Am 17.September 2014 erscheint mit der KUPFzeitung #151 das Jahresprogramm der KUPFakademie. Bereits jetzt steht das Programmheft zum Download bereit bzw ist das Programm auf ww.kupfakademie.at einsehbar. Auf vielfachen Wunsch starten wir mit einer mehrteiligen Workshop-Serie („Vereinsmeierei 1-4“) zu Kulturarbeits-Basics für Newbies und WiedereinsteigerInnen, im Frühjahr 2015 folgen Seminare und Workshops zu speziellen Skills für die Initiativen-Praxis.
Monat: September 2014
OK: „Traumstipendium“
Die OK FRIENDS, der Freundesverein des OK Offenes Kulturhaus und die Energie AG Oberösterreich schreiben heuer zum zweiten Mal ein „Traumstipendium“ zur Förderung junger, regionaler Künstlerinnen und Künstler aus. Die Höhe des Stipendiums beträgt 6.000,- EUR. Gesucht werden Ideen für ein Projekt in Verbindung mit einem Auslandsaufenthalt: Wenn ich 6 000,- Euro für eine Reise hätte, wohin würde ich fahren, um was zu machen?
Es geht um Realisierung von innovativen Ideen und Konzepten, die eine Reise bedingen, die Reise oder den Residency-Aufenthaltes selbst zum Thema zu machen – ein Reisestipendium einmal unkonventionell und radikal anders zu denken!
Das OK friends Traumstipendium macht BEIDES möglich. Die Reise an den Wunschort und eine Ausstellung in der Energie AG. Die Reiseergebnisse werden im Zuge einer Gruppenausstellung, u.a. mit dem Klemens Brosch Preisträger in der Energie AG präsentiert.
Kriterien:
– es geht um die beste Idee für eine Reise/einen Auslandsaufenthalt und ein damit verbundenes künstlerisches Projekt. Referenz ist das bisherige künstlerische Werk
– eingeladen sind bildende KünsterInnen
– eingeladen sind KünstlerInnen mit OÖ-Bezug (lebt und arbeitet in OÖ, geboren in OÖ, studiert in OÖ oder sonstiger plausibel nachzuweisender Bezug)
– Projekt enthält einen Auslandsaufenthalt
– Altersbeschränkung: Jahrgang 1979 oder jünger
Einreichunterlagen:
– Konzeptvorschlag
– Ein Portfolio über die bisherige Arbeit
– Kostenschätzung / Kalkulation
– Ablaufplan über die Art der Realisierung
– Präsentationskonzept muss vorhanden sein
– Biografie und ggf Referenzen
Deadline: 13. Oktober 2014
Das Ergebnis wird wenn möglich in der Energie AG im Herbst 2015 präsentiert.
Kontakt: Genoveva Rückert, OK Kuratorin
Einreichungen an: v.karner@ooekulturquartier.at
KUPF RADIO: Die eingetragene Genossenschaft
Wie den Widerspruch zwischen Selbstständigkeit und Anstelllung überwinden, wie einen fairen Umgang mit Arbeit und Zeit finden? Seit einigen Jahren denken viele Leute wieder über die Gründung von gemeinnützigen Gesellschaftsformen jenseits des Vereins nach. Rund um den Diskurs um „Neue Arbeit“ haben einige Menschen aus den OTELOs nun den Schritt gewagt und eine „eingetragene Genossenschaft“ gegründet. Martin Hollinetz erzählt im Gespräch mit Sigrid Ecker über philosophische Implikationen, rechtliche Schwierigkeiten und politische Notwendigkeiten.
