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Startstipendium 2018 – Kulturmanagement

Das Bundeskanzleramt Österreich schreibt in der Kategorie Kulturmanagement 5 Stipendien für den Nachwuchs aus.

Zielsetzung:
Die Start-Stipendien für Kulturmanagement dienen der Erweiterung der Kompetenzen und Handlungsräume von jungen Kulturmanagerinnen und Kulturmanagern durch Weiterbildung in einem österreichischen Kulturzentrum.

Dotierung und Laufzeit:
Die Stipendien haben jeweils eine Laufzeit von maximal 6 Monaten und sind monatlich mit 1 300 Euro dotiert. Das Vorhaben muss 2018 begonnen werden. Frühester Antrittstermin ist der 1. Juli 2018.

Alleinerziehende erhalten einen um den Betrag von 200 Euro per Monat erhöhten Stipendienbetrag (siehe Alleinerziehende-Formular). Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) lebt und während dieses Zeitraumes Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält. Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfe vorzulegen.

Teilnahmeberechtigt sind:
Kulturmanagerinnen und Kulturmanager mit Wohnsitz in Österreich mit folgenden Voraussetzungen:

  1. Sie wurden nach dem 31. Dezember 1982 geboren.
  2. Sie sind nicht immatrikuliert oder
  3. Sie verfügen über keinen einschlägigen Studienabschluss, besitzen jedoch eine vergleichbare Expertise durch berufliche Erfahrung oder außeruniversitäre Ausbildung.

Von der Bewerbung ausgeschlossen sind:
Personen, denen für das Jahr 2018 bereits in diesem Zeitraum ein anderes Stipendium der Sektion für Kunst und Kultur im Bundeskanzleramt zuerkannt wurde. Es ist nicht möglich, zwei Stipendien zeitgleich zu konsumieren.

Eine Bewerbung für ein Start-Stipendium ist nur in einer Sparte möglich. Praktika an Bundes- und Landeseinrichtungen werden nicht berücksichtigt.

Jury und Ablaufverfahren:
Als Objektivierungsverfahren wird eine unabhängige Fachjury eingesetzt. Die Auswahl durch die Jury erfolgt innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Einreichfrist. Die Jury nimmt eine Reihung aller zeitgerecht und formal entsprechenden Bewerbungen anhand der unten angeführten Kriterien vor. Die fünf erstgereihten Bewerbungen erhalten ein Stipendium. Alle BewerberInnen werden schriftlich vom Ergebnis der Jurysitzung in Kenntnis gesetzt.

Kriterien:
Persönliche Qualifikation; Lernziele; Art und Umfang der Weiterbildungsmöglichkeit in der gewählten Einrichtung, Erwerb von Zusatzqualifikationen durch das Praktikum; Art und Umfang der angebotenen Tätigkeiten; Verwertungsmöglichkeit des erworbenen Könnens in Österreich; Naheverhältnis zu regionalen Kulturinitiativen

Rechtliche Bestimmungen:
Es gelten die Richtlinien für die Gewährung von Förderungen nach dem Kunstförderungsgesetz (PDF 348 kB) durch das Bundeskanzleramt (gültig ab 1. Jänner 2016) sowie die ARR 2014, die auf der Homepage des Bundeskanzleramtes veröffentlicht sind.

Datenschutz:
Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie im Sinn des Datenschutzgesetzes ausdrücklich zu, dass das BKA

  • im Zuge der Entscheidung über die Förderung zweckdienliche Auskünfte bei Dritten (zum Beispiel bei Finanzbehörden und Banken) einholt,
  • im Falle der Zuerkennung eines Stipendiums Ihren Namen, den Förderungszweck und die Höhe der Förderung im Kunstbericht und/oder auf der Homepage des BKA veröffentlicht sowie für statistische Zwecke bekannt gibt. Weiters stimmen Sie zu, dass Ihr Name – im Falle der Zuerkennung eines Stipendiums – den anderen Mitbewerberinnen und Mitbewerbern im Zuge der Bekanntgabe des Ergebnisses der Jurysitzung zur Kenntnis gebracht wird.

Schriftliche Bewerbungsunterlagen:

  1. vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Bewerbungsformular „Start-Stipendien“ (PDF 608 kB)
  2. Lebenslauf mit Geburtsdatum und Geburtsort und Angaben zur Ausbildung (Kopie des Abschlusszeugnisses) und zur bisherigen einschlägigen beruflichen Tätigkeit
  3. Motivationsschreiben, warum die betreffende Einrichtung ausgewählt wurde und Beschreibung der Lern- und Weiterbildungsziele
  4. Bestätigung über eine Praktikumsmöglichkeit im Ausmaß von mindestens 30 Wochenstunden durch die Verantwortlichen des Kulturzentrums einschließlich Beschreibung des geplanten Einsatzbereiches
  5. Kopie des Meldezettels
  6. Nur für Alleinerziehende: Alleinerziehende-Formular (PDF 518 kB)

Es wird darauf hingewiesen, dass für Sozialversicherungsverhältnisse selbst zu sorgen ist. Das Praktikum kann frühestens ab 1. Juli angetreten werden.

Achten Sie auf die Vollständigkeit der Unterlagen. Formal nicht entsprechende Anträge werden der Jury nicht vorgelegt. Das Bewerbungsformular können Sie elektronisch mit Handy-Signatur zeichnen oder händisch unterschreiben.

Bewerbungsfrist:
Die Bewerbungsfrist endet mit 15. April 2018, 24 Uhr.

Ihre vollständige Bewerbung – in obiger Reihenfolge – übermitteln Sie bitte ausschließlich elektronisch an das Postfach ii7@bka.gv.at. Ihre Bewerbung ist im Anhang in einem Dokument im pdf-Format zu übermitteln.

Im Betreff ist „Bewerbung Start-Stipendium Kulturmanagement 2018“ anzuführen.

Bewerbungen im Postweg werden nicht entgegengenommen.

