Ausschreibung der Landeskulturpreise und Talentförderungsprämien des Landes OÖ 2008

Das Land OÖ schreibt Talentförderungsprämien als Arbeitshilfe für junge KünstlerInnen und WissenschaftlerInnen bis zum 35. Lebensjahr und Landeskulturpreise für herausragende künstlerische und wissenschaftliche Leistungen ab dem 36. Lebensjahr aus.

Einreichfrist: 8. Mai 2008

 

Das Land Oberösterreich vergibt jährlich zur Förderung junger KünstlerInnen und WissenschaftlerInnen bis zu 15 Talentförderungsprämien. Die Talentförderungsprämien sind mit je 5.250,00 Euro dotiert und werden über Vorschlag einer unabhängigen Fachjury vergeben. Der Gesamtbetrag wird in 24 Monatsraten ausbezahlt.

TALENTFÖRDERUNGSPRÄMIEN 2008

Architektur
Ohne Gliederung in Fachbereiche, in allen Ausführungsarten (Studienprojekte, ausgeführte Arbeiten, Architekturtheorie, -kritik etc.); keine CD-Roms! Theoretische Arbeiten: Eingereicht können sowohl veröffentlichte als auch unveröffentlichte Werke werden (in fünffacher Ausfertigung). Einreichen können sowohl Einzelpersonen als auch Arbeitsgemeinschaften als Gruppe, die jedoch den Bewerbungsrichtlinien entsprechen müssen.

Film
Fachbereich Spielfilm & Dokumentarfilm
Fachspezifische Ausschreibung in Analogie zum Landeskulturpreis. Angenommen werden Spielfilme & Dokumentarfilme für Kino und Fernsehen von oberösterreichischen RegisseurInnen bzw. Spielfilme & Dokumentarfilme, die thematisch einen Oberösterreich-Bezug haben. Einzureichen sind ein- oder mehrere fertige Filme, zusammen mit einer Kurzbeschreibung, Längenangabe und den technischen Angaben des Werkes. Format: DVD
Bitte nur Kopien einsenden, da für das eingereichte Material keine Haftung übernommen werden kann.

Musik
Fachbereich Komposition (einschließlich Improvisation, avantgardistischer Musikexperimente und elektronischer Musik). Einzureichen sind ein bis drei Partituren in adäquater Notation in 5-facher Ausfertigung. Dies gilt sinngemäß für Arbeiten im experimentellen Bereich (elektronische Musik), auch wenn es sich um grundsätzlich andere Formen der Werkaufzeichnung (z. B. graphischer oder technischer Art) handelt. Bei nicht herkömmlicher oder unvollständiger Notation muss zusätzlich ein Tonträger (Kassette, CD) vorgelegt werden (5 Belegexemplare). Der Tonträger ersetzt aber nicht die Partitur. Bei Improvisationsstücken ist zum Tonträger eine schriftliche Erläuterung über Inhalt, Aussage und Form der eingereichten Arbeiten beizulegen.

Wissenschaft
Ohne Gliederung in Fachbereiche. Bewerbungsunterlagen: Auswahl bisheriger Arbeiten, Werkverzeichnis; eingereichte(s) Hauptwerk(e) in einfacher Ausfertigung. Universitäre Abschlussarbeiten alleine sind für eine Bewerbung nicht ausreichend (Diplomarbeit, Dissertation). Bewerbungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn darüber hinaus eine wissenschaftliche Tätigkeit im weitesten Sinn nachgewiesen werden kann (z. B. Projektteilnahme oder einschlägige Fachpublikationen etc.). Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen ist nur in Ausnahmefällen möglich, da die eingereichten Materialien dem jeweiligen Gutachter auf Wunsch als Belegexemplar zur Verfügung gestellt werden.

 

LANDESKULTURPREISE 2008

Das Land Oberösterreich vergibt in Anerkennung herausragender künstlerischer und wissenschaftlicher Leistungen Landeskulturpreise. Der Landeskulturpreis ist mit 7.500,00 Euro dotiert und wird über Vorschlag einer unabhängigen Fachjury für ein Werk bzw. Werke aus der jüngeren Schaffensperiode von KünstlerInnen oder WissenschaftlerInnen verliehen. Für die Beurteilung der Preiswürdigkeit können aber auch die übrigen künstlerischen oder wissenschaftlichen Arbeiten herangezogen werden.

