lebenlinz_wirtschaft_37.jpg

Linz Kultur: Sonderförderungen 2017

Alljährlich schreibt die Stadt Linz Sonderförderprogramme aus, die nicht zuletzt die Kunst- & Kulturschaffenden der freien Szene in Linz und darüber hinaus unterstützen soll. Aktuall hat das Magistrat die Ausschreibung 2017 (PDF) veröffentlicht, für 2017 stehen drei Förderschienen zur Verfügung.

 

LINZimPULS

Linz Kultur hat auf Anregung der Freien Szene einen Innovationstopf mit der Bezeichnung
„LINZimPULS“ ins Leben gerufen, der seit 2001 jährlich unter einer anderen Schwerpunktsetzung ausgeschrieben wird. Diese Förderprojekte richten sich an freie KünstlerInnen, Kulturschaffende und die freie Kunst- und Kulturszene in Linz. 

LinzEXPOrt

Linz Kultur schreibt zur Internationalisierung der Linzer Kunst- und Kulturschaffenden dieses Förderprogramm aus, das besonders experimentelles und prozesshaftes künstlerisches Arbeiten ermöglichen soll. Die Bewerbung muss in Verbindung mit einem Auslandsaufenthalt stehen.

LinzIMpORT

Die Stadt Linz richtet auf Empfehlung des Stadtkulturbeirates ein Förderprogramm unter dem Titel „LinzIMpORT“ aus, das Linzer KünstlerInnen und freien Kunst- und Kulturinitiativen ermöglichen soll, außerhalb von Österreich tätige Kunstschaffende oder KulturarbeiterInnen für ein gemeinsames Projekt nach Linz einzuladen.

Details und Infos:

Nachhaltig gewinnen – Auszeichnung für Green Events

Das Bundesländer-Netzwerk „Green Events Austria“ führt auch 2016/2017 den Wettbewerb „Nachhaltig gewinnen!“ durch und zeichnet wieder die umweltfreundlichsten Kultur-, Sport- und Dorf-/Stadtteilveranstaltungen aus.

 

Die Teilnahme am Wettbewerb umfasst u.a. folgende Kriterien:

  • die An- und Abreise mit klimafreundlichen Verkehrsmitteln
  • die Vermeidung und Trennung von Abfällen
  • die Verpflegung mit regionalen, saisonalen, biologisch produzierten oder fair gehandelten Lebensmitteln und Getränken
  • der schonende Umgang mit Energie und Wasser
  • Aspekte der sozialen Verantwortung
  • die Kommunikation der Green Event Maßnahmen nach außen

 

Einreichungen sind bis 8. April 2017 möglich. Nähere Informationen über Teilnahmebedingungen und Ablauf finden sich unter http://wettbewerb.greeneventsaustria.at/.

Berlin,_Mitte,_Hannoversche_Strasse_30,_Bundesministerium_für_Bildung_und_Forschung.jpg

ÖGPB: Projekt- ausschreibung 2017

Die Österreichische Gesellschaft für Politische Bildung (ÖGPB) ist eine Einrichtung zur Förderung von Projekten der politischen Erwachsenenbildung. Gefördert werden Bildungsmaßnahmen bis zu einem Betrag von max. EUR 4.500,-. Über die Projektvergabe entscheidet der Vorstand der Österreichischen Gesellschaft für Politische Bildung bis spätestens Ende Juli nach eingehender Prüfung der Projektanträge. Die Verständigung der AntragstellerInnen erfolgt per Brief.

Das Online-Antragsformular der Projektförderung 2017 der Österreichischen Gesellschaft für Politische Bildung (ÖGPB) und die vollständigen Bedingungen der diesjährigen Projektförderung für Erwachsenenbildungseinrichtungen aus den Mitgliedsbundesländern Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg sind vom 1. Februar bis 30. April online zugänglich. Einreichungen per Post oder E-Mail sind nicht möglich.