Kontakt:
Ursula Paireder
Bundeskanzleramt Österreich
Sektion für Kunst und Kultur, Abteilung 7
Telefon: +43 1 531 15-20 68 74

LinzEXPOrt 2018

Die Stadt Linz schreibt auf Empfehlung des Stadtkulturbeirates wiederum ein Förderprogramm unter dem Titel „LinzEXPOrt“ aus, das mit einer Gesamtfördersumme in der Höhe von Euro 45.000,– ausgestattet ist.

1. INHALTLICHE AUSRICHTUNG

1.1. ZIELSETZUNG

Das Förderprogramm „LinzEXPOrt” soll im Besonderen KünstlerInnen experimentelles und prozesshaftes künstlerisches Arbeiten ermöglichen.

Die Bewerbung um dieses Förderprogramm muss in Verbindung mit einem Auslandsaufenthalt stehen. Die Wahl des Gastortes soll im direkten Zusammenhang mit dem künstlerischen Vorhaben begründet sein.

LinzEXPOrt-Projekte sollen folgende Wirkungen erzielen:

➝ Nachhaltiger Aufbau von Netzwerken und Kontakten zwischen heimischen und internationalen Kunst- und Kulturszenen und der damit zu erwartende Mehrwert für Linzer Kunst- und Kulturschaffende

➝ Nachhaltige Impulse für eine lebendige Freie Kunst- und Kulturszene in Linz

➝ Positionierung von Linz als moderne Kulturstadt entsprechend dem Linzer Kulturentwicklungsplan (KEP)

➝ Förderung interdisziplinären Kunstschaffens

Bereits begonnene oder durchgeführte Projekte können nicht eingereicht werden. Der Realisierungszeitraum ist mit Ende 2019 befristet.

1.2. ZIELGRUPPEN

Die Ausschreibung „LinzEXPOrt“ richtet sich an alle KünstlerInnen und KulturarbeiterInnen – unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft – mit Linz-Bezug.

Der Linz-Bezug ist dann gegeben, wenn die Künstlerin oder der Künstler ihren/seinen Hauptwohnsitz in Linz hat oder Linz als dauerhafte Stätte der kreativen Arbeit und künstlerischen Produktion oder Präsentation gewählt wurde. Er kann auch aus einem nachweislich kontinuierlichen Engagement in einer Linzer Kultureinrichtung, KünstlerInnenvereinigung oder Kulturinitiative abgeleitet werden, das den Umfang einer rein ehrenamtlichen Tätigkeit oder bezahlten Nebenbeschäftigung überschreitet und maßgeblich zur nachhaltigen Weiterentwicklung von Kunst und Kultur der Stadt im Sinne des Kulturentwicklungsplans (KEP) beitragen kann.

Eine Bewerbung ist als Einzelperson oder als KünstlerInnenkollektiv möglich, nicht jedoch von kulturellen Einrichtungen, Vereinigungen und Unternehmungen.

MitarbeiterInnen des Magistrats und von städtischen Gesellschaften und Betrieben, hauptberuflich tätige Bedienstete des Landes Oberösterreich, des Bundes und anderer öffentlicher Körperschaften sind von dieser Fördermöglichkeit ausgeschlossen.

Es werden Bewerbungen aus allen künstlerischen Sparten akzeptiert.

2. AUSWAHLPROZESS

2.1. JURIERUNG

Die Jury setzt sich aus unabhängigen ExpertInnen zusammen.

Die Zusammensetzung der Jury ist mit Ausschreibungsbeginn unter www.linz.at/kultur abrufbar.

Als Ergebnis des Bewertungsprozesses wird die Jury im Juni eine Reihung der positiv bewerteten „LinzEXPOrt“-Einreichungen vornehmen und der Kulturreferentin bzw. dem Stadtsenat als zuständige Entscheidungsorgane zur Bewilligung vorschlagen. Anschließend werden alle BewerberInnen über das Ergebnis der Jurierung schriftlich informiert.

2.2. BEWERTUNGSKRITERIEN

Die ExpertInnenjury wird die eingereichten Vorschläge unter dem Aspekt folgender Qualitätskriterien diskutieren und bewerten:

➝ Innovatives Potenzial

➝ Schlüssigkeit der Ambition und Realisierbarkeit

➝ Nachhaltige Wirkung auf die Internationalisierung der Linzer Kunst- u. Kulturszene

➝ Potenzial für zukünftige Kooperationen

2.3. FÖRDERSUMME

Mit der Gesamtsumme von Euro 45.000,– werden rund acht eingereichte Vorhaben gefördert.

Dabei kann die Fördersumme unterschiedlich verteilt werden. Die ausbezahlte Fördersumme gilt als Pauschale.

 

3. BEWERBUNG

3.1. BEWERBUNGSUNTERLAGEN

Alle Einreichungen in fünffacher Ausführung müssen folgende Informationen und Unterlagen enthalten:

1) Vollständig ausgefüllter Bewerbungsbogen

2) Ausführliche Projektbeschreibung mit Darstellung der Inhalte und Ziele (max. 10 Seiten)

3) Detaillierter Ablaufplan über die Art der Realisierung

4) Eine Darstellung der bisherigen künstlerischen/kulturellen Aktivitäten des/der Bewerbers/in (Kurzbiographie, Werkverzeichnis, evtl. Diplom, Pressekritiken u.a. Referenzen)

5) Möglichst genaue Kalkulation der notwendigen finanziellen Mittel (ev. Anbote)

6) Kurzbeschreibung des Projekts (max. 1000 Zeichen) und Kurzfassung der Selbstdarstellung (500 Zeichen)

Wünschenswerte Information:

7) Darstellung von Genderaspekten: Trägt Ihr Vorhaben zur tatsächlichen Gleichstellung von Männern und Frauen in der Gesellschaft bei? Welche konkreten Maßnahmen sind dazu vorgesehen?

Die Bewerbungsunterlagen werden vom Büro Linz Kultur Förderungen nicht retourniert. Für zusätzliche, dem Bewerbungsschreiben beigefügte Materialien (Videos, CDs, DVDs, Publikationen etc.) übernimmt das Büro Linz Kultur Förderungen keine Haftung. Ist es Wunsch der Bewerberin/des Bewerbers, dass der Einreichung beigefügte Materialien (CDs, DVDs, Videos, Fotos, Pläne, Kataloge, Bildbände etc.) den Jurymitgliedern in Originalqualität und im Vorfeld der Jurysitzung übermittelt werden, dann ist eine Beistellung dieser Materialien in fünffacher Ausfertigung notwendig.

