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Linz Kultur: Sonderförderungen 2017

Alljährlich schreibt die Stadt Linz Sonderförderprogramme aus, die nicht zuletzt die Kunst- & Kulturschaffenden der freien Szene in Linz und darüber hinaus unterstützen soll. Aktuall hat das Magistrat die Ausschreibung 2017 (PDF) veröffentlicht, für 2017 stehen drei Förderschienen zur Verfügung.

 

LINZimPULS

Linz Kultur hat auf Anregung der Freien Szene einen Innovationstopf mit der Bezeichnung
„LINZimPULS“ ins Leben gerufen, der seit 2001 jährlich unter einer anderen Schwerpunktsetzung ausgeschrieben wird. Diese Förderprojekte richten sich an freie KünstlerInnen, Kulturschaffende und die freie Kunst- und Kulturszene in Linz. 

LinzEXPOrt

Linz Kultur schreibt zur Internationalisierung der Linzer Kunst- und Kulturschaffenden dieses Förderprogramm aus, das besonders experimentelles und prozesshaftes künstlerisches Arbeiten ermöglichen soll. Die Bewerbung muss in Verbindung mit einem Auslandsaufenthalt stehen.

LinzIMpORT

Die Stadt Linz richtet auf Empfehlung des Stadtkulturbeirates ein Förderprogramm unter dem Titel „LinzIMpORT“ aus, das Linzer KünstlerInnen und freien Kunst- und Kulturinitiativen ermöglichen soll, außerhalb von Österreich tätige Kunstschaffende oder KulturarbeiterInnen für ein gemeinsames Projekt nach Linz einzuladen.

Details und Infos:

Nachhaltig gewinnen – Auszeichnung für Green Events

Das Bundesländer-Netzwerk „Green Events Austria“ führt auch 2016/2017 den Wettbewerb „Nachhaltig gewinnen!“ durch und zeichnet wieder die umweltfreundlichsten Kultur-, Sport- und Dorf-/Stadtteilveranstaltungen aus.

 

Die Teilnahme am Wettbewerb umfasst u.a. folgende Kriterien:

  • die An- und Abreise mit klimafreundlichen Verkehrsmitteln
  • die Vermeidung und Trennung von Abfällen
  • die Verpflegung mit regionalen, saisonalen, biologisch produzierten oder fair gehandelten Lebensmitteln und Getränken
  • der schonende Umgang mit Energie und Wasser
  • Aspekte der sozialen Verantwortung
  • die Kommunikation der Green Event Maßnahmen nach außen

 

Einreichungen sind bis 8. April 2017 möglich. Nähere Informationen über Teilnahmebedingungen und Ablauf finden sich unter http://wettbewerb.greeneventsaustria.at/.

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ÖGPB: Projekt- ausschreibung 2017

Die Österreichische Gesellschaft für Politische Bildung (ÖGPB) ist eine Einrichtung zur Förderung von Projekten der politischen Erwachsenenbildung. Gefördert werden Bildungsmaßnahmen bis zu einem Betrag von max. EUR 4.500,-. Über die Projektvergabe entscheidet der Vorstand der Österreichischen Gesellschaft für Politische Bildung bis spätestens Ende Juli nach eingehender Prüfung der Projektanträge. Die Verständigung der AntragstellerInnen erfolgt per Brief.

Das Online-Antragsformular der Projektförderung 2017 der Österreichischen Gesellschaft für Politische Bildung (ÖGPB) und die vollständigen Bedingungen der diesjährigen Projektförderung für Erwachsenenbildungseinrichtungen aus den Mitgliedsbundesländern Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg sind vom 1. Februar bis 30. April online zugänglich. Einreichungen per Post oder E-Mail sind nicht möglich.

