Initiative „culture connected“ – Kooperation zwischen Schulen und Kulturpartnern

Das Ziel der österreichweiten Initiative des BMBF ist die Unterstützung von Kooperationsprojekten zwischen Schulen und Kulturpartnern. Teams aus SchülerInnen, LehrerInnen und mindestens einem außerschulischen Partner sind eingeladen, ihre Projektkonzepte einzureichen. Eingereicht werden können Projekte zu allen Kunst- und Kulturbereichen.

Einreichen können: alle Schulen mit Öffentlichkeitsrecht in ganz Österreich, Projektteams der schulischen Tagesbetreuung, Kultureinrichtungen, -initiativen und -vereine

Einreichfrist: 03. Dezember 2014

Unterstützung: max. € 1.500,– pro Kooperationsprojekt

Laufzeit: Jänner – Juni 2015

Kontakt: Anna Hofmann ¦ culture-connected@kulturkontakt.or.at ¦ t +43 1 523 87 65-13

Info: www.culture-connected.at

p[ART] – Partnerschaften zwischen Schulen und Kultureinrichtungen

Im Rahmen des Programms p[ART] Partnerschaften zwischen Schulen und Kultureinrichtungen arbeiten je eine Schule und eine Kultureinrichtung kontinuierlich zusammen. Ziel ist es, langfristige Partnerschaften zwischen Schulen und Kultureinrichtungen zu initiieren und zu etablieren.

Explizit zur Teilnahme eingeladen sind Schulen mit bildungsbenachteiligten SchülerInnen sowie kleinere und/oder regionale Kultureinrichtungen.

Einreichen können: alle Schulen mit Öffentlichkeitsrecht in ganz Österreich gemeinsam mit einer Kultureinrichtung mit Sitz in Österreich

Einreichfrist: 07. November 2014
Unterstützung: € 10.500,– pro Partnerschaft
Im Zuge dieser Ausschreibung 2014 können österreichweit 15 Partnerschaften unterstützt werden.

Laufzeit: 3 Jahre (Jänner 2015 – Dezember 2017)

Kontakt: Doris Erhard ¦ doris.erhard@kulturkontakt.or.at ¦ t +43 1 523 87 65-57

Info: www.kulturkontakt.or.at/part

 

OK: „Traumstipendium“

Die OK FRIENDS, der Freundesverein des OK Offenes Kulturhaus und die Energie AG Oberösterreich schreiben heuer zum zweiten Mal ein „Traumstipendium“ zur Förderung junger, regionaler Künstlerinnen und Künstler aus. Die Höhe des Stipendiums beträgt 6.000,- EUR. Gesucht werden Ideen für ein Projekt in Verbindung mit einem Auslandsaufenthalt: Wenn ich  6 000,- Euro für eine Reise hätte, wohin würde ich fahren, um was zu machen? 

Es geht um Realisierung von innovativen Ideen und Konzepten, die eine Reise bedingen, die Reise oder den Residency-Aufenthaltes selbst zum Thema zu machen – ein Reisestipendium einmal unkonventionell und radikal anders zu denken! 

Das OK  friends  Traumstipendium macht  BEIDES  möglich.  Die Reise an den Wunschort und eine Ausstellung in der Energie AG. Die Reiseergebnisse werden im Zuge einer Gruppenausstellung, u.a. mit dem Klemens Brosch Preisträger in der Energie AG präsentiert.

 

Kriterien:

–     es geht um die beste Idee für eine Reise/einen Auslandsaufenthalt und ein damit verbundenes künstlerisches Projekt. Referenz ist das bisherige künstlerische Werk 

–     eingeladen sind bildende KünsterInnen

–     eingeladen sind KünstlerInnen mit OÖ-Bezug (lebt und arbeitet in OÖ, geboren in OÖ, studiert in OÖ oder sonstiger plausibel nachzuweisender Bezug)

–     Projekt enthält einen Auslandsaufenthalt

–     Altersbeschränkung: Jahrgang 1979 oder jünger

 

Einreichunterlagen:

–          Konzeptvorschlag

–          Ein Portfolio über die bisherige Arbeit

–          Kostenschätzung / Kalkulation

–          Ablaufplan über die Art der Realisierung

–          Präsentationskonzept muss vorhanden sein

–          Biografie und ggf Referenzen

 

Deadline: 13. Oktober 2014

Das Ergebnis wird wenn möglich in der Energie AG  im Herbst 2015 präsentiert.

