CALL: GRAZ KULTURJAHR 2020. Kultur schafft urbane Zukunft

Die Stadt Graz lädt Akteurinnen und Akteure sowie Einrichtungen aus Kunst und Wissenschaft aller Sparten zur Einreichung von Projekten zum Graz Kulturjahr 2020 ein. Graz Kulturjahr 2020 bietet unter dem Motto „Kultur schafft urbane Zukunft“ die Chance zur Teilhabe am gesellschaft­lichen Gestaltungsprozess und zur kritischen (Selbst-) Befragung, wie wir in Zukunft (gemeinsam) leben wollen. In Hinblick auf die Komplexität unserer Lebenswelt und der Dependenzen unserer Alltagsrealitäten ermutigt das Grazer Kulturjahr 2020 zur Entwicklung visionärer Ideen und Entwürfe. Der Gemeinderat der Stadt Graz, Österreich, hat mit dem Graz Kulturjahr 2020 einen Schwerpunkt beschlossen, der Projekte aus Kunst und Wissenschaft an der Schnittstelle urbane Entwicklung/Kultur/Kunst fördert.

Der Reichhaltigkeit der hiesigen Kulturlandschaft entsprechend, ist die gesamte Bandbreite von Sparten, Formaten und Konstellationen der Förderwerberinnen und -werber zur Einreichung willkommen: wie beispielsweise unterschiedliche Vermittlungsformate, spekulative Ansätze, Community-Arbeit, Aktivitäten im öffentlichen oder digitalen Raum u.s.w., eingereicht von Einzelpersonen, Initiativen, aus der Freien Szene, von Institutionen oder universitären Einrichtungen.
Förderwerberinnen und -werber aus dem weiteren In- und Ausland ist eine Projekt­einreichung möglich, sofern sie als Kooperationspartner/-in gemeinsam mit einem/r gleichwertigen Grazer Partner/-in auftreten.

Die Ausschreibungsfrist endet am 18. März 2019 um 12 Uhr. Zur Website.

Hubert von Goisern Kulturpreis

Der Hubert von Goisern Kulturpreis wird zur Förderung von Talent und Beharrlichkeit für außerordentliches Engagement und Leistungen im Bereich Kunst und Kultur im Allgemeinen, insbesondere aber der Musik vergeben. Zur Unterstützung inspirierter und inspirierender Menschen sowie zur Förderung innovativer Lösungen und Ideen die dem Gemeinwohl zugute kommen.

Gemeinsam mit einer dreiköpfigen Jury, deren Mitglieder auf verschiedenste Art im kulturellen Leben verankert sind, wählt Hubert von Goisern KünstlerInnen aus, deren Schaffen und Streben Förderung verdient und nötig hat. Die finanzielle Unterstützung durch den Kulturpreis soll die Preisträger ermutigen, ihre Arbeit fortzusetzen, ihre Kreativität auszuleben, die Öffentlichkeit daran teilhaben zu lassen und Anderen eine Inspiration zu sein.

Der Preis ist mit insgesamt 10.000 Euro pro Jahr dotiert und wird über die folgenden zehn Jahre an jeweils bis zu fünf KünstlerInnen vergeben.

„Ich selbst wurde in meinen mittellosen Anfangszeiten von vielen Leuten unterstützt. Und diese Leute taten das, weil sie an das glaubten, was ich mache. So will ich das auch halten: Mit dem Preis will ich Menschen unterstützen, die sich künstlerisch auf eine Art und Weise mit der Welt auseinandersetzen, die ich für spannend und wichtig halte. Ich bin in der privilegierten Lage, so etwas tun zu können.“ – Hubert von Goisern

Zielgruppe
Die Vergabe des Hubert von Goisern Kulturpreises erfolgt einmal jährlich an eine/n bis maximal fünf PreisträgerInnen. Es gibt keine Altersbegrenzung und auch keine geografischen Einschränkungen. Ein besonderes Augenmerk gilt aber jungen Menschen aus dem Raum Salzburg und Oberösterreich. Aus den eingereichten Bewerbungen wählt eine Jury bestehend aus drei Personen unter dem Vorsitz Hubert von Goiserns die PreisträgerInnen aus.

