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YOUKI Filmfestival: CALL FOR ENTRIES

Seit 18 Jahren lädt YOUKI junge Filmschaffende (bis 26 Jahre) auf der ganzen Welt ein, ihre Filme nach Wels zu schicken. Mehr als 500 Filme erreichen jährlich den Postkasten des Medien Kultur Hauses! Circa ein Fünftel schafft es in den Wettbewerb, der in diesem Jahr von 22.-26. November im Rahmen des YOUKI – Jugend Medien Festivals gezeigt wird.

In diesem Jahr gibt es wieder den Regionalpreis, für den besten eingereichten Film der Region Oberösterreich. Auch die jüngsten Filmemacher*innen (bis 10 Jahre) sind aufgerufen ihre Filme für das YOUKI Ki.Ki.Ki. (Kino von Kindern für Kinder) einzureichen.
Infos zur Einreichung sowie das Einreichformular finden Sie unter www.youki.at

Einreichungsfenster: 1. Mai – 1.August 2016
Alter: 10 – 26 Jahre
Filmlänge: max. 20 min
Preisgeld total: 6.500 Euro

Open Call – AIR bb15 2016

bb15 ist ein artist run offspace in Linz, der dahinterstehende Verein ist Teil des KUPF-Netzwerks. Auch heuer schreibt bb15 wieder eine 2-wöchige residency für KünstlerInnen an der Schnittstelle von Klang, Musik und Forschung aus.

The call is open to artists who work at the interface between sound, music and auditory research / practice. We are looking for exhibition concepts that explore the specific artistic possibilities and potentials of sound in the context of contemporary fine art. Two selected artists will have the opportunity to realize their exhibition concepts during a two-week artist-in-residence stay. This call includes no media restrictions – installation-based, sculptural, multimedia or performative works are all welcome. The use of sound is not mendatory.

The specific interests of bb15 include: sonification, voice, spatial perception, noise, drone, soundscapes, HiFi / LoFi, field recordings.

Closing date for applications

Mai 10th, 2016

Application documents

  • PDF with exhibition concept (pictures and text max. two pages A4)
  • PDF with documentation of artistic work + CV (max. 5mb)
  • Preferred date of residency
  • Contact details
  • All external links have to be included in the PDF

Applications should be sent exclusivly via email to: office@bb15.at

Conditions

  • Duration: 2 weeks
  • Possible periods: September-December 2016, or January – June 2017
  • There is a € 1000 -. all-in budget per residency.
  • This budget includes all costs such as travel, equipment, catering and artist fees. Artists will be provided with free accommodation and workplace at the premises of bb15.
  • The residency entails the realization of a solo exhibition at bb15.
  • bb15 will provide technical and curatorial support plus advertising and announcement for the exhibition.

bb15

bb15 is an alternative, non-commercial location for the arts, which encourages experimental approaches. With roughly 100m2 in the city centre of Linz, bb15 provides a regular program of exhibitions, performances, workshops, discussions and concerts. Alongside the main program of events, stand-alone solo and group exhibitions are also hosted. In addition the space is regularly used in-house as studio and place of production. International co-operations with similar institutions as well as an annual artist in residence- program concludes the repertoire.

Previouse residencies

Lorena Mal
Helen Anna Flanagan
Alice Pamuk
Tomáš Moravec 
David Gauthier/Jacob Sikker Remin
Julian Day
Instrument Inventors Initiative

 

Download Open Call as PDF

open call 2016 english .pdf
open call 2016 german.pdf

EU-Kulturprogramm: Ausschreibung zur Integration von Flüchtlingen veröffentlicht

Im Rahmen des EU-Programms Creative Europe wurde eine Ausschreibung zur Unterstützung der Integration von Flüchtlingen (EACEA/12/2016) veröffentlicht. Unterstützt werden kulturelle, audiovisuelle und sektorübergreifende Projekte, die darauf abzielen, die Integration von Flüchtlingen in das europäische Umfeld zu erleichtern, das gegenseitige kulturelle Verständnis zu verbessern, den interkulturellen und – religiösen Dialog zu vertiefen und Respekt im Hinblick auf andere Kulturen zu fördern.

