EXPO SHANGHAI 2010 – IDEENWETTBEWERB

Last Call for Entries! Einreichfrist: 15. Mai 2008

Gesucht wird die “große Idee“ für den österreichischen Auftritt bei der EXPO 2010 in Shanghai. Eingeladen sind Österreichs Kreative, von DesignerInnen und BühnenbildnerInnen bis hin zu MusikerInnen, LandschaftsplanerInnen oder ArchitektInnen.

Thema: Better City, Better Life
Abgabetermin: 15. Mai 2008, 12:00 Uhr
Preise: je € 25.000,- für die vier besten Ideen der ersten Phase

Weitere Informationen: Kategorien Ausschreibungen

forumstipendium 2008

Im Sommersemester 2008 wird vom Forum – Freunde und AbsolventInnen
der Kunstuniversität Linz das Forum-Stipendium in Höhe von 10.000
Euro vergeben.
Einreichfrist: 10. Juni 2008, 12.00 Uhr

Einreichen können AbsolventInnen und Studierende der Kunstuniversität Linz, die sich in der Abschlussphase ihrer Diplom-oder Masterarbeit bzw. Dissertation befinden und Mitglied des Forums sind.

Eingereicht werden können Konzepte für künstlerische Vorhaben, Projekte in der Kunstvermittlung, wissenschaftliche Projekte, künstlerisch wissenschaftliche Recherchen, die im Ausland stattfinden, Fortführung einer kontinuierlichen Arbeit aller künstlerischen Sparten. Diplomarbeiten, Masterarbeiten und Projekte, die bereits realisiert wurden, können nicht berücksichtigt werden.

Bewerbungen sind an folgende Adresse zu richten:
Büro Forum Freunde und AbsolventInnen der Kunstuniversität Linz
Kennwort „Forum Stipendium 2008“
Hauptplatz 8
4010 Linz

Persönliche Abgabe der CD: PR&Kommuniaktion, Hauptplatz 8, 2.
Stock, Monika Mayrhofer

Der Preis wird im Rahmen der Sponsions- und Promotionsfeier am 27.
Juni 2008 von RepräsentantInnen des Forums und des Sponsors Firma Keba AG. überreicht.

Kategorien Ausschreibungen

Landespreis für Initiative Kulturarbeit

Das Land Oberösterreich vergibt einen großen und einen kleinen „Landespreis für initiative Kulturarbeit“.
Einreichfrist: 27. Juni 2008

Die Preise sollen dem künstlerischen Schaffen in seiner kulturellen Organisation und Vermittlung neue Anreize bieten. Es sollen Aktivitäten oder Projekte ausgezeichnet werden, die maßgeblich Impulse für das Kulturleben in Oberösterreich setzen. Besonders berücksichtigt werden dabei themen- und umfeldorientiertes Arbeiten. Als weitere Kriterien gelten, inwiefern die Aktivität oder das Projekt einen Diskurs in Gang setzen konnte sowie die von den Initiatoren aufgebrachte Kreativität, Eigeninitiative und die Art der Vermittlung.

Um die Landespreise kann sich jeder Kulturträger (z.B. eine Kulturinitiative, ein Verein, eine Galerie, eine lose formierte Personengruppe) mit Sitz und Wirkungsbereich in Oberösterreich bewerben.

Die Preise können nicht an kulturelle Organisationen mit eindeutig privatwirtschaftlichen Interessen vergeben werden. Eine nochmalige Verleihung des „Großen Landespreises für Initiative Kulturarbeit“ an bisherige Preisträger ist nicht vorgesehen. Die Landespreise werden über Vorschlag einer unabhängigen Jury von der oö. Landesregierung verliehen. Jede Bewerbung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges.