Weiterführende Links:
- www.otelo.or.at
- Neue Rechtsform, neue Arbeit (Christian Diabl, KUPFzeitung #150)
Musik:
- Quentin Hannappe: „I wanna be“
Sendezeiten:
- Radio FRO: Dienstag um 17.30 Uhr / WH: Mi. 8.00 Uhr
- Freies Radio Freistadt: Mittwoch um 16.30 Uhr / WH: Do. 14.00 Uhr
- Freies Radio Salzkammergut: Mittwoch um 13.00 Uhr
- Freies Radio B138: Donnerstag um 18.30 Uhr
Sendungen nachhören:
Kunst gegen Gewalt an Frauen
Das Bundeskriminalamt veranstaltet ein Projekt zur Sensibilisierung gegen Gewalt an Frauen. Künstlerinnen, Künstler und Kollektive sind eingeladen, auf das Thema „Gegen Gewalt an Frauen“ in Form von Malerei, Grafik, Intervention und Fotografie aufmerksam zu machen. Honoriert werden Werke von bis zu drei Einreichenden.
Honorar: 6.000 Euro insgesamt für maximal drei Künstlerinnen und Künstler.
Voraussetzungen: Das Honorar wird Einreichenden zuerkannt, die mit ihrem Werk in einem besonderen Ausmaß auf das Thema „Gegen Gewalt an Frauen“ aufmerksam machen. Teilnahmeberechtigt sind alle in Österreich lebenden Künstlerinnen, Künstler und Kollektive. Von der Bewerbung in dieser Kategorie ausgeschlossen sind Studentinnen und Studenten.
Die Verwendung des Motivs ist für eine Informationskampagne (Flyer, Infokarten u. a.) geplant; die Freigabe der Druckrechte ist also Voraussetzung für eine Einreichung.
Vergabemodus: Die Vergabe der Preise erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury. Es erfolgt keine verbalisierte Begründung des Jury-Vorschlags.
Bewerbungsunterlagen:
1. ausgefülltes Bewerbungsformular
2. Lebenslauf (Ausbildung und Angabe über die bisherigen künstlerischen Aktivitäten) auf einem Beiblatt
3. Abbildung und Beschreibung des eingereichten Projekts (jeweils maximal eine A4-Seite, keine Originale)
Das eingereichte Material wird nicht zurückerstattet. Die Preise werden im Rahmen einer Veranstaltung während der „Tage gegen Gewalt an Frauen“ (25. November bis 10. Dezember 2014) verliehen.
Einreichungsfrist: Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 10. Oktober 2014 zu richten an:
Bundeskriminalamt
Büro 1.6 – Kriminalprävention und Opferhilfe, Kunst gegen Gewalt (Kunst)
Josef-Holaubek-Platz 1
1090 Wien
http://www.bmi.gv.at/cms/BK/praevention_neu/start.aspx
AK Förderprogramm: Diplomarbeit oder Dissertation zum Thema „Wirtschaftsfaktor Kunst“
Die Arbeiterkammer Oberösterreich (AK OÖ) schreibt laufend Themen für Diplomarbeiten, Dissertationen oder Masterarbeiten aus. Für die Bearbeitung des Themas bietet die AK OÖ neben einer finanziellen Unterstützung (bis 1.000 €) auch fachliches Know-how. Aktuell wird eine Diplomarbeit oder Dissertation zum Thema „Wirtschaftsfaktor Kunst: Mehrwert für die Gesellschaft in städtischen und/oder ländlichen Strukturen durch künstlerische Arbeit“ gefördert.
Voraussetzungen für die Bewerbung sind die Ausarbeitung eines schriftlichen Konzepts und die Betreuung der Arbeit von Seiten der Universität bzw. Fachhochschule. Erwünscht ist die Mitgliedschaft des_der Bewerber_in oder eines Elternteils bei der AK OÖ. Für generelle Informationen zum Förderprogramm und Details zur Bewerbung siehe Infoblatt im Download-Bereich sowie: http://ooe.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/bildungsfoerderungen/AK_Foerderprogramm_fuer_Studierende.html
MKH° TV: Kulturarbeit und Regionalentwicklung
Das Medien Kultur Haus Wels hat die Kulturplattform zum mkh° – TV geladen! Am Donnerstag, den 9. Oktober um 19:30h, stellt die KUPF vor laufender Kamera und live-Publikum ihr Engagement zu Kultur- & Regionalentwicklung vor und natürlich zur Diskussion.
