Bank-Austria-Kunstpreis 2014 – Regional

Ein Preis zur Unterstützung überzeugender Kulturinitiativen (nicht zweckgebunden). Der Preis richtet sich an österreichische Städte und Gemeinden sowie regionale Kulturinitiativen. Ziel ist die Förderung und Stärkung des Kulturlebens und einer entsprechenden Infrastruktur auf lokaler Ebene. Wichtig sind hierbei Originalität und Nachhaltigkeit des Konzepts sowie das Ansprechen neuer Zielgruppen.

 

Zuwendung

€ 70.000

 

Voraussetzungen

Die Ausschreibung richtet sich an Kulturprojekte in Österreich, die 2012 oder 2013 umgesetzt wurden/werden.

Die Kriterien für die Beurteilung sind:

  • eine überzeugende Gesamtidee / Originalität der Gesamtidee
  • Kreativität, Innovation und Nachhaltigkeit des Konzepts auch für den Sponsor
  • Impulse für ein nachhaltiges regionales Kulturleben

Beispiele:
Regionale Kulturfestivals mit innovativen Programmen sowie Künstlerinnen und Künstlern, die das Kulturangebot einer Region bereichern, egal welcher Kunstsparte (z. B. Musik, Schauspiel, Malerei, Bildhauerei, Fotografie, Objektkunst, Grafik – auch interdisziplinär).Projekte, die den lebendigen Austausch zwischen Regionen fördern.Initiativen, die regionale Besonderheiten in den Mittelpunkt stellen, z. B. ein spezielles Thema, eine besondere Kunstform, eine Künstlerpersönlichkeit, die aus mehreren Blickwinkeln beleuchtet wird.

 

Vergabemodus

Jury-Entscheidung

 

Einreichung bis 3.9.14 an

per Post – es gilt das Datum des Poststempels:

UniCredit Bank Austria AG
8319 / Corporate Initiatives
z.Hd. Frau Dr. Katja Erlach
Head of Events & Cultural Sponsorship
Lassallestraße 1
1020 Wien

per E-Mail – es gilt das Datum des Einlangens:
z.Hd. Frau Dr. Katja Erlach
Head of Events and Cultural Sponsorship
kunstpreis2012@unicreditgroup.at

 

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes Bewerbungsformular
  • Aussagekräftiger Finanzierungsplan
  • Projektbeschreibung – max. 2 A4-Seiten im WORD

 

Formulare & Details

Auslandsstipendium für KulturarbeiterInnen

Im Förderprogramm des Bundeskanzleramtes/Kunst gibt es seit dem Jahr 2014 für KulturmanagerInnen / KulturarbeiterInnen die Möglichkeit ein Auslandsstipendium zu absolvieren. Vergeben wird das Stipendium durch die für regionale Kulturinitiativen zuständige Abteilung II/7; die Auswahl trifft der sogenannte „Kulturinitiativenbeirat„. Ziel ist die Erweiterung der Kompetenzen und Handlungsspielräume von „KulturmanagerInnen“ durch Weiterbildung in einem ausländischen Kulturzentrum; einreichberechtigt sind Einzelpersonen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder deren Lebens- und Arbeitsinteressen nachweislich seit mindestens drei Jahren überwiegend in Österreich liegen, wenn

  • sie einen einschlägigen Studienabschluss nachweisen können oder
  • sie eine vergleichbare Ausbildung oder Berufserfahrung nachweisen können
  • sie mindestens eine dreijährige Berufserfahrung im Bereich Kulturmanagement / Kulturarbeit nachweisen können
  • sie nicht immatrikuliert sind

Vorgesehen sind 5 Stipendien pro Jahr (Stand 2014)

Dauer: Nach Destination; maximal 6 Monate Laufzeit

Vergabe: Kulturinitiativenbeirat

Erfordernisse: Vollständig ausgefüllter Förderungsantrag mit folgenden Beilagen:

  • Motivationsschreiben inklusive Nennung des gewählten Kulturzentrums einschließlich Begründung, warum diese Einrichtung ausgewählt wurde
  • Bestätigung der jeweils Verantwortlichen des vorgeschlagenen Kulturzentrums
  • Weiterbildungsziel
  • Lebenslauf mit Angaben zur Ausbildung und zur bisherigen beruflichen Tätigkeit

Kriterien: Persönliche Qualifikation; Lernziele; Weiterbildungsmöglichkeit in der gewählten Einrichtung, Erwerb von Zusatzqualifikationen durch das Praktikum; Art und Umfang der angebotenen Tätigkeiten; Verwertungsmöglichkeit des im Ausland erworbenen Könnens in Österreich; Naheverhältnis zu regionalen Kulturinitiativen; Praktika an Bundes- und Landeseinrichtungen werden nicht berücksichtigt.