Die Projekte müssen von Partnerschaften eingereicht werden, die mindestens drei Organisationen aus mindestens zwei teilnahmeberechtigten Ländern umfassen. Koordinator und ein Partner müssen im Kreativ- oder Kulturbereich tätig sein. Der dritte Partner kann aus dem Kreativ- oder Kulturbereich oder einem anderen Sektor, der einen Beitrag zur Integration von Flüchtlingen (Soziales, Gesundheit, Bildung, Jugend, Integration von Flüchtlingen) leistet, kommen . Eckpunkte der Ausschreibung:

Einreichfrist: 28. April 2016 um 12:00 Uhr

Laufzeit: max. 24 Monate

EU-Zuschuss: € 100.000 – 200.000

Förderquote: max. 80% der förderbaren Kosten

Budget: € 1,6 Mio für 8 – 12 Projekte europaweit

Förderzeitraum: Beginn der Tätigkeiten im Zeitraum September – Dezember 2016

Förderbare Kosten:

  • Projekte im kreativen Bereich wie Ausstellungen, Festivals, gemeinsame Schaffung von Werken, Erkundigungen, Filme und audiovisuelle Werke
  • Konferenzen, Seminare
  • Ausbildungsaktivitäten
  • Aktionen zur Sensibilisierung und Verbreitung
  • Aktionen zur Errichtung und Verbesserung von Netzwerken, Austausch bewährter Vorgehensweisen
  • Studien, Analysen, Mapping-Projekte
  • Austausch, Mobilität
  • Forschungsaktivitäten 

Ausschreibung für interkulturelle Kulturprojekte

Die Sektion für Kunst und Kultur im Bundeskanzleramt vergibt im Jahr 2016 Projektkosten-Zuschüsse für Vorhaben, die dem Integrationsgedanken Rechnung tragen. Gesucht werden innovative Kunst- und Kulturprojekte in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Film, Literatur, Musik sowie Spartenübergreifendes.

 

Zielsetzung ist

die Förderung innovativer Projekte, die den Austausch zwischen unterschiedlichen Ethnien fördern, die kulturelle Teilhabe von Migrantinnen und Migranten vergrößern, die beteiligten Institutionen und Einrichtungen interkulturell weiter öffnen und die interkulturelle Kompetenz der Projektteilnehmenden stärken.

 

Zur Einreichung berechtigt sind

Kunst- und Kultureinrichtungen mit Sitz in Österreich sowie Kunst- und Kulturschaffende mit Wohnsitz in Österreich.

Einreichungen von Bundeseinrichtungen sowie Einrichtungen, an denen der Bund beteiligt ist, und Projekte, die bereits von der Sektion für Kunst und Kultur gefördert werden, können nicht berücksichtigt werden.

 

Vergeben werden

– 15 Projektförderungen zwischen EUR 10.000,00 und maximal EUR 20.000,00

Insgesamt stehen EUR 200.000,00 zur Verfügung

 

Kriterien:

– hohe künstlerische Qualität

– innovativer Charakter

– überregionale Auswirkung und/oder beispielgebender Charakter

– Projektstart im Jahr 2016

 

Vergabe:

Die Auswahl der Projekte erfolgt durch eine Jury. Die Bewerberinnen und Bewerber werden schriftlich bis zum 30. Juni 2016 vom Ergebnis der Jury-Sitzung in Kenntnis gesetzt.