Die KUPF beschäftigt sich seit 2012 intensiv mit Regionalentwicklung. Dabei geht es um zukunftsfähige Entwicklung der Regionen angesichts globaler Herausforderungen – unter Berücksichtigung sozialer, kultureller, ökologischer und wirtschaftlicher Perspektiven. Die KUPF sieht initiative Kulturarbeit dabei als wichtigen und gestaltenden Faktor: Kulturarbeit schafft Identität und kritische Blickwinkel, fördert politische Partizipation oder bringt schlicht d‘Leit z‘amm. Regionalentwicklung ist aus Sicht der KUPF zudem eine tatsächliche Chance für Kulturinitiativen, mit großer Wirkmächtigkeit Partizipation und Nachhaltigkeit in ihre jeweilige Region zu tragen und neue Stellenwerte in den Kommunen zu erobern. Ansatzpunkt für die KUPF ist dabei vor allem das EU-Förderprogramm LEADER.
Für die KUPF werden dazu Richard Schachinger (Geschäftsführer) und Julia Müllegger (Vorstand) Rede und Antwort stehen. Als Gastgeber und Moderator hat das mkh° den profunden Auskenner Stefan Haslinger, selbst ehemaliger KUPF-Aktivist, ausgewählt.
Moderation: Stefan Haslinger (Dienststelle Kulturaktivitäten der Stadt Wels) DiskutantInnen: Julia Müllegger, Kulturarbeiterin im Kino Ebensee sowie KUPF-Vorständin und Richard Schachinger, Kulturarbeiter im OKH und bei Otelo Vöcklabruck sowie Geschäftsführer der KUPF Datum: Donnerstag, 9. Oktober 2014 – 19:30 – 21:00 (Eintritt frei – keine Anmeldung nötig) Ort: mkh° Medien Kultur Haus, Pollheimerstraße 17, Wels Infolink: KUPF und Regionalentwicklung Organisation: Boris Schuld (mkh°), Elke Doppelbauer (mkh°), Klemens Pilsl (KUPF) |
Die Sendung wird live auf dorf tvübertragen – zu empfangen auf: ° Kanal 33 (746.00 MHz) im digitalen Kabelnetz der LIWEST ° über Antenne (DVB-T und simpliTV auf Kanal 51, 714 MHz) ° online auf www.dorftv.at. |
p[ART] – Partnerschaften zwischen Schulen und Kultureinrichtungen 2015 – 2017
Im Rahmen des Programms p[ART] – Partnerschaften zwischen Schulen und Kultureinrichtungen arbeiten je eine Schule und eine Kultureinrichtung in Form einer mehrjährigen Partnerschaft kontinuierlich zusammen und finden so Zugang zur jeweils anderen Lebenswelt. Ziel ist es, langfristige und nachhaltige Partnerschaften zwischen Schulen und Kultureinrichtungen zu bilden.
Gegenseitiges Kennen-Lernen, Austauschen, hinter die Kulissen schauen, einander besuchen, gemeinsam Ideen entwickeln sind die Basis für mehrjährige Kooperationen und stehen am Beginn jeder Partnerschaft. p[ART] strebt die Zusammenarbeit auf mehreren Ebenen an: SchülerInnen werden selbst künstlerisch aktiv, erleben kulturelle Angebote und bekommen Einblicke in die künstlerische Produktion bzw. erleben die Kultureinrichtung als Lernort und Arbeitsplatz.
Kultureinrichtungen erfahren mehr über die Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen und über das System Schule. p[ART] geht über punktuelle Projekte hinaus und versteht sich als Begleitung auf dem Weg, beispielsweise ein eigenes Schul-Kultur-Profil zu entwickeln oder Kulturvermittlungs-Angebote partizipativ zu gestalten.
