Hochschullehrgang Kulturvermittlung

Der Hochschullehrgang Kulturvermittlung wurde an der Privaten Pädagogischen Hochschule der Diözese Linz in Zusammenarbeit mit dem OÖ Museumsbund und Landesmuseum entwickelt und soll im Herbst 2015 erstmalig starten. Die Lehrgangsleitung übernehmen Dr. Klaus Landa, der Geschäftsführer des Oberösterreichischen Museumsbundes, und Mag. Sandra Malez, die Leiterin der Kunst- und Kulturvermittlung des Oberösterreichischen Landesmuseums.

Der Lehrgang soll aber möglichst viele Museen in Oberösterreich einbeziehen, die als Kooperationspartner wirken, insbesondere die Linzer Museen Lentos, Nordico, AEC und das Oberösterreichische Kulturquartier, welche bereits alle ihre Unterstützung zugesagt haben und den Lehrgangsteilnehmern Einblicke in ihre Museen und in ihre Praktiken der Ausstellungsgestaltung, der Kulturvermittlung, des Marketings etc. gewähren werden und bei Bedarf auch als Projektpartner zur Verfügung stehen.

Die Kulturvermittlung ist ein überaus wichtiger Teil des Museumsbetriebes und dafür verantwortlich die verschiedenen Ausstellungsinhalte und -objekte den Besuchern näher zu bringen, sodass das Interesse geweckt und aufrechterhalten wird und die Besucher zum Nachdenken angeregt werden und womöglich sogar selbst neue Ideen entwickeln.

Dieser Lehrgang dauert vier Semester und richtet sich an alle Neugierigen und Wissbegierigen, welche gerne Museen besuchen und gedanklich wie sinnlich in eine andere Welt eintauchen. Aufgrund der hohen Praxisanteile mit diversen Exkursionen, Praktika und eigener Projektarbeit bietet der Lehrgang sicherlich viele interessante Erlebnisse und Erfahrungen. Darüber hinaus bekommen die Teilnehmer Einblick in die museale Welt und die diversen Arbeitsbereiche dort und das Rüstzeug zu eigener professioneller Kulturvermittlungsarbeit.

 

Am 18. Juni 2015 findet ab 18.30 Uhr ein Informationsabend an der Privaten Pädagogischen Hochschule der Diözese am Institut für Fort- und Weiterbildung statt. Nähere Informationen auf der Homepage der PH Linz oder per Email bei Nina Brlica.

 

KUPF Radio SHOW: Das Narrenschyff

Die drei KünstlerInnen Walter Gschwandtner, Elke Sackel und Herbert Christian Stöger gründeten 2010 die Kulturinitiative Narrenschyff. Das Narrenschyff (Sitz in Leonding) beschäftigt sich vorwiegend mit bildender Kunst, kooperiert aber mit allen Sparten. Walter und Elke haben sich mit KUPF-Redakteurin Sigi Ecker getroffen und über ihre Arbeit, ihre Kunst und ihre politischen Ansprüche  gesprochen.

 

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www.cba.fro.at/ondemand

Positionspapier: Appell der Kunst- und Kulturverbände Österreichs für eine allgemeine Ausnahme von Kunst und Kultur in TTIP (2015)

Wir, die unterzeichnenden Mitglieder der ARGE Kulturelle Vielfalt der Österreichischen UNESCO-Kommission, warnen eindrücklich vor negativen Konsequenzen der geplanten Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) zwischen der EU und den USA für die europäische Kunst-, Kultur- und Medienlandschaft.

Im Stimmengewitter rund um die TTIP-Verhandlungen drohen die Themen Kultur und Medien unter „ferner liefen“ verbucht und mitverhandelt zu werden – mit irreversiblen Konsequenzen. Wir appellieren daher dringend an die politisch Verantwortlichen, sich für eine allgemeine Ausnahme von Kunst und Kultur aus dem Anwendungsbereich von TTIP einzusetzen. Nur so ist der effektive Schutz der kulturellen und medialen Vielfalt Europas gewährleistet.

 

Die Annahme, Kunst und Kultur seien von TTIP nicht betroffen, ist ein Mythos.