Einreichungen: Laufend, mindestens aber 6 Monate vor Praktikumsbeginn

Sparte: Kulturinitiativen

Weitere Infos: BKA

 

Ausschreibung Für immer Peter Pan!

Nachwuchs-Theater-Wettbewerb im Theater Drachengasse/Bar &Co, Einreichfrist: 11. November 2014.
Ich will immer ein kleiner Junge sein und meinen Spaß haben! sagt Peter Pan. Er bleibt für immer
Kind, ohne Erinnerung und ohne Verantwortung.

Sind wir alle Peter Pan? Kindliche nimmersatte Konsumenten, die nach dem neuesten Gadget
schreien, und sich von unserer Gouvernante, dem Staat, entmündigen lassen? Oder sind wir
erwachsene, mündige Bürger, die ihr Leben gestalten und jenseits unmittelbarer
Bedürfnisbefriedigung denken und leben können?

Wir laden junge TheatermacherInnen ein, Konzepte für Kurzprojekte zum Thema einzureichen. Die
drei spannendsten Projekte/Gruppen erhalten die Gelegenheit, drei Wochen im Theater
Drachengasse zu proben und anschließend ihre Arbeiten in einer Spielserie von 16 Tagen zu
präsentieren.

Die GewinnerInnen des Wettbewerbs werden über Juryentscheid bzw. Publikumsabstimmung
ermittelt. Der Jurypreis beträgt auch heuer wieder 5.000 €, zur Verfügung gestellt vom Kuratorium für
Theater, Tanz und Performance in der Stadt Wien für die weitere Ausarbeitung des Projektes. Die
Drachengasse stellt Bar&Co samt Infrastruktur für die Aufführung in der kommenden Saison zur
Verfügung. Der Publikumspreis beträgt 1.000 €.

Wir bieten:
Budget:
5000 € pro realisiertem Projekt (beinhaltet Projektentwicklung und 16 Spieltage)
1000 € Prämie für den Gewinner/die Gewinnerin des Publikumspreises
5000 € für den Gewinner/die Gewinnerin des Jurypreises zur Weiterentwicklung des Projektes
Proberaum für 3 Wochen

Projektbegleitung: Katharina Schwarz. Organisatorische Betreuung: Beate Platzgummer. Technische

Leitung: Johanna Franz. Bühne: 3,5 x 5 m, technische Grundausstattung vorhanden, Werbung,

Marketing

Projektbeschreibung: Dauer: 20 Minuten. Bitte keine Monologe!
Abgesehen vom allgemeinen Thema Für immer Peter Pan! keine inhaltlichen Vorgaben.
Teilnehmer: TheaterkünstlerInnen in Ausbildung oder am Beginn ihrer Berufslaufbahn
Fokus auf Text, Schauspiel und Regie (minimale bühnentechnische Anforderungen)

Einreichdaten:
Einreichfrist: 11. November 2014
Unterlagen: Name und Kontakt der Gruppe, Projektbeschreibung (maximal 1 Seite)
Info über Mitwirkende (Name, Alter, Kurzbiografien inkl. Ausbildung)
Zu richten an: newcomer@drachengasse.at oder per Post an
Theater Drachengasse, 1010 Wien, Fleischmarkt 22, Kennwort: „Newcomer“

TKI 15_vor Ort

Der TKI_Open ist das Tiroler Äquivalent zum KUPF Innovationstopf in Oberösterreich. Die jährliche Projektausschreibung der TirolerInnen widmet sich heuer den Gegebenheiten „vor Ort“ und ist vor allem an Initiativen aus Tirol gerichtet, steht aber bei entsprechender regionaler Bezugnahme und Verankerung auch anderen EinreicherInnen offen. Hier der Ausschreibungstext:

