Wettbewerb für die Gestaltung eines Denkmals

Wettbewerb für die Gestaltung eines Denkmals in Reflexion auf die Corona-Pandemie und ihre Auswirkungen in der Steiermark

Auslober:
Das Land Steiermark, Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport und das Institut für Kunst im öffentlichen Raum Steiermark (KiöR) am Universalmuseum Joanneum schreiben einen zweistufigen Wettbewerb zur Gestaltung von Skulpturen in Reflexion auf die Corona-Pandemie aus.

Ausgangslage:
Mit voller Wucht wurden wir in eine Situation katapultiert, die noch vor einigen Monaten niemand für möglich gehalten hätte. 
Das Corona-Virus (COVID-19) hat sich in unglaublicher Geschwindigkeit über alle Kontinente verbreitet. Wir leben im Ausnahmezustand. Gemeinden, Städte und Länder wurden unter Quarantäne gestellt, Schulen, Universitäten und Firmen geschlossen. Das wirtschaftliche, kulturelle und soziale öffentliche Leben ist zum Erliegen gekommen. Wir leben mit Ausgangsbeschränkungen, unter größtmöglicher Reduktion sozialer Kontakte und mit Abstand zu unseren Mitmenschen.  
Existentielle Grundlagen wanken oder sind bereits zerstört, Arbeitslosigkeit und Verunsicherung prägen das Bild unserer Welt. Eilig werden Hilfs- und Unterstützungspakete geschnürt. Parallel dazu wird zu Solidarität aufgerufen, die aus der Distanz gelebt werden soll. Telekommunikation ersetzt unmittelbaren Kontakt, Fern- statt Nahgesellschaft ist das Diktum.
Niemand kennt die Auswirkungen dieses noch nie dagewesenen Pandemie-Ereignisses. In hoffentlich absehbarer Zeit wird dieses Virus eingedämmt sein. Doch wird die Welt die gleiche sein? Gezeichnet von dieser Pandemie werden wohl auch gesellschaftliche Veränderungen Platz greifen.

Zielsetzungen des Wettbewerbs:
Aus der unmittelbaren Erfahrung und in Auseinandersetzung mit der Corona-Pandemie sollen Arbeiten im öffentlichen Raum an mehreren Orten in der Steiermark als „vergegenständlichte Erinnerung“ geschaffen und zur Aufstellung gebracht werden. Fragen, wie „Was ist das für ein Phänomen?“, „Wie kann eine Reflexion über das Geschehene aussehen?“, „Was bedeutet Rettung und von wem kann sie ausgehen?“, „Welche Zeichen sind im Zusammenhang mit dieser Katastrophe relevant?“, „Welche Auswirkungen haben diese persönlichen Einschränkungen auf uns?“, „Wie kann unsere Zukunft aussehen?“ sollen zum Entwurf eines Denkmals, eines Memento mori im Sinne von Verantwortlichkeit uns und der Welt gegenüber eingedenk von Gefahr und Hoffnung führen. 

Ziel ist es, an mehreren Orten/Regionen der Steiermark Denkmäler zu errichten, die für alle frei zugänglich sind. Die Absicht der Arbeit, die aus sämtlichen Sparten der bildenden Kunst stammen kann, soll sich für alle erschließen. Ein Verhältnis zwischen Entwurf und Umraum muss gegeben sein.

Die Siegerentwürfe werden in einem Wettbewerb ermittelt:

Phase 1: offen 
Bildende Künstler_innen mit Steiermarkbezug sind eingeladen, Ideen für die Gestaltung einer Arbeit einzureichen. Die Vorschläge können Exposee-Charakter haben und müssen nicht vollständig ausformuliert sein. Es ist eine grobe Kostenschätzung vorzulegen. 

Für diese Phase gibt es keine finanzielle Entschädigung. 

Beurteilungsverfahren:
Die Mitglieder der Jury sondieren die eingereichten Ideen und wählen fünf bis zehn Vorschläge zur weiteren Ausformulierung aus. Abgelehnte Vorschläge werden nicht schriftlich begründet. 

Folgende Bewertungen werden der Entscheidung zu Grunde gelegt:

  • inhaltliche Dimension
  • künstlerische Qualität
  • Wahrnehmbarkeit im öffentlichen Raum

Phase 2:
Die ausgewählten Kunstschaffenden werden eingeladen, ihre Ideen zu Entwürfen auszuarbeiten und der Jury vorzustellen. Davon sollen einzelne Kunstwerke an verschiedenen Orten in der Steiermark umgesetzt werden.

Grundsätzlich gilt, dass alle für das Verständnis des Entwurfs notwendigen Unterlagen einzureichen sind. Der Entwurf muss:

  • soweit visualisiert sein, dass das Projekt vorstellbar ist (Zeichnung, Modell, Skizze, Plan, Foto).
  • in einem Kurztext dargestellt werden.
  • technisch ausführbar sein (Erläuterungsbericht mit Angaben über Material und dessen Alterungsverhalten, über Konstruktion, technische Ausführung, bauliche Maßnahmen usw.).
  • budgetiert sein.
  • innerhalb des Budgets und der Vorgaben des jeweiligen Standorts realisierbar sein (Kostenkalkulation: Fremdleistungen inkl. Steuern, Materialkosten, Nebenkosten).

Zudem ist anzuführen, welche Kosten für die Wartung und Instandhaltung der Skulptur anfallen. (Diese Kosten sind möglichst gering zu halten.)

Die Entscheidung der Jury, die unanfechtbar ist, muss durch Abstimmung herbeigeführt werden. Über die Sitzung wird ein Protokoll angefertigt. 

Termine
Ausschreibung: Dienstag, 14. April 2020
Phase 1: Abgabetermin: Freitag, 19. Juni 2020, 11 Uhr MEZ
Bekanntgabe: ab Montag, 29. Juni 2020
Phase 2: Abgabetermin: Freitag, 28. August 2020
Jury-Sitzung: Mitte September 2020
Bekanntgabe: nach der Jurysitzung
Eröffnungen: Frühjahr 2021

Honorare
Die Einreicher_innen der ersten Phase erhalten kein Honorar.
Jene Künstler_innen der zweiten Phase, deren Entwürfe nicht umgesetzt werden, erhalten eine Entwurfsentschädigung von je € 1.500.- incl. USt.
Die Honorare der Gewinner_innen des Wettbewerbs sind im jeweiligen Gesamtbudget, das Kosten für Produktion, Technik, Aufbau, Reise- und Aufenthaltskosten etc. beinhaltet, inkludiert und anzugeben. Die Honorarnote sollte bei maximal 25% der Gesamtkosten liegen.

Einreichung
Abgabe der Ideen in digitaler Form bis 19. Juni 2020, 11 Uhr MEZ
Alle Daten bitte per Mail an kioer@museum-joanneum.at
Auf Anfrage wird ein Upload-Bereich freigeschaltet.
Max. 1GB

Deadline: 19. Juni bis 11 Uhr MEZ

Kontakt
Institut für Kunst im öffentlichen Raum Steiermark
Marienplatz 1/1
8020 Graz
kioer@museum-joanneum.at
Jasmin Haselsteiner-Scharner: T +43 699/13347111

www.kioer.at

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