Jedes Buch, jeder Film, jede Theatervorstellung, jedes Musikevent ist als kulturelles Produkt mit einem finanziellen Wert Teil des internationalen Handels und damit Gegenstand von Freihandelsverhandlungen – genauso bei TTIP. Die Annahme, bei TTIP werde nicht über den Kunst-, Kultur- und Medienbereich verhandelt, ist ein Mythos. Das Mandat der Europäischen Kommission enthält keine „kulturelle Ausnahme“, wie vielfach behauptet wird. Der Kulturbereich ist nicht aus den Verhandlungen ausgeklammert. Lediglich für audiovisuelle Dienstleistungen (Film, TV, Radio) ist eine Ausnahme im Kapitel zum Dienstleistungshandel und zur Niederlassung vorgesehen, in allen anderen Bereichen des TTIP aber, wie Investitionsschutz oder regulatorische Kohärenz, kann über audiovisuelle Medien verhandelt werden und über nicht-audiovisuelle Medien sowieso.

Zur Diskussion stehen damit sämtliche Förderungen, Regulierungsmaßnahmen und Standards zum Schutz und zur Erhaltung der kulturellen Vielfalt und der Medienvielfalt bzw. Medienfreiheit in Europa. Denn mit den USA steht der EU ein Verhandlungspartner gegenüber, der ein grundsätzlich anderes Verständnis von Kultur- und Medienpolitik hat. Aus Sicht der USA sind Kultur und Medien reguläre Handelsprodukte, die möglichst frei am Markt zirkulieren sollen. Staatliche Fördermaßnahmen erscheinen aus dieser Perspektive nur als wirtschaftspolitisch motivierter Protektionismus, der den freien Handel beschränkt. Demgegenüber zählt es zum europäischen Selbstverständnis, Kultur nicht auf ihren Warencharakter zu reduzieren, sondern ebenso als Träger gesellschaftlicher Werte und Identitäten sowie ästhetischer Positionierungen aufzufassen. Daraus leitet sich die Verantwortung des Staates ab, eine Vielfalt an Kultur zu ermöglichen – jenseits des Diktats des jeweils aktuellen Publikumsgeschmacks oder der Interessen von Investoren. Dies ist aber nur möglich, wenn der Staat kulturpolitisch agieren kann. Den bestehenden und künftigen kulturpolitischen Spielraum zu wahren, ist somit oberste Prämisse für den nachhaltigen Schutz der Vielfalt von Kunst, Kultur und Medien in Europa – auch und insbesondere in Freihandelsverhandlungen.

Ob und in welcher Art und Weise Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung der kulturellen und medialen Vielfalt jeweils konkret erforderlich und gewollt sind, muss weiterhin das Ergebnis demokratischer Willensbildungsprozesse sein und darf nicht das Ergebnis handelsrechtlicher Verpflichtungen und internationaler Schiedsgerichte werden, die diese auslegen.

Wir brauchen eine allgemeine Kulturausnahme statt schwammiger Zusagen.

Bislang ist nicht erkennbar, wie die Europäische Kommission gedenkt, Kultur und Medien vor negativen Auswirkungen durch TTIP zu schützen. Jene wenigen Papiere, die zu dieser Thematik veröffentlicht wurden, geben großen Anlass zur Sorge. Es scheint, als würde die Kommission eine Minimalversion anstreben, die alles andere als einen effektiven und umfassenden Schutz der kulturellen und medialen Vielfaltsförderung in Europa gewährleistet, sondern das Gegenteil bewirkt.

Wir, die Kunst- und Kulturverbände Österreichs fordern daher:

– Rechtsverbindliche Regelungen

Absichtserklärungen sind nicht genug. Die von der Kommission angestrebte „Erwähnung“ des „UNESCO-Übereinkommens über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen“ in der Präambel des TTIP-Abkommens ist nicht ausreichend. Eine Erwähnung in einer Präambel alleine entfaltet keine rechtlich bindende Schutzwirkung. Im besten Falle ist sie bei Streitfällen eine Auslegungshilfe. Es braucht daher zusätzlich eine klare Verankerung aller Ausnahmen für Kunst, Kultur und Medien in den bindenden TTIP-Kapiteln.