ArchitektuR
Bauten bzw. Architekturtheorie und -kritik: Der Landeskulturpreis wird entweder projektbezogen für Bauten aller Sparten oder für ein architekturtheoretisches bzw. -kritisches Werk vergeben. Prämiert wird die architektonische Gesamtleistung einzelner ArchitektInnen oder -teams, die ihren vorwiegenden Tätigkeitsbereich in Oberösterreich haben oder aus Oberösterreich stammen und im In- oder Ausland tätig sind. Prämiert kann auch ein Bauwerk eines/r ArchitektenIn oder -teams werden, das in Oberösterreich errichtet wurde und dessen Fertigstellung nicht mehr als 7 Jahre zurückliegt, oder eines/r oberösterreichischen ArchitektenIn oder -team, das im In- oder Ausland errichtet wurde und dessen Fertigstellung nicht mehr als 7 Jahre zurückliegt. Einzureichen sind Pläne, Fotos und Beschreibungen des Objektes, keine CD-Roms. Theoretische Arbeiten: Eingereicht können sowohl veröffentlichte als auch unveröffentlichte Werke werden (in fünffacher Ausfertigung).

Film
Fachbereich Spielfilm & Dokumentarfilm
Angenommen werden Spielfilme & Dokumentarfilme für Kino und Fernsehen von oberösterreichischen RegisseurInnen bzw. Spielfilme & Dokumentarfilme, die thematisch einen Oberösterreich-Bezug haben. Einzureichen sind ein- oder mehrere fertige Filme, zusammen mit einer Kurzbeschreibung, Längenangabe und den technischen Angaben des Werkes. Format: DVD
Bitte nur Kopien einsenden, da für das eingereichte Material keine Haftung übernommen werden kann.

Musik
Fachbereich Komposition (einschließlich Improvisation, avantgardistischer Musikexperimente und elektronischer Musik). Einzureichen sind ein bis drei Partituren in adäquater Notation in 5-facher Ausfertigung. Dies gilt sinngemäß für Arbeiten im experimentellen Bereich (elektronische Musik), auch wenn es sich um grundsätzlich andere Formen der Werkaufzeichnung (z. B. graphischer oder technischer Art) handelt. Bei nicht herkömmlicher oder unvollständiger Notation muss zusätzlich ein Tonträger (Kassette, CD) vorgelegt werden (5 Belegexemplare). Der Tonträger ersetzt aber nicht die Partitur. Bei Improvisationsstücken ist zum Tonträger eine schriftliche Erläuterung über Inhalt, Aussage und Form der eingereichten Arbeiten beizulegen.

Wissenschaft
Fachbereich Geisteswissenschaften
Bewerbungsunterlagen: Auswahl bisheriger Arbeiten, Werkverzeichnis; eingereichte(s) Hauptwerk(e) in einfacher Ausfertigung. Universitäre Abschlussarbeiten alleine sind für eine Bewerbung nicht ausreichend (Diplomarbeit, Dissertation). Bewerbungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn darüber hinaus eine wissenschaftliche Tätigkeit im weitesten Sinn nachgewiesen werden kann (z.B. Projektteilnahme oder einschlägige Fachpublikationen etc.). Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen ist nur in Ausnahmefällen möglich, da die eingereichten Materialien dem jeweiligen Gutachter auf Wunsch als Belegexemplar zur Verfügung gestellt werden.

Wir freuen uns auf Ihre Unterlagen und stehen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung:
Amt der OÖ Landesregierung, Direktion Kultur, Promenade 37, 4021 Linz
Tel. 0732 / 7720 / 15468 und 15486.

BEWERBUNGSRICHTLINIEN

Um eine Talentförderungsprämie kann sich jede Person bis zum 35. Lebensjahr (Jahrgang 1973 oder jünger) bewerben, die entweder aus Oberösterreich stammt oder hier seit mindestens vier Jahren ihren ständigen Wohnsitz und Mittelpunkt ihres Lebensinteresses hat. Bei Nachweis von Kindererziehungszeiten erhöht sich die Altersgrenze bis zum 40. Lebensjahr. Pro Kind drei Jahre, maximal 5 Jahre. Um den Landeskulturpreis kann sich jede Person ab dem 36. Lebensjahr (Jahrgang 1972 oder älter) bewerben, die entweder aus Oberösterreich stammt oder hier seit mindestens vier Jahren ihren ständigen Wohnsitz und Mittelpunkt ihres Lebensinteresses hat. Darüber hinaus können sich auch Personen bewerben, deren künstlerisches oder wissenschaftliches Werk in hervorragender Weise für Oberösterreich bedeutsam ist. Der/die BewerberIn muss Urheber im Sinne des § 10, Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes sein.

