Kunstförderstipendien der Stadt Linz

Die Stadt Linz schreibt Kunstförderstipendien zur Förderung der Entwicklung von noch nicht etablierten Kunst- und
Kulturschaffenden aus, die pro Sparte mit Euro 2.500,– ausgestattet sind. Bewerbungsfrist bis 28. Mai 2018.

Zugelassene Sparten:

Architektur und Stadtgestaltung
Bildende Kunst und interdisziplinäre Kunstformen
Literatur und Kulturpublizistik
Medien-, Produkt- und Kommunikationsdesign
Musik und Darstellende Kunst

Weitere Infos & Details:

https://www.linz.at/images/Kunstforderstip2018DINA4.pdf

 

 

Foto: CC Stadt Linz

Info-Links (5. Juni 2019, TU Wien)

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Infoveranstaltung: Spendenabsetzbarkeit

Das Thema Spendenabsetzbarkeit und Fundraising ist für die meisten Kunst- und Kultureinrichtungen relativ neu und knüpft sich an viele steuerliche Thematiken und Rechtsmaterien an. Umso wichtiger ist es für viele gemeinnützige Kulturorganisationen sich zu orientieren und informieren, um eine Entscheidung und die entsprechenden Maßnahmen in diese Richtung treffen zu können.Wann, wie und mit welchen Voraussetzungen fällt eine Kultureinrichtung in die neue Regelung und kann die Spendenabsetzbarkeit beantragen? Unter welchen Umständen kann sie das nicht, bzw. was wäre zu tun, damit die Absetzbarkeit in Zukunft beantragt werden kann?

Gemeinsam mit Steuerexperten informieren wir Sie an sechs Terminen in Wien und in den Bundesländern über die Chancen und Möglichkeiten der Spendenabsetzbarkeit für Kulturorganisationen sowie über die Formalitäten und Regelungen, die es zu beachten gilt. Beleuchtet werden insbesondere auch komplexe steuerliche Inhalte der BAO und des ESTG (z.B. Differenzierung zwischen Gemeinnützigkeit und Absetzbarkeit; Unmittelbarkeit, unmittelbare künstlerische Tätigkeit etc.).

Zusätzlich zu den Veranstaltungen, haben Sie die Möglichkeit, bei zwei Webinar-Terminen im Mai und Juni sich eine erste Orientierung über die Chancen der Spendenabsetzbarkeit zu verschaffen.

Sowohl die Veranstaltungen als auch die Webinare sind kostenlos!
Melden Sie sich jetzt an! Wir freuen uns auf Sie!

Webinar-Termine und -Anmeldung:

    Di. 24. Mai (15.30 – 16.15 Uhr)
    Zur Online-Anmeldung
     
    Mi. 22. Juni (15.30 – 16.15 Uhr)
    Zur Online-Anmeldung
 

Veranstaltungs-Termin:

    Linz, 15. Juni, 10.00 – 11.30
    Schlossmuseum Linz (Barocksaal), Schlossberg 1, 4020 Linz, Kontakt und Anmeldung: hier
    (Im Anschluss an die Veranstaltung haben Sie die Möglichkeit, die  Ausstellung Uffizien kostenlos zu besuchen!) 
     

 

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Innovationstopf 2016: Jurierte Projekte

Der KUPF-Innovationstopf wurde 1995 von der Kulturplattform OÖ (KUPF) ins Leben gerufen. Ziel dieses Fördertopfes war und ist es, oberösterreichischen Kulturinitiativen sowie Kultur- und Kunstschaffenden die Möglichkeit zu geben, neue kritische Impulse zu setzen. Die themenbezogenen Ausschreibungen sollen sowohl Kunst-/Kulturschaffende als auch den Finanzier, das Land OÖ, herausfordern und inhaltliche Neuerungen anregen. Der KUPF-Innovationstopf wird alle zwei Jahre ausgeschrieben. 2016 war er von der Landeskulturdirektion mit 70.000 Euro Projektgeld ausgestattet, zusätzlich wurden von der oö Integrationsstelle weitere 15.000 Euro für interkulturelle Projekte bereit gestellt.

 

Am Donnerstag, 19.05.2016, hat eine ExpertInnen-Jury in Wels die Projekteinreichungen zum KUPF Innovationstopf 2016 behandelt. 14 Projekte wurden ausgewählt und dem Land OÖ zur Förderung vorgeschlagen. Untenstehend ein erster Überblick, weitere Infos unter IT2016.