Um nachhaltige Entwicklungen zu ermöglichen, wendet sich p[ART] an SchülerInnen und LehrerInnen bzw. KulturvermittlerInnen, sowie an die Direktions- und Führungsebene beider Einrichtungen. KKA gestaltet seine Programme im Sinne eines inklusiven Umgangs mit Vielfalt und Unterschiedlichkeit und eines chancengerechten Zugangs zu Bildung, Kultur und Kunst. Explizit eingeladen zur Teilnahme an dieser p[ART]-Ausschreibung sind daher Schulen mit bildungsbenachteiligten SchülerInnen, sowie kleinere und/oder regionale Kultureinrichtungen. KKA und das BMBF stellen finanzielle Unterstützung und prozessorientierte Beratung zur Verfügung.
Die Teilnahme an p[ART] inkludiert einen Startworkshop und zusätzliche Informations- und Austauschtreffen. Diese Treffen finden zum Teil auf Direktions- bzw. Führungsebene statt. So wird das Programm zu einer Kommunikationsdrehscheibe an der Schnittstelle von Bildungs- und Kultureinrichtungen.
Die Einreichung zu p[ART] erfolgt im Tandem: Je eine Schule und eine Kultureinrichtung formulieren bis 07. November 2014 gemeinsam ihre Motivationen und Ideen für eine langfristige Partnerschaft. Im Zuge dieser Ausschreibung von p[ART] können österreichweit 15 Partnerschaften für den Zeitraum 2015 – 2017 mit EURO 3.500,00 pro Jahr durch KKA unterstützt werden.
Einreichen können: alle Schulen mit Öffentlichkeitsrecht in ganz Österreich gemeinsam mit einer Kultureinrichtung mit Sitz in Österreich
Einreichfrist: 07. November 2014
Laufzeit: 3 Jahre (Jänner 2015 – Dezember 2017)
Unterstützung: EURO 10.500,– pro Partnerschaft
Infos: http://www.kulturkontakt.or.at/html/D/wp.asp?pass=x&p_title=8010&rn=168762
OÖ: Stipendium für künstlerische Großprojekte
Das MARGRET BILGER STIPENDIUM des Landes Oberösterreich soll Künstlerinnen und Künstlern ermöglichen, kontinuierlich an einem größeren, nicht kommerziell orientierten Projekt zu arbeiten. Dafür wurden auf Empfehlung des Landeskulturbeirates (Fachbeirat I, Bildende Kunst, Design, Film, elektr. Medien) zwei mit einem Betrag von 6.550 Euro dotierte, biennal ausgeschriebene Stipendien eingerichtet. Eine unabhängige, überregional besetzte Jury wird über die Vergabe der Stipendien entscheiden.
Bewerbungsrichtlinien:
Um das Margret Bilger Stipendium können sich Künstlerinnen und Künstler bewerben, die in Oberösterreich geboren sind und/oder seit mindestens 4 Jahren ihren ständigen Wohnsitz und den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in Oberösterreich haben.
Jede Bewerbung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges, für eingereichte Werke kann keine Haftung übernommen werden. Die Einreichungen sind mit Namen, Adressen, Geburtsdaten und dem Kennwort „Margret Bilger Stipendium“ zu versehen und an die Direktion Kultur/ Institut für Kunst und Volkskultur, Promenade 37, 4021 Linz, bis spätestens 30.9.2014 zu richten. Um vierfache Ausfertigung wird gebeten.
Einzureichen sind eine umfassende Projektbeschreibung, wobei speziell die geplante Realisierung, die öffentliche Umsetzung sowie der Zeitplan ausführlich und möglichst konkret dargestellt werden sollen, ein künstlerischer Lebenslauf sowie Referenzmaterial.
