Stadt der Vielfalt 2021


Die Stadt Linz vergibt Preise in drei verschiedenen Kategorien für herausragende Projekte im
Bereich Integration und Interkulturalität.
Die Gesamtdotierung von „Stadt der Vielfalt“ beträgt € 17.500,-.
Für die ersten beiden Kategorien, den „Preis für Integration“ sowie den „Preis für
Interkulturalität“, stehen gesamt je € 7.000,- und für die dritte Kategorie, den „Preis für
interkulturelle Kinder- und Jugendintegrationsarbeit“, gesamt € 3.500,- zur Verfügung.

  1. INHALTLICHE AUSRICHTUNG
    1.1 ZIELSETZUNG
    Die Ausschreibung richtet sich an Personen und Initiativen, die sich in integrativen, interkulturellen,
    sozialen, kulturellen oder künstlerischen Projekten engagieren und würdigt deren Engagement in drei
    Preiskategorien.
    Gesucht werden innovative Projekte, die den Zugang zu und die Vernetzung von verschiedenen
    Kulturen in Linz bei gleichzeitiger Achtung der kulturellen Unterschiede stärken. Die Projekte sollen
    einen aktiven Beitrag zum Zusammenleben in Linz leisten, für eine gegenseitige Anerkennung der
    Kulturen und deren Gleichberechtigung eintreten, Vorurteile und Diskriminierungen abbauen und die
    Vorteile und Chancen kultureller Vielfalt aufzeigen.
    Dabei sollen die in Linz lebenden Menschen, insbesondere auch Kinder und Jugendliche, für die
    Bedeutung einer aktiven und weltoffenen Gesellschaft sensibilisiert werden. Die Projekte sollen den
    Werten unserer Demokratie entsprechend ein gleichberechtigtes, friedliches, gemeinschaftliches
    Zusammenleben unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen fördern und gegen Rassismus,
    Antisemitismus, Gewalt und Diskriminierung eintreten.
    1.2 ZIELGRUPPEN
    Zur Teilnahme eingeladen sind alle engagierten Personen, die durch berufliche oder private
    Aktivitäten einen wertvollen Beitrag zur besseren Integration von Menschen mit Migrationshintergrund
    in Linz leisten. Beispielsweise Initiativen, Institutionen, Vereine, Verbände, pädagogische
    Einrichtungen, Jugendgruppen und -verbände, Jugendinitiativen, Wohnungsgesellschaften, städtische
    und/oder staatliche Einrichtungen sowie Einzelpersonen sind eingeladen, sich mit einem innovativen
    Projektkonzept zu beteiligen.
    Grundvoraussetzung für eine Einreichung ist, dass Linz als Lebens-/Schaffensmittelpunkt
    gewählt wurde bzw. der Vereinssitz in Linz ist und das eingereichte Projekt für das Stadtgebiet
    konzipiert wurde.
    1.3 PROJEKTEINREICHUNG IN DREI KATEGORIEN
    Projekteinreichungen von bereits abgeschlossenen, laufenden sowie sich in Planung
    befindenden Projekten sind in drei verschiedenen Kategorien möglich:
    a) Preis für Integration
    Gesamtdotierung: € 7.000,-
    Es werden zumindest zwei Preise in dieser Kategorie für Projekte, Aktivitäten und Initiativen vergeben,
    die
  • sich vor einem sozialen Hintergrund mit dem Thema Integration beschäftigen
  • zur Sensibilisierung der Menschen in der Stadt Linz für die Bedeutung und das Potenzial
    kultureller Vielfalt führen
  • Chancengleichheit Zugewanderter bei der Teilhabe am kommunalen Leben sowie an der
    sozialen und kulturellen Infrastruktur fördern und unterstützen
  • zur Förderung des Integrationsengagements und der Interkulturalität beitragen
  • Interesse und Neugier für unterschiedliche Kulturen in unserem Gesellschaftsbereich wecken
  • das Zusammenleben und das Verständnis füreinander fördern bzw. unterstützen
    b) Preis für Interkulturalität
    Gesamtdotierung: € 7.000,-
    Es werden zumindest zwei Preise in dieser Kategorie für Projekte, Aktivitäten und Initiativen vergeben,
    die
  • sich vor einem künstlerisch/kulturellen Hintergrund mit dem Thema Interkulturalität beschäftigen
  • zur Sensibilisierung der Menschen in der Stadt für die Bedeutung und das Potenzial kultureller
    Vielfalt beitragen
  • sich mit der Wahrnehmung von Vielfalt als Chance und der Vernetzung des Kunst- und
    Kulturlebens von zugewanderten Menschen auseinandersetzen
  • sich als beispielhafte „Pilotprojekte“ mit nachhaltiger Wirkung bewähren
  • sich der Förderung interkultureller Kompetenzen sowie der Stärkung der Zusammenarbeit
