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Sonderförderung zur Struktursicherung (BMKOES)

Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) hat mit einer mit 10 Millionen Euro dotierten Sonderförderung zur Struktursicherung in Kunst und Kultur ein ergänzendes Sicherheitsnetz zum Erhalt der Vielfalt im Kulturbetrieb geschaffen.

Vergeben werden Förderungen von bis zu 50.000 Euro für Kultureinrichtungen oder künstlerisch tätige Einzelpersonen, die aufgrund der Pandemie und trotz Inanspruchnahme anderer Hilfsangebote der Regierung nach wie vor in wirtschaftlichen Schwierigkeiten ist.

Anträge sind noch bis 31. August möglich.

Zielgruppe: Kunst- und Kultureinrichtungen sowie selbständige Künstlerinnen und Künstler mit Sitz in Österreich bzw. Hauptwohnsitz in Österreich 

  •  Antragsberechtigt sind Selbständige sowie kleine und mittlere Unternehmen 
    • die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Österreich haben oder eine operative Tätigkeit in Österreich aufweisen,
    • deren Einnahmen zu mehr als 50% im Bereich der Kunst und Kultur erzielt werden,
    • die in ihrer ordentlichen Geschäftstätigkeit von erheblichen durch COVID-19 verursachten Einnahmenausfällen betroffen sind und 
    • deren Branche durch den Ausbruch von COVID-19 in erhebliche Schwierigkeiten geraten ist.

Bitte beachtet die Hinweise in den FAQ.

Förderbare Kosten:

  • Personal- und Sachkosten, die für die Aufrechterhaltung der Betriebs- und Geschäftstätigkeit und damit für die Fortführung der künstlerischen bzw. kulturellen Tätigkeit notwendigerweise und nachweislich anfallen.
  • Personal- und Sachkosten können für einen Zeitraum von 6 Monaten vor sowie 6 Monate nach Antragstellung geltend gemacht werden.
  • Die förderbaren Kosten müssen trotz Ausschöpfung anderer zur Bewältigung der Folgen vom COVID-19 geschaffener Unterstützungsmaßnahmen ungedeckt sein. 

Weitere Informationen unter: https://www.bmkoes.gv.at/Service/Ausschreibungen/kunst-und-kultur-ausschreibungen/struktursicherung.html.

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