ausschreibung woerterspuren 2012

anfang 2012 erscheint wieder die neue lyrikzeitschrift woerterspuren (wortstaemme literaturproduktionen). eingereicht werden koennen gedichte (mundart oder schriftsprache) bis ende juni 2011. am besten zuerst auf dem postweg : hubert tassatti wortstaemme literaturproduktionen,kaplanhofstrasse 45 4020 linz tel.:0699/81844760 email: ossaria@gmx.at

honorar kann keines bezahlt werden. pro einsender sollten nicht mehr als 4 gedichte geschickt werden.

Landespreise für Initiative Kulturarbeit 2011

Das Land Oberösterreich vergibt auch heuer einen großen und einen kleinen „Landespreis für initiative Kulturarbeit“. Die Bewerbungsfrist für die Beiden – mit 7.500 Euro („großer“ Landespreis) bzw. 1.500 Euro („kleiner“ Landespreis) dotierten – Preise läuft bis 22. Juni 2011.

„Mit diesen Preisen zeichnet das Land Oberösterreich besondere Aktivitäten oder Projekte aus, die Impulse für das kulturelle Leben in unserem Land setzen“, erklärt Landeshauptmann Pühringer. Dabei geht es vor allem um Aktivitäten oder Projekte, die themen- und umfeldorientiert arbeiten, denen es gelungen ist, einen Diskurs in Gang zu setzen, und die durch Kreativität, Eigeninitiative sowie die Art der Vermittlung überzeugen.

Um die Landespreise kann sich jeder Kulturträger z.B. eine Kulturinitiative, ein Verein, eine Galerie, eine lose formierte Personengruppe – mit Sitz und Wirkungsbereich in Oberösterreich, bewerben. Allerdings können die Preise nicht an kulturelle Organisationen mit eindeutig privatwirtschaftlichen Interessen vergeben werden. Eine nochmalige Verleihung des „Großen Landespreises für Initiative Kulturarbeit“ an bisherige Preisträger ist nicht vorgesehen.

Die Landespreise werden über Vorschlag einer unabhängigen Jury von der Oö. Landesregierung verliehen. Jede Bewerbung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges.

Eingereicht werden können kulturelle Veranstaltungsprogramme, Aktivitäten oder kulturelle Projekte, die entweder im Kalenderjahr 2009 oder im Jahr 2010 (bis zum Zeitpunkt des Einsendeschlusses) durchgeführt wurden.

Auskünfte und Informationen:
Direktion Kultur, Promenade 37, 4021 Linz. Tel.: (+43 732) 77 20-154 80, E-Mail: kd.post@ooe.gv.at, Internet: www.land-oberoesterreich.gv.at

LinzEXPOrt 2011

Die Stadt Linz schreibt auf Empfehlung des Stadtkulturbeirates und mit Unterstützung des Landes Oberösterreich wiederum ein Förderprogramm unter dem Titel „LinzEXPOrt“ aus, das mit einer Gesamtfördersumme in der Höhe von Euro 50.000,– ausgestattet ist.

1. INHALTLICHE AUSRICHTUNG

1.1. ZIELSETZUNG

Das Förderprogramm „LinzEXPOrt” soll im Besonderen KünstlerInnen experimentelles und prozesshaftes künstlerisches Arbeiten ermöglichen.

Die Bewerbung um dieses Förderprogramm muss in Verbindung mit einem Aufenthalt in einer Stadt oder einer Region außerhalb von Österreich stehen. Die Wahl des Gastortes soll im direkten Zusammenhang mit dem künstlerischen Vorhaben begründet sein.

LinzEXPOrt-Projekte sollen folgende Wirkungen erzielen:

– Nachhaltiger Aufbau von Netzwerken und Kontakten zwischen heimischen und internationalen Kunst- und Kulturszenen und der damit zu erwartende Mehrwert für Linzer Kunst- und Kulturschaffende

– Nachhaltige Impulse für eine lebendige Freie Szene in Linz

– Positionierung von Linz als Industrie-Kulturstadt mit dem Schwerpunkt Technologien und Neue Medien

– Förderung interdisziplinären Kunstschaffens

Bereits begonnene oder durchgeführte Projekte können nicht eingereicht werden. Der Realisierungszeitraum ist mit Ende 2012 befristet.

1.2. ZIELGRUPPEN

Die Ausschreibung „LinzEXPOrt“ richtet sich an alle KünstlerInnen und KulturarbeiterInnen – unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft – mit Linz-Bezug.

Der Linz-Bezug ist dann gegeben, wenn Linz als dauerhafte Stätte der kreativen Arbeit und künstlerischen Produktion oder Präsentation gewählt wurde. Er kann auch aus einem nachweislich kontinuierlichen Engagement in einer Linzer Kultureinrichtung, KünstlerInnenvereinigung oder Kulturinitiative abgeleitet werden, das den Umfang einer rein ehrenamtlichen Tätigkeit oder bezahlten Nebenbeschäftigung überschreitet und maßgeblich zur nachhaltigen Weiterentwicklung von Kunst und Kultur der Stadt im Sinne des Kulturentwicklungsplan (KEP) beitragen kann.