– Ausnahmen für audiovisuelle UND kulturelle Sektoren

Das Mandat verpflichtet die Europäische Kommission, audiovisuelle Dienstleistungen aus den TTIP-Verhandlungen auszuklammern. Diese Ausnahme gilt jedoch nur für den audiovisuellen Sektor (Film, TV, Radio), nicht für andere Kultursektoren wie beispielsweise Literatur und den Verlagssektor, Theater und Musikauftritte, Bibliotheken, Museen und Archive. Auch in diesen Bereichen dürfen keine neuen Zugeständnisse und Liberalisierungsverpflichtungen durch TTIP entstehen. Die Ausnahme für audiovisuelle Dienstleistungen ist daher auf alle kulturellen Sektoren auszuweiten.

– Technologieneutrale Definition von Ausnahmen

Die technologischen Entwicklungen haben die Art und Weise, wie Kultur geschaffen, verbreitet und konsumiert wird, grundlegend verändert. Welche Technologien und Verbreitungsplattformen in den nächsten zehn, zwanzig, dreißig Jahren relevant werden, ist heute nicht vorhersehbar. Es ist daher unbedingt erforderlich, Ausnahmen für Kultur und Medien technologieneutral zu definieren. Es muss außer Frage stehen, dass ein Buch ein kulturelles Gut ist, unabhängig davon, ob es als gedrucktes Buch oder als E-Book erscheint. Gleiches gilt für den Film-, TV-, Radio- und Musiksektor. Gerade in diesen Sektoren ist das US-Interesse an einer möglichst weitgehenden Marktöffnung – angesichts der dominanten Stellung von US-Unterhaltungs-, Medien- und Internetkonzernen – besonders groß. Bei Onlinediensten im Bereich Film, TV, Radio und Musik muss genauso außer Frage stehen, dass es sich um kulturelle Dienste handelt und nicht, wie von den USA propagiert, um Informations- oder Telekommunikationsdienste, die Daten übermitteln.

– Berücksichtigung der Bandbreite an Maßnahmen zur Vielfaltsförderung

Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung der kulturellen Vielfalt und der Medienvielfalt bzw. der Medienfreiheit setzen nicht nur in den Kultur- und Mediensektoren an. Auch Regulierungen in anderen Bereichen zielen auf Standards im Kulturbereich und die Vielfaltsförderung ab, beispielsweise im Bildungssektor, im Arbeits- und Versicherungsbereich oder dem Telekommunikationssektor (z.B. die „must carry“ Regelungen, die Kabelnetzbetreiber verpflichten, lokale und öffentlich-rechtliche Sender miteinzubeziehen). Derartige Regulierungen müssen weiterhin möglich sein, um einen effektiven und umfassenden Schutz der kulturellen und medialen Vielfaltsförderung zu gewährleisten.

– Berücksichtigung in sämtlichen TTIP-Kapiteln

TTIP ist mehr als ein reines Freihandelsabkommen. Im Rahmen der sogenannten „transatlantischen Partnerschaft“ werden nach aktuellem Verhandlungsstand genauso Investitionsschutzklauseln, Maßnahmen zu mehr regulatorischer Kompatibilität und gemeinsame Regeln angestrebt. Ausnahmen zum Schutz der kulturellen und medialen Vielfaltssicherung dürfen sich daher nicht auf das TTIP-Kapitel über den Marktzugang beschränken, sondern müssen sich auf den gesamten TTIP-Anwendungsbereich erstrecken. Andernfalls drohen geplante Schutzmaßnahmen ins Leere zu laufen.

– Keine Investitionsschutzbestimmungen

TTIP braucht keine Bestimmungen zum Investitionsschutz und Investor-Staat-Schiedsklauseln. Sowohl in den USA als auch der EU und ihren Mitgliedstaaten gelten rechtsstaatliche Prinzipien. Ebenso existieren in den USA und der EU etablierte Gerichtswesen. Der Rechtsweg steht allen offen. Investitionsschutz und Investor-Staats-Schiedsverfahren bergen die Gefahr, Verfassungs- und Rechtsordnungen zu unterlaufen und die Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit von Staaten zu unterhöhlen.