Um die Landeskulturpreise und Talentförderungsprämien können sich aber auch Personengruppen, die überwiegend aus Oberösterreich stammen, mit einem gemeinsamen Projekt im Sinne des § 11 Abs. 1 und 2 UrhG eines gemeinsamen Werkes sind und sich sämtliche Miturheber dieses gemeinsamen Werkes bewerben. Jeder Preis- bzw. Talentförderungsprämienträger räumt dem Land Oberösterreich
das Recht ein, sein Werk im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen vorzutragen, auf- bzw. vorzuführen und auszustellen. Jede Bewerbung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges. Für eingereichte Werke
kann keine Haftung übernommen werden. Die Bewerbungsunterlagen für die
Landeskulturpreise und Talentförderungsprämien prüft eine unabhängige Fachjury, die der oberösterreichischen Landesregierung einen Preisvorschlag macht. Die Landeskulturpreise können aber auch ohne eigene Bewerbung auf Vorschlag der Jury vergeben werden. Der Landeskulturpreis kann an KünstlerInnen und WissenschaftlerInnen mehrmals vergeben werden. Voraussetzung ist, dass zwischen der Preiszuerkennung und einer neuerlichen Bewerbung eine Frist von mind. zehn Jahren verstrichen ist. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann die Jury von dieser Regelung absehen.

Bitte legen Sie Ihrer Einreichung unbedingt bei:
a) Den ausgefüllten Bewerbungsbogen
b) Einen Lebenslauf samt Angaben über Ihre künstlerische oder
wissenschaftliche Tätigkeit.

Versehen Sie bitte jede Arbeit mit Namen, Adresse, Geburtsdatum und der Aufschrift „Landeskulturpreis“ bzw. „Talentförderungsprämie“.

Termine
Einsendeschluss: 8. Mai 2008
(Poststempel)
Bitte bewerben Sie sich unter Verwendung des Formulars schriftlich beim Amt der OÖ Landesregierung, Direktion Kultur, Promenade 37, 4021 Linz. Bewerbungen, die nicht auf dem Postweg, sondern direkt zugestellt werden, sind aus organisatorischen Gründen an bestimmte Termine gebunden; wir bitten dafür um Verständnis.

Persönlich können Sie Ihre Einreichung vom 5. bis 8. Mai 2008 bei der Direktion Kultur, Promenade 37, im 1. Stock, Zimmer 107, 4021 Linz, abgeben (Montag bis Freitag, von 8 bis 12 Uhr).
In Sonderfällen ist aber auch – nach telefonischer Vereinbarung – eine andere Regelung möglich ( Tel. 0732 / 7720 / 15468 und 15486).

„Hinaus aus der Stadt mit dem Schuft“ (frei nach Karl Kraus) (2008)

Ein Kommentar von Andi Wahl zu Linz09 vom 14. März 2008.

 

In einem Interview mit den Oberösterreichischen Nachrichten (12.3.08) meinte 09-Intendant Martin Heller zur Aussage des Phönix-Leiters Harald Gebhartl, dass sich das Phönix durch 09 seine Seele nicht rauben lasse: „Wir kennen das aus ethnologischen Berichten: Mit dieser Begründung wollten sich Eingeborene nicht fotografieren lassen. Das trifft die Sache ganz gut: Da wehrt sich jemand dagegen, auf eine andere Weise wahrgenommen zu werden, als auf die, die er kennt. Solche Sprache sagt wohl mehr über den Konflikt, als auf den ersten Blick ersichtlich ist.“