Mit der Annahme des Stipendiums ist die Verpflichtung verbunden, spätestens 24 Monate nach Zuerkennung einen dokumentarischen Bericht (Kopie der fertiggestellten Arbeiten) über die durch das Stipendium ermöglichte(n) Arbeit(en) vorzulegen.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Kultur / Vorzimmer Veranstaltungsbüro
Promenade 37 – Lageplan
4021 Linz
Telefon (+43 732) 77 20-148 75
Fax (+43 732) 77 20-21 17 86
E-Mail kd.post@ooe.gv.at
KUPF Radio: Junge Grenzgängerinnen
Die heutigen Beiträge, gestaltet und bereit gestellt vom Bewegungsmelder der IG Kultur, versammeln sehr unterschiedliche Eindrücke von Mädchen und jungen Frauen: Einerseits besuchten wie das queer-feministische Girls Rock Camp, eine Musik- und Bandprojektwoche in Hollabrunn von pink noise, Verein zur Förderung feministisch popkultureller Aktivitäten. Andererseits thematisiert die Sendung den Gedenktag des Genozids an Roma und Sinti am 2. August. Zu diesem Anlaß trafen sich 1000 Jugendliche in Auschwitz, Gilda Horvath sprach mit der Romni Diana, einer der Teilnehmerinnen.
Weiterführende Links:
Sendezeiten:
- Radio FRO: Dienstag um 17.30 Uhr / WH: Mi. 8.00 Uhr
- Freies Radio Freistadt: Mittwoch um 16.30 Uhr / WH: Do. 14.00 Uhr
- Freies Radio Salzkammergut: Mittwoch um 13.00 Uhr
- Freies Radio B138: Donnerstag um 18.30 Uhr
Sendungen nachhören:
Förderpreis der Stadt Linz für innovative Stadtteilkulturarbeit 2014
Die Stadt Linz schreibt den Förderpreis LinzKultur/4 – Förderpreis der Stadt Linz für innovative Stadtteilkulturarbeit aus, welcher mit einer Gesamtsumme von Euro 10.000,– ausgestattet ist. Einreichschluss ist am 6.10.14.1. INHALTLICHE AUSRICHTUNG
1.1. ZIELSETZUNG
Kultur setzt zumeist unmittelbar an den Lebensräumen und -bedingungen der Menschen an und prägt mit ihren vielfältigen Ausdrucksformen die Identität einer Stadt.
Ein maßgeblicher Anteil der Kulturarbeit in Linz passiert in den einzelnen Stadtteilen und -vierteln. Vom Zentrum bis in die Peripherie gestalten die freie Kunst- und Kulturszene, MigrantInnen, SeniorInnen, Kinder- und Jugendkultur, religiöse und pädagogische Einrichtungen sowie andere Institutionen das städtische Kulturleben. Wie im neuen Kulturentwicklungsplan (KEP neu) der Stadt Linz verankert, wird dieses kreative Potential von der Stadt Linz unterstützt und gefördert.
Der Förderpreis LinzKultur/4 sollte einen Anreiz zum kulturellen Austausch oder zur künstlerischen Auseinandersetzung mit einem Linzer Stadtteil schaffen.
Das Projekt sollte im Laufe des Jahres 2014 entwickelt und bis spätestens Ende 2015 realisiert werden.
1.2. ZIELGRUPPEN
Alle Initiativen, Vereine und Einzelpersonen, die das Kulturleben in Linzer Stadträumen nachhaltig mitgestalten wollen, sind zur Projekteinreichung für innovative Stadtteilkulturarbeit eingeladen. Grundvoraussetzung für eine Einreichung ist jedoch, dass ein Stadtteil von Linz als Lebens/Schaffensmittelpunkt gewählt wurde.
Nicht angenommen werden Einreichungen von Gebietskörperschaften oder Parteien.
Das Projekt muss als Voraussetzung zur Einreichung mindestens einen örtlichen Kulturverein/ eine Kulturinitiative als ProjektpartnerIn einbezogen haben (insbesondere bei Einreichungen von Einzelpersonen).
2. AUSWAHLPROZESS
2.1. JURIERUNG
Die Jury setzt sich aus unabhängigen ExpertInnen zusammen.
Die Zusammensetzung der Jury ist ab Mai unter www.linz.at/kultur abrufbar.
Als Ergebnis des Bewertungsprozesses wird die Jury im November eine Reihung der positiv bewerteten „LinzKultur/4“-Einreichungen vornehmen und dem Kulturreferenten bzw. dem Stadtsenat als zuständige Entscheidungsorgane zur Bewilligung vorschlagen. Anschließend werden die BewerberInnen über das Ergebnis der Jurierung schriftlich informiert. Die Präsentation der Projekte und die Verleihung der Förderpreise finden in feierlichem Rahmen statt.