Bewerbungsunterlagen
– detaillierter Tätigkeitsbericht (Veranstaltungsübersicht, Planung, Finanzbericht)
– detaillierte Beschreibung bzw. Dokumentation der speziell gesetzten Aktivitäten oder Projekte

Es können kulturelle Veranstaltungsprogramme, Aktivitäten oder kulturelle Projekte eingereicht werden, die entweder im Kalenderjahr 2006 oder im Jahr 2007 (bis zum Zeitpunkt des Einsendeschlusses) durchgeführt wurden. Die Jury behält sich vor, für ihren Entscheidungsprozess unverbindlich weitere Unterlagen anzufordern.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Kultur
Promenade 37 – Lageplan
4021 Linz
Telefon (+43 732) 77 20-154 80
Fax (+43 732) 77 20-117 86
E-Mail kd.post@ooe.gv.at

Ausschreibung der Landeskulturpreise und Talentförderungsprämien des Landes OÖ 2008

Das Land OÖ schreibt Talentförderungsprämien als Arbeitshilfe für junge KünstlerInnen und WissenschaftlerInnen bis zum 35. Lebensjahr und Landeskulturpreise für herausragende künstlerische und wissenschaftliche Leistungen ab dem 36. Lebensjahr aus.

Einreichfrist: 8. Mai 2008

 

Das Land Oberösterreich vergibt jährlich zur Förderung junger KünstlerInnen und WissenschaftlerInnen bis zu 15 Talentförderungsprämien. Die Talentförderungsprämien sind mit je 5.250,00 Euro dotiert und werden über Vorschlag einer unabhängigen Fachjury vergeben. Der Gesamtbetrag wird in 24 Monatsraten ausbezahlt.

TALENTFÖRDERUNGSPRÄMIEN 2008

Architektur
Ohne Gliederung in Fachbereiche, in allen Ausführungsarten (Studienprojekte, ausgeführte Arbeiten, Architekturtheorie, -kritik etc.); keine CD-Roms! Theoretische Arbeiten: Eingereicht können sowohl veröffentlichte als auch unveröffentlichte Werke werden (in fünffacher Ausfertigung). Einreichen können sowohl Einzelpersonen als auch Arbeitsgemeinschaften als Gruppe, die jedoch den Bewerbungsrichtlinien entsprechen müssen.

Film
Fachbereich Spielfilm & Dokumentarfilm
Fachspezifische Ausschreibung in Analogie zum Landeskulturpreis. Angenommen werden Spielfilme & Dokumentarfilme für Kino und Fernsehen von oberösterreichischen RegisseurInnen bzw. Spielfilme & Dokumentarfilme, die thematisch einen Oberösterreich-Bezug haben. Einzureichen sind ein- oder mehrere fertige Filme, zusammen mit einer Kurzbeschreibung, Längenangabe und den technischen Angaben des Werkes. Format: DVD
Bitte nur Kopien einsenden, da für das eingereichte Material keine Haftung übernommen werden kann.

Musik
Fachbereich Komposition (einschließlich Improvisation, avantgardistischer Musikexperimente und elektronischer Musik). Einzureichen sind ein bis drei Partituren in adäquater Notation in 5-facher Ausfertigung. Dies gilt sinngemäß für Arbeiten im experimentellen Bereich (elektronische Musik), auch wenn es sich um grundsätzlich andere Formen der Werkaufzeichnung (z. B. graphischer oder technischer Art) handelt. Bei nicht herkömmlicher oder unvollständiger Notation muss zusätzlich ein Tonträger (Kassette, CD) vorgelegt werden (5 Belegexemplare). Der Tonträger ersetzt aber nicht die Partitur. Bei Improvisationsstücken ist zum Tonträger eine schriftliche Erläuterung über Inhalt, Aussage und Form der eingereichten Arbeiten beizulegen.

Wissenschaft
Ohne Gliederung in Fachbereiche. Bewerbungsunterlagen: Auswahl bisheriger Arbeiten, Werkverzeichnis; eingereichte(s) Hauptwerk(e) in einfacher Ausfertigung. Universitäre Abschlussarbeiten alleine sind für eine Bewerbung nicht ausreichend (Diplomarbeit, Dissertation). Bewerbungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn darüber hinaus eine wissenschaftliche Tätigkeit im weitesten Sinn nachgewiesen werden kann (z. B. Projektteilnahme oder einschlägige Fachpublikationen etc.). Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen ist nur in Ausnahmefällen möglich, da die eingereichten Materialien dem jeweiligen Gutachter auf Wunsch als Belegexemplar zur Verfügung gestellt werden.

