitern auch Mitglieder von Vereinen. Zudem kann über partizipative Projekte, vor allem im Bereich der Kunst für Jugendliche, mehr Identifikation mit der «Hochkultureinrichtung» hergestellt werden. Es müsse vermittelt werden, dass die Kunst etwas mit dem eigenen Leben zu tun hat.

Interkulturelles Audience Developement ist jedenfalls nie nur eine reine Marketingstrategie und kann sich nicht in ästhetischem Beiwerk erschöpfen, ist «kein Hip Hop, hie und da» (Vorwort), sondern verfügt über inhaltliche Imperative und sogar strukturbildendes Potential. Es sind die Programme, die relevant sind, ob neues Publikum kommt, und die Institution muss bereit sein, ihre Programmpolitik zu ändern und auch den Mehraufwand an Organisation und gegebenenfalls auch an Kosten in Kauf zu nehmen (die sei auch ein Appell an die Fördergeber!).
Zudem sei es wichtig, gute Künstler mit der Projektbetreuung zu beauftragen und die Projekte nicht nebenbei, sondern mit großem Engagement zu betreuen. Das künstlerische Ergebnis muss bei allen ökonomischen oder pädagogischen Absichten immer im Vordergrund stehen, um neues Publikum langfristig zu binden.

Neben einem interessanten Exkurs über beispielhafte Modelle in Großbritannien und den Niederlanden, bietet das Buch vor allem die Möglichkeit über die künstlerischen Potentiale der Publikumsentwicklung zu reflektieren. Interkulturelles Audience Developement eröffne die Chance, die fest-gefahrenen Kategorien zwischen U- und E-Kultur produktiv aufzuweichen. «Der Zugewinn an kulturellem Kapital auch durch Migration und die Bereicherung durch kulturelle Vielfalt insgesamt kann auf dem kulturellen Feld sichtbar und auch für andere Bereiche der Gesellschaft produktiv werden.»

Birgit Mandel
Interkulturelles Audience Development
transcript Verlag
März 2013, 254 S.,
ISBN 978-3-8376-2421-2

Gelesen von: Julia Engelmayer, Dramaturgin am Theater Phönix.
 

Neugestaltung der Österreich-Ausstellung in Auschwitz

Der Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus schreibt in Zusammenarbeit mit dem Bundeskanzleramt die Neugestaltung der Österreich-Ausstellung in Auschwitz aus. Seit 14. Mai 2013 sind die Ausschreibungsunterlagen für die Kuratierung und wissenschaftliche Leitung für die Neugestaltung der Österreich-Ausstellung im Staatlichen Museum Auschwitz-Birkenau verfügbar.

Gegenstand der Ausschreibung ist die Konzeptionierung der neuen österreichischen Ausstellung nach den neuesten pädagogischen Methoden und wissenschaftlichen Erkenntnissen. Zudem ist gemeinsam mit dem Auftraggeber eine ausstellungsbegleitende Website zu erstellen. Dazu werden ein/e KuratorIn und ein/e wissenschaftliche/r LeiterIn gesucht. Der/Die KuratorIn wird die Gesamtleitung der Realisierung innehaben und die Grundidee der neuen Ausstellung bestimmen. Der/Die wissenschaftliche LeiterIn ist für die Sicherstellung der Qualität und der historischen Fundiertheit der Ausstellung verantwortlich.

Die neue Ausstellung soll nicht nur historisch aufklären, sondern auch individuelles und kollektives Gedenken ermöglichen. Thematisiert werden soll das Schicksal österreichischer Opfer in Auschwitz, der Widerstand österreichischer Häftlinge, aber auch die Involvierung von ÖsterreicherInnen als TäterInnen und HelferInnen an den dort begangenen Verbrechen.

Die Ausschreibungsunterlage ist ab sofort unter www.auftrag.at abrufbar oder im Bundeskanzleramt, bei Herrn FOI Ägidius WINKLER, Kl. 01/53115/2441 behebbar. Nach Enden der Teilnahmefrist für die Bewerbung werden die besten 5 Bewerber eingeladen ein Angebot zu legen. Eine fachkundige Bewertungskommission wählt den besten eingereichten Entwurf. Genaue Informationen zum Ablauf des Verfahrens entnehmen Sie bitte der Ausschreibungsunterlage.

RÜCKFRAGEHINWEIS
Rückfragen zur Ausschreibungsunterlage sind an die vergebende Stelle, Bundeskanzleramt Abteilung I/8, zu richten.

ALLGEMEINE RÜCKFRAGEN
Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus.
Dr.-Karl-Renner-Ring 3, 1017 Wien

Tel. +43 (1) 408 12 63
E-Mail: presse@nationalfonds.org
Web: www.nationalfonds.org