Ansprechperson
Wenn Sie glauben, dass Ihr Tun den Kriterien des Preises entspricht, sind Sie eingeladen, eine Bewerbung zwischen
1. Oktober 2018 und 31. März 2019 über diese Homepage einzureichen.
Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an: kulturpreis@hubertvongoisern.com

steirischer herbst’19

Der steirische herbst ist das älteste Festival für interdisziplinäre zeitgenössische Kunst in Europa. Es findet alljährlich über einen Zeitraum von etwa vier Wochen im September und Oktober statt. Zusätzlich zum Kernprogramm, das von Ekaterina Degot zusammen mit ihrem kuratorischen Team organisiert wird, umfasst der steirische herbst das ORF musikprotokoll – ein Festival für zeitgenössische Musik innerhalb des Festivals – und ein umfangreiches Begleitprogramm, das überwiegend in lokalen Institutionen stattfindet, die während des Festivals eigene Projekte realisieren.

Der steirische herbst wünscht sich ein breites Spektrum an lokalen, aber international bedeutenden Initiativen, die ihre Projekte während des Festivals präsentieren.

Wen laden wir zur Einreichung von Vorschlägen ein?

Diese Einladung richtet sich an Projekte, die von nichtkommerziellen Kultureinrichtungen in Graz und der Steiermark konzipiert und entwickelt werden, sowie an einzelne Künstler*innen und Kulturproduzent*innen, die in verschiedenen Disziplinen aktiv sind und derzeit in Graz oder in der Steiermark leben und arbeiten.

Die Eröffnungen bzw. Premieren der Projekte müssen im Herbst 2019 realisiert werden; sie sollten vollständig oder teilweise während der Laufzeit des steirischen herbst (19.9.–13.10.19) stattfinden.

Der steirische herbst sucht vor allem nach Projekten, die ein kritisches Anliegen verfolgen und von einem politischen Bewusstsein geprägt sind. Für die Einreichungen wird kein übergreifendes Thema vorgegeben, und es wird nicht erwartet, dass sich die Projekte auf den kuratorischen Schwerpunkt des steirischen herbst’19 beziehen.

Der steirische herbst behält sich das Recht vor, aus den eingereichten Projektvorschlägen eine Auswahl zu treffen. Die Auswahl wird vom kuratorischen Team des Festivals getroffen. Auswahlkriterien sind die künstlerische Qualität und internationale Relevanz der Projekte.

Was bieten wir?

Der steirische herbst bietet den Projekten einen umfassenderen Kontext und eine Kommunikations-Plattform mit höherer Reichweite. Die ausgewählten Projekte werden Teil des Begleitprogramms des steirischen herbst sein; sie werden in den Festival-Plan und -Kalender aufgenommen, und sie werden im Guidebook des steirischen herbst, in den Kommunikations- und Pressematerialien sowie auf der Website des Festivals kommuniziert.

Die Realisierung einiger Projekte kann auch finanziell unterstützt werden. Möglicherweise wollen wir mit bestimmten Künstler*innen bei bestimmten Projekten enger zusammenarbeiten.

Der steirische herbst übernimmt nicht die Produktion oder Organisation der Projekte des Begleitprogramms; dies schließt auch die Findung von Standorten für die Projekte ein. Alle Projekte des Begleitprogramms müssen von den Beteiligten selbst organisiert werden.

Was soll eingereicht werden?

Bitte senden Sie Ihre Einreichungen an: collateral@steirischerherbst.at

Die Deadline ist Montag, der 17.12.18, 9:00.

Die Einreichenden werden Mitte Februar 2019 von uns über die Entscheidung benachrichtigt. Bitte beachten Sie, dass der steirische herbst die endgültige Liste der Projekte des Begleitprogramms nicht vor der Veröffentlichung des Gesamtprogramms des steirischen herbst bekannt gibt. Sollte es von Ihrer Seite erforderlich sein, Ankündigungen früher zu veröffentlichen, kann dies individuell vereinbart werden.

Bitte senden Sie uns folgende Materialien:

1) eine sehr kurze Projektbeschreibung im Umfang von maximal 500 Zeichen

2) eine ausführlichere Beschreibung (inklusive einer ungefähren Kalkulation des Projekts, wenn Sie hinsichtlich einer finanziellen Unterstützung berücksichtigt werden möchten).

3) Informationen über die Institution bzw. bei Künstler*innen ein CV, maximal 1 Seite

4) Informationen zum Standort, an dem Sie das Projekt zeigen möchten (sofern dieser von der unter 3) genannten Institution abweicht)

5) Bildmaterial zur bisherigen künstlerischen Praxis (Video- und/oder Audiomaterial, Installationsansichten) und gegebenenfalls Bildmaterial zum eingereichten Projekt

Bitte senden Sie uns Links oder Anhänge in geringer Auflösung. Beachten Sie, dass die eingereichten Materialien nicht zurückgeschickt und nicht archiviert werden können.