    auseinandersetzen
  • das Zusammenleben und das Verständnis füreinander fördern bzw. unterstützen
    c) Preis für interkulturelle Kinder- und Jugendintegrationsarbeit
    Gesamtdotierung: € 3.500,-
    Es können mehrere Preise in dieser Kategorie für Projekte, Aktivitäten und Initiativen vergeben
    werden, die
  • Arbeit und Entwicklung im Bereich Integration und Interkulturalität von Kindern und
    Jugendlichen fördern
  • Wissen und Fertigkeiten im Bereich der integrativen und interkulturellen Kompetenzen vermitteln
  • Fremdenfeindlichkeit und Vorurteile abbauen sowie antirassistische Bildungsarbeit und
    Zivilcourage fördern
  • Kenntnis anderer Kulturen und Sprachen, die zu gegenseitigem Respekt und Verständnis
    beitragen, fördern
  • in pädagogischen Einrichtungen wie Krabbelstuben, Kindergärten, Horten, Schulen und
    anderen stattfinden können
  • das Zusammenleben und das Verständnis füreinander fördern bzw. unterstützen
  1. AUSWAHLPROZESS
    2.1 JURIERUNG / PREISVERLEIHUNG
    Die unabhängige Jury setzt sich aus ExpertInnen zusammen, die von der Kultur- sowie der
    Integrationsreferentin berufen werden, und wird durch beratende Mitglieder aus dem Integrationsbüro
    und von der Abteilung Linz Kultur Projekte ergänzt. Die Entscheidung wird durch Stimmenmehrheit
    getroffen. Die Bekanntgabe der prämierten Projekte erfolgt Anfang April. Im Anschluss werden von der
    Stadt Linz die Preisgelder zur Verfügung gestellt. Die feierliche Verleihung der Preise soll am
    Dienstag, 4. Mai 2021 im Gemeinderatssaal des Alten Rathauses Linz im Rahmen der Woche der
    Vielfalt stattfinden.
    2.2 BEWERTUNGSKRITERIEN
  • Erfüllung der Teilnahmekriterien
  • unkonventioneller, innovativer und professioneller Ansatz in Bezug auf Integration und
    Interkulturalität
  • Linz-Bezug des Projekts bzw. der am Projekt Beteiligten und Projektumsetzung in Linz
  • Förderung einer kulturellen Vielfalt und Chancengleichheit
  • Förderung der Teilhabe am kommunalen Leben, des Dialogs und der Kooperation
    unterschiedlicher Kulturen einer Stadtgesellschaft
  • der Preis soll eine maßgebliche Förderung und einen gewichtigen Anteil bei der Finanzierung
    des Vorhabens darstellen
    Pro EinreicherIn kann in jeder Kategorie ein Vorschlag berücksichtigt werden.
    2.3 GESAMTDOTIERUNG DES PREISES € 17.500,-
    a) Preis für Integration: Dotierung € 7.000,-
    Es werden zumindest zwei Preise in dieser Kategorie vergeben.
    b) Preis für Interkulturalität: Dotierung € 7.000,-
    Es werden zumindest zwei Preise in dieser Kategorie vergeben.
    c) Preis für Interkulturelle Kinder- und Jugendintegrationsarbeit: Dotierung € 3.500,-
    Es können mehrere Preise in dieser Kategorie vergeben werden.
  1. BEWERBUNG
    3.1 BEWERBUNGSUNTERLAGEN
    Alle Einreichungen müssen folgende Informationen und Unterlagen enthalten:
    1) Vollständig ausgefüllter Bewerbungsbogen
    2) Projektbeschreibung mit Darstellung des innovativen Ansatzes (max. 5 A4-Seiten),
    zusätzlich eine Kurzbeschreibung des Projekts (max. 1000 Zeichen) und eine
    Kurzfassung der Selbstdarstellung des/der Antragsstellers/in (max. 500 Zeichen)
    3) Detaillierter (zeitlicher) Ablaufplan über die Art der Realisierung
    4) Darstellung der bisherigen Aktivitäten
    5) Finanzplan für das Gesamtprojekt
    Die Bewerbungsunterlagen werden nicht retourniert. Für zusätzliche, dem Bewerbungsschreiben
    beigefügte Materialien (Videos, CDs, DVDs, Publikationen etc.) übernimmt die Einreichstelle keine
    Haftung.
    3.2 BEWERBUNGSFRIST
    Die Ausschreibung „Stadt der Vielfalt“ läuft bis zum Montag, 1. März 2021.
    Alle Bewerbungen müssen bis spätestens Montag, 1. März 2021 (Datum des Poststempels) unter
    Verwendung des Bewerbungsbogens bei u.a. Adresse eingereicht werden. Eine Einreichung auf
    elektronischem Wege ist bis zur Bewerbungsfrist auch an integration@linz.at möglich.
    3.3 EINREICHSTELLE
    Integrationsbüro der Stadt Linz
    Kennwort „Stadt der Vielfalt“
    Hauptplatz 1, 4041 Linz
    Tel.: 0732/7070-1150
    Fax: 0732/7070/54-1150
    E-Mail: integration@linz.at