 

Projekte zu folgenden Schwerpunktthemen werden 2017 bevorzugt gefördert:

  •  Das politische Erbe Europas im Europäischen Jahr des Kulturerbes
  •  Populismus, Autoritarismus und die „illiberale Internationale“ – Religion, Frauen und die „Wertedebatte“
  •  Das Internet als politischer Ort
  •  Die Achter-Jahre

 

Weitere Informationen zu den Schwerpunktthemen:

 

Weitere Informationen zur Ausschreibung:

 

Beratung:

InteressentInnen können sich bei der Konzeption ihrer Projekte und Veranstaltungen von den MitarbeiterInnen der ÖGPB vor der Projekteinreichung telefonisch oder persönlich beraten lassen. Zudem kann unser Workshopangebot „Politische Bildung frei Haus“ für MitarbeiterInnen in Erwachsenenbildungseinrichtungen und ProjektleiterInnen bzw. -einreicherInnen in Anspruch genommen werden. Die Veranstaltung wird auf Anfrage in der jeweiligen Bildungseinrichtung durchgeführt und nach Bedarf und Interessen der TeilnehmerInnen gestaltet.

Weiters steht der „Leitfaden für Projekteinreichungen“ als Unterstützung zur Verfügung. In dieser Broschüre sind neben Erläuterungen zur Antragstellung auch Hinweise zur Abrechnung der geförderten Projekte zu finden.

 

Download „Leitfaden für Projekteinreichungen“ als PDF-Datei:

Call: Artist in Residence – Aufenthalte in Athen 2017

Der Kunstverein EXTRA freut sich, in Zusammenarbeit mit Antonia Rahofer für das erste Halbjahr 2017 vier geförderte Artist-in-Residence-Aufenthalte in Athen auszuschreiben. Insgesamt werden 2 x 2 Arbeitsaufenthalte von April – Mai und Juni – Juli vergeben.

Die griechische Hauptstadt lädt zu einer intensiven Auseinandersetzung mit ihren soziokulturellen, ökonomischen, institutionellen und architektonischen Bedingungen ein, ebenso wie zu einer Begegnung mit ihrer regen Kunst- und Kulturszene. Von April – Juli wird zudem auch die documenta 14 in der Stadt zu Gast sein, die sich in ihrer 14. Ausgabe als Ziel gesetzt hat, »von Athen zu lernen«.

Der Fokus des Arbeitsaufenthalts liegt auf der Entwicklung und Umsetzung eines eigenen Projektvorhabens, dessen Ergebnisse in einer den Aufenthalt abschließenden Ausstellung präsentiert werden. Die dafür eingesetzten Medien und Formate sind frei wählbar.

Kooperationspartner vor Ort ist die Snehta Residency, in deren internationalen Umfeld sich die ausgewählten KünstlerInnen bestens vernetzen können.

 

 

Zeitrahmen und Aufenthaltsdauer

Die Dauer eines Aufenthalts beträgt zwei Monate. Es sind je zwei KünstlerInnen gleichzeitig in einem der folgenden beiden Zeitfenster vor Ort:

> Zeitfenster I: 1. April – 31. Mai 2017 (2 KünstlerInnen)

> Zeitfenster II: 1. Juni – 31. Juli 2017 (2 KünstlerInnen)

Voraussetzungen und Auswahlkriterien

Zur Bewerbung aufgefordert sind bildende KünstlerInnen aller Sparten, die

> bereits Ausstellungstätigkeit vorweisen können und/oder bis dato mit Publikationen an die Öffentlichkeit getreten sind.

> ihren Lebens- und Arbeitsmittelpunkt in Österreich haben bzw. einen Österreich-Bezug plausibel nachweisen können.

> 1976 oder danach geboren sind.

> über gute Englischkenntnisse verfügen.

Weitere Bedingungen

Es wird vorausgesetzt, dass die TeilnehmerInnen

> mindestens 75% des Aufenthaltes in Athen verbringen.

> sich an Vermittlungsaktivitäten (z. B. Ateliergespräch, Abschlusspräsentation, Ausstellungsbeteiligung) beteiligen.

Bewerbungsfrist

> Sonntag, 19. Februar 2017, 24 Uhr

E

inreichungen an residency@kunstverein-extra.com

Einreichungen sind ausschließlich per E-mail möglich.