 

Projekte zu folgenden Schwerpunktthemen werden 2017 bevorzugt gefördert:

  •  Das politische Erbe Europas im Europäischen Jahr des Kulturerbes
  •  Populismus, Autoritarismus und die „illiberale Internationale“ – Religion, Frauen und die „Wertedebatte“
  •  Das Internet als politischer Ort
  •  Die Achter-Jahre

 

Weitere Informationen zu den Schwerpunktthemen:

 

Weitere Informationen zur Ausschreibung:

 

Beratung:

InteressentInnen können sich bei der Konzeption ihrer Projekte und Veranstaltungen von den MitarbeiterInnen der ÖGPB vor der Projekteinreichung telefonisch oder persönlich beraten lassen. Zudem kann unser Workshopangebot „Politische Bildung frei Haus“ für MitarbeiterInnen in Erwachsenenbildungseinrichtungen und ProjektleiterInnen bzw. -einreicherInnen in Anspruch genommen werden. Die Veranstaltung wird auf Anfrage in der jeweiligen Bildungseinrichtung durchgeführt und nach Bedarf und Interessen der TeilnehmerInnen gestaltet.

Weiters steht der „Leitfaden für Projekteinreichungen“ als Unterstützung zur Verfügung. In dieser Broschüre sind neben Erläuterungen zur Antragstellung auch Hinweise zur Abrechnung der geförderten Projekte zu finden.

 

Download „Leitfaden für Projekteinreichungen“ als PDF-Datei:

Call: Artist in Residence – Aufenthalte in Athen 2017

Der Kunstverein EXTRA freut sich, in Zusammenarbeit mit Antonia Rahofer für das erste Halbjahr 2017 vier geförderte Artist-in-Residence-Aufenthalte in Athen auszuschreiben. Insgesamt werden 2 x 2 Arbeitsaufenthalte von April – Mai und Juni – Juli vergeben.

Die griechische Hauptstadt lädt zu einer intensiven Auseinandersetzung mit ihren soziokulturellen, ökonomischen, institutionellen und architektonischen Bedingungen ein, ebenso wie zu einer Begegnung mit ihrer regen Kunst- und Kulturszene. Von April – Juli wird zudem auch die documenta 14 in der Stadt zu Gast sein, die sich in ihrer 14. Ausgabe als Ziel gesetzt hat, »von Athen zu lernen«.

Der Fokus des Arbeitsaufenthalts liegt auf der Entwicklung und Umsetzung eines eigenen Projektvorhabens, dessen Ergebnisse in einer den Aufenthalt abschließenden Ausstellung präsentiert werden. Die dafür eingesetzten Medien und Formate sind frei wählbar.

Kooperationspartner vor Ort ist die Snehta Residency, in deren internationalen Umfeld sich die ausgewählten KünstlerInnen bestens vernetzen können.

 

 

Zeitrahmen und Aufenthaltsdauer

Die Dauer eines Aufenthalts beträgt zwei Monate. Es sind je zwei KünstlerInnen gleichzeitig in einem der folgenden beiden Zeitfenster vor Ort:

> Zeitfenster I: 1. April – 31. Mai 2017 (2 KünstlerInnen)

> Zeitfenster II: 1. Juni – 31. Juli 2017 (2 KünstlerInnen)

Voraussetzungen und Auswahlkriterien

Zur Bewerbung aufgefordert sind bildende KünstlerInnen aller Sparten, die

> bereits Ausstellungstätigkeit vorweisen können und/oder bis dato mit Publikationen an die Öffentlichkeit getreten sind.

> ihren Lebens- und Arbeitsmittelpunkt in Österreich haben bzw. einen Österreich-Bezug plausibel nachweisen können.

> 1976 oder danach geboren sind.

> über gute Englischkenntnisse verfügen.

Weitere Bedingungen

Es wird vorausgesetzt, dass die TeilnehmerInnen

> mindestens 75% des Aufenthaltes in Athen verbringen.

> sich an Vermittlungsaktivitäten (z. B. Ateliergespräch, Abschlusspräsentation, Ausstellungsbeteiligung) beteiligen.

Bewerbungsfrist

> Sonntag, 19. Februar 2017, 24 Uhr

E

inreichungen an residency@kunstverein-extra.com

Einreichungen sind ausschließlich per E-mail möglich.