Damit hat Heller entgültig die Hose runter gelassen und seine Position gegenüber der Freien Kunst und Kulturszene der Stadt Linz klar gestellt. Hier die eingeborenen Neger-Könige (Harald Gebhartl und Konsorten) dort die aufgeklärte Lichtgestalt und Zivilisationsbringer (Martin Heller). Als Ethnologe weiß Heller natürlich, dass er sich damit der Sprache eines Kolonialherren bedient. Er selbst sieht das sicherlich als bewusst gesetzte Provokation, und hält sich vielleicht sogar für mutig. Wir allerdings kennen das alles schon. Und was bei Thomas Bernhard und Claus Peymann noch aufrüttelnd und amüsant war, schmeckt bei Martin Heller wie ein dritter Aufguss – ein wenig schal. Was Heller als Nicht-Österreicher vielleicht nicht wissen kann, ist, dass hier zu Lande künstlerische Hervorbringungen direkte gesellschaftliche Relevanz besitzen. So war beispielsweise der ehemalige Bundeskanzler und heutige Fraktionsführer der Volkspartei, Wolfgang Schüssel, in jungen Jahren für seine Gesangskunst bekannt. Mit seiner schönen Stimme hat er einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Etablierung der Rhythmus-Messen in Österreich geleistet. Und in eben diesen jungen Jahren hat er ein Liederbuch heraus gegeben, in dem auch ein damals gern gesungenes Lied enthalten war. Zwei Strophen diese Liedes möchte ich hier Herrn Heller ins Stammbuch schreiben:

Negeraufstand ist in Cuba Schüsse gellen durch die Nacht Weiße werden hin gemordet und die Negertrommel kracht.

Auf den Flüssen schwimmen Tote wie verkehrte Butterbrote und der leichensüße Saft gibt den Negern neue Kraft.

Angesichts des sich formierenden Widerstands der Freien Szene in Linz gegen die Intendanz von Linz 09, vielleicht bald wieder gern gesungenes Lied.

Doch Heller kann sich auf die fortgeschrittene Zivilisiertheit der Eingeborenen verlassen. Sie werden ihm schon nicht gleich den Bauch aufschlitzen. Vielleicht jagen sie ihn aber mit nassen Fetzen aus der Stadt. Das wäre eine angemessene Reaktion auf Hellers mutig-provokanten „Sager“.

Ausschreibung: kulturelle Zusammenarbeit mit Brasilien

Die EACEA hat im Rahmen des Programms KULTUR (2007 – 2013) eine Ausschreibung zur kulturellen Zusammenarbeit mit Brasilien veröffentlicht (EACEA 05/2008).
Einreichfrist: 1. Juni 2008

Inhalt:
Basierend auf der Förderschiene 1.3. für Sondermaßnahmen von KULTUR (2007-2013) sollen Kooperationsprojekte gefördert werden, die auf Kulturaustausch zwischen den an dem Programm teilnehmenden Ländern und dem Drittland Brasilien abzielen.

Förderfähig sind zweijährige kulturelle Kooperationsprojekte, an denen sich mindestens drei Kulturveranstalter aus mindestens drei verschiedenen förderfähigen Ländern beteiligen. Zusätzlich muss mindestens ein assoziierter Partner aus Brasilien beteiligt sein. Mindestens 50% der Projektaktivitäten müssen in Brasilien stattfinden. Der Kooperation muss zusätzlich eine Partnerschaftserklärung zwischen den Projektpartnern zugrunde liegen.

EU-Zuschuss:
Der EU-Zuschuss beträgt max. € 200.000 und darf 50% der förderfähigen Kosten des Projekts nicht überschreiten.

Laufzeit:
Die maximale Projektlaufzeit beträgt 24 Monate. Der Förderzeitraum beginnt grundsätzlich nicht vor der Unterzeichnung des Fördervertrags.

Teilnahmeberechtigung:
Teilnahmeberechtigt sind private und öffentliche Einrichtungen mit Rechtsstatus, deren Hauptaktivität im Kulturbereich liegt und die ihren Sitz in einem der am Programm teilnahmeberechtigten Länder haben:

– den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union
– den EWR-Ländern: Island, Norwegen und Liechtenstein
– den Beitrittskandidaten: Kroatien, Türkei und ehem. Jugoslawische Republik Mazedonien
– Serbien

Zusätzlich müssen Antragsteller eine mindestens zweijährige Erfahrung in der Konzeption und Durchführung von kulturellen Projekten auf internationaler Ebene und insbesondere in Brasilien nachweisen können.