Einreichungsunterlagen

Datenblatt (DOWNLOAD DATENBLATT)

> Kontaktdaten und biografische Informationen

> Motivation (Bitte beschreiben Sie Ihre Motivation für eine Teilnahme am Artist-in-Residence-Programm in Athen)

> Projektvorhaben (Bitte erläutern Sie, welches Projektvorhaben bzw. welche Arbeitsschritte und Methoden Sie während des Aufenthalts in Athen umsetzen möchten. Das Projektvorhaben soll eine Projektbeschreibung inkl. Darstellung des Griechenlandbezuges enthalten – max. 1500 Zeichen inkl. Leerzeichen)

Zusätzlich zum Datenblatt sind folgende Unterlagen per Email einzureichen:

> CV mit Angaben zu Ausbildung und Überblick über die bisherige künstlerische Laufbahn (Einzel- und Gruppenausstellungen, Stipendien und Preise)

> Portfolio mit bisherigen Arbeiten (.pdf, max. 8 MB)

Vergabe

Die Auswahl erfolgt durch eine Jury. Die Entscheidung der Jury ist endgültig und nicht anfechtbar. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Vergabe eines Stipendiums. Die Entscheidung wird den Bewerberinnen und Bewerbern per Email schriftlich mitgeteilt, jedoch nicht begründet

Rahmenbedingungen und Leistungen

> Arbeitsplatz in einem Studio der Snehta Residency (ohne EDV-Ausstattung)

> Nützung von Werkstätten und Ausstellungsräumlichkeiten der Snehta Residency

> vollausgestattete Unterkunft, in der die zwei KünstlerInnen je Zeitraum gemeinsam untergebracht sind (pro KünstlerIn steht 1 Zimmer zur Verfügung; Wohnzimmer, Küche, WC und Bad zur gemeinsamen Nutzung; WLAN vorhanden)

> pauschaler Zuschuss zu den Lebenshaltungs- und Produktionskosten in Höhe von 650 EUR pro Monat (1.300 EUR insgesamt; Bei einer Abwesenheit von mehr als 14 Tagen wird der Zuschuss aliquot ausbezahlt.)

> Reisekosten für einen einmaligen Hin- und Rückflug bis zu einem Maximalbetrag von 200 EUR. Die Flugbuchung erfolgt durch die KünstlerInnen selbst, die Kosten werden bei Ankunft in Athen refundiert.

> Vernetzung mit Kulturschaffenden und Institutionen vor Ort durch kuratorische Begleitung möglich

> Integration in die vielseitigen Aktivitäten der Snehta-Residency und ihrer KünstlerInnen

> Unterstützung bei der Umsetzung des geplanten Projekts durch ein lokales KuratorInnenteam

> Auf Initiative der TeilnehmerInnen können zusätzliche interne und öffentliche Veranstaltungen durchgeführt werden.

Sonstiges

> Für eine adäquate Reise- und Auslandskrankenversicherung haben die TeilnehmerInnen eigenständig Sorge zu tragen.

> Rücktransport von in Athen produzierten Arbeiten erfolgt in Eigenregie.

> Die Unterbringung von Familienmitgliedern, Verwandten und FreundInnen ist ausschließlich insgesamt 7 Tage im Zeitraum des Aufenthaltes möglich.

> Die Studios und Unterkünfte sind nicht barrierefrei zugänglich.

 

Rückfragen bitte an: residency@kunstverein-extra.com

Das Artist-in-Residence-Programm Athen ist ein Projekt von Antonia Rahofer, Wien/Athen, und Kunstverein Extra, Wien, in Kooperation mit Snehta Residency, Athen.
Gefördert durch Mittel des Österreichischen Bundeskanzleramtes. Mit freundlicher Unterstützung der Österreichischen Botschaft Athen.

KONTAKT

Kunstverein EXTRA

Elisabeth Haid und Barbara Pflanzner

Meravigliagasse 1/3, 1060 Wien

www. kunstverein-extra.com

 

Snehta Resideny Athens

I.Drosopoulou 47, Kypseli, Athens

www.snehtaresidency.org

 

 

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Kunstforum Salzkammergut

Das Kunstforum Salzkammergut wurde zwar bereits 1928 gegründet – aber erst mit 2016 ist es nun auch Mitglied der KUPF geworden. Julia Müllegger (KUPF) im Gespräch mit Ferdinand Reisenbichler und Heidi Zednik.

