OÖ Landespreis für Initiative Kulturarbeit

Das Land Oberösterreich vergibt wieder einen Großen und Kleinen Landespreis für Initiative Kulturarbeit für außerordentlichen Aktivitäten oder Projekten, die maßgeblich Impulse für das Kulturleben in Oberösterreich setzen.

Zielsetzung:

Die Vergabe des Großen und Kleinen Landespreises für Initiative Kulturarbeit sollen dem künstlerischen Schaffen in einer kulturellen Organisation und deren Vermittlung neue Anreize bieten. Der Schwerpunkt dieses Preises liegt bei außerordentlichen Aktivitäten oder Projekten, die maßgeblich Impulse für das Kulturleben in Oberösterreich setzen. Weitere Kriterien sind die Kreativität, Eigeninitiative und die Art der Vermittlung.

2015 werden ein mit 7.500 Euro dotierter großer und ein mit 3.000 Euro dotierter kleiner Landespreis für Initiative Kulturarbeit vergeben.

Bewerbungsrichtlinien:

Um die Landespreise kann sich jeder Kulturträger (z.B. eine Kulturinitiative, ein Verein, eine Galerie, eine lose formierte Personengruppe) mit Sitz und Wirkungsbereich in Oberösterreich bewerben. Allerdings können die Preise nicht an kulturelle Organisationen mit eindeutig privatwirtschaftlichen Interessen vergeben werden. Eine nochmalige Verleihung des „Großen Landespreises für Initiative Kulturarbeit“ an bisherige Preisträger ist ebenso nicht vorgesehen.

Bewerbungsunterlagen:

Eingereicht werden können kulturelle Veranstaltungsprogramme, Aktivitäten oder kulturelle Projekte, die entweder im Kalenderjahr 2013 oder im Jahr 2014/2015 (bis zum Zeitpunkt des Einsendeschlusses) durchgeführt wurden. Der Einreichung ist ein  detaillierter Tätigkeitsbericht (Veranstaltungsübersicht, Planung, Finanzbericht) sowie eine detaillierte Beschreibung bzw. Dokumentation der speziell gesetzten Aktivitäten oder Projekte beizulegen.

Die Landespreise werden über Vorschlag einer unabhängigen Jury von der Oö. Landesregierung verliehen. Jede Bewerbung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges.

 

Einsendeschluss ist der 12. Mai 2015.

Weiterführende Informationen:

Studien- und Arbeitsaufenthalt in Kanada

Oberösterreichische Kunstschaffende können sich noch bis 3.4.2015 für einen zweimonatigen Studien- und Arbeitsaufenthalt in Sherbrooke (Québec, Kanada) bewerben.

Allgemeine Informationen
Das Künstlerhaushaus „Centre en art actuel“ Sporobole liegt in der Innenstadt von Sherbrooke (Provinz Québec, 150 km von Montreal entfernt).
Kunstschaffenden wird ein Appartement im 1. Stock des 1.000 m2 großen Künstlerhauses und ein Atelier mit 38 m2 und zur Verfügung gestellt.
Gastkünstler haben Zugang zu zwei weiteren geräumigen Labors und einem Studioraum. Sie erhalten technische Unterstützung für den 2D/3D Drucker, das 3D Video Labor bzw. das Tonstudio.
Für den zweimonatigen Aufenthalt im Oktober und November 2015 wird eine Künstlerin bzw. ein Künstler entsandt.

Leistungen:
Das Land Oberösterreich stellt ein Arbeitsstipendium in Höhe von € 1.700,– zur Verfügung.
Zusätzlich wird den StipendiatInnen vom Conseil des arts et des lettres du Québec ein Zuschuss zu den Aufenthalts- und Reisekosten von CAD $ 2.500,– gewährt.

Einreichtermin:
Oberösterreichische Kunstschaffende können sich ab sofort für den zweimonatigen Studien- und Arbeitsaufenthalt in Sherbrooke bewerben. Senden Sie die Unterlagen bis 3.4.2015 an die KUNSTSAMMLUNG des Landes Oberösterreich.