Eine Bewerbung ist als Einzelperson oder als KünstlerInnenkollektiv möglich, nicht jedoch von kulturellen Einrichtungen, Vereinigungen und Unternehmungen.

MitarbeiterInnen und Mitarbeiter des Magistrats und von städtischen Gesellschaften und Betrieben, hauptberuflich tätige Bedienstete des Landes Oberösterreich, des Bundes und anderer öffentlicher Körperschaften sind von dieser Fördermöglichkeit ausgeschlossen.

Es werden Bewerbungen aus allen künstlerischen Sparten akzeptiert.

2. AUSWAHLPROZESS

2.1. JURIERUNG

Die Jury setzt sich aus unabhängigen ExpertInnen zusammen.

Die Zusammensetzung der Jury ist mit Ausschreibungsbeginn unter http://www.linz.at/kultur abrufbar.

Als Ergebnis des Bewertungsprozesses wird die Jury im Juni eine Reihung der positiv bewerteten „LinzEXPOrt“-Einreichungen vornehmen und dem Kulturreferenten bzw. dem Stadtsenat als zuständige Entscheidungsorgane zur Bewilligung vorschlagen. Anschließend werden alle BewerberInnen über das Ergebnis der Jurierung schriftlich informiert.

2.2. BEWERTUNGSKRITERIEN

Die ExpertInnenjury wird die eingereichten Vorschläge unter dem Aspekt folgender Qualitätskriterien diskutieren und bewerten:

– Innovatives Potential

– Schlüssigkeit der Ambition und Realisierbarkeit

– Nachhaltige Wirkung auf die Internationalisierung der Linzer Kunst- u. Kulturszene

– Potential für zukünftige Kooperationen

2.3. FÖRDERSUMME

Mit der Gesamtsumme von Euro 50.000,– werden rund sechs eingereichte „Vorhaben” gefördert.

Dabei kann die Fördersumme unterschiedlich verteilt werden. Die ausbezahlte Fördersumme gilt als Pauschale.

3. BEWERBUNG

3.1. BEWERBUNGSUNTERLAGEN

Alle Einreichungen in fünffacher Ausführung müssen folgende Informationen und Unterlagen enthalten:

1) Vollständig ausgefüllter Bewerbungsbogen

2) Ausführliche Projektbeschreibung mit Darstellung der Inhalte und Ziele (max. 10 Seiten)

3) Detaillierter Ablaufplan über die Art der Realisierung

4) Eine Darstellung der bisherigen künstlerischen/kulturellen Aktivitäten des/der Bewerbers/in (Kurzbiographie, Werkverzeichnis, evtl. Diplom, Pressekritiken u.a. Referenzen)

5) Möglichst genaue Kalkulation der notwendigen finanziellen Mittel (ev. Anbote)

6) Kurzbeschreibung des Projekts (max. 1000 Zeichen) und Kurzfassung der Selbstdarstellung (500 Zeichen)

Wünschenswerte Information:

7) Darstellung von Genderaspekten

Die Bewerbungsunterlagen werden vom Büro Linz Kultur nicht retourniert. Für zusätzliche, dem Bewerbungsschreiben beigefügte Materialien (Videos, CDs, DVDs, Publikationen etc.) übernimmt das Büro Linz Kultur keine Haftung. Ist es Wunsch der Bewerberin/des Bewerbers, dass der Einreichung beigefügte Materialien (CDs, DVDs, Videos, Fotos, Pläne, Kataloge, Bildbände etc.) den Jurymitgliedern in Originalqualität und im Vorfeld der Jurysitzung übermittelt werden, dann ist eine Beistellung dieser Materialien in fünffacher Ausfertigung notwendig.

3.2. BEWERBUNGSFRIST

Die Bewerbung muss bis spätestens 27. Mai 2011 (Datum des Poststempels) unter Verwendung des Bewerbungsbogens bei der folgenden Adresse eingereicht werden.

3.3. EINREICHSTELLE

Magistrat Linz / Büro Linz Kultur

Kennwort „LinzEXPOrt“

Pfarrgasse 7

A-4041 Linz

Eine Einreichung ist nur auf postalischem oder persönlichem Weg bis zur Bewerbungsfrist möglich.

www.linz.at

LinzIMpORT 2011

Die Stadt Linz schreibt auf Empfehlung des Stadtkulturbeirates 2010 erstmals ein Förderprogramm unter dem Titel „LinzIMpORT“ aus, das mit einer Gesamtfördersumme in der Höhe von Euro 20.000,– ausgestattet ist.

1. INHALTLICHE AUSRICHTUNG

1.1. ZIELSETZUNGEN

Das Förderprogramm „LinzIMpORT“ soll im Besonderen KünstlerInnen bzw. freie Kunst- und Kulturinitiativen mit Linz-Bezug experimentelles und prozess- bzw. projekthaftes künstlerisches Arbeiten in Linz mit Kunstschaffenden, die außerhalb von Österreich tätig sind, ermöglichen.

Die Bewerbung um dieses Förderprogramm muss in Verbindung mit einem konkreten Projekt stehen. Die Kooperation mit internationalen PartnerInnen soll im direkten Zusammenhang mit dem künstlerischen Vorhaben in Linz begründet sein.