Ganz in der Nähe scheint vieles oft unbedeutend, längst abgehandelt, selbstverständlich, mäßig interessant. Viel spannender ist es woanders, im globalen Raum oder zumindest im urbanen Zentrum. Dort vermuten wir vielversprechende kulturelle Entwicklungen, suchen wir Widerständiges, erhoffen wir Veränderung. Doch warum eigentlich nicht gleich hier, vor Ort, aufgraben, umrühren, einen neuen Blick auf das Gewohnte werfen und hinhören, was es zu sagen hat? Sich neu orientieren im scheinbar Bekannten, sich daran reiben, es lieben können oder kritisch in Frage stellen, es reflektieren und zum Thema machen. Und sich dadurch Möglichkeiten eröffnen, vor Ort bisher nicht gekannte, imaginäre oder reale Orte zu schaffen, Bestehendes umzudeuten oder Alltägliches neu zu besetzen.

TKI open 15
lädt ein, vor Ort aktiv zu werden, am Land, in der Peripherie, im Dorf, Bezirk oder Stadtteil. Die Ausschreibung möchte dazu anregen, Geschichten vor Ort aufzuspüren und aus dem Vorhandenen oder Fehlenden heraus Neues entstehen zu lassen. Sie lädt zur Einreichung zeitgenössischer Kunst- und Kulturprojekte ein, die Themen vor Ort aufgreifen und experimentell, kritisch, lustvoll oder ungewöhnlich bearbeiten.

Formale Kriterien

  • Explizite Auseinandersetzung mit dem Ausschreibungsthema
  • Realisierung des Projektes innerhalb des Kalenderjahres 2015
  • Geschlechtersensible, rassismuskritische und antisexistische Herangehensweise bei der Projektkonzeption und der Auswahl der mitwirkenden KünstlerInnen und ReferentInnen
  • Ortsbezug und regionale Verankerung der Projekte, Tirolbezug  

Einreichunterlagen
Die schriftlichen Einreichunterlagen müssen in 7facher Ausfertigung an das Büro der TKI geschickt sowie digital an office(at)tki.atgemailt werden – und Folgendes beinhalten:

  • Ausführliche Projektbeschreibung (max. 5 Seiten)
  • Kurzbeschreibung des Projektes (max. 1.500 Zeichen)
  • Realistischer Kosten- und Finanzierungsplan mit Angabe der gewünschten Förderhöhe durch TKI open
  • Zeitplan für die Umsetzung des Projektes
  • Informationen über die ProjekteinreicherInnen (Arbeitsfeld, bisherige Projekte, Kontaktdaten, Bankverbindung, etc.)  

Wer kann (nicht) einreichen
Einreichen können alle gemeinnützigen Kulturinitiativen, Arbeitsgemeinschaften und Einzelpersonen der autonomen Kulturszene sowie KünstlerInnen. Gebietskörperschaften, Wirtschaftsunternehmen, parteipolitische oder religiöse Organisationen und kommerzielle KulturveranstalterInnen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Gefördert werden Kulturprojekte, die sich explizit mit dem Ausschreibungsthema befassen. Wiederholungsprojekte (Projekte, die bei TKI open bereits ausgewählt wurden) werden nicht berücksichtigt. Pro EinreicherIn kann maximal ein Projekt ausgewählt werden. Projekte, die bereits von der Kulturabteilung des Landes Tirol gefördert werden, können über TKI open nicht zusätzlich finanziert werden. 

Dotierung
TKI open 15 ist mit 68.500,- Euro an Fördermitteln des Landes Tirol dotiert. Eine Ausfinanzierung der ausgewählten Projekte durch den TKI open-Topf ist grundsätzlich möglich.
 
Jury

Eine jährlich wechselnde und überregional besetzte Fachjury entscheidet in einer öffentlich zugänglichen Jurysitzung über die Auswahl der Projekte und über die Höhe der Förderung. Ein/e VertreterIn des Landes Tirol nimmt beratend an der Jurysitzung teil.  

Termine

  • Die Einreichfrist endet mit 20. Oktober 2014 (Poststempel).
  • Die öffentliche Jurysitzung findet am 22. November 2014 statt.