Kontakt: Genoveva Rückert, OK Kuratorin

Einreichungen an: v.karner@ooekulturquartier.at

Kunst gegen Gewalt an Frauen

Das Bundeskriminalamt veranstaltet ein Projekt zur Sensibilisierung gegen Gewalt an Frauen. Künstlerinnen, Künstler und Kollektive sind eingeladen, auf das Thema „Gegen Gewalt an Frauen“ in Form von Malerei, Grafik, Intervention und Fotografie aufmerksam zu machen. Honoriert werden Werke von bis zu drei Einreichenden.

Honorar: 6.000 Euro insgesamt für maximal drei Künstlerinnen und Künstler.

Voraussetzungen: Das Honorar wird Einreichenden zuerkannt, die mit ihrem Werk in einem besonderen Ausmaß auf das Thema „Gegen Gewalt an Frauen“ aufmerksam machen. Teilnahmeberechtigt sind alle in Österreich lebenden Künstlerinnen, Künstler und Kollektive. Von der Bewerbung in dieser Kategorie ausgeschlossen sind Studentinnen und Studenten.

Die Verwendung des Motivs ist für eine Informationskampagne (Flyer, Infokarten u. a.) geplant; die Freigabe der Druckrechte ist also Voraussetzung für eine Einreichung.

Vergabemodus: Die Vergabe der Preise erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury. Es erfolgt keine verbalisierte Begründung des Jury-Vorschlags.

Bewerbungsunterlagen:
1. ausgefülltes Bewerbungsformular
2. Lebenslauf (Ausbildung und Angabe über die bisherigen künstlerischen Aktivitäten) auf einem Beiblatt
3. Abbildung und Beschreibung des eingereichten Projekts (jeweils maximal eine A4-Seite, keine Originale)

Das eingereichte Material wird nicht zurückerstattet. Die Preise werden im Rahmen einer Veranstaltung während der „Tage gegen Gewalt an Frauen“ (25. November bis 10. Dezember 2014) verliehen.

Einreichungsfrist: Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 10. Oktober 2014 zu richten an:
Bundeskriminalamt
Büro 1.6 – Kriminalprävention und Opferhilfe, Kunst gegen Gewalt (Kunst)
Josef-Holaubek-Platz 1
1090 Wien

http://www.bmi.gv.at/cms/BK/praevention_neu/start.aspx

AK Förderprogramm: Diplomarbeit oder Dissertation zum Thema „Wirtschaftsfaktor Kunst“

Die Arbeiterkammer Oberösterreich (AK OÖ) schreibt laufend Themen für Diplomarbeiten, Dissertationen oder Masterarbeiten aus. Für die Bearbeitung des Themas bietet die AK OÖ neben einer finanziellen Unterstützung (bis 1.000 €) auch fachliches Know-how. Aktuell wird eine Diplomarbeit oder Dissertation zum Thema „Wirtschaftsfaktor Kunst: Mehrwert für die Gesellschaft in städtischen und/oder ländlichen Strukturen durch künstlerische Arbeit“ gefördert.

Voraussetzungen für die Bewerbung sind die Ausarbeitung eines schriftlichen Konzepts und die Betreuung der Arbeit von Seiten der Universität bzw. Fachhochschule. Erwünscht ist die Mitgliedschaft des_der Bewerber_in oder eines Elternteils bei der AK OÖ. Für generelle Informationen zum Förderprogramm und Details zur Bewerbung siehe Infoblatt im Download-Bereich sowie: http://ooe.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/bildungsfoerderungen/AK_Foerderprogramm_fuer_Studierende.html

p[ART] – Partnerschaften zwischen Schulen und Kultureinrichtungen 2015 – 2017

Im Rahmen des Programms p[ART] – Partnerschaften zwischen Schulen und Kultureinrichtungen arbeiten je eine Schule und eine Kultureinrichtung in Form einer mehrjährigen Partnerschaft kontinuierlich zusammen und finden so Zugang zur jeweils anderen Lebenswelt. Ziel ist es, langfristige und nachhaltige Partnerschaften zwischen Schulen und Kultureinrichtungen zu bilden.