LinzIMpORT-Projekte sollen folgende Wirkungen erzielen:

– Positionierung von Linz als moderne Kulturstadt mit den Schwerpunktsetzungen entsprechend dem Linzer Kulturentwicklungplan (KEP)

– Aufbau von Netzwerken und Kontakten zwischen heimischen und internationalen Kunst- und Kulturszenen und schaffen eines Mehrwerts für Linzer Kunst- und Kulturaktivisten

– Nachhaltige Impulse für eine lebendige Freie Szene in Linz

– Förderung interdisziplinären Kunstschaffens

Bereits begonnene oder durchgeführte Projekte können nicht eingereicht werden. Der Realisierungszeitraum ist mit Ende 2012 befristet.

1.2. ZIELGRUPPEN

Die Ausschreibung „LinzIMpORT“ richtet sich an alle KünstlerInnen und KulturarbeiterInnen – unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft – mit Linz-Bezug.

Der Linz-Bezug ist dann gegeben, wenn Linz als dauerhafte Stätte der kreativen Arbeit und künstlerischen Produktion oder Präsentation gewählt wurde. Er kann auch aus einem nachweislich kontinuierlichen Engagement in einer Linzer Kultureinrichtung, KünstlerInnenvereinigung oder Kulturinitiative abgeleitet werden, das den Umfang einer rein ehrenamtlichen Tätigkeit oder bezahlten Nebenbeschäftigung überschreitet und maßgeblich zur nachhaltigen Weiterentwicklung von Kunst und Kultur der Stadt im Sinne des KEP beitragen kann.

LinzIMpORT wird auch an künstlerische und kulturelle Vereinigungen, Initiativen und Projektgruppen (unabhängig von der Rechtsform) vergeben, die im Bereich der zeitbezogenen, innovativen Kunst- und Kulturarbeit kontinuierlich tätig sind und ihren Sitz in Linz haben.

MitarbeiterInnen und Mitarbeiter des Magistrats und von städtischen Gesellschaften und Betrieben, hauptberuflich angestellte Bedienstete des Landes Oberösterreich, des Bundes und anderer öffentlicher Körperschaften sind von dieser Fördermöglichkeit ausgeschlossen.

Es werden Bewerbungen aus allen künstlerischen Sparten akzeptiert.

2. AUSWAHLPROZESS

2.1. JURIERUNG

Die Jury setzt sich aus unabhängigen ExpertInnen zusammen.

Die Zusammensetzung der Jury ist mit Ausschreibungsbeginn unter http://www.linz.at/kultur abrufbar.

Als Ergebnis des Bewertungsprozesses wird die Jury im Juni eine Reihung der positiv bewerteten „LinzIMpORT“-Einreichungen vornehmen und dem Kulturreferenten bzw. dem Stadtsenat als zuständige Entscheidungsorgane zur Bewilligung vorschlagen. Anschließend werden die BewerberInnen über das Ergebnis der Jurierung schriftlich informiert.

2.2. BEWERTUNGSKRITERIEN

Die ExpertInnenjury wird die eingereichten Vorschläge unter dem Aspekt folgender Qualitätskriterien diskutieren und bewerten:

– Innovatives Potential

– Schlüssigkeit der Ambition und Realisierbarkeit

– Balance in der Projektbeteiligung zwischen kulturell/künstlerischem „Import“ und VertreterInnen der Linzer Kunst- und Kulturszene

– Nachhaltige Wirkung auf die Internationalisierung der Linzer Kunst- u. Kulturszene

– Potential für zukünftige Kooperationen

– Örtliche Einzigartigkeit (Begründung des Vorhabens in der Auseinandersetzung mit Linz)

2.3. FÖRDERSUMME

Mit der Gesamtsumme von Euro 20.000,– werden zwei, maximal drei eingereichte Vorhaben gefördert. Dabei kann die Fördersumme unterschiedlich verteilt werden. Die ausbezahlte Fördersumme gilt als Pauschale.

3. BEWERBUNG

3.1. BEWERBUNGSUNTERLAGEN

Alle Einreichungen in fünffacher Ausführung müssen folgende Informationen und Unterlagen enthalten:

1) Vollständig ausgefüllter Bewerbungsbogen

2) Ausführliche Projektbeschreibung mit Darstellung der Inhalte und Ziele (max. 10 Seiten)

3) Detaillierter Ablaufplan über die Art der Realisierung

4) Beteiligungserklärung der internationalen ProjektpartnerInnen

5) Eine Darstellung der bisherigen künstlerischen/kulturellen Aktivitäten des/der Bewerbers/in (Kurzbiographie, Werkverzeichnis, evtl. Diplom, Pressekritiken u.a. Referenzen)

6) Kurzbeschreibung des Projekts (max. 1000 Zeichen) und Kurzfassung der Selbstdarstellung (500 Zeichen)

Wünschenswerte Information:

7) Darstellung von Genderaspekten

Die Bewerbungsunterlagen werden vom Büro Linz Kultur nicht retourniert. Für zusätzliche, dem Bewerbungsschreiben beigefügte Materialien (Videos, CDs, DVDs, Publikationen etc.) übernimmt das Büro Linz Kultur keine Haftung. Ist es Wunsch der Bewerberin/des Bewerbers, dass der Einreichung beigefügte Materialien (CDs, DVDs, Videos, Fotos, Pläne, Kataloge, Bildbände etc.) den Jurymitgliedern in Originalqualität und im Vorfeld der Jurysitzung übermittelt werden, dann ist eine Beistellung dieser Materialien in fünffacher Ausfertigung notwendig.