Bewerbung:
Der Bewerbung in englischer oder französischer Sprache soll neben einem Lebenslauf und einer Beschreibung der bisherigen künstlerischen Tätigkeit auch ein Konzept über die geplante künstlerische Arbeit in Sherbrooke beigelegt werden.
Über die Vergabe des Atelierplatzes entscheidet eine Jury in Québec.
Bewerben können sich Kunstschaffende aus Oberösterreich. Bewerbungen von Studierenden sind ausgeschlossen.

Nähere Auskünfte und Informationen erteilt die Kunstsammlung des Landes OÖ, Landstraße 31, 4020 Linz, E-Mail: diekunstsammlung.kd.post@ooe.gv.at, Telefon: 0732/7720-16395, Internet: www.diekunstsammlung.at.

 

Landeskulturpreis für Kunst im interkulturellen Dialog 2015

Das Land Oberösterreich vergibt einen Großen und Kleinen Landeskulturpreis für Kunst im interkulturellen Dialog, um der in der Öffentlichkeit kaum repräsentierten Kunst von Migrantinnen und Migranten sowie von Angehörigen ethnischer Minderheiten Rechnung zu tragen.

Migration oder die Zugehörigkeit zu einer ethnischen Minderheit ist eine besondere Erfahrung für jene Künstlerinnen und Künstler, die sich sowohl in mehreren Sprachen, mehreren Codesystemen und Gesellschaften zurechtfinden, als auch in einem kulturellen Spannungsfeld kreativ tätig sind. Auch wenn Migration ein gesellschaftlicher Prozess ist, so werden Migrationserfahrungen von ihnen dennoch individuell künstlerisch verarbeitet.

Durch ihr Schaffen unter diesen besonderen Lebensumständen tragen sie zur Erneuerung und Fortentwicklung künstlerischer Ausdrucksformen, zur kulturellen Offenheit ihres Umfelds sowie zur künstlerisch-kulturellen Vielfalt einer Region bei.

Bewerbungsrichtlinien

  • Um die Landeskulturpreise können sich Künstlerinnen und Künstler, Einzelpersonen, Initiativen und/oder Projektträger bewerben, die sich besondere Verdienste um die Integration von Kunst im interkulturellen Milieu in das künstlerisch-kulturelle Gegenwartsschaffen Oberösterreichs erworben und damit einen Beitrag zum notwendigen interkulturellen Dialog geleistet haben.
  • Die Beiträge von Künstlerinnen und Künstler mit Migrationshintergrund oder als Angehörige einer ethnischen Minderheit an einem Gemeinschaftsprojekt muss maßgebend und deutlich erkennbar sein.
  • Die Preise können nicht an kulturelle Organisationen mit eindeutig privatwirtschaftlichen Interessen vergeben werden.
  • Personen und Gruppen, die für ihr interkulturelles Engagement bereits mit einem Landeskulturpreis ausgezeichnet wurden, können für den neuen Preis nicht mehr berücksichtigt werden.
  • Der Große Landeskulturpreis ist mit 7.500 Euro, der Kleine Landeskulturpreis mit 3.000 Euro dotiert. Beide Preise werden über Vorschlag einer unabhängigen Jury von der Oö. Landesregierung verliehen.
  • Jede Bewerbung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges.
     

Bewerbungsunterlagen

  • Bewerbungsbogen (ab KW 9 verfügbar)
  • Lebenslauf samt Angaben über Ihre künstlerische oder wissenschaftliche Tätigkeit
  • Detaillierter Tätigkeitsbericht (Veranstaltungsübersicht, Planung, Finanzbereich)
  • Detaillierte Beschreibung bzw. Dokumentation der speziell durchgeführten Aktivitäten oder Projekte (auditive und visuelle Dokumentation, Prozess- oder/und Projektbeschreibung)
  • Versehen Sie bitte jede Arbeit mit Namen, Adresse, Geburtsdatum und der Aufschrift „Landeskulturpreis“. Die Jury behält sich vor, für ihren Entscheidungsprozess unverbindlich weitere Unterlagen anzufordern. 