Auslandsstipendien samt Atelierwohnungen

in London, New York und Paris für künstlerische Fotografie im Jahr 2020

Zweck/Intention:
Die Kunst- und Kulturszene lebt vom ständigen Austausch auf internationaler Ebene. Es ist ein wichtiger Förderschwerpunkt, österreichischen Kunstschaffenden durch Auslandsaufenthalte neue Entfaltungsmöglichkeiten zu bieten. Sie verbringen eine gewisse Zeit in einem Atelier im Ausland, um künstlerische Projekte im internationalen Kontext zu verwirklichen und durch den Aufbau von internationalen Netzwerken eine internationale Karriere voranzutreiben.

Zielgruppe:
Antragsberechtigt sind Künstlerinnen und Künstler, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben (Meldezettel).

Die Bewerbung von Studierenden ist nicht möglich, von der Bewerbung sind alle an einer Universität/Fachhochschule immatrikulierten Personen ausgeschlossen. Kunstschaffende, die für das Jahr 2020 ein Förderatelier, ein anderes Auslandsatelier oder ein sonstiges Langzeitstipendium (6 Monate oder länger) zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich nicht für ein weiteres Stipendium berücksichtigt werden.

Mit der Vergabe der Ateliers, die einzelnen Künstlerinnen und Künstler für 3 Monate zur Verfügung gestellt werden, ist ein monatliches Stipendium verbunden. Die Reisekosten werden pauschaliert ebenfalls vom BKA übernommen. Die Betriebskosten der Wohnung sind teilweise von den Stipendiatinnen/Stipendiaten zu tragen.

Folgende Ateliers beziehungsweise Atelierwohnungen werden mit dieser Ausschreibung vergeben:

London
Atelierwohnung in 58, Wrexham Road, Bow, GB-London, E 3 2 TJ
Dauer: 3 Monate, Stipendienhöhe: 1 700 Euro pro Monat
Reisekostenpauschale: 400 Euro
Vergabezeitraum: 1. Dezember 2019 bis 30 November 2020

New York 
Ein Studio im Rahmen des „International Studio and Curatorial Program“ (ISCP) mit einer Wohnung in “The Grand Chelsea”, 270 West 17th Street, New York, N.Y.10011
Dauer: 3 Monate, Stipendienhöhe: 2 050 Euro pro Monat
Reisekostenpauschale:  900 Euro
Vergabezeitraum: 1. Februar 2020 bis 31. Jänner 2021

Paris
Atelierwohnung in der Cité Internationale des Arts im Zentrum der Stadt, 20, rue Geoffroy l’Asnier, 75180 Paris Cedex 04
Dauer: 3 Monate, Stipendienhöhe: 2 100 Euro pro Monat (davon Betriebskosten von rund 500 Euro an die Cité des Arts)
Reisekostenpauschale: 400 Euro
Vergabezeitraum: 1. Jänner bis 31. Dezember 2020

Alleinerziehende:
Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) lebt. Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfe vorzulegen. Alleinerziehende erhalten, falls ihnen ein Stipendium zugesprochen wird, einen um den Betrag von 200 Euro per Monat erhöhten Stipendienbetrag, das Alleinerziehenden-Formular muss ausgefüllt beigelegt werden.

Einsendeschluss: 30. November 2018 (es gilt das Datum des Poststempels)

Der Briefumschlag ist mit deutlich sichtbarem Vermerk: „ATELIER + Ortsname“ zu kennzeichnen.

Einreichung:
Alle Unterlagen sind in einfacher Ausfertigung per Post einzusenden oder direkt in der Abteilung II/1 abzugeben. Einreichungen per E-Mail sind nicht zulässig. Alle Unterlagen sind mit Namen zu kennzeichnen und in deutscher Sprache zu halten. Die Einreichung soll das Format DIN A4 nicht überschreiten.