 

Einreichunterlagen (bitte in vierfacher Ausfertigung):

Förderungsformular, ausgefüllt und unterschrieben

– Bei Vereinen: Kurzbeschreibung des Vereins (Geschichte, Schwerpunkt, verantwortliche Personen, max. 2 A4-Seiten)

– Statuten, Vereinsregisterauszug

– Bei Personen: Kurzbiografie und Meldezettel

– Beschreibung des Projektes (max. 10 A4-Seiten)

– Kurzbiografien der beteiligten Personen

– Kostenkalkulation

– Förderungen der öffentlichen Hand (Bund, Land, Gemeinde, EU) in den letzten 5 Jahren (Förderstelle, Zweck und Höhe)

 

Einreichfrist: bis 30. April 2016

 

Bundeskanzleramt Österreich / Sektion II: Kunst und Kultur

Abteilung II/7

Kennwort: Kunst und Integration

Concordiaplatz 2, 1010 Wien

Kontakt:

Mag. Karin Zizala, karin.zizala@bka.gv.at, Telefon: 01-53115-206870

Mag. Sonja Olensky-Vorwalder, sonja.olensky-vorwalder@bka.gv.at, Tel.: 01-53115-206875

Start stipendium 2016 für Kulturmanagment

Unter dem Titel Startstipendien 2016 schreibt das Bundeskanzleramt Österreich unter anderem zwei Stipendien für KulturarbeiterInnen/KulturmanagerInnen aus. Die Startstipendien für Kulturmanagement dienen der Erweiterung der Kompetenzen und Handlungsräume durch Weiterbildung in einem österreichischen Kulturzentrum.

Zudem können Frauen sich für die Teilnahme am Mentoring-Programm für Künstlerinnen der Sektion für Kunst und Kultur bewerben. Wir ersuchen Sie, im Falle Ihres Interesses an der Teilnahme, das entsprechende Feld am Formular anzukreuzen.

Voraussetzungen:
Bewerbungen können von Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturmamagerinnen und Kulturmanagern eingereicht werden, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren Lebensmittelpunkt nachweislich seit mindestens drei Jahren in Österreich haben (hier ist eine Kopie des Meldezettels beizulegen),

  1. wenn ihr einschlägiger Studienabschluss nicht länger als fünf Jahre zurück liegt oder
  2. wenn sie keinen einschlägigen Studienabschluss haben (und auch nicht immatrikuliert sind) und nach dem 31. Dezember 1981 geboren wurden.

Ausnahmen müssen gesondert erläutert werden und können nur dann berücksichtigt werden, wenn sich z.B. die Ausbildung in Zusammenhang mit einer Familiengründungs- bzw. Erziehungsphase oder durch schwere Krankheit verzögert hat. Die aufschiebende Wirkung beträgt maximal 5 Jahre.

Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Personen, denen für das Jahr 2016 bereits ein Staats-, Start- oder Auslandsstipendium (egal welcher Sparte) zuerkannt wurde oder die in diesem Zeitraum bereits ein anderes Stipendium antreten. Es ist nicht möglich, zwei Stipendien zeitgleich zu konsumieren. Bereits vom Bundeskanzleramt geförderte oder in Einreichung befindliche Projekte können nicht berücksichtigt werden. Formal nicht entsprechende Anträge werden ohne Begründung zurückgesandt.

Die Bewerbungen müssen folgende Unterlagen enthalten:

  • Vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular „Startstipendien“ (PDF 608 kB)
  • Lebenslauf mit Geburtsdatum und Geburtsort und Angaben zur Ausbildung (Kopie des Abschlusszeugnisses) und zur bisherigen künstlerischen bzw. beruflichen Tätigkeit
  • Angaben über die geplanten Arbeitsvorhaben während der Laufzeit des Stipendiums
  • Motivationsschreiben, warum die betreffende Einrichtung ausgewählt wurde
  • Bestätigung über eine Praktikumsmöglichkeit im Ausmaß von mindestens 30 Wochenstunden durch die Verantwortlichen des Kulturzentrums einschließlich Beschreibung des geplanten Einsatzbereiches
  • Sämtliche Bewerbungsunterlagen sind in 4-facher Ausfertigung einzusenden.