– Keine Verhandlungen über Urheber- und Leistungsschutzrechte

Urheber- und Leistungsschutzrechte werden im internationalen Kontext im Rahmen der Welthandelsorganisation für geistiges Eigentum (World Intellectual Property Organizsation, WIPO) verhandelt. Hier werden internationale Abkommen zum Urheber- und Leistungsschutzrecht geschlossen. Der zusätzliche Nutzen eines Kapitels über Regeln zum Urheber- und Leistungsschutzrechts in TTIP ist nicht erkennbar. Dies umso mehr, weil sich das europäische Urheberrecht und das US-amerikanische Copyright-System grundlegend unterscheiden. Die Grundprinzipien des europäischen Urheberrechts, die den/die Urheber/in und seine/ihre wirtschaftlichen und ideellen Rechte in den Mittelpunkt stellen, sind nicht verhandelbar.

Wir brauchen eine Politik, die sich in den TTIP-Verhandlungen für Kunst und Kultur stark macht und eine allgemeine Kulturausnahme in TTIP verankert.

Wir appellieren aus all diesen Gründen dringend an die politischen Verantwortlichen, konsequent und kompromisslos für eine rechtlich bindende allgemeine Ausnahme für Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung der kulturellen und medialen Vielfalt aus dem TTIP-Anwendungsbereich einzutreten.

Wir erinnern eindrücklich daran, dass sowohl die Europäische Union als auch ihre Mitgliedstaaten sich darauf verständigt haben, für die Wahrung des kulturpolitischen Gestaltungsspielraums auch in Handelskontexten einzutreten und diesem Bekenntnis mit Beitritt zum „UNESCO-Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen“ völkerrechtlich bindend Ausdruck verliehen haben.

Es geht nicht nur um die Bewahrung des Status Quo. Es geht ebenso um die Frage, ob und in welchem Umfang zukünftig noch Kultur- und Medienpolitik auf Basis demokratischer Willensbildung möglich sein wird oder nicht. Es geht um die Frage, in welchem Ausmaß und in welcher Vielfalt und zu welchen Bedingungen in Zukunft Kunst und Kultur entstehen und bestehen kann. Es geht um die Vielzahl und Vielfalt von künstlerischen, kulturellen und medialen Angeboten ebenso wie um Zugänge zu ihnen, es geht um die Unabhängigkeit und Entscheidungsfreiheit des künstlerischen und kulturellen Schaffens und um die Existenzfähigkeit von selbständig agierenden Künstlerinnen und Künstlern sowie von eigenständigen Kunst- und Kultureinrichtungen. Es geht um die Umsetzung der in den Verfassungen Österreichs und der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie der EU-Charta festgeschriebenen Kunst- und Medienfreiheit.

Wien, 15. April 2015

AGMÖ – Arbeitsgemeinschaft Musikerziehung Österreich
Leonore Donat

Dachverband der Österreichischen Filmschaffenden
Maria Anna Kollmann

Gesellschaft bildender Künstlerinnen und Künstler, Künstlerhaus
Kurt Brazda

IG Autorinnen Autoren
Gerhard Ruiss

IG Freie Theaterarbeit
Sabine Kock

IG Kultur Österreich
Gabi Gerbasits

Institut für Kulturmanagement und Kulturwissenschaft,
Universität für Musik und darstellende Kunst Wien
Franz Otto Hofecker

Kulturrat Österreich
Maria Anna Kollmann

KUPF – Kulturplattform Oberösterreich
Richard Schachinger

Österreichischer Musikrat
Harald Huber

österreichische kulturdokumentation. internationales archiv für kulturanalysen
Veronika Ratzenböck

Musikergilde
Peter Paul Skrepek

VIDC – Wiener Institut für internationalen Dialog und Zusammenarbeit
Franz Schmidjell

KUPF Radio: Nomadenetappe / memphis

Gast in der dieswöchigen Radiosendung ist der Linzer Jakob Dietrich von der nomadenetappe, der Initiative hinter dem Kunstraum memphis. Jakob erzählt von der Genese der nomadenetappe, von hiesigen Förderstrukturen und dem aktuellen Kunstprogramm.
 