Die Bewerbung hat zu enthalten:

genau ausgefülltes Bewerbungsformular
Angaben zum geplanten Arbeitsvorhaben, das spezifisch auf den Standort des Ateliers Bezug nimmt; mit einer Kurzfassung (maximal 1 Seite)
Lebenslauf mit Geburtsdatum, Geburtsort, Angabe der Staatsbürgerschaft und Angaben zur Ausbildung (Universität, Klasse, Professorinnen/Professoren) und zur bisherigen künstlerischen und beruflichen Tätigkeit. Kopie des Meldezettels beilegen
Portfolio/Mappe/Kataloge/Fotomaterial der bisherigen Arbeiten (keine Originale). Eine Einreichung in digitaler Form oder die alleinige Angabe eines Links ist nicht ausreichend
Es muss die Bereitschaft vorausgesetzt werden, sich mit Kultur, Lebensgewohnheiten und Gebräuchen des Landes auseinanderzusetzen und diese zu respektieren. Kenntnisse der jeweiligen Landessprache sind von Vorteil.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Bewerbung nur für einen Atelierstandort möglich ist. Bewerbungen darüber hinaus werden der Jury nicht vorgelegt. Eine zeitgleiche Bewerbung für die Bereiche bildende Kunst und künstlerische Fotografie ist ebenfalls nicht zulässig.

Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Antrittstermine vom BKA vorgegeben werden, wobei auf Terminwünsche nach Möglichkeit Rücksicht genommen wird, jedoch können einmal vereinbarte Termine nicht verändert werden.

Vergabe:
Die Vergabe des Stipendiums erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Alle Bewerberinnen/Bewerber werden vom Ergebnis schriftlich informiert. Es erfolgen keine verbalisierten Begründungen der Juryentscheidungen. Die eingereichten Unterlagen werden nach der Jurysitzung ausnahmslos im Postweg retourniert. Für Beschädigung oder Verlust der eingereichten Unterlagen kann vom BKA keine Haftung übernommen werden. Nicht fristgerecht eingebrachte Bewerbungen bzw. Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.

Nachweis:
Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die Stipendiatinnen/Stipendiaten, der Abteilung II/1 bis spätestens 3 Monate nach Ablauf des Stipendiums einen ausführlichen Bericht inklusive Dokumentationsmaterial über die erfolgte Tätigkeit vorzulegen.

Postadresse:
Bundeskanzleramt, Sektion für Kunst und Kultur
Abteilung II/1, Concordiaplatz 2, 1010 Wien

Ansprechperson:
Dr. Sigrid Olbrich-Hiebler
E-Mail: sigrid.olbrich-hiebler@bka.gv.at

Auslandsstipendien samt Atelierwohnungen

in Istanbul, Moskau, New York, Paris, Shanghai, Tel Aviv/Herzliya und Tokio für bildende Kunst im Jahr 2020
Zweck/Intention:
Die Kunst- und Kulturszene lebt vom ständigen Austausch auf internationaler Ebene. Es ist ein wichtiger Förderschwerpunkt, österreichischen Kunstschaffenden durch Auslandsaufenthalte neue Entfaltungsmöglichkeiten zu bieten. Sie verbringen eine gewisse Zeit in einem Atelier im Ausland, um künstlerische Projekte im internationalen Kontext zu verwirklichen und durch den Aufbau von internationalen Netzwerken eine internationale Karriere voranzutreiben.

Zielgruppe:
Antragsberechtigt sind Künstlerinnen und Künstler, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben (Meldezettel).

Die Bewerbung von Studierenden ist nicht möglich, von der Bewerbung sind alle an einer Universität/Fachhochschule immatrikulierten Personen ausgeschlossen. Kunstschaffende, die für das Jahr 2020 ein Förderatelier, ein anderes Auslandsatelier oder ein sonstiges Langzeitstipendium (6 Monate oder länger) zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich nicht für ein weiteres Stipendium berücksichtigt werden.

Mit der Vergabe der Ateliers, die einzelnen Künstlerinnen und Künstlern abhängig vom Atelierstandort für 3 bis 6 Monate zur Verfügung gestellt werden, ist ein monatliches Stipendium verbunden. Die Reisekosten werden pauschaliert ebenfalls vom BKA übernommen. Die Betriebskosten der Wohnung sind teilweise von den Stipendiatinnen/Stipendiaten zu tragen.