Praktika an Bundes- und Landeseinrichtungen werden nicht berücksichtigt. Es wird darauf hingewiesen, dass für Sozialversicherungsverhältnisse selbst zu sorgen ist. Das Praktikum kann frühestens ab 1. Juli angetreten werden.

Auf dem Kuvert ist deutlich sichtbar der Vermerk der Sparte anzubringen: „Startstipendien Kulturmanagement 2016“

Kontakt:
Ursula Paireder
Tel.: 43 1 531 15-206874
ursula.paireder@bka.gv.at

Bewerbungstermin
Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 31. März 2016 an das

Bundeskanzleramt Österreich
Sektion II – Kunst und Kultur
Concordiaplatz 2
1010 Wien

zu richten. Es gilt der Poststempel. Auf dem Kuvert ist deutlich sichtbar der Vermerk der jeweiligen Sparte anzubringen.

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten werden von spartenspezifischen Fachjurys zu unterschiedlichen Terminen ausgewählt. Alle Bewerberinnen und Bewerber werden schriftlich vom Ergebnis der Auswahlsitzung in Kenntnis gesetzt. Für die übermittelten Unterlagen wird keine Haftung übernommen.

Infos: http://www.kunstkultur.bka.gv.at/site/cob__61582/currentpage__0/8048/default.aspx

Land OÖ: Stipendium für Großprojekte

Das MARGRET BILGER STIPENDIUM des Landes Oberösterreich soll Künstlerinnen und Künstlern ermöglichen, kontinuierlich an einem größeren, nicht kommerziell orientierten Projekt zu arbeiten. Dafür wurden zwei mit einem Betrag von 6.550 Euro dotierte, biennal ausgeschriebene Stipendien eingerichtet. Eine unabhängige, überregional besetzte Jury wird über die Vergabe der Stipendien entscheiden.

Bewerbungsrichtlinien:

Um das Margret Bilger Stipendium können sich Künstlerinnen und Künstler bewerben, die in Oberösterreich geboren sind und/oder seit mindestens 4 Jahren ihren ständigen Wohnsitz und den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in Oberösterreich haben.

Jede Bewerbung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges, für eingereichte Werke kann keine Haftung übernommen werden. Die Einreichungen sind mit Namen, Adressen, Geburtsdaten und dem Kennwort „Margret Bilger Stipendium“ zu versehen und an die Direktion Kultur/ Institut für Kunst und Volkskultur, Promenade 37, 4021 Linz,  bis spätestens 30.9.2016 zu richten. Um vierfache Ausfertigung wird gebeten.

Einzureichen sind eine umfassende Projektbeschreibung, wobei speziell die geplante Realisierung, die öffentliche Umsetzung sowie der Zeitplan ausführlich und möglichst konkret dargestellt werden sollen,  ein künstlerischer Lebenslauf sowie Referenzmaterial. Mit der Annahme des Stipendiums ist die Verpflichtung verbunden, spätestens 24 Monate nach Zuerkennung einen dokumentarischen Bericht (Kopie der fertiggestellten Arbeiten) über die durch das Stipendium ermöglichte(n) Arbeit(en) vorzulegen.

Infos: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/156191.htm

Festival der Regionen 2017: Ausschreibung läuft!

Das nächste Festival der Regionen findet vom 30. Juni bis 9. Juli 2017 statt und macht Station in Marchtrenk. Unter dem Motto UNGEBETENE GÄSTE sollen Aspekte des Flüchtens und der Bewegung, der Gastfreundschaft und des Ressentiments sowie dem künstlerischen Umgang damit thematisiert werden. Im Rahmen der internationalen Ausschreibung können bis 13. Mai 2016 Projektvorschläge eingereicht werden.