 

Förderung durch Landeskulturdirektion OÖ (EUR 70.000)

Projekt-Nr.ProjektträgerIn:Projekttitel:empf. Fördersumme:
15Medien Kultur Haus – Verein zur Förderung der JugendkulturIrgendwas mit Medien€ 12.381,00
36Freies Radio SalzkammergutWellenreiten€ 5.500,00
41Jo!tyát („kün – Verein für Kunst & Spiel“ (Ö) und „A BASTA!z.s.“ (Tschechien)bezGrenzenlos (OÖ/Tschechien)€ 3.508,00
13KAPUKonferenz der Begrenzten€ 6.600,00
39Willy*FredMachs dir doch selbst!€ 2.900,00
48MaizGrenzüberschreibende Wander-Werte€ 11.500,00
33KV PeligroFeminismus und Krawall 2017€ 10.000,00
2Radio FRO 105.0Der Rubikon ist überschritten€ 5.191,00
21Forum InterkulturalitätCross Gender und Queer Diaspora in Zeiten der Entgrenzung€ 6.000,00
24Open Air OttensheimProjekt ohne Namen€ 240,00
45Backwood AssociationGrenzenlose Landschaftsverbesserung€ 3.360,00
40Kulturverein urbanfarmBlickfeld€ 2.820,00
   € 70.000,00

 

Förderung durch Integrationsstelle OÖ (EUR 15.000)

 

22BB15 – Causa CreationsKarim’s Path – Escape from Hama€ 9.300,00
26reizend! Verein zur Vermittlung soziokultureller Medienprojekte.RUN AGAINst reloaded€ 5.700,00
   € 15.000,00

 

 

 

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Workshop LEADER Transnational

„Leader Transnational Kultur“ ist eine neue, gemeinsame Förderinitiative des Bundkanzleramtes und des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft im Rahmen des Programms für die ländliche Entwicklung / Leader 2014-2020. Die Initiative unterstützt positive Transformationsprozesse in ländlichen Regionen, die mit Mitteln von Kunst, Kultur und Kreativität umgesetzt werden.

Workshop am 9. Juni 2016 in Hartberg

Der Workshop „Leader Transnational: Kultur & ländliche Entwicklung“ unterstützt den Aufbau von transnationalen Kulturprojekten im Rahmen der Fördermaßnahme „Leader Transnational Kultur“. Im Zentrum stehen zwei Schwerpunktthemen der Maßnahme:

  • Transformation von Berufsfeldern und damit verbundene interkulturelle und kreative Herausforderungen, mit Fokus auf das Thema Handwerk
  • (Inter)kulturelle Antworten auf neue Beziehungsgeflechte im Spannungsfeld Einheimische, Zuwanderinnen und Zuwanderer sowie Besucherinnen und Besucher

Der Workshop bietet Fachinputs und Projektbeispiele. Zudem wirken Vertreterinnen und Vertreter der Vernetzungsstelle für ländliche Entwicklung aus Deutschland, Luxemburg und Slowenien sowie des Europäischen Netzwerks ENRD mit. Kunst- und Kulturschaffende, LAG-Managerinnen und -Manager sowie weitere Akteure der ländlichen Entwicklung sind herzlich zu dem kostenlosen Workshop eingeladen!

Ort: Schloss Hartberg, Herrengasse 1, 8230 Hartberg
Zeit: 9. Juni 2016, 10:00-17:00 Uhr

Programm und Anmeldung (bis 2. Juni 2016!) auf der Website des Netzwerks Zukunftsraum Land

Ziele

  • Entwicklung von transnationalen Vorzeigeprojekten
  • Positionierung Österreichs als Platz kreativer Innovationen und transnationaler künstlerischer Auseinandersetzung
  • Verstärkte Einbindung der österreichischen Kunst- und Kulturakteure in die Prozesse der ländlichen Entwicklung und in transnationale Kooperation
  • Internationaler Know-How-Transfer im Bereich „Kultur als Transformationskraft“

Inhaltliche Schwerpunkte

Digitale Revolution, Sharing Economy, Migration, … brauchen neue Antworten, auch im ländlichen Kontext. Kunst und Kultur haben Potenzial mit ihren kreativen Mitteln Wandel zu hinterfragen, zu begleiten und zu formen. Die Schwerpunkte sind:

  • Transformation von Berufsfeldern und damit verbundene interkulturelle und kreative Herausforderungen
  • Neue Beziehungsgeflechte im Spannungsfeld Einheimische, Zuwanderinnen und Zuwanderer, Flüchtlinge sowie Besucherinnen und Besucher und diesbezügliche (inter)kulturelle Antworten
  • Soziale Innovation und die Gestaltung von Partizipation mit kreativen und künstlerischen Mitteln
  • Kulturelle und künstlerische Hinterfragung von Stereotypen und Beiträge zu einem neuen Bild vom Land

Welche Aktivitäten werden gefördert?