Der Verein Kunstforum Salzkammergut hat seinen Sitz in „Gmunden“ und erstreckt seine Tätigkeit auf ganz Österreich. Ferdinand Reisenbichler stellt in der Sendung als Sprecher des Vereins die Ziele, Projekte und Visionen vor. Eines der großen Projekte ist der Aufbau des Kunstraum Gmunden, den Heidi Zednik als seine künstlerische Leiterin näher erläutert: „Kunst, die beteiligt. Kunst, die involviert“ lautet der Slogan dieses Pilotprojekts für nachhaltige Stadt- und Regionsentwicklung.

 

Weiterführende Links:

 

Sendung jetzt online hören:

Sendung im Radio hören:

  • Radio FRO: Dienstag um 17.30 Uhr sowie Mittwoch um 8.00 Uhr
  • Freies Radio Freistadt: Mittwoch um 16.30 Uhr sowie Donnerstag um 14.00 Uhr
  • Freies Radio Salzkammergut: Mittwoch um 13.00 Uhr
  • Freies Radio B138: Donnerstag um 18.30 Uhr

Fellowship 2017 von kültüř Gemma!

Von kültüř gemma! ausgeschrieben ist ein 6-monatiges Fellowship an der Kunsthalle Wien, beginnend mit März 2017. Dieses ist mit 1.300 Euro monatlich (Stipendium) dotiert. Die Auszahlung erfolgt durch kültüř gemma!*

Das Fellowship bietet die Möglichkeit, am Vermittlungs- und Begleitprogramm der Ausstellung How To Live Together mitzuwirken, indem ein Format für das Community College entwickelt und umgesetzt wird.

Die Ausschreibung richtet sich sowohl an Künstler/innen als auch an Vermittler/innen sowie an Personen, die ihre Arbeit an der Schnittstelle dieser Bereiche verorten und die sich, den Intentionen von kültüř gemma! entsprechend, selbst als Migrant_innen definieren. Das eingereichte Projekt sollte an der Schnittstelle von künstlerischer und kunstvermittelnder Arbeit gedacht werden; das Format kann dem jeweiligen Konzept entsprechend variieren: denkbar sind zum Beispiel Workshops, Kurse, Rundgänge, Führungen, Gesprächsveranstaltungen, Interventionen, etc.
Ausführliche Informationen zur Ausschreibung finden Sie auf http://www.kueltuergemma.at

Qualifikationen / Voraussetzungen
Erfahrungen mit künstlerischer und/oder kunstvermittelnder Arbeit sowie mit partizipativen Prozessen (falls das Konzept diese vorsieht). Ein Wohnsitz in Wien sowie entsprechende Sprachkenntnisse (Englisch und/oder Deutsch) sind Voraussetzung.

Bewerbungsunterlagen und Einreichung
Einzureichen ist bitte:
Ein Motivationsschreiben aus dem klar hervorgeht, warum Sie sich für ein Fellowship an der Kunsthalle Wien bewerben (max. 1 A4-Seite)
Beschreibung des Konzepts, welches Sie im Rahmen des Community College realisieren möchten. Achten Sie bei Ihrer Konzeption auf die Durchführbarkeit betreffend persönliche, zeitliche und finanzielle Ressourcen. (max. 2 A4-Seiten).
Eine Biografie, die durchaus nicht dem klassischen CV-Format entsprechen muss, also gern persönlich gestaltet werden kann. (max. 2 A4-Seiten)

Bewerbung
Die Einreichfrist läuft bis 5. Februar 2017.
Beginn des Fellowships ist Anfang bis Mitte März 2017.

Einreichung und Rückfragen / kültüř gemma!:
Catrin Seefranz, 01 208 33 82, fellowship@kueltuergemma.at
Rückfragen / Kunsthalle Wien: Eva Meran, 01 52189 – 1271, eva.meran@kunsthallewien.at

*Ausschreibung vorbehaltlich der Förderung durch die Stadt Wien.