„UNGEBETENE GÄSTE“ als achtsame Auseinandersetzung mit Gegenwart, Zukunft und Vergangenheit

Marchtrenk war immer schon fluktuierender Durchzugsort und Rastplatz. Nach dem Zweiten Weltkrieg vergrößerte sich Marchtrenks  EinwohnerInnenzahl durch den Zuzug damals sogenannter volksdeutscher Flüchtlinge und Heimatvertriebener innerhalb weniger Jahre um mehr als das Doppelte. Insgesamt nahm die Republik Österreich rund 1,650.000 Flüchtlinge, Vertriebene und Displaced Persons auf, die auch damals vielfach als „unerwünschte Elemente“ behandelt wurden. Mit dem Thema UNGEBETENE GÄSTE widmet sich das Festival der Regionen den Aspekten des Flüchtens, der Gastfreundschaft und den Feindseligkeiten, des Fluktuierens, Ankommens und Bleibens sowie dem kulturellen Umgang damit. Neugierig ist man auf künstlerische Bezugnahmen und Formulierungen zu den angesprochenen Themen; schließlich ist auch die Kunst nicht immer willkommener Gast im öffentlichen Raum und in der Gesellschaft.

Marchtrenk und B1: Festivalschauplätze mit Symbolkraft

Zwischen Linz und Wels gelegen, braust entlang von Marchtrenk der Verkehr der Bundesstraße 1, wodurch sich auch räumlich weitere Bedeutungsfacetten des Festivalthemas eröffnen: Bewegung und Dynamik. Wir haben es mit einer wirtschaftlich, sozial und kulturell prosperierenden Gemeinde mit spürbarer Aufbruchsstimmung und Offenheit für neue Akzente zu tun. Insofern ist das Festival der Regionen seitens der Stadt ein willkommener Gast. Doch auch das Gelände an den Rändern der Stadt, mit seinen Firmenarealen und Brachen soll in die Programmüberlegungen einbezogen werden.

Einladung zur Projekteinreichung bis 13. Mai 2016

Im Rahmen einer internationalen Ausschreibung lädt das Festival der Regionen Interessierte nun ein, Projekte zu entwickeln und einzureichen. Willkommen sind Projektvorschläge aus allen künstlerischen Bereichen und Genres. Vorhaben für ortsspezifische Arbeiten werden bevorzugt, ebenso Ambitionen, die sich generell mit den genannten Themen oder den gesellschaftlichen wie kulturellen Verhältnissen von Marchtrenk beschäftigen. Alle Details zur Ausschreibung auf: www.fdr.at

Lokalaugenschein in Marchtrenk

 Am Freitag, 1. April 2016, 15 Uhr veranstaltet das Festival der Regionen eine Besichtigung der Festivalschauplätze Marchtrenk und B1 und bietet die Möglichkeit, gemeinsam mit den Organisatorinnen und Organisatoren des Festivals und lokalen Vertreterinnen und Vertretern einen Eindruck vom Festivalort zu gewinnen. Treffpunkt: 15 Uhr, Platz vor dem Stadtamt, Linzer Straße 21 Bitte um Anmeldung unter Office@fdr.at (Zug ab Linz: 14:21 Uhr, Ankunft in Marchtrenk: 14:31 Uhr).

Persönliche Gesprächstermine mit der künstlerischen Leitung des Festivals werden am Mittwoch, 6. April ab 14 Uhr in Marchtrenk, (Der Weinphilosoph, Marktplatzcenter, Linzer Straße 35, 1. Stock), am Donnerstag, 7. April ab 14 Uhr in der Kunstuniversität Linz (Hauptplatz 8, Sitzungszimmer, 2. Stock) und am Mittwoch, 13. April ab 14 Uhr in 1010 Wien (Café Ludwig & Adele im Künstlerhaus, Akademiestraße 13) angeboten, Anmeldungen bitte unter: +43 (0)664 5239209.