 

LANDESKULTURPREISE 2008

Das Land Oberösterreich vergibt in Anerkennung herausragender künstlerischer und wissenschaftlicher Leistungen Landeskulturpreise. Der Landeskulturpreis ist mit 7.500,00 Euro dotiert und wird über Vorschlag einer unabhängigen Fachjury für ein Werk bzw. Werke aus der jüngeren Schaffensperiode von KünstlerInnen oder WissenschaftlerInnen verliehen. Für die Beurteilung der Preiswürdigkeit können aber auch die übrigen künstlerischen oder wissenschaftlichen Arbeiten herangezogen werden.

ArchitektuR
Bauten bzw. Architekturtheorie und -kritik: Der Landeskulturpreis wird entweder projektbezogen für Bauten aller Sparten oder für ein architekturtheoretisches bzw. -kritisches Werk vergeben. Prämiert wird die architektonische Gesamtleistung einzelner ArchitektInnen oder -teams, die ihren vorwiegenden Tätigkeitsbereich in Oberösterreich haben oder aus Oberösterreich stammen und im In- oder Ausland tätig sind. Prämiert kann auch ein Bauwerk eines/r ArchitektenIn oder -teams werden, das in Oberösterreich errichtet wurde und dessen Fertigstellung nicht mehr als 7 Jahre zurückliegt, oder eines/r oberösterreichischen ArchitektenIn oder -team, das im In- oder Ausland errichtet wurde und dessen Fertigstellung nicht mehr als 7 Jahre zurückliegt. Einzureichen sind Pläne, Fotos und Beschreibungen des Objektes, keine CD-Roms. Theoretische Arbeiten: Eingereicht können sowohl veröffentlichte als auch unveröffentlichte Werke werden (in fünffacher Ausfertigung).

Film
Fachbereich Spielfilm & Dokumentarfilm
Angenommen werden Spielfilme & Dokumentarfilme für Kino und Fernsehen von oberösterreichischen RegisseurInnen bzw. Spielfilme & Dokumentarfilme, die thematisch einen Oberösterreich-Bezug haben. Einzureichen sind ein- oder mehrere fertige Filme, zusammen mit einer Kurzbeschreibung, Längenangabe und den technischen Angaben des Werkes. Format: DVD
Bitte nur Kopien einsenden, da für das eingereichte Material keine Haftung übernommen werden kann.

Musik
Fachbereich Komposition (einschließlich Improvisation, avantgardistischer Musikexperimente und elektronischer Musik). Einzureichen sind ein bis drei Partituren in adäquater Notation in 5-facher Ausfertigung. Dies gilt sinngemäß für Arbeiten im experimentellen Bereich (elektronische Musik), auch wenn es sich um grundsätzlich andere Formen der Werkaufzeichnung (z. B. graphischer oder technischer Art) handelt. Bei nicht herkömmlicher oder unvollständiger Notation muss zusätzlich ein Tonträger (Kassette, CD) vorgelegt werden (5 Belegexemplare). Der Tonträger ersetzt aber nicht die Partitur. Bei Improvisationsstücken ist zum Tonträger eine schriftliche Erläuterung über Inhalt, Aussage und Form der eingereichten Arbeiten beizulegen.

Wissenschaft
Fachbereich Geisteswissenschaften
Bewerbungsunterlagen: Auswahl bisheriger Arbeiten, Werkverzeichnis; eingereichte(s) Hauptwerk(e) in einfacher Ausfertigung. Universitäre Abschlussarbeiten alleine sind für eine Bewerbung nicht ausreichend (Diplomarbeit, Dissertation). Bewerbungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn darüber hinaus eine wissenschaftliche Tätigkeit im weitesten Sinn nachgewiesen werden kann (z.B. Projektteilnahme oder einschlägige Fachpublikationen etc.). Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen ist nur in Ausnahmefällen möglich, da die eingereichten Materialien dem jeweiligen Gutachter auf Wunsch als Belegexemplar zur Verfügung gestellt werden.

Wir freuen uns auf Ihre Unterlagen und stehen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung:
Amt der OÖ Landesregierung, Direktion Kultur, Promenade 37, 4021 Linz
Tel. 0732 / 7720 / 15468 und 15486.