 

Deadline: 05.05.2015. Infos:


Open Call – AIR bb15 2015

The call is open to artists who work at the interface between sound, music and auditory research / practice. We are looking for exhibition concepts that explore the specific artistic possibilities and potentials of sound in the context of contemporary fine art. Two selected artists will have the opportunity to realize their exhibition concepts during a two-­week artist-­in­-residence stay. This call includes no media restrictions – ­ installation­-based, sculptural, multimedia or performative works are all welcome. The use of sound is not mendatory. The specific interests of bb15 include: sonification, voice, spatial perception, noise, drone, soundscapes, HiFi / LoFi, field recordings.

Closing date for applications

April 31st, 2015

Application documents

PDF with exhibition concept (pictures and text max. two pages A4)

­PDF with documentation of artistic work + CV (max. 5mb)

­Preferred date of residency
­

Contact details

­All external links have to be included in the PDF

Applications should be sent exclusivly via email to:

office@bb15.at

You will receive a confirmation email. Our two picks will be announced at the end of May

Conditions

Duration: 2 weeks

Possible periods: November -­ December 2015, or January – March 2016

There is a € 1000.- ­ all­-in budget per residency. This budget includes all costs such as travel, equipment, catering and artist fees. Artists will be provided with free accommodation and workplace at the premises of bb15. The residency entails the realization of a solo exhibition at bb15. bb15 will provide technical and curatorial support plus advertising and announcement for the exhibition.

bb15

bb15 is an alternative, non­commercial location for the arts, which encourages experimental approaches. With roughly 100m² in the city centre of Linz, bb15 provides a regular program of exhibitions, performances, workshops, discussions and concerts. Alongside the main program of events, stand alone solo and group exhibitions are also hosted. In addition the space is regularly used in­house as studio and place of production. International co­operations with similar institutions as well as an annual artist in residence-program concludes the repertoire.




bb15
Baumbachstraße 15
4020, Linz/Austria
http://bb15.at
office@bb15.at
http://www.flickr.com/photos/bb15-offspace/
http://www.facebook.com/bb15.linz

Gabriele-Heidecker-Preis

Der Frauen-Kunstpreis der Grünen Linz in Erinnerung an die Linzer Architektin und Künstlerin Gabriele Heidecker. Der Preis ist mit 5.000 Euro dotiert und wird von Eva Schobesberger gestiftet.

Inhaltliche Ausrichtung des Gabriele-Heidecker-Preises

Der Gabriele-Heidecker-Preis ist ein Frauen-Kunstpreis, der jene Künstlerinnen auszeichnen und fördern soll, deren Arbeiten durch ihre Auseinandersetzung mit dem öffentlichen Raum, durch ihre gesellschaftspolitische Relevanz, durch partizipative und kommunikative Aspekte sowie durch ihre frauenpolitische und feministische Ausrichtung mit der Intention von Gabriele Heideckers Wirken korrespondieren. Ausgezeichnet werden Künstlerinnen bzw. Künstlerinnenkollektive mit Linz-Bezug sowohl für ein bereits realisiertes Projekt oder für laufende künstlerische und kulturelle Arbeiten.

Neue Jurybesetzung 2015

Die Jury setzt sich aus unabhängigen Expertinnen zusammen, Preisstifterin Mag.a Eva Schobesberger ist beratendes Mitglied der Jury:

Mag.a Eva Blimlinger, Rektorin der Akademie der bildenden Künste Wien, Mag.a Eva Schlegel, Wiener
Künstlerin und Universitätsratsvorsitzende der Kunstuniversität Linz, Mag.a Gabriele Kaiser, Leitung architekturforum oö sowie Marty Huber, kulturpolitische Sprecherin der IG Kultur Österreich.

Bewerbung oder Nominierung

Es ist sowohl eine Bewerbung als auch eine Nominierung aus allen künstlerischen Sparten im Sinne der inhaltlichen Ausrichtung des Preises möglich, d.h. Künstlerinnen können als Einzelperson oder als Künstlerinnenkollektiv einreichen oder von anderen Personen für den Preis nominiert werden.