ÖGPB: Ausschreibung für Projektförderungen

Die Österreichische Gesellschaft für Politische Bildung (ÖGPB) ist eine Einrichtung zur Förderung von Projekten der politischen Erwachsenenbildung. Gefördert werden Projekte im Bildungskontext bis zu einem Betrag von max. EUR 4.500,-.

Schwerpunktthemen der Projektausschreibung:

Die Österreichische Gesellschaft für Politische Bildung fokussiert ihre Fördertätigkeit vorrangig auf ausgewählte Themenfelder, die nicht nur inhaltlich, sondern auch methodisch bearbeitet werden sollen. Die jährlich neu ausgeschriebenen Themen orientieren sich an aktuellen politischen Fragen und Angeboten politischer Bildung in Österreich. Bei der Projektförderung werden mindestens 60 % der gesamten zur Verfügung stehenden Mittel an Projekte verteilt, die sich mit den vorgeschlagenen thematischen Schwerpunkten auseinandersetzen. Es werden jedoch auch Projekte mit anderen Themen gefördert, um die Kontinuität der Bildungsarbeit zu gewährleisten. Einreichschluss: 30. April 2016.

 

 

Preis der Stadt Linz für Integration und Interkulturalität

Die Stadt Linz sucht unter dem Motto „Stadt der Vielfalt“ auch im Jahr 2016 nach innovativen Projekten, die den Zugang zu verschiedenen Kulturen sowie deren Vernetzung in Linz stärken. Einreichungen für den städtischen Preis für Integration und Interkulturalität sind bis zum 14. März 2016 möglich.
Insgesamt drei verschiedene Kategorien für herausragende Projekte im Bereich Integration/Interkulturalität werden prämiert.

  • Preis für Integration
  • Preis für Interkulturalität
  • Anerkennungspreis für interkulturelle Kinder- und Jugendintegrationsarbeit

Die Gesamtdotierung von „Stadt der Vielfalt“ beträgt 17.500 Euro, wobei für die ersten beiden Kategorien, den „Preis für Integration“ sowie den „Preis für Interkulturalität“, gesamt je 7.000 Euro und für die dritte Kategorie, den „Anerkennungspreis für interkulturelle Kinder- und Jugendintegrationsarbeit“ gesamt 3.500 Euro zur Verfügung stehen.

Zur Teilnahme eingeladen sind alle engagierten Personen, die durch berufliche oder private Aktivitäten einen wertvollen Beitrag zur besseren Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in Linz leisten. Beispielsweise Initiativen, Institutionen, Vereine, Verbände, pädagogische Einrichtungen, Jugendgruppen und -verbände, Jugendinitiativen, Wohnungsgesellschaften, städtische und/oder staatliche Einrichtungen sowie Einzelpersonen. Voraussetzung für eine Einreichung ist, dass Linz als Lebens-/Schaffens-mittelpunkt gewählt wurde bzw. der Vereinssitz in Linz ist und das eingereichte Projekt für das Stadtgebiet konzipiert wurde.

Die Projekte sollen einen aktiven Beitrag zum Zusammenleben in Linz leisten, für eine gegenseitige Anerkennung der Kulturen und deren Gleichberechtigung eintreten. Vorurteile und Diskriminierungen sollen abgebaut und die Vorteile und Chancen kultureller Vielfalt hervorgehoben werden. In Linz lebende Menschen, insbesondere auch Kinder und Jugendliche, werden durch die Projekte für die Bedeutung einer aktiven und weltoffenen Gesellschaft sensibilisiert.

Der Preis „Stadt der Vielfalt“ bietet eine besondere Gelegenheit, Engagement und Teilhabe mit einer Vielzahl an Initiativen und Projekten verschiedenster Vereine, Organisationen und Gruppen, aber auch einzelner Personen zu initiieren, zu fördern und in den Blickpunkt der Öffentlichkeit zu rücken. Damit wird ein wichtiger Beitrag für den Zusammenhalt der Gesellschaft geleistet.