BEWERBUNGSRICHTLINIEN

Um eine Talentförderungsprämie kann sich jede Person bis zum 35. Lebensjahr (Jahrgang 1973 oder jünger) bewerben, die entweder aus Oberösterreich stammt oder hier seit mindestens vier Jahren ihren ständigen Wohnsitz und Mittelpunkt ihres Lebensinteresses hat. Bei Nachweis von Kindererziehungszeiten erhöht sich die Altersgrenze bis zum 40. Lebensjahr. Pro Kind drei Jahre, maximal 5 Jahre. Um den Landeskulturpreis kann sich jede Person ab dem 36. Lebensjahr (Jahrgang 1972 oder älter) bewerben, die entweder aus Oberösterreich stammt oder hier seit mindestens vier Jahren ihren ständigen Wohnsitz und Mittelpunkt ihres Lebensinteresses hat. Darüber hinaus können sich auch Personen bewerben, deren künstlerisches oder wissenschaftliches Werk in hervorragender Weise für Oberösterreich bedeutsam ist. Der/die BewerberIn muss Urheber im Sinne des § 10, Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes sein.

Um die Landeskulturpreise und Talentförderungsprämien können sich aber auch Personengruppen, die überwiegend aus Oberösterreich stammen, mit einem gemeinsamen Projekt im Sinne des § 11 Abs. 1 und 2 UrhG eines gemeinsamen Werkes sind und sich sämtliche Miturheber dieses gemeinsamen Werkes bewerben. Jeder Preis- bzw. Talentförderungsprämienträger räumt dem Land Oberösterreich
das Recht ein, sein Werk im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen vorzutragen, auf- bzw. vorzuführen und auszustellen. Jede Bewerbung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges. Für eingereichte Werke
kann keine Haftung übernommen werden. Die Bewerbungsunterlagen für die
Landeskulturpreise und Talentförderungsprämien prüft eine unabhängige Fachjury, die der oberösterreichischen Landesregierung einen Preisvorschlag macht. Die Landeskulturpreise können aber auch ohne eigene Bewerbung auf Vorschlag der Jury vergeben werden. Der Landeskulturpreis kann an KünstlerInnen und WissenschaftlerInnen mehrmals vergeben werden. Voraussetzung ist, dass zwischen der Preiszuerkennung und einer neuerlichen Bewerbung eine Frist von mind. zehn Jahren verstrichen ist. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann die Jury von dieser Regelung absehen.

Bitte legen Sie Ihrer Einreichung unbedingt bei:
a) Den ausgefüllten Bewerbungsbogen
b) Einen Lebenslauf samt Angaben über Ihre künstlerische oder
wissenschaftliche Tätigkeit.

Versehen Sie bitte jede Arbeit mit Namen, Adresse, Geburtsdatum und der Aufschrift „Landeskulturpreis“ bzw. „Talentförderungsprämie“.

Termine
Einsendeschluss: 8. Mai 2008
(Poststempel)
Bitte bewerben Sie sich unter Verwendung des Formulars schriftlich beim Amt der OÖ Landesregierung, Direktion Kultur, Promenade 37, 4021 Linz. Bewerbungen, die nicht auf dem Postweg, sondern direkt zugestellt werden, sind aus organisatorischen Gründen an bestimmte Termine gebunden; wir bitten dafür um Verständnis.

Persönlich können Sie Ihre Einreichung vom 5. bis 8. Mai 2008 bei der Direktion Kultur, Promenade 37, im 1. Stock, Zimmer 107, 4021 Linz, abgeben (Montag bis Freitag, von 8 bis 12 Uhr).
In Sonderfällen ist aber auch – nach telefonischer Vereinbarung – eine andere Regelung möglich ( Tel. 0732 / 7720 / 15468 und 15486).

Ausschreibung: kulturelle Zusammenarbeit mit Brasilien

Die EACEA hat im Rahmen des Programms KULTUR (2007 – 2013) eine Ausschreibung zur kulturellen Zusammenarbeit mit Brasilien veröffentlicht (EACEA 05/2008).
Einreichfrist: 1. Juni 2008

Inhalt:
Basierend auf der Förderschiene 1.3. für Sondermaßnahmen von KULTUR (2007-2013) sollen Kooperationsprojekte gefördert werden, die auf Kulturaustausch zwischen den an dem Programm teilnehmenden Ländern und dem Drittland Brasilien abzielen.

