Unterstützt wird die Anstellung von Studierenden oder SchülerInnen für die Mitarbeit bei Kulturprojekten, Veranstaltungen und administrativen Arbeiten. Maximal 75 % der Bruttolohnkosten für vier Wochen werden gefördert.
Pro Kulturverein können maximal zwei Arbeitsplätze gefördert werden, und zwar maximal 75 % der Bruttolohnkosten für vier Wochen, wobei der Förderbetrag mit 700 Euro je Ferialarbeitsplatz begrenzt ist. Bedingung für die Förderung ist, dass der Personalstand des Vereines in den letzten sechs Monaten nicht verringert wurde.
Beantragt werden kann die neue Förderung von jedem oberösterreichischen Kulturverein, die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Beendigung der Ferialtätigkeit und der Vorlage einer An- und Abmeldung bei der Gebietskrankenkasse, des Lohn-/Gehaltszettels und eines Tätigkeitsberichts. Letzter Einreichtermin ist der 10. November 2015.
Nähere Informationen zur Förderaktion:
Direktion Kultur, Institut für Kunst und Volkskultur, Promenade 37, 4021
Linz, E-Mail: *kd.post@ooe.gv.at* <mailto:kd.post@ooe.gv.at>; Telefon:
0732/7720-15490, Internet: www.land-oberoesterreich.gv.at.