weitere Informationen & Bewerbungsbogen: https://www.linz.at/integration/stadtdervielfalt.php

Öffnungszeiten während der Feiertage

Von Weihnachten bis 8. 1. 2021 ist das KUPFbüro geschlossen. (Habt ihr eigentlich schon beim NPO-Fonds angesucht?)

Don’t panic! (Ihr braucht dringend Geld für euren Verein? Sucht beim NPO-Fonds an!) In der Zwischenzeit könnt ihr uns natürlich weiterhin Mails schreiben, die wir nach den Feiertagen so schnell als möglich beantworten: kupf@kupf.at (Haben wir schon vom NPO-Fonds erzählt?) 

Wir wünschen allen Mitgliedern, Freund*innen und Supporter*innen entspannte Feiertage (Wir wiederholen uns: NPO-Fonds!!!) und uns allen ein besseres neues Jahr (Und bis zum 31. 12. 2020 solltet ihr jedenfalls noch beim NPO-Fonds ansuchen!).

Herzlich,
Euer KUPFteam

Gestaltung eines Fernseh- und Filmstudio

Open Call:

Was: Gestaltung eines Fernseh- und Filmstudio

Wo: Medien Kultur Haus Wels

Wann:
Einreichung bis 4.1.2012
Umbau: 8.1.2021 – 14.1.2021

Wer: StudentInnen aus dem Bereich Bühnenbild, Architektur, KunststudentInnen.

——————————————

Umbau des Galerieraums ( ca. 240 m2) in ein temporäres Fernseh- und Filmstudio und verkleinerten Ausstellungsbereich (dessen Platzierung steht fest).

  • Ideensuche für multifunktionale Nutzung eines neu konzipierten Studios
    Größe ca. 140 m2
  • Bauliche Umsetzung gemeinsam mit dem MKH Team
  • Honorar und Budget für Umbau nach Vereinbarung und Dimension der Idee
  • Start Umbau … sobald wie nur möglich (wir produzieren schon laufend Sendungen)
  • Geplant ist die Fortsetzung unserer Studio17 Reihe, Livesendungen – unterschiedliche Inhalte, Kulisse für neue Produktionen – Kinderprogramme, Manuals als Anleitung, etc.;
  • das MKH-Team fixiert gerade die Sendungsformate

Zielgruppe: StudentInnen aus dem Bereich Bühnenbild, Architektur, KunststudentInne

Informationen über das Medien Kultur Haus und die Projekte kann man auf unserer Webseite sehen – www.medienkulturhaus.at.

Raumplan …http://galeriederstadtwels.at/sammlung/

Wir ersuchen alle InteressentInnen um eine kurze Mitteilung (office@medienkulturhaus.at) … ihr bekommt nähere Informationen zum Raum.

Einreichungsunterlagen:
a. Ideenskizze + b. Umsetzungsplan

Grundlage für eine Einreichung ist der Austausch von Informationen:

Wir werden das MKH und unsere Konzepte für das Studio vor Ort vorstellen (mit Anmeldung).

2 Termine:

17.12. und 18.12. 2020 von 15 – 17 Uhr

Reisekostenerstattung auf Bahnbasis


Bewerbungsschluss:

4.1.2021, Bekanntgabe Ergebnis 8.1.2021


an Medien Kultur Haus office@medienkulturhaus.at

Die Auswahl erfolgt durch das Team des Medien Kultur Hauses.