3.2. BEWERBUNGSFRIST

Die Bewerbung muss bis spätestens 14. Mai 2018 (Datum des Poststempels) unter Verwendung des Bewerbungsbogens bei der folgenden Adresse eingereicht werden.

3.3. EINREICHSTELLE

Magistrat Linz / Büro Linz Kultur Förderungen

Kennwort „LinzEXPOrt“

Pfarrgasse 7

A-4041 Linz

Eine Einreichung ist nur auf postalischem oder persönlichem Weg bis zur Bewerbungsfrist möglich.
Förderungsrichtlinien
Allgemeine Förderungsrichtlinien (208 kB)
Förderungsrichtlinien Kultur (8 kB)
Sonderförderprogramm (273 kB)
Formulare und Online-Dienste zu diesem Thema
LinzExport – Formular
PDF-Datei (48 kB) LinzExport – Formular (neues Fenster)
Word-Datei (71 kB)

LinzIMpORT 2018

Die Stadt Linz schreibt auf Empfehlung des Stadtkulturbeirates ein Förderprogramm unter dem Titel „LinzIMpORT“ aus, das mit einer Gesamtfördersumme in der Höhe von Euro 18.000,– ausgestattet ist.

1. INHALTLICHE AUSRICHTUNG

1.1. ZIELSETZUNGEN

Das Förderprogramm „LinzIMpORT“ soll im Besonderen KünstlerInnen bzw. freien Kunst- und Kulturinitiativen mit Linz-Bezug experimentelles und prozesshaftes künstlerisches Arbeiten in Linz mit Kunstschaffenden, die außerhalb von Österreich tätig sind, ermöglichen.

Die Bewerbung um dieses Förderprogramm muss in Verbindung mit einem konkreten Projekt stehen. Die Kooperation mit internationalen PartnerInnen soll im direkten Zusammenhang mit dem künstlerischen Vorhaben in Linz begründet sein.

LinzIMpORT-Projekte sollen folgende Wirkungen erzielen:

➝ Positionierung von Linz als moderne Kulturstadt mit den Schwerpunktsetzungen entsprechend dem  Linzer Kulturentwicklungplan (KEP)

➝ Aufbau von Netzwerken und Kontakten zwischen heimischen und internationalen Kunst- und Kulturszenen und Schaffen eines Mehrwerts für Linzer Kunst- und Kulturaktivisten

➝ Nachhaltige Impulse für eine lebendige Freie Kunst- und Kulturszene in Linz

➝ Förderung interdisziplinären Kunstschaffens

Bereits begonnene oder durchgeführte Projekte können nicht eingereicht werden. Der Realisierungszeitraum ist mit Ende 2019 befristet.

1.2. ZIELGRUPPEN

Die Ausschreibung „LinzIMpORT“ richtet sich an alle KünstlerInnen und KulturarbeiterInnen – unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft – mit Linz-Bezug.

Der Linz-Bezug ist dann gegeben, wenn die Künstlerin oder der Künstler ihren/seinen Hauptwohnsitz in Linz hat oder Linz als dauerhafte Stätte der kreativen Arbeit und künstlerischen Produktion oder Präsentation gewählt wurde. Er kann auch aus einem nachweislich kontinuierlichen Engagement in einer Linzer Kultureinrichtung, KünstlerInnenvereinigung oder Kulturinitiative abgeleitet werden,  das den Umfang einer rein ehrenamtlichen Tätigkeit oder bezahlten Nebenbeschäftigung überschreitet und maßgeblich zur nachhaltigen Weiterentwicklung von Kunst und Kultur der Stadt im Sinne des Kulturentwicklungsplans (KEP) beitragen kann.

LinzIMpORT wird auch an künstlerische und kulturelle Vereinigungen, Initiativen und Projektgruppen (unabhängig von der Rechtsform) vergeben, die im Bereich der zeitbezogenen, innovativen Kunst- und Kulturarbeit kontinuierlich tätig sind und ihren Sitz in Linz haben.

MitarbeiterInnen des Magistrats und von städtischen Gesellschaften und Betrieben, hauptberuflich tätige  Bedienstete des Landes Oberösterreich, des Bundes und anderer öffentlicher Körperschaften sind von dieser Fördermöglichkeit ausgeschlossen.

Es werden Bewerbungen aus allen künstlerischen Sparten akzeptiert.

2. AUSWAHLPROZESS

2.1. JURIERUNG

Die Jury setzt sich aus unabhängigen ExpertInnen zusammen.

Die Zusammensetzung der Jury ist mit Ausschreibungsbeginn unter www.linz.at/kultur abrufbar.

Als Ergebnis des Bewertungsprozesses wird die Jury im Juni eine Reihung der positiv bewerteten „LinzIMpORT“-Einreichungen vornehmen und der Kulturreferentin bzw. dem Stadtsenat als zuständige Entscheidungsorgane zur Bewilligung vorschlagen. Anschließend werden die BewerberInnen über das Ergebnis der Jurierung schriftlich informiert.

2.2. BEWERTUNGSKRITERIEN

Die ExpertInnenjury wird die eingereichten Vorschläge unter dem Aspekt folgender Qualitätskriterien diskutieren und bewerten:

➝ Innovatives Potenzial

➝ Schlüssigkeit der Ambition und Realisierbarkeit

➝ Balance in der Projektbeteiligung zwischen kulturell/künstlerischem „Import“ und VertreterInnen der Linzer Kunst- und Kulturszene

➝ Nachhaltige Wirkung auf die Internationalisierung der Linzer Kunst- u. Kulturszene

➝ Potenzial für zukünftige Kooperationen

➝ Örtliche Einzigartigkeit (Begründung des Vorhabens in der Auseinandersetzung mit Linz)

2.3. FÖRDERSUMME

Mit der Gesamtsumme von Euro 18.000,– werden rund vier eingereichte Vorhaben gefördert. Dabei kann die Fördersumme unterschiedlich verteilt werden. Die ausbezahlte Fördersumme gilt als Pauschale.