Infos zur Spendenabsetzbarkeit

„Spendenabsatzbarkeit“ bedeutet, dass Spendende ihre gespendeten Beiträge steuerlich geltend machen können und somit in den Genuss einer Steuererleichterung kommen können. Dies ist vor allem für GroßspenderInnen (Mäzene, Unternehmen, …) von Bedeutung.

Das Thema Spendenabsetzbarkeit spielt bei kleinen Playern aus der Freien Szene selten eine Rolle, da diese wenige Spenden lukrieren . Die gespendeten Summen in diesem Sektor sind zudem oft geringfügige Beträge, ein steuerlicher Vorteil ist für die SpenderInnen selten ein Motiv. Dennoch führen Spardruck und Subventionsrückgänge dazu, dass auch in diesem Segment des Kulturbetriebs das Interesse an der Thematik der  Spendenabsetzbarkeit steigt.

Der Fundraising Verband Austria (FVA) hat alle Infos zur Causa, insbesondere auch die Neuerungen ab 2017, in ein hilfreiches FAQ zusammengefasst (siehe unten). Die KUPF stellt ihren Mitgliedern darüber hinaus auf Anfrage noch weitere Informationen zur Verfügung. Lesenswert sind auch die Informationen des Finanzamt zum Thema. Wer sich neben der Spendenabsetzbarkeit auch noch für ein Spendengütesiegel interessiert, findet hier die entsprechenden Informationen.

Fundraising Verband Austria: FAQ Spendenabsetzbarkeit

(die Links führen auf die Seite des FVA)

 

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KUPF Radio: Der Hund, die Wurst und der Ball

Schöner, größer, goldener und noch mehr Glitzer – nach dem fulminanten Erfolg des ersten WurstvomHund-Balls 2016 geht die Alternativ-Veranstaltung zum rechtsrechten Linzer Burschenbundball in die zweite Runde.

Auch 2017 findet wieder der deutschnationale Burschenbundball im Palais des Kaufmännischen Vereins in Linz statt. Dort treffen sich schlagende Burschenschafter mit ihrem Gefolge aus ganz Österreich, um gemeinsam auf dem Parkett das Tanzbein zu schwingen. Das WurstvomHund-Ballkomitee kuratiert auch heuer eine lustvolle, diverse und menschenfreundliche Alternative zum rechten Fest – getragen von etlichen Initiativen der oö Zivilgsesellschaft. Unsere Redakteurin Sigi Ecker hat sich mit den beiden OrganisatorInnen Manu & Klara getroffen und über Genese, Programm und Politik des Balls gesprochen.

 

Weiterführende Links:

 

Sendungen online hören:

 

Sendungen im Radio hören:

  • Radio FRO: Dienstag um 17.30 Uhr sowie Mittwoch um 8.00 Uhr
  • Freies Radio Freistadt: Mittwoch um 16.30 Uhr sowie Donnerstag um 14.00 Uhr
  • Freies Radio Salzkammergut: Mittwoch um 13.00 Uhr
  • Freies Radio B138: Donnerstag um 18.30 Uhr
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Kulturleitbild: KUPF verlangt mehr Tempo in der Umsetzung

Das 2009 beschlossene oberösterreichische Kulturleitbild ist ambitionierter als seine Umsetzung. Dies zeigt auch der aktuelle Umsetzungsbericht des Landes Oberösterreichs, der diese Woche dem Kulturausschuss vorgelegt wird. Die in der aktuellen KUPFzeitung formulierte Kritik wird durch den Bericht weitgehend bestätigt. Viele Punkte gerade im zeitgenössischen Kulturbereich harren weiter der Umsetzung. Die KUPF fordert die Politik daher auf, das Reformtempo im Kulturbereich zu erhöhen und die offenen Baustellen anzugehen.