Linz-Bezug

Der Preis ergeht an Künstlerinnen, die durch Wohnsitz, Atelier oder ihr künstlerisches/kulturelles Schaffen in besonderer Weise der Stadt Linz verbunden sind.

Dotierung, Präsentation und Preisverleihung

Der Preis ist mit 5.000,- Euro dotiert und wird an max. 2 Bewerbungen bzw. Nominierungen vergeben. Die feierliche Preisverleihung findet in Kooperation mit dem afo-architekturforum oö, Herbert-Bayer-Platz 1, am Donnerstag, 25. Juni 2015, 19.00 Uhr statt. Die Preisträgerin(innen) wird(werden) im afo architekturforum oö präsentiert und mit dem von der Künstlerin Iris Aue gestalteten Preis ausgezeichnet. Die Arbeiten werden auf www.gabriele-heidecker-preis.at vorgestellt.

Einreichkriterien

Alle Einreichunterlagen müssen bis spätestens 10. April 2015 (Datum des Poststempels) im Büro der Grünen Linz, Altstadt 22a, 4020 Linz (in fünffacher Ausführung) ODER per E-Mail an​ linz@gruene.at eingelangt sein. Alle Einreichungen werden mit einer Einreichbestätigung beantwortet.

Die Unterlagen zur Einreichung müssen umfassen:

Infoblatt zur Einreichung mit Titel und Kurzfassung (siehe Downloadbox od. im Büro der Grünen Linz)

Projektdokumentation mit Darstellung der Inhalte und Ziele (max. drei A4-Seiten)

Kurzer Überblick bisherige Aktivitäten (Kurzbiographie, Werkverzeichnis, Referenzen,…)

 

http://linz.gruene.at/gabriele-heidecker-preis

LEADER-Preis 2015 des Landes Oberösterreich

Das Land Oberösterreich schreibt den LEADER-Preis 2015 aus. Ziel ist es, das Engagement der vielen engagierten Menschen im ländlichen Raum zu würdigen, beispielhafte Ideen und Projekte auszuzeichnen und ihren Bekanntheitsgrad in der Bevölkerung zu steigern.Zielsetzungen der Ausschreibung:• Die LEADER-Preis-Ausschreibung richtet sich an Akteurinnen und Akteure in ländlichen Gebieten, die innovative und beispielhafte Projekte und Initiativen durchgeführt haben.
• Durch die Preisverleihung soll die vielfältige und exzellente Arbeit in den Regionen gewürdigt werden.
• Die Projektpräsentationen sollen Anreiz und Beispiele für positive Regionalentwicklung sein.
Ausgezeichnet sollen Projekte/Projektträger werden, die in besonderer Weise zu einer nachhaltigen Regionalentwicklung beitragen, die Arbeitsplätze geschaffen bzw. erhalten haben und Projekte, die sich in besonderer Weise durch soziale, ökonomische und ökologische Nachhaltigkeit auszeichnen.

Teilnehmerberechtigt sind oö. PROJEKTTRÄGER, die in der Förderungsperiode 2007-2013 ein mit LEADER-Mitteln unterstütztes Projekt durchgeführt haben.

FÖRDERUNGSKATEGORIEN:
• Projekte für die Steigerung der regionalen Wertschöpfung
• Projekte für die Stärkung des Gemeinwohls
• Projekte zur Erhaltung des kulturellen Erbes und zur Schonung Natürlicher Ressourcen

Förderungspreise:
Die Vergabe der LEADER-Preise erfolgt gemäß der Ausschreibung durch die Fachjury.

In der Kategorie gibt es einen Hauptpreis mit 4.000,00 Euro und zwei weitere Preise zu je 2.000,00 Euro sowie eine Urkunde.
Die Jury kann zusätzlich Sonderpreise vergeben.

EINREICHFRIST: 31. März 2015

Einreichung:
Bewerbungen um den LEADER-Preis sind schriftlich mittels Formblätter oder elektronisch – Ausschreibung und Formular – und entsprechender Projektunterlagen an die Abteilung Land-und Forstwirtschaft, LVL LEADER beim Amt der Oö. Landesregierung, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, zu richten.