3. BEWERBUNG

3.1. BEWERBUNGSUNTERLAGEN

Alle Einreichungen in fünffacher Ausführung müssen folgende Informationen und Unterlagen enthalten:

1) Vollständig ausgefüllter Bewerbungsbogen

2) Ausführliche Projektbeschreibung mit Darstellung der Inhalte und Ziele (max. 10 Seiten)

3) Detaillierter Ablaufplan über die Art der Realisierung

4) Beteiligungserklärung der internationalen ProjektpartnerInnen

5) Eine Darstellung der bisherigen künstlerischen/kulturellen Aktivitäten des/der Bewerbers/in (Kurzbiographie, Werkverzeichnis, evtl. Diplom, Pressekritiken u.a. Referenzen)

6) Kurzbeschreibung des Projekts (max. 1000 Zeichen) und Kurzfassung der Selbstdarstellung (500 Zeichen)

Wünschenswerte Information:

7) Darstellung von Genderaspekten: Trägt Ihr Vorhaben zur tatsächlichen Gleichstellung von Männern und Frauen in der Gesellschaft bei? Welche konkreten Maßnahmen sind dazu vorgesehen?

Die Bewerbungsunterlagen werden vom Büro Linz Kultur Förderungen nicht retourniert. Für zusätzliche, dem Bewerbungsschreiben beigefügte Materialien (Videos, CDs, DVDs, Publikationen etc.) übernimmt das Büro Linz Kultur Förderungen keine Haftung. Ist es Wunsch der Bewerberin/des Bewerbers, dass der Einreichung beigefügte Materialien (CDs, DVDs, Videos, Fotos, Pläne, Kataloge, Bildbände etc.) den Jurymitgliedern in Originalqualität und im Vorfeld der Jurysitzung übermittelt werden, dann ist eine Beistellung dieser Materialien in fünffacher Ausfertigung notwendig.

3.2. BEWERBUNGSFRIST

Die Bewerbung muss bis spätestens 14. Mai 2018 (Datum des Poststempels) unter Verwendung des Bewerbungsbogens bei der folgenden Adresse eingereicht werden.

3.3. EINREICHSTELLE

Magistrat Linz / Büro Linz Kultur Förderungen

Kennwort „LinzIMpORT“

Pfarrgasse 7
A-4041 Linz

LINZimPULS 2018

Die Stadt Linz schreibt das Förderprogramm LINZimPULS in der Höhe von Euro 81.000,– aus. Der LINZimPULS unterstützt die freie Kunst- und Kulturszene in Linz, er verdeutlicht deren Potenzial und Wirkung auf das Linzer Kunst- und Kulturgeschehen und trägt damit zur nachhaltigen Stärkung dieses Bereiches bei.

 

1. INHALTLICHE AUSRICHTUNG

1.1. PROJEKTINHALT

„Offenes Thema“

1.2. ZIELSETZUNG

Für das diesjährige LINZimPULS-Programm wird keine Themensetzung vorgegeben. Dadurch soll allen Einreichenden die Möglichkeit gegeben werden, Projekte zu Themen einzureichen, mit denen sie sich inhaltlich schon beschäftigen oder beschäftigen wollen.

Die Auswahl der Kriterien, deren Relevanz und damit der zu fördernden Projekte obliegen der Jury des LINZimPULS-Förderprogramms.

Der Realisierungszeitraum ist mit Ende 2019 befristet.

1.3. ZIELGRUPPEN

Die Ausschreibung von LINZimPULS richtet sich an alle freiberuflich tätigen KünstlerInnen und KulturarbeiterInnen – unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft – mit Linz-Bezug.

Der Linz-Bezug ist dann gegeben, wenn die Künstlerin oder der Künstler ihren/seinen Hauptwohnsitz in Linz hat oder Linz als dauerhafte Stätte ihrer/seiner kreativen Arbeit und künstlerischen Produktion oder Präsentation gewählt hat. Der Linz-Bezug ist auch aus einem nachweislich kontinuierlichen Engagement in einer Linzer Kultureinrichtung, KünstlerInnenvereinigung oder Kulturinitiative ableitbar, das den Umfang einer rein ehrenamtlichen Tätigkeit oder bezahlten Nebenbeschäftigung überschreitet und maßgeblich zur nachhaltigen Weiterentwicklung von Kunst und Kultur der Stadt im Sinne des Linzer Kulturentwicklungsplans (KEP) beitragen kann.

LINZimPULS wird auch an künstlerische und kulturelle Vereinigungen, Initiativen und Projektgruppen (unabhängig von der Rechtsform) vergeben, die im Bereich der zeitbezogenen, innovativen Kunst- und Kulturarbeit kontinuierlich tätig sind und ihren Sitz in Linz haben.

MitarbeiterInnen des Magistrats und von städtischen Gesellschaften und Betrieben, hauptberuflich tätige Bedienstete des Landes Oberösterreich, des Bundes und anderer öffentlicher Körperschaften sind von dieser Fördermöglichkeit ausgeschlossen.

 

2. AUSWAHLPROZESS

2.1. JURIERUNG

Die Jury setzt sich aus unabhängigen ExpertInnen aus dem Bereich der zeitgenössischen Kunst und Kulturarbeit zusammen. Ihre Zusammensetzung ist mit Ausschreibungsbeginn unter www.linz.at/kultur abrufbar.

Als Ergebnis des Bewertungsprozesses wird die Jury Ende Mai eine Reihung der positiv bewerteten „LINZimPULS“-Einreichungen vornehmen und der Kulturreferentin bzw. dem Stadtsenat als zuständige Entscheidungsorgane zur Bewilligung vorschlagen. Anschließend werden alle BewerberInnen über das Ergebnis der Jurierung schriftlich informiert.