Unterstützung für EinreicherInnen

  • Für EinreicherInnen und Interessierte bietet die TKI am 1. Oktober 2014, 17.00 Uhr, einen Informations- und Beratungstermin an.
  • Als Unterstützung in der Übersetzung von Projektideen in ein professionelles Projektkonzept/Förderansuchen veranstaltet die TKI am 10./11. Oktober 2014 den zweitägigen Workshop „Trainingslager. Förderungen in Kunst- und Kultur”.


Rechtliche Bedingungen

Den TeilnehmerInnen entsteht durch die Einreichung eines Projektes kein Rechtsanspruch. Die Entscheidung der Jury kann nicht beeinsprucht werden. Die Einreichunterlagen gehen in das Eigentum der TKI über. Die finanzielle und formalrechtliche Abwicklung erfolgt im Anschluss an die Jurierung direkt über die Kulturabteilung des Landes Tirol. Bitte die Detailinfos zu den für TKI open geltenden Förderrichtlinien des Landes Tirol sowie die Bestimmungen zu den „Eigenhonoraren“ beachten!

English version

Linzer Integrationspreis 2014

Bereits zum dritten Mal schreibt die Stadt Linz 2014 den Integrationspreis aus. Mit diesem Förderpreise werden außergewöhnliche Leistungen für interkulturelle und integrationsfördernde Projekte ausgezeichnet. Aufgefordert sich mit einem innovativen Projektvorschlag oder Veranstaltungskonzept an diesem „Ideenwettbewerb“ zu beteiligen, werden Einzelpersonen, Vereine, Gruppen und besonders auch Jugendliche.

Im heurigen Jahr sind vor allem integrative, künstlerische und integrationsfördernde Projekte und Aktivitäten gefragt, die zum Thema „Ehrenamtliches Engagement und Integration“ in der Stadt beitragen. Darüber hinaus werden ebenso Einreichungen in den beiden allgemeinen Kategorien „Förderung der Integration und des Zusammenlebens in Linz“ und „Interkulturelle Kinder- und Jugendintegrationsarbeit“ gesucht. Die Gesamtsumme für den Integrationspreis der Stadt Linz beträgt 13.500 Euro.

„Mit dem Integrationspreis der Stadt Linz werden innovative Integrationsprojekte verschiedenster Vereine, Organisationen und Gruppen, aber auch einzelner Personen gewürdigt und in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt. Das heurige Motto des Förderpreises „Freiwillig. Etwas bewegen“ unterstreicht die Anerkennung für das vielfältige Engagement und das soziale Miteinander in der Lebensstadt Linz. Ehrenamtliche Leistungen halte ich für den Zusammenhalt einer Gesellschaft für überaus wichtig und mit dem Integrationspreis werden sie honoriert“, so Integrationsreferent Stadtrat Stefan Giegler.

Die Bewerbungsfrist endet am 22. August 2014. Alle Einreichinformationen sind unter der Homepage des Integrationsbüros http://integration.linz.at abrufbar.

TRANSFORMALE KÄRNTEN

Diese österreichweit offene Ausschreibung von der Kulturabteilung des Landes Kärnten richtet sich an alle Kulturschaffende des Landes. Ziel ist es, Ideen und Konzepte zu sammeln, die sich mit der Gesellschaft, der spezifischen geografischen Lage und den kulturellen Achsen in zeitgenössischen künstlerischen Projekten ortsbezogen auseinandersetzen.

Bevorzugt werden Projektideen, die aktuelle oder historische Bezüge zu Orten herstellen, die Aufmerksamkeit schaffen, die Impulse geben und die das Publikum Kunst, Kultur und Küche erleben lassen. Denkbar sind Konzepte sowohl für den öffentlichen Raum, als auch Kooperationen mit Institutionen, bestehenden Kultureinrichtungen und Orten, die erst entdeckt werden wollen. Auch Tourismusvertreter sind eingeladen mit Kulturschaffenden Ideen zu entwickeln. Projekte aus allen künstlerischen Bereichen, die in der Lage sind das Kultur-Bewusstsein der Menschen zu wecken, die sich auch den verborgenen Qualitäten einer Region annehmen, die Nähe suchen und in die Weite schauen, sind willkommene Vorschläge.