2.2. BEWERTUNGSKRITERIEN
Die ExpertInnenjury wird die eingereichten Vorschläge unter dem Aspekt folgender Qualitätskriterien diskutieren und bewerten:
➝ unkonventioneller, innovativer Ansatz
➝ Umsetzung in einem Linzer Stadtteil (dabei soll auf die örtlichen Gegebenheiten eingegangen werden)
➝ Förderung von Vernetzungen und Kooperationen
➝ Einbindung der BewohnerInnen/AnrainerInnen
➝ zeitgenössische künstlerische Auseinandersetzung mit dem Stadtteil
➝ Einbeziehung/Bespielung des öffentlichen Raumes im Stadtteil
➝ Kulturelle Nachhaltigkeit im Stadtteil
2.3. GESAMTDOTIERUNG
Mit der Gesamtsumme von Euro 10.000,– werden maximal zwei eingereichte „Vorhaben“ ausgezeichnet und damit als zukünftige „Best Practice“-Projekte realisiert werden. Die Aufteilung der zur Verfügung stehenden Summe ist nicht festgelegt und obliegt der Jury. Der Förderpreis ist unabhängig von anderen Fördergeldern (Stadt/Land/Bund).
3. BEWERBUNG
3.1. BEWERBUNGSUNTERLAGEN
Alle Einreichungen müssen in fünffacher Ausführung folgende Informationen und Unterlagen enthalten:
1) Vollständig ausgefüllter Bewerbungsbogen
2) Projektbeschreibung mit Darstellung des innovativen Ansatzes (max. 5 Seiten)
3) Detaillierter Ablaufplan über die Art der Realisierung
4) Bei Einreichungen von Einzelpersonen eine Beteiligungserklärung des örtlichen Kulturvereines
5) Einen möglichst detaillierten Finanzplan
6) Kurzbeschreibung des Projekts (max. 1000 Zeichen) und Kurzfassung der Selbstdarstellung (max. 500 Zeichen)
Pro EinreicherIn kann nur ein Vorschlag berücksichtigt werden.
Die Bewerbungsunterlagen werden vom Büro Linz Kultur nicht retourniert. Für zusätzliche, dem Bewerbungsschreiben beigefügte Materialien (Videos, CDs, DVDs, Publikationen etc.) übernimmt das Büro Linz Kultur keine Haftung. Ist es Wunsch der Bewerberin/des Bewerbers, dass der Einreichung beigefügte Materialien (CDs, DVDs, Videos, Fotos, Pläne, Kataloge, Bildbände, etc.) den Jurymitgliedern in Originalqualität und im Vorfeld der Jurysitzung übermittelt werden, dann ist eine Beistellung dieser Materialien in fünffacher Ausfertigung notwendig.
3.2. BEWERBUNGSFRIST
Alle Bewerbungen müssen bis spätestens 6. Oktober 2014 (Datum des Poststempels) unter Verwendung des Bewerbungsbogens bei der folgenden Adresse eingereicht werden:
3.3. EINREICHSTELLE
Magistrat Linz / Büro Linz Kultur
Kennwort „LinzKultur/4“
Pfarrgasse 7
A-4041 Linz
Eine Einreichung ist nur auf postalischem oder persönlichem Weg bis zur Bewerbungsfrist möglich.
Förderungsrichtlinien
- Allgemeine Förderungsrichtlinien (21 kB)
- Förderungsrichtlinien Kultur (8 kB)
- Sonderförderprogramm 2014 (375 kB)
Formulare und Online-Dienste zu diesem Thema
- Linz Kultur/4 – Formular
Kontakte
Adresse |
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Linz Kultur / Abteilung Kunst-, Kultur und Projektförderung Pfarrgasse 7, 4041 Linz Tel.: +43 732 7070 E-Mail.: lk@mag.linz.at http://www.linz.at |