2.2. BEWERTUNGSKRITERIEN

Die ExpertInnenjury wird die eingereichten Vorschläge vor allem unter dem Aspekt der oben dargestellten inhaltlichen Kriterien überprüfen. Darüber hinaus werden auch die folgenden Qualitätskriterien diskutiert und bewertet:

➝Innovatives Potenzial

➝Schlüssigkeit der Ambition und Realisierbarkeit

➝Nachhaltige Wirkung auf die Linzer Kunst- u. Kulturszene

2.3. FÖRDERSUMME

Mit der Gesamtsumme von Euro 81.000,– werden rund zehn eingereichte Vorhaben gefördert.

Dabei kann die Fördersumme unterschiedlich verteilt werden. Die ausbezahlte Fördersumme gilt als Pauschale.

 

3. BEWERBUNG

3.1. BEWERBUNGSUNTERLAGEN

Alle Einreichungen in siebenfacher Ausführung müssen folgende Informationen und Unterlagen enthalten:

1) Vollständig ausgefüllter Bewerbungsbogen

2) Ausführliche Projektbeschreibung mit Darstellung der Inhalte und Ziele (max. 10 Seiten). Bereits begonnene oder durchgeführte Projekte können nicht eingereicht werden.

3) Detaillierter Ablaufplan über die Art der Realisierung

4) Eine Darstellung der bisherigen künstlerischen/kulturellen Aktivitäten der bewerbenden Initiative bzw. der Bewerberin/des Bewerbers (Kurzbiographie, Werkverzeichnis, evt. Diplom, Pressekritiken u.a. Referenzen)

5) Möglichst genaue Kalkulation der notwendigen finanziellen Mittel (ev. Anbote), inkl. der Einnahmen zur Kostenfinanzierung

6) Kurzbeschreibung des Projekts (max. 1000 Zeichen) und Kurzfassung der Selbstdarstellung (500 Zeichen)

Wünschenswerte Information:

7) Darstellung von Genderaspekten: Trägt Ihr Vorhaben zur tatsächlichen Gleichstellung von Männern und Frauen in der Gesellschaft bei? Welche konkreten Maßnahmen sind dazu vorgesehen?

Die Bewerbungsunterlagen werden vom Büro Linz Kultur Förderungen nicht retourniert. Für zusätzliche, dem Bewerbungsschreiben beigefügte Materialien (Videos, CDs, DVDs, Publikationen etc.) übernimmt das Büro Linz Kultur Förderungen keine Haftung. Ist es Wunsch der Bewerberin/des Bewerbers, dass der Einreichung beigefügte Materialien (CDs, DVDs, Videos, Fotos, Pläne, Kataloge, Bildbände etc.) den Jurymitgliedern in Originalqualität und im Vorfeld der Jurysitzung übermittelt werden, dann ist eine Beistellung dieser Materialien in siebenfacher Ausfertigung notwendig.

3.2. BEWERBUNGSFRIST

Bewerbungen müssen bis spätestens 5. April 2018 (Datum des Poststempels) unter Verwendung des Bewerbungsbogens und mit den notwendigen Informationen bei der folgenden Adresse eingereicht werden:

3.3. EINREICHSTELLE

Magistrat Linz / Büro Linz Kultur Förderungen
Kennwort „LINZimPULS“
Pfarrgasse 7
A-4041 Linz

Eine Einreichung ist nur auf postalischem oder persönlichem Weg bis zur Bewerbungsfrist möglich.

Texte für Facetten 2018 gesucht

Einreichungen bis 31. März möglich

2018 lädt Linz Kultur aufs Neue Autorinnen beziehungsweise Autoren aus Linz und Oberösterreich ein, sich mit bisher unveröffentlichten Beiträgen am Literarischen Jahrbuch der Stadt Linz, bekannt als Facetten, zu beteiligen. Einsendeschluss ist der 31. März. Sämtliche Manuskripte werden vom für zwei Jahre bestellten Herausgeber, Publizisten und Übersetzer Erich Klein gelesen, bewertet und gegebenenfalls zur Veröffentlichung vorgeschlagen. Falls der Text in die neuen Facetten aufgenommen wird, erfolgt eine schriftliche Verständigung.

„Neben Beiträgen bekannter Autorinnen und Autoren ist es der Stadt auch ein besonderes Anliegen, literarische Neuentdeckungen in den Facetten zu veröffentlichen,“ lädt Kulturstadträtin Doris Lang-Mayerhofer zur Teilnahme ein.

Die Autorinnen und Autoren müssen aus Linz oder Oberösterreich stammen oder seit mindestens einem Jahr hier leben. Gesucht werden Manuskripte aus den Bereichen der erzählerischen und experimentellen Prosa, der Lyrik und Dramatik, mit inbegriffen Texte für Funk, Film und Fernsehen, die noch keine printmediale Verbreitung gefunden haben. Die Länge der einzelnen Einsendungen darf maximal zehn Manuskriptseiten zu je 30 Zeilen und maximal 70 Buchstabenanschlägen pro Zeile nicht überschreiten. Pro Person ist nur eine Einreichung möglich.

Die Beiträge sollen in folgender Form, doppelt ausgefertigt, eingereicht werden: ausgedrucktes Textmanuskript; Kurzbiografie und gegebenenfalls Bibliografie der Autorin / des Autors mit allen relevanten Adresskoordinaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Wohnadresse). Manuskripte, die diesen Bedingungen nicht entsprechen, müssen leider retourniert werden.

Einsendungen sind unter dem Stichwort „2018 Facetten“ an Linz Kultur, Pfarrgasse 7, 4041 Linz, zu richten.

Facetten

KONTAKT

Magistrat der Landeshauptstadt Linz
Hauptstraße 1-5
4041 Linz

Tel: +43 732 7070 0
Fax: +43 732 7070 54 2110
E-Mail: info@mag.linz.at

Förderpreis der Stadt Linz für innovative Stadtteilkulturarbeit 2018

Die Stadt Linz schreibt den Förderpreis LinzKultur/4 – Förderpreis der Stadt Linz für innovative Stadtteilkulturarbeit aus, welcher mit einer Gesamtsumme von Euro 9.000,– ausgestattet ist.