3.2. BEWERBUNGSFRIST

Die Bewerbung muss bis spätestens 27. Mai 2011 (Datum des Poststempels) unter Verwendung des Bewerbungsbogens bei der folgenden Adresse eingereicht werden.

3.3. EINREICHSTELLE

Magistrat Linz / Büro Linz Kultur

Kennwort „LinzIMpORT“

Pfarrgasse 7

A-4041 Linz

Eine Einreichung ist nur auf postalischem oder persönlichem Weg bis zur Bewerbungsfrist möglich.

www.linz.at

LINZimPULS 2011

Die Stadt Linz schreibt das Förderprogramm LINZimPULS 2011 in der Höhe von Euro 90.000,– aus. Der LINZimPULS unterstützt freie KünstlerInnen, Kulturschaffende und die Freie Szene in Linz, er verdeutlicht deren Potenzial und Wirkung auf das Linzer Kunst- und Kulturgeschehen und trägt damit zur nachhaltigen Stärkung dieses Bereiches bei.

1. INHALTLICHE AUSRICHTUNG

1.1. PROJEKTINHALT

Make it/ Fake it/ Share it!?

Make it?! – Das Leben ist eine Performance. Existenzielle Unsicherheit, geringes Einkommen und prekäre Arbeitsverhältnisse bestimmen das Leben von immer mehr Menschen und schon lange den Alltag jener, welche Kunst und Kultur produzieren, mit oder ohne Krise. Sind wir alle „TeilzeitkünstlerInnen“, die zu günstigsten Konditionen den Markt beliefern? Welche Werkzeuge braucht ein/e Kunst- und Kulturschaffende/r heute, um Modelle zu entwickeln, die Kunst, Kultur, Arbeit und Leben interdisziplinär und flexibel unter einen Hut bringen? Wie sehen die „Freiheiten“ einer KünstlerIn oder KulturarbeiterIn heute tatsächlich aus?

Fake it?! – Sind Fake und Ironie geeignete Mittel, um herrschende Verhältnisse auf lustvolle Weise zu hinterfragen, und ein Weg, den eigenen Humor nicht zu verlieren? Oder bleibt Zynismus als einzige Reaktion darauf, dass Kunst und Kultur noch immer als Luxus und Beiwerk verstanden werden, obwohl längst bewiesen ist, dass Kunst- und Kulturschaffende einen wichtigen Faktor für die städtische und regionale Entwicklung darstellen?

Share it?! – Neue Systeme des Lebens! Kunst- und Kulturschaffende produzieren nicht nur neue Inhalte, sondern nutzen auch verfügbare Inhalte. Von der Quelle der Inspiration bis zu technischen, handwerklichen oder sonstigen Anleitungen stellt das Internet einen reichen Fundus an Informationen zur Verfügung und ist mittlerweile eines der wichtigsten Medien zur Verbreitung von Inhalten. Sind Kunst- und KulturproduzentInnen VerfechterInnen des geistigen Eigentums oder sind sie bereit, alles zu teilen? Betrachten sie die In-Frage-Stellung des Urheberrechts als Nutzen oder Schaden? Mit welchen Schwierigkeiten oder gar Ängsten sehen sich Kunst- und KulturproduzentInnen dabei konfrontiert?

Analysen, Reflexionen, Interventionen, neue Beteiligungsmöglichkeiten, Wagnisse, Experimente, Persiflagen, neue Praktiken, Utopien, kollektive Organisationsformen in Bezug auf das Thema Make it/ Fake it/ Share it!? – sie alle können bei LINZimPULS 2011 eingereicht werden.

1.2. ZIELSETZUNG

Ziel des diesjährigen LINZimPULS-Programms ist es, sich mit dem Themenkomplex „Make it/ Fake it/ Share it!?“ in Linz kritisch auseinander zu setzen, gängige Praktiken zu hinterfragen und das Potential alternativer Konzeptionen und Zugangsweisen aufzuzeigen.

1.3. ZIELGRUPPEN

Die Ausschreibung von LINZimPULS 2011 richtet sich an alle freiberuflich tätigen KünstlerInnen und KulturarbeiterInnen – unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft – mit Linz-Bezug.

Der Linz-Bezug ist dann gegeben, wenn die Künstlerin oder der Künstler ihren/seinen Hauptwohnsitz in Linz hat oder Linz als dauerhafte Stätte ihrer/seiner kreativen Arbeit und künstlerischen Produktion oder Präsentation gewählt hat. Der Linz-Bezug ist auch aus einem nachweislich kontinuierlichen Engagement in einer Linzer Kultureinrichtung, KünstlerInnenvereinigung oder Kulturinitiative ableitbar, das den Umfang einer rein ehrenamtlichen Tätigkeit oder bezahlten Nebenbeschäftigung überschreitet und maßgeblich zur nachhaltigen Weiterentwicklung von Kunst und Kultur der Stadt im Sinne des Linzer Kulturentwicklungsplans (KEP) beitragen kann.

