Land OÖ: Ferialjobaktion Kultur

Um zusätzliche Ferialarbeitsplätze bei Oö. Kulturvereinen zu schaffen, wird für den Sommer 2017 die Förderaktion „Ferialjobs“ fortgesetzt.

Wer wird gefördert?

Als Förderwerber können nur private, gemeinnützige Oö. Kulturvereine auftreten.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Schaffung von Ferialarbeitsplätzen. Voraussetzung ist, dass in den letzten  6 Monaten der Personalstand nicht vermindert wurde.
Es können pro Kulturverein maximal 2 Arbeitsplätze gefördert werden.Die Ferialarbeitsplätze sind für oberösterreichische SchülerInnen und StudentInnen (Mindestalter 15 Jahre, Höchstalter 25 Jahre) vorgesehen.

Wie wird gefördert?

Gefördert werden maximal 75% der Bruttolohnkosten für 4 Wochen. Wird das Dienstverhältnis vorzeitig beendet, so wird der aliquote Förderbetrag ausbezahlt.
Der Förderbetrag ist mit 700 Euro je Ferialarbeitsplatz begrenzt.
Diese Sonderförderung gilt nur für die Sommermonate Juni bis Oktober 2017.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die förderungsfähigen Tätigkeiten umfassen ausschließlich die Mitarbeit und Mitwirkung bei der Planung und Realisierung von Kulturprojekten, bei der Durchführung von Veranstaltungen und die damit verbundenen administrativen Arbeiten.

Abwicklung / Antragstellung

Für jeden Ferialarbeitsplatz ist ein eigener Subventionsantrag zu stellen. Die Antragstellung erfolgt mittels Formular der Direktion Kultur.

Dem Antragsformular sind das Bewerbungsschreiben des/der FerialpraktikantIn anzuschließen. Eine Beschreibung der Tätigkeiten im Rahmen des Ferialjobs ist ebenfalls anzuschließen.

Letzter Einreichtermin ist der 10. November 2017 (einschließlich noch ausständiger Nachweise und Unterlagen; Datum des Poststempels). Spätere Förderanträge werden nicht mehr berücksichtigt.

Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt nach Beendigung der Ferialarbeit und Vorlage folgender Unterlagen (bis spätestens 10. November 2017):

  • An- und Abmeldung bei der Gebietskrankenkasse
  • Durchschrift des Lohn bzw. Gehaltszettels
  • Tätigkeitsbericht des/der FerialpraktikantIn
Zuständige Ansprechpartnerin bei der Direktion Kultur:
Petra Kirchberger, Tel.: 0732/7720/15490, Fax: 0732/7720/211786

Formular

 

http://www.land-oberoesterreich.gv.at/111690.htm

RAUMSCHIFF LINZ: Open Call

Die Ausstellung vom 14. – 30. Juli 2017 behandelt die Verbindung von historischer Umgebung mit zeitgenössischer Kunst. Raumschiff lädt dafür KünstlerInnen aller Sparten ein, mit ihren Arbeiten die Geschichten der Menschen und die Geschichten des Linzer Pfarrplatzes zu erzählen.

Von 3. – 12 Juli dient RAUMSCHIFF als Labor und Atelier und bietet Raum um sich vor Ort künstlerisch mit den Aspekten der Vergangenheit und der Gegenwart an diesem Ort auseinanderzusetzen. RAUMSCHIFF Team unterstützt mit Equipment und Netzwerk und bietet eine Aufwandsentschädigung von 100€.

Lust dabei zu sein?
Sende Deine ersten Gedanken/Ideen/Grobkonzept zum Thema + Kurzbio + Miniportfolio, per Email bis 8. Juni 24Uhr in einem PDF (web resolution) an art@raum-schiff.at.