1. INHALTLICHE AUSRICHTUNG

1.1. ZIELSETZUNG

Kultur setzt zumeist unmittelbar an den Lebensräumen und -bedingungen der Menschen an und prägt mit ihren vielfältigen Ausdrucksformen die Identität einer Stadt.

Ein maßgeblicher Anteil der Kulturarbeit in Linz passiert in den einzelnen Stadtteilen und -vierteln. Vom Zentrum bis in die Peripherie gestalten die freie Kunst- und Kulturszene, MigrantInnen, SeniorInnen, Kinder- und Jugendkultur, religiöse und pädagogische Einrichtungen sowie andere Institutionen das städtische Kulturleben. Wie im Kulturentwicklungsplan (KEP) der Stadt Linz verankert, wird dieses kreative Potenzial von der Stadt Linz unterstützt und gefördert.

Der Förderpreis LinzKultur/4 sollte einen Anreiz zum kulturellen Austausch oder zur künstlerischen Auseinandersetzung mit einem Linzer Stadtteil schaffen.

Der Realisierungszeitraum ist mit Ende 2019 befristet.

1.2. ZIELGRUPPEN

Alle Initiativen, Vereine und Einzelpersonen, die das Kulturleben in Linzer Stadträumen nachhaltig mitgestalten wollen, sind zur Projekteinreichung für innovative Stadtteilkulturarbeit eingeladen. Grundvoraussetzung für eine Einreichung ist jedoch, dass ein Stadtteil von Linz als Lebens/Schaffensmittelpunkt gewählt wurde.

Nicht angenommen werden Einreichungen von Gebietskörperschaften oder Parteien.

Das Projekt muss als Voraussetzung zur Einreichung mindestens einen örtlichen Kulturverein/ eine Kulturinitiative als ProjektpartnerIn einbezogen haben.

2. AUSWAHLPROZESS

2.1. JURIERUNG

Die Jury setzt sich aus unabhängigen ExpertInnen zusammen. 

Die Zusammensetzung der Jury ist ab Mai unter www.linz.at/kultur abrufbar.

Als Ergebnis des Bewertungsprozesses wird die Jury im November eine Reihung der positiv bewerteten „LinzKultur/4“-Einreichungen vornehmen und der Kulturreferentin bzw. dem Stadtsenat als zuständige Entscheidungsorgane zur Bewilligung vorschlagen. Anschließend werden die BewerberInnen über das Ergebnis der Jurierung schriftlich informiert.

2.2. BEWERTUNGSKRITERIEN

Die ExpertInnenjury wird die eingereichten Vorschläge unter dem Aspekt folgender Qualitätskriterien diskutieren und bewerten:

➝ unkonventioneller, innovativer Ansatz

➝ Umsetzung in einem Linzer Stadtteil (dabei soll auf die örtlichen Gegebenheiten eingegangen werden)

➝ Förderung von Vernetzungen und Kooperationen

➝ Einbindung der BewohnerInnen/AnrainerInnen

➝ zeitgenössische künstlerische Auseinandersetzung mit dem Stadtteil

➝ Einbeziehung/Bespielung des öffentlichen Raumes im Stadtteil

➝ Kulturelle Nachhaltigkeit im Stadtteil

2.3. GESAMTDOTIERUNG

Mit der Gesamtsumme von Euro 9.000,– können maximal zwei eingereichte Vorhaben ausgezeichnet und damit als zukünftige „Best Practice“-Projekte realisiert werden. Die Aufteilung der zur Verfügung stehenden Summe ist nicht festgelegt und obliegt der Jury. Der Förderpreis ist unabhängig von anderen Fördergeldern (Stadt/Land/Bund).

3. BEWERBUNG

3.1. BEWERBUNGSUNTERLAGEN

Alle Einreichungen müssen in fünffacher Ausführung folgende Informationen und Unterlagen enthalten:

1) Vollständig ausgefüllter Bewerbungsbogen

2) Projektbeschreibung mit Darstellung des innovativen Ansatzes (max. 5 Seiten)

3) Detaillierter Ablaufplan über die Art der Realisierung

4) Bei Einreichungen von Einzelpersonen eine Beteiligungserklärung des örtlichen Kulturvereines

5) Einen detaillierten Finanzplan

6) Kurzbeschreibung des Projekts (max. 1000 Zeichen) und Kurzfassung der Selbstdarstellung (max. 500 Zeichen)

Wünschenswerte Information:

7) Darstellung von Genderaspekten: Trägt Ihr Vorhaben zur tatsächlichen Gleichstellung von Männern und Frauen in der Gesellschaft bei? Welche konkreten Maßnahmen sind dazu vorgesehen?

Pro EinreicherIn kann nur ein Vorschlag berücksichtigt werden.

Die Bewerbungsunterlagen werden vom Büro Linz Kultur Förderungen nicht retourniert. Für zusätzliche, dem Bewerbungsschreiben beigefügte Materialien (Videos, CDs, DVDs, Publikationen etc.) übernimmt das Büro Linz Kultur Förderungen keine Haftung. Ist es Wunsch der Bewerberin/des Bewerbers, dass der Einreichung beigefügte Materialien (CDs, DVDs, Videos, Fotos, Pläne, Kataloge, Bildbände, etc.) den Jurymitgliedern in Originalqualität und im Vorfeld der Jurysitzung übermittelt werden, dann ist eine Beistellung dieser Materialien in fünffacher Ausfertigung notwendig.

3.2. BEWERBUNGSFRIST

Alle Bewerbungen müssen bis spätestens 24. September 2018 (Datum des Poststempels) unter Verwendung des Bewerbungsbogens bei der folgenden Adresse eingereicht werden:

3.3. EINREICHSTELLE

Magistrat Linz / Büro Linz Kultur Förderungen
Kennwort „LinzKultur/4“
Pfarrgasse 7
A-4041 Linz

Eine Einreichung ist nur auf postalischem oder persönlichem Weg bis zur Bewerbungsfrist möglich

Förderungsrichtlinien

Formulare und Online-Dienste zu diesem Thema

 

 
 

 

forum Stipendium 2018

Aktuelles forum Stipendium 2018  Einreichfrist ist der 7.Juni 2018, 12.00 Uhr. 