Gegenseitiges Kennen-Lernen, Austauschen, hinter die Kulissen schauen, einander besuchen, gemeinsam Ideen entwickeln sind die Basis für mehrjährige Kooperationen und stehen am Beginn jeder Partnerschaft. p[ART] strebt die Zusammenarbeit auf mehreren Ebenen an: SchülerInnen werden selbst künstlerisch aktiv, erleben kulturelle Angebote und bekommen Einblicke in die künstlerische Produktion bzw. erleben die Kultureinrichtung als Lernort und Arbeitsplatz.

Kultureinrichtungen erfahren mehr über die Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen und über das System Schule. p[ART] geht über punktuelle Projekte hinaus und versteht sich als Begleitung auf dem Weg, beispielsweise ein eigenes Schul-Kultur-Profil zu entwickeln oder Kulturvermittlungs-Angebote partizipativ zu gestalten.

Um nachhaltige Entwicklungen zu ermöglichen, wendet sich p[ART] an SchülerInnen und LehrerInnen bzw. KulturvermittlerInnen, sowie an die Direktions- und Führungsebene beider Einrichtungen. KKA gestaltet seine Programme im Sinne eines inklusiven Umgangs mit Vielfalt und Unterschiedlichkeit und eines chancengerechten Zugangs zu Bildung, Kultur und Kunst. Explizit eingeladen zur Teilnahme an dieser p[ART]-Ausschreibung sind daher Schulen mit bildungsbenachteiligten SchülerInnen, sowie kleinere und/oder regionale Kultureinrichtungen. KKA und das BMBF stellen finanzielle Unterstützung und prozessorientierte Beratung zur Verfügung.

Die Teilnahme an p[ART] inkludiert einen Startworkshop und zusätzliche Informations- und Austauschtreffen. Diese Treffen finden zum Teil auf Direktions- bzw. Führungsebene statt. So wird das Programm zu einer Kommunikationsdrehscheibe an der Schnittstelle von Bildungs- und Kultureinrichtungen.

Die Einreichung zu p[ART] erfolgt im Tandem: Je eine Schule und eine Kultureinrichtung formulieren bis 07. November 2014 gemeinsam ihre Motivationen und Ideen für eine langfristige Partnerschaft. Im Zuge dieser Ausschreibung von p[ART] können österreichweit 15 Partnerschaften für den Zeitraum 2015 – 2017 mit EURO 3.500,00 pro Jahr durch KKA unterstützt werden.

Einreichen können: alle Schulen mit Öffentlichkeitsrecht in ganz Österreich gemeinsam mit einer Kultureinrichtung mit Sitz in Österreich

Einreichfrist: 07. November 2014

Laufzeit: 3 Jahre (Jänner 2015 – Dezember 2017)

Unterstützung: EURO 10.500,– pro Partnerschaft

 

Infos: http://www.kulturkontakt.or.at/html/D/wp.asp?pass=x&p_title=8010&rn=168762

OÖ: Stipendium für künstlerische Großprojekte

Das MARGRET BILGER STIPENDIUM des Landes Oberösterreich soll Künstlerinnen und Künstlern ermöglichen, kontinuierlich an einem größeren, nicht kommerziell orientierten Projekt zu arbeiten. Dafür wurden auf Empfehlung des Landeskulturbeirates (Fachbeirat I, Bildende Kunst, Design, Film, elektr. Medien) zwei mit einem Betrag von 6.550 Euro dotierte, biennal ausgeschriebene Stipendien eingerichtet. Eine unabhängige, überregional besetzte Jury wird über die Vergabe der Stipendien entscheiden.

Bewerbungsrichtlinien:

Um das Margret Bilger Stipendium können sich Künstlerinnen und Künstler bewerben, die in Oberösterreich geboren sind und/oder seit mindestens 4 Jahren ihren ständigen Wohnsitz und den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in Oberösterreich haben.

