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Sommerpause 2016

Das KUPF Büro ist von 1.8. – 15.8. geschlossen, wir sind ab 16.8. wieder für euch da.

Bild: J J. CC BY-NC-ND 2.0 https://www.flickr.com/photos/tattoodjay/3582968226/

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Kultur-Job-Portal für mobile Nutzung optimiert

Die KUPF betreibt seit 2007 (mit Unterstützung der Frauenkulturinitiative „fiftitu%“ sowie der Netzkulturinitiative „servus.at“) erfolgreich ein Job-Portal für den Kunst- & Kulturbereich: www.kultur-jobs.at. Aktuell haben wir aufgrund des großen Erfolgs dieses KUPF-Services die Webite auch für mobile Geräte optimiert.

Die Besonderheit und Einzigartigkeit dieses Angebots ist die redaktionelle Selektion der angebotenen Stellen: Im Sinne der ArbeitnehmerInnen und AuftragnehmerInnen werden nur seriöse Angebote mit Gehaltsangaben, Bewerbungsfristen, Kollektivvertragsnennungen etc. veröffentlicht – prekarisierende oder unterbezahlte Stellenangebote werden abgelehnt. Die KUPF orientiert sich dabei am „Fair-Pay“-Schema der IG Kultur Österreich. Mehr als 16.000 Personen haben mittlerweile auch die zum Portal gehörige Mailingliste abonniert, um kein Stellenangebot im Kulturbereich zu verpassen.

Zum Portal | Zum Mailinglist-Abo

 

Bild:   Julian Partridge (CC BY-SA 2.0)

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Novelle: Vereinsfest und Registrierkassa

Die jüngste Gesetzesnovelle hat einige erfreuliche Änderungen für Kulturvereine gebracht. Das kleine Vereinsfest wurde erweitert, und kann nun ebenso wie der Betrieb einer wöchentlichen Kantine aus der Registrierkassenpflicht fallen. Die Novelle gilt ab dem 1. Jänner 2016, also rückwirkend für das laufende Jahr. Die Änderungen im Detail, dank einer Kooperation mit der KPMG:

  • Das Inkrafttreten für die verpflichtende technische Sicherheitseinrichtung von Registrierkassen (Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit) verschiebt sich von 01.01.2017 auf 01.04.2017.
  • Bei geringfügig beschäftigten Aushilfskräften (an maximal 18 Tage/Jahr beschäftigt) fallen iSd § 3 Abs 1 Z 11 lit a EStG keine Lohnnebenkosten in Form von Kommunalsteuer, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag an (vorerst befristet bis 2019).
  • In Zukunft unterliegen Vereinsveranstaltungen im Sinne des neuen § 45 Abs 1a BAO im Ausmaß von bis zu 72 Stunden (bisher „kleines Vereinsfest“ bis zu 48 Stunden) im Jahr der beschränkten Steuerpflicht.
  • Die Einhaltung der 72-Stundengrenze ist nicht mehr wie bisher für den Verein als Ganzes zu prüfen, sondern darf nun losgelöst je „kleinster bestehender Organisationseinheit“ geprüft werden (zB Bezirksebene, Ortsebene oder Sektion). Die kleinste territoriale Gliederung umfasst die Katastralgemeinde.
  • Die – bisher schädliche – unentgeltliche Mithilfe von vereinsfremden Personen im Rahmen eines kleinen Vereinsfestes ist ab sofort nicht mehr begünstigungsschädlich (§ 45 Abs 1a BAO).
  • Liegt ein „kleines Vereinsfest“ (entbehrlicher Hilfsbetrieb) vor, so können die Erleichterungen hinsichtlich Aufzeichnungs- und Registrierkassen und Belegerteilungspflicht aufgrund der Barumsatz-Verordnung 2015 in Anspruch genommen werden (§ 131 Abs 4 Z 2 BAO iVm § 3 BarUV 2015).
  • Zudem besteht ebenfalls keine Registrierkassenpflicht bei Vorliegen einer nur „kleinen Vereinskantine“. Eine kleine Vereinskantine liegt dann vor, wenn diese maximal 52 Tage im Jahr geöffnet hat und ein Jahresumsatz von EUR 30.000,00 nicht überschritten wird (§ 131 Abs 1 Z1 lit d BAO).

Bei weiterführenden Fragen wendet euch bitte einfach an das KUPF Büro.

Broschüre: „Kulturverein gründen & betreiben“

Infos und Praxistipps für Kulturschaffende

Der „Verein“ ist eine praktische und sehr häufige Organisationsform für Kunst- und Kulturschaffende – sowohl kleine Initiativen als auch manche große Kulturbetriebe wählen diese Rechtsform für ihre Aktivitäten. Zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen und zur Praxis von Vereinen gibt es nun eine 80-seitige Broschüre der IG Kultur Österreich & IG Kultur Wien. Die KUPF empfiehlt diese Broschüre uneingeschränkt allen PraktikerInnen der Vereinsmeierei, auch alte HäsInnen werden noch was Interessantes finden!

Broschüre: „Auf einen Blick: EU-Regionalförderungen für Kunst und Kultur“ (2016)

In einer neuen Publikation des Bundeskanzleramts werden die Fördermöglichkeiten für Kunst- und Kulturprojekte in den EU-Strukturfonds und im Leader in der Laufzeit 2014-2020 erläutert. Neben einem allgemeinen Überblick über die Regionalpolitik der Europäischen Union werden die fünfzehn Förderprogramme einzeln vorgestellt und mit Projektbeispielen veranschaulicht. Weiters sind relevante Kontaktdaten und ein Glossar enthalten.

Der Ratgeber wurde von der österreichischen kulturdokumentation im Auftrag der Abteilung für Europäische und internationale Kulturpolitik des Bundeskanzleramtes erstellt.

Die Publikation ist als Download verfügbar.