Einreichungsunterlagen

Datenblatt (DOWNLOAD DATENBLATT)

> Kontaktdaten und biografische Informationen

> Motivation (Bitte beschreiben Sie Ihre Motivation für eine Teilnahme am Artist-in-Residence-Programm in Athen)

> Projektvorhaben (Bitte erläutern Sie, welches Projektvorhaben bzw. welche Arbeitsschritte und Methoden Sie während des Aufenthalts in Athen umsetzen möchten. Das Projektvorhaben soll eine Projektbeschreibung inkl. Darstellung des Griechenlandbezuges enthalten – max. 1500 Zeichen inkl. Leerzeichen)

Zusätzlich zum Datenblatt sind folgende Unterlagen per Email einzureichen:

> CV mit Angaben zu Ausbildung und Überblick über die bisherige künstlerische Laufbahn (Einzel- und Gruppenausstellungen, Stipendien und Preise)

> Portfolio mit bisherigen Arbeiten (.pdf, max. 8 MB)

Vergabe

Die Auswahl erfolgt durch eine Jury. Die Entscheidung der Jury ist endgültig und nicht anfechtbar. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Vergabe eines Stipendiums. Die Entscheidung wird den Bewerberinnen und Bewerbern per Email schriftlich mitgeteilt, jedoch nicht begründet

Rahmenbedingungen und Leistungen

> Arbeitsplatz in einem Studio der Snehta Residency (ohne EDV-Ausstattung)

> Nützung von Werkstätten und Ausstellungsräumlichkeiten der Snehta Residency

> vollausgestattete Unterkunft, in der die zwei KünstlerInnen je Zeitraum gemeinsam untergebracht sind (pro KünstlerIn steht 1 Zimmer zur Verfügung; Wohnzimmer, Küche, WC und Bad zur gemeinsamen Nutzung; WLAN vorhanden)

> pauschaler Zuschuss zu den Lebenshaltungs- und Produktionskosten in Höhe von 650 EUR pro Monat (1.300 EUR insgesamt; Bei einer Abwesenheit von mehr als 14 Tagen wird der Zuschuss aliquot ausbezahlt.)

> Reisekosten für einen einmaligen Hin- und Rückflug bis zu einem Maximalbetrag von 200 EUR. Die Flugbuchung erfolgt durch die KünstlerInnen selbst, die Kosten werden bei Ankunft in Athen refundiert.

> Vernetzung mit Kulturschaffenden und Institutionen vor Ort durch kuratorische Begleitung möglich

> Integration in die vielseitigen Aktivitäten der Snehta-Residency und ihrer KünstlerInnen

> Unterstützung bei der Umsetzung des geplanten Projekts durch ein lokales KuratorInnenteam

> Auf Initiative der TeilnehmerInnen können zusätzliche interne und öffentliche Veranstaltungen durchgeführt werden.

Sonstiges

> Für eine adäquate Reise- und Auslandskrankenversicherung haben die TeilnehmerInnen eigenständig Sorge zu tragen.

> Rücktransport von in Athen produzierten Arbeiten erfolgt in Eigenregie.

> Die Unterbringung von Familienmitgliedern, Verwandten und FreundInnen ist ausschließlich insgesamt 7 Tage im Zeitraum des Aufenthaltes möglich.

> Die Studios und Unterkünfte sind nicht barrierefrei zugänglich.

 

Rückfragen bitte an: residency@kunstverein-extra.com

Das Artist-in-Residence-Programm Athen ist ein Projekt von Antonia Rahofer, Wien/Athen, und Kunstverein Extra, Wien, in Kooperation mit Snehta Residency, Athen.
Gefördert durch Mittel des Österreichischen Bundeskanzleramtes. Mit freundlicher Unterstützung der Österreichischen Botschaft Athen.

KONTAKT

Kunstverein EXTRA

Elisabeth Haid und Barbara Pflanzner

Meravigliagasse 1/3, 1060 Wien

www. kunstverein-extra.com

 

Snehta Resideny Athens

I.Drosopoulou 47, Kypseli, Athens

www.snehtaresidency.org

 

 

Fellowship 2017 von kültüř Gemma!

Von kültüř gemma! ausgeschrieben ist ein 6-monatiges Fellowship an der Kunsthalle Wien, beginnend mit März 2017. Dieses ist mit 1.300 Euro monatlich (Stipendium) dotiert. Die Auszahlung erfolgt durch kültüř gemma!*

Das Fellowship bietet die Möglichkeit, am Vermittlungs- und Begleitprogramm der Ausstellung How To Live Together mitzuwirken, indem ein Format für das Community College entwickelt und umgesetzt wird.