Die Formblätter sind beim Land Oberösterreich und bei den LEADER-Aktionsgruppen erhältlich.

Die Preisträger werden über Vorschlag der vom Land Oberösterreich eingesetzten Jury ausgewählt und direkt informiert.

Der LEADER-Preis wird durch die Abteilung Land- und Forstwirtschaft beim Amt der Oö. Landesregierung, LVL für LEADER OÖ., Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, abgewickelt. Für nähere Auskünfte steht Herr Ing. Ernst Simader, Tel: +43 732 77 20-11853, Fax: +43 732 77 20-211798,
E-Mail: lfw.post@ooe.gv.at zur Verfügung.


Formular und Ausschreibung LEADER-Preis 2015

 

Quelle: http://www.leader.at/

Stickerwettbewerb gegen Rechts 2015

Wie jedes Jahr veranstaltet die INnUp Druckerei aus Bremen den Stickerwettbewerb gegen rechts. Der diesjährige Wettbewerb startet am 27. Januar 2015.

Seit nunmehr 7 Jahren sind wir Initiator des Wettbewerbs „Sticker gegen Rechts“. Es handelt sich hierbei um einen friedlichen und kreativen Designwettbewerb, mit dem wir gemeinsam Öffentlichkeit gegen Rechts machen wollen. Der Wettbewerb lädt alle kreativen Köpfe dazu ein, sich künstlerisch mit dem Themen Rechtsextremismus, Gewalt und Polyphobie auseinander zu setzen. Mithilfe von bedeutungsvollen und aussagekräftigen Motiven konnten wir in den Vorjahren gemeinsam ein Zeichen gegen Rechts setzen. Nicht nur wegen der großen positiven Resonanz in den vergangenen Wettbewerben, sondern leider auch aufgrund aktueller Themen, ist es für uns eine Herzensangelegenheit, unseren Wettbewerb zum 6ten mal ins Leben zu rufen. Ab dem 27.01.15 können alle Teilnehmer 4 Wochen lang originelle und inhaltsreiche Entwürfe veröffentlichen und gemeinsam die Gewinnermotive küren. Anschließend werden diese zahlreich in den Druck gegeben, so dass sie verbreitet werden können oder rechte Sticker damit „gecrosst“ (überklebt) werden.

Hier geht’s zum Wettbewerb

forum Stipendium

Im Sommersemester 2015 wird das forum Stipendium in der Höhe von Euro 10.000,– vergeben. Einreichen können Mitglieder des forum – Kunstuniversität Linz, die bis zum Ende des SS 2015 ihr Studium an der Kunstuniversität Linz abgeschlossen haben (Ausgenommen ist der Bachelor-Abschluss).

Die Zulassung ist unabhängig von Alter und Abschlussjahr. Freunde, Vorstands-, Förder- und Ehrenmitglieder sind von der Bewerbung ausgeschlossen. Eingereicht werden können Konzepte für künstlerische Vorhaben, Projekte in derKunstvermittlung, wissenschaftliche Projekte, künstlerisch wissenschaftliche Recherchen, die im Ausland stattfinden sowie die Fortführung einer kontinuierlichen Arbeit aller kü̈nstlerischen Sparten. Diplomarbeiten, Masterarbeiten und Projekte, die bereits realisiert wurden, können nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen zum Stipendium und über bisherige PreisträgerInnen, ihre Projekte und die bisherigen Jurymitglieder sind unter http://www.ufg.at/forum-Stipendium.1980.0.html abrufbar.

Ausschreibung leonart #2015: lücke

Die Stadt Leonding hat für ihr zeitgenössisches Kunst- & Kulturformat „leonart“ eine aktuelle Ausschreibung veröffentlicht. für die leonart #2015 können ab sofort Projekte entwickelt und eingereicht werden.

 

Finde Deine Lücke und gestalte sie..

leonart #2015; call for papers

4. – 13. September 2015

 

Eingereicht werden, können Projektvorschläge zum Thema

 

LÜCKE*

Erinnerungs….., Pensions….., Bau….., Mut zur …..!, Gedächtnis….., Bildungs…..