Medien Kultur Haus
Pollheimerstrasse 17
4600 Wels
Tel: 07242 207030
office@medienkulturhaus.at

Frauenpreis der Stadt Linz

Auf Initiative von Frauenstadträtin Mag.a Eva Schobesberger wird jährlich, rund um den Internationalen Frauentag, der mit 3.600,00 Euro dotierte „Frauenpreis der Stadt Linz“ vergeben. Diese Auszeichnung soll durch die öffentliche Aufmerksamkeit, finanzielle Unterstützung und politische Anerkennung helfen, die feministischen und frauenpolitischen Anliegen des ausgezeichneten Projektes voranzubringen, sowie als Vorbild zu geschlechterdemokratischem Handeln ermutigen. Zusätzlich wird das Symbol „Hexenbesen“ verliehen.

Auslobung

Teilnahmebedingungen

Der Preis richtet sich an Vereine, NPOs, NGOs und Projektinitiativen aus Linz oder Einzelpersonen, die durch Geburt, Wohnsitz oder ihr Schaffen in besonderer Weise der Stadt Linz verbunden sind. Der Frauenpreis kann nicht an die Gebietskörperschaften oder an politische Parteien verliehen werden. Für die Auslobung kann pro Linzer Verein, NPO, NGO, Projektinitiative oder Einzelperson jeweils ein Projekt eingereicht werden, welches bereits realisiert wurde.

Das eingereichte Projekt soll sich durch herausragende Aktivitäten und besonderes Engagement für Frauen und Mädchen auszeichnen – insbesondere durch:

  • Pionierarbeit in einem frauenpolitischen Tätigkeitsbereich
  • Verwirklichung der Geschlechterdemokratie
  • Sensibilisierung und/oder Beseitigung von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und der geschlechtlichen Identität
  • Gesellschaftspolitisches Engagement zur Verwirklichung von Menschenrechten
  • Eintreten für die Auflösung einschränkender stereotyper Rollenbilder
  • Aufzeigen des Potenzials von Frauen und deren Entwicklungsmöglichkeiten abseits stereotyper Lebensformen

Es können auch Projekte eingereicht werden, die bereits durch eine Subvention der Stadt Linz gefördert wurden bzw. eine Förderung des Frauenbüros der Stadt Linz erhalten haben.

Folgende Informationen und Unterlagen müssen bereitgestellt werden

  • Einreichformular zur Einreichung mit Eckdaten und Kurzfassung
  • Projektdokumentation mit Darstellung der Inhalte und Ziele (max. drei A4-Seiten)
  • bisherige Aktivitäten (Kurzbiographie/Geschichte der Einreichung etc.; max. eine A4-Seite)
  • ein aussagekräftiges Foto im JPEG-Format (des eingereichten Projektes, der verantwortlichen Personen, usw.)

Einreichformular (DOC, 145 kB)  (neues Fenster)

Einreichmodalitäten

Die Einreichung kann per E-Mail (an frauenbuero@mag.linz.at) oder auf dem Postweg an Frauenbüro der Stadt Linz, Hauptplatz 1, 4041 Linz gesendet werden.

Einreichfrist: 25. Jänner 2021

Bei Fragen zu Einreichung und Ausschreibung kontaktieren Sie bitte das Frauenbüro der Stadt Linz unter frauenbuero@mag.linz.at oder unter +43 732 7070 1191.

Jury

Die Jury setzt sich aus je einer Mandatarin jeder im Gemeinderat vertretenen Partei zusammen.

Preisverleihung

Der Preis wird am 8.3.2021, ab 19 Uhr im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung im Alten Rathaus, Gemeinderatssaal, Hauptplatz 1, 4041 Linz verliehen. Wir freuen über Ihre Anmeldung unter frauenbuero@mag.linz.at oder unter +43 732 7070 1191.

Diese Veranstaltung ist barrierefrei!

KooperationspartnerInnen

dorf TV (neues Fenster)

Frauenpreis der Stadt Linz – Preisträgerinnen seit 2012

Weitere Informationen

Kontakt

Frauenbüro der Stadt Linz

Altes Rathaus
Hauptplatz 1
4041 Linz

Telefon:+43 732 7070 1191

Fax:+43 732 7070 1193

Sonder­förderung für Digitalisierungs­projekte

Der AK-Zukunftsfonds fördert ab sofort bis 31. Jänner wieder Digitalisierungsprojekte in Betrieben, die den Beschäftigten Home-Office ermöglichen. Insgesamt investiert die AK Oberösterreich 2 Millionen Euro in diese Sonderförderung. Wie bereits beim ersten Lockdown im Frühjahr werden die Anträge sofort bearbeitet. Daher so früh als möglich einreichen! Weitere Infos gibt es hier.

