Reform der außerordentlichen Mitgliedschaften der KUPF OÖ

Die KUPF OÖ ist als Verein organisiert und hat daher verschiedene Formen der Mitgliedschaft. Derzeit hat die KUPF OÖ 186 Mitglieder, die bis auf eine Ausnahme allesamt eine ordentliche Mitgliedschaft haben. In den letzten Monaten hat die KUPF OÖ nun eine Reform des außerordentlichen Mitgliedschaftsmodells erarbeitet, um diese Form der Mitgliedschaft attraktiver zu machen.

Hintergrund zu den Mitgliedschaften der KUPF OÖ

Die ordentliche Mitgliedschaft bei der KUPF OÖ ist an eine Reihe von Bedingungen geknüpft. Diese sind beispielsweise der Sitz der Organisation in Oberösterreich, die Ausrichtung auf zeitgenössisches Kunst- und Kulturschaffen und die gemeinnützige Tätigkeit. Weitere wichtige Kriterien sind die Unabhängigkeit von politischen Parteien, Glaubensgemeinschaften, Gebietskörperschaften (zb. Land OÖ, Gemeinden, Bund) und anderen staatlichen Institutionen.

Stellt eine Kulturinitiative einen Mitgliedsschaftsantrag bei der KUPF OÖ, so wird in der Regel ein Kennenlerntermin vereinbart. In diesem Rahmen prüft die Geschäftsführung das Vorliegen der formalen und inhaltlichen Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft. Die Geschäftsführung legt auf Basis des Gesprächs und der eigenen Recherche dann dem Vorstand der KUPF OÖ einen Bericht vor, da dieser laut Statut für die Aufnahme der Mitglieder zuständig ist. Der Vorstand der KUPF OÖ trifft sich in der Regel einmal im Monat, bei dieser Gelegenheit werden alle vorliegenden Anträge für Mitgliedschaften einzeln diskutiert und angenommen, oder eben auch abgelehnt.

Warum nun diese Reform?

In den letzten Jahren kam es vermehrt zu Anfragen von Kulturinitiativen, die zwar inhaltlich gut in das Netzwerk der bestehenden Mitglieder passten, die aber abgelehnt werden mussten, weil sie eines der formalen Kriterien nicht erfüllten. Bei diesen Präzedenzfällen ging es beispielsweise um einen Verein, der zwar seine Tätigkeit in Oberösterreich ausübte, aber den Vereinssitz in einem benachbarten Bundesland hatte. Ein weiterer Fall ist der Schl8hof Wels, der zwar eindeutig von allen als Teil der freien Szene gesehen wird, allerdings in seinen Statuten festgelegt hat, dass die Stadt Wels Teile des Vorstands bestimmen darf – eben ein NoGo für unsere Kriterien der ordentlichen Mitgliedschaft.

Und letztlich gibt es nun vermehrt Kulturinitiativen, die sich nicht als Verein, sondern als Genossenschaft organisieren. Als Beispiel kann hier die Otto Kulturgenossenschaft genannt werden, die sich gegründet hat, um in Ottensheim einen neuen Kulturveranstaltungsraum zu etablieren. Sieht man sich die Ziele, die AkteurInnen, die allesamt aus der freien Szene stammen, und das Mission Statement der Otto Kulturgenossenschaft an, ist klar, dass diese eigentlich ein klassisches Mitglied der KUPF OÖ sein könnten. Allerdings werden Genossenschaften prinzipbedingt steuerrechtlich nicht als gemeinnützig gesehen. Genossenschaften werden aus rechtlicher Sicht eben grundsätzlich dafür gegründet, dass von ihrer Tätigkeit die GenossenschafterInnen selbst profitieren. Da eine Voraussetzung der steuerrechtlichen Gemeinnützigkeit laut der Bundesabgabenordnung aber der Nutzen der Allgemeinheit sein muss, können Genossenschaften nicht in die Gemeinnützigkeit optieren, selbst wenn sie es wollten oder in der Praxis auch so handeln.

Was ist nun der Unterschied zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Mitgliedschaft bei der KUPF OÖ?