 

in Form eines Kurzkonzepts (max. 2 A4 Seiten) und einem genauen Kostenplan. [Als Projektkosten gelten die Gesamtkosten. Bitte eventuelle Reise-, Material-, und Übernachtungskosten einkalkulieren!]

Was umgesetzt wird, entscheidet das Publikum nach Prüfung der Kriterien  durch die KUVA:

Inhaltlicher Zusammenhang mit dem Thema

Auseinandersetzung mit dem öffentlichen Raum

Ortsbezug

Barrierefreiheit

Kritischer Dialog mit dem Publikum

Interkulturalität

Anti-Diskriminierung / Antirassismus

Ausdrücklich erwünscht sind Projektvorschläge von Künstlerinnen, Personen mit Einschränkungen und Menschen mit Migrationshintergrund, performative Ansätze, installative, interdisziplinäre sowie multimediale Arbeiten. Die leonart steht allen Formaten (Tanz, Musik, Film, Theater, Workshops, Fotografie, Video, Screenings, Interventionen, usw.) offen. 

Einsendeschluss / 28.02.2015 / Datum des Poststempels

Kontakt- und Einreichadresse:

Leondinger Veranstaltungs- und Kulturservice GmbH

Stadtplatz 44, 4060 Leonding oder per E-Mail saghallo@kuva.at

 

Start-Stipendien 2015

Unter dem Titel Start-Stipendien 2015 schreibt das Bundeskanzleramt Österreich insgesamt 95 Stipendien für junge Kunst- & KUlturschaffende in folgenden Bereichen aus:

Bildende Kunst (10 Stipendien)
Architektur und Design (10 Stipendien)
Künstlerische Fotografie (5 Stipendien)
Video- und Medienkunst (5 Stipendien)
Mode (5 Stipendien)
Musik und darstellende Kunst (35 Stipendien)
Filmkunst (5 Stipendien)
Literatur (15 Stipendien)
Kulturmanagement (5 Stipendien)

Die Start-Stipendien stellen eine Anerkennung und Förderung für das Schaffen junger Künstlerinnen und Künstler dar. Sie sollen die künstlerische Entwicklung vorantreiben und den Einstieg in die österreichische und internationale Kunstszene erleichtern. Die Start-Stipendien für Kulturmanagement dienen der Erweiterung der Kompetenzen und Handlungsräume von jungen Kulturmanagerinnen und Kulturmanagern durch Weiterbildung in einem
österreichischen Kulturzentrum.

Die Stipendien haben jeweils eine Laufzeit von 6 Monaten und sind mit je EUR 6.600 dotiert. Das Vorhaben muss 2015 begonnen werden. Eine Bewerbung ist nur in einer der ausgeschriebenen Sparten möglich. Zudem werden aus den Bewerbungen von der jeweiligen Jury Kandidatinnen, d.h. Mentees, zur Teilnahme am Mentoring-Programm der Kunstsektion vorgeschlagen (nähere Informationen siehe www.kunstkultur.bka.gv.at)

Voraussetzungen

Bewerbungen können von Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturmamagerinnen und Kulturmanagern eingereicht werden, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren Lebensmittelpunkt nachweislich seit mindestens drei Jahren in Österreich haben (hier ist eine Kopie des Meldezettels beizulegen), wenn ihr einschlägiger Studienabschluss nicht länger als fünf Jahre zurück liegt oder wenn sie keinen einschlägigen Studienabschluss haben (und auch nicht immatrikuliert sind) und nach dem 31. 12. 1979 geboren wurden.

Ausnahmen müssen gesondert erläutert werden und können nur dann berücksichtigt werden, wenn sich z. B. die Ausbildung in Zusammenhang mit einer Familiengründungs- bzw. Erziehungsphase oder durch schwere Krankheit verzögert hat. Die aufschiebende Wirkung beträgt max. 5 Jahre.

Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Personen, denen für das Jahr 2015 bereits ein Staatsstipendium zuerkannt wurde oder die in diesem Zeitraum bereits ein anderes Stipendium antreten. Es ist nicht möglich, zwei Stipendien zeitgleich zu konsumieren. Bereits vom Bundeskanzleramt geförderte oder in Einreichung befindliche Projekte können nicht berücksichtigt werden. Formal nicht entsprechende Anträge werden ohne Begründung zurückgesandt.

Allgemeine Bewerbungsunterlagen, Grundlage des Ansuchens für alle Sparten:

Die Bewerbungen müssen folgende Unterlagen enthalten:

  • Vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular „Start-Stipendien“ das über die Homepage des Bundeskanzleramts www.kunstkultur.bka.gv.at (siehe: Kapitel Ausschreibungen), ausgedruckt werden kann.
  • Lebenslauf mit Geburtsdatum und Angaben zur Ausbildung (Kopie des Abschlusszeugnisses) und zur bisherigen künstlerischen bzw. beruflichen Tätigkeit,
  • Angaben über die geplanten Arbeitsvorhaben während der Laufzeit des Stipendiums.

Bitte kennzeichnen Sie alle Unterlagen mit Ihrem Namen!

Zusätzliche spartenspezifische Bewerbungsunterlagen:

Zusätzlich zu den allgemeinen Bewerbungsunterlagen sind in den ausgeschriebenen Sparten jeweils folgende Unterlagen erforderlich:

Bildende Kunst, Architektur und Design, Fotografie, Video- und Medienkunst, Mode Abteilung II/1

  • Dokumentation der künstlerischen Arbeit durch Kataloge, Fotos oder Farbkopien (maximal im DIN A4-Format, keine Originalarbeiten), Beschreibung des Vorhabens (max. 2 Seiten) sämtliche Bewerbungsunterlagen sind in 1-facher Ausfertigung einzusenden.
  • Auf dem Kuvert ist deutlich sichtbar der Vermerk der jeweiligen Sparte anzubringen: „Start-Stipendien Bildende Kunst 2015“, „Start-Stipendien Architektur und Design 2015“, „Start-Stipendien Künstlerische Fotografie 2015“, „Start-Stipendien Video- und Medienkunst 2015“, oder „Start-Stipendien Mode 2015“
  • Kontakt: Gabriele Kosnopfl, Tel.: +43 1 531 15-206814, E-Mail: gabriele.kosnopfl@bka.gv.at

Musik und darstellende Kunst Abteilung II/2

  • Dokumentation der künstlerischen Arbeit: Partituren (max. zwei), Ton- und Videobeispiele auf CD bzw. DVD (max. zwei). Es wird empfohlen, nur Kopien vorzulegen, da keine Haftung für Verlust oder Beschädigung des eingesandten Materials übernommen werden kann.
  • Empfehlungsschreiben einer Ausbildungsstätte, falls keine abgeschlossene Ausbildung vorliegt,
  • Angaben zum künstlerischen Berufsziel,
  • Theater- und CD-Produktionen sind nicht Gegenstand der Start-Stipendien, sämtliche Bewerbungsunterlagen sind in 5-facher Ausfertigung einzusenden.
  • Einreichfristen: 31. 03. und 31. 08. 2015.
  • Auf dem Kuvert ist deutlich sichtbar der Vermerk der Sparte anzubringen: „Start-Stipendien Musik und darstellende Kunst 2015“
  • Kontakt:     Mag. Eva Kohout, Tel.: +43 1 531 15-206828, E-Mail: eva.kohout@bka.gv.at