LINZimPULS wird auch an künstlerische und kulturelle Vereinigungen, Initiativen und Projektgruppen (unabhängig von der Rechtsform) vergeben, die im Bereich der zeitbezogenen, innovativen Kunst- und Kulturarbeit kontinuierlich tätig sind und ihren Sitz in Linz haben.

MitarbeiterInnen und Mitarbeiter des Magistrats und von städtischen Gesellschaften und Betrieben, hauptberuflich tätige Bedienstete des Landes Oberösterreich, des Bundes und anderer öffentlicher Körperschaften sind von dieser Fördermöglichkeit ausgeschlossen.

2. AUSWAHLPROZESS

2.1. JURIERUNG

Die Jury setzt sich aus unabhängigen ExpertInnen aus dem Bereich der zeitgenössischen Kunst und Kulturarbeit zusammen. Die Zusammensetzung der Jury ist mit Ausschreibungsbeginn unter http://www.linz.at/kultur abrufbar.

Als Ergebnis des Bewertungsprozesses wird die Jury Ende Mai eine Reihung der positiv bewerteten „LINZimPULS“-Einreichungen vornehmen und dem Kulturreferenten bzw. dem Stadtsenat als zuständige Entscheidungsorgane zur Bewilligung vorschlagen. Anschließend werden alle BewerberInnen über das Ergebnis der Jurierung schriftlich informiert.

2.2. BEWERTUNGSKRITERIEN

Die ExpertInnenjury wird die eingereichten Vorschläge vor allem unter dem Aspekt der oben dargestellten inhaltlichen Kriterien überprüfen. Darüber hinaus werden auch die folgenden Aspekte diskutiert und bewertet:

– Innovatives Potential

– Schlüssigkeit der Ambition und Realisierbarkeit

– Nachhaltige Wirkung auf die Linzer Kunst- u. Kulturszene

2.3. FÖRDERSUMME

Mit der Gesamtsumme von Euro 90.000,– werden rund sechs eingereichte „Vorhaben” gefördert.

Dabei kann die Fördersumme unterschiedlich verteilt werden. Die ausbezahlte Fördersumme gilt als Pauschale.

3. BEWERBUNG

3.1. BEWERBUNGSUNTERLAGEN

Alle Einreichungen in siebenfacher Ausführung müssen folgende Informationen und Unterlagen enthalten:

1) Vollständig ausgefüllter Bewerbungsbogen

2) Ausführliche Projektbeschreibung mit Darstellung der Inhalte und Ziele (max. 10 Seiten). Bereits begonnene oder durchgeführte Projekte können nicht eingereicht werden.

3) Detaillierter Ablaufplan über die Art der Realisierung (Projekte und Arbeitsvorhaben müssen spätestens mit Juni 2012 abgeschlossen sein.)

4) Eine Darstellung der bisherigen künstlerischen/kulturellen Aktivitäten der bewerbenden Initiative bzw. der Bewerberin/des Bewerbers (Kurzbiographie, Werkverzeichnis, evt. Diplom, Pressekritiken u.a. Referenzen)

5) Möglichst genaue Kalkulation der notwendigen finanziellen Mittel (ev. Anbote), inkl. der Einnahme zur Kostenfinanzierung

6) Kurzbeschreibung des Projekts (max. 1000 Zeichen) und Kurzfassung der Selbstdarstellung (500 Zeichen)

Wünschenswerte Information:

7) Darstellung von Genderaspekten

Die Bewerbungsunterlagen werden vom Büro Linz Kultur nicht retourniert. Für zusätzliche, dem Bewerbungsschreiben beigefügte Materialien (Videos, CDs, DVDs, Publikationen etc.) übernimmt das Büro Linz Kultur keine Haftung. Ist es Wunsch der Bewerberin/des Bewerbers, dass der Einreichung beigefügte Materialien (CDs, DVDs, Videos, Fotos, Pläne, Kataloge, Bildbände etc.) den Jurymitgliedern in Originalqualität und im Vorfeld der Jurysitzung übermittelt werden, dann ist eine Beistellung dieser Materialien in siebenfacher Ausfertigung notwendig.

3.2. BEWERBUNGSFRIST

Bewerbungen müssen bis spätestens 27. April 2011 (Datum des Poststempels) unter Verwendung des Bewerbungsbogens und mit den notwendigen Informationen bei der folgenden Adresse eingereicht werden:

3.3. EINREICHSTELLE

Magistrat Linz / Büro Linz Kultur
Kennwort „LINZimPULS“
Pfarrgasse 7
A-4041 Linz

Eine Einreichung ist nur auf postalischem oder persönlichem Weg bis zur Bewerbungsfrist möglich.

www.linz.at

Förderpreis der Stadt Linz für innovative Stadtteilkulturarbeit 2011

Die Stadt Linz schreibt den Förderpreis LinzKultur/4 – Förderpreis der Stadt Linz für innovative Stadtteilkulturarbeit aus, welcher mit einer Gesamtsumme von Euro 10.000,– ausgestattet ist.