Transformale Auswahlmodus

Aus allen Einreichungen werden vom Kuratorenteam Projekte zur Realisierung ausgewählt, die den Kriterien entsprechen, sich dem Thema LAND IN SICHT nähern und deren Finanzierung nachvollziehbar dargestellt ist. Geplant ist die Durchführung der Veranstaltungen in Kärnten als konzertantes kompaktes Festivalprogramm. Innerhalb von 2 Wochen können Gäste und Einheimische im September 2015 die Veranstaltungen besuchen. Zusätzlichen werden 3-4 kuratierte Projekte aus den Nachbarländern Italien und Slowenien von neuen Mitgliedern des Kuratorenteams (Jana Pavlič, Moreno Miorelli) präsentiert.

Das kulturtouristische Konzept sieht vor, dass nach Auswahl der Veranstaltungen eine enge Zusammenarbeit (koordiniert von der Kärnten Werbung) mit den jeweiligen Tourismusregionen eingegangen wird. Tragfähige Kooperationen zwischen Kulturschaffenden und örtlichen Vertreten sollen auch auf die Besonderheiten der regionalen Küche aufmerksam machen. Im Zusammenhang mit KÜCHE aus KÄRNTEN, sind die Projektträger auf das Knowhow der Touristiker und Gastronomen angewiesen um Qualität zu integrieren.

Transformale Fakten

Die Transformale garantiert den Projektwerbern eine festgelegte Summe, die einen Maximalbetrag von 40.000.€ pro Projekt nicht überschreiten kann. Den Projektträgern obliegt die eigenverantwortliche Umsetzung der Konzeptideen. Dazu zählen: Kalkulation, Planung, Durchführung und Abrechnung. Die überregionale und internationale Bewerbung wird von der Kärnten Werbung geleistet; regionale Werbemaßnahmen können nur in Absprache mit den ortansässigen Tourismusverbänden geplant werden und sind in der Kalkulation auszuweisen.

Die Leitung der TRANSFORMALE entscheidet über die Projektrealisationen unter Ausschluss des Rechtsweges. Die Projektträger erhalten einen Kooperationsvertrag. Die Urheberrechte verbleiben bei den Projekteinreichern; im Falle einer Beauftragung gestatten diese der TRANSFORMALE die Bewerbung, Vermarktung, Archivierung und Dokumentation.

Die Transformation der Kultur in Kärnten will vorangetrieben werden.
Ulli Sturm, Tomas Hoke Kuratoren der TRANSFORMALE

Einreichung

ONLINE EINREICHUNG

Förderaktion: Ferialjobs in oberösterreichischen Kulturvereinen

Mit einer eigenen Förderaktion unterstützt das Land Oberösterreich Vereine, die jungen Menschen in den Ferien qualifizierte Beschäftigungsangebote bieten, und so einen Zugang zur Vielfalt kultureller Arbeit auftun. Die Ferialarbeitsplätze sind für oberösterreichische Schüler/innen und Student/innen im Alter zwischen 15 und 25 Jahren vorgesehen. Gefördert wird ausschließlich die Mitarbeit bei der Planung und Realisierung von Kulturprojekten, sowie bei der Durchführung von Veranstaltungen und den damit verbundenen administrativen Arbeiten, und zwar im Zeitraum Juni bis Oktober 2014. 

Pro Kulturverein können maximal zwei Arbeitsplätze gefördert werden, und zwar maximal 75 % der Bruttolohnkosten für vier Wochen, wobei der Förder­betrag mit 700 Euro je Ferialarbeitsplatz begrenzt ist. Bedingung für die Förderung ist, dass der Personalstand des Vereines in den letzten sechs Monaten nicht verringert wurde.

Beantragt werden kann die neue Förderung von jedem oberösterreichischen Kulturverein, die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Beendigung der Ferialtätigkeit und der Vorlage einer An- und Abmeldung bei der Gebiets­krankenkasse, des Lohn-/Gehaltszettels und eines Tätigkeitsberichts. Letzter Einreichtermin ist der 10. November 2014.