Förderfähig sind zweijährige kulturelle Kooperationsprojekte, an denen sich mindestens drei Kulturveranstalter aus mindestens drei verschiedenen förderfähigen Ländern beteiligen. Zusätzlich muss mindestens ein assoziierter Partner aus Brasilien beteiligt sein. Mindestens 50% der Projektaktivitäten müssen in Brasilien stattfinden. Der Kooperation muss zusätzlich eine Partnerschaftserklärung zwischen den Projektpartnern zugrunde liegen.

EU-Zuschuss:
Der EU-Zuschuss beträgt max. € 200.000 und darf 50% der förderfähigen Kosten des Projekts nicht überschreiten.

Laufzeit:
Die maximale Projektlaufzeit beträgt 24 Monate. Der Förderzeitraum beginnt grundsätzlich nicht vor der Unterzeichnung des Fördervertrags.

Teilnahmeberechtigung:
Teilnahmeberechtigt sind private und öffentliche Einrichtungen mit Rechtsstatus, deren Hauptaktivität im Kulturbereich liegt und die ihren Sitz in einem der am Programm teilnahmeberechtigten Länder haben:

– den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union
– den EWR-Ländern: Island, Norwegen und Liechtenstein
– den Beitrittskandidaten: Kroatien, Türkei und ehem. Jugoslawische Republik Mazedonien
– Serbien

Zusätzlich müssen Antragsteller eine mindestens zweijährige Erfahrung in der Konzeption und Durchführung von kulturellen Projekten auf internationaler Ebene und insbesondere in Brasilien nachweisen können.

Budget: 1 Mio €
Einreichfrist: 1. Juni 2008

Antragsunterlagen:
http://eacea.ec.europa.eu/culture/calls2008/strand_1_3/index_en.htm
http://www.ccp-austria.at/view.php?id=122

Beratung:
Cultural Contact Point Austria: www.ccp-austria.at
Mag. Elisabeth Pacher: 01/53120-7692 oder elisabeth.pacher@bmukk.gv.at
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur: www.bmukk.gv.at

Retzhofer Literaturpreis 2009

Der Retzhofer Literaturpreis ist ein Nachwuchspreis für szenisches Schreiben, der in dieser Art im deutschen Sprachraum einzigartig ist.
Einreichfrist: 30. April 2008

Das Einzigartige dieses Preises ist, dass die BewerberInnen in der Arbeit an ihrem Wettbewerbsbeitrag von ExpertInnen für Drama und Film (RegisseurInnen, DramaturgInnen, SchauspielerInnen und AutorInnen) kostenlos beraten und unterstützt werden.

Gerade die Verbindung aus Stückentwicklung und Wettbewerb erhöht die Chancen der jeweiligen SiegerInnen, mit ihren Siegerstücken in der Theaterwelt wahrgenommen und aufgeführt zu werden. Dies beweist der Werdegang unserer bisherigen SiegerInnen: Gerhild Steinbuch, Johannes Schrettle und Ewald Palmetshofer und Christian Winkler

Wie bewerben?
* Man sendet einen Lebenslauf; einen Stückentwurf und zwei ausgeschriebene Szenen dieses Stücks an uniT
* Dazu eine Erklärung, dass das Stück bisher noch nicht veröffentlicht ist, von keinem Verlag vertreten wird und von diesem/r Autor/in stammt.
* Die EinsenderInnen erklären sich bereit, im Falle der Auswahl ihres Projekts am Dramalab von uniT teilzunehmen und ihr Stück fertig zu stellen.
* Teilnahmeberechtigt sind AutorInnen unter 40.

Zeitplan
Der Einsendeschluss für Bewerbungen ist der 30. April 2008 Unter den Bewerbungen werden zehn BewerberInnen von einer Jury ausgewählt. Diese arbeiten dann mit der Hilfe von ExpertInnen und MentorInnen an ihren Stücken bzw. Drehbüchern. Der endgültige Abgabe für das Stück ist Ende Jänner 2009.

Im Frühjahr 2009 wird im Rahmen der Interpretationssache 09 – dem Retzhofer Literaturfest – der Preis verliehen werden. Das Preisgeld beträgt 4.000.- Euro.

Rechte
uniT erwirbt sich mit der Teilnahme der BewerberInnen die Rechte, kostenlos Ausschnitte aus den Stücken öffentlich zu präsentieren und die kostenlosen Uraufführungsrechte für die fertiggestellten Stücke bis drei Monate nach Verleihung des Preises.