Die Ausschreibung richtet sich sowohl an Künstler/innen als auch an Vermittler/innen sowie an Personen, die ihre Arbeit an der Schnittstelle dieser Bereiche verorten und die sich, den Intentionen von kültüř gemma! entsprechend, selbst als Migrant_innen definieren. Das eingereichte Projekt sollte an der Schnittstelle von künstlerischer und kunstvermittelnder Arbeit gedacht werden; das Format kann dem jeweiligen Konzept entsprechend variieren: denkbar sind zum Beispiel Workshops, Kurse, Rundgänge, Führungen, Gesprächsveranstaltungen, Interventionen, etc.
Ausführliche Informationen zur Ausschreibung finden Sie auf http://www.kueltuergemma.at

Qualifikationen / Voraussetzungen
Erfahrungen mit künstlerischer und/oder kunstvermittelnder Arbeit sowie mit partizipativen Prozessen (falls das Konzept diese vorsieht). Ein Wohnsitz in Wien sowie entsprechende Sprachkenntnisse (Englisch und/oder Deutsch) sind Voraussetzung.

Bewerbungsunterlagen und Einreichung
Einzureichen ist bitte:
Ein Motivationsschreiben aus dem klar hervorgeht, warum Sie sich für ein Fellowship an der Kunsthalle Wien bewerben (max. 1 A4-Seite)
Beschreibung des Konzepts, welches Sie im Rahmen des Community College realisieren möchten. Achten Sie bei Ihrer Konzeption auf die Durchführbarkeit betreffend persönliche, zeitliche und finanzielle Ressourcen. (max. 2 A4-Seiten).
Eine Biografie, die durchaus nicht dem klassischen CV-Format entsprechen muss, also gern persönlich gestaltet werden kann. (max. 2 A4-Seiten)

Bewerbung
Die Einreichfrist läuft bis 5. Februar 2017.
Beginn des Fellowships ist Anfang bis Mitte März 2017.

Einreichung und Rückfragen / kültüř gemma!:
Catrin Seefranz, 01 208 33 82, fellowship@kueltuergemma.at
Rückfragen / Kunsthalle Wien: Eva Meran, 01 52189 – 1271, eva.meran@kunsthallewien.at

*Ausschreibung vorbehaltlich der Förderung durch die Stadt Wien.

1280px-Begrüßung_durch_Gardehauptmann_und_Musikcorps_vor_dem_Bundeskanzleramt.jpg

BKA: Start-Stipendien 2017 ausgeschrieben

Unter dem Titel Start-Stipendien 2017 schreibt das Bundeskanzleramt Österreich insgesamt 95 Stipendien für den künstlerischen und kulturarbeiterischen Nachwuchs in folgenden Bereichen aus:

  • Bildende Kunst (10 Stipendien)
  • Architektur und Design (10 Stipendien)
  • Künstlerische Fotografie (5 Stipendien)
  • Video- und Medienkunst (5 Stipendien)
  • Mode (5 Stipendien)
  • Musik und darstellende Kunst (35 Stipendien)
  • Filmkunst (5 Stipendien)
  • Literatur (15 Stipendien)
  • Kulturmanagement (5 Stipendien)

Die Start-Stipendien stellen eine Anerkennung und Förderung für das Schaffen junger KünstlerInnen und KulturarbeiterInnen dar. Sie sollen die künstlerische Entwicklung vorantreiben und den Einstieg in die österreichische und internationale Kunstszene erleichtern. Die Start-Stipendien für Kulturmanagement dienen der Erweiterung der Kompetenzen und Handlungsräume von jungen Kulturmanagerinnen und Kulturmanagern durch Weiterbildung in einem österreichischen Kulturzentrum.

Weitere Infos sind den untenstehenden PDF-Downloads zu entnehmen, eine Kurzinfo zu den START-Stipendien für KulturmanagerInnen / KulturarbeiterInnen findet sich auf der Website der Abt.II/7 des Bundeskanzleramts.

Ausschreibung_Start-Stipendien_2017

Formular_AlleinerzieherInnen

Formular_Start_Stipendien

 

csm_20120515Solipreis_kiz_fl_0019_788a2266bd.jpg

Solidaritätspreis 2017

Durch den Solidaritätspreis ehrt die KirchenZeitung Diözese Linz Menschen, die sich durch besonders richtungsweisendes solidarisches Handeln auszeichnen. Es geht um mehr Menschlichkeit, um mehr Miteinander von In- und Ausländer/innen, von Jung und Alt, von behinderten und nicht-behinderten Menschen, von Gesunden und Kranken, von Mensch und Umwelt, von Stadt und Land oder von Industrie- und Entwicklungsländern.