 

Termine / Dates:

  • Open Call Deadline 8. Juni 2017
  • 3. – 12.7 Labor / Atelier
  • 13.7 18:00 Eröffnung / Opening
  • 14. – 30.7 Ausstellung / Exhibition  (Opening Hours: Do – Mo: 15 – 19Uhr)

 

http://raum-schiff.at/

OÖ Menschenrechtspreis 2017

Der im Jahr 1996 ins Leben gerufene „Menschenrechtspreis des Landes Oberösterreich“ wird heuer bereits zum 22. Mal ausgeschrieben. Nominierungsvorschläge können bis 30. Mai 2017 schriftlich eingereicht werden.

Am 10. Dezember 1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte proklamiert. Obwohl seitdem Vieles erreicht wurde, gibt es weltweit immer noch schreckliche Menschenrechtsverletzungen. Menschen werden gequält, gefoltert, hingerichtet.

Aus diesem Grund hat das Land Oberösterreich im Jahr 1996 den „Menschenrechtspreis des Landes Oberösterreich“ ins Leben gerufen, der heuer bereits zum 22. Mal ausgeschrieben wird. Durch das große Engagement unzähliger Landsleute im Bereich der Menschenrechte, die damit verbundenen Nominierungen der vergangenen Jahre sowie die herausragenden Leistungen der Preisträgerinnen und Preisträger hat diese Auszeichnung einen sehr hohen Stellenwert erlangt.

Auch das Bewusstsein für die Bedeutung der Menschenrechte ist in der internationalen Politik in den vergangenen Jahren weltweit gewachsen. Das ist vor allem den Vereinten Nationen, aber auch den anderen Organisationen und insbesondere den zahlreichen Menschen, die engagiert für die Menschenrechte eintreten, zu verdanken.

Auch die Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher tragen maßgeblich zu einer Verbesserung der Situation der Menschenrechte bei. „Wir holen daher mit dem Menschenrechtspreis verdiente Persönlichkeiten, Vereine, Schulen oder Organisationen – stellvertretend für alle Engagierten – vor den Vorhang, die sich oftmals unbedankt für eine gerechtere Welt einsetzen“, sagt Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer.

Nominierungsvorschläge für den Menschenrechtspreis 2017 können bis 30. Mai 2017 schriftlich und mit ausführlicher Begründung beim Amt der Oö. Landesregierung, Landhausplatz 1, 4021 Linz, eingereicht werden. Das dafür vorgesehene Antragsformular ist auch auf der Website des Landes (Themen > Gesellschaft und Soziales > Formulare > Menschenrechte) abrufbar. Die Vergabe erfolgt an Einzelpersonen, Vereine, Organisationen, Institutionen etc. Die Auswahl der/des Preisträger(s) bzw. der Preisträgerin(nen) erfolgt über Vorschlag einer Expert/innen-Jury durch die Oö. Landesregierung.

Auch bereits in vergangenen Jahren Nominierte können ein weiteres Mal für die Nominierung des Menschenrechtspreises des Landes Oberösterreich vorgeschlagen werden.

Im Gedenken an den „Internationalen Tag der Menschenrechte“, der jährlich am 10. Dezember begangen wird, wird die Vergabe dieser Landesauszeichnung am Montag, 11. Dezember 2017, um 17 Uhr im Rahmen eines Festaktes im Linzer Landhaus erfolgen.

 

 

Antragsformular:

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Landespreis für Initiative Kulturarbeit

Das Land Oberösterreich vergibt einen Großen und Kleinen Landespreis für Initiative Kulturarbeit für außerordentlichen Aktivitäten oder Projekten, die maßgeblich Impulse für das Kulturleben in Oberösterreich setzen.

Zielsetzung:

Die Preise sollen dem künstlerischen Schaffen in seiner kulturellen Organisation und Vermittlung neue Anreize bieten. Es sollen Aktivitäten oder Projekte ausgezeichnet werden, die maßgeblich Impulse für das Kulturleben in Oberösterreich setzen. Besonders berücksichtigt werden dabei themen- und umfeldorientiertes Arbeiten. Als weitere Kriterien gelten, inwiefern die Aktivität oder das Projekt einen Diskurs in Gang setzen konnte sowie die von den Initiatoren aufgebrachte Kreativität, Eigeninitiative und die Art der Vermittlung.

