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Land OÖ: Brösel für die Zeitkultur, Millionen für die Großen

Nachschlag nach Belieben: Wer profitiert von den Artikel III Ziffer 5 Nachtragsmitteln?

Derzeit findet der sogenannte Budgetlandtag in OÖ statt, von heute bis Donnerstag. Vorrangig geht es um das Budget 2019, über dessen Auswirkungen wir schon geschrieben haben.

Zusätzlich wird auch über die Verwendung der sogenannten Artikel III Ziffer 5 Mittel für das aktuelle Jahr 2018 abgestimmt. Diese können vom Landeshauptmann als „Katastrophenmittel“ beliebig verwendet werden, er muss seine Entscheidungen nur am Ende des Jahres nachträglich vom Landtag bestätigen lassen. Für 2018 waren hier 12 Mio € geplant. Die KUPF hat beim Runden Tisch mit dem Landeshauptmann vorgeschlagen, dass diese Mittel verwendet werden, um die Kürzungen im zeitgenössischen Kulturbereich wieder auszugleichen. Eine Zusage konnten wir leider nicht erreichen.

Wir haben uns daher nun angesehen, wohin das Geld geflossen ist und was soll man sagen: LH Stelzer ist uns zumindest zu einem Teil gefolgt. Ganze 5,36 Mio € sind wieder in den Kulturbereich geflossen. Zur Erinnerung: Die Kürzungen, die wir letztes Jahr vehement kritisiert haben, hatten eine Höhe von 6,77 Mio €. Sprich: Ein guter Teil der Kürzungen wurde unterjährig wieder ausgeglichen. Dies zeigt allgemein, dass die Kürzungen im Kulturbereich nicht nur unnötig, sondern wohl auch unrealistisch waren, zumindest nicht ohne massive Folgen für die Kulturlandschaft. Spannend ist für uns aber natürlich besonders die Frage, wer im Kulturbereich davon wie stark profitiert hat.

Und hier zeigt sich ein altbekanntes Bild: Brösel für die Zeitkultur, Millionen für die Großen:

  • Sonstige Maßnahmen der Kulturpflege: +1,92 Mio €
  • Denkmalpflege: +1,16 Mio €
  • Landesmusikschulen: +1,12 Mio €
  • Förderung von Museen, Heimathäusern: +0,6 Mio €
  • TOG Landestheater: +0,52 Mio €
  • Regionale Kulturinitiativen: +35.000 €

Wieder einmal zeigt sich: Geld ist da, auch im Kulturbereich. Aber mit der Verteilung hinkt es.

Quelle: Subbeilage 1 zur Beilage 905 2018, XXVIII. Gesetzgebungsperiode

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