Die Initiative fokussiert auf hohe kulturelle und künstlerische Qualität, die direkte Einbindung von lokalen Kulturakteuren und transnationale Kooperation.
In Österreich können u.a. folgende kulturelle Aktivitäten stattfinden:

  • Veranstaltungen
  • Netzwerkaufbau und -entwicklung
  • Kulturstrategien, -konzepte und -studien
  • Kunst- und Kulturvermittlung

Mit den ausländischen Partnern können u.a. folgende Maßnahmen gemeinsam umgesetzt werden:

  • Kooperative Projektentwicklung und -umsetzung
  • Überregionale Vermarktung und Öffentlichkeitsarbeit
  • Transfer von Good Practice sowie Study Visits

Förderfähige Kosten und Höhe des Zuschusses

Förderfähig sind die Kosten der österreichischen Projektträger für ihren Personal- und Sachaufwand. Die ausländischen Partner kümmern sich selbst um ihre Finanzierung. Die Höhe des Zuschusses beträgt 80% der förderfähigen Kosten, die restlichen 20% sind Eigenmittelanteil der Projektträger. Die Fördermittel werden vom Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER) und vom Bundeskanzleramt Österreich zur Verfügung gestellt.

Auswahlkriterien

1. Nachweis der fachlichen Qualität
2. Qualität der Projektpartnerschaft und transnationale Dimension
3. Nachhaltigkeit
4. Cross-sektorale Zusammenarbeit
5. Innovationsgrad
6. Qualität der Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung
7. Qualität des kulturellen und künstlerischen Umsetzungs- und Kooperationsprojekts

Detaillierte Erläuterungen dazu und die genaue Punktevergabe sind dem Dokument Auswahlverfahren und Auswahlkriterien für Projektmaßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-2020 auf den S. 208-214 zu entnehmen.

Bewerbung

Österreichische Leader-Regionen und ihre Kultureinrichtungen entwickeln gemeinsame Kooperations- und Umsetzungsprojekte mit mindestens einer Projektpartnereinrichtung im Ausland (z.B. Leader-Region oder Kultureinrichtungen, in der EU und/oder Drittstaaten weltweit). Die Anträge können laufend eingereicht werden:

1. Nehmen Sie Kontakt zur Leader-Region auf. Diese informiert Sie über die lokalen Zugangsvoraussetzungen zur Förderung.
2. Die Leader-Region trifft eine Vorauswahl und leitet die Anträge an die Agrarmarkt Austria weiter.
3. Die Agrarmarkt Austria trifft auf Basis vollständiger Anträge innerhalb von vier Monaten eine Förderentscheidung.

Antragsformulare

Weitere Informationen

Kontakt

Bundeskanzleramt
Abteilung II/10 – Europäische und internationale Kulturpolitik
Mag. Meena Lang
Tel.: + 43 1 531 15-203684
meena.lang@bka.gv.at

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LAnd OÖ: Förderungen „Ferialjobs“ 2016

Das Land OÖ unterstützt gemeinnützige Kulturvereine in OÖ auch 2016 wieder bei der Anstellung temporärer MitarbeiterInnen („Ferianljobs“) im Sommer 2016. Die Aktion ist zeitlich begrenzt und unterliegt folgenden Voraussetzungen:

  • Es können pro Kulturverein maximal 2 Arbeitsplätze gefördert werden.
  • Die Ferialarbeitsplätze sind für oberösterreichische SchülerInnen und StudentInnen (Mindestalter 15 Jahre, Höchstalter 25 Jahre) vorgesehen.
  • Die förderungsfähigen Tätigkeiten umfassen ausschließlich die Mitarbeit und Mitwirkung bei der Planung und Realisierung von Kulturprojekten, bei der Durchführung von Veranstaltungen und die damit verbundenen administrativen Arbeiten.
  • Gefördert werden maximal 75% der Bruttolohnkosten für 4 Wochen. Wird das Dienstverhältnis vorzeitig beendet, so wird der aliquote Förderbetrag ausbezahlt.
  • Der Förderbetrag ist mit 700 Euro je Ferialarbeitsplatz begrenzt.
  • Für jeden Ferialarbeitsplatz ist ein eigener Subventionsantrag zu stellen.
  • Letzter Einreichtermin ist der 10. November 2016 (einschließlich nochausständiger Nachweise und Unterlagen; Datum des Poststempels). Spätere Förderanträge werden nicht mehr berücksichtigt.
  • Die Antragstellung erfolgt mittels Formular der Direktion Kultur, Institut für Kunst und Volkskultur.
  • Dem Antragsformular sind die Vereinsstatuten und das Bewerbungsschreiben des/der FerialpraktikantIn anzuschließen. Eine Beschreibung der Tätigkeiten im Rahmen des Ferialjobs ist ebenfalls anzuschließen.
  • Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt nach Beendigung der Ferialarbeit und Vorlage folgender Unterlagen (bis spätestens 10. November 2016):
    • An- und Abmeldung bei der Gebietskrankenkasse
    • Durchschrift des Lohn bzw. Gehaltszettels
    • Tätigkeitsbericht des/der FerialpraktikantIn