2017 werden ein mit 7.500 Euro dotierter großer und ein mit 3.000 Euro dotierter kleiner Landespreis für Initiative Kulturarbeit vergeben.

Bewerbungsrichtlinien:

Um die Landespreise kann sich jeder Kulturträger (z.B. eine Kulturinitiative, ein Verein, eine Galerie, eine lose formierte Personengruppe) mit Sitz und Wirkungsbereich in Oberösterreich bewerben. Allerdings können die Preise nicht an kulturelle Organisationen mit eindeutig privatwirtschaftlichen Interessen vergeben werden. Eine nochmalige Verleihung des „Großen Landespreises für Initiative Kulturarbeit“ an bisherige Preisträger ist ebenso nicht vorgesehen.

Bewerbungsunterlagen:

Es können kulturelle Veranstaltungsprogramme, Aktivitäten oder kulturelle Projekte eingereicht werden, die entweder im Kalenderjahr 2015 oder im Jahr 2016/2017 (bis zum Zeitpunkt des Einsendeschlusses) durchgeführt wurden.

Bewerbungsunterlagen in sechsfacher Ausfertigung

– Bewerbungsbogen

– detaillierter Tätigkeitsbericht (Veranstaltungsübersicht, Planung, Finanzbericht)

– detaillierte Beschreibung bzw. Dokumentation der speziell gesetzten Aktivitäten

  oder Projekte

Die Jury behält sich vor, für ihren Entscheidungsprozess unverbindlich weitere Unterlagen anzufordern. Die Landespreise werden über Vorschlag einer unabhängigen Jury von der oö. Landesregierung verliehen. Jede Bewerbung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges.

Termin:

Einsendeschluss ist der 12. Mai 2017 (Poststempel)

 

Senden Sie Ihre Einreichunterlagen sowie den ausgefüllten Bewerbungsbogen an:

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Kultur
Petra Kirchberger
Promenade 37
4021 Linz
 

oder bringen Sie Ihre Einreichung persönlich nach telefonischer Vereinbarung vorbei.

Wir freuen uns auf Ihre Unterlagen und stehen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung!

 

Weiterführende Informationen

Fellowship von kültüř Gemma!

kültüř gemma! schreibt 2 neue Fellowships für migrantische Künstler_innen und Kulturproduzent_innen aus. Wir freuen uns, dass zwei relevante und engagierte Institutionen dabei sind.

Ausgeschrieben ist ein Fellowship in der VBKÖ, einer feministischen Künstlerinnenvereinigung in Wien.
Hier die die Ausschreibung VBKÖ
(Bitte auf die Details achten!)

Ausgeschrieben ist weiters ein Fellowship an der Universität für Angewandte Kunst
Hier die Ausschreibung Angewandte
(Bitte auf die Details achten!)

Einreichung bis 24. April per E-mail an:

fellowship@kueltuergemma.at

Rückfragen jederzeit an:
fellowship@kueltuergemma.at

Open Call für künstlerische Arbeiten: Biotopia – Ein temporärer Lebensraum

Für Biotopia, das im Rahmen des Festivals Aufwind von 23.-25.6.2017 in den ehemaligen Stallungen der Trabrennbahn in der Krieau stattfinden wird, werden künstlerische Positionen aus bildender und performativer Kunst gesucht.

Ziel der Ausstellung ist es mit Biotopia einen temporären Lebensraum zu entwickeln und über soziale und politische Fragen des Zusammenlebens zu reflektieren. Der Ort soll mit interdisziplinären und interaktiven Projekten den Besucher_innen das Gefühl vermitteln Grenzen zu überschreiten und an einem neuen Ort gelandet zu sein. Die temporäre Struktur Biotopia bietet Platz für künstlerische Arbeiten aller Disziplinen: Video, Performance, Installationen, Lecture-Performance, Konzeptuelle Kunst, Malerei, Skulptur, Mixed-Media, Tanz, Street Art, Fotografie, outdoor/indoor, Holz/Glass/Ton, Licht-/Sound Installationen etc. und unterstützt vor allem Projekte, die Diskussionen fördern.