Folgende Ateliers beziehungsweise Atelierwohnungen werden mit dieser Ausschreibung vergeben:

Istanbul 
ein Wohnatelier (90m2) im Stadtteil Beyoglu/Cihangir
Dauer: 3 Monate, Stipendienhöhe: 1 600 Euro pro Monat
Reisekostenpauschale: 250 Euro
Vergabezeitraum: 1. Jänner bis 31. Dezember 2020

Moskau
ein komplett eingerichtetes Wohnstudio auf 2 Etagen mit einem Arbeitsbereich mit Betreuung vor Ort durch CCI „Fabrika“
Dauer: 3 Monate, Stipendienhöhe 1 700 Euro pro Monat
Reisekostenpauschale 400 Euro
Vergabezeitraum: 1. Jänner bis 31. Dezember 2020

New York
Ein Studio im Rahmen des „International Studio and Curatorial Programs“ (ISCP) mit einer Wohnung im Greenwich Village. Künstlerinnen und Künstler aus verschiedenen Ländern nehmen an diesem Programm teil; Präsentationen der Arbeiten, Kontakte mit Kritikerinnen/Kritikern, Galeristinnen/Galeristen, Ausstellungskuratorinnen/-kuratoren werden angeboten.
Dauer: 6 Monate, Stipendienhöhe: 2 050 Euro pro Monat
Reisekostenpauschale: 900 Euro
Vergabezeitraum: 1. Jänner bis 31. Dezember 2020

Paris
2 Atelierwohnungen in der Cité Internationale des Arts im Zentrum der Stadt, wovon eine speziell für Objektkünstlerinnen/ Objektkünstler vergeben wird.
Dauer: 4 Monate, Stipendienhöhe 2 100 Euro pro Monat (davon sind Betriebskosten von rund 500 Euro an die Cité zu bezahlen)
Reisekostenpauschale: 400 Euro
Vergabezeitraum: 1. Jänner bis 31. Dezember 2020

Shanghai 
Eine gemeinsame Wohnung für 2 Künstlerinnen/Künstler, angebunden an die Shanghai Theater Academy, englischsprachige Betreuung.
Dauer: 3 Monate, Stipendienhöhe 1 700 Euro pro Monat
Reisekostenpauschale: 1 000 Euro
Vergabezeitraum: 1. September bis 30. November 2020

Tel Aviv/Herzliya:
Ein Wohnatelier bei „The Artists‘ Residence Herzliya“, nahe Tel Aviv, mit englischsprachiger Betreuung.
Dauer: 3 Monate, Stipendienhöhe: 1 700 Euro pro Monat
Reisekostenpauschale: 600 Euro
Vergabezeitraum: 1. Jänner bis 31. Dezember 2020

Tokio 
Atelier beziehungsweise Wohnung in einem traditionell japanischen Haus im Stadtteil Arakawa-ku im nördlichen Tokio gelegen.
Dauer: 3 Monate, Stipendienhöhe:  2 050 Euro pro Monat
Reisekostenpauschale: 1 000 Euro
Vergabezeitraum: 1. Jänner bis 31. Dezember 2020

Alleinerziehende:
Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) lebt. Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfe vorzulegen. Alleinerziehende erhalten, falls ihnen ein Stipendium zugesprochen wird, einen um den Betrag von 200 Euro per Monat erhöhten Stipendienbetrag, das Alleinerziehenden-Formular muss ausgefüllt beigelegt werden.

Einsendeschluss: 30. November 2018 (es gilt das Datum des Poststempels)

Der Briefumschlag ist mit deutlich sichtbarem Vermerk: „ATELIER + Ortsname“ zu kennzeichnen.

Einreichung:
Alle Unterlagen sind in einfacher Ausfertigung per Post einzusenden oder direkt in der Abteilung II/1 abzugeben. Einreichungen per E-Mail sind nicht zulässig. Alle Unterlagen sind mit Namen zu kennzeichnen und in deutscher Sprache zu halten. Die Einreichung soll das Format DIN A4 nicht überschreiten.

Die Bewerbung hat zu enthalten:

genau ausgefülltes Bewerbungsformular
Angaben zum geplanten Arbeitsvorhaben, das spezifisch auf den Standort des Ateliers Bezug nimmt; mit einer Kurzfassung (maximal 1 Seite)
Lebenslauf mit Geburtsdatum, Geburtsort, Angabe der Staatsbürgerschaft und Angaben zur Ausbildung (Universität, Klasse, Professorinnen) und zur bisherigen künstlerischen und beruflichen Tätigkeit. Kopie des Meldezettels beilegen
Portfolio/Mappe/Kataloge/Fotomaterial der bisherigen Arbeiten (keine Originale). Eine Einreichung in digitaler Form oder die alleinige Angabe eines Links ist nicht ausreichend
Es muss die Bereitschaft vorausgesetzt werden, sich mit Kultur, Lebensgewohnheiten und Gebräuchen des Landes auseinanderzusetzen und diese zu respektieren. Kenntnisse der jeweiligen Landessprache sind von Vorteil.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Bewerbung nur für einen Atelierstandort möglich ist. Bewerbungen darüber hinaus werden der Jury nicht vorgelegt. Eine zeitgleiche Bewerbung für die Bereiche bildende Kunst und künstlerische Fotografie ist ebenfalls nicht zulässig.

Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Antrittstermine vom BKA vorgegeben werden, wobei auf Terminwünsche nach Möglichkeit Rücksicht genommen wird, jedoch können einmal vereinbarte Termine nicht verändert werden.

Vergabe:
Die Vergabe des Stipendiums erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Alle Bewerberinnen/Bewerber werden vom Ergebnis schriftlich informiert. Es erfolgen keine verbalisierten Begründungen der Juryentscheidungen. Die eingereichten Unterlagen werden nach der Jurysitzung ausnahmslos im Postweg retourniert. Für Beschädigung oder Verlust der eingereichten Unterlagen kann vom BKA keine Haftung übernommen werden. Nicht fristgerecht eingebrachte Bewerbungen beziehungsweise Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.

Nachweis:
Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die Stipendiatinnen/Stipendiaten, der Abteilung II/1 bis spätestens 3 Monate nach Ablauf des Stipendiums einen ausführlichen Bericht inklusive Dokumentationsmaterial über die erfolgte Tätigkeit vorzulegen.

Postadresse:
Bundeskanzleramt, Sektion für Kunst und Kultur
Abteilung II/1, Concordiaplatz 2, 1010 Wien

Ansprechperson:
Dr. Sigrid Olbrich-Hiebler
E-Mail: sigrid.olbrich-hiebler@bka.gv.at

OK | Friends Traumstipendium 2019

Die beste Idee gewinnt.
Es geht um Realisierung von innovativen Ideen und Konzepten, die eine Reise bedingen, darum z.B. die Reise oder den Residency-Aufenthalt selbst zum Thema zu machen – ein Reisestipendium einmal unkonventionell zu denken!

Wenn ich 6000,- Euro für eine Reise hätte, wohin würde ich fahren, um was zu machen?

Das OK Friends Traumstipendium macht BEIDES möglich. Die Reise an den Wunschort und eine Ausstellung in der Energie AG. Die Reiseergebnisse werden im Zuge einer Gruppenausstellung, u.a. mit dem Klemens Brosch Preisträger in der Energie AG präsentiert.

Kriterien:

Es geht um die beste Idee für eine Reise/einen Auslandsaufenthalt und ein damit verbundenes künstlerisches Projekt. Referenz ist das bisherige künstlerische Werk.
Eingeladen sind bildende KünsterInnen.
Eingeladen sind KünstlerInnen mit Oberösterreich-Bezug (lebt und arbeitet in OÖ, geboren in OÖ, studiert in OÖ oder sonstiger plausibel nachzuweisender Bezug).
Projekt enthält einen Auslandsaufenthalt.
Altersbeschränkung: Jahrgang 1983 oder jünger (eine Anrechnung von bis zu 5 Jahren bei Familiengründung, Kindererziehungszeiten und bei schwerer Krankheit ist möglich).

Einreichunterlagen:

Konzeptvorschlag
Ein Portfolio über die bisherige Arbeit
Kostenschätzung / Kalkulation
Ablaufplan über die Art der Realisierung
Präsentationskonzept muss vorhanden sein
Biografie und ggf. Referenzen

Termin: 6. Jänner 2019

Einreichungen an: m.pachinger@ooekulturquartier.at

Vergabe: Jury Mitte Jänner mit
Reinhard Gattinger, Energie AG;  Peter Hauenschild, Künstler; Franz Prieler, OK Friends; Genoveva Rückert, OK Offenes Kulturhaus; Rainer Zendron, Kunstuniversität Linz; Eva Schlegel, Künstlerin

Reiseantritt: 2019

Kontakt: Maria Pachinger, kuratorische Assistentin OK

Open Call Stadttänzer*in 2019

Förderung für zeitgenössischen Tanz

Die Landeshauptstadt Klagenfurt schreibt Förderung für eine Tanz-Residenz im April 2019 aus.

Das Kulturreferat der Landeshauptstadt Klagenfurt schreibt zum fünften Mal eine einmonatige Residenz für zeitgenössischen Tanz im April 2019 aus. Einreichen kann jede in Österreich lebende bzw. aus Österreich stammende Einzelperson, die bereits eigene choreografische Projekte realisiert hat. Die Residenz ermöglicht ein konzentriertes Weiterarbeiten am aktuellen Solo-Projekt. Den Abschluss bildet eine Präsentation der Arbeitsergebnisse in der Stadtgalerie Klagenfurt.