Als Förderwerber können nur private, gemeinnützige Oö. Kulturvereine auftreten. Gefördert wird die Schaffung von Ferialarbeitsplätzen. Voraussetzung ist, dass in den letzten 6 Monaten der Personalstand nicht vermindert wurde. Diese Sonderförderung gilt nur für die Sommermonate Juni bis Oktober 2016

Zuständige Ansprechpartnerin beim Institut für Kunst und Volkskultur, Direktion Kultur:
Petra Kirchberger, Tel.: 0732/7720/15490, Fax: 0732/7720/211786 | E-Mail: Petra.Kirchberger@ooe.gv.at

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Kulturrat Ö gegen Abschaffung des Asylrechts

Im Schnellverfahren Grundrechte abschaffen? Der Kulturrat Österreich spricht sich vehement gegen Abschaffung des Asylrechts aus!

Bevor noch die letzte Verschärfung im Fremden(UN)recht beschlossen ist, steht schon die nächste auf dem Programm und soll im Schnellverfahren umgesetzt werden. War im Herbst, als die aktuell vorliegende Gesetzesverschärfung im parlamentarischen Verfahren auf den Weg gebracht wurde, noch von symbolischen Maßnahmen die Rede, soll nun Flüchtlingen die Möglichkeit, internationalen Schutz an einem sicheren Aufenthaltsort zu erhalten, gänzlich verweigert werden.&n

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Solidarwerkstatt: einladung zum Thema Plakatierfreiheit in Linz

Die Solidarwerksattt Linz möchte die mangelnden Plakatflächen in Linz für nichtkommerzielle Player thematisieren und lädt zum Meeting.

Die Situation in Linz bezüglich Plakatierfreiheit für NGOs und nichtkommerzielle Initiativen ist untragbar. Denn seit vor vielen Jahren die Litfasssäulen kommerzialisiert worden sind, gibt es für uns faktisch keine freien Plakatierflächen mehr. Plakatierung im öffentlichen Raum ist damit Parteien und Kommerz vorbehalten. Das ist demokratiepolitisch untragbar und das ist unserer Meinung nach nicht gesetzeskonform. Denn sowohl die Verfassung als auch das Mediengesetz sehen grundsätzlich Plakatierfreiheit im öffentlichen Raum vor. Diese kann zwar per Verordnung aus verschiedenen Gründen (z.B. Verkehrssicherheit) auf bestimmte Flächen eingeschränkt, aber nicht völlig eliminiert werden. Gruppierungen wie die Solidarwerkstatt, die in letzter Zeit im öffentlichen Raum wieder vermehrt plakatiert haben, wurden vom Magistrat sogar mit einer Strafanzeige und einer zivilrechtlichen Klage verfolgt.

Unsere konsequente Vorgehensweise in dieser Auseinandersetzung dürfte nunmehr zu einem Umdenken bei den Verantwortlichen geführt haben. Das Verwaltungsstrafverfahren ist eingestellt und bezüglich der Schadenersatzforderung konnten wir uns mit der Stadt Linz auf eine angemessene, geringe Entschädigung einigen. Die Stadt Linz hat angekündigt, sich mit einem entsprechenden Konzept für freie Plakatierflächen aufgeschlossen auseinandersetzen zu wollen.

Wir möchten Euch daher zu einem Treffen am Do, 28. April 2016 einladen, um gemeinsam ein Konzept für nichtkommerzielle, zivilgesellschaftliche Plakatierfreiheit in Linz zu erarbeiten und zu überlegen, wie wir es durchsetzen können.

Do, 28. April 2016
Büro der Solidarwerkstatt
Waltherstraße 15, 4020 Linz
18 Uhr.

Wir freuen uns auf Dein/Euer Kommen! Wenn niemand kommen kann, aber Ihr Interesse und Ideen hab