Kontakt
uniT – Verein für Kultur an der Karl Franzens Universität
A-8010 Graz, Mozartgasse 14
Mail: office@uni-t.org
Tel.: +43 316 380 7480
http://www.uni-t.org/literaturpreis

ENCC MitarbeiterInnen-Austauschprogramm

Bewerbungsfrist: 20. März 2008

Das ENCC (Europäisches Netzwerk der kulturellen Zentren) plant ein MitarbeiterInnen-Austauschprogramm unter KulturarbeiterInnen von Kulturzentren: Zum Europäischen Jahr des interkulturellen Dialoges 2008
initiiert ENCC ein europaweites MitarbeiterInnen- austauschprogramm unter dem Namen „Bridge between European Cultural Centres“. Das ENCC möchte mit diesem Programm den vor Ort eingebundenen KulturmitarbeiterInnen die Möglichkeit geben, im Alltag einer anderen
europäischen Kultureinrichtung Erfahrungen zu sammeln.

Nähere Informationen, sowie Formulare zur Interessensbekundung und Anmeldung, finden sich unter:
http://igkultur.at/igkultur/europa/1202224892

Alternativer Medienpreis 2008

Einreichfrist: 31. März 2008

Unkonventionell, frech und meist unbezahlt gehen Journalist/innen und Autor/innen online, offline und on air kleinen und großen Skandalen auf den Grund, recherchieren, schreiben und veröffentlichen, was nicht in Formate zu pressen ist: In Publizistik- und Kommunikationswissenschaft spricht man von „partizipativem Journalismus“, von „Bürgerjournalismus“ oder von „unterbliebenen Informationen“, in der Literaturwissenschaft von „grauer Literatur“.

Der Alternative Medienpreis ist ihnen, den Presse-, Audio-/Video-
sowie den Online-Angeboten, gewidmet und deshalb dreigeteilt. Der Nürnberger Radio-Sender Radio Z, seit 1987 auf Sendung, und die Nürnberger Medienakademie e.V. als bundesweiter Bildungsträger im Medienbereich haben 1999 gemeinsam mit vielen Unterstützern und Sponsoren den Alternativen Medienpreis für Beiträge in alternativen Medien aller Sparten ins Leben gerufen.

Nähere Infos unter:
http://www.journalistenakademie.de/lesepr/amp2001.htm

Fördermittel für Projekte in der politischen Erwachsenenbildung

Die Österreichische Gesellschaft für Politische Bildung unterstützt auch heuer Initiativen politischer und emanzipatorischer Erwachsenenbildung und gibt einen Leitfaden für Projekteinreichungen heraus.
Einreichfrist: 30. April 2008

Die Bilanz aus dem Jahr 2007 ist beachtlich: 153 Projektförderungen in der Gesamthöhe von EUR 220.000,-.

Auch im Jahr 2008 vergibt die Österreichische Gesellschaft für Politische Bildung (ÖGPB) Fördermittel für Projekte in der politischen Erwachsenenbildung. Erwachsenenbildungs-Einrichtungen aus dem Burgenland, aus Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, der Steiermark, Tirol und Vorarlberg können Projekte bei der ÖGPB einreichen.

Folgende Schwerpunktthemen werden angeregt:
– „Wählen ab 60!“ – Politische Bildung für ältere Menschen
– Zeitgeschichte und Politische Bildung
– Ziviler Ungehorsam als politisches Mittel
– Gleichbehandlung: Information über die Rechtslage
– Terror analysieren – angesichts der Globalisierung

Weitere Informationen zur Projekteinreichung und das Online-Antragsformular sind auf der Homepage http://www.politischebildung.at zu finden.

Einreichungen per Post oder E-Mail sind nicht möglich. Ende der Frist zum Ausfüllen des Onlineformulars ist der 30. April 2008.

Um die Konzeption und die Einreichung der Projekte zu erleichtern, hat die ÖGPB ihren Leitfaden „Wie aus guten Ideen erfolgreiche Projekte werden“ überarbeitet und neu aufgelegt. Der Leitfaden, der nützliche Tipps zur Erstellung von Projektanträgen bietet, kann ab sofort kostenlos bei der ÖGPB bestellt werden oder als Dokument auf http://www.politischebildung.at heruntergeladen werden.