Eingereicht werden können Konzepte, die mit der Idee des temporären Lebensraums Biotopia spielen und die regulären Autoritäten und Instanzen eines Staates hinterfragen oder neu denken. Bespielt werden können sowohl einzelne Stallboxen mit einem “Magistrat”, wie auch der Außenraum der Stallungen (z.B. Balkone, Freifläche, usw.).

Wir suchen Arbeiten, die mit ihrer Kritik an gesellschaftspolitischen und ökologischen Zuständen, positive Entwürfe mit-formulieren oder innovative Ansätze anbieten.

Einreichen können Einzelpersonen oder Gruppen, mit einer oder mehreren Arbeiten. Der Antrag soll in einem PDF zusammengefasst werden.

Was muss die Einreichung enthalten?

Kurzer Lebenslauf und Portfolio

 

Für fertige Arbeiten:

Titel und Entstehungsjahr, inhaltliche Beschreibung (Max. 1 A4 Seite)

Bildmaterial oder Link zum Screener / Dokumentationsvideo

Ausstellungsanforderungen / Technische Anforderungen

Auflistung der Orte, an denen die Arbeit bisher zu sehen war

 

Für Konzepte:

Inhaltliche Beschreibung und Beschreibung der Durchführung (Max. 2 A4 Seiten)

Skizzen, Entwürfe, bzw. Bild- oder Videomaterial

Zeitplan

Detaillierte Kostenauflistung

 

Es ist keine Versicherung der Werke möglich. Die eingereichten Arbeiten werden bezüglich Authentizität, Originalität und Relevanz für das Thema ausgewählt.  Einreichfrist: 03.04.2017

Per Mail an: opencall@tddt.info (Ansprechperson: Sheri Avraham)

Einreichungen sind auch auf dem Postweg möglich (es gilt das Datum des Poststepels), bzw. in Form persönlicher Abgabe während der Büroöffnungszeiten: Tanz durch den Tag, Haidgasse 5/19, 1020 Wien

 

Alle Einreicher_innen werden so bald als möglich vom Ergebnis per E-Mail informiert.

Weitere Fragen beantworten wir gerne per Mail.

Wir freuen uns auf inspirierende Einreichungen!

Ausschreibung leonart 2017: „Haltestelle“

Die Ausschreibung des Leondinger Festivals leonart richtet sich an Projekte, die gesellschaftspolitisch relevante Themen aufgreifen und Räume für Diskurse öffnen, mit Orten arbeiten, zum Abbau von Ungleichheiten in unserer Gesellschaft beitragen, antirassistisch oder verbindend sind, Utopien entwickeln, die Kinder und Jugendliche als Zielgruppe adressieren, nachhaltige Veränderungen des öffentlichen Raumes bewirken, Leerstände bespielen …

Ausschreibungstext:

HALTESTELLE | Wie Blutgefäße ziehen sich die Linien des öffentlichen Verkehrs durch Leonding. Sie reichen von Gaumberg bis Rufling und Doppl, vom Zaubertal bis ins Stadtzentrum, ein Gebiet, das zu Fuß kaum ergangen werden kann. So zahlreich wie die einzelnen Strecken sind auch die unterschiedlichen Verkehrsmittel. Leonding kann mit dem Zug, der Lokalbahn, per Straßenbahn und mit verschiedenen Buslinien erreicht oder durchquert werden.
Bei der Organisation eines Kunstfestivals stellt sich immer wieder die Frage nach der Erreichbarkeit der Projekte. Konzentriert man sich auf einen bestimmten Stadtteil? Stellt man Fortbewegungsmittel wie Fahrräder oder Tretroller zur Verfügung oder richtet man gar einen Shuttle Service ein? Warum also nicht das Festival an einen Ort verlegen, an dem immer Leute sind?
Haltestellen des öffentlichen Verkehrs sind Treffpunkte, Orte des Wartens, Innehaltens, Ausrastens, Ankommens. Oft entstehen Wartezeiten, die durch Zeitung lesen, telefonieren oder durch das Gespräch mit anderen Wartenden verkürzt werden. Da kommt die Kunst ins Spiel und bietet Alternativen an. Sie holt die Menschen dort ab, wo sie sind und verteilt sich analog zum Verkehrsliniennetz über die ganze Stadt.