Jede Bewerbung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges, für eingereichte Werke kann keine Haftung übernommen werden. Die Einreichungen sind mit Namen, Adressen, Geburtsdaten und dem Kennwort „Margret Bilger Stipendium“ zu versehen und an die Direktion Kultur/ Institut für Kunst und Volkskultur, Promenade 37, 4021 Linz,  bis spätestens 30.9.2014 zu richten. Um vierfache Ausfertigung wird gebeten.

Einzureichen sind eine umfassende Projektbeschreibung, wobei speziell die geplante Realisierung, die öffentliche Umsetzung sowie der Zeitplan ausführlich und möglichst konkret dargestellt werden sollen,  ein künstlerischer Lebenslauf sowie Referenzmaterial.

Mit der Annahme des Stipendiums ist die Verpflichtung verbunden, spätestens 24 Monate nach Zuerkennung einen dokumentarischen Bericht (Kopie der fertiggestellten Arbeiten) über die durch das Stipendium ermöglichte(n) Arbeit(en) vorzulegen.

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-148 75
Fax (+43 732) 77 20-21 17 86
E-Mail kd.post@ooe.gv.at

Förderpreis der Stadt Linz für innovative Stadtteilkulturarbeit 2014

Die Stadt Linz schreibt den Förderpreis LinzKultur/4 – Förderpreis der Stadt Linz für innovative Stadtteilkulturarbeit aus, welcher mit einer Gesamtsumme von Euro 10.000,– ausgestattet ist. Einreichschluss ist am 6.10.14.1. INHALTLICHE AUSRICHTUNG

1.1. ZIELSETZUNG

Kultur setzt zumeist unmittelbar an den Lebensräumen und -bedingungen der Menschen an und prägt mit ihren vielfältigen Ausdrucksformen die Identität einer Stadt.

Ein maßgeblicher Anteil der Kulturarbeit in Linz passiert in den einzelnen Stadtteilen und -vierteln. Vom Zentrum bis in die Peripherie gestalten die freie Kunst- und Kulturszene, MigrantInnen, SeniorInnen, Kinder- und Jugendkultur, religiöse und pädagogische Einrichtungen sowie andere Institutionen das städtische Kulturleben. Wie im neuen Kulturentwicklungsplan (KEP neu) der Stadt Linz verankert, wird dieses kreative Potential von der Stadt Linz unterstützt und gefördert.

Der Förderpreis LinzKultur/4 sollte einen Anreiz zum kulturellen Austausch oder zur künstlerischen Auseinandersetzung mit einem Linzer Stadtteil schaffen.

Das Projekt sollte im Laufe des Jahres 2014 entwickelt und bis spätestens Ende 2015 realisiert werden.

1.2. ZIELGRUPPEN

Alle Initiativen, Vereine und Einzelpersonen, die das Kulturleben in Linzer Stadträumen nachhaltig mitgestalten wollen, sind zur Projekteinreichung für innovative Stadtteilkulturarbeit eingeladen. Grundvoraussetzung für eine Einreichung ist jedoch, dass ein Stadtteil von Linz als Lebens/Schaffensmittelpunkt gewählt wurde.

Nicht angenommen werden Einreichungen von Gebietskörperschaften oder Parteien.

Das Projekt muss als Voraussetzung zur Einreichung mindestens einen örtlichen Kulturverein/ eine Kulturinitiative als ProjektpartnerIn einbezogen haben (insbesondere bei Einreichungen von Einzelpersonen).

 

2. AUSWAHLPROZESS

2.1. JURIERUNG

Die Jury setzt sich aus unabhängigen ExpertInnen zusammen. 

Die Zusammensetzung der Jury ist ab Mai unter www.linz.at/kultur abrufbar.

Als Ergebnis des Bewertungsprozesses wird die Jury im November eine Reihung der positiv bewerteten „LinzKultur/4“-Einreichungen vornehmen und dem Kulturreferenten bzw. dem Stadtsenat als zuständige Entscheidungsorgane zur Bewilligung vorschlagen. Anschließend werden die BewerberInnen über das Ergebnis der Jurierung schriftlich informiert. Die Präsentation der Projekte und die Verleihung der Förderpreise finden in feierlichem Rahmen statt.