    • nomadenetappe ist ein beweglicher, nicht-kommerzieller und transdisziplinär
      ausgerichteter Kunst- und Projektraum.
    • nomadenetappe setzt sich mit faltenfreien Positionen in junger Kunst und Theorie,
      experimenteller Musik und Performance auseinander. Die Beschäftigung mit
      divergenten Raumsituationen und speziell dem Thema Leerstand als Lücke im
      urbanen Kontext ist ein fortwährend bestehendes und findet sich in diverser Form in
      den verschiedenen Projekten.
    • 
Neben dem Fokus auf lokale künstlerische Positionen wird großer Wert auf internationale
      Vernetzung und inhaltlichen Austausch mit ähnlich gearteten Projekten gelegt.

Weiterführende Links:
 

Sendezeiten:
 

    • Radio FRO:  Dienstag  um 17.30 Uhr / WH: Mi. 8.00 Uhr

Sendungen nachhören/streamen:
 

Linz: Ateliers für lokale KünstlerInnen

Die Stadt Linz schreibt drei Ateliers ohne Wohnmöglichkeit zur unentgeltlichen Nutzung für zwei Jahre im Atelierhaus Salzamt aus. Es steht ein großes Gemeinschaftsatelier mit Nebenraum für drei KünstlerInnen und zwei kleinere Ateliers zur Verfügung. Jedes Atelier ist mit Internet und Wasseranschluss ausgestattet.

 

Ein weiteres Atelier wird im Rahmen von Crossing Europe unter den Local Artists vergeben. Angestrebt wird ein anregendes und kommunikatives Klima von individuellen Künstlerpersönlichkeiten, aus dem sich auch neue Projekte entwickeln. Erwartet wird das Interesse an den internationalen Artists in Residence mit persönlichem Austausch und Gastfreundschaft, die Bereitschaft zur Mitarbeit am Programm „kristallin“, die intensive Nutzung des Ateliers und Kooperation bei der Kunstvermittlung.

Ein Überblick über unsere Aktivitäten ist am Blog zu finden:
http://blog.salzamt-linz.at

 

ZIELGRUPPE

Die Ausschreibung richtet sich an alle Bildenden KünstlerInnen, die in Linz bzw. im Einzugsgebiet leben. Bevorzugt werden freischaffende KünstlerInnen und AbsolventInnen von Kunstuni-versitäten.

Eine Bewerbung ist als KünstlerInnenkollektiv oder als Einzelperson möglich, nicht jedoch von kulturellen Einrichtungen, Vereinigungen und Unternehmungen und den derzeitigen Ateliernutzern.

NUTZUNGSDAUER:

August 2015 bis Juli 2017

 

BEWERBUNGSUNTERLAGEN

Darstellung der bisherigen künstlerischen Aktivitäten des/der Bewerbers/in: Kurzbiografie, Portfolio (bevorzugt PDF, max. 10 MB), Website.

BEWERBUNGSFRIST

Die Bewerbung muss bis spätestens 7. Mai 2015 elektronisch oder per Post eingelangt sein. Bei digitaler Einreichung sollten die Daten nicht größer als 10MB sein.

Die Ateliervergabe erfolgt in Beratung mit einer ExpertInnenjury.

 

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

KONTAKT

Atelierhaus Salzamt

z.H. Frau Katharina Wimmer
Obere Donaulände 15
4020  Linz

Tel: +43 732 7070 1959
Fax: +43 732 7070 54 1959
E-Mail: salzamt@mag.linz.at
Web: http://salzamt.linz.at

Land OÖ fördert Ferialjobs in Kulturvereinen

Unterstützt wird die Anstellung von Studierenden oder SchülerInnen für die Mitarbeit bei Kulturprojekten, Veranstaltungen und administrativen Arbeiten. Maximal 75 % der Bruttolohnkosten für vier Wochen werden gefördert.

Pro Kulturverein können maximal zwei Arbeitsplätze gefördert werden, und  zwar  maximal 75 % der Bruttolohnkosten für vier Wochen, wobei der Förderbetrag mit 700 Euro je Ferialarbeitsplatz begrenzt ist. Bedingung für die Förderung ist, dass der Personalstand des Vereines in den letzten sechs Monaten nicht verringert wurde.

Beantragt werden kann die neue Förderung von jedem oberösterreichischen  Kulturverein, die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Beendigung der Ferialtätigkeit und der Vorlage einer An- und Abmeldung bei der Gebietskrankenkasse, des Lohn-/Gehaltszettels und eines Tätigkeitsberichts. Letzter Einreichtermin ist der 10. November 2015.