Budget: 1 Mio €
Einreichfrist: 1. Juni 2008

Antragsunterlagen:
http://eacea.ec.europa.eu/culture/calls2008/strand_1_3/index_en.htm
http://www.ccp-austria.at/view.php?id=122

Beratung:
Cultural Contact Point Austria: www.ccp-austria.at
Mag. Elisabeth Pacher: 01/53120-7692 oder elisabeth.pacher@bmukk.gv.at
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur: www.bmukk.gv.at

Gender Budgeting und Diversity Management

FIFTITU% veranstaltet zwei Vortrags- und Diskussionsabende zu den Themen „Gender Budgeting“ und „Diversity Management“.

 

Was verbirgt sich hinter Schlagwörtern wie Gender Budgeting und Diversity Management? Welche Ideen und Ziele liegen diesen beiden Konzepten zugrunde? Was kann eine geschlechtsspezifische Budgetanalyse bewirken und welche konkreten Schritte können ihr folgen? Kann Diversity Management als betriebswirtschaftliche Strategie wirklich zum Abbau von Diskriminierung und zur Förderung von Gleichstellung beitragen? Oder werden soziale Ungleichheiten durch eine bloße Rhetorik der Vielfalt verdeckt? Wo liegen die Vor- und Nachteile beider Strategien?

GENDER BUDGETING
Mi, 9. April 2008, 19,00 Uhr, KunstRaum Goethestraße, Linz

Dr.in phil Birgit Buchinger
Sozialwissenschaftlerin und Organisationsentwicklerin; Solution – Sozialforschung & Entwicklung, Schwerpunkte in den Bereichen Geschlechterdemokratie, Arbeitswelt, Interessensvertretung, Gesundheit; Beratungsangebote zu Gender Mainstreaming und Gender Budgeting; zahlreiche Publikationen, Wissenschaftspreise. www.solution.co.at

Reg.Rat Peter Rieder
In der Direktion Finanzen des Amtes der oö.Landesregierung Leiter der Arbeitsgruppe „Budget und Haushaltsmanagement“. War Projektleiter der Gender Budget Analyse in OÖ im Rahmen von Genderalp! und ist jetzt für die Ausrollung von Gender Budgeting beim Land OÖ verantwortlich.

Moderation
Andrea Mayer-Edoloeyi
Kulturarbeiterin und Erwachsenenbildnerin, langjähriges Engagement in der feministischen Kulturarbeit. Dzt. Vorstandsmitglied der KUPF – Kulturplattform OÖ und Projektleiterin der „Akademie Kulturarbeit“ (KUPFakademie/Kunstuniversität Linz).

 

DIVERSITY MANAGEMENT
Mi, 30. April 2008, 19.00 Uhr, KunstRaum Goethestraße, Linz

Mag.a Jasmine Böhm
Seit 2002 Trainings zu den Themen Diversity Management, Interkulturelle Kompetenzen, Kommunikation und Konfliktmanagement. Prozessbegleitung für Unternehmen zur Implementierung von Maßnahmen in den Bereichen Diversity Management, Anti-Diskriminierung und Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Dr. Radostin Koloianov
Fellow am Institut für Konfliktforschung in Wien; Österreicher mit Migrationsvordergrund. Forschungsschwerpunkte – Integration, Diskriminierung, Diversität, Affirmative Action, Politiken der Differenz, Theorie und Praxis sozialer Anerkennung.

Moderation
Tülay Tuncel

Novelle Künstlersozialversicherungsfondsgesetz beschlossen

Eine Pressemitteilung des Kulturrat Österreich vom 12. März 08, betreffend die Novelle des Künstlersozialversicherungsfondsgesetzes.

 

 

 

 

Während im Parlament die Novelle des Künstlersozialversicherungsfondsgesetzes (KSVFG) auf der Tagesordnung stand, wiesen KünstlerInnen bei einer Kundgebung vor dem Büro der Kunstministerin Claudia Schmied diese einmal mehr auf deren unerledigten Job hin. So betonte Petja Dimitrova (bildende Künstlerin und Vorstandsmitglied der IG Bildende Kunst): „Der Job einer Kunstministerin ist es, die Interessen der KünstlerInnen zu vertreten. Claudia Schmied hat dies nicht getan, sondern den Weg des geringsten Widerstands in der Koalition mit der ÖVP gewählt.“

