„Spendenabsatzbarkeit“ bedeutet, dass Spendende ihre gespendeten Beiträge steuerlich geltend machen können und somit in den Genuss einer Steuererleichterung kommen können. Dies ist vor allem für GroßspenderInnen (Mäzene, Unternehmen, …) von Bedeutung.
Das Thema Spendenabsetzbarkeit spielt bei kleinen Playern aus der Freien Szene selten eine Rolle, da diese wenige Spenden lukrieren . Die gespendeten Summen in diesem Sektor sind zudem oft geringfügige Beträge, ein steuerlicher Vorteil ist für die SpenderInnen selten ein Motiv. Dennoch führen Spardruck und Subventionsrückgänge dazu, dass auch in diesem Segment des Kulturbetriebs das Interesse an der Thematik der Spendenabsetzbarkeit steigt.
Der Fundraising Verband Austria (FVA) hat alle Infos zur Causa, insbesondere auch die Neuerungen ab 2017, in ein hilfreiches FAQ zusammengefasst (siehe unten). Die KUPF stellt ihren Mitgliedern darüber hinaus auf Anfrage noch weitere Informationen zur Verfügung. Lesenswert sind auch die Informationen des Finanzamt zum Thema. Wer sich neben der Spendenabsetzbarkeit auch noch für ein Spendengütesiegel interessiert, findet hier die entsprechenden Informationen.
Fundraising Verband Austria: FAQ Spendenabsetzbarkeit
- Was sieht die Neuregelung hinsichtlich der Geltendmachung von Spenden als Sonderausgaben vor?
- Welche Verpflichtungen ergeben sich aus der Neuregelung?
- Welche Spenden sind von der Neuregelung betroffen?
- Sind auch Spenden betroffen, die als Betriebsausgaben zu berücksichtigen sind?
- Wie ist bei Spenden vorzugehen die im Jahr 2016 geleistet worden sind?
- Welche Konsequenzen hat es, wenn der Spender seine Daten nicht bekannt gibt?
- Welche Folgen hat es, wenn die Spendenorganisation die Meldung an das Finanzamt nicht vornimmt?
- Welche Spenden sind begünstigt?
- Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
- Muss ich ausschließlich mildtätig sein?
- Wie lange muss ich als Verein tätig sein, um auf die Liste zu kommen?
- Wie komme ich auf die Liste des FA 1/23 und bis wann kann ich das tun?
- Was muss ich jetzt tun?
- Was hat der Wirtschaftsprüfer zu überprüfen?
- Meine Organisation ist Träger des Spendengütesiegels – hier gibt es bereits eine Wirtschaftsprüfung. Reicht diese aus?
- Was bedeutet 10 % Verwaltungskosten?
- Muss auch der Verein, der von einem Sammelverein Spendengelder erhält, auf der Liste stehen? Was bedeutet unmittelbar tätig?
- Kann auch nur ein Teil meines Vereines auf der Liste stehen?
- Wer kann seine Spende absetzen?
- Wie kann der Privatspender seine Spende absetzen?
- Können auch Mitgliedschaftsbeiträge von der Steuer abgesetzt werden?
- Werden meine Spenden an einen Forschungsverein und einen mildtätigen Verein zusammengerechnet?
- Wenn ich jetzt meinen Spendern sage, sie können ihre Spende von der Steuer absetzen: wer haftet, wenn mein Verein dann doch nicht auf die Liste kommt?
- Hafte ich als Organisation auch dafür, wenn ich Daten oder die Spendenbestätigung nicht korrekt oder zu spät weitergebe?