Die Umsetzung der UNESCO-Konvention zur Vielfalt kulturellen Ausdrucks im digitalen Umfeld in Österreich & internationale Good Practice Beispiele Zur Analyse der Umsetzung der UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen im digitalen Umfeld vergibt die Österreichische UNESCOKommission einen Expertinnen-Auftrag.
Bewerbungsfrist: 15. September 2021
Digitale Transformation
Vor dem Hintergrund der Digitalen Transformation wird im Zusammenhang mit der UNESCOKonvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen seit einiger Zeit verstärkt über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen im digitalen Umfeld nachgedacht. Die 2005er Konvention fordert Regierungen aktiv auf, Richtlinien und Maßnahmen anzupassen, die die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen im digitalen Umfeld schützen und fördern. Sie weist auf Chancen und Herausforderungen hin, wie die digitale Kluft, digitale Kompetenzen und den Online-Zugang zu regionalen kulturellen Inhalten. Die Vertragsparteien haben die zunehmende Notwendigkeit erkannt und eine Open Roadmap verabschiedet. Alle Vertragsparteien sind dazu angehalten, einen eigenen nationalen digitalen Fahrplan zu entwickeln.
Aus internationalen Erfahrungen lernen
Die UNESCO, als Plattform für internationale Kooperation und Entwicklung von Standards, lebt wesentlich vom zwischenstaatlichen Austausch als Grundlage nationaler und internationaler Lern- und Gestaltungsprozesse. Berichterstattungen der Vertragsparteien an die UNESCO über die Umsetzung der Konvention im digitalen Umfeld stellen eine Informationsressource dar, die für den österreichischen Kontext genutzt werden sollen. Das Projekt soll dazu beitragen, Good Practice Beispiele aus Korea, Kanada und Deutschland für Österreich aufzubereiten und konstruktiv nutzbar zu machen. Wieso diese Länder? Korea, Kanada und Deutschland sind der
Berichtsaufforderung der UNESCO nachgekommen und haben einen nationalen digitalen Fahrplan nach Vorbild der UNESCO mit innovativen Maßnahmen entwickelt. Ausgangspunkt des Projekts sind daher die Fragen: Wo steht Österreich? Welche Maßnahmen ergreifen andere Staaten zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen im digitalen Umfeld? Und wie sind diese Erfahrungen für Österreich nutzbar?
Auftrag:
In Abstimmung zwischen Österreichischer UNESCO-Kommission und der Abt. IV/10 des
BMKÖS soll eine Expertin aus der Praxis bzw. Wissenschaft beauftragt werden, um
- Bestehende österreichische Maßnahmen bzw. Umsetzungsschritte zu den
Zielbereichen 1-5 zu identifizieren (Deskresearch) sowie - Maßnahmen der Umsetzung in Kanada, Korea, Deutschland zu analysieren,
zu kommentieren und für den österreichischen Kontext aufzubereiten.
Grundlage der Analyse der internationalen Umsetzung in den drei Staaten sind die
Staatenberichte zur Konvention (2018/2020) sowie die Nationalen Roadmaps (2021) der jeweiligen Länder.
Umfang und Zeitraum der Umsetzung:
Das Screening soll in schriftlicher Form in einem Umfang von 5-7 Seiten (à 3000 Zeichen) die
Ergebnisse zusammenfassen.
Auftrag-Fertigstellung bis 29. November 2021, inklusive 1-2 kurze Updategespräche
Präsentation der Ergebnisse im Rahmen eines Expertinnen-Workshops Veranstaltungstermin 14. Dezember 2021
Auswahl:
Die erhaltenen Angebote der Expert*innen werden in Bezug auf die Einhaltung formaler Kriterien durch die ÖUK geprüft. Die Entscheidung fällt bis Ende September durch die ÖUK und die Abt. IV/10 des BMKÖS basierend auf folgenden Kriterien:
- Einschlägige Berufserfahrung in ähnlichen Analysen, im Bereich des Kunst- und Kultursektors, und/oder der Kreativwirtschaft und/oder Digital Culture
- Fachliche Kompetenz in Deutsch (mündlich und schriftlich)
- Gute Kenntnisse der österreichischen kulturpolitischen Landschaft sowie des Kunst- und Kultursektors
- Kenntnisse des Übereinkommens zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen von 2005 und der damit zusammenhängenden UNESCO-Programme werden als Vorteil angesehen.
Das Honorar von brutto EUR 1.500,- für den gesamten Auftrag wird durch Mittel des BMKÖS finanziert.
Begleitung: Eine Gliederung des Screenings wird in Absprache mit der Kontaktstelle Kulturelle Vielfalt in der Österreichischen UNESCO-Kommission erstellt. Wir stehen außerdem über die gesamte Umsetzungsphase für Rücksprachebedarf zur Verfügung.
Bitte senden Sie bei Interesse bis 15. September 2021 ein E-Mail, inkl. detailliertem Lebenslauf
an oeuk@unesco.at.
Ansprechpartnerin:
Klara Koštal
Kontaktstelle Kulturelle Vielfalt, Österreichische UNESCO-Kommission
Universitätsstraße 5, 1010 Wien
E-Mail: kostal@unesco.at
Telefon: 0043 1 526 13 01 18