 

Nähere Informationen zur Förderaktion:

Direktion Kultur, Institut für Kunst und Volkskultur; Promenade 37, 4021 Linz, E-Mail: kd.post@ooe.gv.at; Internet: www.land-oberoesterreich.gv.at.

Call for Papers: ARCHIVIA 14

Nach 2012 wird es 2014 die zweite Ausgabe der ARCHIVIA-Konferenz geben. Die Konferenz wird neuerlich im Rahmen des ARS Electronica Festivals in Linz stattfinden. Alle Informationen dazu laufend auf www.archivia.at.

Auf der ARCHIVIA 14 werden neben Vorträgen und Diskussionsrunden im Plenum auch 8 Workshops von jeweils 50 Minuten Dauer in kleiner Runde angeboten. Ab jetzt gibt es die Möglichkeit, Vorschläge für diese Workshops zu übermitteln.

Wir laden herzlich alle Interessierten, Selbständigen und Verantwortlichen aus Archiven, Bibliotheken, Mediatheken und Museen ein, Digitalisierungs- und Online-Projekte sowie erfolgreiche – oder gescheiterte – Vorhaben für eine zeitgemäße Archvierung und Präsentation vorzustellen und im Kreise von Betroffenen und Fachleuten zu diskutieren. Auch alle anderen Themen rund um die Digitale Zukunft von Archiven, Bibliotheken, Mediatheken und Museen sind herzlich willkommen. Unterlagen erbitten wir vorzugsweise in einem einzigen pdf-Dokument als Anhang. Bitte schicken Sie uns bis 31. Juli 2014

1) eine Kurzbeschreibung mit Titel Ihres Workshop-Angebots (rd. 1000 Zeichen)
2) eine Auflistung ggf. benötigter technischen Hilfsmittel (Beamer, Flipchart usw.) und
3) Ihre beruflichen Kontaktdaten (Institution, Position usw.)

ARCHIVIA 14 Organisationsbüro
Ansprechpartner: Dr. Joachim Losehand, M.A.
c/o Verband Freier Radios Österreichs (VFRÖ)
Gumpendorfer Straße 15/13, A-1060 Wien,
Telefon: +43 (0)660 43 966 43
E-Mail: office@archivia.at

UNESCO Internationaler Kulturförderungsfonds

Der Internationale Kulturförderungsfonds (International Fund for the Promotion of Culture – IFPC) wurde 1974 im Rahmen der 18. Generalkonferenz der UNESCO eingerichtet. Ziel des Fonds ist die Förderung der Kultur als nachhaltige Quelle des Wissens, der Identität sowie der Kreativität unter Berücksichtigung der Freiheit der künstlerischen Ausdrucksformen und die Unterstützung internationaler kultureller Kooperationen.

Unterstützt werden individuelle kulturelle und künstlerische Produktionen sowie Veranstaltungen mit nationaler, überregionaler oder internationaler Reichweite, die zur Etablierung von Kultur- und Entwicklungsprogrammen beitragen.

Priorität wird auf junge KünstlerInnen (18-30 Jahren) und Projekte, die der Jugend zugutekommen, gelegt. Weiteres werden Projekte von bzw. zugunsten der Entwicklungsländer bevorzugt.

Die Unterstützung erfolgt in Form von:

  • technischer Unterstützung durch Zurverfügungstellung von ExpertInnen oder
  • finanziellen Zuschüssen zwischen USD 20.000 bis max. USD 100.000 – maximal 80% des gesamten Projektbudgets.

Antragsberechtigt sind:

  • Öffentliche Einrichtungen, die sich in den Bereichen Kulturförderung oder Kunstproduktion engagieren.
  • Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs) und nicht profitorientierte private Einrichtungen, deren Ziele in Übereinstimmung mit jenen des Fonds sind und deren Aktivitäten zur Förderung des kulturellen und künstlerischen Schaffens beitragen.
  • Einzelpersonen, insbesondere Kunst- und Kulturschaffende.

Nicht antragsberechtigt sind Projekte, die bereits eine andere finanzielle Unterstützung von der UNESCO erhalten.

Einreichfrist für die Ausschreibung 2014 ist der 30. Mai 2014.

Infos: http://kulturellevielfalt.unesco.at/cgi-bin/page.pl?id=37&page=3