Viel anders lässt sich das Ergebnis der Gesetzesnovelle nicht lesen. Keine einzige Forderung des Kulturrat Österreich ist erfüllt. In diesem Zusammenhang erinnerte Zuzana Brejcha (Filmschaffende und Vorstandsmitglied des Kulturrat Österreich) an Oppositionszeiten der SPÖ: „Die SPÖ hat sich der Kritik und den Forderungen des Kulturrat Österreich angeschlossen, sie sogar zu ihren eigenen gemacht: das wäre allem voran die Abschaffung der künstlerischen Mindesteinkommensgrenze als Zuschussvoraussetzung (so genannte Untergrenze).“

Auch die Kunstministerin vertrat vor einem Jahr noch diese Position. Heute sieht alles anders aus: „Die Untergrenze bleibt. KünstlerInnen werden zu BittstellerInnen“, resümierte Zuzana Brejcha die geringfügigen Änderungen im Gesetz. Neu sind verschiedene Ausnahmeregelungen, die es dem Fonds erlauben, auf Ansuchen der KünstlerIn (bei Nicht-Erreichen der Untergrenze) von nun an öfter einmal auf eine Rückzahlung zu verzichten. „KünstlerInnen müssen mit Bettelbriefen antworten, wenn der KSVF Rückzahlungen verlangt“, erklärte Petja Dimitrova die erniedrigende Situation. Eine solche Regelung erhöht Bürokratie und Unsicherheiten, aber nicht die soziale Absicherung.

Und Petja Dimitrova weiter: „Eine Handschrift einer SPÖ-Kunstministerin ist nicht zu erkennen. Die konservativen Konzepte von SchwarzBlau werden unreflektiert fortgesetzt, anstatt sie endlich grundsätzlich über den Haufen zu werfen.“

Andere sehen das freilich anders: In ihren Pressemitteilungen kurz nach der Beschlussfassung im Parlament lobten die Kunstministerin und mehrere SPÖ-Abgeordnete die Novelle, jedoch nicht ohne Widerspruch. Kunstministerin Claudia Schmied: „Härtefälle werden vermieden“. Diese Ansicht konnte die Kunstministerin allerdings nicht einmal in der eigenen Partei verankern. Richtiger lag nämlich der SPÖ-Abgeordnete Gerhard Reheis mit seiner Einschätzung: „Härtefälle werden gesenkt“. Dass diese Novelle „nicht der große Wurf“ ist, merkte Sonja Ablinger (SPÖ) schon vor zwei Wochen in der Sitzung des Kulturausschusses an.

Die KSVFG-Novelle ist gescheitert, die soziale Absicherung von prekär Beschäftigten ungelöst. Um es mit den Kundgebungs-Schlussworten von Petja Dimitrova auszudrücken: „Zurück an den Start, Frau pseudo-sozialdemokratische Kunstministerin! Es gibt noch viel Grundsätzliches zu tun!“

Mehr Information zur Kundgebung Flugblatt, Statements von KünstlerInnen http://kulturrat.at/agenda/sozialerechte/ksvfg2007/20080311

Forderungskatalog: Sofortmaßnahmen KSVFG http://kulturrat.at/agenda/sozialerechte/forderungen/ksvfg

Bedingungsloses Grundeinkommen jetzt! http://kulturrat.at/agenda/sozialerechte/forderungen/grundeinkommen

Kontakt Kulturrat Österreich Gumpendorfer Str. 63b A-1060 Wien contact@kulturrat.at

Novelle Künstlersozialversicherungsfondsgesetz beschlossen

Eine Pressemitteilung des Kulturrat Österreich vom 12. März 08, betreffend die Novelle des Künstlersozialversicherungsfondsgesetzes.

 

Während im Parlament die Novelle des Künstlersozialversicherungsfondsgesetzes (KSVFG) auf der Tagesordnung stand, wiesen KünstlerInnen bei einer Kundgebung vor dem Büro der Kunstministerin Claudia Schmied diese einmal mehr auf deren unerledigten Job hin. So betonte Petja Dimitrova (bildende Künstlerin und Vorstandsmitglied der IG Bildende Kunst): „Der Job einer Kunstministerin ist es, die Interessen der KünstlerInnen zu vertreten. Claudia Schmied hat dies nicht getan, sondern den Weg des geringsten Widerstands in der Koalition mit der ÖVP gewählt.“