Der Vorstand der KUPF hat im Rahmen einer Klausur alle Rechte und Pflichten der außerordentlichen Mitgliedschaft evaluiert und neu definiert. Dabei war rasch klar, dass die außerordentliche Mitgliedschaft für jene Kulturinitiativen offen stehen soll, die bestimmte der formalen Gründe für die ordentliche Mitgliedschaft nicht erfüllen oder erfüllen können. Woran sich nichts änderte, ist die Voraussetzung des Organisationssitzes in Oberösterreich, auch um die Abgrenzung zu unseren Schwesterorganisationen in den anderen Bundesländern klar zu stellen, sowie die Ausrichtung auf zeitgenössische Kunst und Kultur. Neu ist aber nun, dass nicht-gemeinnützige Kulturinitiativen wie Genossenschaften eine außerordentliche Mitgliedschaft erhalten können. Auch ist nun klargestellt, dass Initiativen, die nicht 100% unabhängig von Gebietskörperschaften sind, eine außerordentliche Mitgliedschaft beantragen können. Wie bisher wird der Vorstand jeden Mitgliedsantrag einzeln prüfen und abwägen, ob die Kriterien ausreichend erfüllt werden oder nicht.

Die außerordentlichen Mitglieder können einen Großteil der selben Leistungen der KUPF OÖ nutzen wie ordentliche Mitglieder, wie beispielsweise die kostenlose Beratung, den AKM Rabatt und diverse weitere Vergünstigungen. Die Doppelmitgliedschaft mit unserer Bundesvertretung IG Kultur Österreich gilt aber weiterhin nur für ordentliche Mitglieder.

Diese Reform wurde im Februar der Generalversammlung vorgelegt und von dieser angenommen, wofür ein Statutenänderung nötig war. Weiters wurde festgelegt, dass die Mitgliedsbeiträge für außerordentliche Mitglieder nun der selben Höhe und Systematik wie bei den ordentlichen Mitgliedern entsprechen.

Regel- und Leistungsübersicht für Mitglieder

Regel / LeistungOrdentliche MitgliedschaftAußerordentliche Mitgliedschaft
MitgliedsbeitragJaJa
Aktive Teilnahme an der Verwirklichung des VereinszwecksJaNein
Einschränkung der Mitgliedsmöglichkeit: Muss Vereinssitz in OÖ habenJaJa
Einschränkung der Mitgliedsmöglichkeit: Muss im Bereich Zeitkultur tätig seinJaJa
Einschränkung der Mitgliedsmöglichkeit: Muss gemeinnützig seinJaNein
Einschränkung der Mitgliedsmöglichkeit: Muss unabhängig von Gebietskörperschaften, Einrichtungen der öffentlichen Hand, Parteien und Religionsgemeinschaften sein.JaNein
Mitgliedschaft möglich für juristische PersonenJaJa
Mitgliedschaft möglich für natürliche PersonenNeinNein
Aufnahme durchVorstandVorstand
Teilnahme VersammlungenJaJa
Teilnahme VeranstaltungenJaJa
Beanspruchung der Einrichtungen des VereinsJaJa
Teilnahme GVJaJa
Einberufung AO GVJaNein
Stimmrecht GVJaNein
Passives Wahlrecht GVJaJa
Öffentliche Deklarierung der Mitgliedschaft bei der KUPF OÖJaJa
Pflicht zur Zahlung MitgliedsbeitragJaJa
Festsetzung MitgliedsbeitragGVGV
Anspruch auf Beratung und HilfeJaJa
Vergünstigung AKMJaJa
Vergünstigungen bei KUPFticket-GebührenJaJa
Vergünstigung bei Inseraten in der KUPFzeitungJaJa
mögliche Kostenteilung bei Gerichtsverfahren (z.B Präzedenzfälle)JaJa
mögliche Kostenteilung bei Beauftragung externer GutachterInnenJaJa
Vernetzung mit Gleichgesinnten, Möglichkeit zum AustauschJaJa
Präsenz auf kupf.at Website (Mitgliedsprofil, Termineinträge)JaJa
Mitglieder NewsletterJaJa
Kulturpolitische Interessenvertretung und kulturpolitisches LobbyingJaJa
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für die Interessen der freien Kulturinitiativen in OÖJaJa
Jährliche statistische Erhebung zur ökonomischen Situation der freien Initiativen in OÖJaJa
Mitglieder der KUPF sind automatisch Mitglieder der IG Kultur ÖsterreichJaNein
Kulturpolitische Interessenvertretung auf BundesebeneJaNein
Besserer Informationsfluss zu bundespolitischen EntwicklungenJaNein
Anspruch auf Beratung bei der IG Kultur bei bundes- und EU-politischen FragenJaNein
Ermäßigungen bei Veranstaltungen und Bildungsangeboten der IG KulturJaNein
Stimmrecht bei der Generalversammlung der IG KulturJaNein
Nur ein Mitgliedsbeitrag KUPF/IGKÖJaNein

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