Im Sommersemester 2018 wird vom AbsolventInnenverein forum – Kunstuniversität Linz das forum Stipendium in der Höhe von Euro 10.000,– vergeben. Sponsor ist heuer die Linz AG.

Wer?  

Einreichen können Mitglieder des forum – Kunstuniversität Linz, die bis zum Ende des Sommersemesters 2018 ein Master- oder Diplomstudium an der Kunstuniversität Linz abgeschlossen haben und zum Zeitpunkt der Einreichfrist mindestens 35 Jahre alt sind. 
Freunde, Vorstands-, Förder- und Ehrenmitglieder sind von der Bewerbung ausgeschlossen.    

Was?  

Eingereicht werden können Konzepte für künstlerische Vorhaben, Projekte in der Kunst-vermittlung, künstlerisch wissenschaftliche Recherchen, die im In- oder Ausland stattfinden sowie die Fortführung einer kontinuierlichen Arbeit aus allen an der Kunstuniversität Linz angebotenen Studienbereichen. 
Diplomarbeiten, Masterarbeiten und Projekte, die bereits realisiert wurden, können nicht berücksichtigt werden. Ebenso werden Projekte, die im Rahmen einer PhD-Arbeit oder für die Universität entstehen sollen, nicht gefördert.    

Wann?  

Ende der Einreichfrist ist der 7. Juni 2018, 12.00 Uhr. 

Schriftliche Bewerbungen sind an folgende Adresse zu richten: 

forum – Kunstuniversität Linz
Kennwort: „forum Stipendium 2018“
Hauptplatz 6
4010 Linz  

Eine persönliche Abgabe eines digitalen Datenträgers (CD, USB-Stick…) ist im forum Büro, Hauptplatz 6, 3. Stock oder in der PR-Abteilung, Hauptplatz 6, 2. Stock möglich.
Einreichungen können gerne per E-Mail an forum@ufg.at geschickt werden. Als Betreff ist „forum Stipendium 2018“ anzugeben.      

Wie?  

Eine nicht schreibgeschützte PDF-Datei (Benennung: Nachname.pdf), die folgende Informationen nach angeführtem Schema beinhaltet:  

–  Vor- und Nachname
–  Post-, Email-Adresse und Telefonnummer/Mobilnummer, ev. Homepage.
–  Kurzbeschreibung des geplanten Vorhabens bzw. der Nutzung des Stipendiums (max. 10 Zeilen)
–  Beschreibung des geplanten Vorhabens
–  Ort und Zeitraum der Umsetzung
–  Kurzbiographie incl. Angaben zu künstlerischen Aktivitäten, Ausstellungen, Publikationen  
Nach Bedarf:
–  Internetlink für Video- und/oder Hörproben
–  maximal 8 Abbildungen (jpg-Datei mit max. 100 KB), die wie folgt benannt werden:  Nachname-Bild1.jpg, Nachname-Bild2.jpg, usw.  

Portfolios sind nicht notwendig, gegebenenfalls können sie ein einer extra Datei der Einreichung beigelegt werden.    

Eine unabhängige Jury, die vom forum – Kunstuniversität Linz eingesetzt wird, entscheidet über die Stipendienvergabe. Der Preis wird im Rahmen der Sponsions- und Promotionsfeier am 29. Juni 2018 überreicht.    

Auflagen für den/die StipendiumbezieherIn 

Bei das Projektvorhaben betreffenden Präsentationen, Ausstellungen, Publikationen und auf der Homepage sind das forum – Kunstuniversität Linz und der Sponsor, die Linz AG  zu nennen, bei Drucksorten das Logo des forum – Kunstuniversität Linz und des Sponsors anzubringen. Ein ausführlicher Bericht bzgl. der Nutzung des Stipendiums ist zu erstellen und muss in publikationsfähiger Form bis spätestens 31. Mai 2019 dem forum – Kunstuniversität Linz vorgelegt werden.  
Ebenso erhält das forum zu diesem Zeitpunkt ein Multiple (Druck, Grafik, Fotografie, Bild, Skulptur etc.) in dreifacher Ausfertigung, das das Projektvorhaben repräsentiert oder in Zusammenhang mit dem Projektvorhaben gebracht werden kann. Das forum – Kunstuniversität Linz ist berechtigt, den Bericht bzw. Teile des Berichtes für etwaige Veröffentlichungen zu nutzen.    

Diese Ausschreibung sowie weitere Information über bisherige PreisträgerInnen, ihre Projekte und die bisherigen Jurymitglieder sind unter: http://www.ufg.at/forum-Stipendium.1980.0.html abrufbar.  

Rückfragen sind unter forum@ufg.at oder 0732 7898 2471 bei Ursula Witzany möglich.

 

 

 

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Projekte von und für Mädchen und junge Frauen

Hil-Foundation unterstützt und kooperiert mit Projekten, die Mädchen stark machen.

Die Projekte sollen dazu beitragen, dass Mädchen und Frauen frei von Gewalt leben und dass sie in der Gesellschaft mitreden und mitentscheiden können. Die Projekte werden von Mädchen und/oder Frauen für Mädchen und junge Frauen gemacht.

Bis zum 31.07.2018 nimmt Hil-Foundation Anträge mit Ideen und Plänen für Projekte an. Beantragen können Organisationen, die in Österreich als gemeinnützig anerkannt sind. Die Projekte, die beantragt werden, müssen von Frauen oder Mädchen geleitet sein.

Die Projekte können frühestens ab dem 01.01.2019 starten. Wann genau sie beginnen und wie lange sie dauern sollen, entscheiden die Antragstellerinnen selbst. Die Ziele des Projektes werden in einer Kooperationsvereinbarung zwischen Hil-Foundation und der jeweiligen Organisation schriftlich festgehalten.

 

OPEN CALL KLANGFESTIVAL #10

 

Das Klangfestival feiert mit der 10. Ausgabe eine vollständige Dekade und entwirft zum runden X eine temporäre Welt der Unbekannten.

