outstanding artist award – Karikatur und Comics

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur schreibt für das Kalenderjahr 2010 einen outstanding artist award – Karikatur und Comics aus.
Voraussetzungen:

Der outstanding artist award wird Künstlerinnen und Künstlern zuerkannt, die im Bereich Karikatur und/oder Comics tätig sind und deren Werk sich durch einen besonderen Grad an Originalität und eine außergewöhnlich innovative Komponente auszeichnet. Der outstanding artist award stellt eine Anerkennung und Förderung für das Schaffen jüngerer Künstlerinnen und Künstler dar. Teilnahmeberechtigt sind alle österreichischen oder seit drei Jahren in Österreich lebenden Künstlerinnen und Künstler. Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Studentinnen und Studenten.
Preishöhe:

Der Preis ist mit € 8.000,00 dotiert.
Vergabemodus:

Die Vergabe des Preises erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury.
Es wird darauf hingewiesen, dass keine verbalisierte Begründung des Jury-Vorschlages erfolgt.
Bewerbungsunterlagen:

Lebenslauf (Ausbildung und Angabe über die bisherigen künstlerischen Aktivitäten)
Dokumentation der bisherigen künstlerischen Tätigkeit (wie z.B. Kataloge, Fotos, etc.), maximal A4 Format (keine Originalarbeiten). Die Unterlagen sollen der Jury ermöglichen, sich ein Bild über die Tätigkeit der Bewerberin/des Bewerbers zu machen
Das eingereichte Material wird nach Verlautbarung der Preiszuerkennung im Postweg zurückerstattet.
Für Verlust bzw. Beschädigung von Unterlagen kann keine Haftung übernommen werden.
Bewerbungstermin:

Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 30. April 2010 (es gilt das Datum des Poststempels) zu richten an:
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Abteilung V/1 , Concordiaplatz 2 , 1014 Wien
Der Briefumschlag ist mit deutlich sichtbarem Vermerk zu kennzeichnen:
outstanding artist award – Karikatur und Comics 2010
Einsendungen nach diesem Termin können nicht berücksichtigt werden. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt, elektronische Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

Bei telefonischen Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Mag. Joana Pichler, Abt. V/1 des BMUKK – Tel.: 01-53120-6818.

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