2.2. BEWERTUNGSKRITERIEN

Die ExpertInnenjury wird die eingereichten Vorschläge unter dem Aspekt folgender Qualitätskriterien diskutieren und bewerten:

➝ unkonventioneller, innovativer Ansatz

➝ Umsetzung in einem Linzer Stadtteil (dabei soll auf die örtlichen Gegebenheiten eingegangen werden)

➝ Förderung von Vernetzungen und Kooperationen

➝ Einbindung der BewohnerInnen/AnrainerInnen

➝ zeitgenössische künstlerische Auseinandersetzung mit dem Stadtteil

➝ Einbeziehung/Bespielung des öffentlichen Raumes im Stadtteil

➝ Kulturelle Nachhaltigkeit im Stadtteil

2.3. GESAMTDOTIERUNG

Mit der Gesamtsumme von Euro 10.000,– werden maximal zwei eingereichte „Vorhaben“ ausgezeichnet und damit als zukünftige „Best Practice“-Projekte realisiert werden. Die Aufteilung der zur Verfügung stehenden Summe ist nicht festgelegt und obliegt der Jury. Der Förderpreis ist unabhängig von anderen Fördergeldern (Stadt/Land/Bund).

 

3. BEWERBUNG

3.1. BEWERBUNGSUNTERLAGEN

Alle Einreichungen müssen in fünffacher Ausführung folgende Informationen und Unterlagen enthalten:

1) Vollständig ausgefüllter Bewerbungsbogen

2) Projektbeschreibung mit Darstellung des innovativen Ansatzes (max. 5 Seiten)

3) Detaillierter Ablaufplan über die Art der Realisierung

4) Bei Einreichungen von Einzelpersonen eine Beteiligungserklärung des örtlichen Kulturvereines

5) Einen möglichst detaillierten Finanzplan

6) Kurzbeschreibung des Projekts (max. 1000 Zeichen) und Kurzfassung der Selbstdarstellung (max. 500 Zeichen)

Pro EinreicherIn kann nur ein Vorschlag berücksichtigt werden.

Die Bewerbungsunterlagen werden vom Büro Linz Kultur nicht retourniert. Für zusätzliche, dem Bewerbungsschreiben beigefügte Materialien (Videos, CDs, DVDs, Publikationen etc.) übernimmt das Büro Linz Kultur keine Haftung. Ist es Wunsch der Bewerberin/des Bewerbers, dass der Einreichung beigefügte Materialien (CDs, DVDs, Videos, Fotos, Pläne, Kataloge, Bildbände, etc.) den Jurymitgliedern in Originalqualität und im Vorfeld der Jurysitzung übermittelt werden, dann ist eine Beistellung dieser Materialien in fünffacher Ausfertigung notwendig.

3.2. BEWERBUNGSFRIST

Alle Bewerbungen müssen bis spätestens 6. Oktober 2014 (Datum des Poststempels) unter Verwendung des Bewerbungsbogens bei der folgenden Adresse eingereicht werden:

3.3. EINREICHSTELLE

Magistrat Linz / Büro Linz Kultur
Kennwort „LinzKultur/4“
Pfarrgasse 7
A-4041 Linz

Eine Einreichung ist nur auf postalischem oder persönlichem Weg bis zur Bewerbungsfrist möglich.

 

 

Förderungsrichtlinien

 

Formulare und Online-Dienste zu diesem Thema

 

Kontakte

 

Adresse
Linz Kultur / Abteilung Kunst-, Kultur und Projektförderung
Pfarrgasse 7, 4041 Linz
Tel.: +43 732 7070
E-Mail.: lk@mag.linz.at
http://www.linz.at

Archivia 14: Call for Papers

Auf der ARCHIVIA 14 werden neben Vorträgen und Diskussionsrunden im Plenum auch 8 Workshops von jeweils 50 Minuten Dauer in kleiner Runde angeboten. Ab jetzt gibt es die Möglichkeit, Vorschläge für diese Workshops zu übermitteln.