Alle Bewerbungen müssen bis spätestens Montag, 14. März 2016, (Datum des Poststempels) unter Verwendung des Bewerbungsbogens beim städtischen Integrationsbüro eingereicht werden. Eine Einreichung auf elektronischem Wege ist auch an integration@linz.at möglich. Jedoch wird ersucht, die Bewerbungsunterlagen dennoch in sechsfacher Ausfertigung per Post nachzusenden.

Integration.linz.at

Ausschreibung Stadt der Vielfalt (PDF, 87 kB) (neues Fenster).
Bewerbungsbogen (PDF, 49 kB) (neues Fenster).

Open Call: AMRO – Art Meets Radical Openness 2016 (Art, Hacktivism and Open Culture)

AMRO ist ein biennales Community-Festival in Linz, dass neue Herausforderungen zwischen digitaler Kultur, Kunst, Alltag, Bildung, Politik und aktivem Handeln auslotet und diskutiert. Die aktuelle Ausgabe „Waste(d)! widmet Aspekten der als zunehmend komplex wahrgenommenen Bedingungen unserer digitalen Infosphäre. Längst haben wir Kontrolle darüber verloren welche Informationen wir bewusst und unbewusst produzieren. Der Akt des Sicherns, Löschens oder Wiederbelebens von Daten und Information hat sich verselbständigt, ist überwacht, monetarisiert und verbraucht wertvolle natürliche Ressourcen. Welche kulturelle, soziale, philosophische, ökologische und ökonomische Bedeutung hat das Produzieren, Sichern, Löschen und Wiederbeleben von Daten?

Der Open Call richtet sich an Künstler_innen, Hacktivist_innen, Kulturschaffende, Journalist_innen, F/LOSS Entwickler_innen und Weltverbesser_innen u.a., die einen Beitrag (Ausstellung, Workshop, Lecture, Performance) zu diesen Fragestellung leisten wollen.

Ausstellung
Das diesjährige Festival eröffnet mit einer Ausstellung am 25. Mai 2016. Sie sammelt künstlerische Positionen zur kulturellen Praxis des Sicherns, Löschens und Wiederbelebens von Daten. Neben einem klassischen Ausstellungsbeitrag können auch Workshops und Performances eingereicht werden, die sich mit der Thematik beschäftigen oder ergänzende Aspekte einbringen.

Workshops & Clinic Sessions
Welche Experimente, alternativen Werkzeuge und Infrastrukturen vermitteln uns einen Ausblick auf sinnstiftende Alternativen und gibt es sie? Wohin führen uns unsere digitalen Spuren?  Wie befreien wir uns von neuen Zwängen?

Lectures
Produzieren, sichern, löschen und wiederbeleben von Daten ist integraler Bestandteil unseres Alltags. Oft ist uns die Tragweite unseres Verhaltens nicht bewusst und sehen uns diesen Prozessen machtlos
ausgeliefert. Haben wir wirklich jede Kontrolle über unsere digitalen Spuren verloren? Was sind die materiellen Auswirkungen der Technologien, die wir so selbstverständlich verwenden?

Performances, Nightline
Wie klingt unser quantifiziertes Selbst, akustische Datenmüllverarbeitung oder ein „fertiger“ Planet? Elektronischer Müll, ein wertvolles Kulturgut? Genauso willkommen weniger ernsthafte Beiträge
auf der Basis von freier/Open Source Software oder selbstgebastelter Open Hardware. AMRO (Art Meets Radical Openness) ist geprägt vom Geist der Freien Software Bewegung. Dieses Verständnis bildet eine wesentliche Grundlage bei der Auswahl von Beiträgen, die Software und Hardware verwenden.

Open Call:
https://www.radical-openness.org/open-call
Einreichfrist: Sonntag, 2. April 2016

 

VeranstalterIn:
servus.at – institut für kunst & kultur im netz
A-4040 Linz, Kirchengasse 4
Tel.: +43 732 731209 301