Viel anders lässt sich das Ergebnis der Gesetzesnovelle nicht lesen. Keine einzige Forderung des Kulturrat Österreich ist erfüllt. In diesem Zusammenhang erinnerte Zuzana Brejcha (Filmschaffende und Vorstandsmitglied des Kulturrat Österreich) an Oppositionszeiten der SPÖ: „Die SPÖ hat sich der Kritik und den Forderungen des Kulturrat Österreich angeschlossen, sie sogar zu ihren eigenen gemacht: das wäre allem voran die Abschaffung der künstlerischen Mindesteinkommensgrenze als Zuschussvoraussetzung (so genannte Untergrenze).“

Auch die Kunstministerin vertrat vor einem Jahr noch diese Position. Heute sieht alles anders aus: „Die Untergrenze bleibt. KünstlerInnen werden zu BittstellerInnen“, resümierte Zuzana Brejcha die geringfügigen Änderungen im Gesetz. Neu sind verschiedene Ausnahmeregelungen, die es dem Fonds erlauben, auf Ansuchen der KünstlerIn (bei Nicht-Erreichen der Untergrenze) von nun an öfter einmal auf eine Rückzahlung zu verzichten. „KünstlerInnen müssen mit Bettelbriefen antworten, wenn der KSVF Rückzahlungen verlangt“, erklärte Petja Dimitrova die erniedrigende Situation. Eine solche Regelung erhöht Bürokratie und Unsicherheiten, aber nicht die soziale Absicherung.

Und Petja Dimitrova weiter: „Eine Handschrift einer SPÖ-Kunstministerin ist nicht zu erkennen. Die konservativen Konzepte von SchwarzBlau werden unreflektiert fortgesetzt, anstatt sie endlich grundsätzlich über den Haufen zu werfen.“

Andere sehen das freilich anders: In ihren Pressemitteilungen kurz nach der Beschlussfassung im Parlament lobten die Kunstministerin und mehrere SPÖ-Abgeordnete die Novelle, jedoch nicht ohne Widerspruch. Kunstministerin Claudia Schmied: „Härtefälle werden vermieden“. Diese Ansicht konnte die Kunstministerin allerdings nicht einmal in der eigenen Partei verankern. Richtiger lag nämlich der SPÖ-Abgeordnete Gerhard Reheis mit seiner Einschätzung: „Härtefälle werden gesenkt“. Dass diese Novelle „nicht der große Wurf“ ist, merkte Sonja Ablinger (SPÖ) schon vor zwei Wochen in der Sitzung des Kulturausschusses an.

Die KSVFG-Novelle ist gescheitert, die soziale Absicherung von prekär Beschäftigten ungelöst. Um es mit den Kundgebungs-Schlussworten von Petja Dimitrova auszudrücken: „Zurück an den Start, Frau pseudo-sozialdemokratische Kunstministerin! Es gibt noch viel Grundsätzliches zu tun!“

Mehr Information zur Kundgebung
Flugblatt, Statements von KünstlerInnen
http://kulturrat.at/agenda/sozialerechte/ksvfg2007/20080311

Forderungskatalog: Sofortmaßnahmen KSVFG
http://kulturrat.at/agenda/sozialerechte/forderungen/ksvfg

Bedingungsloses Grundeinkommen jetzt!
http://kulturrat.at/agenda/sozialerechte/forderungen/grundeinkommen

Kontakt
Kulturrat Österreich
Gumpendorfer Str. 63b
A-1060 Wien
contact@kulturrat.at

Frauen-Radioworkshop

Wollen auch Sie auf Sendung gehen? Haben Sie Lust, sich ein Publikum zu schaffen? Ein Workshop der Medienwerkstatt Linz, am 4. und 5. April 2008.

Als Teilnehmerin des Radioseminares können Sie sich die notwendigen Kenntnissezur Gestaltung von Radiobeiträgen aneignen. Das Seminar vermittelt auch Kenntnisse zur technischen Umsetzung,z.B. den Umgang mit Aufnahmegeräten, Mischpult und unterschiedlichen Mikrophonen,
den digitalen Schnitt.

Da Frauen als aktiv handelnde Personen, in den Medien immer noch unterrepräsentiert sind, bietet das Freie Radio eine einmalige Gelegenheit, auf Sendung zu gehen,Themen unabhängig zu wählen
und in gestalterischer Freiheit auszuarbeiten.