1. INHALTLICHE AUSRICHTUNG

1.1. ZIELSETZUNG

Kultur setzt zumeist unmittelbar an den Lebensräumen und -bedingungen der Menschen an und prägt mit ihren vielfältigen Ausdrucksformen die Identität einer Stadt.

Ein maßgeblicher Anteil der Kulturarbeit in Linz passiert in den einzelnen Stadtteilen und -vierteln. Vom Zentrum bis in die Peripherie gestalten Kunst- und Kulturvereine, Künsterlnnen, MigrantInnen, SeniorInnen, Kinder- und Jugendkultur, Kirche, Freie Szene und andere das städtische Kulturleben. Wie im Kulturentwicklungsplan der Stadt Linz verankert, wird dieses kreative Potential von der Stadt Linz unterstützt und gefördert.

Der Förderpreis LinzKultur/4 sollte einen Anreiz zum kulturellen Austausch oder zur künstlerischen Auseinandersetzung mit einem Linzer Stadtteil schaffen.

Das Projekt sollte im Laufe des Jahres 2011 entwickelt und bis spätestens Ende 2012 realisiert werden.

1.2. ZIELGRUPPEN

Alle Initiativen, Vereine und Einzelpersonen, die das Kulturleben in Linzer Stadträumen nachhaltig mitgestalten wollen, sind zur Projekteinreichung für innovative Stadtteilkulturarbeit eingeladen. Grundvoraussetzung für eine Einreichung ist jedoch, dass ein Stadtteil von Linz als Lebens/Schaffensmittelpunkt gewählt wurde.

Nicht angenommen werden Einreichungen von Gebietskörperschaften oder Parteien.

Das Projekt muss als Voraussetzung zur Einreichung mindestens einen örtlichen Kulturverein oder eine Kulturinitiative als ProjektpartnerIn einbezogen haben (insbesondere bei Einreichungen von Einzelpersonen).

2. AUSWAHLPROZESS

2.1. JURIERUNG

Die Jury setzt sich aus unabhängigen ExpertInnen zusammen.

Die Zusammensetzung der Jury ist ab Mai unter http://www.linz.at/kultur abrufbar.

Als Ergebnis des Bewertungsprozesses wird die Jury im Oktober eine Reihung der positiv bewerteten „LinzKultur/4“-Einreichungen vornehmen und dem Kulturreferenten bzw. dem Stadtsenat als zuständige Entscheidungsorgane zur Bewilligung vorschlagen. Anschließend werden die BewerberInnen über das Ergebnis der Jurierung schriftlich informiert.

2.2. BEWERTUNGSKRITERIEN

Die ExpertInnenjury wird die eingereichten Vorschläge unter dem Aspekt folgender Qualitätskriterien diskutieren und bewerten:

– unkonventioneller, innovativer Ansatz

– Umsetzung in einem Linzer Stadtteil (dabei soll auf die örtlichen Gegebenheiten eingegangen werden)

– Förderung von Vernetzungen und Kooperationen

– Einbindung der BewohnerInnen/AnrainerInnen

– zeitgenössische künstlerische Auseinandersetzung mit dem Stadtteil

– Einbeziehung/Bespielung des öffentlichen Raumes im Stadtteil

– Kulturelle Nachhaltigkeit im Stadtteil

2.3. GESAMTDOTIERUNG

Mit der Gesamtsumme von Euro 10.000,– werden maximal zwei eingereichte „Vorhaben“ ausgezeichnet und damit als zukünftige „Best Practice“-Projekte realisiert werden. Die Aufteilung der zur Verfügung stehenden Summe ist nicht festgelegt und obliegt der Jury. Der Förderpreis ist unabhängig von anderen Fördergeldern (Stadt/Land/Bund).

3. BEWERBUNG

3.1. BEWERBUNGSUNTERLAGEN

Alle Einreichungen müssen in fünffacher Ausführung folgende Informationen und Unterlagen enthalten:

1) Vollständig ausgefüllter Bewerbungsbogen

2) Projektbeschreibung mit Darstellung des innovativen Ansatzes (max. 5 Seiten)

3) Detaillierter Ablaufplan über die Art der Realisierung

4) Bei Einreichungen von Einzelpersonen eine Beteiligungserklärung des örtlichen Kulturvereines

5) Einen möglichst detaillierten Finanzplan

6) Kurzbeschreibung des Projekts (max. 1000 Zeichen) und Kurzfassung der Selbstdarstellung (max. 500 Zeichen)

Pro EinreicherIn kann nur ein Vorschlag berücksichtigt werden.

Die Bewerbungsunterlagen werden vom Büro Linz Kultur nicht retourniert. Für zusätzliche, dem Bewerbungsschreiben beigefügte Materialien (Videos, CDs, DVDs, Publikationen etc.) übernimmt das Büro Linz Kultur keine Haftung. Ist es Wunsch der Bewerberin / des Bewerbers, dass der Einreichung beigefügte Materialien (CDs, DVDs, Videos, Fotos, Pläne, Kataloge, Bildbände, etc.) den Jurymitgliedern in Originalqualität und im Vorfeld der Jurysitzung übermittelt werden, dann ist eine Beistellung dieser Materialien in fünffacher Ausfertigung notwendig.