Kontakt
Österreichische Gesellschaft für Politische Bildung
Mayerhofgasse 6/3, 1040 Wien
Tel.: 01/504 68 51
Fax: 01/504 58 89
E-Mail: gesellschaft@politischebildung.at

Literaturpreis 2008

In der Sparte „Prosa-Texte“ schreibt die Iris Kater Verlag & Medien GmbH einen Literaturpreis für das Jahr 2008 aus.
Bewerbungsfrist: 30. November 2008

Der Literaturpreis der Iris Kater Verlag & Medien GmbH ist offen für Autorinnen und Autoren, die in deutscher Sprache schreiben, unabhängig von ihrem Wohnort.

Er zeichnet fantasievolle Texte der kreativen Weiterentwicklung unserer Sprache und überzeugende Beiträge voller künstlerischer Eigenständigkeit, Kreativität sowie Originalität aus.Diese Ausschreibung ist eine Einladung, sich mit einem bisher unveröffentlichten Prosa-Text (Kurzgeschichte, Shortstory) zu beteiligen.

Die Iris Kater Verlag & Medien GmbH garantiert die Bewertung der anonym vorliegenden Texte durch eine kompetente Jury. Die besten Texte werden in Buchform präsentiert.

Für die Teilnahme sind folgende Bedingungen zu beachten:
Der Wettbewerb gilt ausschließlich für Prosa-Texte (Kurzgeschichte, Shortstory). Die Länge des Manuskripts ist auf maximal sechs Manuskriptseiten, max. 11.000 Zeichen mit Leerzeichen begrenzt, eine thematische Vorgabe gibt es nicht. Längere Texte nehmen nicht an der Ausschreibung teil. Das Manuskript muss einseitig bedruckt im A4-Format und kopierfähig sein (nicht handschriftlich, Blätter nicht geheftet).

Jeder Autor, jede Autorin kann nur einen unveröffentlichten Text für den Wettbewerb einreichen. Bei mehreren Zusendungen wird die gesamte Bewerbung nicht gewertet. Der Zusendung muss eine Übersicht über evtl. bisherige literarische Veröffentlichungen sowie eine Kurzvita beigefügt sein. Es wird keine Gebühr für eine Teilnahme erhoben.

Um die Anonymität des Bewertungsverfahrens zu garantieren, bitten wir darum, auf dem Manuskript keinen Verfassernamen anzugeben und diese Angaben gesondert beizufügen (Anschrift, telefonische Erreichbarkeit, E-Mail, Homepage).

Mit der Einsendung des Textes wird dem Ausrichter der Ausschreibung das Recht (einfaches Nutzungsrecht) eingeräumt, den eingereichten Text zu veröffentlichen (u. a. Anthologie), das Urheberrecht verbleibt bei dem jeweiligen Autor. Der Autor ist weiterhin berechtigt, seinen Text anderweitig zu veröffentlichen. Der Preis ist undotiert. Der Preisträger erhält eine ideelle Auszeichnung. Der Ausrichter behält sich vor die besten Texte in einer Anthologie zu veröffentlichen.

Ihre Zusendung richten Sie bitte unter Angabe Ihres Absenders bis spätestens zum 30. November 2008 (Poststempel) an folgende Anschrift:

Iris Kater Verlag & Medien GmbH
Kulturförderung
Literaturpreis 2008
Hormesfeld 9 b
D – 41748 Viersen
http://www.kater-medien.de

Weitere Informationen:
http://www.katercom.de/kulturfoerderung

Im Zuge der Preisverleihung ist eine Ausstellung mit Einreichungen geplant. Das eingereichte Werk bildet die Grundlage für die Beurteilung durch die Jury. Erscheint keine Einreichung preiswürdig, wird kein Preis verliehen. Es besteht kein Anspruch auf Rücksendung der eingereichten Manuskripte nach Abschluss der Ausschreibung. Die Iris Kater Verlag & Medien GmbH bestätigt den Einsendern den Erhalt des Manuskripts und damit die Gültigkeit der Teilnahme am Wettbewerb. Eine Begründung der Entscheidung kann nicht gegeben werden.

Die Iris Kater Verlag & Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die eingereichten Unterlagen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.