Prozedere:

Ausgewählt wird wieder durch das Publikum – in der Festivalzentrale, online, per E-Mail und über Facebook – nach Prüfung der Ausschreibungskriterien. Dabei gibt es must haves und should haves.

Die Projekte, die zur Auswahl gestellt werden, müssen

  • einen inhaltlichen Bezug zum Thema aufweisen,
  • einen Ortsvorschlag beinhalten,
  • und über mindestens eines der oben genannten Kriterien verfügen.

Hier findet ihr eine Liste mit allen Haltestellen im Stadtgebiet und Fotos von möglichen Projektstandorten. Nach Anmeldung machen wir gerne einen individuellen oder einen Lokalaugenschein in Kleingruppen.

Bitte den Einreichungen einen genauen Kostenplan – die eingereichten Kosten werden als Budget für die Umsetzung vereinbart – ein Foto | eine Skizze | einen Entwurf und eine Kurzinfo zur Person | dem Kollektiv beifügen.

Es können auch mehrere Projektvorschläge eingereicht werden, allerdings kommt pro Person, Verein oder Kollektiv nur ein Projekt, das am besten gelistete, zur Umsetzung.

31. März | Deadline Einreichfrist
Mai | Projektauswahl durch das Publikum
19. + 20. | 26. + 27. August | leonart

Infos: http://www.kuva.at/ausschreibung-2/

 

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Linz: Preis für Integration & Interkulturalität

Die Ausschreibung Stadt der Vielfalt, der Preis der Stadt Linz für Integration und Interkulturalität richtet sich an alle engagierten Personen, Initiativen, Institutionen, Vereine, Verbände, pädagogische Einrichtungen etc., die sich in integrativen, interkulturellen, sozialen, kulturellen oder künstlerischen Projekten engagieren, und würdigt deren Engagement in drei Preiskategorien.

Gesucht werden innovative Projekte, die den Zugang zu und die Vernetzung von verschiedenen Kulturen in Linz bei gleichzeitiger Achtung der kulturellen Unterschiede stärken.

Die Gesamtdotierung von „Stadt der Vielfalt“ beträgt € 17.500,-, wobei für die ersten beiden Kategorien, den „Preis für Integration“ sowie den „Preis für Interkulturalität“, gesamt je € 7.000,- und für die dritte Kategorie, den „Anerkennungspreis für interkulturelle Kinder- und Jugendintegrationsarbeit“ gesamt € 3.500,- zur Verfügung stehen.

Alle wichtigen Informationen (Inhaltliche Ausrichtung, Auswahlprozess, Bewerbung, Einreichstelle etc.) sind der beigefügten Ausschreibung zu entnehmen.

Bewerbungen müssen bis spätestens Donnerstag, 16. März 2017 (Datum des Poststempels) unter Verwendung des Bewerbungsbogens in sechsfacher Ausfertigung per Post oder auf elektronischem Wege an integration@linz.at  eingereicht werden.

Das Integrationsbüro der Stadt Linz und Linz Kultur Projekte freuen sich auf Ihre Einreichungen und kreativen Beiträge!

Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne beratend zur Verfügung!

Nähere Informationen finden Sie auch unter: http://www.linz.at/kultur/50056.asp

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BKA Sonderförderung: Kunst und Integration

Die Sektion für Kunst und Kultur im Bundeskanzleramt vergibt im Jahr 2017 Projektkosten-Zuschüsse für Vorhaben, die dem Integrationsgedanken Rechnung tragen. Gesucht werden innovative Kunst- und Kulturprojekte in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Film, Literatur, Musik sowie Spartenübergreifendes.