UNTERSTÜTZUNG

Stipendium 2.000 Euro (inkl. Reisekosten) Wohnraum (1.4.-30.4.2019) Maleratelier im Europahaus Klagenfurt

Proberaum Nutzung eines Klagenfurter Tanzstudios

Teilnahme am Trainingsangebot des Tanzstudios: optional

Coaching (künstlerisch-konzeptuell-dramaturgisch): optional

ANFORDERUNG

Öffentliche, moderierte Vorstellung Anfang April

Präsentation der Arbeitsergebnisse Ende April, beides in der Alpen Adria Galerie Klagenfurt

Einmaliges Training für professionelle Tanz- Performanceschaffende der Region

EINREICHUNTERLAGEN

Maximal 2 A4-Seiten (Beschreibung des künstlerischen Arbeitsvorhabens, Biografie mit künstlerischem Werdegang, Links von Mitschnitten) Einsendungen ab sofort bis 30. November 2018 an: kultur@klagenfurt.at

Kontakt: Landeshauptstadt Klagenfurt, Abteilung Kultur, Theatergasse 4, 9020

Klagenfurt am Wörthersee, Tel: +43 463 537-5227, www.kultur.klagenfurt.at

PELZVERKEHR 2019

Open Call

Deadline: Fr 30. November 2018

Im Herbst 2019 findet das Festival PELZVERKEHR zum vierten Mal in der Landeshauptstadt Klagenfurt statt. Wieder ist es eine Kooperation zwischen dem Tanzamtklagenfurt_Celovec und dem klagenfurter ensemble in der theaterHALLE11. PELZVERKEHR präsentiert dort unterschiedliche choreografische Positionen des zeitgenössischen Tanzes und der Performance.

Das klagenfurter ensemble und das Tanzamt Klagenfurt laden Tanz- und Performanceschaffende mit Lebensmittelpunkt in Österreich ein, Produktionen und Projekte einzureichen, die im Rahmen von PELZVERKEHR im Zeitraum von Di 17. September bis Di 1. Oktober 2019 in der theaterHALLE11 gezeigt werden können. Stücke für Kinder und Jugendliche sind auch willkommen, ebenso wie Arbeiten, die in ein Museum passen würden oder im öffentlichen Raum stattfinden könnten.

EINREICHUNTERLAGEN

Eingereicht werden können fertige Produktionen und Projekte, die eine Gastspielförderung des Bundes erhalten bzw. um diese ansuchen.

Bitte schicken Sie folgende Unterlagen ausschließlich auf digitalem Weg:

* Betreff: Einreichung PELZVERKEHR 2019

* Name der Gruppe/der Kunstschaffenden

* Titel des Projekts

* Projektbeschreibung von max. 2 DIN A4-Seiten

* Link zur Videodokumentation der kompletten Arbeit

* Link zu Trailer

* Kontaktdaten

* Vita

* Künftige Aufführungstermine

Einsendungen ab sofort bis Fr 30. November 2018 an: ingrid.tuerk.chlapek@gmail.com

www.tanzamklagenfurt.blogsport.eu

www.festivalpelzverkehr.at

Mit Innovation die Stadt verbessern

Wir sind überzeugt, dass das Leben in der Stadt durch Innovation und Offenheit maßgeblich und für alle verbessert werden kann – egal ob im Bereich öffentlicher Verwaltung, Gesundheit, Mobilität, Bildung, Wohnen, Wirtschaft, Wissenschaft, Freizeit, oder anderen.

Innovation durch Offenheit

Ein wesentlicher Motor für Innovation ist das Prinzip der Offenheit.
Damit meinen wir vor allem Dinge und Produktionen (materiell und immateriell), die von allen Menschen frei und kostenlos genutzt werden können.

Ob Wissen in Enzyklopädien, Musik, alte und neue Filme, Baupläne für Möbel, 3D-Modelle zum Selber-Drucken oder nützliche Anwendungen. Wenn Inhalte offen sind, dürfen sie von allen für Schule, Arbeit oder privat genutzt werden.

Digitale Gemeingüter 

Diese offenen Inhalte haben mit dem Internet besondere Bedeutung bekommen.
Denn übers Netz können sie kinderleicht mit vielen Menschen geteilt werden und es entstehen digitale Gemeingüter. Die Online-Enzyklopädie Wikipedia funktioniert genau so: Sie wird von Freiwilligen befüllt und ständig verbessert.