Dotation, Jury und Verleihung 

Die Gesamtdotation für den Solidaritätspreis beträgt 2016 € 20.000.- Das Preisgeld wird zu gleichen Teilen auf die maximal zehn Preisträger/innen: neun in den drei Kategorien Einzelpersonen, Gruppen und Jugendprojekte sowie ein Preis für das Lebenswerk.

Die Jury schlägt dem Herausgeber die Preisträger/innen aus den Einreichungen vor. Neben dem Bezug zu Oberösterreich oder zur Diözese Linz sind für die Jury wichtige Kriterien: Ausdauer und Ehrenamtlichkeit, Mut und Innovation. Verborgenes soll ins Licht gehoben und Engagierten, die mit wenig Akzeptanz zu kämpfen haben, soll der Rücken gestärkt werden. Ziel ist auch, dass die ausgezeichneten Projekte als Anregung dienen und von anderen nachgeahmt werden können.

Details: hier

Einreichungen: hier

SozialMarie 2017

Zum 13. Mal wird die SozialMarie ausgeschrieben: Wir suchen auszeichnungswürdige Projekte, die sozial innovative Lösungen für gesamtgesellschaftliche Herausforderungen entwerfen und anwenden.

  • Einreichfrist: 7. November 2016 bis 24. Jänner 2017
  • Informationen zur Einreichung: www.sozialmarie.org
  • Preisverleihung: 1. Mai 2017, ORF RadioKulturhaus Wien

Was ist die SozialMarie?
Seit 2005 würdigt die SozialMarie jährlich 15 herausragende Projekte im Bereich sozialer Innovation. Die SozialMarie ist mittlerweile nicht nur in Österreich, Ungarn und Tschechien sehr gut verankert, sondern auch in der Slowakei, in Slowenien, Polen und Kroatien bestens bekannt. Die ersten drei Preise (mit 15.000 Euro, 10.000 Euro und 5.000 Euro dotiert), sowie die weiteren zwölf Preise (jeweils mit 2.000 Euro dotiert) werden bei der Preisverleihung am 1. Mai 2017 verliehen.

Wer ist zur Einreichung eingeladen?
Die Ausschreibung richtet sich an ProjektbetreiberInnen, die aktuelle soziale Probleme aufgreifen und innovative Lösungen gefunden haben. Einreichberechtigt sind Projektanträge von Privatpersonen, kommerziellen Unternehmen, aus der Sozialwirtschaft (zivilgesellschaftliche Initiativen, NGO, NPO, Vereine) und aus der öffentlichen Verwaltung.

Wie kann man einreichen?
Die Einreichungen zur SozialMarie 2016 sind ausschließlich online möglich. Interessierte finden unter www.sozialmarie.org neben der Ausschreibung und dem Einreichformular auch alle relevanten Informationen zu den Teilnahmebedingungen sowie den Beurteilungskriterien.

Linzer Frauenpreis 2017

Auf Initiative von Frauenstadträtin Eva Schobesberger wird der „Frauenpreis der Stadt Linz“ jährlich vergeben. Diese Auszeichnung soll durch die öffentliche Aufmerksamkeit, finanzielle Unterstützung und politische Anerkennung helfen, die feministischen und frauenpolitischen Anliegen des ausgezeichneten Projektes voranzubringen, sowie als Vorbild zu geschlechterdemokratischem Handeln ermutigen.

Einreichen: bis 09. März 2017, Dotierung:   € 3.600,00

Teilnahmebedingungen

Der Preis richtet sich an Vereine, NPOs, NGOs und Projektinitiativen aus Linz oder Einzelpersonen, die durch Geburt, Wohnsitz oder ihr Schaffen in besonderer Weise der Stadt Linz verbunden sind. Der Frauenpreis kann nicht an Gebietskörperschaften oder an politische Parteien verliehen werden. Für die Auslobung kann pro Linzer Verein, NPO, NGO, Projektinitiative oder Einzelperson jeweils ein Projekt eingereicht werden, welches bereits realisiert wurde.
Das eingereichte Projekt zeichnet sich durch herausragende Aktivitäten und besonderes Engagement für Frauen und Mädchen aus – insbesondere durch:

  • Pionierarbeit in einem frauenpolitischen Tätigkeitsbereich
  • Verwirklichung der Geschlechterdemokratie
  • Sensibilisierung und/oder Beseitigung von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und der geschlechtlichen Identität
  • Gesellschaftspolitisches Engagement zur Verwirklichung von Menschenrechten
  • Eintreten für die Auflösung einschränkender stereotyper Rollenbilder
  • Aufzeigen des Potenzials von Frauen und deren Entwicklungsmöglichkeiten abseits stereotyper Lebensformen.