Corona hält uns alle weiter in Atem. Aufgrund des neuerlichen Lockdowns hat sich die Arbeiterkammer Oberösterreich entschlossen, erneut eine Sonderförderung für Betriebe anzubieten, die Home-Office umsetzen wollen. Projekte werden zur Hälfte mit bis zu 100.000 Euro gefördert. Eingereicht werden können die Projekte online.  

Inhaltliche Voraus­setzungen

Die Entscheidung, ob ein Projekt durch den AK-Zukunftsfonds gefördert wird, trifft eine Fachjury. Folgende inhaltliche Voraussetzungen sind für die eingereichten Projekte zu beachten:

  • Es müssen eine Betriebsvereinbarung oder Einzelvereinbarungen erstellt oder erweitert werden – mit einem klaren Nutzen für die Beschäftigten
    (zum Beispiel Rechte für die Beschäftigten bei Home-Office, Abnützungspauschale)

  • Flexibilisierung, falls angestrebt, muss im Interesse der Mitarbeiter/-innen sein
    (zum Beispiel Zeit im Zug als Arbeitszeit anrechenbar, Vereinbarkeit von Home-Office und Betreuungsaufgaben)
  • Arbeitszeitverkürzung
  • Andere Maßnahmen aus dem Bereich “nicht normale Arbeitszeit”
    (zum Beispiel Gesundheitsförderung, Teambuilding, Zeit für Mitarbeiterbefragung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Supervision und Coaching, Weiterbildung)
  • Innovative Lösung für Home-Office

Organisatorische Maß­nahmen

Folgende organisatorische Maßnahmen müssen mit dem Projekt einhergehen:  Mindestens eine der oben genannten inhaltlichen Maßnahme muss erfüllt sein.

  • Betriebsvereinbarung/Einzelvereinbarung
    Die Betriebsvereinbarung beziehungsweise die Einzelvereinbarungen werden bei Halbzeit des Projekts an die Arbeiterkammer Oberösterreich übermittelt.
  • Zeitraum der Einreichung
    Ab Beginn des Lockdowns für 2 Monate:
    Von 16. November 2020 bis 31. Jänner 2021 (24:00 Uhr) 
  • Nur eine Einreichung je Sonderförderrunde 
    Das heißt, wer im Frühjahr 2020 bereits eingereicht hat, ist von dieser Förderrunde ausgeschlossen.
  • Kennzeichnung in Betrieben
    Unterlagen und geförderte Hardware (Laptop, Monitor, Tastatur, Tablet) werden mit Text und Logo gekennzeichnet. Aufkleber und Wording werden von der AK zur Verfügung gestellt.
  • Zitate und Fotos
    Zitate der Betroffenen und Fotos sind im Endbericht (siehe Förderbedingungen) einzufügen.
  • Evaluierung
    Eine Evaluierung des Projektes ist verpflichtend.
  • Förderungshöhe
    Die Höhe der Förderung ist mit 100.000 Euro begrenzt.
  • Förderrichtlinien
    Es gelten die Förderrichtlinien des AK-Zukunftsfonds. Ausnahmsweise sind Kosten förderfähig, die vor dem Einreichdatum, jedenfalls aber nach dem 16.11.2020 bestellt wurden.

Information und Beratung digital

Zur Unterstützung der interessierten Antragsteller/-innen bietet die AK Oberösterreich ein umfangreiches Angebot:

Infogespräche 

Zur ersten Information finden Infogespräche per Videokonferenz statt:

Inhalt

Info & Kontakt

ARBEIT-MENSCHEN-DIGITAL
Arbeiterkammer Oberösterreich
Mag. Bernhard Mader

Volksgartenstraße 40
4020 Linz
TEL: +43 50 6906 2189
E-MAIL: zukunftsfonds@akooe.at AK Zukunftsfonds Infofrühstück
ONLINE | 17.12.2020 | 9:00 Uhr AK Zukunftsfonds Infofrühstück
ONLINE | 14.01.2021 | 9:00 Uhr

Projektcoaching

Für konkrete Ideen wird ein Projektcoaching durch das Team des AK-Zukunftsfonds angeboten: AK Zukunftsfonds Projektcoaching
Nehmen Sie bei Interesse für ein Projektcoaching mit uns Kontakt auf.