Filmkunst Abteilung II/3

  • Genres: langer Dokumentarfilm und abendfüllender Spielfilm, antragsberechtigt: Regieperson oder der/die AutorIn (keine ProduzentInnen),
  • Dokumentation der filmischen Arbeit durch einen (einzigen!) Referenzfilm auf DVD
  • Beschreibung eines (einzigen!) filmischen Vorhabens vor Projektentwicklungsphase keine Projekte, die als Bakkalaureat- oder Diplomfilm geplant sind, keine Auslandspraktika, Equipmentankäufe o.ä.
  • Angabe der Filmfestivals, an denen ein eigener Film teilgenommen hat, sämtliche Bewerbungsunterlagen sind in 4-facher Ausfertigung einzusenden.
  • Auf dem Kuvert ist deutlich sichtbar der Vermerk der Sparte anzubringen: „Start-Stipendien Filmkunst 2015“
  • Kontakt:     Irmgard Hannemann-Klinger, Tel.: +43 1 531 15-206883, E-Mail: kunst-ii3@bka.gv.at  

Literatur Abteilung II/5

  • Mit dem Start-Stipendium werden Schreibvorhaben (Prosa, Lyrik und Essay) junger österreichischer Autorinnen und Autoren (auch Studierende) gefördert, die bereits in Literaturzeitschriften und Anthologien veröffentlicht haben oder die bereits eine (1) selbständige literarische Veröffentlichung vorweisen können.
  • Folgende Unterlagen sind den allgemeinen Bewerbungsunterlagen anzuschließen: Angabe des Titels des literarischen Debüts, des Verlags und des Erscheinungsjahres; sollte keine selbständige Publikation vorliegen, bitte um Angabe der Veröffentlichungen in Zeitschriften, Anthologien usw.
  • Liste der Preise und Auszeichnungen
  • Projektbeschreibung und Arbeitsplan mit Angaben zum Stand des Projekts, zum geplanten Umfang und zum vorgesehenen Abschluss (max. 3 Seiten) Arbeitsproben aus dem geplanten Projekt (max. 20 Seiten) Sämtliche Bewerbungsunterlagen sind in 4-facher Ausfertigung einzusenden, das Formular in einfacher Ausfertigung.
  • Autorinnen und Autoren, die bereits zwei oder mehr als zwei literarische Titel veröffentlicht haben, können sich – unabhängig von ihrem Alter – um das Projektstipendium 2015/16 bewerben. Kinder- und Jugendliteratur wird beim Mira-Lobe-Stipendium, die Arbeit an Theaterstücken beim DramatikerInnenstipendium gefördert.
  • Auf dem Kuvert ist deutlich sichtbar der Vermerk der Sparte anzubringen: „Start-Stipendien Literatur 2015“
  • Kontakt: Regina Schweighofer, Tel.: 43 1 531 15-206853, E-Mail: regina.schweighofer@bka.gv.at

Kulturmanagement Abteilung II/7

  • Motivationsschreiben, warum die betreffende Einrichtung ausgewählt wurde
  • Bestätigung über eine Praktikumsmöglichkeit im Ausmaß von mindestens 30 Wochenstunden durch die Verantwortlichen des Kulturzentrums einschließlich Beschreibung des geplanten Einsatzbereiches
  • Sämtliche Bewerbungsunterlagen sind in 4-facher Ausfertigung einzusenden
  • Praktika an Bundes- und Landeseinrichtungen werden nicht berücksichtigt. Es wird darauf hingewiesen, dass für Sozialversicherungsverhältnisse selbst zu sorgen ist. Das Praktikum kann frühestens ab 1. Juli angetreten werden.
  • Auf dem Kuvert ist deutlich sichtbar der Vermerk der Sparte anzubringen: „Start-Stipendien Kulturmanagement 2015“
  • Kontakt: Ursula Paireder, Tel.: 43 1 531 15-206874, E-Mail: ursula.paireder@bka.gv.at

Bewerbungstermin

Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 31. März 2015 an das

Bundeskanzleramt Österreich
Sektion II – Kunst
Concordiaplatz 2
1010 Wien

zu richten. Es gilt der Poststempel! Auf dem Kuvert ist deutlich sichtbar der Vermerk der jeweiligen Sparte anzubringen!

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten werden von spartenspezifischen Fachjurys zu unterschiedlichen Terminen ausgewählt. Alle Bewerberinnen und Bewerber werden schriftlich vom Ergebnis der Auswahlsitzung in Kenntnis gesetzt. Für die übermittelten Unterlagen wird keine Haftung übernommen.