Es können auch Projekte eingereicht werden, die bereits durch eine Subvention der Stadt Linz gefördert wurden bzw. eine Förderung des Linzer Frauenbüros erhalten haben.

Jury

Die Jury setzt sich aus je einer Mandatarin jeder im Linzer Gemeinderat vertretenen Partei zusammen.

Einreichung

Alle Unterlagen zur Einreichung müssen in siebenfacher Ausführung (sofern nicht via Email übermittelt) fristgerecht eingereicht werden und Folgendes beinhalten:

  • Einreichformular zur Einreichung mit Eckdaten und Kurzfassung (Einreichformular zum Downloaden am Textende oder im Frauenbüro erhältlich). Bitte unbedingt ausfüllen und mit den Einreichunterlagen mitschicken
  • Projektdokumentation mit Darstellung der Inhalte und Ziele (max. drei A4-Seiten)
  • Bisherige Aktivitäten (Kurzbiographie/Geschichte der Einrichtung etc.; max. eine A4-Seite)
  • ein aussagekräftiges Foto in JPEG-Format (des eingereichten Projektes, verantwortliche Personen,..)

 

Einreichformular (OpenDocument Text-Datei, 153 kB)

www.linz.at/frauen

culture connected 2017

Die österreichweite Initiative „culture connected“ ist ein Projekt des Bildungsministeriums. Ziel der Initiative ist die Unterstützung von Kooperationsprojekten zwischen Schulen und Kulturpartnern. Neue Sichtweisen sollen vermittelt, herkömmliche hinterfragt und Vorurteile aufgebrochen werden. Eingereicht werden können Projekte zu allen Kunst- und Kulturbereichen.

Teams bestehend aus SchülerInnen, Lehrenden sowie mindestens einem außerschulischen kulturellen Partner sind eingeladen, ihre Projektkonzepte einzureichen. Die Projektbeteiligten müssen zum Zeitpunkt der Konzepteinreichung bereits fixiert sein. Das Konzept kann von der Schule oder der Kultureinrichtung unter Nennung der Projektleitung eingereicht werden. Die Größe der Kultureinrichtungen, Initiativen und Vereine ist dabei nicht ausschlaggebend.

Aus den eingereichten Konzepten wählt eine Fachjury Projektideen aus, die eine finanzielle Unterstützung in der Höhe von maximal 1.500,- Euro pro Projekt erhalten. Es werden ausschließlich Konzepte berücksichtigt, aus deren Beschreibung das Projektvorhaben klar hervorgeht. Neben der Qualität und Aussagekraft der jeweiligen Einreichungen werden auch die Intensität der Zusammenarbeit und die partizipative Einbindung der SchülerInnen berücksichtigt. Die Jury achtet auf eine möglichst ausgewogene Streuung nach unterschiedlichen Schularten, Schulstufen, Bundesländern und Kulturbereichen.

Es wird empfohlen, den thematischen Schwerpunkt „Mit kultureller Bildung Demokratie und Gesellschaft gestalten!“ bei der Projektkonzeption zu berücksichtigen.

Die Theaterinitiative Macht|schule|theater geht im Schuljahr 2016/17 in der Initiative „culture connected“ auf. Die finanziellen Mittel von „culture connected“ wurden daher erhöht. Im Schuljahr 2016/17 werden verstärkt Theaterinstitutionen eingeladen, Projekte gemeinsam mit einer Schule zu entwickeln und bei der Initiative „culture connected“ einzureichen.

Einreichung:

Einreichen können:
* alle Schulen mit Öffentlichkeitsrecht in ganz Österreich
* Projektteams der schulischen Tagesbetreuung
* Kultureinrichtungen, -initiativen und -vereine

Einreichfrist: 01. Dezember 2016
Durchführung: Jänner – Juni 2017
Unterstützung: max. EURO 1.500,- pro Projekt

KulturKontakt Austria begleitet die Initiative konzeptionell, beratend und organisatorisch: http://www.kulturkontakt.or.at/html/D/wp.asp?pass=x&p_title=5270&rn=153809