3.2. BEWERBUNGSFRIST

Alle Bewerbungen müssen bis spätestens 15. September 2011 (Datum des Poststempels) unter Verwendung des Bewerbungsbogens bei der folgenden Adresse eingereicht werden:

3.3. EINREICHSTELLE

Magistrat Linz / Büro Linz Kultur
Kennwort „LinzKultur/4“
Pfarrgasse 7
A-4041 Linz

Eine Einreichung ist nur auf postalischem oder persönlichem Weg bis zur Bewerbungsfrist möglich.

http://www.linz.at

AUSSCHREIBUNG SALZAMT ATELIERS FÜR LOKALE KÜNSTLERINNEN

Die Stadt Linz schreibt drei Ateliers ohne Wohnmöglichkeit zur unentgeltlichen Nutzung für ein Jahr im Atelierhaus Salzamt aus. Es stehen ein großes Gemeinschaftsatelier mit Nebenraum für drei KünstlerInnen und zwei kleinere Ateliers zur Verfügung. Jedes Atelier ist mit Internet und Wasseranschluss ausgestattet.
Ein weiteres Atelier wird im Rahmen von Crossing Europe unter den Local Artists vergeben.
Derzeit arbeiten im Salzamt als lokale KünstlerInnen Klara Kohler, FAXEN (Lucas Norer, Clemens Mairhofer, Sebastian Six), Jonas Geise, Inga Hehn, Birgit Petri, Gloria Gammer und Sigrid Nagele.

Angestrebt wird ein anregendes und kommunikatives Klima von individuellen Künstlerpersönlichkeiten, aus dem sich auch neue Projekte entwickeln. Erwartet wird die Bereitschaft zur Mitarbeit und Mitgestaltung von Ausstellungs- und Residencyprogramm, die intensive Nutzung des Ateliers und Kooperation bei der Kunstvermittlung.

ZIELGRUPPE
Die Ausschreibung richtet sich an alle Bildenden KünstlerInnen bis 40 Jahre, die in Linz bzw. im Einzugsgebiet leben. Bevorzugt werden freischaffende KünstlerInnen und AbsolventInnen von Kunstuniversitäten. Der Schwerpunkt liegt bei Malerei und Grafik mit Erweiterung zu Fotografie und Medienkunst.

Eine Bewerbung ist als KünstlerInnenkollektiv oder als Einzelperson möglich, nicht jedoch von kulturellen Einrichtungen, Vereinigungen und Unternehmungen und den derzeitigen Ateliernutzern.

NUTZUNGSDAUER:
Mitte Juli 2011 bis Ende Juni 2012

BEWERBUNGSUNTERLAGEN
Darstellung der bisherigen künstlerischen/kulturellen Aktivitäten des/der Bewerbers/in: Kurzbiografie, Portfolio (bevorzugt PDF, max. 10 MB).

BEWERBUNGSFRIST
Die Bewerbung muss bis spätestens 22. April 2011 per Post oder elektronisch eingelangt sein. Bei digitaler Einreichung bitte Daten nicht größer als 10MB. Die Ateliervergabe erfolgt in Beratung mit einer ExpertInnenjury.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

KONTAKT
Atelierhaus Salzamt
z.H. Frau Cindy Förster
Obere Donaulände 15
4020 Linz
Tel: +43 732 7070 1959
Fax: +43 732 7070 54 1959
E-Mail: salzamt@mag.linz.at
Web: salzamt.linz.at

outstanding artist award – interkultureller Dialog 2011

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur schreibt für das Jahr 2011 einen

outstanding artist award – interkultureller Dialog 2011

aus. Der Preis wird für ein im Jahr 2010 realisiertes oder ein im Jahr 2011 laufendes Projekt im Bereich des interkulturellen Dialogs vergeben.

Dotierung: € 8.000.-

Die zu honorierenden modellhaften künstlerischen und kulturellen Leistungen müssen unter aktiver Einbeziehung von in Österreich lebenden Menschen verschiedener Herkunftsländer
• die gegenseitige Wertschätzung, das wechselseitige Verständnis sowie den Dialog fördern,
• die positive Darstellung der kulturellen Kompetenz aller Mitwirkenden aufzeigen und
• deren nachhaltige gesellschaftliche Partizipation

zum Ziel haben.

Teilnahmeberechtigt sind gemeinnützige Kunst- und Kulturvereine, Künstlerinnen und Künstler sowie Kulturarbeiterinnen und Kulturarbeiter mit Sitz in Österreich.

