Seit heute ist die Beantragung für die von der Bundesregierung neu geschaffene Investitionsprämie möglich. Dabei sind auch (gemeinnützige) Vereine antragsberechtigt, sofern sie „unternehmerisch“ tätig sind, was aber auf 99% der Kulturvereine zutrifft.
Mit der Investitionsprämie sollen Neuinvestitionen gefördert werden. Die Basisprämie beträgt sieben Prozent, besonders begünstigt sind Investitionen in Digitalisierung, Ökologisierung sowie Gesundheit und Life Science mit einer Prämie von 14 Prozent, eine Kombination mit weiteren Förderungen ist bewusst erlaubt. Gefördert werden Investitionsprojekte ab einem Volumen von 5.000 Euro bis maximal 50 Mio. Euro, die geringstmögliche Förderung sind also 350 €. Es muss sich um aktivierungspflichtiges Anlagevermögen handeln, was bei Einnahmen-Ausgaben RechnerInnen äquivalent behandelt wird. Der Fördertopf ist mit 1 Milliarde Euro dotiert und soll bei Bedarf erhöht werden. Mehr Details gibt es in den FAQ und den Richtlinien.
Das Förderprogramm wird über die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) abgewickelt, die viele Vereine nun schon NPO Fonds kennen. Das Antragsformular ist nur online auszufüllen, für die Antragsstellung braucht man etwa 10 Minuten Zeit.