Wichtig für Gemeinschaften

Solche freien und offenen Inhalte sind essentiell für Gesellschaften.
Denn nur dadurch, dass Wissen geteilt wird, können kreative Köpfe aus unterschiedlichen Positionen auf Problemstellungen schauen, wodurch große Innovationssprünge möglich werden.

Warum engagiert sich die Stadt Linz in diesem Bereich?

Die Stadt Linz hat schon 2011 die Initiative OPEN COMMONS LINZ ins Leben gerufen, die digitale Gemeingüter und die Kompetenzen der BürgerInnen damit fördert.
Die Stadt ermöglicht das nicht nur aus ideellen Gründen, um einen gerechten, demokratischen Zugang zu Gütern für alle zu fördern. Sondern sie erhofft sich auch, damit den Nährboden für ein Umfeld zu schaffen, in dem sich kreative und erfindungsreiche Menschen wohlfühlen und gegenseitig befruchten.

 

Was suchen wir?

Wir suchen die besten Ideen, die mit Innovation und Offenheit die Stadt verbessern.

Ob sensationelles Konzept oder fertige App – wir freuen uns über alle Einreichungen und Vorschläge, die die Stadt ein Stück ausgetüftelter, partizipativer, demokratischer, angenehmer, effizienter oder intelligenter gestalten. Wir suchen die Menschen, die bereit sind, ihre Idee Wirklichkeit werden zu lassen und selbst in den nächsten Jahren an der Umsetzung arbeiten möchten.

Besondere Beachtung finden Projekte, die mit den Smart Cities-Softwarelösungen von FIWARE (fiware.org) umgesetzt werden.

Was bieten wir?

Für die Gewinnerprojekte bieten wir eine Auszeichnung mit Preisen in zwei unterschiedlichen Kategorien, viel Publicity und Unterstützung des Vorhabens durch Infrastruktur sowie einem großen Netzwerk an Kontakten.

Kategorie Erwachsene (1. – 3. Preis)

1. Preis: Für die beste App, Idee oder Umsetzung, die mit Innovation die Stadt verbessert, erhält die Gewinnerin oder der Gewinner einen Arbeitsraum für ein Jahr in der Tabakfabrik Linz kostenlos zur Verfügung gestellt.

2. und 3. Preis: Je eine Gratis-Mitgliedschaft für ein Jahr beim Makerspace „Grand Garage“, die Zugang zu Geräten, Arbeitsmaterial, Know-How und einem großen Netzwerk bietet.

Kategorie Kinder und Jugendliche
bis einschließlich 18 Jahre (1. – 3. Preis)

1. Preis: Junge TüftlerInnen bekommen für die besten Entwürfe, Ideen oder Prototypen ein Workshoppaket in den Technikbereichen ihrer Wahl.

2. und 3. Preis: Je ein brandneuer Dash Roboter oder ein Arduino- und Sensorik-Startpaket.

Zielgruppe 

„Mit Innovation die Stadt verbessern“ spricht alle Bürgerinnen und Bürger an, die unser Motto in die Tat umsetzen, sei es durch die Entwicklung von Anwendungen oder Plattformen, durch ehrenamtliches Engagement (z.B. Citizen Science, Wikipedia, etc.) oder durch spannende Ideen und Konzepte. Mitmachen können alle mit Linzbezug (Geburtsort oder Wohnsitz) bzw. deren Projekte einen direkten Bezug zur Stadt Linz vorweisen.

Neben Einzelpersonen sind Vereine, Schulen, Universitäten, Unternehmen oder Start Ups herzlich eingeladen mitzumachen.

Jury

Eine ausgewählte Jury an ExpertInnen aus Technologie, Wissenschaft, Wirtschaft und Kunst entscheidet selbständig über die Auszeichnungen in beiden Kategorien.

Kriterien

• Nutzen für das Gemeinwohl
• Innovationsgrad/Originalität
• Offenheit (z.B. durch Freie Lizenzen)
• Realisierbarkeit

Jetzt einreichen!

Einreichfrist: bis einschließlich Fr., 1. März 2019
Preisverleihung: Do., 2. Mai 2019, 19 Uhr, Tabakfabrik Linz

Sende uns dein Konzept, dein Projekt oder deine Anwendung an open.commons@linz.at

weitere Informationen:
 http://opencommons.linz.at/mit-innovation-die-stadt-verbessern/