Wir laden herzlich alle Interessierten, Selbständigen und Verantwortlichen aus Archiven, Bibliotheken, Mediatheken und Museen ein, Digitalisierungs- und Online-Projekte sowie erfolgreiche – oder gescheiterte – Vorhaben für eine zeitgemäße Archvierung und Präsentation vorzustellen und im Kreise von Betroffenen und Fachleuten zu diskutieren. Auch alle anderen Themen rund um die Digitale Zukunft von Archiven, Bibliotheken, Mediatheken und Museen sind herzlich willkommen.

Ihre Unterlagen erbitten wir vorzugsweise in einem einzigen pdf-Dokument als Anhang. Bitte schicken Sie uns bis 31. Juli 2014

1) eine Kurzbeschreibung mit Titel Ihres Workshop-Angebots (rd. 1000 Zeichen)
2) eine Auflistung ggf. benötigter technischen Hilfsmittel (Beamer, Flipchart usw.) und
3) Ihre beruflichen Kontaktdaten (Institution, Position usw.)

Hier einreichen!

Für Ihre Einreichung sowie Rückfragen und weitere Informationen stehen wird gerne zur Verfügung.

ARCHIVIA 14 Organisationsbüro
Ansprechpartner: Dr. Joachim Losehand, M.A.
c/o Verband Freier Radios Österreichs (VFRÖ)
Gumpendorfer Straße 15/13, A-1060 Wien,
Telefon: +43 (0)660 43 966 43
E-Mail: office@archivia.at

Zum Archiv

Über die Archivia

Während des Ars Electronica Festivals 2014 wird im Rahmen des Projekts die Konferenz ARCHIVIA 2014 am 6. und 7. September organisiert, die nationale wie europäische VertreterInnen aus Wissenschaft und Politik zusammenbringt, um rechtliche wie kulturökonomische Problemstellungen und Lösungswege an der Schnittstelle zwischen Urheberrecht und dem öffentlichen Interesse am freien Zugang zu Information zu diskutieren.

Nachdem die ARCHIVIA ’12 vor allem die Herausforderungen der Digitalisierung für Archive und Mediatheken und die Auswirkungen auf die rechtliche Situation im Umgang mit Archivgut zum Thema hatte, wird sich die ARCHIVIA ’14 vor allem mit in der Umsetzung befindlichen und bereits umgesetzten Projekten in Europa beschäftigen.

Die ARCHIVIA 2014 lädt daher aktiv private, in öffentlichem Auftrag oder im öffentlichen Interesse handelnde Bibliotheken, Mediatheken, Museen und Archive aus ganz Europa ein, über die Situation in den Mitgliedsländern und ihren Blick auf Europa sowie ggf. den Stand ihrer Vorhaben und Projekte sowohl einem interessierten Fachpublikum als auch einer breiteren Öffentlichkeit zu präsentieren und zur Diskussion zu stellen. Der gegenseitige Austausch von Erfahrungen und Visionen wird die Relevanz digitaler Online-Angebote in Europa als für die Zukunft entscheidendes Werkzeug der Vermittlung und damit der Bewahrung und Förderung des vielfältigen kulturellen Erbes in Europa in das öffentliche Bewusstsein rücken und bestärken.

photo_graz 014. Biennale der steirischen Fotokunst.

photo_graz 014. Biennale der steirischen Fotokunst.

2014 präsentiert die Kulturvermittlung Steiermark wieder einen Querschnitt durch die aktuelle Fotoszene in Graz und in der Steiermark. Fotografen/innen und Fotogruppen, die ihren Lebensmittelpunkt oder Geburtsort in der Steiermark haben, sind eingeladen, sich mit einer Fotoarbeit aus dem Zeitraum 2012-2014 ohne Themenvorgabe zu beteiligen.


photo_graz 014 wird eine Ausstellung im traditionellen Sinne sein. Es gibt in diesem Jahr keine Auswahl durch eine Jury, alle – angenommenen – Einreichungen werden präsentiert. In der Ausstellung werden unterschiedlichste Themen, Ansätze und Altersgruppen einander gegenüber gestellt werden. Wie gewohnt wird ein Handbuch alle beteiligten Künstler/innen und ihre Beiträge vorstellen. Biografien und Texte zu den Arbeiten, sowie ein Archiv der vergangenen Jahre werden im Internet zu finden sein.

Annahmeschluss: 31. August 2014

Einreichbedingungen
Einreichformular
Online-Einreichung