 

Zielsetzung ist
die Förderung innovativer Projekte, die den Austausch zwischen unterschiedlichen Ethnien fördern, die kulturelle Teilhabe von Migrantinnen und Migranten vergrößern, die beteiligten Institutionen und Einrichtungen interkulturell weiter öffnen und die interkulturelle Kompetenz der Projektteilnehmenden stärken.

Zur Einreichung berechtigt sind
Kunst- und Kultureinrichtungen mit Sitz in Österreich sowie Kunst- und Kulturschaffende mit Wohnsitz in Österreich.

Einreichungen von Bundeseinrichtungen sowie Einrichtungen, an denen der Bund beteiligt ist, und Projekte, die bereits von der Sektion für Kunst und Kultur gefördert werden, können nicht berücksichtigt werden.

Vergeben werden:

  • 25 Projektförderungen à 12 000 Euro

Insgesamt stehen 300 000 Euro zur Verfügung

Kriterien:

  • hohe künstlerische Qualität
  • innovativer Charakter
  • überregionale Auswirkung und/oder beispielgebender Charakter
  • Projektstart im Jahr 2017
  • Umsetzung in Österreich

Vergabe:
Die Auswahl der Projekte erfolgt durch eine Jury. Die Bewerberinnen und Bewerber werden schriftlich bis zum 30. Juni 2017 vom Ergebnis der Jury-Sitzung in Kenntnis gesetzt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine verbalisierte Begründung der Jury-Vorschläge in keinem Fall erfolgt.

Einreichunterlagen (bitte in vierfacher Ausfertigung):

  • Förderungsformular (PDF 841 kB), ausgefüllt und unterschrieben
  • Bei Vereinen: Kurzbeschreibung des Vereins (Geschichte, Schwerpunkt, verantwortliche Personen, maximal 2 A4-Seiten)
    • Statuten, Vereinsregisterauszug
  • Bei Personen: Kurzbiografie und Meldezettel
  • Beschreibung des Projektes (maximal 10 A4-Seiten)
  • Kurzbiografien der beteiligten Personen
  • Kostenkalkulation (XLSX 29 kB)
  • Förderungen der öffentlichen Hand (Bund, Land, Gemeinde, EU) in den letzten 5 Jahren (Förderstelle, Zweck und Höhe)

Einreichfrist: bis 15. April 2017

Einreichadresse:
Bundeskanzleramt Österreich / Sektion II: Kunst und Kultur
Abteilung II/7
Kennwort: Kunst und Integration
Concordiaplatz 2
1010 Wien

Kontakt:
E-Mail: Mag. Karin Zizala Telefon: 01 531 15 20 68 70
E-Mail: Mag. Sonja Olensky-Vorwalder Telefon: 01 531 15 20 68 75

Gabriele-Heidecker-Preis 2017: Frist bis 15.02.17 verlängert

In Erinnerung an die Linzer Architektin und Künstlerin Gabriele Heidecker vergeben die Grünen Linz an herausragende Künstlerinnen und Künstlerinnenkollektive mit Linz-Bezug den Gabriele-Heidecker-Preis. Der Frauen-Kunstpreis der Grünen Linz wird nunmehr
biennal vergeben, ist mit 10.000 Euro dotiert und wird von Mag.a Eva Schobesberger gestiftet.

Der Gabriele-Heidecker-Preis ist ein Frauen-Kunstpreis, der jene Künstlerinnen auszeichnen und fördern soll, deren Arbeiten durch ihre Auseinandersetzung mit dem öffentlichen Raum, durch ihre gesellschaftspolitische Relevanz, durch partizipative und kommunikative Aspekte sowie durch ihre frauenpolitische und feministische Ausrichtung mit der Intention von Gabriele Heideckers Wirken korrespondieren. Ausgezeichnet werden Künstlerinnen bzw. Künstlerinnenkollektive mit Linz-Bezug sowohl für ein bereits realisiertes Projekt oder für laufende künstlerische und kulturelle Arbeiten.

Alle Infos unter:​ www.gabriele-heidecker-preis.at