Anmeldung unter:
hildegard.griebl-shehata@mag.linz.at
Tel.: 0732 / 7070 4602
Anmeldeschluss: 25. März 2008

Kurspreis: KOSTENLOS
Ort und Datum: MEDIENWERKSTATT LINZ
Wissensturm, 1. Stock, Kärntnerstr. 26
04.04.2008 / Freitag, 14:00 bis 20:00 Uhr
05.04.2008 / Samstag, 09:00 bis 17:00 Uhr
Gruppengröße: 8-14 Teilnehmerinnen
Referentinnen: Mag. Hildegard Griebl-Shehata, Mag. Helga Schager

Gefördert von der Österreichischen Gesellschaft für Politische Bildung

Retzhofer Literaturpreis 2009

Der Retzhofer Literaturpreis ist ein Nachwuchspreis für szenisches Schreiben, der in dieser Art im deutschen Sprachraum einzigartig ist.
Einreichfrist: 30. April 2008

Das Einzigartige dieses Preises ist, dass die BewerberInnen in der Arbeit an ihrem Wettbewerbsbeitrag von ExpertInnen für Drama und Film (RegisseurInnen, DramaturgInnen, SchauspielerInnen und AutorInnen) kostenlos beraten und unterstützt werden.

Gerade die Verbindung aus Stückentwicklung und Wettbewerb erhöht die Chancen der jeweiligen SiegerInnen, mit ihren Siegerstücken in der Theaterwelt wahrgenommen und aufgeführt zu werden. Dies beweist der Werdegang unserer bisherigen SiegerInnen: Gerhild Steinbuch, Johannes Schrettle und Ewald Palmetshofer und Christian Winkler

Wie bewerben?
* Man sendet einen Lebenslauf; einen Stückentwurf und zwei ausgeschriebene Szenen dieses Stücks an uniT
* Dazu eine Erklärung, dass das Stück bisher noch nicht veröffentlicht ist, von keinem Verlag vertreten wird und von diesem/r Autor/in stammt.
* Die EinsenderInnen erklären sich bereit, im Falle der Auswahl ihres Projekts am Dramalab von uniT teilzunehmen und ihr Stück fertig zu stellen.
* Teilnahmeberechtigt sind AutorInnen unter 40.

Zeitplan
Der Einsendeschluss für Bewerbungen ist der 30. April 2008 Unter den Bewerbungen werden zehn BewerberInnen von einer Jury ausgewählt. Diese arbeiten dann mit der Hilfe von ExpertInnen und MentorInnen an ihren Stücken bzw. Drehbüchern. Der endgültige Abgabe für das Stück ist Ende Jänner 2009.

Im Frühjahr 2009 wird im Rahmen der Interpretationssache 09 – dem Retzhofer Literaturfest – der Preis verliehen werden. Das Preisgeld beträgt 4.000.- Euro.

Rechte
uniT erwirbt sich mit der Teilnahme der BewerberInnen die Rechte, kostenlos Ausschnitte aus den Stücken öffentlich zu präsentieren und die kostenlosen Uraufführungsrechte für die fertiggestellten Stücke bis drei Monate nach Verleihung des Preises.

Kontakt
uniT – Verein für Kultur an der Karl Franzens Universität
A-8010 Graz, Mozartgasse 14
Mail: office@uni-t.org
Tel.: +43 316 380 7480
http://www.uni-t.org/literaturpreis

Workshop: Alles Gender, oder was?

Das Frauenforum Salzkammergut veranstaltet am Sa, 5. April 2008, 10.00 – 17.00 Uhr einen Workshop zum Thema „Gender“.

Der Begriff Gender ist in aller Munde. Er bezeichnet das soziale Geschlecht, also die gesellschaftlich unterschiedlichen Rollenerwartungen, die an Frauen und Männer gestellt werden. Welche Erfahrungen/Erwartungen “machen” uns eigentlich tagtäglich zu Frauen oder Männern? Und wenn diese Erwartungen von uns selbst konstruiert sind, bedeutet das nicht auch, dass wir sie verändern können!

Leitung: Univ. Prof.in Dr.in Kornelia Hauser, Professorin für Soziologie und Gender Studies, Sabine Stigler, Universität Innsbruck
Ort: Frauenforum Salzkammergut
Kosten: € 20,- / erm. € 18,-

Veranstalterin:
Frauenforum Salzkammergut
Dr. Rasperstraße 1/1
4802 Ebensee
Tel.: 06133 -4136

Anmeldung bis 21. März 2008