 

Im Rahmen des KLANGFESTIVALS #10 öffnen wir die Räume des Zwischennutzungsprojektes “Klangfolger #Alte Nähstube” als Ausstellungsbereich.

 

Zur künstlerischen Auseinandersetzung stehen vier ursprüngliche Wohnräume zw. 18m² und 30m² im ersten Stock des Leerstandes zur Verfügung.

 

Zeitraum:

24.08. – 26.08 2018

 

Bewerbungen aus allen Genres der Bildenden Kunst.

Mindestaufwandsentschädigung pro ausgewähltem Projekt: 100 €

 

Bewerbungsunterlagen (online) bitte bis spätestens 01. Mai 2018 an klangfestival@gmail.com, beinhaltend:

 

– Beschreibungstext (max. 1 A4-Seite)

– Kurzbiographie

– Fotos/Bilder (300dpi; Verwertungsrechte bei den Kunstschaffenden)

– Kontaktdaten

 

Weitere Infos sind hier zu finden: https://klangfestival.at

 

Soroptimist Künstlerinnenpreis Linz 2018

Die  Linzer Soroptimistinnen Clubs : Linz I, Linz Fidentia, Linz Lentos und Linz Juvenilia vergeben  für 2018 Kunstpreise zur Förderung junger Künstlerinnen.
 
Soroptimist International setzt sich im Besonderen für die Verbesserung der Stellung der Frau ein.
Der Soroptimist Künstlerinnenpreis Linz 2018 richtet sich somit ausschließlich an Künstlerinnen
sowie Studentinnen der Kunstuniversitäten. Eingereicht werden können mittels Portfolio (keine Originale) max. 5 Arbeiten, die in den letzten drei Jahren in der Sparte Bildende Kunst: Malerei, Grafik, Bildhauerei und Fotografie, sowie neue Medien und interdisziplinäre Kunstformen entstanden sind.
 
PREISE
Hauptpreis:                                                € 7.000
Anerkennungspreis:                                   € 3.500
Anerkennungspreis:                                   € 3.500
 
  AUSWAHLVERFAHREN
  Das Auswahlverfahren erfolgtdurch eine Fachjury im Mai  2018, bestehend aus:
 
HEMMA SCHMUTZ, Mag. phil.
künstlerische Direktorin des LENTOS Kunstmuseums
 
ANNELIESE GEYER, Mag. phil.
Leiterin der Kunstsammlung des Landes OÖ
 
ANDREA VAN DER STRAETEN, Univ.-Prof. Dipl.art.
Kunstuniversität Linz, Abteilung Experimentelle Gestaltung
 
MARGUND LÖSSL
Leitung Galerie 422, Gmunden, Soroptimistin
 
SUSANNE PURVIANCE, Mag. art.
Künstlerin, Vizepräsidentin Vereinigung Kunstschaffender OÖ, Soroptimistin
 
TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Teilnahmeberechtigt sind alle in Oberösterreich geborenen oder mindestens seit zwei Jahren in Oberösterreich dauerhaft lebenden Künstlerinnen/Kunststudentinnen bis zum vollendeten 35 Lebensjahr.

Das monatliche Nettoeinkommen darf  € 910.- (je Kind erhöht es sich um € 140,32) ausselbständiger oder unselbständiger Tätigkeit nicht überschreiten. (Das Einkommen des Partners wird nicht miteinbezogen).
 
EINREICHUNG
Persönlich oder per Post (keine Rückerstattung der Einreichungsunterlagen) mittels 1. Portfolio
im Umfang von max.10 A4 Seiten (wahlweise CD oder USB – Stick).
 
Das Portfolio umfasst:
  • Biografie und Kontaktdaten
  • Ausstellungsverzeichnis
  • Abbildungen der Arbeiten und Werkbeschreibungen
2. Teilnehmerinnenblatt (bitte anfordern)
  • vollständig ausgefüllt
3. Einkommensnachweis
  • Das Einkommen ist mittels Einkommenssteuerbescheid zu belegen.
                                                  
Einreichungszeitraum: 1. März 2018 bis einschließlich 28 April 2018
 
Abgabeort:
       Die KUNSTSAMMLUNG des Landes OÖ im OÖ Kulturquartier, Landstraße 31, 4020 Linz,
       z.H. Frau Lydia Altmann
Öffnungszeiten: Di. – Fr. 14 Uhr bis 18 Uhr und Sa. 14 Uhr bis 17 Uhr
Über das Ergebnis der Jury werden die Preisträgerinnen schriftlich verständigt.
 
 FESTAKT UND PREISVERLEIHUNG
 10. Oktober 2018, um 19:00 Uhr, im Festsaal des OÖ Kulturquartiers
 
  AUSSTELLUNG
Eine kuratierte Ausstellung der Preisträgerinnen wird in der Studiogalerie der
KUNSTSAMMLUNG des Landes OÖ. im OÖ Kulturquartier vom 11. Oktober bis 1. Dezember
 2018 gezeigt.
 
    WICHTIGE FAKTEN IM ÜBERBLICK:
 
ERGEBNIS DER JURY
Die schriftliche Verständigung über das Ergebnis der Fachjury erfolgt im Juni 2018
FESTAKT UND PREISVERLEIHUNG
Die feierliche Preisverleihung findet am
10. Oktober 2018, um 19 Uhr, im Festsaal des OÖ Kulturquartiers statt.
ERÖFFNUNG DER AUSSTELLUNG
Im Anschluss an die Preisverleihung wird die Ausstellung der Preisträgerinnen in der
Studiogalerie der KUNSTSAMMLUNG des Landes OÖ. im OÖ Kulturquartier eröffnet.
 
AUSSTELLUNGSORT
Die KUNSTSAMMLUNG des Landes Oberösterreich 4020 Linz, Landstraße 31 , 2. Stock
Telefon: (+43 732) 77 20 – 163 95
 AUSSTELLUNGSDAUER
11. Oktober bis 1. Dezember 2018
KONTAKT FÜR RÜCKFRAGEN
Lydia Altmann, BA
Kuratorin der Ausstellung
E-Mail:lydia.altmann@aon.at
Telefon: 0699 17227449