Vergabemodus: Vorschlag einer unabhängigen ExpertInnenjury

Einreichungen in vierfacher Ausfertigung müssen bis 15. April 2011 (es gilt der Poststempel) bei Abteilung V/7 im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, 1014 Wien, Concordiaplatz 2, einlangen. Der Briefumschlag ist mit deutlich sichtbarem Vermerk Award – interkultureller Dialog 2011 zu kennzeichnen.
(eventuelle Rückfragen unter: 01 / 53 120 – 6871 bzw. 6872)

Die Einreichung soll enthalten:
• Beschreibung des eingereichten Projekts und seiner Zielsetzungen mittels Bericht bzw. Konzept, Fotos, elektronischer Bild- und Tonträger, Presseartikel etc.
• Überblicksdarstellung bisheriger Arbeiten
• Kalkulation und Darstellung der Finanzierungsart des Projekts sowie
• Vereinsstatuten bzw. Lebenslauf der Verantwortlichen

outstanding artist award – Frauenkultur 2011

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur schreibt für das Jahr 2011 einen outstanding artist award – Frauenkultur 2011 aus. Der Preis wird für ein im Jahr 2010 realisiertes oder ein im Jahr 2011 laufendes Projekt im Bereich Frauenkultur vergeben.

Dotierung: € 8.000.-

Die zu honorierenden modellhaften Leistungen müssen mittels Methoden aus Kunst- und Kulturarbeit, darunter Mentoring und Netzwerkbildung,
• die öffentliche Anerkennung von Frauen und ihrer Kompetenzen sowie ihre
• aktive Partizipation am gesellschaftlichen Leben und Entwicklungsprozess,
• ihr Empowerment und ihre Selbstverwirklichung

zum Ziel haben.

Teilnahmeberechtigt sind gemeinnützige Kunst- und Kulturvereine, Künstlerinnen und Künstler sowie Kulturarbeiterinnen und Kulturarbeiter mit Sitz in Österreich.

Vergabemodus: Vorschlag einer unabhängigen ExpertInnenjury

Einreichungen in vierfacher Ausfertigung müssen bis 29. April 2011 (es gilt der Poststempel) bei Abteilung V/7 im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, 1014 Wien, Concordiaplatz 2, einlangen. Der Briefumschlag ist mit deutlich sichtbarem Vermerk Award – Frauenkultur 2011 zu kennzeichnen.
(eventuelle Rückfragen unter: 01 / 53 120 – 6870 bzw. 6871)

Die Einreichung soll enthalten:
• Beschreibung des eingereichten Projekts und seiner Zielsetzungen mittels Bericht bzw. Konzept, Fotos, elektronischer Bild- und Tonträger, Presseartikel etc.
• Überblicksdarstellung bisheriger Arbeiten
• Kalkulation und Darstellung der Finanzierungsart des Projekts sowie
• Vereinsstatuten bzw. Lebenslauf der Verantwortlichen

Marianne.von.Willemer.2011 – Frauen.Literatur.Preis

Einsendeschluss: 31. Mai 2011

Um Frauen, die sich dem Schreiben widmen zu fördern, vergibt die Stadt Linz den mit 3.600 Euro dotierten Frauen.Literatur.Preis -Marianne.von.Willemer.2011.

Frauenstadträtin Mag.a Eva Schobesberger fordert zur Einreichung auf: „Der Frauen-Literaturpreis Marianne von Willemer soll der Literatur von Frauen eine Öffentlichkeit schaffen und Frauen vor den Vorhang holen. Nutzen Sie diese Bühne. Wir freuen uns auf Ihre Einreichung!“

Der Preis versteht sich als Auszeichnung hochwertiger Arbeiten von Literatinnen und soll-Frauen in der Literatur beim Fußfassen in der heimischen Literaturszene unterstützen.

Preisgeld: € 3.600,00

Teilnahmebedingungen:
In Österreich lebende Frauen, die sich dem Schreiben widmen und die durch Geburt, Wohnsitz oder ihr literarisches Schaffen in besonderer Weise der Stadt Linz verbunden sind.

Jury:
Die Fachjury setzt sich aus Expertinnen im Bereich Literatur zusammen:

Dr.in Petra-Maria Dallinger, Direktorin Adalbert-Stifter-Institution des Landes OÖ.
Silvana Steinbacher, ehemalige ORF – Kulturredakteurin
Ao. Univ.- Prof.in Dr.in Ulrike Tanzer, FB Germanistik, Universität Salzburg

Einsendeschluss: 31. Mai 2011

Preisvergabe: Der Preis wird im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung im Oktober 2011 vergeben.

Einreichmodalitäten:
Es können literarische Texte, unabhängig von Gattungs- und Themenbeschränkung, in deutscher Sprache, eingereicht werden, wobei Sachtexte und Kinderliteratur von der Einreichung ausgenommen sind. Pro Person kann nur eine Einreichung mit maximal 18.000 Anschlägen (inklusive Leerzeichen) eingebracht werden.

Das Werk wird anonym, beidseitig bedruckt, geheftet und in dreifacher Ausfertigung eingereicht. Gleichzeitig übermitteln Sie uns bitte eine Kurzbiographie, die Urheberinnschaftserklärung (www.linz.at/willemerpreis.asp) mit Ihren Kontaktdaten und einen kopierten Meldezettel.

Die eingereichte Arbeit darf zum Zeitpunkt der Einreichung noch nicht prämiert sein, bereits publizierte Werke dürfen aber eingereicht werden.
Tel.: +43 732 7070 1195 oder email: willemer@mag.linz.at