17 Seiten umfasst der aktuelle Umsetzungsbericht zum acht Jahre alten Kulturleitbild. Die konkreten Fortschritte haben darin überraschend wenig Platz, den fast die Hälfte des Berichts widmet sich zwei Studien: Während das market Institut die Meinung der Bevölkerung zum Kulturland OÖ erhoben hat, wurde die Innsbrucker Gesellschaft für angewandte Wirtschaftsforschung mit einer Analyse der Umwegrentabilität der öffentlichen Kulturausgaben beauftragt. Beide Studien beinhalten durchaus erfreuliche Ergebnisse: Der überwiegende Teil der Bevölkerung gibt der Landespolitik gute Noten, ganze 71% der Menschen halten die öffentlichen Kulturausgaben für angemessen (47%) oder sogar zu niedrig (24%).

Aber die Studien zeigen auch Probleme auf: Als Hinderungsgründe für den Zugang zu Kunst und Kultur werden von 42% der Befragten Geldmangel als Ursache genannt. Dies zeigt deutlich, dass es verstärkte Anstrengungen braucht, um das erklärte politische Ziel zu erreichen, dass Kunst und Kultur nicht nur ein elitärer Luxus sind, sondern für alle Menschen zugänglich wird. Eine zielgerichtete verstärkte öffentliche Förderung von Kunst und Kultur und das Senken von Zugangsbarrieren ist also dringend notwendig. Stagnierende Kulturbudgets haben genauso wie die Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Eintrittskarten zu höheren Ticketpreisen geführt, besonders im zeitgenössischen Kulturbereich.

Weiters nennen 20% der Befragten fehlende Angebote in ihrer Region als Hürde. Die KUPF fordert seit Jahren eine verstärkte Förderung von Kunst und Kultur am Land, auch im Sinne der Regionalentwicklung. Denn das kulturelle Angebote der Absiedlung und Verödung entgegenwirken, sollte mittlerweile allen klar sein. Dies kann aber nur durch eine Veränderung der Verteilungsschlüssel im Kulturbudget geschehen: Wenn schon 91% des gesamten Kulturbudgets für Einrichtungen des Landes OÖ und der Stadt Linz verwendet werden, die notwendigerweise sich eher in den Städten und größeren Kommunen zentrieren, dann bleibt nur noch wenig Geld für die freien, dezentralen Kulturorganisationen übrig. Die Kulturinitiativen am Land gelten als regionale Nahversorger und müssen auch in dieser Rolle entsprechend gewürdigt werden.

Die aufgeführten Umsetzungspunkte sind teilweise klar nachvollziehbar, teilweise aber auch sehr unkonkret: Im Arbeitsschwerpunkt zu Migration wird lediglich auf Vorschläge des Landeskulturbeirats verwiesen. Ob, wie und wann diese umgesetzt werden, bleibt völlig offen. Als Beleg für das Führen des kulturpolitischen Diskurses wird eine Tour des Landeshauptmanns in der Wahlkampfzeit 2014/2015 genannt – Ergebnisse oder Erkenntnisse bleibt der Umsetzungsbericht schuldig.

Auffällig ist grundlegend, dass sich der Bericht hauptsächlich auf die Erfolge der Einrichtungen des Landes OÖ stützt. Was in der oder für die zeitgenössische Kulturszene passiert, bleibt vollkommen unerwähnt. Allerdings hat sich das Land in den letzten acht Jahren auch wenig mit diesem für die Zukunft wichtigen Bereich beschäftigt, wie dieser Bericht deutlich zeigt.

Die KUPF fordert die Landespolitik daher auf, den fünften Gang einzulegen und die offenen Baustellen besonders im Bereich der zeitgenössischen Kultur anzugehen. Die Förderung der freien Medien, Gleichberechtigung der Frauen im Kulturleben, Entwicklung der kulturellen Infrastruktur am Land, Aufbrechen des überkommenen Verteilungsschlüssel zwischen Pflicht- und Ermessensausgaben, Weiterbildungsangebote für KulturarbeiterInnen, etc: Die KUPF hat dazu schon viele Vorschläge in die Debatte gebracht und bleibt weiter gesprächsbereit. Das Kulturland OÖ muss sich weiter entwickeln, wenn es überleben will.