Das Land OÖ unterstützt gemeinnützige Kulturvereine in OÖ auch 2016 wieder bei der Anstellung temporärer MitarbeiterInnen („Ferianljobs“) im Sommer 2016. Die Aktion ist zeitlich begrenzt und unterliegt folgenden Voraussetzungen:
- Es können pro Kulturverein maximal 2 Arbeitsplätze gefördert werden.
- Die Ferialarbeitsplätze sind für oberösterreichische SchülerInnen und StudentInnen (Mindestalter 15 Jahre, Höchstalter 25 Jahre) vorgesehen.
- Die förderungsfähigen Tätigkeiten umfassen ausschließlich die Mitarbeit und Mitwirkung bei der Planung und Realisierung von Kulturprojekten, bei der Durchführung von Veranstaltungen und die damit verbundenen administrativen Arbeiten.
- Gefördert werden maximal 75% der Bruttolohnkosten für 4 Wochen. Wird das Dienstverhältnis vorzeitig beendet, so wird der aliquote Förderbetrag ausbezahlt.
- Der Förderbetrag ist mit 700 Euro je Ferialarbeitsplatz begrenzt.
- Für jeden Ferialarbeitsplatz ist ein eigener Subventionsantrag zu stellen.
- Letzter Einreichtermin ist der 10. November 2016 (einschließlich nochausständiger Nachweise und Unterlagen; Datum des Poststempels). Spätere Förderanträge werden nicht mehr berücksichtigt.
- Die Antragstellung erfolgt mittels Formular der Direktion Kultur, Institut für Kunst und Volkskultur.
- Dem Antragsformular sind die Vereinsstatuten und das Bewerbungsschreiben des/der FerialpraktikantIn anzuschließen. Eine Beschreibung der Tätigkeiten im Rahmen des Ferialjobs ist ebenfalls anzuschließen.
- Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt nach Beendigung der Ferialarbeit und Vorlage folgender Unterlagen (bis spätestens 10. November 2016):
- An- und Abmeldung bei der Gebietskrankenkasse
- Durchschrift des Lohn bzw. Gehaltszettels
- Tätigkeitsbericht des/der FerialpraktikantIn
Als Förderwerber können nur private, gemeinnützige Oö. Kulturvereine auftreten. Gefördert wird die Schaffung von Ferialarbeitsplätzen. Voraussetzung ist, dass in den letzten 6 Monaten der Personalstand nicht vermindert wurde. Diese Sonderförderung gilt nur für die Sommermonate Juni bis Oktober 2016
Zuständige Ansprechpartnerin beim Institut für Kunst und Volkskultur, Direktion Kultur:
Petra Kirchberger, Tel.: 0732/7720/15490, Fax: 0732/7720/211786 | E-Mail: Petra.Kirchberger@ooe.gv.at