Artikel 17a des österreichischen Staatsgrundgesetzes schreibt die Freiheit künstlerischen Schaffens fest. Daraus sollte sich auch für Künstler_innen ohne EU/EWR-Pass quasi ein Rechtanspruch auf Aufenthalt und Berufausübung in Österreich ableiten lassen. Ein gültiger Aufenthaltstitel und Beschäftigungsbewilligung werden dennoch verlangt. Auch Nachweise über die künstlerische Tätigkeit und, dass das Einkommen aus der Kunst das wirtschaftliche Überleben sichert, sind zu erbringen. Aber wo und wie sind all diese Vorrausetzungen, Nachweise und schließlich Dokumente zu erhalten? Wer definiert wer Künstler_in ist oder nicht? Wie weiter nach dem Studium, wenn der Aufenthaltstitel bislang an die Ausbildung gebunden war?
Die IG Bildende Kunst hat ein aktuelles Infoblatt zum Aufenthalts- und Beschäftigungsrecht für Künstler_innen aus „Drittstaaten“ veröffentlicht. Das Dokument wurde erarbeitet und aktualisiert von Doris Einwallner (Rechtsanwältin, Fremdenrechtsexpertin).