Nähere Informationen zur Förderaktion:

Direktion Kultur, Institut für Kunst und Volkskultur, Promenade 37, 4021
Linz, E-Mail: *kd.post@ooe.gv.at* <mailto:kd.post@ooe.gv.at>; Telefon:
0732/7720-15490, Internet: www.land-oberoesterreich.gv.at.

Infoblätter Sozialversicherung für KünstlerInnen (2015)

Freischaffende KünstlerInnen gelten als „Neue Selbständige“ und unterliegen dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz. Doch wer muss sich zur Pflichtversicherung melden? Was kostet die Sozialversicherung? Unter welchen Voraussetzungen ist ein Zuschuss aus dem Künstlersozialversicherungsfonds möglich? Und wer gilt überhaupt als Künstler_in? Die IG Bildende Kunst hat Infoblätter veröffentlicht.

Informationsblätter der IG BILDENDE KUNST / 2015:

Sozialversicherung für Künstler_innen (Infoblatt 2015) [PDF, 116 KB]
Sozialversicherung: Beitragssätze und Werte 2015 [PDF, 88 KB]
Sozialversicherung und KSVF: Was ist neu 2015? (Mitgliederinfo, 3.2.2015) [PDF, 99 KB]

 

Künstler-Sozialversicherungsfonds: http://www.ksvf.at

OÖ Landespreis für Initiative Kulturarbeit

Das Land Oberösterreich vergibt wieder einen Großen und Kleinen Landespreis für Initiative Kulturarbeit für außerordentlichen Aktivitäten oder Projekten, die maßgeblich Impulse für das Kulturleben in Oberösterreich setzen.

Zielsetzung:

Die Vergabe des Großen und Kleinen Landespreises für Initiative Kulturarbeit sollen dem künstlerischen Schaffen in einer kulturellen Organisation und deren Vermittlung neue Anreize bieten. Der Schwerpunkt dieses Preises liegt bei außerordentlichen Aktivitäten oder Projekten, die maßgeblich Impulse für das Kulturleben in Oberösterreich setzen. Weitere Kriterien sind die Kreativität, Eigeninitiative und die Art der Vermittlung.

2015 werden ein mit 7.500 Euro dotierter großer und ein mit 3.000 Euro dotierter kleiner Landespreis für Initiative Kulturarbeit vergeben.

Bewerbungsrichtlinien:

Um die Landespreise kann sich jeder Kulturträger (z.B. eine Kulturinitiative, ein Verein, eine Galerie, eine lose formierte Personengruppe) mit Sitz und Wirkungsbereich in Oberösterreich bewerben. Allerdings können die Preise nicht an kulturelle Organisationen mit eindeutig privatwirtschaftlichen Interessen vergeben werden. Eine nochmalige Verleihung des „Großen Landespreises für Initiative Kulturarbeit“ an bisherige Preisträger ist ebenso nicht vorgesehen.

Bewerbungsunterlagen:

Eingereicht werden können kulturelle Veranstaltungsprogramme, Aktivitäten oder kulturelle Projekte, die entweder im Kalenderjahr 2013 oder im Jahr 2014/2015 (bis zum Zeitpunkt des Einsendeschlusses) durchgeführt wurden. Der Einreichung ist ein  detaillierter Tätigkeitsbericht (Veranstaltungsübersicht, Planung, Finanzbericht) sowie eine detaillierte Beschreibung bzw. Dokumentation der speziell gesetzten Aktivitäten oder Projekte beizulegen.

Die Landespreise werden über Vorschlag einer unabhängigen Jury von der Oö. Landesregierung verliehen. Jede Bewerbung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges.

 

Einsendeschluss ist der 12. Mai 2015.

Weiterführende Informationen:

KUPF Radio: Der Fall Mubende

Ein Radiofeature der Redaktion alleweltonair über ein spektakuläres Gerichtsurteil aus Uganda. Das Hohe Gericht in Kampala verurteilte 2013 das Tochter-Unternehmens einer deutschen „Kaffee-Gruppe“ zu einer Schadensersatz-Zahlung in Höhe von 11 Millionen Euro zugunsten von rund 4.000 Menschen, die im Jahr 2001 für eine geplante Kaffeeplantage vertrieben worden waren.

 

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